V/0507/2024
Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0507/2024 Kurzüberblick Erstmaliger Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung Abfallwirtschaftsbetrieb Münster (awm) für die Jahre von 2024 bis 2028. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finan- zierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung andererseits. Finanzierung Produktgruppe: 1102 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0507/2024 V/0507/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) Beratungsfolge 04.09.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 09.10.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster für die Jahre 2024 bis 2028 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Managementkontraktes für die Jahre 2024 bis 2028 jährliche Ausschüttungen der awm an die Stadt Münster in Höhe von 4,0 Mio. € vorgesehen sind. 3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt unter Ziffer 4.1.2. definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. II. Finanzielle Auswirkungen: Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkun- gen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1102 Abfallwirtschaft (awm) Zeile 19 Finanzerträge 2024 ff. 4.000.000 p. a. Ausschüttungen Amt für Finanzen und Beteiligungen 23.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0507/2024 Die Erträge sind sowohl im Haushaltsplan 2024 als auch im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Vorbemerkung Auf Grundlage des Beschlusses zur Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielve reinbarungen mit den städtischen Gesell- schaften und Eigenbetrieben“ erarbeitet die Stadt Münster in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Beteiligungen Zielvereinbarungen und fixiert diese im sog. Managementkontrakt (MMK) mit diesen. Hierdurch wird angestrebt, eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit der Beteiligungen einerseits und des städtischen Haushalts andererseits zu gewährleisten. Begründung im Einzelnen Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Ab- stimmung mit der Betriebsleitung der awm. Er beschreibt erstmalig die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt Münster sowie die gegenseitigen Beiträge zur Erreichung dieser Ziele für die Jahre 2024 ff. Anhand von messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele ermittelt werden. Alle Zielbestim- mungen finden sich in Kapitel 4. Die detaillierten Sachziele sind unter 4.1.1. beschrieben, die Finanz- ziele und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung sowie die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele sind unter Ziffer 4.1.2. fixiert. Die Laufzeit des Managementkontraktes endet am 31.12.2028. Spätestens ein Jahr vor Vertragsab- lauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zu entnehmen. Es ist vorgesehen, dass der Betriebsausschuss der awm den Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 04.09.2024 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A Anlage 1 Managementkontrakt 2024 - 2028 zwischen der Stadt Münster und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster
Managementkontrakt awm
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Managementkontrakt Stadt Münster / AWM Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage Seite 1 Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 Managementkontrakt Stadt Münster / AWM Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage Seite 2 1. Präambel Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster – im Folgenden awm – haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. Die awm sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Sie unterliegen einer vierteljährlichen Berichtspflicht und gelten als Gewinnbeteiligung mit eingeschränktem Wettbe- werb. Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 2. Gültigkeit des Managementkontraktes Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver- handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und passende Unternehmens- konzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu entwi- ckeln, mit dem Betriebsausschuss zu beraten und abzustimmen. 3. Betriebszweck der awm Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung § 2 ausgeführt (Stand 2014): (1) Die AWM werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung, im Folgenden als Eigenbetrieb bezeichnet, auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen die- ser Betriebssatzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe sind die Ab- fallwirtschaft und Straßenreinigung und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. (3) Die AWM orientieren sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen ökologischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzer/Gebührenzahler/innen im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten -Nutzen-Re- lation des Leistungsangebotes. 4. Zielbestimmungen der awm 4.1. Oberziele Die awm nehmen die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung wahr. Sie garantieren im Rahmen der Daseinsvorsorge Entsorgungssicherheit. Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maßnahmen der awm. Ihre Arbeit richten die awm an den Nachhaltigkeitszielen der UN aus. Sie sind Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufaktur. Managementkontrakt Stadt Münster / AWM Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage Seite 3 Lösungen für Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Ent- wicklung werden proaktiv und gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt. Evalu- iert werden die entsprechenden Projekte und Maßnahmen über ein strategisches Management- system sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der Universität Münster Teilziele Im Folgenden werden die Teilziele der awm in Sachziele und Finanzziele untergliedert. Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 4.1.1. Sachziele 4.1.1.1. Stadt Münster als Hauptstadt der Abfallvermeidung bis 2030 Bis 2030 wollen sie gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kooperations - und Netzwerkpartnern ein ambitioniertes Ziel erreichen, das maßgeblich auf die Klimaziele der Stadt Münster einzahlt: Münster soll eine Hauptstadt der Abfallvermeidung werden. Abfälle sollen wann und wo immer es geht vermieden werden, noch verbleibende Wertstoffe werden optimal genutzt. Die awm intensivieren dazu die Zusammenarbeit mit Partnern und in Netzwerken, um so u.a. noch mehr konkrete Angebote zur Abfallvermeidung in Münster zu schaffen, Wertstofftrennung und Wertstoffverwertung zu optimieren, gemeinsam Lösungen für einen nachhaltigen Lebensstil zu schaffen und entsprechend auch durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Bürger- schaft die Bevölkerung zu sensibilisieren. Auf dem Weg zu einer Zero-Waste-Kreislaufwirtschaft ist die stoffliche Verwertung der noch verb leibenden Abfälle erstes Ziel. Wichtige Bedeutung kommt auch der Erzeugung erneuerbarer Energien aus Abfallsortierresten zu. 4.1.1.2. Leistungen Stadtsauberkeit Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG NW) und die Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster in de n jeweils gültigen Fassung en. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die awm haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen. 4.1.1.3. Leistungen Abfallwirtschaft Die awm erfüllen für das Gebiet de r Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich -rechtlichen Ent- sorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Neben den gesetzlichen Vorgaben vom KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele ein regelmäßig fortzuschreibendes Abfallwirtschaftskon- zept (AWK) erarbeitet. Hierin werden insbesondere die folgenden Aufgaben beschrieben: Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen Restmüllbeseitigung Bioabfallverwertung Grünabfallverwertung Papierverwertung Papier Duale Systeme Managementkontrakt Stadt Münster / AWM Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage Seite 4 Wertstoffverwertung (SNVP) Containerdienst Sonderleistungen Abfallabfuhr Altholzverwertung Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott Verwertung von Altmetallen Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen Verwertung sonstiger Abfälle Aktenvernichtung Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen Werkstätten (externe Fahrzeuge) Bereitschaftsdienst (für andere Ämter) Kommunikation/Bildung für nachhaltige Entwicklung/Abfallwirtschaftsberatung 4.1.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung Zur Erreichung einer nachhaltigen Unternehmungspolitik legt der Betrieb einen 5-Jahres-Erfolgs- und Finanzplan vor. Die awm stellen sich auf die finanziell herausfordernde Branchensituation des kommenden Mittelfristzeitraums ein. Die Wirtschaftsplanung bei den awm erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im Investitions-, Finan- zierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und eventuelle Anpassungsbedarfe ent- scheidet der Rat der Stadt Münster nach Vorberatung im Betriebsausschuss jedes Jahr neu. Weitere Finanzziele der awm leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Sachzielen ab: Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Ergebnisent- wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 2024 2025 2026 2027 2028 3,5 Mio. € 3,1 Mio. € 3,0 Mio. € 3,0 Mio. € 3,0 Mio. € Ausschüttung: Auf Basis der oben genannten Jahresergebnisse sind folgende Gewinnausschüttungen der AWM an die Stadt Münster vorgesehen: 2024 2025 2026 2027 2028 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ Angemessene Eigenkapitalausstattung: Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der awm ist die Erhaltung der Unternehmens- substanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung mit einer angemessenen Rücklagenbildung von Bedeutung. Der Jahresabschluss 2023 weist zum 31.12.2023 ein Eigenkapital von 36,4 Mio. € aus. Die Eigenka pitalquote beträgt rd. 35 %. Bis zum Ende der Laufzeit des MMK wird die Eigenkapitalquote auf Basis der mittelfristigen Ergebnis- planung und unter Berücksichtigung der Ausschüttungen leicht zurückgehen (auf ca. 29 %). und das Eigenkapital bei weiterhin rd. 32 Mio. Euro liegen. Um die Investitionsfähigkeit und folglich das Ertragsniveau der awm dauerhaft zu sichern, wird langfristig eine Eigenkapitalquote von 25 % angestrebt. Diese Quote kann unter- schritten werden, jedoch darf die Eigenkapitalquote in keinem Fall einen Wert unterhalb 20 % einnehmen. Managementkontrakt Stadt Münster / AWM Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage Seite 5 Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der angesetzten Ge- gebenheiten. Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklun- gen bzw. Entscheidungen, sei es intern oder extern, insbesondere von Gesetzgeber- und Gesell- schafterseite sowie seitens der Beteiligungsgesellschaft, können die Finanzziele nachhaltig be- einflussen. Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die Stadt Münster und der Eigenbetrieb über den Grad der Zielerreichung ab. 5. Sonstige Vereinbarungen Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). Die awm unterliegen einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu übermit- teln. Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal im Jahr im Betriebs- ausschuss vorzustellen und zu beraten. Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Betriebsleitung der awm weder geändert noch konkretisiert. Münster, den Für die Stadt Münster Für die awm _______________________ _______________________________ Christine Zeller Christian Wedding Stadtkämmerin Betriebsleitung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0507/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2024
- Erstellt
- 15.08.2024 11:13