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V/0507/2024

Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm)

Vorlagen 15.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2024, TOP 18

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Managementkontrakt awm

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Anlage A

1267 Zeichen

Anlage A zur V/0507/2024 
Kurzüberblick 
 
Erstmaliger Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung Abfallwirtschaftsbetrieb Münster (awm) für die Jahre von 2024 bis 2028. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. der eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtung sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finan-
zierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin 
Stadt Münster einerseits und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung andererseits.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1102 Abfallwirtschaft (awm) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

3661 Zeichen

V/0507/2024 
V/0507/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (awm) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Managementkontrakt mit  der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster für die Jahre 2024 bis 2028 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Managementkontraktes für die 
Jahre 2024 bis 2028 jährliche  Ausschüttungen der awm  an die Stadt Münster in Höhe von 
4,0 Mio. € vorgesehen sind. 
 
3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt unter Ziffer 
4.1.2. definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkun-
gen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1102 Abfallwirtschaft (awm) 
 
   
Zeile 19 Finanzerträge 2024 ff. 4.000.000 
p. a. 
Ausschüttungen 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
23.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0507/2024 
 
Die Erträge sind sowohl im Haushaltsplan 2024 als auch im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
Auf Grundlage des Beschlusses zur  Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements 
und des Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielve reinbarungen mit den städtischen Gesell-
schaften und Eigenbetrieben“ erarbeitet die Stadt Münster  in Abhängigkeit vom Steuerungscluster 
des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Beteiligungen Zielvereinbarungen und fixiert diese im sog. 
Managementkontrakt (MMK) mit diesen. Hierdurch wird angestrebt, eine mehrjährige Planungs- und 
Finanzierungssicherheit der Beteiligungen einerseits und des städtischen Haushalts andererseits zu 
gewährleisten. 
 
 
Begründung im Einzelnen 
 
Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Ab-
stimmung mit der Betriebsleitung der awm. 
Er beschreibt erstmalig die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt Münster sowie 
die gegenseitigen Beiträge zur Erreichung dieser Ziele für die Jahre 2024 ff. Anhand von messbaren 
Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele ermittelt werden. Alle Zielbestim-
mungen finden sich in Kapitel 4. Die detaillierten Sachziele sind unter 4.1.1. beschrieben, die Finanz-
ziele und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung sowie die Rahmenbedingungen zur Erreichung der 
Finanzziele sind unter Ziffer 4.1.2. fixiert. 
 
Die Laufzeit des Managementkontraktes endet am 31.12.2028. Spätestens ein Jahr vor Vertragsab-
lauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten 
sind dem beiliegenden Entwurf zu entnehmen. 
 
 
Es ist vorgesehen, dass der Betriebsausschuss der awm den Kontrakt in der vorliegenden Fassung in 
seiner Sitzung am 04.09.2024 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1  Managementkontrakt 2024 - 2028 zwischen der Stadt Münster und den  
Abfallwirtschaftsbetrieben Münster

Managementkontrakt awm

9986 Zeichen

Managementkontrakt Stadt Münster / AWM     Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage 
 
 
Seite 1 
 
 
Managementkontrakt 
 
zwischen der  
Stadt Münster 
und ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung  
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) 
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.01.2024 bis 31.12.2028

Managementkontrakt Stadt Münster / AWM     Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage 
 
 
Seite 2 
 
1. Präambel 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die 
Stadt Münster und die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster – im Folgenden awm – haben und wie 
beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.  
 
Die awm sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Sie unterliegen einer 
vierteljährlichen Berichtspflicht und gelten  als Gewinnbeteiligung mit eingeschränktem Wettbe-
werb. 
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 
 
2. Gültigkeit des Managementkontraktes 
Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver-
handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und passende Unternehmens-
konzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu entwi-
ckeln, mit dem Betriebsausschuss zu beraten und abzustimmen.  
 
3. Betriebszweck der awm 
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung § 2 ausgeführt (Stand 2014): 
 
(1) Die AWM werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung, im Folgenden als Eigenbetrieb 
bezeichnet, auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen die-
ser Betriebssatzung geführt. 
(2) Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe sind die Ab-
fallwirtschaft und Straßenreinigung und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. 
(3) Die AWM orientieren sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen 
ökologischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen 
der Nutzer/Gebührenzahler/innen im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten -Nutzen-Re-
lation des Leistungsangebotes.  
 
4. Zielbestimmungen der awm  
4.1. Oberziele 
Die awm nehmen die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
wahr. Sie garantieren im Rahmen der Daseinsvorsorge Entsorgungssicherheit.  
 
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind Grundlage aller strategischen Planungen und 
umzusetzenden Maßnahmen der awm.  Ihre Arbeit richten die awm an den Nachhaltigkeitszielen 
der UN aus. Sie sind Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufaktur.

Managementkontrakt Stadt Münster / AWM     Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage 
 
 
Seite 3 
 
Lösungen für Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Ent-
wicklung werden proaktiv und gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt. Evalu-
iert werden die entsprechenden Projekte und Maßnahmen über ein strategisches Management-
system sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der Universität Münster  
 
Teilziele 
Im Folgenden werden die Teilziele der awm in Sachziele und Finanzziele untergliedert. Diese 
sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
4.1.1. Sachziele  
4.1.1.1. Stadt Münster als Hauptstadt der Abfallvermeidung bis 2030 
 
Bis 2030 wollen sie gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kooperations - und 
Netzwerkpartnern ein ambitioniertes Ziel erreichen, das maßgeblich auf die Klimaziele der Stadt 
Münster einzahlt: Münster soll eine Hauptstadt der Abfallvermeidung werden. Abfälle sollen wann 
und wo immer es geht vermieden werden, noch verbleibende Wertstoffe werden optimal genutzt. 
Die awm intensivieren dazu die Zusammenarbeit mit Partnern und in Netzwerken, um so u.a. 
noch mehr konkrete Angebote zur Abfallvermeidung in  Münster zu schaffen, Wertstofftrennung 
und Wertstoffverwertung zu optimieren, gemeinsam Lösungen für einen nachhaltigen Lebensstil 
zu schaffen und entsprechend auch durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Bürger-
schaft die Bevölkerung zu sensibilisieren. Auf dem Weg zu einer Zero-Waste-Kreislaufwirtschaft 
ist die stoffliche Verwertung der noch verb leibenden Abfälle erstes Ziel. Wichtige Bedeutung 
kommt auch der Erzeugung erneuerbarer Energien aus Abfallsortierresten zu.  
 
4.1.1.2. Leistungen Stadtsauberkeit  
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG 
NW) und die Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster in de n jeweils gültigen Fassung en. 
Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die awm haben nach den gesetzlichen 
Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und 
öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.  
 
4.1.1.3. Leistungen Abfallwirtschaft  
Die awm erfüllen für das Gebiet de r Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich -rechtlichen Ent-
sorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). 
 
Neben den gesetzlichen Vorgaben vom KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Umsetzung der 
kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele ein regelmäßig fortzuschreibendes Abfallwirtschaftskon-
zept (AWK) erarbeitet. Hierin werden insbesondere die folgenden Aufgaben beschrieben:  
 
 Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen  
 Restmüllbeseitigung  
 Bioabfallverwertung  
 Grünabfallverwertung  
 Papierverwertung  
 Papier Duale Systeme

Managementkontrakt Stadt Münster / AWM     Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage 
 
 
Seite 4 
 
 Wertstoffverwertung (SNVP)  
 Containerdienst 
 Sonderleistungen Abfallabfuhr  
 Altholzverwertung  
 Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott  
 Verwertung von Altmetallen  
 Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen  
 Verwertung sonstiger Abfälle  
 Aktenvernichtung  
 Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen  
 Werkstätten (externe Fahrzeuge) 
 Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)  
 Kommunikation/Bildung für nachhaltige Entwicklung/Abfallwirtschaftsberatung 
4.1.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
Zur Erreichung einer nachhaltigen Unternehmungspolitik legt der Betrieb einen 5-Jahres-Erfolgs- 
und Finanzplan vor. Die awm stellen sich auf die finanziell herausfordernde Branchensituation 
des kommenden Mittelfristzeitraums ein. 
 
Die Wirtschaftsplanung bei den awm erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im Investitions-, Finan-
zierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und eventuelle Anpassungsbedarfe ent-
scheidet der Rat der Stadt Münster nach Vorberatung im Betriebsausschuss jedes Jahr neu. 
 
Weitere Finanzziele der awm leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Sachzielen ab: 
 
 Operative Betriebsergebnisse:  
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Ergebnisent-
wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 
 
2024 2025 2026 2027 2028 
3,5 Mio. € 3,1 Mio. € 3,0 Mio. € 3,0 Mio. € 3,0 Mio. € 
 
 Ausschüttung: 
Auf Basis der oben genannten Jahresergebnisse sind folgende Gewinnausschüttungen 
der AWM an die Stadt Münster vorgesehen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 
4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 4,0 Mio.€ 
 
 Angemessene Eigenkapitalausstattung:  
Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der awm ist die Erhaltung der Unternehmens-
substanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung mit einer angemessenen 
Rücklagenbildung von Bedeutung. Der Jahresabschluss 2023 weist zum 31.12.2023 ein 
Eigenkapital von 36,4 Mio. € aus. Die Eigenka pitalquote beträgt rd. 35 %. Bis zum Ende 
der Laufzeit des MMK wird die Eigenkapitalquote auf Basis der mittelfristigen Ergebnis-
planung und unter Berücksichtigung der Ausschüttungen leicht zurückgehen  (auf ca. 
29 %). und das Eigenkapital bei weiterhin rd. 32 Mio. Euro liegen. 
 
Um die Investitionsfähigkeit und folglich das Ertragsniveau der awm dauerhaft zu sichern, 
wird langfristig eine Eigenkapitalquote von 25 % angestrebt. Diese Quote kann unter-
schritten werden, jedoch darf die Eigenkapitalquote in keinem Fall einen Wert unterhalb 
20 % einnehmen.

Managementkontrakt Stadt Münster / AWM     Stand:06.08.2024-Entwurf Vorlage 
 
 
Seite 5 
 
 
 
Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele 
 
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der angesetzten Ge-
gebenheiten. Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklun-
gen bzw. Entscheidungen, sei es intern oder extern, insbesondere von Gesetzgeber- und Gesell-
schafterseite sowie seitens der Beteiligungsgesellschaft, können die Finanzziele nachhaltig be-
einflussen. 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die Stadt Münster und der Eigenbetrieb über 
den Grad der Zielerreichung ab. 
 
 
5. Sonstige Vereinbarungen 
 Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für 
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
 Die awm unterliegen einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind im, 
von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu übermit-
teln. 
 
 Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal  im Jahr im Betriebs-
ausschuss vorzustellen und zu beraten. 
 
 Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Betriebsleitung der awm weder 
geändert noch konkretisiert.  
 
 
 
Münster, den 
 
 
Für die Stadt Münster                                   Für die awm 
   
 
 
 
_______________________                                  _______________________________  
Christine Zeller                                   Christian Wedding 
Stadtkämmerin                                   Betriebsleitung

Beratungsverlauf (4)

04.09.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0507/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2024
Erstellt
15.08.2024 11:13