4027/2019
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2019 - zu 3614/2019 Nr. 4 VI/67 ÜPL Friedhöfe (TOP 6.1.1 Sitzung des Finanzausschuss vom 04.11.2019)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3214 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 28.11.2019 4027/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2019 - zu 3614/2019 Nr. 4 VI/67 ÜPL Friedhöfe (TOP 6.1.1 Sitzung des Finanzausschuss vom 04.11.2019) Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus dem Finanzausschuss vom 04.11.2019. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift: RM Frank bezieht sich auf die Nummer 4 der Anlage 1 dieser haushaltsrechtlichen Unterrichtung und hat folgende Nachfrage zu den aktuellen Wetterphänomenen und deren Auswirkungen auf den Baumbestand auf Kölner Friedhöfen: Herr Frank erhielt die Auskunft im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, dass die veranschlagten Mittel für die Bewässerung der Bäume auskömmlich sind. Er schließt jedoch aus üpl.-Ausgabe, dass dies nicht der Fall zu sein scheint. Herr Frank stellt daher die Frage: „Wie geht Verwaltung damit finanzwirtschaftlich weiter um?“ Hr. Frank bittet um eine gleichlautende Information des Finanzausschusses und des Ausschusses Umwelt und Grün. Antwort der Verwaltung: Dem gestiegenen Mittelbedarf durch Wetterextreme wurde im Haushaltsplan 2020/2021 durch eine Anpassung der Veranschlagung von Unterhaltungsaufwendungen für Baumpflege Rechnung getra- gen. Die Baumpflege besteht im Wesentlichen aus der Herstellung der Verkehrssicherheit. Durch diverse klimatisch bedingte Erkrankungen der Bäume ist z. B. ein vermehrter Anfall von Totholz mit den damit verbundenen Entsorgungskosten zu vermerken. Gleichzeitig sorgen auftretende Sturmereignisse immer wieder für Gefährdungssituationen durch umstürzende Bäume oder abfallende größere Äste. Eine Bewässerung von Baumbeständen erfolgt nur in wenigen Ausnahmefällen, wie z. B. bei Jung- pflanzen, um ihnen ein Anwachsen zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für den Teilergebnisplan 1303 Friedhöfe als auch für den Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen. In beiden Teilergebnisplänen wurden bei der Veranschlagung die Erfahrungswerte der Vorjahre 2017 und 2018 berücksichtigt. 2 Es ist zu betonen, dass hier selbstverständlich keine konkrete Prognose von eventuell stattfindenden Wetterphänomenen getroffen werden kann, sodass die Planansätze haushaltsrechtskonform durch sorgfältige Schätzung ermittelt wurden. Die ÜPL in 2019 war erforderlich, um die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen vor deren Be- auftragung sicher zu stellen. Teilweise werden sich die Maßnahmenumsetzung und der Mittelabfluss auch noch in 2020 abbilden. Soweit die Aufwendungen in 2019 nicht vollständig zum Tragen kom- men, ist beabsichtigt, eine entsprechende Mittelübertragung nach 2020 zu beantragen. Demnach reichen die Mittel für Maßnahmen der Baumpflege mit den kalkulierten Ansätzen für 2020/21 aus, soweit die Wetterphänomene und Baumkrankheiten nicht überdurchschnittlich zuneh- men. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4027/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 18.11.2019 14:27