3332/2018
Vergabe Restmittel Antirassismus-Training
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Anlage
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Anlage zur Beschlussvorlage ‚Vergabe der Mittel für Antirassismustraining 2018 (Vorl. 3332/2018) Kurze Erläuterung des Projektes: Der 2-tägige Workshop „Afrodeutsche und Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ richtet sich an Eltern und/oder Bezugspersonen von schwarzen Kindern, die selbst von Ras- sismus betroffen sind. Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. plant gemeinsam mit der afrodeutschen Antirassismus- und Adultismusexpertin Manuela Ritz einen Workshop für ca. 15 Teilnehmer*innen mit dem Thema „Afrodeutsche und Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“. In dem zweitägi- gen Workshop sollen Strategien zur Stärkung des Kindes erarbeitet und bewusst gemacht und in einem geschützten Raum mit Hilfe verschiedener Übungen, Methoden und Simulatio- nen die eigenen Positionen, Empfindungen und Meinungsbilder entdeckt und hinterfragt werden. Es soll erarbeitet werden, wie man als Bezugsperson das Kind dabei unterstützen kann, eine nachhaltig gesunde, starke und selbstbewusste Identität als Schwarze*r in einer Gesellschaft, in der Weißsein die Norm ist, zu entwickeln und sich als selbstbewusstes Ge- sellschaftsmitglied gegen Rassismus und Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Durch den Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer*innen und der Bewusstmachung der eigenen deprivilegierten Position, soll ein neues heilsames Verständnis für gesellschaftli- che Realitäten gewonnen werden, welches das Miteinander zwischen weißen und schwar- zen Menschen fördert und stärkt. Den Teilnehmenden wird eine Plattform gegeben, in einem geschützten Raum, eigene Erfahrungen zu reflektieren und mitzuteilen. Darüber hinaus wer- den Handlungsoptionen erarbeitet und diskutiert, die die Kinder dabei unterstützen können, zu starken, selbstbewussten Menschen heranzuwachsen und für ihre Rechte einzustehen. Weiterhin kann durch die Vernetzung der Teilnehmenden erreicht werden, dass in Zukunft Rechte für schwarze Menschen gemeinsam besser hörbar eingefordert werden können. Antragsteller ist der Verein Öffentlichkeit gegen Rechts e.V. (Fördersumme 2722 €).
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 3332/2018 Freigabedatum 24.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe Restmittel Antirassismus-Training Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, an das Projekt „Afrodeutsche und Schwarze Kinder in Deutschland stark machen für Eltern und Verwandte Schwarzer Kinder“ im Rahmen der Antirassismusarbeit För- dermittel in Höhe von 2.722 € zu vergeben Integrationsrat 29.10.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.722 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismustraining. Sowohl die zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli- chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me- thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche und teilweise sehr polarisie- rend geführte Debatte um Migration zeigt, dass der Bedarf nach solchen Maßnahmen weiterhin sehr hoch ist. Im Haushaltsplan 2018 sind 10.000 € für Antirassismus-Projekte veranschlagt. Mit Entscheidung vom 20.03.2018 hat der Rat die Aufstockung der Antirassismusgelder im Rahmen des Integrationsbudgets um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (Vorlage 0344/2018), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 2018 hatte der Rat bereits über die Verwendung von 43.935,45 € entschieden. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Projekte haben ein Gesamtvolumen von 2.722 €. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2018, Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, veranschlagt. Die Träger der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit. Die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit sind ihre zentralen Aufgaben beziehungsweise sie gehört zu ihrem breiten Aufgabenspektrum. Eine breite Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über die Grenzen der Stadt hinaus charakterisiert die Aktivitäten der Träger. Dies ist auch für die vorgeschlagenen Projekte von großer Bedeutung. Die Maßnahmen zielen auf die Sensibilisierung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftli- chen Gruppen, gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung tätig zu werden, sowie auf die Stär- kung (Empowerment) diskriminierter Gruppen, ab. Von den vorgeschlagenen Projekten wird eine prä- 3 ventive Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung in Köln erwartet. Die Maßnahmen werden als Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesell- schaft gewertet. Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die Förderung der Projekte gemäß des Be- schlussvorschlags vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht erzielte und (längerfristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos- senen Fassung: „(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun- gen machen. Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei- ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb- ständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um • Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In- tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, • Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ Anlage: Anlage zur Beschlussvorlage ‚Vergabe der Mittel für Antirassismustraining 2018 - kurze Erläute- rung der Projekte: Begründung für die Dringlichkeit: Die Mittel zur Förderung von Antirassismusarbeit sind an das Haushaltsjahr gebunden. Die Ratssitzung am 8.11.2018 soll erreicht werden, damit den Träger die Monate November bis De- zember 2018 zur Umsetzung der Projekte verbleiben.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3332/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.10.2018
- Erstellt
- 12.10.2018 15:35