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3332/2018

Vergabe Restmittel Antirassismus-Training

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.31

Anlage

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage

2088 Zeichen

Anlage  
zur Beschlussvorlage ‚Vergabe der Mittel für Antirassismustraining 2018 (Vorl. 3332/2018) 
Kurze Erläuterung des Projektes: 
 
Der 2-tägige Workshop „Afrodeutsche und Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ 
richtet sich an Eltern und/oder Bezugspersonen von schwarzen Kindern, die selbst von Ras-
sismus betroffen sind. 
 
Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. plant gemeinsam mit der afrodeutschen Antirassismus- und 
Adultismusexpertin Manuela Ritz einen Workshop für ca. 15 Teilnehmer*innen mit dem 
Thema „Afrodeutsche und Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“. In dem zweitägi-
gen Workshop sollen Strategien zur Stärkung des Kindes erarbeitet und bewusst gemacht 
und in einem geschützten Raum mit Hilfe verschiedener Übungen, Methoden und Simulatio-
nen die eigenen Positionen, Empfindungen und Meinungsbilder entdeckt und hinterfragt 
werden. Es soll erarbeitet werden, wie man als Bezugsperson das Kind dabei unterstützen 
kann, eine nachhaltig gesunde, starke und selbstbewusste Identität als Schwarze*r in einer 
Gesellschaft, in der Weißsein die Norm ist, zu entwickeln und sich als selbstbewusstes Ge-
sellschaftsmitglied gegen Rassismus und Diskriminierung zur Wehr zu setzen. 
 
Durch den Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer*innen und der Bewusstmachung 
der eigenen deprivilegierten Position, soll ein neues heilsames Verständnis für gesellschaftli-
che Realitäten gewonnen werden, welches das Miteinander zwischen weißen und schwar-
zen Menschen fördert und stärkt. Den Teilnehmenden wird eine Plattform gegeben, in einem 
geschützten Raum, eigene Erfahrungen zu reflektieren und mitzuteilen. Darüber hinaus wer-
den Handlungsoptionen erarbeitet und diskutiert, die die Kinder dabei unterstützen können, 
zu starken, selbstbewussten Menschen heranzuwachsen und für ihre Rechte einzustehen. 
Weiterhin kann durch die Vernetzung der Teilnehmenden erreicht werden, dass in Zukunft 
Rechte für schwarze Menschen gemeinsam besser hörbar eingefordert werden können. 
 
Antragsteller ist der Verein Öffentlichkeit gegen Rechts e.V. (Fördersumme 2722 €).

Beschlussvorlage Rat

5585 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3332/2018 
Freigabedatum 
24.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe Restmittel Antirassismus-Training 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, an das Projekt „Afrodeutsche und Schwarze Kinder in Deutschland 
stark machen für Eltern und Verwandte Schwarzer Kinder“ im Rahmen der Antirassismusarbeit För-
dermittel in Höhe von 2.722 € zu vergeben 
 
Integrationsrat 29.10.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     2.722 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismustraining. Sowohl die 
zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli-
chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der 
bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen 
in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me-
thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche und teilweise sehr polarisie-
rend geführte Debatte um Migration zeigt, dass der Bedarf nach solchen Maßnahmen weiterhin sehr 
hoch ist.  
Im Haushaltsplan 2018 sind 10.000 € für Antirassismus-Projekte veranschlagt. Mit Entscheidung vom 
20.03.2018 hat der Rat die Aufstockung der Antirassismusgelder im Rahmen des Integrationsbudgets 
um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (Vorlage 0344/2018), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur 
Verfügung stehen. 
Für das Haushaltsjahr 2018 hatte der Rat bereits über die Verwendung von 43.935,45 € entschieden. 
Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Projekte haben ein Gesamtvolumen von 2.722 €.  
Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2018, Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen 
und Diversity bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, veranschlagt.  
Die Träger der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte verfügen über langjährige Erfahrungen auf 
dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit. Die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit 
sind ihre zentralen Aufgaben beziehungsweise sie gehört zu ihrem breiten Aufgabenspektrum. Eine 
breite Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über die Grenzen der 
Stadt hinaus charakterisiert die Aktivitäten der Träger. 
Dies ist auch für die vorgeschlagenen Projekte von großer Bedeutung. 
Die Maßnahmen zielen auf die Sensibilisierung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftli-
chen Gruppen, gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung tätig zu werden, sowie auf die Stär-
kung (Empowerment) diskriminierter Gruppen, ab. Von den vorgeschlagenen Projekten wird eine prä-

3 
ventive Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung in Köln erwartet. Die Maßnahmen werden als 
Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesell-
schaft gewertet. 
Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die Förderung der Projekte gemäß des Be-
schlussvorschlags vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht 
erzielte und (längerfristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. 
Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) 
Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos-
senen Fassung: 
„(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über 
alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun-
gen machen. 
Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei-
ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb-
ständig vergeben kann. 
Dabei handelt es sich insbesondere um 
• Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In-
tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, 
• Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des 
friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die 
Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich 
zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ 
 
Anlage: 
 Anlage zur Beschlussvorlage ‚Vergabe der Mittel für Antirassismustraining 2018 - kurze Erläute-
rung der Projekte: 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Mittel zur Förderung von Antirassismusarbeit sind an das Haushaltsjahr gebunden. 
Die Ratssitzung am 8.11.2018 soll erreicht werden, damit den Träger die Monate November bis De-
zember 2018 zur Umsetzung der Projekte verbleiben.

Beratungsverlauf (4)

29.10.2018 Integrationsrat
TOP 8.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3332/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.10.2018
Erstellt
12.10.2018 15:35