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V/0523/2022

Jahresabschlüsse der AWM

Vorlagen 22.08.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 20.09.2022, TOP 7

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1205 Zeichen

Anlage A zur V/0523/2022 
 
Kurzüberblick 
 
zu 1.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
jahr 2021. 
 
zu 2.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Zustimmung zur Beauftragung der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2022. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
zu 1.: Gemäß § 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus-
schuss. 
 
zu 2.: Gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der 
Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die 
Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss be-
auftragen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beschlussvorlage

2875 Zeichen

V/0523/2022 
V/0523/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschlüsse der AWM 
- Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 
- Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 
 
2. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates ist der Jahresabschluss 2022 und der Lagebe-
richt 2022 zu prüfen. Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Dornbach GmbH, Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Anton-Jordan-Straße 1, 56070 Koblenz zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
zu 1.: Keine. 
 
zu 2.: Ist im Erfolgsplan enthalten. 
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: Der Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2021 wurde vom Rat in seiner Sitzung 
am 07.09.2022 (Vorlage V/0331/2022) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) beraten und 
festgestellt. 
 
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus-
schuss. 
 
 
zu 2.: Am 1. Januar 2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weite-
rer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG NRW) in Kraft 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
09.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Westerhoff  
Telefon: 6052-43 
Westerhoff @aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0523/2022 
getreten, wodurch sich u.  a. für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen relevante 
Änderungen der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ergeben haben.  
 
Die Beauftragung und Durc hführung der Jahresabschlussprüfung erfolgte für Jahresabschlüsse bis 
zum 31.12.2020 nach den Vorschriften des § 106 Abs. 2 GO NRW. 
Mit Wegfall des § 106 GO NRW verliert die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) als gesetzliche Jah-
resabschlussprüferin ihre hoheitliche Zuständigkeit und Jahresabschlussprüfungen für Wirtschaftsjah-
re seit dem 01. Januar 2021 erfolgen ohne Einbindung der gpaNRW. 
 
Die Neuregelung erfolgt über § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, wonach die Betriebsleitung mit der 
Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsaus-
schuss direkt beauftragen kann. 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, 56070 Koblenz hat bereits die fachlich kompe-
tente Prüfung der letzten drei Jahresabschlüsse vorgenommen, sodass es sachlich geboten ist, die 
Prüfungsgesellschaft auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu betrauen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0523/2022
Typ
Vorlagen
Datum
22.08.2022
Erstellt
22.08.2022 13:13