V/0523/2022
Jahresabschlüsse der AWM
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Anlage A
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Anlage A zur V/0523/2022 Kurzüberblick zu 1.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts- jahr 2021. zu 2.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Zustimmung zur Beauftragung der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2022. Ziele/Teilziele/Zielerreichung zu 1.: Gemäß § 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus- schuss. zu 2.: Gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss be- auftragen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0523/2022 V/0523/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschlüsse der AWM - Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 - Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 Beratungsfolge 20.09.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 2. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates ist der Jahresabschluss 2022 und der Lagebe- richt 2022 zu prüfen. Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Dornbach GmbH, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Anton-Jordan-Straße 1, 56070 Koblenz zu. II. Finanzielle Auswirkungen: zu 1.: Keine. zu 2.: Ist im Erfolgsplan enthalten. Begründung: zu 1.: Der Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2021 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 07.09.2022 (Vorlage V/0331/2022) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) beraten und festgestellt. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus- schuss. zu 2.: Am 1. Januar 2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weite- rer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG NRW) in Kraft Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 09.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Westerhoff Telefon: 6052-43 Westerhoff @aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0523/2022 getreten, wodurch sich u. a. für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen relevante Änderungen der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ergeben haben. Die Beauftragung und Durc hführung der Jahresabschlussprüfung erfolgte für Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2020 nach den Vorschriften des § 106 Abs. 2 GO NRW. Mit Wegfall des § 106 GO NRW verliert die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) als gesetzliche Jah- resabschlussprüferin ihre hoheitliche Zuständigkeit und Jahresabschlussprüfungen für Wirtschaftsjah- re seit dem 01. Januar 2021 erfolgen ohne Einbindung der gpaNRW. Die Neuregelung erfolgt über § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, wonach die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsaus- schuss direkt beauftragen kann. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, 56070 Koblenz hat bereits die fachlich kompe- tente Prüfung der letzten drei Jahresabschlüsse vorgenommen, sodass es sachlich geboten ist, die Prüfungsgesellschaft auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu betrauen. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0523/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 13:13