V/0090/2026
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0090/2026 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0090/2026 V/0090/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 11.02.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1.1. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vertretung von den Trägern der freien Jugendhilfe Mitglied Stellvertretungen 15. Lisa Leifheit Corinna Blume-Ulmer 1.2 Aufsichtsrat Westf. Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) von der Fraktion GRÜNE Mitglied 1. RF Christine Schulz RH Carsten Peters 1.3 Zweckverbandsversammlung Sparkasse Münsterland Ost von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 1. NN Stadtkämmerin Christine Zeller Amt für Bürger - und Ratsservice 06.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt -muenster.de - 2 - V/0090/2026 1.4 Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz a) auf Vorschlag des BUND e.V. Mitglied Stellvertretungen 4. NN Robert Mueller b) auf Vorschlag des NABU e.V. Mitglied Stellvertretungen 6. NN Stephan Grote 1.5 Beirat für Klimaschutz Mitglied Stellvertretung Dr. Klaus Landrath, HWK Thomas Rohloff, HWK 2. Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 2.1 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung von der Fraktion GRÜNE Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. NN RF Dr. Katharina Foreman Begründung: Zu 1.1: Lisa Leifheit ist am 10.12.2025 vom Rat der Stadt Münster auf gemeinsamen Vorschlag der Wohl- fahrtsverbände und des Stadtjungendrings als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien gewählt worden. Lisa Leifheit hat mitgeteilt, dass sie die Stellvertretung nicht wahrnehmen wird. Sie ist als Sprecherin für die Unter-AG 5 als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien tätig. Als Nachfolge wird auf gemeinsamen Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und des Stadtjugendrings Corinna Blume-Ulmer mit Mail vom 30.01.2026 vorgeschlagen. Die Fraktion GRÜNE greift diesen Vorschlag auf. Das Verfahren der Nachbesetzung entspricht dem § 4 Absatz 2 Satz 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG. Zu 1.2: Die Umbesetzung wird mit Mail vom 27.01.2026 von der Fraktion GRÜNE beantragt. Zu 1.3: Die Besetzung der Gremien der Sparkasse Münsterland Ost erfolgte in der Sitzung des Rates am 10.12.2025 mit der Vorlage V/0473/2025. Bislang war die Stellvertretung von Oberbürgermeister Til- mann Fuchs in der Verbandsversammlung noch nicht besetzt. Die Verwaltung schlägt vor, Stadt- kämmerin Christine Zeller als Stellvertretung zu entsenden. - 3 - V/0090/2026 Zu 1.4: a) Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2025 auf Vorschlag des BUND NRW e. V. Dr. Lars Berker als stellvertretendes Mitglied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz gewählt. Dr. Lars Ber- ker hat seine Wahl nicht angenommen. Der BUND NRW e.V. schlägt mit Mail vom 03.02.2026 Robert Mueller zur Wahl vor. Weitere Vorschläge liegen nicht vor. Der BUND NRW e.V. begründet dies in seiner Mail wie folgt: Trotz unserer Anstrengungen und der Gespräche mit verschiedenen Mitgliedern der Kreisgruppe konnten wir jedoch keine weiteren Bewer- ber oder Bewerberinnen gewinnen, die bereit wären, sich für diese wichtige Position zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht der aktuellen Situation und der Dringlichkeit, den Naturschutzbeirat zeitnah zu besetzen, bitten wir daher um die Akzeptanz von Robert Müller als unserem alleinigen Kandidaten. b) Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2025 auf Vorschlag des NABU e. V. Andreas Beesten als stellvertretendes Mitglied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz gewählt. Andreas Bees- ten hat seine Wahl nicht angenommen. Der NABU schlägt mit Mail vom 22.01.2026 Stephan Grote und als Ersatzkandidat Wolfgang Schürmann zur Wahl vor. Der NABU teilt mit, dass Stephan Grote der Wunschkandidat ist. Zu 1.5: Dr. Klaus Landrath, Vertretung der Handwerkskammer, scheidet aus dem Beirat für Klimaschutz aus. Die Berufung eines neuen Mitgliedes erfolgt durch den Rat. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der HWK Münster als Nachfolger Thomas Rohloff vor. Er übernimmt die Stellvertretung für Matthias Dieler. Zu 2.1.: Die Fraktion GRÜNE benennt als weitere Stellvertretung in der Kommission zur Förderung der Inklu- sion von Menschen mit Behinderung RF Dr. Katharina Foreman. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0090/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2026
- Erstellt
- 26.01.2026 07:56