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3228/2017

Anfrage der Ratsgruppe GUT - Hohe Folgekosten bei Kunstrasenplätzen (AN1344/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.10.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 07.12.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5775 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 24.10.2017 
 3228/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 07.12.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 
 
Anfrage der Ratsgruppe GUT - Hohe Folgekosten bei Kunstrasenplätzen (AN1344/2017) 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Vereine ausreichend Rücklagen zur Platzsanierung bil-
den?  
2. Ist geplant, die Sanierungsmaßnahmen für die Kunstrasenplätze, die im Schnitt nach 15 Jahren 
nötig sind, ebenfalls zu bezuschussen und was passiert, wenn der Platz vorzeitig saniert wer-
den muss?  
3. Bei den hohen Investitionssummen für die Kunstrasenplätze: Überprüft die Stadt die sachge-
mäße Pflege der bezuschussten Plätze?  
4. Wieso darf ein bezuschusster Kunstrasenplatz Kork als Einstreumittel verwenden, ein Platz der 
von der Stadt gebaut wird, aber nicht?  
5. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt Köln, Kork als Einstreumittel zertifizieren zu lassen 
und steht Sie im Austausch mit der Stadt Hamburg, die Korkgranulat seit 2007 auf Ihren Kunst-
rasen testet?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Die Vereine werden bereits bei der Antragstellung auf die Nutzungszeit eines Kunstrasenplatzes und 
die groben Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelags informiert und ihnen wird dringend emp-
fohlen, entsprechende Rücklagen für die zukünftigen Kosten einzuplanen. Außerdem wird der Verein 
auf die Möglichkeit einer Bezuschussung im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien informiert. 
 
Zu 2. 
Gem. Ziffer 3 der maßgeblichen Richtlinie „Bauförderung“ ist vorgegeben, dass der Austausch eines 
Kunstrasenbelags mit bis zu 87,5 % (nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) 
gefördert wird. Dieser Austausch ist abhängig von der Pflege und der Nutzungsfrequenz des Platzes 
1. Derzeit ist von einer Nutzungsdauer von 12 – 15 Jahren auszugehen. Soweit die Nutzung des 
Kunstrasenplatzes im Rahmen der Vorgaben erfolgt und die Pflege des Vereins nachweislich sachge-
recht erfolgte, wird die Verwaltung evtl. notwendige frühzeitige Erneuerungsmaßnahmen nach Einzel-
fallprüfung ebenfalls im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten bezuschussen.  
 
Zu 3. 
Die Sportverwaltung überprüft durch Ihre Sportstättenunterhaltungsarbeiter den Pflegezustand der 
Anlagen in einem regelmäßigen Turnus. Den Vereinen wurden im Rahmen der Übergabe der Plätze 
die Pflegeanleitungen der Hersteller übergeben. Darüber hinaus erfolgt eine Einführungsveranstal-
tung mit den für die Platzpflege verantwortlichen Vereinsmitgliedern zur Einweisung, durch Mitarbeiter 
des Sportamtes in Verbindung mit dem Kunstrasensystemhersteller.

2 
 
 
Zu 4. 
Die Stadt Köln hat den angeführten Kunstrasenplatz als eigene Versuchsanlage, ähnlich den Anlagen 
der Stadt Hamburg erstellen lassen, um sich einen eigenen Eindruck zu Kork als Einstreumaterial für 
Kunstrasenbeläge machen zu können. Die Verwendung ist ein Einzelfall, der nur durch die vertragli-
che Verlängerung der Gewährleistung auf 10 Jahre des Auftragnehmers stattgegeben wurde. 
 
Die flächendeckende Verwendung von Kork als Infill-Material ohne Zertifizierung findet aus folgenden 
Gründen nicht statt. Kork als Infill-Material für Kunstrasenplätze ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der 
DIN-Norm 18035 – 7 / DIN EN 15330 – 1 enthalten und nicht zertifiziert. Ein Kunstrasensystem be-
steht aus vielen Einzelkomponenten (von unten nach oben): elastische Tragschicht bzw. Elastik-
schicht / Kunstrasenteppich / Polverfüllung Sand / Polverfüllung Granulat (EPDM / TPE / SBR). Diese 
Komponenten müssen alle einzeln der DIN Norm entsprechen und einer Güteüberwachung unterzo-
gen werden, dazu müssen die einzelnen Komponenten zusätzlich als Gesamtsystem geprüft werden, 
um eine Akkreditierung als DIN gerechtes und zertifiziertes Kunstrasensystem zu erhalten. Die Ver-
wendung eines nicht geprüften Einzelbaustoffs, in diesem Fall Kork, im Gesamtsystem lässt das 
Prüfzeugnis des Gesamtsystems erlöschen. 
 
Würde die Stadt Köln, als öffentlicher Auftraggeber, die Ausschreibungsparameter von Kunststoffra-
sensystemen für nicht zertifizierte Baustoffe (in diesem Falle Einstreugranulat aus Kork) öffnen, wäre 
dadurch die Zertifizierung des Gesamtsystems nicht mehr gegeben. Darüber hinaus wäre es für den 
ausführenden Unternehmer möglich, Bedenken gegen die Ausführungsvariante anzumelden und eine 
Freistellung von der Gewährleistung zu fordern. In diesem Falle würde das gesamte Haftungsrisiko 
bei der Stadt Köln liegen. 
 
Darüber hinaus birgt die Verwendung von nicht zertifiziertem Material weitere Problempunkte, da ent-
scheidende Produktparameter nicht abschließend geklärt sind. 
 
Hier z. B.: die Definition der für die Nutzung benötigten technischen und umweltrelevanten Eigen-
schaften, sowie die Parameter für die Entnahme des Korkmaterials aus der Natur (Zertifizierung / 
Verhinderung von Raubbau). 
 
Zu 5. 
Die Sportverwaltungen der Stadt Hamburg und der Stadt Köln stehen in engem Austausch. 
 
Wie selbst angeführt, ist die Verwendung von Kork als Infill-Material im Stadtgebiet Hamburg ein groß 
angelegter Modellversuch, um die Produkteigenschaften über einen längeren Zeitraum beobachten 
zu können. Ohne vorliegende abschließende Ergebnisse, die in einer Zertifizierung und Prüfung des 
Materials als Systembaustoff münden, ist eine Verwendung des Materials im Kölner Stadtgebiet aus 
den oben genannten Gründen nicht vorgesehen. 
 
Die Zertifizierung von Kork als Infill-Material für Kunstrasenbeläge unterliegt dem Normungsaus-
schuss der DIN. Die Stadt Köln kann auf den Zertifizierungsprozess bzw. den Normenausschuss als 
unabhängiges Gremium keinen Einfluss nehmen. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

07.12.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2017 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3228/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.10.2017
Erstellt
19.10.2017 15:18