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Teilnahme des Berufskollegs an der Lindenstraße (BK 3) am Schulversuch "Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3648/2020 vom 23.12.2020

Stand: Am 04.02.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3648/2020 Freigabedatum 23.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme des Berufskollegs an der Lindenstraße (BK 3) am Schulversuch "Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG), zum Schuljahr 2022/23 die Einrich- tung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ gemäß Anlage C der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) am Berufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungspla- nung über die Errichtung und Erweiterungen von Bildungsgängen an Berufskollegs im Sinne einer Änderung der Schule. Zum Schuljahr 2022/23 soll der landesweite Schulversuch „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ („FOS Polizei“) starten. Ziel ist es, Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss unter Beibehaltung der zweigeteilten Laufbahn den Zugang zum Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen. In dem Schulversuchsbildungsgang können Schülerinnen und Schüler in zwei Jahren die Fachhoch- schulreife sowie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und werden dadurch gezielt auf die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst vorbereitet. Das Praktikum in der Klas- se 11 wird in einer mit dem Berufskolleg kooperierenden Polizeibehörde absolviert. Das Berufskolleg an der Lindenstraße beantragt die Teilnahme an diesem Schulversuch Das Berufskolleg hat innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft und Verwaltung besondere Expertise in verwaltungsbezogenen Bildungsgängen, da dort der Bildungsgang für Verwaltungsfachangestellte und Justizfachangestellte durchgeführt wird. Die Schule verfügt über entsprechende Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Rechtswissenschaft. Aufgrund der zentralen Lage in der Innenstadt von Köln ist der Schulstandort für alle Schülerinnen und Schüler sehr gut erreichbar. Im Bereich der Digitalisierung/Mediennutzung verfügt das Berufskolleg an der Lindestraße über eine gute Infrastruktur. Neben der digitalen Ausstattung hat die Schule ein nachhaltiges Fortbildungskon- zept um Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler im Einsatz digitaler Medien zu begleiten und zu unterstützen. Die erforderlichen Unterrichtsräume sind im Berufskolleg an der Lindenstraße vorhanden. Der Beschluss der Schulkonferenz konnte formal noch nicht erfolgen. Die Schulkonferenz beschließt voraussichtlich in der zweiten Kalenderwoche 2021. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag wurde im Vorfeld bereits mit der Schulaufsicht abge- stimmt und von dort die Genehmigung in Aussicht gestellt.

Beratungsverlauf

  1. 18.01.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 04.02.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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