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1013/2023

Geändertes städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler

Mitteilung Ausschuss 12.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2023, TOP 10.2.4

Anlage 2 geändertes städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 bisheriges städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 2 geändertes städtebauliches Planungskonzept

532 Zeichen

Geändertes Städtebauliches Planungskonzept 
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" 
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14.02.2023 
M 1:1000 
494 
Anlage 2

Anlage 1 Geltungsbereich

367 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Geänderter Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler

Mitteilung Ausschuss

7066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer  12.04.2023 
 1013/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 
 
Geändertes städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
"Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler 
 
Anlass und Ziel der Planung und bisheriges Planverfahren 
 
Auf Antrag der ARGE Rolf Kloubert/Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH vom 
28.04.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2018 den Be-
schluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (Vorlage 
0788/2018) gefasst – mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als städtebauliche Ortsabrundung zwi-
schen Weilerstraße und Volkhovener Straße festzusetzen. 
 
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 
wurde im Zeitraum vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung (FÖB) gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch Aushang des städtebaulichen Planungskon-
zeptes einschließlich der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bezirksrathaus 
Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz durchge-
führt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abruf-
bar. 
 
Mit dem sogenannten Vorgabenbeschluss (Vorlage 1054/2021) hat der Stadtentwicklungs-
ausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2021 die Verwaltung beauftragt, die Vorhabenträgerin 
aufzufordern, für den Bereich "Volkhovener Straße" auf der Grundlage des aktuellen städte-
baulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange zu berücksichtigen. 
 
Als ein Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die äußere Erschließung 
des Plangebietes geändert: Anstelle einer südlichen Erschließung des Plangebietes über die 
Volkhovener Straße erfolgt die Erschließung nun ausgehend von der Weilerstraße. In der ge-
änderten Planung ist eine Durchbindung nach Süden an die Volkhovener Straße nur für Ret-
tungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge möglich. Alle weiteren motorisierten Verkehre 
können hier aufgrund von vorgesehenen Pollern nicht passieren. Für den Fuß- und Radver-
kehr schafft diese Verbindung einen wichtigen Zugang zu den umliegenden Bestandsquartie-
ren und dem benachbarten Nahversorgungsmarkt. 
 
Im Bauleitplanverfahren wurde die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an die Weiler-
straße in drei konzeptionelle Varianten geprüft. Die verkehrsbezogenen Fachämter der Ver-

2 
 
waltung haben die nichtsignalisierte Einmündung als Vorzugsvariante identifiziert. Die äußere 
Erschließung des Plangebietes soll zudem einschließen: a) die Erweiterung des bestehenden 
Gehwegs auf der östlichen Seite der Weilerstraße bis zur Einmündung in die Planstraße, b) 
die Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Weilerstraße sowie c) die Ausschleusung 
des Radverkehrs in den Mischverkehr aus Richtung Chorweiler in Richtung Auweiler. 
 
Weiterhin wurde im Rahmen des Vorgabenbeschlusses die geplante Geschossigkeit stark 
diskutiert, sodass die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufgefordert hat, wie im städtebauli-
chen Vorkonzept eine Rückkehr zum zweigeschossigen Wohnungsbau zu prüfen – auch, um 
die Fläche effektiver zu nutzen und so mehr Wohnraum zu schaffen. 
 
Anpassung des städtebaulichen Planungskonzeptes 
 
Im Zuge der Ausarbeitung Bebauungsplan-Entwurfes und Vorbereitung der Unterlagen für die 
Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB ging aus Lärmberechnungen auf der Grundlage des 
bisherigen Planungskonzeptes hervor, dass im Plangebiet durch Straßenverkehrslärm der 
BAB 57 und der angrenzenden Weilerstraße teilweise Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags 
und 60 dB(A) nachts erreicht werden. Zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse im 
Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 1 BauGB wurden Immissionsschutzmaßnahmen auf städte-
baulicher Ebene erforderlich. Im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes erfolgte eine 
Anpassung des städtebaulichen Planungskonzeptes mit dem Ziel, für die östliche Bebauung 
des Plangebietes mittels einer Riegelbebauung mit Reihenhäusern lärmabgewandte Aufent-
haltsräume für jede Wohnung zu schaffen. 
 
Mit dem geänderten städtebaulichen Konzept wurde im östlichen Teil des Plangebietes für 
jede Wohnung der Reihenhauszeilenbebauung eine lärmabgewandte Seite geschaffen, zu-
dem lärmabgeschirmte Außenwohnbereiche. Weitere erforderliche Schallminderungsmaß-
nahmen werden im Zuge der Ausarbeitung des Rechtsplanes festgesetzt. 
 
Weiterhin wurde die Erhöhung der Geschossigkeit berücksichtigt. Nach aktuellem Planungs-
stand werden im Plangebiet 55 Wohneinheiten (WE) realisiert. Die Anzahl der WE gliedert 
sich in 32 WE in Reihenhäusern, 8 WE in Doppelhäusern, 1 WE in einem Einfamilienhaus 
sowie 14 WE (zuzüglich 2 WE mit 100 m² Geschossfläche für eine U3-Großtagespflege) in 
einem Mehrfamilienhaus auf. Die nach dem Kooperativen Baulandmodell erforderlichen 30 % 
öffentlich geförderter Wohnraum werden sowohl im Mehrfamilienhaus als auch in Reihenhäu-
sern abgebildet. 
 
Anwendung Kooperatives Baulandmodell 
 
Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln kommt zur Anwendung. Die Anwendungszu-
stimmung der Vorhabenträgerin liegt mit Schreiben vom 21.12.2017 sowie bestätigend vom 
23.03.2023 vor. 
 
Klarstellung zur Vorhabenträgerin 
 
Alleinige Vorhabenträgerin ist nunmehr, abweichend vom Antrag auf Einleitung eines vorha-
benbezogenen Bebauungsplanverfahrens, die Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft 
mbH mit Sitz in Euskirchen. Gemäß § 12 Absatz 5 BauGB bedarf ein Wechsel des Vorhaben-
trägers der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, 
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Er-
schließungsplans innerhalb der im Durchführungsvertrag festgeschriebenen der Frist gefähr-
det ist. Die Rechtsvorschrift regelt jedoch lediglich den Wechsel des Vorhabenträgers nach 
Satzungsbeschluss. Insofern wird hier nur auf eine Klarstellung der Vorhabenträgerin verwie-
sen, da der Durchführungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist (denn dieser ist gemäß § 12 
Absatz 1 Satz 1 BauGB erst vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB). 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der 
Emission des Klimaschadgases geprüft. Das Vorhaben des Bebauungsplanverfahrens wird

3 
 
als ein nicht-städtisches Vorhaben realisiert, daher fällt das Verfahren unter die Anwendung 
der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine 
Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Geändertes Städtebauliches Konzept 
Anlage 3 Bisheriges Städtebauliches Konzept 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 3 bisheriges städtebauliches Planungskonzept

768 Zeichen

16.03.2020
M 1:1000
Weilerstraße
K7
K7
Am Kölner Weg
An der Dränk
Blockstraße
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Volkhovener Straße
0 25 50 m
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Grünstreifen
Spielplatz
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Wohnen
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Poller
Gehweg
Gehweg
Wohnen
Wohnen
 Geändertes städtebauliches 
Planungskonzept "Volkhovener Straße in 
Köln-Esch/ Auweiler" 
Anlage 3

Beratungsverlauf (2)

04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Volkhovener Straße 0
  • Weilerstraße
  • Kölner Weg
  • Am Kölner Weg
  • Blockstraße 14
  • An der Dränk
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1013/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.04.2023
Erstellt
21.03.2023 15:19