1013/2023
Geändertes städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler
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Anlage 2 geändertes städtebauliches Planungskonzept
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Geändertes Städtebauliches Planungskonzept "Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" 513 223 662 615 223 810 ffi ;; 809 671 :; 672 826 676 321 61 673 619 101 674 677 765 678 � 317 501 500 �\ I 'ii> ·o '. 313 338 ""'"' , ·o \/ \ 550 560 561 551 \ 0 559 264 526 513 528 --,,,.,, VolkhOveoer Straße 265 562 563 548 ,. 777 ,, ,. 447 448 ,� 460 457 845 479 449 450 373 372 371 .,. 3 ,. o• :." "'482 347 ..,. ·-f> 1'- 346 345 344 342 343 14.02.2023 M 1:1000 494 Anlage 2
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geänderter Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 12.04.2023 1013/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 Geändertes städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler Anlass und Ziel der Planung und bisheriges Planverfahren Auf Antrag der ARGE Rolf Kloubert/Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH vom 28.04.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2018 den Be- schluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (Vorlage 0788/2018) gefasst – mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als städtebauliche Ortsabrundung zwi- schen Weilerstraße und Volkhovener Straße festzusetzen. Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 wurde im Zeitraum vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung (FÖB) gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch Aushang des städtebaulichen Planungskon- zeptes einschließlich der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz durchge- führt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abruf- bar. Mit dem sogenannten Vorgabenbeschluss (Vorlage 1054/2021) hat der Stadtentwicklungs- ausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2021 die Verwaltung beauftragt, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Volkhovener Straße" auf der Grundlage des aktuellen städte- baulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange zu berücksichtigen. Als ein Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die äußere Erschließung des Plangebietes geändert: Anstelle einer südlichen Erschließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße erfolgt die Erschließung nun ausgehend von der Weilerstraße. In der ge- änderten Planung ist eine Durchbindung nach Süden an die Volkhovener Straße nur für Ret- tungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge möglich. Alle weiteren motorisierten Verkehre können hier aufgrund von vorgesehenen Pollern nicht passieren. Für den Fuß- und Radver- kehr schafft diese Verbindung einen wichtigen Zugang zu den umliegenden Bestandsquartie- ren und dem benachbarten Nahversorgungsmarkt. Im Bauleitplanverfahren wurde die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an die Weiler- straße in drei konzeptionelle Varianten geprüft. Die verkehrsbezogenen Fachämter der Ver- 2 waltung haben die nichtsignalisierte Einmündung als Vorzugsvariante identifiziert. Die äußere Erschließung des Plangebietes soll zudem einschließen: a) die Erweiterung des bestehenden Gehwegs auf der östlichen Seite der Weilerstraße bis zur Einmündung in die Planstraße, b) die Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Weilerstraße sowie c) die Ausschleusung des Radverkehrs in den Mischverkehr aus Richtung Chorweiler in Richtung Auweiler. Weiterhin wurde im Rahmen des Vorgabenbeschlusses die geplante Geschossigkeit stark diskutiert, sodass die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufgefordert hat, wie im städtebauli- chen Vorkonzept eine Rückkehr zum zweigeschossigen Wohnungsbau zu prüfen – auch, um die Fläche effektiver zu nutzen und so mehr Wohnraum zu schaffen. Anpassung des städtebaulichen Planungskonzeptes Im Zuge der Ausarbeitung Bebauungsplan-Entwurfes und Vorbereitung der Unterlagen für die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB ging aus Lärmberechnungen auf der Grundlage des bisherigen Planungskonzeptes hervor, dass im Plangebiet durch Straßenverkehrslärm der BAB 57 und der angrenzenden Weilerstraße teilweise Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erreicht werden. Zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 1 BauGB wurden Immissionsschutzmaßnahmen auf städte- baulicher Ebene erforderlich. Im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes erfolgte eine Anpassung des städtebaulichen Planungskonzeptes mit dem Ziel, für die östliche Bebauung des Plangebietes mittels einer Riegelbebauung mit Reihenhäusern lärmabgewandte Aufent- haltsräume für jede Wohnung zu schaffen. Mit dem geänderten städtebaulichen Konzept wurde im östlichen Teil des Plangebietes für jede Wohnung der Reihenhauszeilenbebauung eine lärmabgewandte Seite geschaffen, zu- dem lärmabgeschirmte Außenwohnbereiche. Weitere erforderliche Schallminderungsmaß- nahmen werden im Zuge der Ausarbeitung des Rechtsplanes festgesetzt. Weiterhin wurde die Erhöhung der Geschossigkeit berücksichtigt. Nach aktuellem Planungs- stand werden im Plangebiet 55 Wohneinheiten (WE) realisiert. Die Anzahl der WE gliedert sich in 32 WE in Reihenhäusern, 8 WE in Doppelhäusern, 1 WE in einem Einfamilienhaus sowie 14 WE (zuzüglich 2 WE mit 100 m² Geschossfläche für eine U3-Großtagespflege) in einem Mehrfamilienhaus auf. Die nach dem Kooperativen Baulandmodell erforderlichen 30 % öffentlich geförderter Wohnraum werden sowohl im Mehrfamilienhaus als auch in Reihenhäu- sern abgebildet. Anwendung Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln kommt zur Anwendung. Die Anwendungszu- stimmung der Vorhabenträgerin liegt mit Schreiben vom 21.12.2017 sowie bestätigend vom 23.03.2023 vor. Klarstellung zur Vorhabenträgerin Alleinige Vorhabenträgerin ist nunmehr, abweichend vom Antrag auf Einleitung eines vorha- benbezogenen Bebauungsplanverfahrens, die Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Euskirchen. Gemäß § 12 Absatz 5 BauGB bedarf ein Wechsel des Vorhaben- trägers der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Er- schließungsplans innerhalb der im Durchführungsvertrag festgeschriebenen der Frist gefähr- det ist. Die Rechtsvorschrift regelt jedoch lediglich den Wechsel des Vorhabenträgers nach Satzungsbeschluss. Insofern wird hier nur auf eine Klarstellung der Vorhabenträgerin verwie- sen, da der Durchführungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist (denn dieser ist gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 BauGB erst vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB). Auswirkungen auf den Klimaschutz Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Das Vorhaben des Bebauungsplanverfahrens wird 3 als ein nicht-städtisches Vorhaben realisiert, daher fällt das Verfahren unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Geändertes Städtebauliches Konzept Anlage 3 Bisheriges Städtebauliches Konzept Gez. Greitemann
Anlage 3 bisheriges städtebauliches Planungskonzept
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16.03.2020 M 1:1000 Weilerstraße K7 K7 Am Kölner Weg An der Dränk Blockstraße 14 53 4 8 51 a 59 48 20 55 44 28 42 12 6 10 57 16 22 18 5 24 26 55 a 51 49 44 a 46 1 678 663 672 662 448 264 372479 810 826 338 528 809 548 449 343 450 317 346 559 345 447 494 371 615 223 550 619 101 373 288 460 61 510 458 265 313 673 511 526 677 321 347 501 342 671 551 482 676 344 765 845 674 513 777 512 457 513 223 560 561 562 563 527 509 500 Volkhovener Straße 0 25 50 m P Grünstreifen Spielplatz P P P P P P I Wohnen I I I I I I I I I I I II II II II II II II II II II II+St Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen P P P P P P P P I I I I I I I I I I I I P P P Poller Gehweg Gehweg Wohnen Wohnen Geändertes städtebauliches Planungskonzept "Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" Anlage 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Volkhovener Straße 0
- Weilerstraße
- Kölner Weg
- Am Kölner Weg
- Blockstraße 14
- An der Dränk
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1013/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 21.03.2023 15:19