2024/0104
Aufsichtsrat der Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) hier: Entsendung von 2 Mitgliedern
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2024/0104
3005 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0104
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufsichtsrat der Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU)
hier: Entsendung von 2 Mitgliedern
Vorlage vom: 15.03.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß § 125 Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 9 des Gesellschaftsvertrages
als Mitglied des Aufsichtsrates kraft Amtes vertreten ist . Er kann sich vertreten lassen.
2. Der Magistrat entsendet eine weitere städtische Vertreterin bzw. einen weiteren
städtischen Vertreter in den Aufsichtsrat.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.03.2024
Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern, die von den beiden Gesellschaftern Land Hessen
und Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt werden. Vom Land Hessen werden 3 Mitglieder
und von der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 Mitglieder entsandt.
Der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Aufsichtsrat kr aft Amtes
durch § 125 (2) HGO in Verbindung mit dem Entsenderecht gesetzt. Er kann sich vertreten
lassen und hat das Mandat aktuell an Frau Bürgermeisterin Akdeniz delegiert .
Die 2. Vertreterin bzw. der 2. Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist d urch den
Magistrat durch Mehrheitswahl zu bestimmen.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bestimmt sich nach § 9 Absatz 3 des Gesellschafts -
vertrages. Sie endet mit dem Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung für das 4.
Geschäftsjahr nach Beg inn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird dabei nicht mitgezählt.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0104
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00