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AIR/0001/2020

Errichtung eines Erinnerungsortes "10+1 Bäume für die Opfer des NSU"

Anregungen des IR 16.03.2020

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AIR-0001-2020-Anlage-1

3003 Zeichen

Antrag an den Integrationsrat der Stadt Münster 
10+1Bäume für die Opfer des NSU 
 
Einführung: 
Die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur hat in unserer  Kommune und im Bundesland NRW 
eine außerordentliche Bedeutung und wird stetig mit verschieden en Institutionen weiterentwickelt. 
In  jüngster  Zeit  wurden  immer  wieder  Erinnerungsstätten  für  die   Opfer  der  Terrorvereinigung 
Nationalsozialistischer  Untergrund  (NSU)  Enver  Şimşek,  Abdurrahim  Özüdoğru,  Süleyman  Taşköprü, 
Habil  Kılıç,  Mehmet  Turgut,  İsmail  Yaşar,  Theodoros  Boulgarides ,  Mehmet  Kubaşık,  Halit  Yozgat, 
Michèle  Kiesewetter  geschändet  bzw.  zerstört.  Der  Integrationsr at  möchte  dieser  Entwicklung 
entgegentreten  und  ein  Zeichen  se t z e n ,  d a s  a u f  d i e  B e d e u t u n g  e iner  lebendigen  Erinnerungskultur 
hinweist. 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
 Die  Errichtung  eines  Erinnerungsortes  für  die  zehn  NSU‐Opfer  und  die  weiteren  Opfer,  die 
durch rechtsextremistische Angriffe zu Tode gekommen sind. 
 Die Gedenkstätte besteht aus elf neu angepflanzten Bäumen und e iner Gedenktafel. Auf der 
Gedenktafel werden die Opfer des NSU namentlich genannt. 
Begründung: 
Die Realisierung des Gedenkortes für die Opfer des NSU und rech tsextremen Terrors, die Aufklärung 
über  die  Tat  und  Täter  sind  eine  gesamtstaatliche  und  ‐gesellschaftliche  Aufgabe.  Sie  muss  dem 
Anspruch unserer Kommune als einem Ort des vielfältigen und fri edlichen Zusammenlebens gerecht 
werden. Das Ziel ist es, mit dem geplanten Erinnerungsort über  die Dimension dieser Verbrechen zu 
informieren und zu gedenken. 
Der  Landesintegrationsrat  NRW  regt  mit  der  Kampagne  „10+1  Bäume f ü r  d i e  O p f e r  d e s  N S U “  d i e  
Integrationsräte  in  NRW  an,  in  ihren  Kommunen  an  einem  geeignet e n  O r t  a n  d i e  O p f e r  d e s  
Rassismus  und  Rechtsextremismus  zu  erinnern.  Dabei  sollen  in  jeder  Kommune  elf  neue  Bäume 
angepflanzt werden. Die Zahl elf ergibt sich aus zehn Bäumen fü r die zehn Opfer des NSU und einem 
Baum für alle weiteren Opfer rassistischer Angriffe. Das aufklärerische Mahnmal in der Stadt Münster 
steht somit in Bezug zu den weiteren geplanten Mahnmalen in anderen Kommunen. 
Die  Pflege  der  Bäume  kann  durch  Patenschaften  gesichert  werden.   Beispielsweise  können  die 
Schulen,  die  dem  Netzwerk  „Schule  ohne  Rassismus ‐ Schule  mit  C ourage“  angehören,  die 
Verantwortung  für  die  Betreuung  der  Bäume  übernehmen.  Auch  Bürg erinitiativen,  kommunale 
Ämter oder Privatpersonen kommen als Paten in Frage. 
Des Weiteren ist eine Kooperation mit dem Grünflächenamt der St adt Münster in Betracht zu ziehen, 
was die Anpflanzung und die Pflege der Bäume betrifft. 
Weitere Informationen sind der Broschüre zur Kampagne „10+1 Bäu me für die Opfer des NSU“ des 
Landesintegrationsrates NRW zu entnehmen, die als Anlage angefügt ist.

AIR-0001-2020

577 Zeichen

Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/0001/2020 
 
 
 
 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 25.2.2020 einverne hmlich entschieden, die 
nachfolgende Anregung an den Rat zu richten: 
 
„Der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
 Die Errichtung eines Erinnerungsortes für die zehn NSU-Opfer u nd die weiteren 
Opfer, die durch rechtsextremistische Angriffe zu Tode gekommen sind. 
 Die Gedenkstätte besteht aus elf neu angepflanzten Bäumen und einer Gedenktafel. 
Auf der Gedenktafel werden die Opfer des NSU namentlich genannt.“

AIR-0001-2020-Anlage-2

4462 Zeichen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Die Würde des Menschen ist unantastbar.Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
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HAMBURG
Süleyman Taşköprü
27. Juni 2001
ROSTOCK
Mehmet Turgut
25. Februar 2004
DORTMUND
Mehmet Kubaşık
4. April 2006
HEILBRONN
Michèle Kiesewetter
25. April 2007
MÜNCHEN
Habil Kılıç
29. August 2001
Theodoros Boulgarides
15. Juni 2005
NÜRNBERG
Enver Şimşek
9. September 2000
Abdurrahim Özüdoğru
13. Juni 2001
İsmail Yaşar
9. Juni 2005
KASSEL
Halit Yozgat
6. April 2006
©Seyfullah Köse

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AIR/0001/2020
Typ
Anregungen des IR
Datum
16.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37