V/0168/2014
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Mitte für das Jahr 2014
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Anlage2_lfdAufwendungen
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Anlage 2 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Mitglieder (Jugendliche / Er- wachsene laut Antrag) Zuschuss 2013 in EUR Zuschuss 2014 in EUR 1 Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. 1 -/65 150 150 2 Polizeichor Münster 1958 e. V. 2 -/58 150 150 3 Mozart-Orchester Münster 1882 4 11/33 150 150 4 Marquant – Der Münster Chor 5 -/60 150 150 5 Männerchor Postalia Münster v. 1936 e.V. 6 -/19 150 150 6 Kammerorchester ars musica 8 -/15 150 150 7 Quartettverein „Rheingold“ Münster von 1919 9 4/24 150 150 8 Briefmarkensammlerverein Münster 10 13/215 150 150 9 Westfälischer Volkstanzkreis Münster- St. Mauritz 11 6/37 150 150 10 Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus 13 2/30 - 150 11 Marine-Shanty-Chor Münster e. V. 14 -/51 150 150 12 S.E.L.P. e.V., Leukämie- und Lymphomhilfe 15 -/- 150 150 13 Pro Musica Orchester 16 2/29 150 150 14 Spielmannszug St. Mauritz-Erpho 17 13/20 150 150 15 Spielmannszug Schützenbruderschaft Heilig Geist von 1879 21 15/6 150 150 16 Cäcilia-Chor von 1855 Münster e. V. 22 -/25 150 150 17 Musikverein der Stadt Münster e.V. – Konzertchor Münster 24 -/67 150 150 18 Kulturgrün e.V. 27 -/10 150 150 19 Haverkamp 31 e.V. 32 -/70 150 150 20 Verein Lichtblick e.V. 35 -/140 150 150 21 Verein zur Förderung eines Porzellanmuseums in Münster e.V. 36 -/50 150 150 22 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Münster 1908 e.V. 37 15/50 150 150 Anlage 2 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Mitglieder (Jugendliche / Er- wachsene laut Antrag) Zuschuss 2013 in EUR Zuschuss 2014 in EUR 23 Jugendchor Zentrum Süd an St. Joseph, Münster e.V. 41 38/34 150 150 24 Augustin-Wibbelt-Gesellschaft e.V. 43 -/250 150 150 25 Bewohnerverein der Autofreien Siedlung Weißenburg e.V. 47 30 150 150 SUMME 3.750
Beschlussvorlage
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V/0168/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Mitte für das Jahr 2014 Beratungsfolge 26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der redaktionellen Änderung der Richtlinien (Anlage 1) für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster - Mitte in Ziffer 1 wird zugestimmt. 2. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun gen und Initiativen erhalten für das Jahr 2014 Z u- schüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der in der Anlage 2 aufgeführten Beträge. 3. Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonsti- gen Vereinigungen und Initiativen in Höhe der in der Anlage 3 aufgeführten Beträge gewährt. 4. Der nachfolgende Verein erhält einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass des Ve r- einsjubiläums: - Die Kanalhaie e.V., Verein zur Kinderbetreuung (Nr. 26) 50,- € (25-jähriges Jubiläum, 21 Kinder und deren Familien) 5. Das Haus vom Guten Hirten erhält für sein Projekt „Bau einer Boule-Bahn“ einen Zuschuss in Höhe von 500,- €. 6. Folgende Anträge werden abgelehnt: - Debattierclub der Universität Münster e.V., laufende Aufwendungen und E inzelveran- staltung, Westdeutsche Meisterschaft im Hochschuldebattieren (Nr. 3) - Männerforum Münster e.V., laufende Aufwendungen (Nr. 7) - Bürgerschützenverein Mühlenfeld-Alt e.V., 90-jähriges Vereinsjubiläum (Nr. 12) - Kita „Die Maulwürfe e.V.“, laufende Aufwendungen (Nr. 19) - Kulturverein Frauenstraße 24 e.V., Restaurierung eines Gemäldes (Nr. 28) Vorlagen-Nr.: V/0168/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-3360 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0168/2014 - Haus vom Guten Hirten, Aufstellung einer Give Box, (Nr. 30) - Schachclub Münster von 1932 e.V., Renovierung der Vereinsräume (Nr. 33) - Verein Behinderter und ihrer Freunde, Club 68, 10-jähriges Vereinsjubiläum (Nr. 34) - GW Marathon Münster e.V., Einzelveranstaltung Sportangebot (Nr. 39) - Hospizbewegung Münster e.V., Einzelveranstaltung Welthospiztag 2014 (Nr. 42) - Turngemeinde Münster von 1862 e.V., Einzelveranstaltung (Nr. 44) - Turngemeinde Münster von 1862 e.V., Einzelveranstaltung (Nr. 45) - Gesellschaft zur Förderung der deutsch-russischen Beziehungen Münster/Münsterland e.V., Einzelveranstaltung (Nr. 46) II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2014 Zeile 15 Transferaufwendungen verfügbar 12.000,- € Begründung: I. allgemeine Hinweise Gemäß Beschluss in der Sitzung am 12.11.2013 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte 12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen a) Zuschussberechtigung Lt. Ziffer 3 der o. a. Richt linien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen o der einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. b) Zuschussberechnung Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den Zahlen der Vorjahre. 2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört- liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine , Karnevals- vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b e- - 3 - V/0168/2014 sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbez o- genen Aktivitäten gewährt werden. Die Verwaltung ist bei der Berechnun g der Zuschüsse wie folgt vorgegangen: Die angegeb e- nen Fehlbeträge werden bis zu einer Fehlbetragshöhe von 500,- € mit 50 Prozent des Fehlbe- trages bezuschusst. Übersteigt der angegebene Fehlbetrag 500, - € wird der Betrag bis 500 € zu 50 % und der darüber h inaus gehende Betrag ab 500 € zu einem Drittel bis zum o. g. Höchstbetrag von 500,- € bezuschusst. Der Zuschussbetrag wird ggf. ab -/aufgerundet auf ei- nen durch 5 teilbaren Betrag. Der Höchstbetrag von 500, - € gilt dabei für jeden Antragsteller und nicht für jede Einzelveranstaltung. 3) Zuschüsse zu Jubiläen Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt we r- den. Findet aus An lass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Z u- schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtl i- nien gibt vor, dass die Zuschusshöh e 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschreiten soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Aktivitäten und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, als Entscheid ungskriterium festzuhalten und ansonsten keinen Zuschuss zum Jubiläum zu gewähren. II. Erstmalige Antragstellung Folgende Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen haben in diesem Jahr erstmalig (seit 2011) einen Zuschussantrag an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet: 1) Debattierclub der Universität Münster e.V. (3) Der Verein beantragt einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen für wöchentliche Treffen und Seminare sowie einen Zuschuss für die Westdeutsche Meisterschaft im Hochschuld e- battieren. Der Verein leistet laut seiner Satzung einen Beitrag zur Förderung der politischen Kultur in Deutschland. Er bietet Studierenden der Universität Münster eine politisch neutr a- le Plattform zum Gedenken und Informationsaustausch über aktuelle Themen aus Politik und Verwaltung. Ordentliche Mitglieder können dabei nur Mitgliede r der Westfälischen Wil- helms-Universität Münster sein. 2) Männerforum Münster e.V. (7) Der Verein beantragt einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen. Das Männerforum initi- iert Männergruppen und vernetzt diese, bietet Informationsveranstaltungen zu männerspe- zifischen Themen und organisiert den jährlichen münsteraner Männertag. 3) Kita „Die Maulwürfe e.V.“ (19) Die im Kreuzviertel seit 1988 betriebene Kita beantragt einen Zuschuss zu laufenden Au f- wendungen. Vereinszweck ist der Betrieb einer Kindertagesstätte auf der Grundlage nicht- repressiver Vorschulerziehung. - 4 - V/0168/2014 4) Haus vom Guten Hirten, Ska-Treff (29, 30) Der Ska-Treff ist seit 2011 ein Bürgertreff im Ostviertel Münsters. Gleichzeitig ist er mit den Diensten des betreuten Wohnens und tagesstrukturierenden Ange boten eine Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder einer geistigen Behinderung. Der Bürgertreff fördert bürgerschaftliches und freiwilliges Engagement sowie den Aufbau nachbarschaftlicher Netzwerke durch Kurse, Infos etc. 5) Schachklub Münster 1932 e.V. (33) Der Verein beantragt einen Zuschuss zur Renovierung der neuen Vereinsräume, die im Herbst 2014 erfolgen soll. Der SK 32 veranstaltet Turniere, Mannschaftskämpfe, Lehrku r- se, Lehrvorträge und wirbt in der Öffentlichkeit für die Verbreitung des Schachsports. Der SK 32 macht sich zur besonderen Aufgabe, die Jugend für den Schachsport zu gewinnen. 6) Hospizbewegung Münster e.V. (42) Der Verein beantragt einen Zuschuss zur Durchführung des Welthospiztages in der Inne n- stadt am 11.10.2014. Der seit 1991 bestehende Verein will laut seiner Satzung die letzte Lebensphase, Sterben, Tod und Trauer wieder zu einem Bestandteil des Lebens werden lassen. Er entwickelt und fördert Hilfen für eine psychosoziale und spirituelle Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen. In der Bevölkerung soll Verständnis und Hilf s- bereitschaft für den Hospizgedanken geweckt und gefördert werden. 7) Turngemeinde Münster von 1862 e.V. (44, 45) Der Verein beantragt einen Zuschuss für das Qualifikationsturnier Fecht en Anfang Se p- tember sowie für den Sommerpokal der Rhythmischen Sportgymnastik. Der seit 1862 b e- stehende Verein besteht aus mehr als 2.000 Mitgliedern und bietet mehr als 20 Sportarten an. Er ist der größte Sportverein in Münsters Innenstadt. 8) Gesellschaft zur Förderung der deutsch-russischen Beziehungen Münster/Münsterland e.V. (46) Es wird ein Zuschuss für eine Lesung mit der ukrainischen Autorin Katja Petrowskaja im September 2014 beantragt. Die seit 1988 bestehende Gesellschaft stellt sich satzungsg e- mäß die Aufgabe, auf regionaler Basis die Beziehungen zwischen den Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion zu erwe i- tern und zu vertiefen. Auf beiden Seiten sollen Vorurteile und Befangenheiten abgebaut, die Ver ständigung zwischen den Völkern gefördert, Feindbildern entgegengetreten und Verständnis für die Kultur und die Lebensweise der anderen Seite entwickelt werden. Die Gesellschaft ist weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. III. Entscheidungen: 1) Änderung der Richtlinien Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe zirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster -Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten entsprechende Richtlinien. - 5 - V/0168/2014 In Ziffer 1 der Richtlinien wird im 2. Absatz auf die Hauptsatzung der Stadt Münster verwiesen. Richtige Norm ist hier § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung. Insoweit bedurfte es ein er redak- tionellen Anpassung der Richtlinien. 2) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen werden an die in Anlage 2 aufg eführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen gewährt. 3) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden an die in Anlage 3 aufgeführten Vereine, Ve r- bände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen gewährt. 4) Zuschüsse zu Jubiläen Unter Berücksichtigung der bisherigen Praxis, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschu s- sen, wird der Kita „Die Kanalhaie e.V.“ ein Zuschuss in Höhe von 50,- € gewährt. 5) Zuschussantrag für den Bau einer Boule-Bahn (Nr. 29/2014) Der Verein Haus vom Guten Hirten hat einen Zuschuss für den Bau einer Boule -Bahn bean- tragt. Nach den geltenden Richtlinien sind grundsätzlich nur Einzelveranstaltungen, Jubiläen oder laufenden Aufwendungen zu bezuschussen. Der Bau einer Boule -Bahn fällt nicht in eine dieser Kategorien. Allerdings wird durch den Bau einer Boule -Bahn ein dauerhaftes Angebot geschaffen, das insbesondere von älteren Menschen des Stadtteils genutzt werden kann. Z u- dem soll die Boule-Bahn im Rahmen des Freiwilligentages 2014 als gemeinsames Projekt von Ehrenamtlichen erstellt werden. Aus diesen Gründen soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung Münster-Mitte ein Zuschuss in Höhe von 500,- € gewährt werden. 6) Ablehnungen 1) Debattierclub der Universität Münster e.V. (3), l aufende Aufwendungen, Einzelveransta l- tung Der Verein richtet westdeutsche Meisterschaften aus; Mitglieder des Vereins können nur Mi t- glieder der Westfälischen Wilhelms -Universität werden. Eine Bezirksbezogenheit liegt nicht vor, so dass kein Zuschuss gewährt werden kann. 2) Männerforum Münster e.V. (7), laufende Aufwendungen Da der Verein stadtweit Veranstaltungen anbietet und wirkt, liegt eine Bezirksbezogenheit nicht vor. Ein Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann daher nicht gewährt werden. 3) Bürgerschützenverein Mühlenfeld-Alt e.V. (12), Jubiläum Der Verein begeht sein 90 -jähriges Bestehen. Aufgrund der bisherigen Praxis, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, wird ein Zuschuss zum Jubiläum nicht gewährt. 4) Kita „Die Maulwürfe e.V.“ (19), laufende Aufwendungen - 6 - V/0168/2014 Der Verein beantragt einen Zuschuss für laufende Aufwendungen. Da der Verein einen B e- triebskostenzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erhält, ist eine Förd e- rung nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ausgeschlossen. Eine Ausnahme von dieser Reg e- lung wurde durch den Verein nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. 5) Kulturverein Frauenstraße 24 e.V. (28), laufende Aufwendungen Es wird ausdrücklich ein Zuschuss zur Restaurierung des Wandgemäldes des münsteraner Künstlers Gerd Meyerrathken beantragt, um dieses der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Der sich aus den Richtlinien ergebende Zweck, die bezirksbezogenen Aktivitäten des Vereins zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken, ist damit nicht gegeben. 6) Haus vom Guten Hirten, Ska-Treff (30), Einzelveranstaltung Es wird ein Zuschuss zur Aufstellung einer Give -Box beantragt. Der Antragsgegenstand ist nicht über die Richtlinien abgedeckt. Es handelt sich dabei auch nicht wie im Antrag ang e- kreuzt um eine „Einzelveranstaltung“ im Sinne der Richtlinien. 7) Schachklub Münster 32 e. V. (33), Einzelveranstaltung Der Antragsgegenstand Renovierung der Vereinsräume ist nicht über die Richtlinien abg e- deckt. Es handelt sich dabei auch nicht wie im Antrag angekreuzt um eine „Einzelveransta l- tung“ im Sinne der Richtlinien. Darüber hinaus können Mittel aus dem Sportetat als Baukos- tenzuschuss beantragt werden. 8) Verein Behinderter und ihrer Freunde, Club 68, Vereinsjubiläum Der Verein beantragt einen Zuschuss für das 10 -jährige Vereinsjubiläum. Nach der bisherigen Praxis sollen nur Jubiläen bezuschusst werden, die durch 25 teilbar sind. 9) GW Marathon Münster e.V. (39), Einzelveranstaltung Der Verein beantragt einen Zuschuss für die Durch führung des Familiensporttages im Mai 2014. Es handelt sich dabei um ein offenes Sportangebot für alle Münsteraner. Eine au s- schließliche Bezirksbezogenheit bei der angebotenen Veranstaltung ist nicht gegeben. Spor t- vereine können Fördermittel durch den Stadtsportbund erhalten, der Gelder aus dem Sportetat verwaltet. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Ve r- wendungszweck ein Zu schuss gewährt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung wurde durch den Verein nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. 10) Hospizbewegung Münster e.V. (42), Einzelveranstaltung Es wird ein Zuschuss für die Durchführung des Welthospiztages beant ragt. Der Verein erhält einen Betriebskostenzuschuss vom Sozialamt, aus dem die Veranstaltung finanziert werden könnte. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bez irksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Ve r- wendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung wurde durch den Verein nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. 11) Turngemeinde Münster von 1862 e.V. (44, 45), Einzelveranstaltung Der Verein beantragt einen Zuschuss für die Durchführung eines Qualifikationsturniers Fechten sowie für den Sommerpokal Rhythmische Sportgymnastik. Es handelt sich dabei um ein off e- nes Sportangebot für alle Münsteraner. Eine ausschließliche Bezirksbezogenheit bei der ange- - 7 - V/0168/2014 botenen Veranstaltung ist nicht gegeben. Sportvereine können Fördermittel durch den Stad t- sportbund erhalten, der Gelder aus dem Sportetat verwaltet. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtli- nien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung wurde durch den Verein nich t geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. 12) Gesellschaft zur Förderung der deutsch-russischen Beziehungen Münster/Münsterland e.V. (46), Einzelveranstaltung Der Verein beantragt einen Zuschuss für die Durchführung einer Lesung mit einer ukrainischen Autorin. Nach dem Vereinszweck kommt vorrangig ein Zuschuss aus den Mitteln des Integrat i- onsrates in Betracht. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirk s- vertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer anderen städt ischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung wurde durch den Verein nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. IV. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster -Mitte (Beschlusspunkte 1- 3) zur Verfügung stehende Mittel 12.000,00 € Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 3.750,00 € Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 3.960,00 € Zuschüsse zu Jubiläen 50,00 € Zuschuss für die Erstellung einer Boule-Bahn 500,00 € es verbleiben 3.740,00 € i.V. gez. Wolfgang Heuer Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Anlage 3 – Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
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Anlage 3 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Lfd. Nr. Antragsteller Antrags- nummer Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung Fehlbetrag in EUR Zuschuss in EUR 1 Mozart-Orchester Münster 1882 4 Symphonisches Konzert im Rathausfestsaal 1.800 500 2 Männerforum Münster e.V. 7 Männertag am 27.09.2014 im Rathaus 1.500 500 3 Kammerorchester ars musica 8 Konzert, Weihnachtsmusik im Nov/Dez 2014 800 350 4 Pro Musica Orchester 16 Orchesterkonzert mit der Pianistin Jisun Yun im Rathausfestsaal am 16.02.2014 492 250 5 MARQANT der Münster Chor 18 Weihnachtskonzert am 2. Advent in der Überwasserkirche/ musikalischer Vormittag in einem Altenheim zum Frühlingsbeginn 500 250 6 Förderverein für die Stadtteilbücherei am Aa- seemarkt e.V. 20 Bücherei-Matinee am 15.Juni 2014 in der Bücherei am Aaseemarkt 250 125 7 Förderverein PGR und GMM 23 Medienerziehung – Handy, Facebook und Internet an der Gesamtschule Münster-Mitte am 10.04.2014 600 285 8 Cuba e. V. 25 „Hauptbahnhof & Windthorststraße“ Kunst Projekt vom 19.09.-28.09.2014 500 250 9 Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. 31 Spielfest in der TH-DJK-Sportschule 1.100 450 10 GW Marathon Münster e. V. 38 Kindertag in Münster, offene Veranstaltung für alle Kinder unter 14 Jahren 1.500 500 11 Runder Tisch – Aaseestadt 40 EAT’N’PEACE Friedensmahl Aaseestadt 1.800 500 SUMME 3.960
Anlage1_Richtlinien
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Anlage 1 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte (zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 20.05.2008) 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendu n- gen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeor d- nung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NW) und § 19 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufen den Aufwendungen, für Einzelvera n- staltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förd e- rungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigu n- gen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Fö r- derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtl i- che Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an ört li- che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka r- nevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei au s- schließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen kö n- nen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. Anlage 1 2 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 Euro nicht unterschreiten und 500,00 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße
- Frauenstraße 24e
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Details
- Aktenzeichen
- V/0168/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37