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2020/0354

Über- und Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Magistratsvorlage 11.11.2020

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2020/0354

2575 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.11.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0354 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: diverse Investitionsnummer:       
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Über- und Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid -19-
Pandemie 
 
Vorlage vom: 11.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im laufenden Jahr weitere über- und 
außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Höhe von 4.250.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.11.2020 
 
Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2020/0215 wurden bereits im Juli 2020 erste Mittel zur 
Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 1.150.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. 
 
Aufgrund des Andauerns der Situation werden weitere Mittel über- und außerplanmäßig 
benötigt, um die finanziellen Folgen der beschlossenen Maßnahmen zum einen für den 
städtischen Haushalt selbst aber auch für die städtischen Einrichtungen, die dementsprechend 
einen höheren Zuschuss benötigen, aufzufangen. 
 
Gemäß ersten Prognosen ist hier mit einem Betrag von 4.250.000 Euro zu rechnen, der je 
nach Sachverhalt über- oder außerplanmäßig bereitgestellt werden soll, die Deckung im 
Gesamthaushalt ist gegeben. 
 
Insbesondere in den Einrichtungen, die von Schließungen und den Einschränkungen besonders 
betroffen sind, sind voraussichtlich folgende Verluste abzudecken: 
 
 EB Bäder 1.000.000 Euro 
 darmstadtium 850.000 Euro 
 Darmstadt Marketing 400.000 Euro 
 Centralstation 350.000 Euro 
 Staatstheater 590.592 Euro 
 Gesundheitsamt rund 200.000 Euro 
 DADINA 609.000 Euro 
 
Die weiteren eigenen Mittelbedarfe bspw. für Schutzausrüstungen und weitere Maßnahmen zur 
Sicherung des laufenden Verwaltungsbetriebs (Fortführung der Vorlage 2020/0215) nehmen 
den restlichen Teil des Bedarfs ein. 
 
Darmstadt, den 12.11.2020 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 1

2635 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.11.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0354 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
351 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: diverse Investitionsnummer:       
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Über- und Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid -19-
Pandemie 
 
Vorlage vom: 11.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im laufenden Jahr weitere über- und 
außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Höhe von 4.250.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.11.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.11.2020  
 
Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2020/0215 wurden bereits im Juli 2020 erste Mittel zur 
Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 1.150.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. 
 
Aufgrund des Andauerns der Situation werden weitere Mittel über- und außerplanmäßig 
benötigt, um die finanziellen Folgen der beschlossenen Maßnahmen zum einen für den 
städtischen Haushalt selbst aber auch für die städtischen Einrichtungen, die dementsprechend 
einen höheren Zuschuss benötigen, aufzufangen. 
 
Gemäß ersten Prognosen ist hier mit einem Betrag von 4.250.000 Euro zu rechnen, der je 
nach Sachverhalt über- oder außerplanmäßig bereitgestellt werden soll, die Deckung im 
Gesamthaushalt ist gegeben. 
 
Insbesondere in den Einrichtungen, die von Schließungen und den Einschränkungen besonders 
betroffen sind, sind voraussichtlich folgende Verluste abzudecken: 
 
 EB Bäder 1.000.000 Euro 
 darmstadtium 850.000 Euro 
 Darmstadt Marketing 400.000 Euro 
 Centralstation 350.000 Euro 
 Staatstheater 590.592 Euro 
 Gesundheitsamt rund 200.000 Euro 
 DADINA 609.000 Euro 
 
Die weiteren eigenen Mittelbedarfe bspw. für Schutzausrüstungen und weitere Maßnahmen zur 
Sicherung des laufenden Verwaltungsbetriebs (Fortführung der Vorlage 2020/0215) nehmen 
den restlichen Teil des Bedarfs ein. 
 
Darmstadt, den 12.11.2020 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

227 Zeichen

Punkt 39: Über- und Außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO zur Bekämpfung der Covid-
19-Pandemie 
 (V-Nr. 2020/0354) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (3)

TOP 39
TOP 46
TOP 351

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0354
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00