A-R/0042/2019
Münster als sicherer Zufluchtsort für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – Teilnahme am staatlich-gesellschaftlichen Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge („NesT“)
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a-r-0042-2019-2019_05_14_ratsantrag-gruene-cdu_NesT-fluechtlinge
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0042/2019 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Münster als sicherer Zufluchtsort für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – Teilnahme am staatlich-gesellschaftlichen Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge („NesT“) 1. Aufbauend auf den Beschluss vom Rat der Stadt Mü nster am 19. September 2018 nimmt die Stadt Münster am staatlich-gesellschaftliche Aufnahmeprogramm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung („Nest“) teil und wird im übertragenden Sinne zum „sicheren Hafen“. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, da ss das staatlich geförderte Aufnahmeprogramm „NesT“, das unter anderem von der Bertelsmann-Stiftung finanziell unterstützt wird, die Aufgabe hat, bundesweit bis zu 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zusätzlich nach Deutschland zu holen und hier ihre Integration zu ermöglichen. Die Auswahl der Flüchtlinge erfolgt nach klaren Schutzkriterien der Flüchtlingskommission der Vereinten Nationen (UNHCR). 3. Die Verwaltung wird aufgefordert vor der Sommerp ause, ein Konzept zu entwickeln, wie ehrenamtliche Mentoren aus der Zivilgesellschaft niedrigschwellig bei der Begleitung von schutzbedürftigen Geflüchteten unterstützt werden können. Hierbei werden alle Handlungsfelder des Münsteraner Flüchtlingskonzeptes berücksichtigt. Die Verwaltung entwickelt geeignete Maßnahmen, das Programm in der Münsteraner Zivilgesellschaft bekannt zu machen. 4. Die Stadt Münster stellt Plätze in ihren Flüchtl ingseinrichtungen zur Verfügung, um die Unterbringung der im Rahmen des Programms „NesT“ zusätzlich ankommenden Menschen sicherzustellen. Somit ist eine Übernahme der Kaltmiete durch die Mentoren nicht notwendig. Finanzielle Belastungen der Mentoren erfolgen nicht. 5. Als Dankeschön und Anreiz an die Mentoren sollen die Münsteraner, die eine Mentorenaufgaben übernehmen, z.B. eine Ehrenamtskarte oder Freikarten für das städtische Theater oder ähnliches erhalten. Begründung: Erfolgt mündlich. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0042/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 15.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37