0252/2024
Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes (3201/2023)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 18.01.2024 0252/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes (3201/2023) Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.01.2013 der Vorlage „Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes“ (3201/2023) ein- stimmig zugestimmt. Aus den Reihen der Mitglieder des Hauptausschusses erfolgte die Bitte, den Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren über die Beschlussfassung in Kenntnis zu setzen. Der Vorabauszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Hauptausschusses vom 15.01.2024 sowie die Vorlage 3201/2023 sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Anlage 01: Vorabauszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Hauptausschusses vom 15.01.2024 Anlage 02: Beschlussvorlage Fortschreibung der präventiven Hilfe zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes (Vorlage 3201/2023) gez. Dr. Rau
Anlage 01: Vorabauszug Hauptausschuss zu TOP 5.1 (3201/2023)
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 16.01.2024 (Vorab-) Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 22. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.01.2024 öffentlich 5.1 Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsver- lustes 3201/2023 Auf Nachfrage von Herrn Cremer erläutert Herr Beigeordneter Rau, die Priorität liege auf der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten. Eine ausgeglichene Verteilung werde angestrebt. Frau Martin regt an, die Vorlage auch in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis zu geben. Frau Oberbürgermeisterin Reker sagt dies zu. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt, die präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, befristet für ein weiteres Jahr bis Ende 2024, im Umfang von 4,5 Stellen Sozialarbeit fortzuführen. Der Hauptausschuss der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. für Porz, den Internationalen Bund – IB West gGmbH für Mülheim und die Diakonie Michaelshoven e. V. für Kalk, weiterhin mit der Umsetzung zu beauftragen. Im Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mittel in Höhe von 445.500,00 € (gerun- det) innerhalb des Budgets des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 02: 3201_2023_Eilentscheidung_Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 3201/2023 Freigabedatum 05.01.2024 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 15.01.2024 Entscheidung Rat 06.02.2024 Genehmigung Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund des komplexen Abstimmungsprozesses zu dieser Vorlage kam es zu nicht vorher- sehbaren zeitlichen Verzögerungen, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur letzten Sitzung des Rates in 2023 nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in den nächs- ten Sitzungslauf des Rates der Stadt Köln (erster Sitzungslauf des Jahres 2024) würde sich die Dauer des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und somit das Risiko der Leistungserbringung für die Träger auf einen nicht mehr vertretbaren Zeitraum verzögern. Ansonsten würde ein wichtiges präventives Instrument bei der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Köln entfal- len. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ist jedoch eine Fortführung bewährter Maßnahmen zur Abwehr drohender Wohnraumverluste unbedingt erforderlich. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt, die präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, befristet für ein weiteres Jahr bis Ende 2024, im Umfang von 4,5 Stellen Sozialarbeit fortzuführen. Der Hauptausschuss der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. für Porz, den Internationalen Bund – IB West gGmbH für Mülheim und die Diakonie Michaelshoven e. V. für Kalk, weiterhin mit der Umsetzung zu beauftragen. Im Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mittel in Höhe von 445.500,00 € (gerundet) in- nerhalb des Budgets des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren bereitgestellt. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begrün- dung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Viele Menschen, denen der Verlust der Wohnung droht, befinden sich nicht nur in einer exis- tenziell bedrohlichen Situation. Immer häufiger haben diese Menschen auch starke gesund- heitliche Einschränkungen in Form von physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert. Dazu tritt in den meisten Fällen noch eine Überschuldungsproblematik, welche regelmäßig ursächlich für den drohenden oder eingetretenen Wohnraumverlust ist. Im Rahmen der im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) im Juni 2021 auch in Köln durchgeführten GISS-Studie 2022b zur Situation von straßenob- dachlosen und verdeckt wohnungslosen Menschen, gaben 52,1 % der befragten Menschen in ihrer Selbstauskunft an, dass Mietschulden oder zumindest auch bestehende Mietschulden neben anderen hinzugetretenen Gründen ursächlich für den Wohnungsverlust waren. Der Statistikbericht BAGW 2022 weist für das gesamte Bundesgebiet sogar einen noch höhe- ren Wert aus. Die dort getroffenen Feststellungen sprechen sogar von 63,9 % der Fälle, in de- nen Mietschulden ursächlich für den Wohnraumverlust sind. Mit diesen multikomplexen Le- benslagen sind viele Betroffene überfordert und verlieren ihre Fähigkeit zum selbstwirksamen 3 Handeln. Sie benötigen professionelle Unterstützung zur Stabilisierung und Verbesserung ih- rer Lebenssituation. So waren in 2020 bundesweit rund 256.000 Haushalte (2018: 237.000 Haushalte) vom Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bedroht mit weiter steigender Tendenz. Lediglich in den Jahren 2021 und 2022 gab es wegen der pandemiebedingten Ausweitung des Kündigungsschutzes einen spürbaren Rückgang der Zahlen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die markttypischen Dynamiken über Nachholeffekte sehr schnell den Anstieg auf das vorpandemische Niveau erzeugen werden. Ein weiterer Faktor für den zu erwartenden An- stieg liegt in der Inflations- und damit allgemeinen Preisentwicklung. Hierdurch können Men- schen in prekärer Einkommenssituation immer schwerer ihre Lebenshaltungskosten, insbe- sondere die steigenden Wohnkosten, tragen. In Köln sind jährlich mindestens zwischen 3.500 und 4.500 Mietverhältnisse bedroht. Diese Zahlen orientieren sich an den bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren dazu eingehenden Meldungen. Die tatsächlich bedrohte Zahl an Mietverhältnissen dürfte allerdings deutlich höher sein. Dies begründet sich darin, dass nicht jede Person, der der Verlust der Wohnung droht, sich hilfesuchend an die Stadtverwaltung Köln oder an unter- stützende ergänzende präventive Hilfsprojekte wendet. In der Folge wird in einer zahlenmäßig deshalb nicht benennbaren Größe die Wohnung auch ohne Durchführung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens aufgegeben. Zudem ist das größte sich darstellende Problem der möglichst frühe Zugang zu den Woh- nungsnotfällen und damit die Kontaktaufnahme. Ein weiteres Problem betrifft insbesondere auch die Wohnungsnotfälle, bei denen der Fachstelle Wohnen bereits eine fristlose Kündi- gung, Räumungsklage oder sogar längst ein Räumungstermin vorliegt, zu denen die Fach- stelle Wohnen jedoch keinen Kontakt herstellen konnte bzw. kann. Darüber hinaus kann die Fachstelle Wohnen auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Regelungen erst dann tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Das heißt, Prävention vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung würde alleine von der Fachstelle Wohnen nicht abgedeckt werden können. Insofern nehmen die freien Träger im Wohnungsnotfall eine wichtige Funktion ein, da sie re- gelmäßig über eine breite Vernetzung in den Stadtbezirken verfügen und der Zugang zu ihnen offensichtlich für viele Menschen und Haushalte leichter ist als zu einer leistungsgewährenden Behörde. Sie besitzen viele Kompetenzen in der Beratung, Begleitung, Unterstützung und in der aufsuchenden Kontaktaufnahme von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie verfügen ferner über die Kompetenzen und Instrumentarien, Gründe und Auslöser von Wohnungsver- lusten wahrzunehmen, die nicht allein auf Mietschulden zurückzuführen sind. Die Ergebnisse der Befragung im Rahmen der GISS-Studie haben auch gezeigt, dass bei der Vermeidung von Wohnungsverlusten noch Optimierungsbedarfe bestehen. Von großer Be- deutung ist dabei, dass Informationen über Angebote zur Wohnungssicherung möglichst breit gestreut werden, dass die zuständigen Präventionsdienste möglichst frühzeitig und lückenlos von drohenden Wohnungsverlusten erfahren und proaktiv reagieren, also von Wohnungsver- lust bedrohte Haushalte auch aufsuchen, wenn diese nicht auf Anschreiben reagieren. Es sind verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnungsverluste zu verhindern bevor sie eintreten. Entsprechend müssen die präventiven Hilfen im Kölner Hilfesystem für Menschen im Kontext Wohnungslosigkeit personenzentriert, bedarfsgerecht und zur angemessenen Versorgung der in Not geratenen Menschen verstetigt und weiter ausgebaut werden. Zu verweisen ist in diesem Kontext auch auf die Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ und die im Juni 2019 ins Leben gerufene Landesinitiative gegen Woh- nungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“, die zum erfolgversprechendsten Handlungs- ansatz zählt. Mit der Landesinitiative verfolgt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozi- ales NRW u. a. das Ziel, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ihren Wohnraum behalten können. Die Wohnungssicherung soll laut Landesinitiative Vorrang haben. Vorbeu- gende Angebote müssen ggf. geschaffen, bekannt gemacht und so frühzeitig wie möglich ge- nutzt werden. Alle gesetzlich gegebenen Möglichkeiten, Wohnungsverluste zu verhindern, müssen ausgeschöpft werden. Den Kommunen und anderen Leistungsträger*innen sowie der 4 freien Wohlfahrtspflege wird empfohlen, positive Ansätze aufzugreifen und zu verstetigen und innovative Projekte zur Lösung der aufgezeigten Probleme zu entwickeln, die wiederum durch Landesförderung in Pilotprojekten gefördert werden können. BerMico – „Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ ist bereits seit April 2015 ein solches Hilfeangebot zum Erhalt angemessenen Wohnraums für Haushalte, denen der Verlust der Wohnung droht. Von April 2015 bis März 2018 wurde BerMico erstmalig im Stadtgebiet Köln für den Stadtbezirk Ehrenfeld im Rahmen eines Modellprojektes vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW im Kontext des Förderkonzeptes zum Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ gefördert. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1824/2017) wurde die weitere Finanzierung des Projektstandortes Ehrenfeld und die Ausweitung von Ber- Mico auf den Stadtbezirk Chorweiler, zunächst befristet für zwei Jahre bis Ende 2019, be- schlossen. Diese Stellen (2,5 Stellen Sozialarbeit) werden seit dem 01.01.2020 nach § 67 SGB XII finanziert. Das heißt, institutionell über kommunale Leistungen nach § 67 SGB XII, die zu 50 % über den Landschaftsverband Rheinland (LVR), als überörtlichem Träger der So- zialhilfe, im Rahmen der Refinanzierung subventioniert werden. Die Finanzierung umfasst da- bei bedarfsgerechte Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 (3303/2021) wurde die Ausweitung der präventiven Hilfen BerMico auf die Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz, zunächst befristet für zwei Jahre bis Ende 2023, beschlossen. Der Sozialdienst Kath. Männer e.V. Köln, Internationale Bund – IB West gGmbH und die Diakonie Michaelshoven e. V. wurden im Rahmen einer Ziel- und Leis- tungsvereinbarung mit der Umsetzung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh- nungsverlustes auf die v. g. rechtsrheinischen Stadtbezirke beauftragt. Mit der Umsetzung der präventiven Hilfen konnten die beteiligten Projektträger aus organisatorischen und personal- technischen Gründen der Verwaltung erst zum 01.04.2022 beginnen. Die Finanzierung der Projektstandorte Porz, Kalk und Mülheim erfolgt zu 50 % institutionell im Rahmen von kommu- nalen präventiven Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zu 50 % institutionell über kommunale Leistungen nach § 67 SGB XII. Die Finanzierung umfasst dabei bedarfsge- rechte Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Ziel von BerMico ist es, Wohnraumverlust zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen, vorzubeugen und die Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte/ Personen zu verbessern und zu stärken. Wei- terhin soll die Förderung von mietvertragskonformen Verhalten und die Verhinderung beson- derer sozialer Schwierigkeiten erreicht werden. Das heißt, Informationen zu einem drohenden Wohnraumverlust sollen noch vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung und Räumungsklage genutzt werden. Weiteres Ziel der beteiligten freien Träger ist es auch, die Wohnungsnotfälle zu erreichen, wo der Fachstelle Wohnen bereits eine fristlose Kündigung, Räumungsklage oder ein Räumungstitel vorliegt, zu denen die Fachstelle Wohnen jedoch kei- nen Kontakt herstellen konnte bzw. kann. Dies ist – bezogen auf ein großstädtisches Umfeld – nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netzwerks und regionaler Anlaufstellen er- reichbar. Näheres enthält die als Anlage 2 beigefügte Leistungsbeschreibung (Stand 04/2022) zu dieser Beschlussvorlage, in der die Rahmenbedingungen, Aufgaben, Ziele, Standards und Leistungen konkret beschrieben und festgelegt sind. Eine Darstellung der qualitativen und quantitativen Wirkungen sowie eine fachliche Bewertung der finanzwirtschaftlichen Effekte sind der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage zu entneh- men. Finanzierung und Finanzvolumen Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen der seit 2022 tätigen freien Träger und nach den durchschnittlich bekannten Wohnungsnotfällen in den Stadtbezirken Mülheim, Kalk und Porz (Fünfjahreszeitraum) ist für das Gelingen der Fortführung von BerMico in den drei v. g. Stadt- bezirken die Finanzierung von 4,5 Stellen Sozialarbeit S 12 im Jahr 2024 weiterhin erforder- lich. 5 Die Finanzierung der 4,5 Stellen Sozialarbeit im Jahr 2024 umfasst dabei bedarfsgerechte Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Insgesamt ergeben sich im Zuge der pauschalen Finanzierung, unter Berücksichtigung einer jährlichen Personalkostensteige- rung, basierend auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln, von rund 2 %, für 2024 ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 445.500,00 € (gerundet). Die zentrale Steuerung und Koordination für BerMico wird auch in 2024 durch die kostenneut- rale Bereitstellung von vorhandenem städtischem Personal sichergestellt. Im Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mittel in Höhe von 445.500,00 (gerundet) inner- halb des Budgets des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren bereitgestellt. Die Verhinderung von Wohnungsverlusten kommt nicht nur den akut bedrohten Menschen zu- gute, sondern ist auch für die Kommune der kostengünstigere Weg, um Wohnungslosigkeit zu begegnen, denn die Kosten einer Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch präventive Maß- nahmen sind deutlich niedriger als die ordnungsrechtliche Notunterbringung. Eine Darstellung der qualitativen und quantitativen Wirkungen sowie eine fachliche Bewertung der finanzwirt- schaftlichen Effekte sind der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Durch die Fortführung der Maßnahmen in den Stadtbezirken Mülheim, Kalk und Porz, einge- bunden in ein erweitertes Präventionskonzept der Fachstelle Wohnen, erwartet die Verwal- tung weiterhin Einsparungen bei der Übernahme von Mietrückständen, Mahn- und Räumungskosten, den Kosten der Belegungsrechtswohnungen, der Beschlagnahme von Wohnraum, der Vermeidung andernfalls drohender Mehraufwendungen durch Ausweitung der ord- nungsrechtlichen Unterbringungsressourcen und Kosten der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Die finanzwirtschaftlichen Effekte der präventiven Hilfe BerMico für den Zeitraum 2022 bis Ende 2023 sind der Anlage 1 zur Beschlussvorlage zu entnehmen. Hieraus ergibt sich auch für das Jahr 2024 ein sehr hohes Einsparpotenzial von ca. 2,5 Mio. €, das sich mit der erfolgreichen Fortführung von BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, aufbauen würde. Zu erwartende Auswirkungen bei Verzicht auf diese Maßnahmen Die Zahl der Wohnungsverluste in Köln würde zunehmen. Damit würde sich auch die Zahl der ordnungsrechtlich unterzubringenden Haushalte weiter erhöhen und die damit verbundene und notwendige Ausweitung der ordnungsrechtlichen Unterbringungsressourcen. Perspektive Die Verwaltung ist mit dem LVR in Gespräche eingetreten mit der Zielsetzung einer Finanzie- rungsbeteiligung an der Ausweitung von BerMico auf die drei rechtsrheinischen Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz im Rahmen des § 67 SGB XII. Eine anteilige Refinanzierung durch den LVR kommt jedoch vorerst für den überörtlichen Sozialhilfeträger nicht in Frage. Begrün- det wird dies vom LVR damit, dass die aufsuchenden Hilfen in Köln im Rahmen der Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII durch die Ausweitung des Streetworks in Nordrhein-Westfalen be- reits an der statistischen Spitze der Unterstützungsleistungen liegen. Dessen ungeachtet wird eine Finanzierungsbeteiligung seitens des LVR von der Verwaltung weiterhin forciert. Gleichwohl werden auch weitere Möglichkeiten der Verwaltung geprüft, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Im Schwerpunkt prüft die Verwaltung im Jahr 2024 intensiv die Möglichkeit der Verstetigung 6 als pflichtige Leistung nach dem SGB XII ab dem Jahr 2025. Anlagen Anlage 1: BerMico – Vorläufiger Evaluationsbericht Anlage 2: BerMico – Leistungsbeschreibung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0252/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 17.01.2024 12:25