1229/2017
Errichtung einer Unterkunft für geflüchtete Familien auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 10, 50997 Köln - Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016/2017 der Stadt Köln
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Anlage 1 - Stellungnahme RPA
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14 = .05: 143 . eebäudewirtschaft 42 Ze 262/4 FM-Dienste 29390 26 Stellungnahme zur Nachtrags-Kostenberechnung für das Bauvorhaben Neubau eines Übergangswohnheims, Kuckucksweg in Köln-Godorf RPA-Nr.: 2017/0690 Summe eingereicht: rund 400.000 € brutto bzw. rund 336.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, am 11.5.2017 haben Sie die o. g. Nachtrags-Kostenberechnung zum Bauvorhaben mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Ziel der Prüfung ist die ordnungsgemäße Un- terrichtung der politischen Gremien nach erfolgter Kostenfeststellung, da sich die seitens des RPA ursprünglich genehmigten Kosten um mehr als 10 % erhöht haben. Die Mehrkosten verteilen sich laut den eingereichten Unterlagen wie folgt: « rund 95.000 € brutto entfallen auf höherpreisige Submissionsergebnisse, e rund 98.000 € brutto für genehmigte Nachträge, e rund 43.000 € brutto wurden für Zusatzgewerke benötigt, e rund 43,000 € brutto entfallen auf allgemeine Baunebenkosten, und + rund 115.000 € brutto wurden zur Anpassung der Honorare an die HOAI 2013 benötigt. Ursächlich für die höheren Submissionsergebnisse ist neben der damaligen Marktsituation auch die Tatsache, dass es in den Gewerke-LVs teilweise inhaltliche Abweichungen gegen- über der dem RPA ursprünglich vorgelegten Kostenberechnung gab. Die Kosten für die Nachträge ergaben sich größtenteils aus dem Bauablauf wie auch aus unvorhersehbaren Umständen. Seitens des RPA wurden auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen keine Gründe festge- stellt, die einer Zustimmung zu den Mehrkosten entgegenstehen könnten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 1229/2017 Freigabedatum 06.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer Unterkunft für geflüchtete Familien auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 10, 50997 Köln - Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016/2017 der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung der Geflüchtetenunterkunft in ko n- ventioneller Bauweise erbauten Objektes Kuckucksweg 10, 50997 Köln -Godorf, in Höhe von insg e- samt 400.000 € zur Kenntnis. Zur Deckung des verbleibenden Mehrbedarfs in Höhe von insgesamt 400.000 € stehen für das Hau s- haltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilpla n- zeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 562 0-1004-0-5999, Flüchtlings - WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumb u- chung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120, Neubau Kuckucksweg, bereitgestellt. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschre ibung i.H.v. 6.666,67 € für das Hau s- haltsjahr 2017 ff. sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Be- wirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entspr e- chender Höhe eingeplant. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Integrationsrat 04.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Bauausschuss 11.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 400.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.666,67 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Baubeschluss vom 17.12.2013 (Vorlage 3389/2013) wurde die Errichtung eines Wohnhauses in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kuckucksweg 10, 50997 Köln -Godorf, Gemarkung Rondorf Land, Flur 42, Flurstück 589 beschlossen. Hierfür wurden investive Finanzmittel in Höhe von 2.240.936 € veranschlagt. Die Gesamtbaukosten für den Standort belaufen sich unter Berücksichtigung der nun anfallenden Mehrkosten in Höhe von 400.000 € brutto auf insgesamt 2.640.936 € brutto. Bauprojekt Die errichtete Unterkunft dient der Unterbringung von Geflüchteten. Nach den Leitlinien zur Unte r- bringung und Betreuung von Geflüchteten soll die Unterbringung “dem Charakter von abgeschloss e- nen Wohnungen entsprechen“. Die Unterkunft wurde dementsprechend geplant und hergerichtet. Die Unterkunft im Kuckucksweg umfasst 12 abgeschlossene Nutzungseinheiten, im Außenbereich wurden Aufenthaltsflächen mit Spielmöglichkeiten für die Bewohner geschaffen. Das Objekt wurde im Sommer 2016 fertiggestellt und bezogen. Erläuterung zur Kostenerhöhung Die Mehrkosten für das Bauprojekt Kuckucksweg betrugen insgesamt ca. 400.000 € und wurden b e- reits durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln geprüft und für nachvollziehbar befunden (s. Anlage 1). Im Wesentlichen führten folgende Faktoren zur Kostenerhöhung bei dem Bauprojekt Kuckucksweg: Im Zuge der Planung des Vorhabens und der Erstellung der Kostenermittlungen nach DIN 276 wurde eine sorgfältige Marktanalyse durch das beauftragte Architekturbüro dur chgeführt. Zum Zeitpunkt der Vergaben auf dem Markt herrschte allerdings eine vergleichbar gute Konjunktur für zahlreiche Gewerke, so dass einige Firmen einen unerwartet hohen Angebotspreis abg e- 3 ben konnten, der aufgrund der damaligen Annahmen in der Kosten rechnung anders gelistet war. Nach Submission aller Gewerke im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen ergaben sich somit in acht Gewerken Abweichungen zur Kostenberechnung gem. DIN 276. Insgesamt lagen die durch Ausschreibung am Markt erzielten Preise ca. 95.000 € über den in der Ko s- tenberechnung gem. DIN 276 berücksichtigten Kosten. Im Laufe der Baumaßnahme zeichnete sich ab, dass in diversen Gewerken Nachträge anfa l- len würden. Die Kostensteigerung aus den genehmigten Nachträgen betrug ca. 98.000 €. Be i- spielhaft sind hier der Gerüstbau aufgrund der deutlich längeren Standzeit sowie der Trocke n- bau aufgrund von Zusatzforderungen des Bauphysikers aufzuführen. Die Beauftragung von Zusatzgewerken wurde im Zuge der Umsetzung des Bauprojekts erfo r- derlich. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde die Erstellung eines Artenschutzgutac h- tens und eines Landschaftspflegerischen Begleitplans für das Baugrundstück gefordert. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet und hat zudem eingewachsene Bäume und Sträucher. D iese Leistungen waren in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Zudem wurden während der Vorbereitung der Öffentlichen Ausschreibung bei der Erstellung der Lei s- tungsverzeichnisse seinerzeit die beiden Gewerke Innenfensterbänke und Sonnenschutz (Vorhänge) nicht berücksichtigt. Die Kostensteigerung aus den beauftragten zusätzlichen Gewerken betrug ca. 43.000 €. Weiterhin sind im Bauablauf Zusatzkosten angefallen, die den in der Kostenberechnung gem. DIN 276 berücksichtigten Kostenansatz überschritten habe n. Es handelt sich um allgemeine Baunebenkosten, die im Vorfeld nicht einzuschätzen waren und deshalb auch nicht in der Kostenberechnung eingerechnet werden konnten. Hierunter fallen zum Beispiel die zusätzlich eingebrachten Bautrockner zur Beschleunigung des Innenausbaus und die nach Landschaft s- bauarbeiten notwendig gewordene Straßenreinigung. Die Kostensteigerung, die auf gestieg e- ne Baunebenkosten zurückzuführen ist, betrug ca. 43.000 €. Die Erstellung der Kostenermittlungen gem. DIN 276 erfolgte in 2012 bzw. Anfang 2013 und berücksichtigte den damals geltenden Rechtsstand. Aufgrund der Novellierung der Honor a- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Juli 2013 erhöhten sich die Ausgaben für die Honorare der Objektplanung, der Planung für die Techni sche Gebäudeausstattung (TGA) sowie der Projektleitung/ -steuerung durch die Gebäudewirtschaft. Die Steigerung der Kosten betrug in diesem Bereich insgesamt ca. 115.000 €. Um noch kleinere Unwägbarkeiten in der abschließenden Honorierung vereinzelter Gewerk e abzude- cken, wurde ein Puffer von 6.000 € berücksichtigt. Die Gesamtherrichtungskosten der Unterkunft für Geflüchtete im Kuckucksweg betragen somit unter Berücksichtigung der Mehrkosten in Höhe von rd. 400.000 € brutto in Summe 2.640.936 € brutto. Finanzierung Zur Finanzierung des verbleibenden Mehrbedarfs stehen im Haushaltsplan 2016/2017 für das Hau s- haltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum in der Tei l- finanzplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen entsprechende Mittel bereit. Hier ist bei der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Wohnheim für Geflüchtete, ein Budget von 70.000.000 € zur Errichtung diverser neuer Unterbringungskapazitäten im Bereich für Geflüchtete veranschlagt. Die Mittel zur Deckung des Mehrbeda rfs, in Höhe von 400.000 €, werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120, Neubau Kuckucksweg, bereitgestellt. Anlage
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1229/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27