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4388/2021

Bürgereingabe § 24 GO- "Bessere Beschilderung der Ladezonen an den Kölner Einkaufsstraßen"

Mitteilung Ausschuss 21.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

1- Eingabe

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2- Antwortschreiben

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

450 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 21.12.2021 
 4388/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 
 
Bürgereingabe § 24 GO- "Bessere Beschilderung der Ladezonen an den Kölner 
Einkaufsstraßen" 
Die Eingabe des Bürgers und die Antwort der Verwaltung werden hiermit dem Ausschuss zur Kennt-
nis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

1- Eingabe

1263 Zeichen

+ https://koeln-muelheim.de

/E

Rat der Stadt Köln
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Betrifft: Antrag nach 8 24 der Gemeindeordnung

Antrag :
ich beantrage zur Neuordnung der Ladezonen an den Kölner Einkaufsstraßen
als ersten Schritt eine bessere Beschilderung

Begründung - Ich zitiere die Kölnische Rundschau: „Das System ist
gescheitert", ist Bezirksbürgermeister Hupke (Grüne) enttäuscht. Damit meint
er die Ladezonen. Eine hat er täglich vor Augen: „Die ist immer zugeparkt.“
Selbst härteste Restriktionen würden nicht helfen. „Der Abschleppwagen ist
noch nicht um die Ecke, da steht der nächste schon dort.“ Hupke fordert einen .
Systemwechsel. (Kölnische Rundschau)

Kommentar: Die Ladezonen sind schlecht beschildert, es steht nicht mal
"Ladezone" dran. Also macht jeder, was er will: Die Kunden parken dort und
die Geschäftsleute schauen zu. Da die Ladezonen besetzt sind, entladen die
Lieferfahrzeuge auf der Straße, häufig auf den Radstreifen.

Da ich meinen Mitmenschen keinen bösen Willen unterstelle, kann es sich hier
nur um eine Wissenslücke, gepaart mit einiger Gedankenlosigkeit handeln. Im
ersten Schritt sollte besser ausgeschildert werden. Eine Anregung:

un, NEN

Ladezone

Mit freundlichen Grüßen,

Köln, den 25.01.21

Seite-1voni-

2- Antwortschreiben

3850 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Herr  
 
E-Mail:  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-2 Mö  15.12.2021 
 
Ihre Bürgereingabe zur besseren Beschilderung der Ladezonen in Köln, AZ 27/21 
Sehr geehrter , 
mit Ihrem Schreiben vom 25.01. 2021 regten Sie an in den Einkaufszonen der Stadt Köln die 
Ladezonen besser zu beschildern, da diese immer zugeparkt sind, und reichen ein mögli-
ches Piktogramm dafür ein. 
Das Team der Parkraumkonzepte im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, das sich 
schon intensiv mit der Problematik befasst hat, hat hierzu Stellung genommen: Für die 
Rechtmäßigkeit der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde verantwortlich. Ihr Han-
deln wird durch die bindenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Ver-
waltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO), sowie darauf beruhender Richtlinien bestimmt, 
um im gesamten Bundesgebiet einheitliche und vergleichbare Verkehrsverhältnisse zu ge-
währleisten (VG Hamburg NZV 2002, 534; Rebler DAR 2013, 348). 
Die im Stadtgebiet ausgewiesenen Ladezonen sind durch das Verkehrszeichen 286 StVO, 
eingeschränkten Haltverbot, und Zusatzzeichen 1012-30 StVO, Zusatzzeichen „Ladezone“ 
beschildert. Das vom Petenten angedachte Schild „P Ladezone“ würde den Eindruck einer 
Parkzone erwecken, was entgegen der gesetzlichen Regelung des eingeschränkten Haltver-
bots wirkt. 
In der Vergangenheit wurde in der Bischofsgartenstraße die vom Petenten vorgeschlagene 
Beschilderung, mit Hinweis auf das Abschleppen, getestet. Dabei haben sich die Schwierig-
keiten weiter verschärft, da die am Verkehr Teilnehmenden annahmen, dass in Haltverbots-
zonen, die diese Zusätze nicht angebracht hatten, nicht abgeschleppt würde. Dies führte 
vermehrt zu Auseinandersetzungen mit der Verkehrsüberwachung. Aus diesem Grunde 
wurden die Zusätze wieder entfernt. 
Gemäß der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo 
dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grund-
satz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzu-
ordnen. Verkehrseinrichtungen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben oder 
bereits verbotene Verhaltensweisen verhindern, sind nicht anzuordnen. 
Zudem sind in der StVO und den VwV-StVO bindenden Verkehrszeichen im Verkehrszei-
chenkatalog aufgeführt. Nur aus diesem dürfen Verkehrszeichen angeordnet werden.

Seite 2 
 
  
 
 
Die neuangelegten Ladezonen auf den Ringen werden durch Markierung des Schriftzuges 
„LADEN“ verdeutlicht. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um 
gegen die Parkproblematik in Ladezonen entgegen zu wirken. 
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt Straßen und Verkehrsentwicklung, Herrn 
Ekert per E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de wenden. 
Den Vorgang werde ich dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den zur Kenntnis geben. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4388/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.12.2021
Erstellt
20.12.2021 13:45