4388/2021
Bürgereingabe § 24 GO- "Bessere Beschilderung der Ladezonen an den Kölner Einkaufsstraßen"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 21.12.2021 4388/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Bürgereingabe § 24 GO- "Bessere Beschilderung der Ladezonen an den Kölner Einkaufsstraßen" Die Eingabe des Bürgers und die Antwort der Verwaltung werden hiermit dem Ausschuss zur Kennt- nis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
1- Eingabe
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+ https://koeln-muelheim.de /E Rat der Stadt Köln Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Betrifft: Antrag nach 8 24 der Gemeindeordnung Antrag : ich beantrage zur Neuordnung der Ladezonen an den Kölner Einkaufsstraßen als ersten Schritt eine bessere Beschilderung Begründung - Ich zitiere die Kölnische Rundschau: „Das System ist gescheitert", ist Bezirksbürgermeister Hupke (Grüne) enttäuscht. Damit meint er die Ladezonen. Eine hat er täglich vor Augen: „Die ist immer zugeparkt.“ Selbst härteste Restriktionen würden nicht helfen. „Der Abschleppwagen ist noch nicht um die Ecke, da steht der nächste schon dort.“ Hupke fordert einen . Systemwechsel. (Kölnische Rundschau) Kommentar: Die Ladezonen sind schlecht beschildert, es steht nicht mal "Ladezone" dran. Also macht jeder, was er will: Die Kunden parken dort und die Geschäftsleute schauen zu. Da die Ladezonen besetzt sind, entladen die Lieferfahrzeuge auf der Straße, häufig auf den Radstreifen. Da ich meinen Mitmenschen keinen bösen Willen unterstelle, kann es sich hier nur um eine Wissenslücke, gepaart mit einiger Gedankenlosigkeit handeln. Im ersten Schritt sollte besser ausgeschildert werden. Eine Anregung: un, NEN Ladezone Mit freundlichen Grüßen, Köln, den 25.01.21 Seite-1voni-
2- Antwortschreiben
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Herr E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-2 Mö 15.12.2021 Ihre Bürgereingabe zur besseren Beschilderung der Ladezonen in Köln, AZ 27/21 Sehr geehrter , mit Ihrem Schreiben vom 25.01. 2021 regten Sie an in den Einkaufszonen der Stadt Köln die Ladezonen besser zu beschildern, da diese immer zugeparkt sind, und reichen ein mögli- ches Piktogramm dafür ein. Das Team der Parkraumkonzepte im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, das sich schon intensiv mit der Problematik befasst hat, hat hierzu Stellung genommen: Für die Rechtmäßigkeit der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde verantwortlich. Ihr Han- deln wird durch die bindenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Ver- waltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO), sowie darauf beruhender Richtlinien bestimmt, um im gesamten Bundesgebiet einheitliche und vergleichbare Verkehrsverhältnisse zu ge- währleisten (VG Hamburg NZV 2002, 534; Rebler DAR 2013, 348). Die im Stadtgebiet ausgewiesenen Ladezonen sind durch das Verkehrszeichen 286 StVO, eingeschränkten Haltverbot, und Zusatzzeichen 1012-30 StVO, Zusatzzeichen „Ladezone“ beschildert. Das vom Petenten angedachte Schild „P Ladezone“ würde den Eindruck einer Parkzone erwecken, was entgegen der gesetzlichen Regelung des eingeschränkten Haltver- bots wirkt. In der Vergangenheit wurde in der Bischofsgartenstraße die vom Petenten vorgeschlagene Beschilderung, mit Hinweis auf das Abschleppen, getestet. Dabei haben sich die Schwierig- keiten weiter verschärft, da die am Verkehr Teilnehmenden annahmen, dass in Haltverbots- zonen, die diese Zusätze nicht angebracht hatten, nicht abgeschleppt würde. Dies führte vermehrt zu Auseinandersetzungen mit der Verkehrsüberwachung. Aus diesem Grunde wurden die Zusätze wieder entfernt. Gemäß der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grund- satz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzu- ordnen. Verkehrseinrichtungen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben oder bereits verbotene Verhaltensweisen verhindern, sind nicht anzuordnen. Zudem sind in der StVO und den VwV-StVO bindenden Verkehrszeichen im Verkehrszei- chenkatalog aufgeführt. Nur aus diesem dürfen Verkehrszeichen angeordnet werden. Seite 2 Die neuangelegten Ladezonen auf den Ringen werden durch Markierung des Schriftzuges „LADEN“ verdeutlicht. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um gegen die Parkproblematik in Ladezonen entgegen zu wirken. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt Straßen und Verkehrsentwicklung, Herrn Ekert per E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de wenden. Den Vorgang werde ich dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer- den zur Kenntnis geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4388/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.12.2021
- Erstellt
- 20.12.2021 13:45