V/1076/2007
Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerecht bekämpfen - Jugendliche unterstützen
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SPD-Antrag 05.06.2007
6531 Zeichen
1 Antrag 04.06.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerich tet bekämpfen – Jugendliche unterstützen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Der Rat der Stadt Münster erkennt die Bekämpfung de r Jugendarbeitslosigkeit weiterhin als zentrales kommunalpolitisches Handlun gsfeld an. Während die Bundesagentur für Arbeit und die lokale Arbeitsgem einschaft vor allem für die Qualifizierung und die berufliche Orientierung derj enigen Verantwortung tragen, die dem Arbeitsmarkt bereits zur Verfügung stehen, ist die Prävention, die frühzeitige Berufsorientierung und die Qualifizierung Jugendlic her eine kommunale Kernaufgabe, der sich die Stadt Münster insbesonder e im Bereich einer erweiterten Schulträgerschaft stellt. Daher beschließt der Rat: 1. Der Ansatz der Haushaltsstelle 4522.717.9000.8 „ Förderung von Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung (AIM)“ wird wieder auf 500.000 € angehoben. Diese aufgestockten Mittel stehen aussch ließlich für Projekte in Schulen zur Förderung des Übergangs Schule – Ber uf zur Verfügung. Die Kürzungen werden zurückgenommen. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der neuen Förderphase des Europäischen Sozialfonds (2007 bis 2013) die im Wei teren aufgeführten Projekte und Projektbausteine anzumelden und so die Einwerbung von Drittmitteln zu forcieren. Der Europäische Sozialfo nds (ESF) lässt in der neuen Förderphase ausdrücklich auch die Förderung v on Projekten im Übergang von Schule und Beruf zu. Insofern entsteht hier die Möglichkeit, an die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln dur ch AIM in den beiden bisherigen ESF-Förderphasen anzuknüpfen. Die im Rah men des Europäischen Sozialfonds notwendige 50%ige national e Kofinanzierung soll über die für AIM jugend+ zusätzlich bereit gestellten Mittel erfolgen. Aus diesen Mitteln werden folgende Maßnahmen umgesetzt: 3. Sozialpädagogische Unterstützung bei der Berufsv orbereitung und Berufswahlorientierung wird ein wesentlicher Bauste in der präventiven Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Münster. Z u diesem Zweck werden stadtzentral von entsprechenden Fachkräften Programme vorbereitet, die an den einzelnen Schulen zur Unter stützung eingesetzt werden können. Durch die Modularisierung entspreche nder Angebote sollen möglichst viele Jugendliche in Münster an de n Programmen 2 teilnehmen können. Ein entsprechendes Personalkoste nbudget wird bereitgestellt. Über dieses stadtzentrale modularis ierte Angebot hinaus werden die bisher aus den Programmen EQUAL und „Ler nende Regionen“ in der Trägerschaft der „Initiative Beschäftigung“ geförderten Projekte als bewährt anerkannt und über das Jahr 2007 hinaus fortgeführt. 4. Zur besonderen Förderung von Jugendlichen an För derschulen und zur Erhöhung der Chancen am Arbeitsmarkt wird das ausge laufene Projekt „Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf – K ooperationsprojekt für Haupt- und Förderschulen zur Eingliederung in den B eruf“ wieder aufgenommen und ein besonderer Förderschwerpunkt be i den Förderschulen gebildet. 5. Zur besonderen Förderung schulmüder Jugendlicher wird ein eigenes Budget bereitgestellt, das insbesondere zur Vermitt lung von Betriebspraktika und entsprechender sozialpädagogis cher Anleitung verwendet werden soll, damit die Chancen dieser Jug endlichen, möglichst am ersten Arbeitsmarkt eine Ausbildungsmöglichkeit zu finden, deutlich erhöht wird. Dieses Programm soll in intensiver Koo peration mit den allgemein bildenden Schulen stattfinden. 6. Das bisher von der Stabstelle „Übergangsmanageme nt Schule – Beruf“ erfolgreich auf den Weg gebrachte und betreute Proj ekt des Dualen Orientierungspraktikums in der Oberstufe wird verst etigt und erweitert. Dabei sollen vor allem dauerhafte Kooperationen zwi schen Betrieben, Universität und einzelnen Schulen etabliert werden. Dabei sollen die einzelnen Schulprofile in besonderer Weise Berücksichtigung finden. 7. In Kooperation mit Unternehmen der lokalen und r egionalen Wirtschaft wird ein Projekt zur Förderung von Schlüsselqualifikatio nen für den Berufsalltag aufgelegt. Dabei sollen in enger Zusammenarbeit von Praktikern aus den Betrieben, Lehrkräften und Sozialpädagogen insbeson dere solchen Jugendlichen in besonderen Fördermaßnahmen die notw endigen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden, die ans onsten auf dem Arbeitsmarkt schwere Vermittlungshindernisse aufweisen würden. 8. Die bisher für Berufskollegs konzipierte und von der Stabsstelle „Übergangsmanagement Schule – Beruf“ erfolgreich ko ordinierte „Individuelle Förderplanung zur beruflichen Integra tion“ wird mit entsprechenden Veränderungen konzeptionell auch an anderen Schulformen umgesetzt. 9. Insgesamt strebt die Stadt Münster eine Versteti gung der angelaufenen und neu zu planenden Fördermaßnahmen an, die von de r Verwaltung koordiniert werden. Begründung: Vorsorge ist besser als Nachsorge – deswegen muss d ie Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und die Unterstützung Jugend licher bei der Berufswahl frühzeitig einsetzen. Deswegen setzt die vorliegend e Initiative darauf, in enger Kooperation von Schulen, unterstützender Sozialarbe it und Wirtschaft eine 3 nachhaltige Qualifizierung von Jugendlichen zu erre ichen, damit schwere Vermittlungshemmnisse, die im Erwachsenenalter nur schwer und unter großem Kostenaufwand behoben werden können, bereits präven tiv vermieden bzw. abgeschwächt werden können. Hierzu müssen die durch politische Beschlüsse drastisch reduzierten Haushaltsmittel wieder aufges tockt und darüber hinaus die Möglichkeit zur Einwerbung von ESF-Fördermitteln in tensiv genutzt werden. So lässt sich im kommunalen Rahmen einer erweiterten Schultr ägerschaft ein umfassendes Programm umsetzen, das insbesondere benachteiligten Jugendlichen, darüber hinaus aber auch allen Münsteraner Jugendlichen ein e deutlich verbesserte Vorbereitung auf die individuelle Berufswahlorientierung bietet. Marianne Hopmann Ralf Hubert Moritz von Schmeli ng Dr. Michael Jung Marianne Koch Anne Schulze Wint zler Wolfgang Heuer Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Anika Bergner Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Karsten Rahn Holger Wigger Beanka Ganser Udo Reiter Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerichtet bekämpfen - Jugendliche unterstützen
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0026/2007 vom 05.06.2007
Beratungsfolge
19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.02.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
27.02.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
12.03.2008 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht über die Aktivitäten der Stadt Münster in den Bereichen „Jugendberufshilfe“
und „Übergang Schule – Beruf wird zur Kenntnis genommen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Vorschläge des Antrages der SPD-
Fraktion bereits umgesetzt wurde, oder in der Erarbeitung sind. Die Verwaltung wird be-
auftragt, über die weiteren Umsetzungsschritte in den zuständigen Fachausschüssen zu
berichten.
3. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass
3.1 angesichts der angespannten Haushaltslage eine pauschale und nicht projektscharfe
Aufstockung der AIM-Projektförderung für Projekte in Schulen und zur Förderung des
Übergangs Schule – Beruf nicht möglich ist
3.2 die Verwaltung bei der Einwerbung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds be-
reits sehr aktiv ist und dies weiterhin forcieren wird, um sinnvolle Projekte, insbesondere
am Übergang Schule – Beruf, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-
mittel ansonsten nicht realisiert werden können, umzusetzen
3.3 für die Fortführung der Projekte, die über die Programme EQUAL und Lernende Regio-
nen gefördert wurden, Mittel in Höhe von 112.500 € erforderlich sind und die Verwaltung
versuchen wird Drittmittel, z.B. aus dem Europäischen Sozialfonds, einzuwerben
Vorlagen-Nr.:
V/1076/2007
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Ringbeck
Ruf:
492 28 80
E-Mail:
Ringbeck@stadt-muenster.de
Datum:
05.02.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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3.4 eine Neuauflage des Kooperationsprojektes „Übergang Schule Beruf“ an einer Haupt-
schule und den Förderschulen für Lernbehinderte“ Kosten in Höhe von 250.000 € jähr-
lich verursacht und die Verwaltung sich um die Einwerbung von Drittmitteln bemühen
wird, um dies Projekt erneut durchführen zu können.
3.5 das Projekt „Duales Orientierungspraktikum“ im Jahr 2007 ausgebaut wurde und von der
Stabstelle Übergangsmanagement koordiniert und fortgeführt wird
3.6 das Projekt „Kontinuierliche Praxistage“ im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“
fortgeführt und zurzeit evaluiert wird
3.7 das Konzept „Individuelle Förderplanung zur beruflichen Integration“ aus Mitteln der
„Stiftung Partner für Schule“ und der Agentur für Arbeit fortgeführt wird und die Koordi-
nation bei der Stabstelle Übergangsmanagement liegt
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Projekt zur besonderen Förderung schulmü-
der Jugendlicher seit Juli 2007 beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien umge-
setzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt zur Fortführung in den Folgejahren, Mittel aus
dem Europäischen Sozialfonds (Bund oder Land) zu beantragen
5. Mit der Beschlussfassung zur dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-
R/0026/2007 vom 05.06.2007 erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Basis dieses Sachstandes keine zusätzlichen Kosten
entstehen.
Begründung:
Zu 1. Aktivitäten zur Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit in Münster
Die Sorgen um Ausbildung und berufliche Zukunft, die nach wie vor hohe Jugendarbeitslosigkeit
sowie der zunehmend schwieriger werdende Übergang von der Schule in den Beruf erfordern es,
alle Möglichkeiten und Kapazitäten zu nutzen und zu schaffen, um jungen Menschen berufliche
Perspektiven zu geben. Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass der Beginn des Berufslebens zu
einem Fehlstart wird oder Jugendliche ohne Ausbildung bleiben. Im dritten Jahr nach Inkrafttreten
der Reformen am Arbeitsmarkt zeigt sich, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Münster nach wie vor
ein noch aktuelles Thema ist und weiterhin alle Kräfte gebündelt und eingesetzt werden müssen.
So waren zum 30.09.2007 im Rechtskreis SGB II 572 Jugendliche arbeitslos gemeldet, davon
293 Männer und 279 Frauen. Davon hatten 168 keinen Schulabschluss, 334 einen Hauptschulab-
schluss oder die mittlere Reife und etwa 80 % keine abgeschlossene Ausbildung. Nicht berück-
sichtigt bei diesen Zahlen sind die Jugendlichen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und
die Jugendlichen, die die zahlreichen Angebote und Maßnahmen der Agentur für Arbeit, der Ar-
beitsgemeinschaft Münster, der AIM jugend+ im Rahmen der Jugendberufshilfe und des Landes
teilnehmen. Insgesamt stehen von allen drei Trägern jährlich rd. 1.000 Plätze für Jugendliche
und junge Menschen in unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten zur Verfügung. Dies sind
insbesondere die BvB -Maßnahmen (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen), die EQJ –
Maßnahmen, Trainingsmaßnahmen etc. der Agentur für Arbeit und der Arbeitgemeinschaft Müns-
ter, die Angebote der Jugendberufshilfe der Stadt (z.B. Stadtteilwerkstatt Nord, AIM jugend +
geförderte Projekte mit ca. 220 Maßnahmeplätzen jährlich) und über das Land und den ESF ge-
förderte Projekte, wie z.B. das „Werkstattjahr“ und das Programm „Jugend in Arbeit“.
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Auf Grund der Aktivitäten der Stadt, der Agentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft Münster
geht die Verwaltung davon aus, dass ein flächende ckendes Angebot vorgehalten wird. Alle Akteu-
re verfolgen das Ziel, Jugendliche in Ausbildung und Arbeit durch passgenaue Angebote zu integ-
rieren. Angesichts der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Akteure und des aufeinan-
der abgestimmten und gemeinsamen Vorgehens als Ergebnis der „Jugendkonferenzen“ gibt es
derzeit keine Notwendigkeit, weitere zusätzliche Angebote zu etablieren. Insbesondere wurde mit
der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der Agentur für Arbeit
und der Stadt Münster, Dezernat für Bildung, Familie, Jugend; Kultur und Sport das „Fördersystem
der beruflichen Integration junger Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ optimiert und
wird qualitativ weiter entwickelt.
Zu 3.2 Einwerbung von Drittmitteln forcieren
Die AIM jugend+ verfolgt das Ziel, in Münster die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen
und für Jugendliche Beschäftigung und Qualifizierungsmöglichkeiten - flankierend und er-
gänzend im Rahmen der Jugendberufshilfe zu den Aktivitäten vorrangiger Leistungsträger
– zu sichern und zu verbessern. Eine wichtige Aufgabe der AIM jugend+ ist es, Finanzmit-
tel für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigungsförderung für Jugendliche einzu-
werben. Diese Aufgabe wurde in den letzten beiden Förderphasen des Europäischen Sozi-
alfonds sehr intensiv wahrgenommen und es gelang in den zurückliegenden Jahren für je-
den von der AIM eingesetzten Euro einen weitern Euro z.B. aus dem Europäischen Sozial-
fonds und Landesmitteln zu akquirieren. Die neue Förderphase läuft von 2007 bis 2013.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW brachte im März 2007
das Operationelle Programm für die ESF-Förderphase 2007-2013 auf den Genehmi-
gungsweg und setzte damit den Rahmen für die regionale Umsetzung der ESF-
kofinanzierten Landesprogramme der Arbeits-, Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung.
Das Programm des Landes NRW wurde Ende 2007 von der EU-Kommission genehmigt
und Anfang 2008 beginnt die Umsetzung. Die der AIM jugend+ zur Verfügung stehenden
Mittel werden weiterhin u. a. als nationale Kofinanzierung genutzt werden um Synergieef-
fekte zu erzielen.
Zu 3.3 Fortführung der über EQUAL und Lernende Regionen geförderten Projekte
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundes, des Landes, der Initiative Beschäf-
tigung und der AIM wurden von 2002 bis 2007 die Projekte „Orient“ und „EQUAL-PASS„
umgesetzt. Inhalt der Projekte war die Unterstützung von Jugendlichen an Haupt- und För-
derschulen im Übergang von der Schule in den Beruf durch WegeplanerInnen, die direkt in
den Schulen arbeiteten und Angebote der Schulen in der Berufsorientierung unterstützten
sowie Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche begleiteten. Dies geschah u. a. durch die
Akquise von Ausbildungsplätzen und Gewinnung von Betrieben für Jahrespraktika mit Ent-
gelt sowie der Konzeption modularisierter Ausbildungsbausteine. Insgesamt wurden neun
Schulen durch 4,5 Stellen versorgt. Für die Fortsetzung der Projekte sind 112.500 € jährlich
erforderlich. Mittel stehen im Haushaltsplan 2008 nicht zur Verfügung und die Stellen sind
ausgelaufen. Gleichwohl bemüht sich die Verwaltung weiterhin Mittel aus dem Europäi-
schen Sozialfonds einzuwerben, um die Projekte fortführen zu können. Die Genehmigung
des Operationellen Programms Ende 2007 -und nicht wie ursprünglich erwartet im Sommer
2007- ermöglichte keinen nahtlosen Übergang.
Zu 3.4 Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf - Kooperationsprojekt
Von 1997 bis zum 30.09.1999 wurde an der Hauptschule Nord und den Förderschulen für
Lernbehinderte das Kooperationsprojekt „Übergang von der Schule in den Beruf“ durchge-
führt. Die Finanzierung der Personalkosten des Projektes erfolgte aus Mitteln des Bundes
(Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ca. 75 %) und Mitteln der AIM (ca. 25 %). Hinzu kamen
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Sachkosten, die von den Schulen bzw. dem Amt für Schule und Weiterbildung getragen
wurden. Die Gesamtkosten des Projektes beliefen sich auf ca. 250.000 € jährlich. Eine
Weiterförderung aus Mitteln der Agentur für Arbeit war nicht mehr möglich. Aus städtischer
Sicht war das Projekt von vorn herein befristet und eine Weiterförderung darüber hinaus -
trotz nachweislicher Erfolge- nicht vorgesehen. Eine Fortführung wäre nur möglich gewe-
sen, wenn die Stadt Münster die Finanzierung zu 100 % getragen hätte. Gleichwohl wird
sich die Verwaltung bemühen in der laufenden Förderphase des Europäischen Sozialfonds
Mittel einzuwerben, um zumindest erneut zeitlich befristet eine Neuauflage des Projektes
zu erreichen.
Zu 3.5 Duales Orientierungspraktikum
Am Projekt „Duales Orientierungspraktikum in der Sekundarstufe II“ nahmen von 2004 bis
2006 zwei Gymnasien aus Münster teil. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe
elf verbrachten nach sorgfältiger Vorbereitung mit Begleitung durch Tutoren der Universität
eine Woche an der Universität und/oder Fachhochschule. Im Anschluss hospitierten die
Schülerinnen und Schüler in einem entsprechenden Berufsfeld ein bis zwei Wochen im Un-
ternehmen. Dieses Projekt wurde von der Stabsstelle Übergangsmanagement konzipiert
und koordiniert. In 2007 nahmen drei weitere Gymnasien teil. Die neu hinzugekommenen
Schulen werden im Sommersemester 2008 das Duale Orientierungspraktikum durchführen.
Die Einbeziehung weiterer Schulen wird derzeit von der Steuerungsgruppe geprüft. Aller-
dings ist die Versorgung durch die Universität und Fachhochschulen auf Grund begrenzter
Kapazitäten schwierig. Das Schulinteresse ist hoch und jede Schule erfordert besondere
konzeptionelle Schritte gemäß Schulprofil. Die Koordination erfolgt durch die Stabsstelle
Übergangsmanagement.
Zu 3.6 Kontinuierliche Praxistage
Von 2006 bis 2007 wurden an einer Hauptschule und einer Förderschule die „Kontinuierli-
chen Praxistage“ eingerichtet. Schülerinnen und Schüler begannen in Klasse acht mit einer
zweiwöchigen Praxisphase im Betrieb und setzen diese Praxis in Klasse neun und zehn mit
einem Tag pro Woche fort. Dieses Modell wird an weiteren Schulen im Rahmen des Pro-
gramms „Soziale Stadt“ fortgeführt. Ergebnisse anderer Bundesländer mit diesem Modell
lassen erwarten, dass es auf diese Weise zu nachhaltigen Ausbildungsplätzen („Klebeef-
fekte“) in Betrieben kommt. Derzeit wird das Projekt auf Anregung der Bezirksregierung e-
valuiert. Die Koordination des Projekts und die Beratung der Schulen liegt bei der Stabs-
stelle Übergangsmanagement.
Zu 3.7 Individuelle Förderplanung zur beruflichen Integration
Das Konzept der „Individuellen Förderplanung zur beruflichen Integration“ wurde bisher im
Rahmen des Projektes „Berufsorientierung im Verbund“ mittels Fortbildungen von Lehrkräf-
ten und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eingeführt. Im Rahmen der Qualifizierung von
Berufswahlkoordinator/innen „Zukunft sichern“ (gefördert von der „Stiftung Partner für
Schule“ und der Agentur für Arbeit“) finden weitere Fortbildungen statt. Die Koordination
liegt bei der Stabstelle Übergangsmanagement.
Zu 4. Förderung schulmüder Jugendlicher
Dies Antragsanliegen wird derzeit umgesetzt. Im Juli 2007 startete das Projekt „Schulver-
weigerung“ beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Finanzierung erfolgt aus
Mitteln der Volksbank Münster und der AIM jugend+ Projektförderung. Ein Bestandteil des
Projektes ist die aufsuchende Arbeit, die Intensivbetreuung der Schüler und Schülerinnen
und die Koordination mit den beteiligten Schulen und Angeboten der Stadt Münster. Mit
dem „Projekt Schulverweigerung“ sollen schulabstinente Jugendliche an allen Schulformen
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in Münster schnell erreicht werden. Vorrangiges Ziel des Projektes soll die schnelle Rein-
tegration in das Regelschulsystem sein. In enger Kooperation mit dem kommunalen Sozi-
aldienst und weiteren Fachkräften sollen adäquate Hilfsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Schülerinnen und Schüler sollen die notwendige Unterstützung erhalten, um wieder in „ih-
re“ Schule gehen zu können. Damit soll einem Schulwechsel vorgebeugt und drohenden
Negativkarrieren von Schülerinnen und Schülern begegnet werden.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0026/2007 vom 05.06.2007
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1076/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37