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V/1076/2007

Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerecht bekämpfen - Jugendliche unterstützen

Vorlagen 20.12.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.03.2008, TOP 5

SPD-Antrag 05.06.2007

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

SPD-Antrag 05.06.2007

6531 Zeichen

1 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
04.06.2007 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerich tet 
bekämpfen – Jugendliche unterstützen 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
Der Rat der Stadt Münster erkennt die Bekämpfung de r Jugendarbeitslosigkeit 
weiterhin als zentrales kommunalpolitisches Handlun gsfeld an. Während die 
Bundesagentur für Arbeit  und die lokale Arbeitsgem einschaft vor allem für die 
Qualifizierung und die berufliche Orientierung derj enigen Verantwortung tragen, die 
dem Arbeitsmarkt bereits zur Verfügung stehen, ist die Prävention, die frühzeitige 
Berufsorientierung und die Qualifizierung Jugendlic her eine kommunale 
Kernaufgabe, der sich die Stadt Münster insbesonder e im Bereich einer erweiterten 
Schulträgerschaft stellt. Daher beschließt der Rat: 
 
1. Der Ansatz der Haushaltsstelle 4522.717.9000.8 „ Förderung von Arbeit, 
Beschäftigung und Qualifizierung (AIM)“ wird wieder  auf 500.000 € 
angehoben. Diese aufgestockten Mittel stehen aussch ließlich für Projekte 
in Schulen zur Förderung des Übergangs Schule – Ber uf zur Verfügung. 
Die Kürzungen werden zurückgenommen.  
 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der neuen Förderphase des 
Europäischen Sozialfonds (2007 bis 2013) die im Wei teren aufgeführten 
Projekte und Projektbausteine anzumelden und so die  Einwerbung von 
Drittmitteln zu forcieren. Der Europäische Sozialfo nds (ESF) lässt in der 
neuen Förderphase ausdrücklich auch die Förderung v on Projekten im 
Übergang von Schule und Beruf zu. Insofern entsteht  hier die Möglichkeit, 
an die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln dur ch AIM in den beiden 
bisherigen ESF-Förderphasen anzuknüpfen. Die im Rah men des 
Europäischen Sozialfonds notwendige 50%ige national e Kofinanzierung 
soll über die für AIM jugend+ zusätzlich bereit gestellten Mittel erfolgen. 
 
Aus diesen Mitteln werden folgende Maßnahmen umgesetzt: 
 
3. Sozialpädagogische Unterstützung bei der Berufsv orbereitung und 
Berufswahlorientierung wird ein wesentlicher Bauste in der präventiven 
Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Münster. Z u diesem Zweck 
werden stadtzentral von entsprechenden Fachkräften Programme 
vorbereitet, die an den einzelnen Schulen zur Unter stützung eingesetzt 
werden können. Durch die Modularisierung entspreche nder Angebote 
sollen möglichst viele Jugendliche in Münster an de n Programmen

2 
teilnehmen können. Ein entsprechendes Personalkoste nbudget wird 
bereitgestellt. Über dieses stadtzentrale modularis ierte Angebot hinaus 
werden die bisher aus den Programmen EQUAL und „Ler nende Regionen“ 
in der Trägerschaft der „Initiative Beschäftigung“ geförderten Projekte als 
bewährt anerkannt und über das Jahr 2007 hinaus fortgeführt. 
 
4. Zur besonderen Förderung von Jugendlichen an För derschulen und zur 
Erhöhung der Chancen am Arbeitsmarkt wird das ausge laufene Projekt 
„Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf – K ooperationsprojekt für 
Haupt- und Förderschulen zur Eingliederung in den B eruf“ wieder 
aufgenommen und ein besonderer Förderschwerpunkt be i den 
Förderschulen gebildet.   
 
5. Zur besonderen Förderung schulmüder Jugendlicher  wird ein eigenes 
Budget bereitgestellt, das insbesondere zur Vermitt lung von 
Betriebspraktika und entsprechender sozialpädagogis cher Anleitung 
verwendet werden soll, damit die Chancen dieser Jug endlichen, möglichst 
am ersten Arbeitsmarkt eine Ausbildungsmöglichkeit zu finden, deutlich 
erhöht wird. Dieses Programm soll in intensiver Koo peration mit den 
allgemein bildenden Schulen stattfinden. 
 
6. Das bisher von der Stabstelle „Übergangsmanageme nt Schule – Beruf“ 
erfolgreich auf den Weg gebrachte und betreute Proj ekt des Dualen 
Orientierungspraktikums in der Oberstufe wird verst etigt und erweitert. 
Dabei sollen vor allem dauerhafte Kooperationen zwi schen Betrieben, 
Universität und einzelnen Schulen etabliert werden.  Dabei sollen die 
einzelnen Schulprofile in besonderer Weise Berücksichtigung finden.  
 
7. In Kooperation mit Unternehmen der lokalen und r egionalen Wirtschaft wird 
ein Projekt zur Förderung von Schlüsselqualifikatio nen für den Berufsalltag 
aufgelegt. Dabei sollen in enger Zusammenarbeit von  Praktikern aus den 
Betrieben, Lehrkräften und Sozialpädagogen insbeson dere solchen 
Jugendlichen in besonderen Fördermaßnahmen die notw endigen 
Schlüsselqualifikationen vermittelt werden, die ans onsten auf dem 
Arbeitsmarkt schwere Vermittlungshindernisse aufweisen würden. 
 
8. Die bisher für Berufskollegs konzipierte und von  der Stabsstelle 
„Übergangsmanagement Schule – Beruf“ erfolgreich ko ordinierte 
„Individuelle Förderplanung zur beruflichen Integra tion“ wird mit 
entsprechenden Veränderungen konzeptionell auch an anderen 
Schulformen umgesetzt.  
 
9. Insgesamt strebt die Stadt Münster eine Versteti gung der angelaufenen 
und neu zu planenden Fördermaßnahmen an, die von de r Verwaltung 
koordiniert werden.  
 
 
Begründung:  
 
Vorsorge ist besser als Nachsorge – deswegen muss d ie Bekämpfung von 
Jugendarbeitslosigkeit und die Unterstützung Jugend licher bei der Berufswahl 
frühzeitig einsetzen. Deswegen setzt die vorliegend e Initiative darauf, in enger 
Kooperation von Schulen, unterstützender Sozialarbe it und Wirtschaft eine

3 
nachhaltige Qualifizierung von Jugendlichen zu erre ichen, damit schwere 
Vermittlungshemmnisse, die im Erwachsenenalter nur schwer und unter großem 
Kostenaufwand behoben werden können, bereits präven tiv vermieden bzw. 
abgeschwächt werden können. Hierzu müssen die durch  politische Beschlüsse 
drastisch reduzierten Haushaltsmittel wieder aufges tockt und darüber hinaus die 
Möglichkeit zur Einwerbung von ESF-Fördermitteln in tensiv genutzt werden. So lässt 
sich im kommunalen Rahmen einer erweiterten Schultr ägerschaft ein umfassendes 
Programm umsetzen, das insbesondere benachteiligten  Jugendlichen, darüber 
hinaus aber auch allen Münsteraner Jugendlichen ein e deutlich verbesserte 
Vorbereitung auf die individuelle Berufswahlorientierung bietet. 
 
 
Marianne Hopmann   Ralf Hubert   Moritz von Schmeli ng 
Dr. Michael Jung   Marianne Koch  Anne Schulze Wint zler 
Wolfgang Heuer   Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn 
Anika Bergner   Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsson 
Philipp Gabriel   Karsten Rahn  Holger Wigger 
Beanka Ganser   Udo Reiter   Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes

Beschlussvorlage

13987 Zeichen

V/1076/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münster für alle. Jugendarbeitslosigkeit zielgerichtet bekämpfen - Jugendliche unterstützen 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0026/2007 vom 05.06.2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.02.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
27.02.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht über die Aktivitäten der Stadt Münster in den Bereichen „Jugendberufshilfe“ 
und „Übergang Schule – Beruf wird zur Kenntnis genommen.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Vorschläge des Antrages der SPD-
Fraktion bereits umgesetzt wurde, oder in der Erarbeitung sind. Die Verwaltung wird be-
auftragt, über die weiteren Umsetzungsschritte in den zuständigen Fachausschüssen zu 
berichten.  
 
3. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
3.1 angesichts der angespannten Haushaltslage eine pauschale und nicht projektscharfe 
Aufstockung der AIM-Projektförderung für Projekte in Schulen und zur Förderung des 
Übergangs Schule – Beruf nicht möglich ist 
 
3.2 die Verwaltung bei der Einwerbung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds be-
reits sehr aktiv ist und dies weiterhin forcieren wird, um sinnvolle Projekte, insbesondere 
am Übergang Schule – Beruf, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-
mittel ansonsten nicht realisiert werden können, umzusetzen 
 
3.3 für die Fortführung der Projekte, die über die Programme EQUAL und Lernende Regio-
nen gefördert wurden, Mittel in Höhe von 112.500 € erforderlich sind und die Verwaltung 
versuchen wird Drittmittel, z.B. aus dem Europäischen Sozialfonds, einzuwerben  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1076/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1076/2007 
3.4 eine Neuauflage des Kooperationsprojektes „Übergang Schule Beruf“ an einer Haupt-
schule und den Förderschulen für Lernbehinderte“ Kosten in Höhe von 250.000 € jähr-
lich verursacht und die Verwaltung sich um  die Einwerbung von Drittmitteln bemühen 
wird, um dies Projekt erneut durchführen zu können.  
 
3.5 das Projekt „Duales Orientierungspraktikum“ im Jahr 2007 ausgebaut wurde und von der 
Stabstelle Übergangsmanagement koordiniert und fortgeführt wird 
 
3.6 das Projekt „Kontinuierliche Praxistage“ im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ 
fortgeführt und zurzeit evaluiert wird 
  
3.7  das Konzept „Individuelle Förderplanung zur beruflichen Integration“ aus Mitteln der 
„Stiftung Partner für Schule“ und der Agentur für Arbeit fortgeführt wird und die Koordi-
nation bei der Stabstelle Übergangsmanagement liegt 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Projekt zur besonderen Förderung schulmü-
der Jugendlicher seit Juli 2007 beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien umge-
setzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt zur Fortführung in den Folgejahren, Mittel aus 
dem Europäischen Sozialfonds (Bund oder Land) zu beantragen 
 
     5. Mit der Beschlussfassung zur dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-
R/0026/2007 vom 05.06.2007 erledigt.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Basis dieses Sachstandes keine zusätzlichen Kosten 
entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Aktivitäten zur Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit in Münster  
 
Die Sorgen um Ausbildung und berufliche Zukunft, die nach wie vor hohe Jugendarbeitslosigkeit 
sowie der zunehmend schwieriger werdende Übergang von der Schule in den Beruf erfordern es, 
alle Möglichkeiten und Kapazitäten zu nutzen und zu schaffen, um jungen Menschen berufliche 
Perspektiven zu geben. Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass der Beginn des Berufslebens zu 
einem Fehlstart wird oder Jugendliche ohne Ausbildung bleiben. Im dritten Jahr nach Inkrafttreten 
der Reformen am Arbeitsmarkt zeigt sich, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Münster nach wie vor 
ein noch aktuelles Thema ist und weiterhin alle Kräfte gebündelt und eingesetzt werden müssen. 
So waren zum 30.09.2007 im Rechtskreis SGB II 572 Jugendliche arbeitslos  gemeldet, davon 
293 Männer und 279 Frauen. Davon hatten 168 keinen Schulabschluss, 334 einen Hauptschulab-
schluss oder die mittlere Reife und etwa 80 % keine abgeschlossene Ausbildung. Nicht berück-
sichtigt bei diesen Zahlen sind die Jugendlichen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und 
die Jugendlichen, die die zahlreichen Angebote und Maßnahmen der Agentur für Arbeit, der Ar-
beitsgemeinschaft Münster, der AIM jugend+ im  Rahmen der Jugendberufshilfe und des Landes 
teilnehmen. Insgesamt stehen von allen drei Trägern jährlich rd. 1.000 Plätze für Jugendliche  
und junge Menschen in unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten zur Verfügung. Dies sind 
insbesondere die BvB -Maßnahmen (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen), die EQJ –
Maßnahmen, Trainingsmaßnahmen etc. der Agentur für Arbeit und der Arbeitgemeinschaft Müns-
ter, die Angebote der Jugendberufshilfe der Stadt (z.B. Stadtteilwerkstatt Nord, AIM jugend + 
geförderte Projekte mit ca. 220 Maßnahmeplätzen  jährlich) und über das Land und den ESF ge-
förderte Projekte, wie z.B. das „Werkstattjahr“ und das Programm „Jugend in Arbeit“.

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V/1076/2007 
 
Auf Grund der Aktivitäten der Stadt, der Agentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft Münster 
geht die Verwaltung davon aus, dass ein flächende ckendes Angebot vorgehalten wird. Alle Akteu-
re verfolgen das Ziel, Jugendliche in Ausbildung und Arbeit durch passgenaue Angebote zu integ-
rieren. Angesichts der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Akteure und des aufeinan-
der abgestimmten und gemeinsamen Vorgehens als Ergebnis der „Jugendkonferenzen“ gibt es 
derzeit keine Notwendigkeit, weitere zusätzliche Angebote zu etablieren. Insbesondere wurde mit 
der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der Agentur für Arbeit 
und der Stadt Münster, Dezernat für Bildung, Familie, Jugend; Kultur und Sport das „Fördersystem 
der beruflichen Integration junger Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“ optimiert und 
wird qualitativ weiter entwickelt.  
 
 
Zu 3.2 Einwerbung von Drittmitteln forcieren 
 
Die AIM jugend+  verfolgt das Ziel, in Münster die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen 
und für Jugendliche Beschäftigung und Qualifizierungsmöglichkeiten - flankierend und er-
gänzend im Rahmen der Jugendberufshilfe zu den Aktivitäten vorrangiger Leistungsträger 
– zu sichern und zu verbessern. Eine wichtige Aufgabe der AIM jugend+ ist es, Finanzmit-
tel für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigungsförderung für Jugendliche einzu-
werben. Diese Aufgabe wurde in den letzten beiden Förderphasen des Europäischen Sozi-
alfonds sehr intensiv wahrgenommen und es gelang in den zurückliegenden Jahren für je-
den von der AIM eingesetzten Euro einen weitern Euro z.B. aus dem Europäischen Sozial-
fonds und Landesmitteln zu akquirieren. Die neue Förderphase läuft von 2007 bis 2013. 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW brachte im März 2007 
das Operationelle Programm für die ESF-Förderphase 2007-2013  auf den Genehmi-
gungsweg und setzte damit den Rahmen für die regionale Umsetzung der ESF-
kofinanzierten Landesprogramme der Arbeits-, Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung. 
Das Programm des Landes NRW wurde Ende 2007 von der EU-Kommission genehmigt 
und Anfang 2008 beginnt die Umsetzung. Die der AIM jugend+ zur Verfügung stehenden 
Mittel werden weiterhin u. a. als nationale Kofinanzierung genutzt werden um Synergieef-
fekte zu erzielen.  
 
Zu 3.3 Fortführung der über EQUAL und Lernende Regionen geförderten Projekte  
 
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundes, des Landes, der Initiative Beschäf-
tigung und der AIM wurden von 2002 bis 2007 die Projekte „Orient“  und „EQUAL-PASS„ 
umgesetzt. Inhalt der Projekte war die Unterstützung von Jugendlichen an Haupt- und För-
derschulen im Übergang von der Schule in den Beruf durch WegeplanerInnen, die direkt in 
den Schulen arbeiteten und Angebote der Schulen in der Berufsorientierung unterstützten 
sowie Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche begleiteten. Dies geschah u. a. durch die 
Akquise von Ausbildungsplätzen und Gewinnung von Betrieben für Jahrespraktika mit Ent-
gelt sowie der Konzeption modularisierter Ausbildungsbausteine. Insgesamt wurden neun 
Schulen durch 4,5 Stellen versorgt. Für die Fortsetzung der Projekte sind 112.500 € jährlich 
erforderlich. Mittel stehen im Haushaltsplan 2008 nicht zur Verfügung und die Stellen sind 
ausgelaufen. Gleichwohl bemüht sich die Verwaltung weiterhin Mittel aus dem Europäi-
schen Sozialfonds einzuwerben, um die Projekte fortführen zu können. Die Genehmigung 
des Operationellen Programms Ende 2007 -und nicht wie ursprünglich erwartet im Sommer 
2007- ermöglichte keinen nahtlosen Übergang. 
 
Zu 3.4 Hilfen im Übergang von der Schule in den Beruf - Kooperationsprojekt 
 
Von 1997 bis zum 30.09.1999 wurde an der Hauptschule Nord und den Förderschulen für 
Lernbehinderte das Kooperationsprojekt „Übergang von der Schule in den Beruf“ durchge-
führt. Die Finanzierung der Personalkosten  des Projektes erfolgte aus Mitteln des Bundes 
(Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ca. 75 %) und Mitteln der AIM (ca. 25 %). Hinzu kamen

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V/1076/2007 
Sachkosten, die von den Schulen bzw. dem Amt für Schule und Weiterbildung getragen 
wurden. Die Gesamtkosten des Projektes beliefen sich auf ca. 250.000 € jährlich. Eine 
Weiterförderung aus Mitteln der Agentur für Arbeit war nicht mehr möglich. Aus städtischer 
Sicht war das Projekt von vorn herein befristet und eine Weiterförderung darüber hinaus - 
trotz nachweislicher Erfolge- nicht vorgesehen. Eine Fortführung wäre nur möglich gewe-
sen, wenn die Stadt Münster die Finanzierung zu 100 % getragen hätte. Gleichwohl wird 
sich die Verwaltung bemühen in der laufenden Förderphase des Europäischen Sozialfonds 
Mittel einzuwerben, um zumindest erneut zeitlich befristet eine Neuauflage des Projektes 
zu erreichen. 
 
Zu 3.5  Duales Orientierungspraktikum 
 
Am Projekt „Duales Orientierungspraktikum in der Sekundarstufe II“ nahmen von 2004 bis 
2006 zwei Gymnasien aus Münster teil. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 
elf verbrachten nach sorgfältiger Vorbereitung mit Begleitung durch Tutoren der Universität 
eine Woche an der Universität und/oder Fachhochschule. Im Anschluss hospitierten die 
Schülerinnen und Schüler in einem entsprechenden Berufsfeld ein bis zwei Wochen im Un-
ternehmen. Dieses Projekt wurde von der Stabsstelle Übergangsmanagement konzipiert 
und koordiniert. In 2007 nahmen drei weitere Gymnasien teil. Die neu hinzugekommenen 
Schulen werden im Sommersemester 2008 das Duale Orientierungspraktikum durchführen. 
Die Einbeziehung weiterer Schulen wird derzeit von der Steuerungsgruppe geprüft. Aller-
dings ist die Versorgung durch die Universität und Fachhochschulen auf Grund begrenzter 
Kapazitäten schwierig. Das Schulinteresse ist hoch und jede Schule erfordert besondere 
konzeptionelle Schritte gemäß Schulprofil. Die Koordination erfolgt durch die Stabsstelle 
Übergangsmanagement. 
 
Zu 3.6 Kontinuierliche Praxistage 
 
Von 2006 bis 2007 wurden an einer Hauptschule und einer Förderschule die „Kontinuierli-
chen Praxistage“ eingerichtet. Schülerinnen und Schüler begannen in Klasse acht mit einer 
zweiwöchigen Praxisphase im Betrieb und setzen diese Praxis in Klasse neun und zehn mit 
einem Tag pro Woche fort. Dieses Modell wird an weiteren Schulen im Rahmen des Pro-
gramms „Soziale Stadt“ fortgeführt. Ergebnisse anderer Bundesländer mit diesem Modell 
lassen erwarten, dass es auf diese Weise zu nachhaltigen Ausbildungsplätzen („Klebeef-
fekte“) in Betrieben kommt. Derzeit wird das Projekt auf Anregung der Bezirksregierung e-
valuiert. Die Koordination des Projekts und die Beratung der Schulen liegt bei der Stabs-
stelle Übergangsmanagement. 
 
Zu 3.7 Individuelle Förderplanung zur beruflichen Integration 
 
Das Konzept der „Individuellen Förderplanung zur beruflichen Integration“ wurde bisher im 
Rahmen des Projektes „Berufsorientierung im Verbund“ mittels Fortbildungen von Lehrkräf-
ten und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eingeführt. Im Rahmen der Qualifizierung von 
Berufswahlkoordinator/innen „Zukunft sichern“ (gefördert von der „Stiftung Partner für 
Schule“ und der Agentur für Arbeit“) finden weitere Fortbildungen statt. Die Koordination 
liegt bei der Stabstelle Übergangsmanagement.  
 
 
Zu 4.   Förderung schulmüder Jugendlicher 
 
Dies Antragsanliegen wird derzeit umgesetzt. Im Juli 2007 startete das Projekt „Schulver-
weigerung“ beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Finanzierung erfolgt aus 
Mitteln der Volksbank Münster und der AIM jugend+ Projektförderung. Ein Bestandteil des 
Projektes ist die aufsuchende Arbeit, die Intensivbetreuung der Schüler und Schülerinnen 
und die Koordination mit den beteiligten Schulen und Angeboten der Stadt Münster. Mit 
dem „Projekt Schulverweigerung“ sollen schulabstinente Jugendliche an allen Schulformen

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V/1076/2007 
in Münster schnell erreicht werden. Vorrangiges Ziel des Projektes soll die schnelle Rein-
tegration in das Regelschulsystem sein. In enger Kooperation mit dem kommunalen Sozi-
aldienst und weiteren Fachkräften sollen adäquate Hilfsmöglichkeiten erarbeitet werden. 
Schülerinnen und Schüler sollen die notwendige Unterstützung erhalten, um wieder in „ih-
re“ Schule gehen zu können. Damit soll einem Schulwechsel vorgebeugt und drohenden 
Negativkarrieren von Schülerinnen und Schülern begegnet werden.  
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0026/2007 vom 05.06.2007

Beratungsverlauf (5)

19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.02.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1076/2007
Typ
Vorlagen
Datum
20.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37