AN/0621/2026
Änderungsantrag zu 0515/2025 - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr)
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SPD Änderungsantrag nach § 13
4122 Zeichen
An Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Lino Hammer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 AN/0621/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Änderungsantrag zu 0515/2025 - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr V orsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der o.g. Sitzung des Mobilitätsausschusses zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die wettbewerbliche Vergabe von externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver- kehr) fest. In der wettbewerblichen Vergabe beschließt der Rat folgende Planungsgrundsätze, die in der weiteren Planung zu berücksichtigten sind: 1. Planung Verlängerung der Bahnsteige für die Nutzung von 90-Meter-Zügen. - 2 - 2. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) müssen gegenüber den bisher vorgestellten Varianten im maximalen Kosten- ansatz mindestens halbiert werden. Dafür sind geeignete Maßnahmen der Kostenreduzierung einzuplanen und darzulegen. Insbesondere sind dazu Prüfungen und Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barriere- freien Plätzen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss. 3. Weitere ebenerdige Führungen von Fahrgästen sind in der Planung zu prüfen: o Die Schaffung von drei Gleisen im Bereich der Sonderhaltestelle, wobei zwei Gleise durch einfache Absperrungen (z.B. Aufstellen von SH2 -Tafeln) zu sogenannten Stumpfgleisen ausgewiesen werden können und so die Fahrgäste gefahrlos zum drit- ten innen liegenden Gleis kommen können. o Die Nutzung der bisher nur zum Ausstieg genutzten Haltestelle im nördlichen Bereich der Haltestellenanlage mit entsprechender Anpassung der infrastrukturellen Voraus- setzungen zur Abwicklung des Stadtbahnlinienverkehrs auf der Linie 1. 4. Eine sicherheitstechnische Prüfung und, wenn die Überwachungsbrücke nicht zwingend notwendig ist, eine Ausarbeitung ohne diese. Prüfung von technischen Redundanzen zur Ge- fahrenabwehr. 5. Die betriebliche Prüfung, ob einer der beiden Bahnsteige nur mit 60 -Metern ausgestattet werden könnte 6. Eine Prüfung, ob die Sonderverkehr-Haltestelle mit den bestehenden Dächern der bisheri- gen Sonderhaltestelle auskommt. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die oben be- schriebene Planung der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver- kehr) aufnimmt und diese bis einschließlich der Leistungsphase 4 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit Kosten von voraussichtlich 1.100.000 € durchführt. Der Rat beschließt die Einbindung des politischen Begleitgremiums für die Ost-West-Achse bereits prozessbegleitend spätestens nach der Leistungsphase 2 (Vor- planung) und auch mit den bis dahin durchgeführten planerischen Zwischenschritten. Gleich- zeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung im Jahr 2026 in Höhe von 403.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, OstWest-Achse, Hpl. 2025/2026. Begründung: Erfolgt mündlich. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0621/2026
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 10:00