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AN/0621/2026

Änderungsantrag zu 0515/2025 - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr)

SPD Änderungsantrag nach § 13 20.04.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 28.04.2026

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

4122 Zeichen

An Herrn 
Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden 
des Mobilitätsausschusses   
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 
 
AN/0621/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
 
Änderungsantrag zu 0515/2025 - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die 
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur 
Haltestelle für den Sonderverkehr) 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
sehr geehrter Herr V orsitzender, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der o.g. Sitzung 
des Mobilitätsausschusses zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die wettbewerbliche Vergabe von 
externen Ingenieur- und Dienstleistungen für die Planung der Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver-
kehr) fest.  
 
In der wettbewerblichen Vergabe beschließt der Rat folgende Planungsgrundsätze, die in der 
weiteren Planung zu berücksichtigten sind: 
1. Planung Verlängerung der Bahnsteige für die Nutzung von 90-Meter-Zügen.

- 2 - 
 
2. Die Kosten für den Umbau der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den 
Sonderverkehr) müssen gegenüber den bisher vorgestellten Varianten im maximalen Kosten-
ansatz mindestens halbiert werden. Dafür sind geeignete Maßnahmen der Kostenreduzierung 
einzuplanen und darzulegen.  Insbesondere sind dazu Prüfungen und Absprachen mit dem 
Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barriere-
freien Plätzen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss. 
3. Weitere ebenerdige Führungen von Fahrgästen sind in der Planung zu prüfen: 
o Die Schaffung von drei Gleisen im Bereich der Sonderhaltestelle, wobei zwei Gleise 
durch einfache Absperrungen (z.B. Aufstellen von SH2 -Tafeln) zu sogenannten 
Stumpfgleisen ausgewiesen werden können und so die Fahrgäste gefahrlos zum drit-
ten innen liegenden Gleis kommen können.  
o Die Nutzung der bisher nur zum Ausstieg genutzten Haltestelle im nördlichen Bereich 
der Haltestellenanlage mit entsprechender Anpassung der infrastrukturellen Voraus-
setzungen zur Abwicklung des Stadtbahnlinienverkehrs auf der Linie 1. 
4. Eine sicherheitstechnische Prüfung und, wenn die Überwachungsbrücke nicht zwingend 
notwendig ist, eine Ausarbeitung ohne diese. Prüfung von technischen Redundanzen zur Ge-
fahrenabwehr. 
5. Die betriebliche Prüfung, ob einer der beiden Bahnsteige nur mit 60 -Metern ausgestattet 
werden könnte  
6. Eine Prüfung, ob die Sonderverkehr-Haltestelle mit den bestehenden Dächern der bisheri-
gen Sonderhaltestelle auskommt. 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die oben be-
schriebene Planung der Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderver-
kehr) aufnimmt und diese bis einschließlich der Leistungsphase 4 der Verordnung über die 
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit Kosten von voraussichtlich 
1.100.000 € durchführt. Der Rat beschließt die Einbindung des politischen Begleitgremiums 
für die Ost-West-Achse bereits prozessbegleitend spätestens nach der Leistungsphase 2 (Vor-
planung) und auch mit den bis dahin durchgeführten planerischen Zwischenschritten. Gleich-
zeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung im Jahr 2026 in Höhe von 403.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, OstWest-Achse, 
Hpl. 2025/2026. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich.

- 3 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Pascal Pütz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.04.2026 Mobilitätsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0621/2026
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
20.04.2026
Erstellt
20.04.2026 10:00