1437/2026
Barrierefreier Umbau der Haltestellen der Linie 13
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 28.05.2026 1437/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Barrierefreier Umbau der Haltestellen der Linie 13 hier: Beschluss des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025, AN/1146/2025 Mit dem „Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtels ein- schließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel“ wurde die Grundlage für einen Beginn der Pla- nung geschaffen. Die Beauftragung von Planungs- und Gutachterleistungen sind möglich und könnten durchgeführt werden. Weiterhin hat die Verwaltung die für die Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten beim federführenden Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Ver- kehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66) und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) angezeigt (vgl. auch 0150/2021). Die erforderli- chen Stellen wurden jedoch bisher nicht bewilligt, sodass für einen umgehenden Maßnahmen- beginn keine Kapazitäten vorhanden sind. Eine vorgezogene und durch provisorische Maßnahmen kurzfristige barrierefreie Gestaltung der vier im Antrag genannten zu priorisierenden Haltestellen Venloer Straße/Gürtel, Aachener Straße/Gürtel, Dürener Straße/Gürtel und Zülpicher Straße/Gürtel sowie die angeführte Redu- zierung des Umfangs des Großprojektes durch z. B. Planung ohne Neuaufteilung des gesam- ten Verkehrsraums ist ohne die erforderliche Stellenzusetzung ebenfalls nicht möglich. Auch für eine provisorische Lösung ist eine Anhebung der Bahnsteige auf eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante sowie eine barrierefreie Zuwegung über Rampen mit einer maxima- len Neigung von 6 % und Zwischenpodesten mit entsprechenden Planungsarbeiten erforder- lich. Seitens der Verwaltung wurde eine Anpassung der einzelnen Haltestellen zur Erreichung der Barrierefreiheit im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Verkehrsraum, den Baumbestand und die Lage der Gleisachse geprüft. Dabei zeigt sich, dass bei allen Haltestellen durch den erforderlichen Platzbedarf regelkonformer Bahnsteige und Zuwegungen Eingriffe in den vor- handenen Verkehrsraum und damit verbundene Neuaufteilung der Nutzungen erforderlich sind. Dies ergibt sich auch aus der beengten Lage im Straßenraum mit verschiedenen Nut- zungsansprüchen. In Teilen müssen für Haltestellen sog. Doppelbahnsteige mit unterschiedli- chen Bahnsteighöhen zur Nutzung von Nieder- und Hochflurbahnen errichtet werden, wodurch der Flächenbedarf noch größer ist. Neben der Straßenraumaufteilung ist auch eine Anpassung zahlreicher Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen erforderlich. Zudem ergeben sich durch den vorhandenen und zu erhaltenden Baumbestand im Bahnsteigbereich große Einschränkungen für eine vereinfachte Bahnsteiglösung. 2 Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass provisorische Maßnahmen mit na- hezu gleichem Genehmigungs-, Planungs- und Bauaufwand verbunden sind wie dauerhafte Lösungen. Entsprechend ist eine Reduzierung des Umfangs des Großprojektes nur bedingt möglich und nicht zu empfehlen. Zudem bestehen aus genehmigungsrechtlicher Sicht Ein- schränkungen. Die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen (TAB) genehmigt in der Regel nur endgültige Ausführungen. Ein Provisorium kann daher nur umgesetzt werden, wenn es nachweislich zu einer echten zeitlichen Beschleunigung gegenüber einem Endzustand führt, der endgültige Zustand aber dennoch absehbar hergestellt werden kann. Für den ab dem Jahr 2029 vorgesehenen Einsatz von Langzügen auf der Linie 13 (vgl. auch 2723/2018) ist eine Verlängerung der Bahnsteige an den Haltestellen Weinsbergstr./Gürtel, Melatengürtel und Euskirchener Str. um drei bis zehn Meter erforderlich. Betroffen sind jeweils nur die Bahnsteige in Fahrtrichtung Sülzgürtel. Zur Sicherstellung des geplanten Inbetriebnah- mezeitpunkts der Langzüge auf der Linie 13 und unter Berücksichtigung der zuvor dargestell- ten Rahmenbedingungen werden die erforderlichen Bahnsteigverlängerungen zunächst in vereinfachter Bauweise auf dem Bestandsniveau umgesetzt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1437/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 18:05