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1437/2026

Barrierefreier Umbau der Haltestellen der Linie 13

Mitteilung Ausschuss 28.05.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 6.2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4316 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2026 
 1437/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
 
Barrierefreier Umbau der Haltestellen der Linie 13 
hier: Beschluss des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025, AN/1146/2025 
Mit dem „Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtels ein-
schließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer 
Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel“ wurde die Grundlage für einen Beginn der Pla-
nung geschaffen. Die Beauftragung von Planungs- und Gutachterleistungen sind möglich und 
könnten durchgeführt werden.  
Weiterhin hat die Verwaltung die für die Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser 
Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten beim federführenden Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Ver-
kehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66) und Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) angezeigt (vgl. auch 0150/2021). Die erforderli-
chen Stellen wurden jedoch bisher nicht bewilligt, sodass für einen umgehenden Maßnahmen-
beginn keine Kapazitäten vorhanden sind.  
Eine vorgezogene und durch provisorische Maßnahmen kurzfristige barrierefreie Gestaltung 
der vier im Antrag genannten zu priorisierenden Haltestellen Venloer Straße/Gürtel, Aachener 
Straße/Gürtel, Dürener Straße/Gürtel und Zülpicher Straße/Gürtel sowie die angeführte Redu-
zierung des Umfangs des Großprojektes durch z. B. Planung ohne Neuaufteilung des gesam-
ten Verkehrsraums ist ohne die erforderliche Stellenzusetzung ebenfalls nicht möglich. Auch 
für eine provisorische Lösung ist eine Anhebung der Bahnsteige auf eine Höhe von 90 cm 
über Schienenoberkante sowie eine barrierefreie Zuwegung über Rampen mit einer maxima-
len Neigung von 6 % und Zwischenpodesten mit entsprechenden Planungsarbeiten erforder-
lich.  
Seitens der Verwaltung wurde eine Anpassung der einzelnen Haltestellen zur Erreichung der 
Barrierefreiheit im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Verkehrsraum, den Baumbestand 
und die Lage der Gleisachse geprüft. Dabei zeigt sich, dass bei allen Haltestellen durch den 
erforderlichen Platzbedarf regelkonformer Bahnsteige und Zuwegungen Eingriffe in den vor-
handenen Verkehrsraum und damit verbundene Neuaufteilung der Nutzungen erforderlich 
sind. Dies ergibt sich auch aus der beengten Lage im Straßenraum mit verschiedenen Nut-
zungsansprüchen. In Teilen müssen für Haltestellen sog. Doppelbahnsteige mit unterschiedli-
chen Bahnsteighöhen zur Nutzung von Nieder- und Hochflurbahnen errichtet werden, 
wodurch der Flächenbedarf noch größer ist. Neben der Straßenraumaufteilung ist auch eine 
Anpassung zahlreicher Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen erforderlich. Zudem ergeben 
sich durch den vorhandenen und zu erhaltenden Baumbestand im Bahnsteigbereich große 
Einschränkungen für eine vereinfachte Bahnsteiglösung.

2 
 
Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass provisorische Maßnahmen mit na-
hezu gleichem Genehmigungs-, Planungs- und Bauaufwand verbunden sind wie dauerhafte 
Lösungen. Entsprechend ist eine Reduzierung des Umfangs des Großprojektes nur bedingt 
möglich und nicht zu empfehlen. Zudem bestehen aus genehmigungsrechtlicher Sicht Ein-
schränkungen. Die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen (TAB) genehmigt in der 
Regel nur endgültige Ausführungen. Ein Provisorium kann daher nur umgesetzt werden, wenn 
es nachweislich zu einer echten zeitlichen Beschleunigung gegenüber einem Endzustand 
führt, der endgültige Zustand aber dennoch absehbar hergestellt werden kann. 
Für den ab dem Jahr 2029 vorgesehenen Einsatz von Langzügen auf der Linie 13 (vgl. auch 
2723/2018) ist eine Verlängerung der Bahnsteige an den Haltestellen Weinsbergstr./Gürtel, 
Melatengürtel und Euskirchener Str. um drei bis zehn Meter erforderlich. Betroffen sind jeweils 
nur die Bahnsteige in Fahrtrichtung Sülzgürtel. Zur Sicherstellung des geplanten Inbetriebnah-
mezeitpunkts der Langzüge auf der Linie 13 und unter Berücksichtigung der zuvor dargestell-
ten Rahmenbedingungen werden die erforderlichen Bahnsteigverlängerungen zunächst in 
vereinfachter Bauweise auf dem Bestandsniveau umgesetzt. 
  
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1437/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2026
Erstellt
12.05.2026 18:05