Wirtschaftsplan 2018 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung -Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln-
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0503/2018 vom 30.11.2018
Stand: Am 18.12.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 Vermögensplan 2018
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Anlage 2 Ansatz 2018 in Tsd. € Mittelbedarf Minderung des Eigenkapital 512 Gesamt 512 Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 512 (Jahresfehlbetrag) Gesamt 512 Vermögensplan 2018 -
Anlage 1 Erfolgsplan 2018
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Anlage 1 Position Ansatz 2018 Ansatz 2017 in Tsd. € in Tsd. € 1. Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 42.598 41.308 zuzüglich städtischer Anteil 13.530 13.329 zuzüglich Erweiterung des Winterdienstes 1.211 1.171 Zuschuß Stadt Köln für allg. genutzte Flächen 1.893 1.447 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 164.269 159.913 Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 1.354 1.324 224.855 218.492 2. Gesamtleistung 224.855 218.492 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll 62.037 59.364 Entsorgung Straßenkehricht 927 805 Abfallbeseitigung Logistik 81.590 79.185 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 7.448 7.374 Littering 8.159 8.078 Entsorgung von E-Schrott 1.235 1.223 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 54.768 53.431 Erweiterung des Winterdienstes 1.211 1.171 Reinigung allgemein genutzter Flächen 1.893 1.447 Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119 Gelbe Tonne plus 1.874 1.873 Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 1.354 1.324 222.615 215.394 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 2.742 2.674 5. Finanzergebnis Zinsaufwendungen -11 -15 Zinserträge 1 1 -10 -14 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -512 410 7. Betriebsergebnis -512 410 Wirtschaftsplan 2018 Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen -
Anlage 0 Deckblatt Wirtschaftsplan 2018
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Wirtschaftsplan 2018 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Erfolgsplan Vermögensplan -
Anlage 3 Wirtschaftsplan 2018 AWB eE Anlage Erläuterungen
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Anlage 3 Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln für das Jahr 2018 Umsatzerlöse In 2018 werden Erlöse i.H.v. 224 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebühreneinnahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2018 resultieren (rd. 206,9 Mio. €). Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsgebüh- ren in Höhe von rd. 42,6 Mio. € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd. 16,6 Mio. € bei. Die- ser setzt sich aus den folgenden Beträgen zusammen: a) dem gesetzlichen Anteil gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW (rd. 8,6 Mio. €) b) der Kostenerstattung für den Winterdienst entsprechend den Regelungen des Straßenrei- nigungsvertrages (rd. 4,9 Mio. €) sowie c) der Kostenerstattung für die Reinigung allgemein genutzter Flächen, zu deren Refinanzie- rung Anlieger nicht herangezogen werden können (rd. 0,9 Mio. € = Reinigung Sonderflä- chen) bzw. der Domumgebung (rd. 0,9 Mio. €). Maßnahmen zur Erweiterung des Winterdienstes sind mit einem Betrag von 1,21 Mio. € be- rücksichtigt und werden ebenfalls in voller Höhe durch den städtischen Haushalt finanziert. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln mbH (rd. 62 Mio. €) und die Entgelte für die AWB Köln GmbH & Co. KG (AWB KG) für Abfallsammlung und - transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 136,3 Mio. €. Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen ge- regelten Entgelte: - Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (62 Mio. €) - Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB KG (rd. 81,6 Mio. €) - Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB KG (rd. 54,8 Mio. €) 2 Darüber hinaus sind Aufwendungen aus den folgenden Vereinbarungen berücksichtigt: - Vereinbarung über die Reinigung von Sonderflächen und Schienenweggrundstücken mit der AWB KG (rd. 1,9 Mio. €) - Vereinbarung über die Erfassung von Elektroaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elekt- ronikgerätegesetz unter Berücksichtigung eines Erlöses für recyclingfähige Bestandteile (rd. 1,2 Mio. €) - Vereinbarung über die Einführung eines Holsystems zur Wertstofferfassung von Pa- pier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 7,4 Mio. €) - Vereinbarung über die Sammlung und den Transport von wilden Müllablagerungen auf Kölner Stadtgebiet, sog Littering (rd. 8,2 Mio. €) Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in 2018 Kos- ten i.H.v. 1,9 Mio. € veranschlagt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus Verwaltungs- kostenerstattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, die neben den Kosten für die Gebührenveranlagung und den Gebühreneinzug, die beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln entstehen (rd. 1,8 Mio. €), sowie den Kosten des Rechtsamtes für gutachterliche Stel- lungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten (45 T€) auch die Personalkosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie Sachkosten für Raummieten, EDV-Lizenzen etc. beinhal- ten. 3 Finanzergebnis Das Finanzergebnis von -10 T€ resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die anschlie- ßende Ausschüttung durch das Kassen- und Steueramt auf wenige Termine im Jahr be- schränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kontinu- ierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüssen sind kostenmin- dernd berücksichtigt. Betriebsergebnis Das geplante Betriebsergebnis 2018 mit einer Unterdeckung i.H.v. 0,5 Mio € trägt dem Aus- gleich gebührenrechtlicher Überdeckungen aus Vorjahren Rechnung. -
Anlage 4 Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2018 bis 2022
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Erfolgs- und Finanzplan 2018 bis 2022 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Mittelfristiger -Erfolgsplan -Finanzplan -Vermögensplan Mittelfristige Erfolgsplan 2018 bis 2022 Erträge und Aufwendungen Position Ansatz 2018 | Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € 1. Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 42.598 43.493 44.406 45.338 46.291 zuzüglich städtischer Anteil 13.530. 13.814 14.104 14.400 14.703 zuzüglich Erweiterung des Winterdienstes 1.211 1.236 1.262 1.289 1.316 Zuschuß Stadt Köln für allg. genutzte Flächen 1.893 1.933 1.973 2.015 2.057 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 164.269 167.719 171.241 174.837 178,508 Entgelte DSD für Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit 1.354 1.382 1.411 1.441 1.471 224.855 229.577 234.398 239.320 244.346 2. Gesamtleistung 224.855 229.577 234.398 239.320 244.346 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll 62.037 63.216 64.417 65.641 66.888 Entsorgung Straßenkehricht 927 945 963 981 999 Abfallbeseitigung Logistik 81.590 83.140 84.720 86.330 87.970 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 7.448 7.590 7.734 7.881 8.030 Littering 8.159 8.314 8.472 8.633 8.797 Entsorgung von E-Schrott 1.235 1.258 1.282) 1.307 1.332 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 54.768: 55.809 56.869 57.949 59.051 Erweiterung des Winterdienstes 1.211 1.234 1.257 1.281 1.306 Reinigung allgemein genutzter Flächen 1.893 1.929 1.966 2.003 2.041 Betrieb eines Wertstoffhofes 119 121 124 126 128 Gelbe Tonne plus 1.874 1.910 1.946 1.983 2.021 Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duales System 1.354, 1.380, 1.406 1.433 1.460 222.615 226.845 231.155 235.547 240.022 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 2.742 3.079 3.178 3.257 3.338 5. Finanzergebnis Zinsaufwendungen -16 -16 -16 -16 Zinserträge 0 0 0 0 -16 -16 -16 -16 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -518 363 50 500 970 7. Betriebsergebnis -518 -363 so 500 970 Finanzplan Plan Plan Plan Plan Plan 2018 2019 2020 2021 2022 Ein- und Auszahlungsarten TEUR TEUR TEUR 4 5 6 7 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 0 0 0 0 ‚davon Betriebskostenzuschuss ° 0 0 {) 0 davon sonstige Zuwendungen/Zuschüsse, 0° 0 ° {) 0 3 + Sonstige Transfererträge 0° 0 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte {) 0 0 {) 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte {) 0 ° {) 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0 0 [) 0) 0 7 + Sonstige Einzahlungen {) 0 0 {) 0 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0 0 {) {) 0 9 4. Yerminderung/Erhöhung prvatrechtiche Forderungen und sonstige Forderungen -518 -363 E 500 970 10 = Einzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit -363] E) 500 970 1 . Personalauszahlungen 0 [] 0 [ [] 12 - Versorgungsauszahlungen L) [) ) 0 0 13 - ‚Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ** 0 {) 0 0 0 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0 {) 0 0 {) 15 - Transferauszahlungen o 0 0 0 {) 16 - Sonstige Auszahlungen 0 {) 0 0 {) Verminderung/Erhöhung Verbindlichkeiten aus Lieferungen / erhaltene 17 + Anz. (Saldo) f) 0 f) ) [) 18 oO a Bl 19 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit BEE (= Zeilen 10 und 18) 50 500 970 20 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen D) 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlg. {) 0 {) 0 0 22 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanig. 0 {) 0 0 ) 23 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten {) 0 0° 0 0 24 + Sonstige Investitionseinzahlungen [) 0 [) 0 0 25 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit I 0 ol [] [] [) 26 - ‚Auszahlungen für Erwerb Grundstücke /Gebaude [] 0 0 D) {) 27 - ‚Auszahlungen Baumaßnahmen 0 0 {) 0 0 28 . ‚Auszahlungen für Kunstgegenstände 0 0 () 0 0 29 - Auszahlungen für Erwerb bewegl. Anlageverm. 0 0 {) 0 0) 30 - ‚Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen 0 0 0° 0 0 31 “ ‚Auszahlungen v. aktivierbaren Zuwendungen (Erweiterungsbau) 0 0 0 0 0 32 = ‚Sonstige Investitionsauszahlungen L) 0 0 0 [) 33 = ‚Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 [] 34 = Saldo aus Investitionstätigkeit BE = Zeilen 25 und 33 [) 0 [) 35 = Finanzmittelüberschuss / -Tehlbetrag (= Zeilen 19 und 34 -518 -363 50 500 970 36 + ‚Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 0° 0 0 0 [] 37 - Tilgung und Gewährung von Darlehen [) 0 Ü) 0 [) 38 | = Saldo aus Finanzierungstätigkeit [) [) [] 0 0) 39 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel = Zeilen 35 und 38 -518 -363 50 500 970 ET] [| 0 of ol 0 4 = Liquide Mittel (Gebührenhaushalt) ‚= Zeilen 39 und 40) „518 500 970 Vermögensplan 2018 bis 2022 Ansatz 2018 | Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€ Mittelbedarf -Minderung/+Zuführung zum Eigenkapital 50 500 970 Gesamt 50 500 970 Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -518 -363 50 500 970 (-Jahresfehlbetrag/+Jahresüberschuss) Gesamt -518 -363 50 500 970 -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 0503/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2018 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung -Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln- Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 17.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung den Wirtschaftsplan 2018, bestehend aus dem Vermögensplan und dem Erfolgsplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vor- handenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2018 konnte aufgrund personeller Engpässe (Krankheit, unbesetzte Stelle) erst jetzt vorgelegt werden. Die freie Stelle wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wieder besetzt sein. Dann werden die Rückstände aufgearbeitet. Der Wirtschaftsplan 2019 wird Anfang 2019 vorge- legt. Anlagen (0) Deckblatt Wirtschaftsplan 2018 (1) Wirtschaftsplan /Erfolgsplan 2018 (2) Vermögensplan 2018 (3) Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018 (4) Mittelfristiger Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 bis 2022
Beratungsverlauf
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17.12.2018
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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