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Prüfauftrag der Oberbürgermeisterin zur Anmietung Leonhard-Titz-Straße
Mitteilung Hauptausschuss 2491/2025 vom 11.08.2025
Stand: Am 11.08.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/14/141 Vorlagen-Nummer 11.08.2025 2491/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Prüfauftrag der Oberbürgermeisterin zur Anmietung Leonhard-Titz-Straße Die Oberbürgermeisterin hat auf Bitten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und Volt das Rechnungsprüfungsamt am 21.07.2025 gemäß Paragraf 5 Absatz 4, Satz 3 der Rechnungsprüfungsordnung der der Stadt Köln mit der Prüfung des gesamten Vorgangs im Zusammenhang mit der „Anmietung der Liegenschaft in der Leonhard-Tietz- Straße 1“ im Hinblick auf seine grundsätzliche Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beauftragt. Bereits für den Hauptausschuss am 11.08.2025 und Rechnungsprüfungsausschuss am 02.09.2025 wurden erste Ergebnisse erbeten, spätestens für die Ratssitzung am 04.09.2025 wird der Bericht mit einer Empfehlung für die Beschlussfassung erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat umgehend am 21.07.2025 die Prüfung aufgenommen. Ein Großteil der erforderlichen Prüfungsunterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt am 23.07.2025 vorgelegt. Die letzten Dokumente wurden am 06.08.2025 übersandt. Ob die Unterlagen nunmehr komplett vorliegen, muss noch verifiziert werden. Es soll damit ausgeschlossen werden, dass eventuell bewertungsrelevante Dokumente bei der Prüfung au- ßer Acht bleiben, die Einfluss auf das Prüfergebnis haben könnten. Die Besichtigung des Gebäudekomplexes Leonhard-Tietz-Straße durch das Rechnungsprü- fungsamt konnte erst am Nachmittag des 07.08.2025 erfolgen. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der aktuellen Personalsituation kann eine ab- schließende und sachgerechte Prüfung einschließlich Berichtserstellung nicht bis zum Haupt- ausschuss am 11.08.2025 (15 Arbeitstage seit Prüfauftrag) abgeschlossen werden. Die Ver- zögerung ist vor allem auf die grundsätzlich hohe Auslastung, die Urlaubszeit sowie die Ein- stufung des gesamten Rechnungsprüfungsamtes in die KEP-3 Kategorie zurückzuführen, die eine Nachbesetzung vakanter Stellen erst nach 12 Monaten ermöglicht. Es ist beabsichtigt, den abschließenden Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss am 02.09.2025 zur Beratung vorzulegen. gez. Reker
Beratungsverlauf
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