3049/2025
Bestellung des Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers gemäß § 38 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 31 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3049/2025 Freigabedatum 27.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung des Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers gemäß § 38 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 31 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bestellt Herrn Andreas Schmitz, Stadtamtsrat, zum Schriftfüh- rer für die Wahlperiode 2025 – 2030, sowie Herrn Christoph Stollenwerk, Stadtoberinspektor, als stellvertretenden Schriftführer gemäß § 38 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 31 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Anwendung des § 38 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 31 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen bestellen die Bezirksvertretungen Schriftführer*innen und ihre Stell- vertreter*innen. Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor, Herrn Andreas Schmitz, Stadt- amtsrat, zum Schriftführer und Herrn Christoph Stollenwerk, Stadtoberinspektor, zum stellver- tretenden Schriftführer zu bestellen. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Wahl der Schriftführung handelt es sich um eine Personalentscheidung, bei der eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen ist. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brückenstraße 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3049/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 27.10.2025 09:34