V/0125/2006
Umstrukturierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens, Zur Alten Feuerwache 5, 48165 Münster
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Beschlussvorlage
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V/0125/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umstrukturierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens, Zur Alten Feuerwache 5, 48165 Münster, zu einer integrativen Schwerpunkteinrichtung für behinderte und nicht behinderte Kinder Beratungsfolge 08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die zur Errichtung einer integrativen Schwerpunkteinrichtung von der Kath. Kirchengemeinde St. Clemens zum Kindergartenjahr 2006/2007 (Beginn 01.08.2006) geplante Umstrukturierung von einer der Kindergarten-Regelgruppen der Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens in ei- ne Kindergarten-Tagesstättengruppe mit fünf Plätzen für behinderte bzw. von Behinderung be- drohte und 15 Plätzen für nicht behinderte Kinder wird begrüßt - die dabei entstehenden Mehr- kosten werden schrittweise aus vorhandenen städtischen Mitteln finanziert. 2. Die Förderung der unter Beschlussziffer 1 genannten Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung und Förderzusage gem. den Sozialhilfegrundsätzen für die Förderung von Schwerpunkteinrichtungen in Westfalen-Lippe durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch di e Gruppenumstrukturierung im Rahmen der Be- triebskosten beim öffentlichen Zuschuss gem. GTK ab dem 01.08.2006 jährlich ca. 2.600 € an städtischen Mehrkosten entstehen (im Haushaltsjahr 2006 in der Zeit vom 01.08. bis 31.12.2006 anteilig ca. 1.085 €). Vorlagen-Nr.: V/0125/2006 Auskunft erteilt: Herr Homann Ruf: 492 51 33 E-Mail: HomannCl@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0125/2006 Ab dem 01.08.2007 entstehen durch die Übernahme der Mehrkosten beim Trägeranteil gem. GTK jährlich ca. 2.900 € an weiteren städtischen Mehrkosten - insgesamt entstehen somit ab dem 01.08.2007 jährlich städtische Mehrausgaben in Höhe von ca. 5.500 €. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Mittel für die Mehrkosten beim öffentlichen Zuschuss gem. GTK werden ab dem 01.08.2006 aus der Haushaltsstelle 4640.718.0200.9 „Betriebskostenzuschüsse an Träger “ und die Mittel für die städtische Übernahme der Mehrkosten beim Trägeranteil ab dem 01.08.2007 aus der Haus- haltsstelle 4640.718.0100.6 „Zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für GTK-Tageseinrichtungen“ bereitgestellt. Eine Erhöhung der Ansätze wird hierfür nicht erforderlich. Befristung keine Begründung: 1. Ausgangslage Die Kindertageseinrichtung St. Clemens arbeitet seit Jahren integrativ und hält damit im Rahmen der wohnortnahen Einzelintegration Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder vor. Die Einrichtung verfügt in diesem Bereich inzwischen über ausgeprägte Erfahrungen. Bis zu drei behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder werden in der Einrichtung gem. den Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der gemeinsamen Erziehung be- hinderter und nicht behinderter Kinder in Tageseinrichtungen des Landschaftsverbandes Westfa- len-Lippe für Kinder vom 19.03.1993 gefördert. Diese Förderungen sind an die jeweiligen Kinder gebunden. Der Kindergarten St. Clemens hat häufig mehr als drei behinderte bzw. von Behinde- rung bedrohte Kinder aufgenommen. 2. Umstrukturierung zu einer Schwerpunkteinrichtung Um dem Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder besser und vor allem auch dauerhaft entsprechen zu können, möchte der Träger ab dem 01.08.2006 eine Tagesstättengruppe als Schwerpunktgruppe mit fünf Plätzen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte und 15 Plätzen für nicht behinderte Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht gem. den Sozialhilfegrundsätzen für die Förderung von Schwerpunkt- einrichtungen in Westfalen-Lippe einrichten. Er hat dazu einen Antrag zur Umstrukturierung seiner Kindertageseinrichtung in eine Schwerpunkteinrichtung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt. Da es im vergleichsweise großen Einzugsbereich von Hiltrup und angrenzenden Stadtteilen Bedarf für eine Schwerpunkteinrichtung gibt, ist die Bereitschaft der Kirchengemeinde St. Clemens, diese zusätzlichen und verbindlichen Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten für behinderte Kinder schaffen zu wollen, zu begrüßen. Der Träger kann die räumlichen und konzeptionellen Erfordernisse für die Schwerpunktgruppe erfüllen. Er verpflichtet sich, die fünf für behinderte Kinder vorgesehenen Plätze dauerhaft vorzu- halten und behinderte Kinder aus dem Einzugbereich Hiltrup unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung, aufzunehmen. - 3 - V/0125/2006 Da eine Schwerpunktgruppe als Ganztagsgruppe geführt werden muss, ist die Umwandlung von einer der jeweils mit 25 Plätzen für 3- bis 6-jährige Kinder betriebenen Regelgruppen in eine Ta- gesstättengruppe mit 20 Plätzen erforderlich. Eine solche Umstrukturierung kann mitgetragen wer- den, weil aufgrund der demografischen Entwicklung bzw. wegen entsprechender Nachfragen zur Ganztagsbetreuung sowohl die dabei vorzunehmende Reduzierung um fünf Plätze wie auch die Schaffung der Ganztagsplätze als bedarfsgerecht angesehen werden können. Das derzeitige An- gebot zur Übermittagbetreuung von bis zu neun Kindern aus den Regelgruppen kann mit größerer Kapazität in der Tagesstättengruppe - diese bietet Ganztags-Öffnungszeiten inkl. Übermittag- betreuung - weitergeführt werden. 3. Finanzierung Die kath. Kirchengemeinde St. Clemens ist bereit, ab dem 01.08.2006 die bei der Umstrukturie- rung von einer der vier Regelgruppen in eine Tagesstättengruppe im Rahmen der Betriebskosten gem. GTK beim Trägeranteil entstehenden Mehrkosten (ca. 2.900 € jährlich) bis zum 31.07.2007 zu übernehmen. Die Stadt Münster übernimmt ab dem 01.08.2006 die bei der vorgenannten Umstrukturierung im Rahmen der Betriebskosten gem. GTK beim öffentlichen Zuschuss entstehenden Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 2.600 €. Für die Zeit ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 (Beginn 01.08.2007) beantragt der Träger mit Schreiben vom 10.02.2006 über die bereits jetzt gewährte Übernahme des Trägeranteils für eine Regelgruppe (vgl. Ratsbeschluss vom 15.02.1995, Vorlage Nr. 60/1995) hinaus entsprechend die Übernahme der Mehrkosten beim Trägeranteil durch die Stadt (vgl. Anlage). Die beim öffentlichen Zuschuss und beim Trägeranteil benötigten städtischen Mittel in Höhe von jährlich insgesamt ca. 5.500 € stehen bei den genannten Haushaltsstellen bereit. Behinderungsbedingte Kosten für Schwerpunkteinrichtungen werden gemäß den Sozialhilfe- grundsätzen für die Förderung von Schwerpunkteinrichtungen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert, insbesondere der Einsatz einer heilpädagogischen Zusatzkraft. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung und Förderzusage durch den Landschaftsverband. 4. Resümee Mit der Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Clemens zu einer Schwerpunkteinrichtung mit fünf Plätzen für behinderte Kinder kann dem Bedarf für diese Kinder zur gemeinsamen Erzie- hung mit nicht behinderten Kindern im Bereich Hiltrup und angrenzender Stadtteile entsprochen. Neben dem Integrativen Montessori-Kindergarten und der Kath. Kindertageseinrichtung Heilig Geist ist die Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens als dritte Schwerpunkteinrichtung in Müns- ter vorgesehen. I. V. gez. Dr. Klein
Anlage
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Anlage zur V/0125/2006 ZENTRALRENDANTUR KATHOLISCHER KIRCHENGEMEINDEN IM DEKANAT MÜNSTER-HILTRUP Patronatsstrasse 2 - 48165 Münster-Hiltrup Zentralrendantur Münster-Hiltrup - Patronatsstrasse 2, 48165 Münster 2 02501-9265-0 . 02501-9265-20 Stadt Münster eMail ZR-MSHiltrup@bistum-muenster.de Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 48127 Münster Ansprechpartner: Rolf Kappen Umwandlung der kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Clemens Münster-Hiltrup in eine Schwerpunkteinrichtung und Umwandlung einer bestehenden Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe zum Kindergartenjahr 2006/07 Sehr geehrte Damen und Herren, der Kirchenvorstand der kath. Kirchengemeinde St. Clemens beabsichtigt, die Tageseinrichtung für Kinder St. Clemens ab 01.08.2006 in eine Schwerpunkteinrichtung zur Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder umzuwandeln. Gleichzeitig soll eine der bestehenden vier Regelgruppen in eine Tagessstättengruppe umgewandelt werden. Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten haben ergeben, dass die notwendigen konzeptionellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die schriftliche Antragstellung beim Landesjugendamt ist erfolgt. Die Kirchengemeinde St. Clemens ist bereit, die Mehrkosten, die für den Träger aus der Umwandlung in eine Tagesstätte entstehen, für das Kindergartenjahr 2006/07 aus Eigenmitteln zu übernehmen. Ab dem Kindergartenjahr 2007/08 ist die Kirchengemeinde hierzu nicht mehr in der Lage. Namens und im Auftrag des Kirchenvorstandes beantragen wir die Übernahme der Mehrkosten am Trägeranteil für den Betrieb der Tagesstättengruppe ab dem Kindergartenjahr 2007/08. Gleichzeitig geht der Kirchenvorstand davon aus, dass die bisherige Übernahme des Trägeranteils für eine der bestehenden Regelgruppen durch die Stadt Münster weiterhin erfolgt. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Für die kath. Kirchengemeinde St. Clemens Münster-Hiltrup Mit freundlichen Grüßen gez. Rolf Kappen [ Bankverbindung: Darlehnskasse Münster, Kto. Nr. 3 969 300 (BLZ 400 602 65) J:\Homannel\08 Behinderte Kinder\03 HPE und SPE\SPEISt. Clemens\2006.02.10_St. Clemens_Antrag der ZR Hiltrup auf Finanzierung der Mehrkosten Gruppenumwandlung.doc
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Patronatsstraße 2
- Zur Alten Feuerwache 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0125/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37