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V/0125/2006

Umstrukturierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens, Zur Alten Feuerwache 5, 48165 Münster

Vorlage 16.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 29

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

7873 Zeichen

V/0125/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umstrukturierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens, Zur Alten Feuerwache 5, 48165 
Münster, zu einer integrativen Schwerpunkteinrichtung für behinderte und nicht behinderte Kinder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen  
 mit Behinderungen Vorberatung 
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Die zur Errichtung einer integrativen Schwerpunkteinrichtung von der Kath. Kirchengemeinde 
St. Clemens zum Kindergartenjahr 2006/2007 (Beginn 01.08.2006) geplante Umstrukturierung 
von einer der Kindergarten-Regelgruppen der Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens in ei-
ne Kindergarten-Tagesstättengruppe mit fünf Plätzen für behinderte bzw. von Behinderung be-
drohte und 15 Plätzen für nicht behinderte Kinder wird begrüßt - die dabei entstehenden Mehr-
kosten werden schrittweise aus vorhandenen städtischen Mitteln finanziert. 
 
2. Die Förderung der unter Beschlussziffer 1 genannten Maßnahme steht unter dem Vorbehalt 
einer entsprechenden Zustimmung und Förderzusage gem. den Sozialhilfegrundsätzen für die 
Förderung von Schwerpunkteinrichtungen in Westfalen-Lippe durch den Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch di e Gruppenumstrukturierung im Rahmen der Be-
triebskosten beim öffentlichen Zuschuss gem. GTK ab dem 01.08.2006 jährlich ca. 2.600 € an 
städtischen Mehrkosten entstehen (im Haushaltsjahr 2006 in der Zeit vom 01.08. bis 31.12.2006 
anteilig ca. 1.085 €).  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0125/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Homann 
Ruf: 
492 51 33 
E-Mail: 
HomannCl@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2006 
Ab dem 01.08.2007 entstehen durch die Übernahme der Mehrkosten beim Trägeranteil gem. GTK 
jährlich ca. 2.900 € an weiteren städtischen Mehrkosten - insgesamt entstehen somit ab dem 
01.08.2007 jährlich städtische Mehrausgaben in Höhe von ca. 5.500 €.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Mittel für die Mehrkosten beim öffentlichen Zuschuss gem. GTK werden ab dem 01.08.2006 
aus der Haushaltsstelle 4640.718.0200.9 „Betriebskostenzuschüsse an Träger “ und die Mittel für 
die städtische Übernahme der Mehrkosten beim Trägeranteil ab dem 01.08.2007 aus der Haus-
haltsstelle 4640.718.0100.6 „Zusätzliche Betriebskostenzuschüsse für GTK-Tageseinrichtungen“ 
bereitgestellt. Eine Erhöhung der Ansätze wird hierfür nicht erforderlich. 
 
 
Befristung 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Kindertageseinrichtung St. Clemens arbeitet seit Jahren integrativ und hält damit im Rahmen 
der wohnortnahen Einzelintegration Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder 
vor. Die Einrichtung verfügt in diesem Bereich inzwischen über ausgeprägte Erfahrungen.  
 
Bis zu drei behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder werden in der Einrichtung gem. den 
Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der gemeinsamen Erziehung be-
hinderter und nicht behinderter Kinder in Tageseinrichtungen des Landschaftsverbandes Westfa-
len-Lippe für Kinder vom 19.03.1993 gefördert. Diese Förderungen sind an die jeweiligen Kinder 
gebunden. Der Kindergarten St. Clemens hat häufig mehr als drei behinderte bzw. von Behinde-
rung bedrohte Kinder aufgenommen. 
 
 
2. Umstrukturierung zu einer Schwerpunkteinrichtung 
 
Um dem Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder 
besser und vor allem auch dauerhaft entsprechen zu können, möchte der Träger ab dem 
01.08.2006 eine Tagesstättengruppe als Schwerpunktgruppe mit fünf Plätzen für behinderte bzw. 
von Behinderung bedrohte und 15 Plätzen für nicht behinderte Kinder im Alter von 3 Jahren bis 
zum Beginn der Schulpflicht gem. den Sozialhilfegrundsätzen für die Förderung von Schwerpunkt-
einrichtungen in Westfalen-Lippe einrichten. Er hat dazu einen Antrag zur Umstrukturierung seiner 
Kindertageseinrichtung in eine Schwerpunkteinrichtung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
gestellt.  
 
Da es im vergleichsweise großen Einzugsbereich von Hiltrup und angrenzenden Stadtteilen Bedarf 
für eine Schwerpunkteinrichtung gibt, ist die Bereitschaft der Kirchengemeinde St. Clemens, diese 
zusätzlichen und verbindlichen Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten für behinderte Kinder 
schaffen zu wollen, zu begrüßen.  
 
Der Träger kann die räumlichen und konzeptionellen Erfordernisse für die Schwerpunktgruppe  
erfüllen. Er verpflichtet sich, die fünf für behinderte Kinder vorgesehenen Plätze dauerhaft vorzu-
halten und behinderte Kinder aus dem Einzugbereich Hiltrup unabhängig von der Art und Schwere 
der Behinderung, aufzunehmen.

- 3 - 
V/0125/2006 
Da eine Schwerpunktgruppe als Ganztagsgruppe geführt werden muss, ist die Umwandlung von 
einer der jeweils mit 25 Plätzen für 3- bis 6-jährige Kinder betriebenen Regelgruppen in eine Ta-
gesstättengruppe mit 20 Plätzen erforderlich. Eine solche Umstrukturierung kann mitgetragen wer-
den, weil aufgrund der demografischen Entwicklung bzw. wegen entsprechender Nachfragen zur 
Ganztagsbetreuung sowohl die dabei vorzunehmende Reduzierung um fünf Plätze wie auch die 
Schaffung der Ganztagsplätze als bedarfsgerecht angesehen werden können. Das derzeitige An-
gebot zur Übermittagbetreuung von bis zu neun Kindern aus den Regelgruppen kann mit größerer 
Kapazität in der Tagesstättengruppe - diese bietet Ganztags-Öffnungszeiten inkl. Übermittag-
betreuung - weitergeführt werden. 
 
 
3. Finanzierung 
 
Die kath. Kirchengemeinde St. Clemens ist bereit, ab dem 01.08.2006 die bei der Umstrukturie-
rung von einer der vier Regelgruppen in eine Tagesstättengruppe im Rahmen der Betriebskosten 
gem. GTK beim Trägeranteil entstehenden Mehrkosten (ca. 2.900 € jährlich) bis zum 31.07.2007 
zu übernehmen. 
 
Die Stadt Münster übernimmt ab dem 01.08.2006 die bei der vorgenannten Umstrukturierung im 
Rahmen der Betriebskosten gem. GTK beim öffentlichen Zuschuss entstehenden Mehrkosten in 
Höhe von jährlich ca. 2.600 €. 
 
Für die Zeit ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 (Beginn 01.08.2007) beantragt der Träger mit 
Schreiben vom 10.02.2006 über die bereits jetzt gewährte Übernahme des Trägeranteils für eine 
Regelgruppe (vgl. Ratsbeschluss vom 15.02.1995, Vorlage Nr. 60/1995) hinaus entsprechend die 
Übernahme der Mehrkosten beim Trägeranteil durch die Stadt (vgl. Anlage).  
 
Die beim öffentlichen Zuschuss und beim Trägeranteil benötigten städtischen Mittel in Höhe von 
jährlich insgesamt ca. 5.500 € stehen bei den genannten Haushaltsstellen bereit.  
 
Behinderungsbedingte Kosten für Schwerpunkteinrichtungen werden gemäß den Sozialhilfe-
grundsätzen für die Förderung von Schwerpunkteinrichtungen durch den Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe finanziert, insbesondere der Einsatz einer heilpädagogischen Zusatzkraft. Die 
Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung und Förderzusage durch 
den Landschaftsverband. 
 
 
4. Resümee 
 
Mit der Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Clemens zu einer Schwerpunkteinrichtung 
mit fünf Plätzen für behinderte Kinder kann dem Bedarf für diese Kinder zur gemeinsamen Erzie-
hung mit nicht behinderten Kindern im Bereich Hiltrup und angrenzender Stadtteile entsprochen.  
 
Neben dem Integrativen Montessori-Kindergarten und der Kath. Kindertageseinrichtung Heilig 
Geist ist die Kath. Kindertageseinrichtung St. Clemens als dritte Schwerpunkteinrichtung in Müns-
ter vorgesehen.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Klein

Anlage

2192 Zeichen

Anlage zur V/0125/2006

ZENTRALRENDANTUR KATHOLISCHER KIRCHENGEMEINDEN

IM DEKANAT MÜNSTER-HILTRUP
Patronatsstrasse 2 - 48165 Münster-Hiltrup

Zentralrendantur Münster-Hiltrup - Patronatsstrasse 2, 48165 Münster 2 02501-9265-0
. 02501-9265-20
Stadt Münster eMail ZR-MSHiltrup@bistum-muenster.de

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

48127 Münster

Ansprechpartner:
Rolf Kappen

Umwandlung der kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Clemens Münster-Hiltrup in
eine Schwerpunkteinrichtung und Umwandlung einer bestehenden Regelgruppe in eine
Tagesstättengruppe zum Kindergartenjahr 2006/07

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kirchenvorstand der kath. Kirchengemeinde St. Clemens beabsichtigt, die
Tageseinrichtung für Kinder St. Clemens ab 01.08.2006 in eine Schwerpunkteinrichtung zur
Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder umzuwandeln. Gleichzeitig
soll eine der bestehenden vier Regelgruppen in eine Tagessstättengruppe umgewandelt
werden. Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten haben ergeben, dass die notwendigen
konzeptionellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die schriftliche
Antragstellung beim Landesjugendamt ist erfolgt.

Die Kirchengemeinde St. Clemens ist bereit, die Mehrkosten, die für den Träger aus der
Umwandlung in eine Tagesstätte entstehen, für das Kindergartenjahr 2006/07 aus
Eigenmitteln zu übernehmen.

Ab dem Kindergartenjahr 2007/08 ist die Kirchengemeinde hierzu nicht mehr in der Lage.

Namens und im Auftrag des Kirchenvorstandes beantragen wir die Übernahme der
Mehrkosten am Trägeranteil für den Betrieb der Tagesstättengruppe ab dem Kindergartenjahr
2007/08.

Gleichzeitig geht der Kirchenvorstand davon aus, dass die bisherige Übernahme des
Trägeranteils für eine der bestehenden Regelgruppen durch die Stadt Münster weiterhin
erfolgt.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Für die kath. Kirchengemeinde

St. Clemens Münster-Hiltrup

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rolf Kappen

[ Bankverbindung: Darlehnskasse Münster, Kto. Nr. 3 969 300 (BLZ 400 602 65)

J:\Homannel\08 Behinderte Kinder\03 HPE und SPE\SPEISt. Clemens\2006.02.10_St. Clemens_Antrag der ZR Hiltrup auf Finanzierung
der Mehrkosten Gruppenumwandlung.doc

Beratungsverlauf (6)

08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Patronatsstraße 2
  • Zur Alten Feuerwache 5

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2006
Typ
Vorlage
Datum
16.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37