V/0075/2020/1
Veränderungssperre Nr. 109, Erste Verlängerung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0075/2020/1 V/0075/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße [Nachhaltige Sicherung der Planung im Bereich Theodor-Scheiwe-Straße] Beratungsfolge 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster hat am 13.05.2020 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) [epidemische Lage] auf- grund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 109 für den Be- reich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße wird um ein Jahr verlängert (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung recht s- verbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB). Stadtplanungsamt 06.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Herberhold / Herr Husmann Telefon: 492-6123 / 492-6194 Herberhold@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0075/2020/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch die Verlängerung der Veränderungssperre keine Kosten. Begründung: Der mit der Originalvorlage Nr. V/0075/2020 vorgesehene Beschluss über die Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 109 war für die Sitzung des Rates am 25.03.2020 vo r- gesehen. Sowohl das Beschlussgremium (Rat der Stadt Münster) als auch da s Beschlussdatum (25.03.2020) wurden im Beschlussvorschlag der Originalvorlage Nr. V/0075/2020 explizit aufgeführt (erster Absatz des Satzungstextes). Die Ratssitzung am 25.03.2020 ist aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten Lage ausgefallen. Für d ie darauffolgende, aktuelle Sitzungskette wurde keine Ratssitzung, sondern eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2020 einberufen, in der auf der Grundlage des für die ep i- demische Lage neugeschaffenen § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen alle nötigen Vorlagen und Beratungen entschieden werden sollen. Daher ist nun die vorliegende Ergänzungsvorlage mit einem geänderten Beschlussvorschlag erforder- lich. Die Änderungen sind in fett und kursiv dargestellt (erster Absatz des Satzungstextes). Da die Veränderungssperre Nr. 109 für ein von der Zurückstellung eines Baugesuchs betroffenes Grundstück bereits im Juni 2020 ausläuft, duldet der Beschluss über die Verlängerung der Veränd e- rungssperre keinen weiteren Aufschub. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Lütkenbecker Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0075/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37