Mandari Insight

V/0075/2020/1

Veränderungssperre Nr. 109, Erste Verlängerung

Vorlagen 28.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.19.4.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

3257 Zeichen

V/0075/2020/1 
V/0075/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / 
Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße 
[Nachhaltige Sicherung der Planung im Bereich Theodor-Scheiwe-Straße] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:  
 
S a t z u n g   
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 109  
für den Bereich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg /  
Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster hat am 13.05.2020 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) [epidemische Lage] auf-
grund von §  17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§  7 und 41 GO  NRW folgenden 
Beschluss gefasst:  
 
Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr.  109 für den Be-
reich Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße wird 
um ein Jahr verlängert (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).  
 
Die Veränderungssperre tritt in  jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung recht s-
verbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB).  
Stadtplanungsamt 
 
06.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Herberhold /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6123 /  
492-6194 
Herberhold@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0075/2020/1 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Der Stadt Münster entstehen durch die Verlängerung der Veränderungssperre keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der mit der Originalvorlage Nr.  V/0075/2020 vorgesehene Beschluss über die Satzung zur 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr.  109 war für die Sitzung des Rates am 25.03.2020 vo r-
gesehen.  
 
Sowohl das Beschlussgremium (Rat der Stadt Münster) als auch da s Beschlussdatum (25.03.2020) 
wurden im Beschlussvorschlag der Originalvorlage Nr.  V/0075/2020 explizit aufgeführt (erster Absatz 
des Satzungstextes).  
 
Die Ratssitzung am 25.03.2020 ist aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten Lage ausgefallen. 
Für d ie darauffolgende, aktuelle Sitzungskette wurde keine Ratssitzung, sondern eine Sitzung des 
Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2020 einberufen, in der auf der Grundlage des für die ep i-
demische Lage neugeschaffenen §  60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen alle nötigen Vorlagen und Beratungen entschieden werden sollen.  
 
Daher ist nun die vorliegende Ergänzungsvorlage mit einem geänderten Beschlussvorschlag erforder-
lich. Die Änderungen sind in fett und kursiv dargestellt (erster Absatz des Satzungstextes).  
 
Da die Veränderungssperre Nr.  109 für ein von der Zurückstellung eines Baugesuchs betroffenes 
Grundstück bereits im Juni 2020 ausläuft, duldet der Beschluss über die Verlängerung der Veränd e-
rungssperre keinen weiteren Aufschub.  
 
 
 
I. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (3)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.19.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Lütkenbecker Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0075/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37