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Rheinboulevard - Sachstand zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen

Mitteilung Ausschuss 0568/2022 vom 08.03.2022

Stand: Am 15.03.2022 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 08.03.2022 0568/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 15.03.2022 Rheinboulevard - Sachstand zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen Sachverhalt Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Rheinboulevard zwischen Deutzer Brücke und Hohenzol- lernbrücke in Köln wurden durch ein Ingenieurbüro im Auftrage der Stadt Köln Planungsleistungen zur Baugrunderkundung und Beurteilung erstellt. Aus Sicht der Stadt Köln wurden diese Leistungen mangelhaft erbracht. Insbesondere hat sich das vorgeschlagene Gründungskonzept für eine soge- nannte Tiefengründung als unbrauchbar herausgestellt. Aufgrund dieses Planungsfehlers war es er- forderlich, die auf Grundlage der beauftragten Leistungen bereits gegenüber den übrigen an der Pla- nung fachlich Beteiligten beauftragten und erbrachten Planungsleistungen erneut auszuschreiben. Dies hat dazu geführt, dass Mehrkosten entstanden sind. Die Zahlung der Schadenersatzforderung wurde von dem Ingenieurbüro außergerichtlich verweigert. Der Rat hat sodann in der Sitzung vom 08.04.2014 unter TOP 24.9 (Vorlagen-Nummer 0981/2014) beschlossen, dass gegen das Ingenieur- büro und deren Haftpflichtversicherung Klage erhoben werden soll. Mit Schriftsatz vom 28.09.2016 wurde Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Sachstand Das Klageverfahren ist nach wie vor erstinstanzlich vor dem Landgericht Köln unter Az. 27 O 365/16 anhängig. Das bisherige Verfahren war dadurch geprägt, dass gutachterlich – das Gericht hat inzwi- schen einen weiteren Gutachter bestellt – die Schadensverantwortlichkeit des beklagten Büros ge- prüft wurde. Einen Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht für August 2022 bestimmt. gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2022

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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