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V/0712/2007

Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich Gewerbegebiet östlich Schifffahrter Damm

Vorlagen 10.09.2007

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V-0712-2007-Anlage-3-Begründung.pdf

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Beschlussvorlage

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2802 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 712/2007 
Begründung / Seite 1 von 1 
B e g r ü n d u n g 
 
Satzung der Stadt Münster 
zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
für den Bereich des Gewerbegebietes 
östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide 
 
 
1. Planungsanlass 
 
Am 22.06.2007 ist die 16. Änderung des fortgeschrie benen Flächennutzungsplanes der Stadt 
Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gel mer-Dyckburg  für den Bereich östlich 
Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide wirksam geworden. Mit dieser Änderung wurden die 
bereits heute bebauten Grundstücke Schifffahrter Da mm 506 – 512 von der Darstellung „Flä- 
chen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Bauflächen“ umgewidmet. Das Ziel der Änderung 
bestand darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 
Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu schaff en, um auf diesem Wege den hier ansäs- 
sigen Gewerbebetrieben die planungsrechtliche Mögli chkeit einer Betriebserweiterung zu eröff- 
nen. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Im Geltungsbereich dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung St. Mauritz 
Flur 20, Teile der Flurstücke 81, 364 
Flur 21, Flurstücke 155, 261, 262, 264 – 269, Teil des Flurstücks 263 
 
 
3. Bauliche Nutzung / Festsetzungen 
 
Der Bereich der Satzung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB i.V.m. § 8 Baunutzungsverord- 
nung (BauNVO) als Gewerbegebiet festgesetzt. 
Des Weiteren wird festgesetzt, dass Bauvorhaben inn erhalb des Satzungsgebietes zur land- 
schaftsgerechten Einbindung entsprechend einzugrüne n sind. In die Satzung wird deshalb eine 
entsprechende textliche Festsetzung mit folgendem W ortlaut eingeführt: „Bauvorhaben sind mit 
einer mindestens dreireihigen Pflanzung aus standor tgerechten, heimischen Laubgehölzen zur 
freien Landschaft hin einzugrünen.“ 
Weitere Festsetzungen zur Sicherung einer geordnete n städtebaulichen Entwicklung sind nicht 
erforderlich. Im Übrigen beurteilt sich die bauplan ungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben da- 
nach, ob sich Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzu ng, der Bauweise und der Grundstücks- 
fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. 
 
 
4. Umweltverträglichkeit / Landschaftsplan 
 
Mit der Satzung wird nicht die Zulässigkeit von Vor haben begründet, die der Pflicht zur Durch- 
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterli egen; außerdem bestehen keine Anhalts- 
punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutz- 
güter (vgl. § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB). 
Mit Inkrafttreten der Satzung tritt der Landschafts plan Werse für diesen Teilbereich außer Kraft 
(Anpassungsklausel).

Beschlussvorlage

2189 Zeichen

V/0712/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung der Stadt Münster zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die anliegende 
Satzung der Stadt Münster 
zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
für den Bereich des Gewerbegebietes 
östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide 
wird beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und ke ine Folgekosten entste-
hen. 
 
Begründung: 
Am 22.06.2007 ist die 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzung splanes der Stadt Münster 
für den Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide wirksam geworden. Mit dieser Ände-
rung wurden die bereits heute bebauten Grundstücke  Schifffahrter Damm 506 – 512 von der Darstel-
lung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Bauflächen“ umgewidmet. Das Ziel der Änderung 
bestand darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 
Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen,  um auf diesem Wege den hier ansässigen Gewer-
bebetrieben die planungsrechtliche Möglichkeit einer Betriebserweiterung zu eröffnen. 
 
Vor dem Erlass der Satzung wurde dem betroffenen Eigentümer und den berührten Trägern öffentlicher 
Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Außer Zustimmungen wurden keine Stellungnah-
men vorgetragen. 
 
Weitere Einzelheiten sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0712/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Satzung 
2. Planverkleinerung 
3. Begründung

V-0712-2007-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf

782 Zeichen

GE 
Flur 20 
Flur 21 
Haurottheide 
Schifffahrter Damm 
H
143 
364 
81 
Pieper 
I
512 
I
510a 
510 
I
261 
262 
266 
263 
265 
267 
I
506 264 
268 
269 
381 
380 
155 
125 
378 
379 
424 
W
eg 
277 
450 
I
270 
Tankstelle 
511 
272 
321 
I
III 
6
217 393 
RE SNÜ TM TDATS
Maßstab: 
Flur: 
Gemarkung: 
RE SNÜ TM TDATS
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 
Satzung 
Zeichenerklärung 
Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
Art der baulichen Nutzung 
Gewerbegebiet GE 
St. Mauritz 
20, 21 
Satzung der Stadt Münster 
zur Festlegung der Grenzen der  
im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
 für den Bereich des Gewerbegebietes 
östlich Schifffahrter Damm / 
nördlich Haurottheide 
Amt für Stadtentwicklung 
Verkehrsplanung 
Stadtplanung 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 712/2007 
- Verkleinerung -

V-0712-2007-Anlage-1-Satzung.pdf

1548 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 712/2007 
Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB / Seite 1 von 1 
 
 
Satzung der Stadt Münster 
zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
für den Bereich des Gewerbegebietes 
östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrun d des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GONW) folgende 
Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden die Gre nzen der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östli ch Schifffahrter Damm / nördlich Hau-
rottheide entsprechend der Darstellung in der anlie genden Planzeichnung, die Bestandteil die-
ser Satzung ist, festgelegt. 
 
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung St. Mauritz 
Flur 20 
Teile der Flurstücke 81, 364 
Flur 21 
Flurstücke 155, 261, 262, 264 – 269, Teil des Flurstücks 263 
 
 
§ 2 
 
Der Geltungsbereich der Satzung wird gem. § 34 Abs.  5 Satz 2 BauGB i. V. m. § 8 Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) als Gewerbegebiet festgesetzt. 
 
Bauvorhaben sind mit einer mindestens dreireihigen Pflanzung aus standortgerechten, heimi-
schen Laubgehölzen zur freien Landschaft hin einzugrünen. 
 
Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlich. 
 
 
§ 3 
 
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

11.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schifffahrter Damm 506
  • Haurottheide 1
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0712/2007
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37