V/0712/2007
Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich Gewerbegebiet östlich Schifffahrter Damm
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V-0712-2007-Anlage-3-Begründung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. 712/2007 Begründung / Seite 1 von 1 B e g r ü n d u n g Satzung der Stadt Münster zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide 1. Planungsanlass Am 22.06.2007 ist die 16. Änderung des fortgeschrie benen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gel mer-Dyckburg für den Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide wirksam geworden. Mit dieser Änderung wurden die bereits heute bebauten Grundstücke Schifffahrter Da mm 506 – 512 von der Darstellung „Flä- chen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Bauflächen“ umgewidmet. Das Ziel der Änderung bestand darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu schaff en, um auf diesem Wege den hier ansäs- sigen Gewerbebetrieben die planungsrechtliche Mögli chkeit einer Betriebserweiterung zu eröff- nen. 2. Geltungsbereich Im Geltungsbereich dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung St. Mauritz Flur 20, Teile der Flurstücke 81, 364 Flur 21, Flurstücke 155, 261, 262, 264 – 269, Teil des Flurstücks 263 3. Bauliche Nutzung / Festsetzungen Der Bereich der Satzung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB i.V.m. § 8 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) als Gewerbegebiet festgesetzt. Des Weiteren wird festgesetzt, dass Bauvorhaben inn erhalb des Satzungsgebietes zur land- schaftsgerechten Einbindung entsprechend einzugrüne n sind. In die Satzung wird deshalb eine entsprechende textliche Festsetzung mit folgendem W ortlaut eingeführt: „Bauvorhaben sind mit einer mindestens dreireihigen Pflanzung aus standor tgerechten, heimischen Laubgehölzen zur freien Landschaft hin einzugrünen.“ Weitere Festsetzungen zur Sicherung einer geordnete n städtebaulichen Entwicklung sind nicht erforderlich. Im Übrigen beurteilt sich die bauplan ungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben da- nach, ob sich Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzu ng, der Bauweise und der Grundstücks- fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. 4. Umweltverträglichkeit / Landschaftsplan Mit der Satzung wird nicht die Zulässigkeit von Vor haben begründet, die der Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterli egen; außerdem bestehen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutz- güter (vgl. § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB). Mit Inkrafttreten der Satzung tritt der Landschafts plan Werse für diesen Teilbereich außer Kraft (Anpassungsklausel).
Beschlussvorlage
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V/0712/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Satzung der Stadt Münster zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide Beratungsfolge 11.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung der Stadt Münster zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und ke ine Folgekosten entste- hen. Begründung: Am 22.06.2007 ist die 16. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzung splanes der Stadt Münster für den Bereich östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide wirksam geworden. Mit dieser Ände- rung wurden die bereits heute bebauten Grundstücke Schifffahrter Damm 506 – 512 von der Darstel- lung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Bauflächen“ umgewidmet. Das Ziel der Änderung bestand darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen, um auf diesem Wege den hier ansässigen Gewer- bebetrieben die planungsrechtliche Möglichkeit einer Betriebserweiterung zu eröffnen. Vor dem Erlass der Satzung wurde dem betroffenen Eigentümer und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Außer Zustimmungen wurden keine Stellungnah- men vorgetragen. Weitere Einzelheiten sind aus den Anlagen ersichtlich. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0712/2007 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 17.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage Anlagen: 1. Satzung 2. Planverkleinerung 3. Begründung
V-0712-2007-Anlage-2-Planverkleinerung.pdf
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GE Flur 20 Flur 21 Haurottheide Schifffahrter Damm H 143 364 81 Pieper I 512 I 510a 510 I 261 262 266 263 265 267 I 506 264 268 269 381 380 155 125 378 379 424 W eg 277 450 I 270 Tankstelle 511 272 321 I III 6 217 393 RE SNÜ TM TDATS Maßstab: Flur: Gemarkung: RE SNÜ TM TDATS Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung Zeichenerklärung Festsetzungen gemäß § 9 BauGB Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet GE St. Mauritz 20, 21 Satzung der Stadt Münster zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide Amt für Stadtentwicklung Verkehrsplanung Stadtplanung Anlage 2 zur Vorlage Nr. 712/2007 - Verkleinerung -
V-0712-2007-Anlage-1-Satzung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 712/2007 Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB / Seite 1 von 1 Satzung der Stadt Münster zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östlich Schifffahrter Damm / nördlich Haurottheide Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrun d des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GONW) folgende Satzung beschlossen: § 1 Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden die Gre nzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Bereich des Gewerbegebietes östli ch Schifffahrter Damm / nördlich Hau- rottheide entsprechend der Darstellung in der anlie genden Planzeichnung, die Bestandteil die- ser Satzung ist, festgelegt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung St. Mauritz Flur 20 Teile der Flurstücke 81, 364 Flur 21 Flurstücke 155, 261, 262, 264 – 269, Teil des Flurstücks 263 § 2 Der Geltungsbereich der Satzung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB i. V. m. § 8 Baunut- zungsverordnung (BauNVO) als Gewerbegebiet festgesetzt. Bauvorhaben sind mit einer mindestens dreireihigen Pflanzung aus standortgerechten, heimi- schen Laubgehölzen zur freien Landschaft hin einzugrünen. Nähere Einzelheiten sind aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlich. § 3 Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schifffahrter Damm 506
- Haurottheide 1
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0712/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37