Mandari Insight

2016/0221

Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+ Kennzahlenvergleich 2014 - Bericht

Magistratsvorlage 27.05.2016

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2016/0221

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Acht Jugendämter mittelgroßer Großstädte bundesweit 
 
Bundesweites Benchmarking der  
Hilfen zur Erziehung+ 
 
Kennzahlenvergleich 2014 
Bericht  
 
Bericht vom 2.12.2015

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
Erstellt für die teilnehmenden Städte: 
 
Stadt Chemnitz 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadt Freiburg im Breisgau 
Stadt Halle (Saale) 
Stadt Karlsruhe 
Stadt Mannheim 
Landeshauptstadt Potsdam 
Hansestadt Rostock 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Petra Bolte 
Jacqueline Sauermann 
Titelbild: 
 
www.aboutpixel.com 
 
 
 
 
 
 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 – 688 76 86 20    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    3 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 7 
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking .................................................................... 9 
3. Kontext-Indikatoren .................................................................................................. 13 
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II ........................................................... 14 
3.2. Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche ......................................................... 18 
3.3. Angebote der Kindertagesbetreuung ............................................................................. 19 
3.4. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ........................................... 23 
3.5. Kontext-Indikatoren in der Zusammenschau ................................................................. 25 
4. Output-Indikatoren ................................................................................................... 31 
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt ................................................................................. 31 
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen ............................................................ 37 
4.2.1. Gewichtung einzelner ambulanter Leistungsarten ........................................................ 41 
4.2.2. Tagesgruppe als ambulante Leistungsart ..................................................................... 43 
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen ............................................................. 45 
4.3.1. Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII........................................................................... 50 
4.3.2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach §§ 42 und 34 SGB VIII ............................. 53 
4.3.3. Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII .............................................................................. 55 
5. Input-Indikatoren ..................................................................................................... 59 
5.1. Netto-Gesamtaufwände pro Einwohner und pro Fall ...................................................... 60 
5.1.1. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung+ pro HzE+-Fall in der 
Jahressumme ........................................................................................................... 62 
5.1.2. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung+ pro Einwohner von 0 bis 
unter 21 Jahren ....................................................................................................... 63 
5.1.3. Zusammensetzung der Nettoaufwände nach Aufgabenfeldern ....................................... 65 
5.2. Personalressourcen ................................................................................................... 68 
6. Ausblick .................................................................................................................. 70 
7. Anhang: Städteprofile anhand von Kontextfaktoren und TOP-Kennzahlen ....................... 72 
7.1. Profil Chemnitz ......................................................................................................... 73 
7.2. Profil Darmstadt ....................................................................................................... 74 
7.3. Profil Freiburg ........................................................................................................... 75 
7.4. Profil Halle (Saale) .................................................................................................... 76 
7.5. Profil Karlsruhe ......................................................................................................... 77 
7.6. Profil Mannheim ....................................................................................................... 78 
7.7. Profil Potsdam .......................................................................................................... 79 
7.8. Profil Rostock ........................................................................................................... 80 
 
 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    4 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten .............................................................. 12 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen ............................................ 15 
Abbildung 2: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen ............................................ 15 
Abbildung 3: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II ........................... 17 
Abbildung 4: Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II ............................. 17 
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche......................... 19 
Abbildung 6: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen 
Formen von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege ........................ 20 
Abbildung 7: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten 
und in registrierter Kindertagespflege ........................................................................... 21 
Abbildung 8: Anzahl der belegten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder ........................... 22 
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in 
Kindertageseinrichtungen ............................................................................................ 23 
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro 
Einwohner unter 21 Jahren ......................................................................................... 24 
Abbildung 11: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte ................................... 27 
Abbildung 12: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt in der Jahressumme ................................... 33 
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt am Stichtag 31.12. .................................... 33 
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle in der Jahressumme ................................ 38 
Abbildung 15: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am Stichtag 31.12. ................................. 38 
Abbildung 16: Anteil ambulanter HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der 
Jahressumme ............................................................................................................. 40 
Abbildung 17: Anteil ambulanter HzE+-Fälle nach Leistungsarten an allen 
ambulanten HzE+-Fällen in der Jahressumme ............................................................... 41 
Abbildung 18: Anteil HzE+-Fälle nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe) an allen 
ambulanten HzE+-Fällen in der Jahressumme ............................................................... 44 
Abbildung 19: Dichte der stationären HzE+-Fälle in der Jahressumme ................................. 46 
Abbildung 20: Dichte der stationären HzE+-Fälle am Stichtag 31.12. .................................. 46 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 
Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    5 
 
Abbildung 21: Anteil stationärer HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der 
Jahressumme ............................................................................................................. 49 
Abbildung 22: Anteil stationärer Fälle nach Leistungsarten an allen HzE +-Fällen 
in der Jahressumme ................................................................................................... 51 
Abbildung 23: Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 
18 Jahre, mit Ausweisung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ......................... 54 
Abbildung 24: Hilfen nach § 34 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 21 Jahre, 
mit Ausweisung der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ............................. 54 
Abbildung 25: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der 
sonstigen stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen .................................................. 56 
Abbildung 26: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne 
Vollzeitpflege in der Jahressumme ............................................................................... 56 
Abbildung 27: Netto-Ausgabenentwicklung deutscher Kommunen für HzE+ pro 
Einwohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro ............................................................................ 59 
Abbildung 28: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Einwohner 0 bis u. 21 Jahre 
in Euro  ................................................................................................................ 61 
Abbildung 29: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Fall (Jahressumme) in Euro ....................... 61 
Abbildung 30: Netto-Gesamtaufwände pro EW unter 21 Jahren differenziert 
nach Aufgabengebieten ............................................................................................... 66 
Abbildung 31: Anteile der Aufwände für einzelne Aufgabenfelder an den  
Gesamtaufwänden ...................................................................................................... 67 
Abbildung 32: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im 
Allgemeinen Sozialen Dienst........................................................................................ 68 
Abbildung 33: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst 
und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe pro 100 Fälle HzE + (Jahressumme) ....................... 69 
Abbildung 34: Kontextfaktoren Chemnitz ........................................................................... 73 
Abbildung 35: TOP-Kennzahlen Chemnitz ......................................................................... 73 
Abbildung 36: Kontextfaktoren Darmstadt ......................................................................... 74 
Abbildung 37: TOP-Kennzahlen Darmstadt ........................................................................ 74 
Abbildung 38: Kontextfaktoren Freiburg im Breisgau .......................................................... 75 
Abbildung 39: TOP-Kennzahlen Freiburg im Breisgau ......................................................... 75 
Abbildung 40: Kontextfaktoren Halle (Saale) ...................................................................... 76 
Abbildung 41: TOP-Kennzahlen Halle (Saale) .................................................................... 76 
Abbildung 42: Kontextfaktoren Karlsruhe .......................................................................... 77 
Abbildung 43: TOP-Kennzahlen Karlsruhe ......................................................................... 77 
Abbildung 44: Kontextfaktoren Mannheim ......................................................................... 78 
Abbildung 45: TOP-Kennzahlen Mannheim........................................................................ 78 
Abbildung 46: Kontextfaktoren Potsdam ............................................................................ 79 
Abbildung 47: TOP-Kennzahlen Potsdam .......................................................................... 79 
Abbildung 48: Kontextfaktoren Rostock ............................................................................. 80 
Abbildung 49: TOP-Kennzahlen Rostock ........................................................................... 80

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    6 
 
Die teilnehmenden Städte mit Ansprechpartnern des bundesweiten Benchmarking 
der Hilfen zur Erziehung+ sind: 
 
 
Stadt Name E-Mail 
 
Chemnitz Sylvia Lammich sylvia.lammich@stadt-chemnitz.de 
Chemnitz Kathrin Schäfer kathrin.schaefer@stadt-chemnitz.de 
Darmstadt Marc Krämer marc.kraemer@darmstadt.de 
Darmstadt  
Freiburg i.Br. 
Freiburg i.Br. 
Halle (Saale) 
Halle (Saale) 
Klaus Fischer 
Maja Graeber 
Patrik Böcherer 
Uwe Weiske 
Tino Sattler 
klaus.fischer@darmstadt.de 
maja.graeber@stadt.freiburg.de 
patrik.boecherer@stadt.freiburg.de 
uwe.weiske@halle.de 
tino.sattler@halle.de 
Karlsruhe Michael Walter michael.walter@sjb.karlsruhe.de 
Mannheim 
Mannheim 
Potsdam 
Robert Hofmann 
Roswitha Vogel 
Christian Riecke 
robert.hofmann@mannheim.de 
roswitha.vogel@mannheim.de 
christian.riecke@rathaus.potsdam.de 
Potsdam Florian Lenke florian.lenke@rathaus.potsdam.de 
Rostock Silke Stöckel silke.stoeckel@rostock.de 
   
 
 
 
 
 
 
Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit wurde dieser B ericht in der männlichen 
Sprachform gehalten. Alle Aussagen gelten jedoch grundsätzlich für sowohl 
männliche als auch  weibliche Personen, sofern aus dem Kontext nicht 
ausdrücklich etwas Anderes hervorgeht.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    7 
 
1. Vorbemerkung 
 
Der bundesweite Benchmarkingkreis zu Hilfen zur Erziehung+ legt den Bericht für 
das Jahr 201 4 vor, der eine Auswahl der Kennzahlen aus dem  HzE+-Vergleich 
darstellt und kommentiert  und die Basis für die Diskussion der fachlichen 
Strategie zur Steuerung des Leistungsbereichs i n den jeweiligen Jugendämtern 
bildet. 
Der Kreis begann die gemeinsame Arbeit mit dem Vergleich der Kennzahlen des 
Jahres 2004 und hat seither die gemeinsame Datenbasis ausgebaut und 
beständig weiter qualifiziert. Den  Vergleich 201 4 setzen mit Chemnitz, 
Darmstadt, Freiburg im Breisgau, Halle (Saale), Karlsruhe, Mannheim, Pot sdam 
und Rostock acht mittlere Großstädte aus sechs Bundesländern fort. Aufgrund der 
geänderten Zusammensetzung sind die Mittelwerte des Be richts nicht mit denen 
des Vorjahresberichtes zu vergleichen. 
Im Fokus des Berichtes stehen die Hilfen zur Erziehung und der daran 
angrenzenden Leistungen der Hilfen für junge Volljährige, der Eingliederungshilfe 
für seelisch behinderte junge Menschen, der gemeinsamen Wohnformen für 
Mütter/Väter und Kinder, der Inobhutnahmen und der Betreuung und Versorgung 
von Kindern in Notsituationen – hier zusammengefasst unter dem Begriff HzE+. 
Der Bericht geht ein auf die weiterentwickelten Zeitreihen der Kontext -, Input - 
und Output-Indikatoren der HzE+ und kommentiert deren Entwicklungen vor dem 
Hintergrund der gemeinsamen Beratung fachlicher Fragen  zur Steuerung der 
Hilfen und der Aufwände in diesem Bereich. 
Darüber hinaus finden sich erstmals  für den KZV 2014  Profile auf der Basis von 
TOP-Kennzahlen des Input un d Output sowie von Kontext -Indikatoren für jede 
Teilnehmerstadt im Anhang. 
Der Vergleich basiert, soweit es die Falldaten betrifft, seit 2011 in erster Linie auf 
der Jahressummen erhebung, wobei aber einzelne, auf dem Stichtag 31.12. 
basierende Kennzahlen ergänzend hinzugezogen werden.  
Für die Auswertung des INPUT werden ausschließlich die  in der Jahressumme 
erhobenen Falldaten herangezogen, damit die jährlichen A ufwände auch den 
jährlichen Fällen gegenübergestellt und somit die Aufwände pro Fall stimmiger 
dargestellt werden. 
Seit dem KZV 2012  werden für den Vergleich die Einwohner mit Hauptwohnsitz 
laut Melderegister der Städte herangezogen, während es zuvor die Einwohner mit 
Haupt- und Nebenwohnsitz waren.  Durch den letzten Zensus haben sich bei 
einigen Städten Bereinigungen der Einwohnerdaten ergeben. Aus diesem Grund 
ist der vorliegende Bericht nicht mit den Berichten der Vorjahre bis zum KZV 
2011 zu vergleichen. 
Teilnehmende 
Städte

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    8 
 
Der Benchmarkingkreis wertet die Umstellung auf die  Jahressummen-
Betrachtung seit 2011 , die W eiterentwicklung des Kennzahlensets  sowie die 
Vertiefung des fachlichen Austauschs seit dem  Projektjahr 2013 und die 
Ergänzung des Kennzahlenvergleichs um Profile ab dem Projektjahr 2015 als 
wichtige Meilensteine in der fortwährenden Qualifizierung der gem einsamen 
Arbeit.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    9 
 
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking  
 
Ziel des Benchmarking ist es, die Steuerungstätigkeit der Jugendämter und 
fachliche Strategien im Bereich der Hilfen zur Erziehung + im Hinblick auf ihre 
Wirksamkeit zu betrachten. Hierfür werden das Leistungsgeschehen der Hilfen 
zur Erziehung+, die Aufwände für Hilfen zur Erziehung+ und die soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendämter agieren, verglichen.  
Um eine möglichst umfassende 
Betrachtung der Steuerungstätigkeit des 
Jugendamtes im Bereich der 
erzieherischen Hilfen zu dokumentieren, 
beschränkt sich der Vergleich nicht auf 
die Hi lfen zur Erziehung nach den §§ 
27ff SGB VIII, sondern bezieht auch 
Leistungsbereiche in die Betrachtung mit 
ein, die eine fachliche Nähe zu den 
Erziehungshilfen aufweisen und häufig 
auch durch dieselben fallführenden 
Fachkräfte g esteuert werden. Hierzu 
gehören bspw. die Hilfen für Mutter und 
Kind, die Hilfen für junge Volljährige und 
für seelisch behinderte Kinder und 
Jugendliche. Dies wird durch de n Begriff 
Hilfen zur Erziehung + (HzE+) 
dokumentiert. Der detaillierte 
Betrachtungsumfang ist im 
nebenstehenden Kasten dargestellt. 
In den Hilfen zur Erzie hung+ gibt es 
Leistungen, die sowohl in ambulanter als 
auch in stationärer Form erbracht 
werden können . So kann eine 
nachgehende ambulante Hilfe zu einer 
vollstationären Maßnahme s owohl als 
eigenständige ambulante Hilfe, aber 
auch als noch der stationären Hilfe zugehörig erfasst we rden. Eine Zuordnung 
erfolgt entsprechend der tatsächlichen Ausgestaltung der Hilfen in den Städten. 
Für die Erhebung der Falldaten 
wurde im Berichtsjahr auf 
Jahressummen z urückgegriffen. 
Ergänzend wurden die Falldaten 
zum Stichtag 31.12. des 
Berichtsjahres erhoben. B ei 
Betrachtungs-
gegenstand 
 
Ambulant 
§ 27(3) Pädagogische Hilfen i.V.m. the-
rapeutischen Leistungen 
§ 29 Soziale Gruppenarbeit 
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungs-
helfer 
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe 
 
Ambulant / Stationär 
(nach konkreter Ausgestaltung zuzurechnen) 
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für 
Mütter / Väter und Kinder 
§ 20 Betreuung von Kindern in Not-
situationen 
§ 21 Unterbringung zur Erfüllung der 
Schulpflicht 
§ 27(2) Flexible erzieherische Hilfen 
§ 35 Intensive Sozialpädagogische 
Einzelbetreuung 
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch 
behinderte junge Menschen 
§ 41 Hilfen für junge Volljährige 
 
Stationär 
§ 33 Vollzeitpflege 
§ 34 Heimerziehung, Sonstige betreute 
Wohnformen 
§ 42 Inobhutnahmen 
Hilfen zur Erziehung+ 
Leistungen gemäß SGB VIII 
Jahressumme 
 
Jahressumme: Hilfeempfänger mit mindes-
tens einer im Berichtsjahr beendeten oder 
am 31.12. laufenden Leistung

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    10 
 
parallelem oder mehrfachem Hilfebezug können Doppelzählungen vorkommen, 
siehe hierzu Kapitel 4.1. 
Ab dem KZV 2011 bildet der Bericht zum bundesweiten Benchmarking Hilfen zur 
Erziehung+ auf Jahressummen basierte Ken nzahlen ab, die Kommentierungen 
beziehen sich in erster Linie auf die Jah ressummen. Bei der Erhebung d er 
Jahressummen werden alle Hilfen mit mindestens einer im Berichtsjahr 
beendeten oder am 31.12. laufenden Leistung berücksichtigt, also auch jene, die 
am Stichtag 31.12. bereits beendet waren. 
Auch die  Stichtagsauswertung ist eine valide Aussagegröße, da sie das 
Fallgeschehen der Kommunen zu einem fixen Zeitpunkt abbildet. Mit Hilfe der 
Jahressummen kann das Leistungsgeschehen allerdings umfänglicher betrachtet  
und facettenreicher erfasst  werden. Die Kosten pro Fall können anhand von 
Jahressummen plausibler dargestellt werden. 
Die Zahl der Hilfen lässt keine Aussagen zur Zahl der Personen zu, die Leistungen 
erhalten, weil in  familienbezogenen Hilfen in einem Fall mehrere Personen 
betreut werden  können. Ebenso können für einen Fall mehrere Hilfen bewilligt 
werden. 
Die Gesamt aufwände für Hilfen zur Erziehung + werden durch Addition der 
Personalkosten und der  Aufwände für extern erbrachte Hilfen zur Erziehung + 
errechnet. Als Aufwände werden in der Regel die verausgabten Mittel 
(Rechnungsergebnis) des Berichtsjahres erhoben. Die Personalkosten werden auf 
der Basis von Durchschnittswerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) 
kalkulatorisch ermittelt, indem besetzte Stellen in Aufwände umgerechnet 
werden. Die tatsächlichen Personalkosten sind den  Rechnungsergebnissen der 
Kommunen nicht isoliert zu entnehmen. 
Ergänzend dazu werden ab dem KZV 201 3 verschiedene ambulante 
Leistungsarten einschließlich teilstationärer Hilfen differenzierter betrachtet . Ab 
dem KZV 2014 wird darüber hinaus ein gesondertes Kapitel den u nbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlingen1 gewidmet. 
 
Um den Erfolg einer Kommune bei der Steuerung des Leistungsgeschehens zu 
beurteilen, reicht der Blick auf die Falldichte und die Ausgabenentwic klung nicht 
aus. Die Städte können nur unter Berücksichtigun g der soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen verglichen werden, weil diese das Leistungsg eschehen in 
den Hilfen zur Erziehung + erheblich beeinflussen. Interne Auswertungen in den 
Teilnehmerstädten haben  eine hohe Korrelation auf sozialräumlicher Ebene 
zwischen Kontextindikatoren und Hilfebedarf ergeben. 
Im Benchmarking werden folgende Daten verglichen und ausgewertet: 
                                                 
1 Zur Verwendung des Begriffs „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ siehe Kapitel 4.3.2.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    11 
 
Kontext-Indikatoren:  
Unter welchen soziostrukturellen Rahmenbedingungen, die die Inanspruchnahme 
von HzE+ beeinflussen, agieren die Städte? 
Input-Indikatoren:  
Welche Ressourcen (finanzielle und personelle) werden eingesetzt, um die 
Leistungen nach dem SGB VIII zu erbringen? 
Output-Indikatoren: 
Welche Leistungen werden erbracht ( Zahl der Fälle , Falldichte  und Anteile 
verschiedener Leistungsarten an der Gesamtzahl der Fälle)? 
Das Leistungsgeschehen wird im Benchmarking über die Leistungsdichte 
abgebildet, um die unterschiedliche Größe der Benchmarkingkommunen in den 
Vergleich einfließen zu lassen. Dabei werden Fallzahlen in Relation zur Zahl der 
Einwohner (EW) unter 21 Jahren dargestellt  (mit Hauptwohnsitz) . Diese 
Einwohnergruppe ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Zielgruppe der 
Hilfen des Jugendamtes. 
Auch die Kontextzahlen werden aus dem gleichen Grund auf Einwohnerdaten 
bezogen, wobei Daten in diesem Zusammenhang im Vergleich zur jeweils 
altersgleichen Einwohnerschaft betrachtet werden (Kindertagesbetreuung bezogen 
auf EW von 0 bis unter 14 Jahren, Arbeitslosigkeit bezogen auf EW von 15 bis 
unter 65 Jahren, Jugendarbeitslosigkeit bezoge n auf EW von 15 bis unter 25 
Jahren). 
Demografische Veränderungen insbesondere unter den jüngeren Kohorten können 
daher auch Auswirkungen auf die Ausprägung einzelner Kennzahlen haben. Die 
folgende Tabelle zeigt die am Benchmarking teilnehmenden Städte, de ren 
Einwohnerzahlen, sowie die Veränderung der Zahl der Einwohner unter 21 Jahren 
gegenüber dem Vorjahr. 
Tabelle 1  lässt erkennen, dass die teilnehmenden Städte in unterschiedlicher 
Weise von Schwankungen der Einwohnerzahlen betroffen sind. Entgegen dem 
demografischen Trend verzeichnen alle Städte einen Zuwachs der 
Einwohnerzahlen unter 21 Jahre n. Einen signifikanten Zuwachs an 
Jugendeinwohnern verzeichnet Potsdam (nach einem Rück gang im Vorjahr), der 
geringste Zuwachs ist für Mannheim und Freiburg im Breisgau festzustellen. 
Es ist zu beachten, dass sich Veränderungen des Anteils junger Einwohner bei der 
Berechnung der einwohnerbezogenen Kennzahlen auswirken. 
 
 
 
 
 
Gliederung des 
Kennzahlensets

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    12 
 
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten 
Stadt
absolut Veränderung 
zum Vorjahr absolut Anteil an EW 
gesamt in % absolut Anteil an EW 
gesamt in % absolut in %
Chemnitz 243.605 1428 32.950 13,53% 37.732 15,49% 1.176 3,22%
Darmstadt 154.002 2058 24.012 15,59% 29.205 18,96% 657 2,30%
Freiburg 218.041 2091 34.698 15,91% 43.244 19,83% 540 1,26%
Halle (Saale) 233.552 847 33.061 14,16% 39.734 17,01% 994 2,57%
Karlsruhe 299.482 6340 44.351 14,81% 55.189 18,43% 1.755 3,28%
Mannheim 311.470 3534 45.861 14,72% 56.675 18,20% 635 1,13%
Potsdam 165.668 6212 26.948 16,27% 30.303 18,29% 3.413 12,69%
Rostock 203.848 175 26.805 13,15% 31.980 15,69% 956 3,08%
insgesamt 1.829.668 22685 268.686 14,68% 324.062 17,71% 10.126 3,23%
Einwohner am 31.12.2014
mit Hauptwohnsitz
Einwohner von 0 bis unter 21 
Jahren am 31.12.2014 mit 
Hauptwohnsitz
Einwohner von 
0 bis unter 21 Jahren - 
Veränderung zum Vorjahr
Einwohner von 0 bis unter 18 
Jahren am 31.12.2014 mit 
Hauptwohnsitz
 
 
Für den Vergleich wurden die Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister 
der Städte herangezogen. Die Berichte der Vorjahre bis zum KZV 2011  bezogen 
sich dagegen auf Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz. Infolge des jüngsten 
Zensus haben sich überdies für einige Städte Bereinigungen der Einwohnerdaten 
ergeben. Insofern ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen dem vorliegenden 
Bericht und denen der Vorjahre nicht sinnvoll.   
Eine Bewertung der Daten auf der Basis lediglich einer Zahl aus dem Bericht 
greift für die Gesamt betrachtung einer Stadt im Vergleich zu den anderen 
teilnehmenden Kommunen zu kurz. Vielmehr müssen stets alle Daten im 
Zusammenhang betrachtet werden. 
In diesem Zusammenhang ist besonders die Entwicklung der Einwohnerdaten der 
unter 21-Jährigen zu berücksichtigen, die in die Berechnung vieler Kennzahlen 
als Nenner einfließt.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    13 
 
3. Kontext-Indikatoren 
 
Die Steuerung des Leistungsgeschehens in den Hilfen zur Erziehung + kann nicht 
losgelöst von soziostrukturell en Rahmenbedingungen betrachtet  werden. 
Jugendämter mü ssen jeweils unter den lokalen Bedingungen steuern, die im 
Vergleichsring starke Differenzen aufweisen. 
 
Die Einflussfaktoren, die das Leistungsgeschehen in den Hilfen zur Erziehung + 
belasten, werden anhand folgender Kontext-Indikatoren abgebildet:  
 Gesellschaftliche Ausgrenzung aufgrund ökonomischer Armut, g emessen 
an der Dichte der Bezieher von Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld nach SGB II. 
 Gesellschaftliche Ausgrenzung von Jugendlichen, denen aufgrund ihrer 
Arbeitslosigkeit das zentrale Integrationsinstrument „Erwerbsarbeit“ fehlt. 
 Auflösung stabiler familiärer Strukturen, gemessen an der Häufigkeit,  mit 
der Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind.  
 Berufliche Perspektivlosigkeit junger Menschen, gemessen an der Zahl der 
Schulabgänger ohne Abschluss. 
 
Wenn Familien überdurchschnittlich durch einen oder mehrere der vorgenannten  
Faktoren belastet sind und über keine geeigneten Kompensationsmö glichkeiten 
verfügen, kann dies mi t höherer Wahrscheinlichkeit zu  schwierigen 
Erziehungssituationen führen. Es wird davon ausgegangen, dass solche 
Überforderungssituationen in Familien  zu Krisen und V ernachlässigungen und 
somit zu HzE+-Bedarf führen können.  
Dass sich soziostrukturelle Rahmenbedingungen maßgeblich auf das 
Wohlbefinden von Kindern und Jugendliche n auswirken, belegt bspw. das auf 
eine bundesweite Befragung von Kindern fußende LBS-Kinderbarometer2. Ob die 
Eltern Arbeit haben, wie es dem Kind in der Schule geht und ob die 
Familienverhältnisse intakt sind, spielt  dabei eine übergeordnete Rolle – neben 
Migrationshintergrund und Geschlechtszugehörigkeit. 
Ein Aufwachsen in Armut stellt überdies ein erhöhtes Risiko für 
Gewalterfahrungen im Kindesalter dar. Die jüngst veröffentlichte „Gewaltstudie 
2013“ der Un iversität Bielefeld belegt, dass Kinder aus wirt schaftlich prekären 
Familien in erkennbar höherem Maße körperlicher Gewalt aus dem Elternhaus 
ausgesetzt sind und überdies wesentlich häufiger Missachtungserfahrungen durch 
Erwachsene machen, nicht nur im Elternhaus, sondern auch durch Lehrkräfte3. 
Gut ausgebaute präventive Strukturen und Regelangebote der Jugendhilfe können 
sich entlastend auf das Leistungsgeschehen auswirken . Erzieherischer Bedarf 
                                                 
2 LBS-Kinderbarometer 2009, PROSOZ Herten ProKids-Institut, Juni 2009. 
3  Gewaltstudie 2013: Gewalt - und Missachtungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen in 
Deutschland, Abstract Professor Dr. Holger Ziegler, Fakultät für Erziehungswissenschaften, Universi-
tät Bielefeld. 
Einflussfaktoren

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    14 
 
kann frühzeitig erkannt werden und  die Jugendhilfe kann rechtzeitig 
Unterstützung anbieten, bevor sich Problemlagen verfestigen.  
 
Zu den präventiven Strukturen und Regelangeboten gehören insbesondere:  
 Strukturen und Leistungsdichte in der Kindertagesbetreuung, 
 Ausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. 
 
Den hier ausgewählten Kennzahlen können Informati onen darüber entnommen 
werden,  
 in welchem Umfang Familien mit Herausforderungen umgehen müssen 
 und auf welche gesellschaftlichen Ressourcen sie zurückgreifen können. 
 
Die Profile der Be - und Entlastungsfaktoren in den einzelnen Kommunen können 
sowohl den einzelnen Kapiteln, als auch den zusammenfassenden Netzgrafiken 
entnommen werden. 
Näheres zu den Gründen für die Auswahl dieser Kontext-Indikatoren enthalten die 
vorangegangenen Berichte4 des Benchmarkingkreises. 
 
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II 
 
Die Belastung durch Arbeitslosigkeit ist in den Benchmarkingkommunen sehr 
unterschiedlich. Die folgende Abbildung 1 stellt die Dichte der Arbeitslos en am 
31.12. des Berichtsjahres in der Altersgruppe der 15- bis unter 65-Jährigen dar. 
Die Arbeitslosigkeit ist im Mittel aller Städte im Vergleich zum Vorjahr vor dem 
Hintergrund einer günstigen Konjunktur in Deutschland leicht gesunken. 
Im Großteil der Städte hat sich die Arbeitslosendichte nur in geringem Maße  
verändert; hierzu sind Freiburg im Breisga u, Halle (Saale) und Karlsruhe  mit 
leicht gesunkener Dichte sowie Mannheim und Darmstadt  mit geringfügig 
gestiegener Dichte zu zählen. Merkliche Rückgänge verzeichnen Chemnitz und 
Rostock, wobei beide deutlich über  dem Mittelwert der Vergleichs städte liegen. 
Die Arbeitslosendichte ist am höchs ten in Chemnitz, Halle (Saale) und Rostock, 
während Darmstadt, Freiburg im Breisgau , Karlsruhe  und Mannheim das 
niedrigste Niveau an Arbeitslosigkeit aufzeigen.  Potsdam liegt im Mittel der 
Vergleichsstädte. 
                                                 
4 con_sens: Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung + - Kennzahlenvergleich 2007;  
vgl. hierzu  die UNICEF-Studie zur Kinderarmut in reichen Ländern aus dem Jahr 2005, den 2. 
Armutsbericht der Bundesregierung 2005, den Kinder-Report 2007 des Deutschen 
Kinderhilfswerkes, den 3. Armuts - und Reichtumsbe richt der Bundesregierung 2008  und den  
UNICEF-Bericht zur Lage von Kindern in Deutschland, Mai 2008.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    15 
 
Die Schere hinsichtlich der Arbeitslosigkeit hat sich zwischen den Städten etwas 
vergrößert. Im Vorjahr trennten 4,5 Prozentpunkte die beiden Städte mit der 
niedrigsten und der höchsten Arbeitslosendichte, im Berichtsjahr ist der A bstand 
auf 4,6 Prozentpunkte gestiegen.  
 
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen  
8,3
4,7
4,4
8,7
4,2 4,2
6,0
8,6
6,1
7,7
4,8
4,2
8,5
3,9
4,3
5,5
8,1
5,9
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 1: 
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12. 
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz
2013 2014
 
 
Abbildung 2: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen 
4,5
2,2
0,8
3,6
1,6
1,0
3,1
4,8
2,7
3,7
2,4
0,8
3,4
1,7
1,2
2,6
4,2
2,5
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 1.1: 
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen am 31.12.
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz
2013 2014

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    16 
 
In geringfügigem Maße hat sich auch die Situation für junge Mens chen unter 25 
Jahren am Arbeitsmarkt verbessert, wie Abbildung 2 erkennen lässt.  
In Chemnitz, Potsdam  und Rostock sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich 
weniger junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen , in Halle (Saale) etwas 
weniger als im Vorjahr, wenngleich die genannten Städte nach wie vor über  dem 
Mittelwert liegen. Darmstadt, Karlsruhe und Mannheim  haben einen 
geringfügigen Anstieg von jungen Menschen in Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, die 
entsprechenden Quoten liegen allerdings unter dem Mitte lwert der 
Vergleichsstädte. Die Arbeitslosendichte unter jungen Menschen in Freiburg im 
Breisgau hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, liegt aber auch 
weiterhin deutlich unter dem Mittelwer t. In den drei Städten aus den neuen 
Bundesländern ist das Niveau der Arbeitslose ndichte der 15 - unter 25-Jährigen 
am höchsten, in Freiburg im Breisgau und Mannheim am niedrigsten, wenngleich 
sich die Diskrepanz zwischen Ost und West zum Berichtsjahr deutlich verringert 
hat.  
Für die Jugendhilfe ist die Arbei tslosendichte der 15 - bis unter 25 -Jährigen 
(Jugendarbeitslosigkeit) besonders relevant, da sich hier die beruflichen 
Perspektiven der jungen Menschen vor Ort abzeichnen. 
Allerdings bildet die Dichte der jungen Arbeitslosen nur einen Ausschnitt der 
Belastungssituation ab, da viele junge Menschen in unterschiedlichen 
Maßnahmen der Arbeitsförderung, Berufsfindung und  -vorbereitung beschäftigt 
sind und daher  nicht von der Statistik erfasst werden.  Die Arbeitsl osenstatistik 
kann in dieser Hinsicht als strategie anfällig angesehen werden . Fördermittel für 
Maßnahmen wurden in den letzten Jahren vonseiten der BA sukzessive abgebaut. 
 
Abbildung 3 gibt die Anzahl der Menschen, die Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld 
beziehen, im Alter von 0 bis unter 15, 15 bis unter 25 und 0 bis unter 65 Jahren 
pro 100 altersgleiche Einwohner wieder.  
Kinder unter 15 Jahren sind in allen Kommunen signifikant häufiger  auf den 
Bezug von Leistungen nach SGB II  angewiesen als Menschen anderer 
Altersgruppen und dies mit steigender Tendenz. In Halle (Sa ale) ist im 
Berichtsjahr jedes dritte Kind unter 15 Jahren auf Sozialgeld angewiesen. 
Mitverantwortlich für die überdurchschnittliche Abhängigkeit der Altersgruppe 
unter 15 Jahre n vom Leistungsbezug nach SGB II ist der  hohe Anteil 
Alleinerziehender an den Beziehern von Leistungen nach SGB II, da diese Gruppe 
Nachteile bei der Vermittlung in Arbeit hat (vgl. Abbildung 4). 
Die Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im 
Leistungsbezug nach SGB II weist pro 100 Einwohner von 15 b is unter 65 
Jahren über die Zeitreihe nur minimale Veränderungen auf (Abbildung 4).

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    17 
 
Abbildung 3: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II 
22,4
20,8
15,4
33,1
13,5
22,0
16,3
28,3
21,5
12,5
8,6
6,2
14,2
5,4
9,0
10,2
13,2
9,9
14,2
10,5
8,6
19,3
7,8
11,4 10,8
16,8
12,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 5 und 6: 
Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld 
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz 
(differenziert nach Altersgruppen)
0 bis unter 15 Jahre 2014 15 bis unter 25 Jahre 2014 0 bis unter 65 Jahre 2014
 
 
Abbildung 4: Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 18,5 12,6 0,0 25,1 11,2 13,9 15,1 21,8 16,9
2011 18,5 12,5 0,0 25,2 10,9 13,7 15,8 21,6 16,9
2012 18,2 12,6 10,6 24,9 10,6 13,9 15,5 21,7 16,0
2013 18,4 12,7 10,3 25,4 10,7 14,1 16,0 21,6 16,2
2014 18,7 12,9 10,4 25,0 10,4 14,3 16,2 22,1 16,2
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
KeZa 14: 
Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II
pro 1000 Einwohner von 15 bis unter 65 Jahre - Zeitreihe
 
 
Gerade in diesem Segment sind die soziostrukturellen Ra hmenbedingungen mit 
Blick auf möglichen Bedarf an Hilfen zur Erziehung + gleich zweifach belastend,

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    18 
 
denn die jungen Menschen wachsen nicht nur von einem Elternteil getren nt, 
sondern auch unter prekären wirtschaftlichen Verhältnissen auf.  
Der Leistungsbezug nach SGB II bedeutet keineswegs immer, dass Eltern 
arbeitslos sind . Vielmehr verbleiben auch die Menschen, die mit ihrem 
Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt nicht best reiten können, trotz Arbeit als 
sog. „Aufstocker“ im Hilfebezug nach SGB II. 
Das Selbstwertgefühl junger Menschen kann sowohl unter der Prekarisierung als 
auch unter einer ggf. als instabil wahrgenommenen Familiensituation leiden. 
 
3.2. Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche 
 
Die Zahl der von Trennung der Eltern betroffenen Kinder und Jugendlichen erfasst 
die Problemlage nur teilweise, da statistisch nur die Zahl der verheir ateten Eltern 
erfasst wird, nicht jedoch die Zahl der Familien ohne Trauschein.  
Trennungen in diesen Familien werden in keiner Statistik registriert. Daher ist die 
Zahl der von Trennungssituationen betroffenen Kinder insgesamt in einer 
Kommune nicht erhebbar. Ebenso gibt es keine genauen Daten über die Zahl der 
Alleinerziehenden in einer Kommune. Trotz dieser Unvollständi gkeit können die 
Städte im Hinblick auf diesen  Kontextindikator verglichen werden, da nicht 
anzunehmen ist, dass der prozentuale Anteil der unverheirateten Paare an allen 
Paaren zwischen den Städten erheblich variiert. 
Die Zahl der von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen  
wird von den am Benchmarking beteiligten Städten als ein Indikator für 
belastende Familiensituationen betrachtet. 
Bei der Betrachtung der folgenden Abbildung ist zu berücksichti gen, dass die 
Kennzahl 12 auf abgeschlossenen Gerichtsverfahren beruht, Schwankungen kön-
nen daher auch durch die jeweilige Arbeitssituation an den Ger ichten beeinflusst 
werden.  
Scheidung, 
Trennung

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    19 
 
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 0,83 0,87 0,00 0,92 0,99 1,04 0,78 1,06 0,93
2011 0,84 1,15 0,00 1,23 1,13 1,34 0,00 1,01 1,12
2012 1,05 1,04 0,00 1,58 1,00 1,06 0,96 1,19 1,13
2013 1,17 0,87 0,00 1,27 0,95 0,95 0,00 0,93 1,02
2014 0,87 0,00 0,00 1,19 0,67 0,91 0,99 1,25 0,98
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
KeZa 12: 
Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre - Zeitreihe
Alle Städte liefern die neuesten verfügbaren Daten. 
n.v. = Es stehen keine Daten zur Verfügung.
n.v.n.v.
 
 
3.3. Angebote der Kindertagesbetreuung 
 
Angebote der Kindertagesbetreuung können sich als Regelangebote der 
Jugendhilfe in mehrerlei Hinsicht auf die Steuerung der Hilfen zur Erziehung + 
auswirken. Sie können als Betreuungs - und Bildu ngsangebote Belastungen in 
Familien abfedern und Bedarfe durch niedrigschwellige Beratungsangebote 
decken helfen. Als Partner im Kinderschutz können sie bei der Wahrnehmung des 
Wächteramtes unterstützen, eigene Unterstützung anbieten oder aber die Sozialen 
Dienste im Jugendamt auf Bedarfe aufmerksam machen. 
Die Ausbaubemühungen, die im Berichtsjahr stattfinden, können erst für die E r-
hebungen der Folgejahre Wirkungen zeigen. 
In der folgenden Grafik ist die Anzahl der betreuten Kinder im Alter von 0 bis 
unter 14 Jahren pro 100 altersgleiche Einwohner abgebildet. Dabei wurde die 
Betreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und in sonstigen 
Betreuungsformen berücksichtigt.  Sonstige Betreuungsformen können u. a. 
sozialpädagogische Spielgruppen oder  Betreuung über den Schulträger an der 
Schule sein. Für Potsdam wird aus erhebungstechnischen Gründen jedoch auch 
die Schulkindbetreuung als Betreuung in Einrichtungen gezählt, w oraus sich eine 
gewisse Unschärfe in den Kennzahlen ergibt. 
In Chemnitz und in Halle (S aale) erfolgt die Betreuung im Schulalter nicht durch 
den Schulträger. Die Hortbetreuung wird vielmehr als Lei stung nach § 22a SGB 
VIII (Förderung in Tageseinrichtungen) in Kindert ageseinrichtungen geleistet und

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    20 
 
als solche erhoben. In Chemnitz ist für die Ganztagesbetreuung von 
Förderschülern nach §§ 13 Abs.3 und 16 SchulG ebenfalls der öffentliche 
Jugendhilfeträger zuständig. 
 
Abbildung 6: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen For-
men von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege 
0,0
15,6
0,0 0,0 13,6 18,8
0,0
17,1
9,3
63,1
40,2
38,9
59,6 35,1
38,9
66,7
57,9
50,1
1,2
2,0
1,6
0,4
2,0
2,2
1,4
2,7
1,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 11: 
Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen Formen von 
Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 14 Jahren mit Hauptwohnsitz
sonstige Formen v. Betreuung 2014 Tageseinrichtungen  2014 in registrierter Tagespflege 2014
C, HAL, P: Keine Formen sonstiger Betreuung. FR: Keine Angabe zur sonstigen Betreuung.
Definitionsgemäß werden Daten der Kindertagesbetreuung zum 31.12. erhoben. Die Städte FR und KA erheben analog zur KJHG-Statistik 
zum 1.3., daraus resultiert eine geringfügige Unschärfe ggü. der Einwiohnererhebung zum 31.12.
 
 
Chemnitz, Potsdam und insbesondere Rostock weisen eine überdurchschnittlich 
hohe Betreuungsquote von Kindern zwischen 0 und  14 Jahren in 
Kindertagesstätten auf, während Darmstadt, Halle (Saale) und Mannheim nah am 
Mittelwert der Betreuungsquote liegen. In Darmstadt, Karlsruhe, Mannheim und 
Rostock spielen sonstige Formen der Kindertagesbetreuung eine eigenständige 
Rolle neben den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, letztere mit 
einem eher geringen Anteil an der Betreuung insgesamt.  
In Chemnitz, Halle (Saale)  und Potsdam wird die Tagesbetreuung nahezu in 
vollem Umfang durch Kindertageseinrichtungen abgedeckt.  
In Freiburg im Breisgau werden nach einer Umstrukturierung Formen sonstiger 
Betreuung nicht mehr erfasst und können daher nicht ausgewiesen werden; die 
Hortbetreuung wird zugunsten einer Betre uung der Schulkinder an den Schulen 
abgebaut. Die Schulkindbetreuung wird in Zuständigkeit des Amtes für Schule 
und Bildung organisiert. 
Die Abbild ungen 6-9 lassen erkennen, dass es  nach wie vor tradierte 
Unterschiede zwischen  den Städten der östlichen und der westlichen 
Bundesländer gibt. Zwar bauen die Städte der alten Bundesländer ihre Angebote 
Unterschiede 
Ost - West

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    21 
 
kontinuierlich aus, doch die neuen Bundesländer sind diesbezüglich ebenfalls 
aktiv.  
In Chemnitz, Halle (Sa ale), Potsdam und Rostock fußt die Kindertagesbetreuung 
in weitaus höherem Maße auf den Kindertageseinrichtungen als in den Städten 
der alten Bundeslä nder, auch bei den unter 3-Jährigen. Der Versorgungsgrad in 
den Kindertageseinrichtungen ist in Chemnitz, Potsdam und Rostock b esonders 
hoch. Vor dem Hintergrund eines zweistelligen Einwohnerzuwachses unter 21 
Jahren ist dies speziell für Potsdam bemerkenswert.  Für Halle (Saale) gilt, dass 
die Kindertagesbetreuung den Bedarf in Gänze deckt. Halle (Saale) garantiert die 
ganztägige Kindertagesbetreuung ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. 
Da sich die  Strukturen in der Betreuung von Schulkindern stärker zwischen den 
Bundesländern unterscheiden, wird die Kennzahl der in Tageseinrichtu ngen und 
in Tagespflege betreuten Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt 
separat ausgewiesen, auch wenn die Kennzahl eine geringfügige Unschärfe 
aufweist, da die Gesamtzahl der Kinder in dieser Altersgruppe nur nach dem 
Lebensalter, aber nicht nach dem Kriterium „Schuleintritt“ abg egrenzt werden  
kann.  
 
Abbildung 7: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und in 
registrierter Kindertagespflege 
74,9
68,9 70,5
75,2
58,3
65,2
78,7
72,3 70,5
2,4
4,0 3,0 0,8
3,4
4,0
2,8
5,2
3,2
77,4
72,8
73,5 76,0
61,7
69,2
81,6
77,5
73,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 15: 
Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt 
in Kindertagesstätten und in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 6,5 Jahre mit Hauptwohnsitz
Tageseinrichtungen  2014 in registrierter Tagespflege 2014
 
 
Da Kinder in der Regel n ach Vollendung des 6. Lebensjahres eing eschult werden 
und das tatsächliche Alter der Kinder bei Einschulung zwischen 6 und 7 Jahren 
liegt, wurde die Zahl der betreuten Kinder der rechnerischen Zahl von Ki ndern im 
Alter von 6,5 Jahren am Stichtag 31.12. gegenübergestellt.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    22 
 
Die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen ist in den Kommunen der neuen 
Bundesländer insgesamt stärker verankert (Abbildung 7). In der Tagespflege stellt 
Rostock die höchste Dichte an Kindern vor Schuleintritt pro 100 Einwohner der 
Altersgruppe unter 6,5 Jahren.  Potsdam stellt die höchste Dichte an Kindern bis 
zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen. 
Abbildung 8 veranschaulicht nicht Kinder, sondern belegte Plätze in 
Kindertageseinrichtungen pro 100 Einwohner unter 14 Jahre. Da mitunter auc h 
Kinder einpendelnder Eltern die Tageseinrichtungen der Teilnehmerstädte 
(insbesondere Betriebskindergärten) besuchen, kann es  zu dem rechnerisch 
korrekten Ergebnis kommen, dass mehr als 100 belegte Plätze pro 100 junge 
Einwohner belegt sind. Für Freiburg  im Breisgau hat es sich überdies etabliert, 
dass für ein Kind mit Behinderung zwei Plätze in einer Tageseinrichtung belegt 
werden können, um so einem erhöhten Integrationsbedarf besser gerecht zu 
werden. In Darmstadt wird dies abhängig vom individuellen I ntegrationsbedarf 
vergleichbar gehandhabt. 
 
Abbildung 8: Anzahl der belegten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 
49
32
38
51
26
34
59
46
42
98
102 101
96
88
95 97 96 97
52
13
8
44
13 15
54
43
30
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0
120,0
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 8: 
Anzahl der belegten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder gesamt
pro 100 altersgleiche Einwohner unter 14 Jahre mit Hauptwohnsitz
Plätze für 0 bis unter 3 Jahre 2014 Plätze für 3 bis unter 6,5 Jahre 2014 Plätze für 6,5 bis unter 14 Jahre 2014
 
 
Während die Dichte der Tage sbetreuung der 3 - bis unter 6 ,5-Jährigen in allen 
Kommunen einen relativ hohen St and erreicht hat, gibt es vor allem im  
Krippenalter (0- bis unter 3 -Jährige) und im Bereich der  Schulkinder (6,5- bis 
unter 14-Jährige) deutliche Unterschiede in der Betreuungsdichte. 
Die Anzahl der Kinder pro 100 Einwohner im Alter von 0 bis unter 3 Jahre n, die 
Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, hat im Mittelwert abermals, wie in den 
Vorjahren, deutlich zugenommen, wie die folgende Abbildung 9 zeigt. Mannheim

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    23 
 
hat den massiven Ausbau der Kindertageseinrichtungen aus dem Vorjahr  
fortsetzen können, wenn auch in geringerem Umfang.  
 
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in Kindertagesein-
richtungen 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 45,4 17,2 0,0 52,9 16,7 15,7 48,1 42,4 34,1
2011 47,0 23,5 0,0 54,8 21,0 17,2 53,3 43,3 37,2
2012 47,6 28,7 30,3 54,1 23,2 17,5 55,4 44,1 37,6
2013 49,3 29,0 36,3 53,9 24,8 30,3 57,5 46,1 40,9
2014 49,1 31,7 37,9 51,4 26,0 33,6 58,6 46,4 41,8
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
KeZa 7: 
Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige  in Kindertageseinrichtungen
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz - Zeitreihe 
 
 
Neben dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden in allen 
Kommunen auch Anstrengungen untern ommen, die Einrichtungen fachlich zu 
qualifizieren, um sie für die Prävention nutzen zu können. Dabei wird es 
schwieriger, qualifiziertes Personal für Kindertageseinrichtungen zu bekommen. 
Mancherorts wurden die Anforderungen gesenkt oder aber ein vergleic hsweise 
hohes Entgelt in Aussicht gestellt, um diesem Problem zu begegnen. Die Situation 
verschärft sich ggf. noch, wenn konfessionell gebundene Träger daraus 
hergeleitete Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden stellen. 
 
3.4. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
 
Im Mittel sind die Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro 
jungen Einwohner gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.  
Lediglich Darmstadt und Mannheim haben zunehmende Bruttoausgaben pro 
jungen Einwohner zu verm elden, Rostock verzeichnet konstante Werte. Dabei 
sind die Steigerungen in den Bruttoausgaben in Man nheim fast vollständig auf 
eine rechnerische Änderung der Umlagegrößen gegenüber dem Vorjahr zurückz u-
führen. Die tatsächliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt lediglich ein 
Plus von 210.000 Euro.  Im Gro ßteil der übrigen Städte hat sich ein leichter

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    24 
 
Rückgang der Bruttoausgaben ereignet, wobei dieser in Potsdam und ferner auch 
in Karlsruhe vergleichsweise deutlich ausfällt. Die Etats in Chemnitz, Potsd am 
und Rostock sind in absoluten Zahlen gestiegen, was jedoch durch ebenfalls 
gestiegene Einwohnerzahlen in der Dichte nicht sichtbar wird. In Potsdam gibt es 
in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit  Leistungs-, Qualitäts - und 
Entgeltvereinbarungen (LQ EV). 20 11 wurden diese an die 
Finanzierungsrichtlinien, die eine dem Fachkräftegebot entsprechende 
Personalkostenfinanzierung festschreiben, angepasst.  
 
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro Ein-
wohner unter 21 Jahren 
113
131
122
33
127
153
176
83
117
111
134
119
30
119
166 165
83
116
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 4: 
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit 
pro EW unter 21 Jahren in Euro
2013 2014
 
 
Die Einwohnerentwicklung unter 21 Jahren ist bei der Interpretation der Kennzahl 
in Rechnung zu stellen. Lediglich in Freiburg, Halle und Karlsruhe bedingen 
gesunkene Aufwände für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit die 
Veränderung der Kennzahl zum Berichtsjahr. Die übrigen Städte verzeichnen 
leicht gestiegene Aufwände der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Für 
Chemnitz und Rostock gilt hingegen, dass  der sinkende Wert der Kennzahl der 
Zunahme der Einwohnerschaft unter 21 Jahre geschuldet ist.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    25 
 
3.5. Kontext-Indikatoren in der Zusammenschau 
 
In den folgenden Netzgrafiken werden die soziostrukturellen 
Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendämter Hilfen zur Erziehung + 
erbringen, in einer Z usammenschau abgebildet. Dabei hat con_sens sich auf die 
Darstellung ausgewählter Kontextfaktoren beschränkt: 
 Dichte der 0 bis unter  65-jährigen Bezieher von Leistungen nach dem 
SGB II  
 Dichte der 0  bis unter  25-jährigen Bezieher von Leistungen nach dem 
SGB II 
 Dichte der Scheidungskinder 
 Ausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit je Einwohner unter 
21 Jahren 
 Dichte der Kindertagesbetreuung 
Alle Faktoren sind dabei in der gleichen Wirkungsrichtung abgebildet. Das heißt, 
es wird die Belastung im Hinblick auf die jeweiligen Kontextfak toren dargestellt. 
Wurde z.B. eine gute Ausstattung im Bereich der Kindertagesbetreuung im 
Säulendiagramm noch als entlastender Faktor mit einem hohen Wert dargestellt, 
so wird in der Netzgrafik entgegengesetzt eine unterdurchschnittliche Ausstattung 
als Belastungsfaktor mit einem hohen Wert abgebi ldet. Hohe Aufwendungen für 
die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit werden in diesem Zusammenhang als 
positiv gewertet. 
Die folgenden Radargrafiken (Abbildung 11 ) geben mit den ausgewählten 
Indikatoren einen Üb erblick über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der 
Benchmarkingstädte. Die Indikatoren werden für die Netzgrafiken standardisiert, 
um sie besser vergleich bar zu machen. Die einbezogenen Kennzahlen beruhen 
auf unterschiedlichen Größen , z.B. Einwohner,  Arbeitsmarkt-Daten, 
Scheidungskinder. Um die unmittelbare Vergleichbarkeit herzustellen,  wird für 
jede Kennzahl die durchschnittliche Abweichung aller Städte vom Mittelwert 
ermittelt, die „Standardabweichung“. Diese dient nun als standardisierte 
Maßeinheit für alle Indikatoren in der Radargrafik, um die jeweilige Abweichung 
des Ergebnisses einer Stadt vom Mittelwert zu veranschaulichen. Dabei werden 
alle Indikatoren gleichermaßen gewichtet. 
In jeder Netzgrafik wird pro Stadt visualisiert, wie  die Rahmenbed ingungen 
anhand der benannten Kontext -Indikatoren im Vergleich zu den anderen 
Benchmarking-Städten einzuschätzen sind. Die Visualisierung erfolgt 
folgendermaßen: 
 
 
Radarcharts

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    26 
 
 Eine gestrichelte rote Linie weist den Mittelwert aus.  
 Eine überdurchschnittliche Problemla ge liegt vor, wenn der Wert einer 
Kennzahl die Mittelwert -Linie überschreitet, wenn also die  in der Grafik 
aufgespannte Fläche über die rote Mittelwert-Linie hinausragt. 
 Eine günstigere Ausgangslage besteht, wenn der Wert einer Kennzahl 
innerhalb der roten  Mittelwert-Linie liegt, also wenn die aufgespannte 
Fläche kleiner bleibt. 
Die Grafiken zeigen auf einen Blick, dass sich die Kontextfaktoren in den Städten 
zum Teil deutlich unterscheiden.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    27 
 
Abbildung 11: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte 
0,4
0,5
-0,50,1
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Chemnitz 2014 MW = Index 0,0
-0,5
-0,3
0,0-0,4
0,1
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Darmstadt 2014 MW = Index 0,0
n.v.
1,7
1,6
1,01,9
-0,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Halle (Saale) 2014 MW = Index 0,0
Bezieher n. SGB II 
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach 
SGB II 
(pro 100 EW)
Scheidungskinder 
pro 100 EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnitt-
licher Jugendetat 
(0-21 J.)
unterdurchschnittli-
che Anzahl 
betreuter Kinder 
0-6,5 J.
LEGENDE
-0,9
-1,1
0,0-0,1
0,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Freiburg 2014 MW = Index 0,0
n.v.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    28 
 
1,1
1,0
1,2
0,7
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Rostock 2014 MW = Index 0,0
-1,2
-1,3
-1,5
-0,1
2,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Karlsruhe 2014 MW = Index 0,0
-0,3
-0,1
-0,3
-1,1
0,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Mannheim 2014 MW = Index 0,0
-0,4
-0,4
0,1-1,1
-1,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Potsdam 2014 MW = Index 0,0
Bezieher n. SGB II 
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach 
SGB II 
(pro 100 EW)
Scheidungskinder 
pro 100 EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnitt-
licher Jugendetat 
(0-21 J.)
unterdurchschnittli-
che Anzahl 
betreuter Kinder 
0-6,5 J.
LEGENDE

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    29 
 
Für Chemnitz kann eine relativ hohe Dichte an Leistungsempfängern nach dem 
SGB II und an jungen Arbeitslosen konstatiert werden. Die Quote der Kinder in 
Kindertagesbetreuung ist hingegen überdurchschnittlich hoch und kan n in 
Verbindung mit einem nah am Durchschnitt liegenden Jugendetat ausgleichend 
wirken. Es sind unterdurchschnittlich viele Kinder von der Scheidung ihrer Eltern 
betroffen. 
Darmstadt weist bei fast allen Kennzahlen eine unterdurc hschnittliche Belastung 
auf. Der Anteil der Kinder in Tagesbetreuung liegt verglichen mit den anderen 
Städten jedoch leicht unter dem Mittelwert. Daten der von Scheidung betroffenen 
Kinder liegen nicht vor. 
Freiburg im Breisgau weist eine überwiegend unterdurchschnittliche, sonst 
durchschnittliche Problembelastung auf. Die arbeitsmarktbezogenen Indik atoren 
zeigen in Freiburg eine deutlich unterdurchschnittliche Belastungslage an. 
Zusammengenommen hat Freiburg eine vorteilhafte Ausgangslage hinsichtlich der 
Kontext-Indikatoren. Daten der von Scheidung betroffenen Kinder liegen nicht vor. 
Halle (Saale) weist eine besonders hohe Dichte an Leistungsempfängern nach 
dem SGB II pro 100 EW sowohl in der Altersgruppe der 15 - bis unter  
65-Jährigen als auch in der Altersgruppe der unter 25 -Jährigen auf. Besonders 
nachteilig ist jedoch der ungünstig niedrige Etat für Jugendarbeit und 
Jugendverbandsarbeit. Auch von Scheidung waren in Halle (Saale) 
überdurchschnittlich viele Kinder betroffen. Vorteilhaft ist dagegen der hohe 
Versorgungsgrad in der  Kindertagesbetreuung. Halle (Saale) garantiert eine 
ganztägige Betreuung für alle Kinder unter 14 Jahren.  
Karlsruhe weist eine deutlich unterdurchschnittliche Belastung mit 
arbeitsmarktbezogenen Problemlagen auf. Für Jugendarbeit und 
Jugendverbandsarbeit stehen knapp durchschnittlich viele Mittel zur Verfügung. 
Weniger Kinder als im Vo rjahr waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, 
was auch in der unterdurc hschnittlichen Dichte der von Scheidung betroffenen 
Minderjährigen sichtbar wird. Für die Kind ertagesbetreuung finden sich in 
Karlsruhe weniger gute Rahmenbedingungen.  
Auch Mannheim verzeichnet eine vergleichsweise unterdurchschnittliche Dichte 
in der Kindertagesbetreuung. Für die arbeitsmarktbezogenen Indikatoren weist die 
Stadt jedoch leicht übe rdurchschnittlich günstige Werte auf. Auch fließen 
überdurchschnittlich Ressourcen in die Jugendarbeit und Jugendverbandsa rbeit 
(wenn auch mit der Einschrä nkung, dass dort ein hoher Anteil an Umlagekosten 
mit abgebildet wird) , und durchschnittlich viele Kinder sind von Trennung oder 
Scheidung betroffen. 
Vier von fünf Kontextfaktoren belegen eine unterdurchschnittliche Belastung für 
Potsdam. Die Stadt weist (zusammen mit Mannheim) die günstigsten Werte 
hinsichtlich der  Ausgaben für Jugendarbeit pro Jugendein wohner aus. Die 
Belastung durch Langzeitarbeitslosigkeit ist unterdurchschnittlich, das 
Kontextfaktoren 
der einzelnen 
Städte

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    30 
 
Kinderbetreuungsangebot überdurchschnittlich ausgebaut. Knapp durchschnittlich 
viele Kinder sind von Trennung oder Scheidung betroffen. 
Die Küstenstadt Rostock trägt eine überdurchschnittliche Belastung im Bereich 
der arbeitsmarktbezoge nen Kennzahlen. Die  Ausgaben für Jugendarbeit pro 
Jugendeinwohner fallen relativ ungünstig niedrig aus . Ausgleichend könnte der 
überdurchschnittlich hohe Anteil der Kinder in Tagesbetreuun g wirken.  Es sind 
überdurchschnittlich viele Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    31 
 
4. Output-Indikatoren 
 
Die Fallzahlen sind der wesentliche Indikator für den „Output“ eines Jugendamts 
im Bereich Hilfen zur Erziehung+. Das Verhältnis von Fallzahlen zu r Zahl der  
Einwohner unter 21 Jahren (Falldichte) spiegelt die Leistungsdichte in den Hilfen 
zur Erziehung + einer Stadt wider 5 . Darüber hinaus geben die Fallzahlen 
Aufschluss über verschiedene Leistungsarten wie ambulante und stationäre 
Hilfen, die Vollzeitpflege oder Leistungen für seelisch behinderte bzw. von 
Behinderung bedrohte junge Menschen. 
Dabei ist jedes Jugendamt bemüht, so frühzeitig wie möglich zu agieren und die 
Entstehung der Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung+ möglichst zu vermeiden. 
Die Falldichten sind immer vor dem Hintergrund der jeweiligen fachlichen 
Strategie des Jugendamtes zu betrachten. 
Das Interesse der Benchmarkingstädte liegt in einem Vergleich aggregierter  
Fallzahlen. Daher wird vorw iegend ausgewertet, in welchem Umfang ambulante 
und stationäre Leistungen gewährt werden. 
Falldaten stehen sowohl als Jahressummen, als auch zum  Stichtag 31.12. zur 
Verfügung. Für den Bericht werden in erster Linie  Kennzahlen, die auf 
Jahressummen basieren, herangezogen und ergänzend  auch solche, die auf der 
Stichtagserhebung beru hen, soweit dies für die Betrachtung förderlich ist.  Der 
unmittelbare Vergleich der Jahre ssummen-Auswertung mit der Stichtags -
Auswertung einer Kennzahl erlaubt Rüc kschlüsse auf di e während des Jahres 
beendeten Hilfen. Die Kommentierung beruft sich überwiegend auf die 
Jahressummen, da diese auf allen Fällen im Berichtsjahr beruhen. 
 
Die Kennzahlen zur Hilfedichte werden in Relation zu den jeweils altersgleichen 
Einwohnern gebildet. Es ist zu beachten, dass sich Veränderungen der Anzah l an 
jungen Einwohner bei der Berechnung der einwohnerbezogenen Kennzahlen  
auswirken. Entgegen dem demografischen Trend verzeichnen alle Städte einen 
Zuwachs der Einwohnerzahlen unter 21 Jahren. Einen si gnifikanten Zuwachs an 
Jugendeinwohnern verzeichnet Potsdam (nach einem Rückgang im Vorjahr), der 
geringste Zuwachs ist für Mannheim und Freiburg im Breisgau festzustellen. 
 
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt 
 
Die Dichte der HzE +-Fälle bildet ab, wie viele Hi lfen insgesamt pro 100 
Einwohner in einer Stadt gewährt wurden. Dabei wi rd die Zahl der Fälle in der 
Jahressumme ins Verhältnis zu den Einwohnern im Alter von  0 bis unter 21 
Jahren am 31.12. des Berichtsjahres gesetzt. 
                                                 
5 Man beachte die Erläuterungen zu den Einwohnerdaten in Kapitel 2. 
Gestaltung der 
Kennzahlen 
Falldichte

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    32 
 
Die Falldichten treffen allerdings ke ine valide Aussage zu der Frage, welche 
genaue Anzahl von Kindern und Jugendlichen von Hilfen zur Erziehung + in einer 
Kommune betroffen sind. E ine Hilfe bezieht sich oft auf eine Fa milie (bspw. die 
Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH). Daher können sic h hinter einem Fall  
mehrere Personen verbergen , die Leistungen nach dem SGB VIII erhalten . 
Außerdem kann eine Person  im Verlauf des Berichtsjahres mehr als eine Hilfe 
erhalten, z.B. wenn nach Beendigung einer stationären Hilfe eine ambulante 
Nachsorge installiert wird. Auch bei der Erhebung der Fälle zum Stichtag  31.12. 
des Berichtsjahres kommt es vor, dass eine Person zwei Hilfen gleichzeitig erhält, 
bspw. wenn ein Kind in Vollzeitpflege auch eine Tagesgruppe besucht.  
Präventive Leistungen oder niedrigsc hwellige Angebote mit dem Charakter einer 
Erziehungshilfe werden durch einige Kommunen aus dem Budget für Hi lfen zur 
Erziehung+ finanziert. Um eine  Inkongruenz zwischen Output und Input  
weitgehend zu vermeiden , werden daher auch einzel - oder familienbezoge ne 
Hilfen in die Betrachtung des Outputs einbezogen, die über das Budget für Hilfen 
zur Erziehung + finanziert werden, ohne dass ein formales Antragsverfahren der 
Bewilligung vorgeschaltet war. Diese Hilfen müssen inhaltlich allerdings die 
Qualität einer Hilfe zur Erziehung+ haben. 
Eine vollständige Einbeziehung der präventiven oder niedrigschwelligen Hilfen  
wird vom Kreis zurzeit nicht angestrebt, da diese Hilfen eine Vielzahl von Fo rmen 
annehmen und nicht mit einer hinreichenden Präzision definiert werden können, 
um eine einheitliche Erfassung in allen Kommunen sicherzustellen. 
Einen Einfluss auf die Dichte der HzE+ in der Jahressumme hat nicht lediglich die 
Anzahl der Bewilligungen von Hilfen, sondern auch  die Laufzeit von Hilfen bzw. 
die Frage, ob Bewilligungen und Beendigungen von Hilfen sich die Waage halten. 
Die meisten Kommunen ergreifen daher Maßnahmen zur Steuerung von 
Hilfeverläufen. 
Zu beachten ist, dass Freiburg im Breisgau aus edv -technischen Gründen für das 
Jahr 2014 keine beendeten Fälle ermitteln kann. Da die Jahressumme der Hilfen 
jedoch ermittelt wird aus den am 31.12. des Erhebungsjahres laufenden und den 
im Erhebungsjahr beendeten Hilfen, werden zur Ermittlung der Jahressumme 
2014 für Freiburg im Breisgau hilfsweise die beendeten Hilfen aus  2013 
herangezogen. Die Jahressummen 2014 stellen daher für Freiburg im Breisgau 
lediglich einen Näherungswert dar. 
 
 
 
 
 
 
Hilfen ohne 
Antrags-
verfahren

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    33 
 
Abbildung 12: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt in der Jahressumme 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 4,22 3,30 0,00 6,04 5,29 6,46 4,09 0,00 4,90
2011 4,71 4,09 0,00 6,26 5,56 6,67 5,71 7,07 5,72
2012 4,80 4,13 5,57 6,31 5,81 6,85 5,54 7,00 5,75
2013 4,85 4,50 5,81 6,40 5,71 6,62 4,64 7,26 5,72
2014 4,78 4,73 6,84 6,69 5,93 7,06 4,06 7,19 5,91
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
8,00
9,00
10,00
KeZa 50b: 
HzE+-Fälle gesamt (Jahressumme)
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
 
 
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt am Stichtag 31.12.  
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 2,14 1,92 0,00 3,38 3,42 3,96 2,33 3,73 2,98
2011 2,35 2,22 0,00 3,56 3,60 3,95 3,36 3,76 3,26
2012 2,46 2,30 3,69 3,55 3,68 4,04 2,97 3,89 3,32
2013 2,56 2,29 3,83 3,68 3,86 4,14 2,38 4,33 3,38
2014 2,31 2,33 4,21 3,78 3,99 4,26 2,42 4,55 3,48
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
KeZa 50a:
HzE+-Fälle gesamt am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
 
 
Die Leistungsdichte im Mittelwert der Städte hat in den vergangenen Jahren 
nahezu stagniert, ist zum Berichtsjahr jedoch angestiegen (Abbildung 12).  Diese 
Entwicklung wird durch die Jahressummen -Betrachtung genauer erfasst, da hier

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    34 
 
alle unterjährigen Fälle eingerechnet werden. Die Entwicklung in den einzelnen 
Kommunen verläuft dabei durchaus unterschiedlich. 
Die Dichte der HzE +-Fälle pro 100 altersgleiche Einwohner liegt in Chemnitz, 
Darmstadt und P otsdam weiterhin unter dem Durchschnitt der Städte, während 
sie in Karlsruhe eher durchschnittlich und in Freiburg im Breisgau, Halle (Saale), 
Mannheim und Rostock überdurchschnittlich ausfällt. 
Chemnitz weist über die Zeitreihe eine unterdurchschnittlich e Dichte an HzE +-
Fällen pro 100 Jugendeinwohner mit steigender Tendenz auf . Der Trend zur 
steigenden Falldichte konnte im Berichtsjahr beendet werden – es findet erstmals 
ein leichter Rückgang statt. Ein vergleichsweise hohes Maß an Beendigungen von 
Hilfen vor Jahresende führt zu einer niedrigen Hilfedichte am Stichtag; dazu 
zählen auch die Inobhutnahmen mit oft sehr kurzer Verweildauer. Chemnitz 
steuert die Laufzeiten der Hilfen mit einer grundsätzlich auf ein Jahr befristeten 
Hilfedauer. Wird eine Verläng erung der Hilfe vonnöten, wird die Leitung in die 
Beratung des Falles einbezogen. Chemnitz hat sich im Rahmen einer 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 6  intensiv mit der Fallsteuerung der HzE + 
auseinandergesetzt und einen Ma ßnahmeplan für 2014 erarbeitet. Die 
Einrichtung eines systematischen Fachcontrollings im Sozialdienst wurde als eine 
der wichtigen Zielstellungen festgelegt. Weiterhin erfolgte im Amt für Jugend und 
Familie die Bildung einer Steu erungsgruppe, die regelmäßig erreichte fachliche 
und finanziell e Ergebnisse prüft und Festlegungen zur Weiterentwicklung der 
Prozesse im Hilfeplanverfahren s owie zur Beteiligung von Kooperationspartnern 
trifft. Eine stärkere Orientierung auf die Ressourcen der Familien und des 
Sozialraumes mit erhöhter Partizipation sowie auf Angebote im Vorfeld von HzE +, 
bei gleichzeitiger Begrenzung von Inte nsitäten und Dauern von HzE + soll, so das 
Ziel, zu einer wirtschaftlicheren Hilfeerbringung beitragen und eine prognostizierte 
Steigerung der Aufwände für die HzE+ wirksam abschwächen. 
In Darmstadt werden besonders viele formlose Hilfen aus dem 
Erziehungshilfebudget finanziert. Formlose Hilfen mit der Qualität einer HzE + 
werden seit 2010 in die Hilfen zur Erziehung + eingerechnet. Darauf ist auch der  
sukzessive Anstieg der Fall dichte in Darmstadt in der Zeitreihe  zurückzuführen. 
Trotz Ein beziehung der formlosen Hilfen  und eines stärkeren Anstiegs der 
Kennzahl zum Berichtsjahr  weist Darmstadt eine unterdurchschnittliche 
Hilfedichte vor. Insbesondere ambulante Hilfen werden zu einem s ehr hohen 
Anteil vor Jahresende wieder beendet. Darmstadt macht gute Erfahrungen mit 
einem internen Clearing im Sozia ldienst zur Erzielung hoher Passgenauigkeit von 
Hilfen und zur Vermeidung von Bedarfen.  Hierfür wird in Darmstadt nach 
intensiver Schulung der Fachkräfte mit sozialpädagogischer Diagnostik 7 
                                                 
6 Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Fallsteuerung bei erzieherischen Hilfen wurde 2013 im 
Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familien der Stadt Chemnitz durch die con_sens GmbH 
durchgeführt. 
7 Siehe U. Uhlenhorst, St. Cinkl, N. Knuth: Sozialpädagogische Diagnosen in der Jugendhilfepr axis. 
Eine Bestandsaufnahme. Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Seni o-
ren und Jugend. Universität Dortmund 2005. 
Chemnitz 
Darmstadt

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    35 
 
gearbeitet. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass präzise Zielformulierungen in 
der Hilfeplanung sehr dazu beitragen, überlange Verweildauern zu vermeiden. Ein 
hohes Maß an Partizipation der Familie bei der  Zielformulierung schafft 
Akzeptanz und fördert die Nachhaltigkeit der Erziehungshilfen. 
Freiburg im Breisgau verzeichnet eine überdurchschnittlich hohe  Hilfedichte, die 
im Verhältnis zum Vorjahr erkennbar angestiegen ist. Hilfen nach § 35a SGB VIII 
sind dabei in besonders hohem Maße vertreten. 
Halle (Saale) weis t eine überdurchschnittliche Problematik bezüglich der Dic hte 
an HzE +-Fällen pro 100 altersgleiche Einwohner auf , was in erster Linie auf 
stationäre Fälle zurückgeht . Die Stadt steht unter sehr ho hem 
Konsolidierungsdruck, nichtsdestotrotz besteht der gesetzliche Auftrag der 
Jugendhilfe. Die Hilfedichte steigt im Berichtsjahr mit ähnlicher Dynamik wie im 
Vorjahr und erreicht den höchsten Wert der Fünf-Jahres-Zeitreihe. Die Jugendhilfe 
in Halle (Saal e) agiert unter dem Vorzeichen besonders schwieriger 
soziostruktureller Rahmendaten (vgl. Kapitel 3.5.). In Halle (Saale) wird mit Hilfe 
der internen Statistik beobachtet, dass viele ehemalige Hilfeempfänger nach ein 
bis zwei Jahren erneut eine HzE + benötigen. Hierzu ist festzuhalten, dass 
insbesondere die stationären Hilfen in Halle (Saale) im Durchschnitt kürzer als in 
den meisten Vergleichsstädten dauern und überdurchschnittlich häufig vor 
Jahresende beendet werden, was möglicherweise die Rückkehr ehemal iger 
Hilfeempfänger begünstigt. 
In Karlsruhe ist die Zahl der HzE +-Fälle pro 100 altersgleiche Einwohner nach 
einem Rückgang im Vorjahr wieder gestiegen und erreicht zum Berichtsjahr den 
Höchstwert in der Fünf-Jahres-Zeitreihe. Die Steuerungsaktivitäten d er letzten 
Jahre hatte ihren Schwerpunkt im Bereich der Fal lkosten und hier insbesondere 
in Bezug auf die Aus gestaltung der jeweiligen Hilfe, bspw. Steigerung des Anteils 
ambulanter Hilfen und Optimierung von gruppenbezogenen Hilfeformen an Stelle 
von teilstationärer Individualbetreuung. Nach Erfahrung von Karlsruhe besteht in 
der Auswahl des passenden Leistungserbringers ein wesentlicher Faktor zum 
Gelingen einer HzE +. Für den sehr falli ntensiven Leistungsbereich der 
Sozialpädagogischen Familienhilfe hat die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt 
Karlsruhe ein eigenes Qualitätsentwicklungsinstrument entwickelt und  
veröffentlicht8. Neu ist, dass dem Sozialen Dienst, dem Leistung serbringer und 
der zu unterstützenden Familie nun ein abgesteckter zeitlicher Rahmen  von drei 
Monaten gegeben wird,  um nach einer eher „groben“ Ersthilf eplanerstellung bei 
der Fortschreibung des Hilfeplans detaillierte und optimal aufeinander 
abgestimmte Zieldefinitionen bzw. Handlungsvereinbarungen festlegen zu kö n-
nen. Eine erste Auswert ung des Fallaufkommens hat gezeigt, dass in den ersten 
                                                 
8 Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde: Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe. Eine Hand-
reichung für Fachkräfte des Sozialen Dienstes und der Sozialpädagogischen Familienhilfe zum ve r-
änderten Verfahren bei Hilfen nach § 31 SGB VIII. 
http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/infomaterial/HF_sections/content/13859666
27187/ZZjYj7D8Uonw4I/Qualit%C3%A4tsentwicklung%20in%20der%20Jugendhilfe.pdf. 
Karlsruhe 
Freiburg im    
Breisgau 
Halle (Saale)

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    36 
 
Monaten nach Hilfebeginn deutlich weniger Hilfen vorzeitig beendet wurden, als 
das früher der Fall war. Insofern kann die beabsichtigte Qualitätssteigerung 
bestätigt werden. Aussagen zur Beeinflussung der Verweildauer sind verbindlich 
noch nicht möglich.  
Ähnlich wie in Karlsruhe, jedoch auf dem im Vergleichsring zweithöchsten 
Niveau, hat sich die Dichte der HzE + pro 100 junge Einwohner in Mannheim 
entwickelt: Während im Vorjahr erstmals ein leichter R ückgang stattfand, ist die 
Hilfedichte im Berichtsjahr  auf den für Mannheim bisher höchsten Wert der 
Zeitreihe gestiegen. Die Steuerungsstrategie in Mannheim setzt auf einen eher 
hohen Einsatz ambulanter Hilfen zur Vermeidung eines Anstiegs kostenintensiver 
stationärer Hilfen. So wurde der Familienrat als besondere Form der Beteiligung 
eingeführt und mit ein em ambulanten Training für ADHS -Kinder eine weiter e 
kurzlaufende Hilfe installiert. Diese Strategie dient sowohl der Wirtschaf tlichkeit 
als auch der fac hlichen Nachhaltigkeit und Passg enauigkeit der HzE +. Darüber 
hinaus wurde in 2012 der Bereich der Krisenintervention erweitert, zum Beispiel 
um eine intensive ambulante Hilfe während der ersten acht Wochen der 
Inobhutnahme bei Kleinstkindern (unter 3 Jahre), um eine schnellere Klärung der 
Perspektiven und des weiteren Hilfeverlaufs herbeizuführen. Die Verweildauern in 
stationären HzE+ übertreffen in geringem Maße den Durchschnitt der Städte.  Es 
bleibt darauf hinzuweisen, dass die Hilfen nach § 35a SGB VIII  einen 
vergleichsweise hohen Anteil an ambulanten Hilfen ausmachen. Dies ist vor allem 
mit dem hohen Bedarf an Integrationshilfen in die Schule und Therapien bei 
Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie) begründet. 
In Potsdam haben zum einen konzeptionelle Veränderungen im Bereich der 
ambulanten Hilfen einen wesentlichen Anteil an der  seit 2012  signifikant 
sinkenden Falldichte in den HzE +. So sind insbesondere bei den flexiblen Hilfen 
mehrere, teils parallel laufende und ergänzende Maßnahmen zu einer Hilfe pro 
Fall z usammengefasst worden, um zu einer ganzheitlicheren Fallsteuerung zu 
gelangen. Potsdam liegt bei der Beendigung von Hilfen nah am Durchschnitt der 
Städte und weist deutlich unterdurchschnittlich lange Verweildauern  im 
stationären Bereich  auf. Als  Steuerungsmaßnahme werden Erziehungshilfen 
zunächst nur  für ein halbes Jahr bewilligt, anschließend wird beurteilt, ob die 
Hilfe fortgesetzt werden muss. Der zeitliche Rahmen, in dem der 
Leistungserbringer und die Familie mit Hilfebedarf zu einer gelingen den 
Zusammenarbeit finden so llen, liegt in Potsdam bei sechs Wochen. Auffällig ist 
die eno rm hohe Dichte an Fällen nach §  35a SGB VIII, die sich j edoch einer 
Steuerung durch das Jugendamt entziehen, da sie im Sinne einer „Großen 
Lösung“ beim Sozialamt bewi lligt werden.  Zum anderen ist für Potsdam in  
Rechnung zu stellen, dass die Fallzahlen in den HzE + nur leicht gesunken sind, 
durch die stark gestiegene Einwohnerzahl unter 2 1-Jähriger (über 12 Prozent in  
2014) jedoch rechnerisch zum Sinken der Hilfedichte beiträgt. 
Rostock schultert die höchste Dichte der HzE +-Fälle pro 100 Jugendeinwohner 
im Vergleich der Städte. Ggü. dem Vorjahr ist die Belastung leicht gesunken. Aus 
Mannheim 
Potsdam 
Rostock

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    37 
 
den Stichtagsdaten lässt sich jedoch eine gegenläufige Entwicklung ablesen  
(Abbildung 13 ). Die Verweildauern der Hilfen, besonders bei den 
kostenintensiven Hilfen nach § 34 SGB VIII, fielen deutlich länger aus als noch in 
den Vorjahren. Um dieser En twicklung entgegen zu wirken, wurden ab Februar 
2015 Verfahrensabläufe der Hilfeplanung kritisch  hinterfragt. Die zentral organ i-
sierte Unterstützung bei der Planung und Ausgestaltung von Hilfekontexten wurde 
zugunsten dezentraler Fachteams aufgehoben. Neu dabei ist auch, dass nicht nur 
alle neuen, sondern ebenso alle kostenreleva nten Fälle in einem s tandardisierten 
Verfahren vorgestellt und bis zu einem konkreten Entscheidungsvorschlag für die 
Hilfegewährung beraten werden. Die Daten für Hilfen nach § 29 SGB VIII mit 
vereinfachtem Zugangsverfahren konnten qualifiziert werden, sodass diese Fälle 
nun in  die Erhebung einfließen.  Die Jugendhilfe in Rostock arbeitet in einem 
Umfeld, das vo n schwierigen soziostrukturellen  Rahmenbedingungen 
gekennzeichnet ist (vgl. Kapitel 3.5.). 
 
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen 
 
Die Zeitreihe des Mittelwertes über die letzten fünf Jahre weist einen 
sprunghaften Anstieg der Dichte ambulanter HzE +-Fälle von 2010 zu 2011 auf, 
um danach nur gering zu schwanken. Der Anstieg zum Berichtsjahr erfolgte mit 
leicht zunehmender Dynamik (KeZa 51b, Abbildung 14).  
Insgesamt wurden 41 Prozent der ambulanten HzE + im Laufe des Berichtsjahres 
beendet, wie der Vergleich zwischen Jahressummen - und Stichtagsauswe rtung 
zeigt (Abbildung 14 und 15). 
Der Anteil der ambulanten Hilfen macht deut lich über die Hälfte u nter den HzE + 
gesamt aus und bewegt sich seit 2011 auf gleichbleibendem Niv eau mit 
minimalen Schwankungen (KeZa 53b, Abbildung 16). 
Die niedrigste ambulante Falldichte im Vergleich findet sich über die gesamte 
Zeitreihe in Chemnitz, wo ggü. dem Vorjahr ein Anstieg zu beobachten ist  (Abbil-
dung 14). Die Verweildauer in ambulanten Hilfen ist durchschnittlich. Zugleich ist 
der Anteil ambulanter HzE + an allen Chemnitzer Fällen der niedrigste unter den 
Vergleichspartnern, zum Berichtsjahr a llerdings in moderatem Umfang gestiegen  
(Abbildung 16) . Chemnitz führt dies darauf zurück, dass sich ambulante 
Angebote häufig als nicht mehr ausreichend erweisen. Um dennoch 
Fremdunterbringungen zu vermeiden , wurde in den Vorjahren in Chemnitz das 
teilstationäre Angebot an Tagesgruppen aufgestockt. Teilstationäre Hilfen werden  
im Rahmen des Benchmarking den ambulanten Hilfen zugerechnet (s. Kapitel 2). 
Trotz des ergänzenden Angebots in Tagesgruppen sind öfters Hilfewechsel in 
stationäre Settings nötig. Pro blematisch ist aus Sicht der Kommune, dass 
zunehmend Kinder und Jugendliche in entfer nteren Orten untergebracht werden 
müssen, weil diese nicht in Chemnitz beschulbar sind (s. Kapitel 4.3.).  
Chemnitz

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    38 
 
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle in der Jahressumme 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 1,55 1,87 0,00 2,80 3,25 4,00 2,43 0,00 2,65
2011 1,71 2,96 0,00 2,95 3,43 4,09 3,75 3,79 3,24
2012 1,78 2,95 0,00 2,96 3,68 4,02 3,70 3,87 3,28
2013 1,73 3,38 2,87 3,06 3,71 3,96 2,90 4,02 3,20
2014 1,88 3,58 4,28 3,14 3,81 4,23 2,26 3,87 3,38
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 51b: 
HzE+-Fälle ambulant (Jahressumme) 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE.
 
 
Abbildung 15: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am Stichtag 31.12. 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 0,94 1,12 0,00 1,55 2,12 2,40 1,77 2,23 1,73
2011 1,07 1,36 0,00 1,57 2,27 2,37 2,23 2,08 1,85
2012 1,05 1,43 0,00 1,58 2,33 2,44 1,83 2,10 1,82
2013 1,15 1,43 2,04 1,79 2,49 2,52 1,38 2,46 1,91
2014 1,12 1,48 2,75 1,75 2,57 2,59 1,34 2,50 2,01
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 51a: 
HzE+-Fälle ambulant am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
 
 
Die Einbeziehung der aus dem HzE +-Budget finanzierten Hilfen ohne formales 
Antragsverfahren mit der Qualität einer HzE + ab 20 10 führt insbesondere für 
Darmstadt zu einer Diskontinuität in der Zei treihe von 2010 zu 2011, die sich 
bei den ambulanten, nicht jedoch bei den stationären Hilfen bemerkbar macht.  
Darmstadt

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    39 
 
Darmstadt setzt verstärkt auf ein sozialraumorientiertes niedrigschwelliges  
Angebot ohne formales Antragsverfahren, um mit niedrigschwelligen und frühen 
Hilfen späterem, gravieren derem Hilfebedarf zuvorzu kommen. Die aus dieser 
Strategie heraus gewährten Hilfen ohne formales Antragsverfahren mit der 
Qualität einer HzE + werden aus dem HzE +-Budget finanziert und als Hilfen für 
den Vergleich mitgezählt. Die Dichte der ambulanten HzE + (Jahressumme) hat 
sich ggü. dem Vorjahr abermals erhöht, der Anteil ambulanter Hilfen an allen 
HzE+ der Stadt macht etwa drei Viertel der Fälle aus und ist der höchste im 
Vergleich, die Laufzeiten ambulanter Hilfen im Schnitt jedoch die kürzesten im 
Vergleich (vgl. Abbildung 14, 16). Insgesamt liegt die Dichte ambulanter HzE+ in 
Darmstadt deutlich über dem Durchschnitt des Vergleichsrings. 
Freiburg im Bre isgau sieht sich im Berichtsjahr mit einem sprunghaften starken 
Anstieg der Dichte der ambulanten HzE +-Fälle pro 100 junge Einwohner 
konfrontiert. Die ambulante Hilfedichte in Freiburg im Breisgau ist nunmehr die 
höchste im Vergleich der Städte  (Abbildung 14). Analog liegt der Anteil 
ambulanter Hilfen an allen HzE + ebenfalls nach einem starken Anstieg nun über 
dem Mittelwert der Städte  (Abbildung 16 ). Freiburg hat den höchsten  Anteil 
ambulanter Hilfen nach § 35a SGB VIII im Vergleichsring. 
Anders als die  Gesamt-Falldichte in Halle (Saale) liegen die Fälle ambulanter 
HzE+ pro 100 junge Einwohner leicht unter dem Mittel der Städte  (Abbildung 
14). Die Hilfedichte steigt im Berichtsjahr mit ähnlicher moderater Dynamik wie 
im Vorjahr an. Der Anteil ambulanter HzE+ an allen HzE+ in Halle (Saale) lag seit 
2010 in etwa gleichauf und fällt dabei im Vergleich der Städte deutlich 
unterdurchschnittlich hoch aus. Letzteres ist dem hohen Aufkommen stationärer 
Hilfen geschuldet.  
Für Karlsruhe ist eine anhaltende Steigeru ng der Dichte ambulanter HzE + über 
die letzten fünf Jahre zu beobachten, die im Berichtsjahr wieder von etwas 
stärkerer Dynamik gekennzeichnet war (Abbildung 14). Karlsruhe verzeichnet im 
Berichtsjahr wie auch im Vorjahr Zuwächse unter den Einwohnern unter  21 
Jahren. Die ambulante Falldichte liegt in Karlsruhe über dem Mittel der Städte, 
während die Verweildauern eher lang sind und nur ein relativ geringer Anteil 
ambulanter Hilfen unterjährig beendet wird. Der Anteil a mbulanter HzE+ an allen 
HzE+ in Karlsruhe liegt mit knapp zwei Dritteln deutlich über dem Durchschnitt 
des Vergleichs. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Freiburg im 
Breisgau 
Halle (Saale) 
Karlsruhe

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    40 
 
Abbildung 16: Anteil ambulanter HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der Jahressumme 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 37 57 0 46 61 62 59 0 54
2011 36 72 0 47 62 61 66 54 57
2012 37 72 0 47 63 59 67 55 57
2013 36 75 49 48 65 60 62 55 56
2014 39 76 63 47 64 60 56 54 57
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
KeZa 53b: 
Anteil ambulante HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen (Jahressummen) 
Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .  
Die Daten sind gerundet, daher geringe Ungenauigkeiten enthalten.
Prozent
 
 
Mannheim trägt die zweithöchste Dichte an ambulanten  HzE+ unter den Städten 
(Abbildung 14). Die ambulanten Hilfen hatten dabei leicht unterdurchschnittliche 
Verweildauern. Im Berichtsjahr kam es gegenüber dem Vorjahr zu einer 
deutlichen Steigerung der Zahl der Fälle ambulanter HzE + pro 100 junge 
Einwohner. Der leichte Rückgang der Falldichte  im Vorjahr war  teils auch einer 
Qualifizierung der Datenerhebung der Hilfen nach § 35a SGB VIII geschuldet. 
Mannheim baute in den letzten Jahren Tagesgruppen gezielt zu Sch ülergruppen 
im Rahmen von § 29 SGB VIII um, mit dem Ziel, das Zusammenwirken von 
Jugendhilfe und Schule zu verbessern und frühzeitig pr äventiv wirken zu können. 
Die ambulanten Hilfen in Mannheim wurden leicht unterdurchschnittlich häufig 
im Berichtsjahr beendet. 
Die Zeitreihe weist seit dem Berichtsjah r eine deutlich unter dem Mittel der 
Städte liegende ambulante Falldichte für Potsdam aus  (Abbildung 14 ). Die 
Fallzahlen sind nun schon zum zweiten Mal in Folge drastisch gesunken. Dies ist 
jedoch nicht einem verminderten Hilfebedarf geschuldet, sondern zum einen dem 
Umstand, dass in Potsdam seit 2013 ein neues Konzept greift: Hilfebedarfen in 
einem Fall, denen zuvor in Form verschiedener Hilfen entgegengewirkt wurde, 
wird nun ganzheitlich im Rahmen einer Bewilligungsgrundlage begegnet. 
Infolgedessen sinkt der rechnerische Anteil ambulanter Hilfen an allen HzE + in 
Potsdam deutlich über die letzten Jahre  (Abbildung 16). Zum anderen muss der 
rechnerische Effekt, demz ufolge Potsdam einen Einwohnerzuwachs um über 12 
Prozent der unter 21 -Jährigen im Berichtsjahr verzeichnete, berücksichtigt 
werden. 
Mannheim 
Potsdam

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    41 
 
Rostock verzeichnet eine im Vergleich überdurchschnittliche D ichte der 
ambulanten HzE+-Fälle mit einem Rückgang zum Berichtsjahr (Abbildung 14). Es 
wurden leicht unter durchschnittlich viele ambulante HzE + im Laufe des 
Berichtsjahres beendet. Die Verweildauer in ambulanten Hilfen fällt in Rostock 
deutlich überdurchschnittlich aus. Bis 2010 wurden niedrigschwellige Hilfen in 
Form von formlosen Hilfen gewährt, diese Bedarfe wurden dann  in Form von 
HzE+ gedeckt. Ab 2013 fließen aufgrund einer Datenqualifizierung wieder alle 
Hilfen nach § 29 SGB VIII in die Erhebung ein.  Steigende Hilfebedarfe werden in 
wachsendem Maße an das Jugendamt durch Informationen durch Dritte ( als 
Ergebnis von Vernetzung ) und infolge von Meldungen im  Rahmen von 
Kindeswohlgefährdung bekannt; des Weiteren  werden in den letzten Jahren 
zunehmend Integrationshelfer an Schulen eingesetzt. 
 
4.2.1. Gewichtung einzelner ambulanter Leistungsarten 
 
Seit 2012 erheben die Teilnehmers tädte im Benchmarking der Hilfen zur 
Erziehung+ ambulante Hilfen differenziert nach Leistungsarten und werten diese  
hinsichtlich des  Anteils der wichtigsten ambulanten Leistungsarten an allen 
ambulanten HzE + aus, einschließlich der teilstationären Hilfen nach § 32 SGB 
VIII. Aus der Gewichtung der einzelnen Leistungsarten können sich Rückschlüsse 
auf Strategien, aber auch auf Traditionen vor Ort ergeben.  
 
Abbildung 17: Anteil ambulanter HzE+-Fälle nach Leistungsarten an allen ambulanten 
HzE+-Fällen in der Jahressumme 
40,1 43,4
1,8
15,3
31,2
4,0
53,9
0,0 27,1
0,6
0,0
1,6
2,6
8,0
15,9
1,6
4,4
4,34
2,4 3,5
17,1
17,2
6,3
20,9
0,1
12,5
10,0
27,2
26,2
27,6
47,9 23,7 30,1
3,5
66,2 31,55
5,9 3,6
6,3
6,1
17,9
7,9
4,1
4,0
7,0
14,8 12,7
40,2
10,6 12,9
17,5
36,1
4,3 18,63
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 53.1-5b, 53.7b: 
Anteil ambulanter HzE+-Fälle nach ausgewählten Leistungsarten
an allen ambulanten HzE+-Fällen (Jahressumme)
§ 35a SGB VIII 
Eingliederungshilfe
§ 32 SGB VIII Tagesgruppe
§ 31 SGB VIII 
Sozialpädagogische 
Familienhilfe 
§ 30 SGB VIII 
Erziehungsbeistand, 
Betreuungshelfer 
§ 29 SGB VIII Soziale 
Gruppenarbeit
§ 27.2 SGB VIII flexible 
erzieherische Hilfen 
Prozent
Leistungsarten, die im Durchschnitt der Städte nur einen geringen Anteil der Fälle ausmachen, sind nicht als einzelne 
Leistungsart aufgeführt, darunter Hilfen nach   35, 41, 20, 27.3. Daher entspricht die Summe der hier einbezogenen 
Leistungsarten nicht allen ambulanten Hilfen in KeZa 53b und erreicht nicht notwendigerweise 100 %.
 
 
Rostock

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    42 
 
Vier von zehn  ambulanten Hilfen in Chemnitz werden als flexible Hil fen nach 
§ 27.2 SGB VIII bewilligt. In dieser Hilfeart können, dem pädagogischen Bedarf 
entsprechend, Anteile der §§ 29,30 SGB VIII enthalten sein. In ihrer klassisc hen 
Ausprägung können die §§ 29, 30 SGB VIII den oftmals sehr komplexen, indiv i-
duellen Hilfebedarf nicht in vollem Umfang leisten. Hilfen nach §§ 31, 32 und 
35a SGB VIII  werden zu jeweils nur leicht unter dem Durchschnitt liegenden 
Anteilen erbracht. 
Etwas weniger als die H älfte der ambulanten Hilfen in Darmstadt wird in Form 
einer flexiblen Hilfe nach § 27.2 SGB VIII erbracht, worunter auch die formlosen 
Hilfen fallen, die eine wachsende Anzahl unter den Fällen ausmachen. Darüber 
hinaus bewilligt Darmstadt auch ein gewisses  Quantum im Rahmen der 
schulischen Förderung (z.B. Tagesprojekt Petra) nach § 27.3 SGB VIII als 
ambulante Hilfe. Die übrigen ambulanten Hilfearten machen einen jeweils eher 
unterdurchschnittlichen Anteil aus. 
Für Freiburg im Breisgau kann festgestellt wer den, dass ein weit 
überdurchschnittlicher Anteil ambulanter Hilfen nach § 35a SGB VIII bewilligt  
werden. Die Hilfen nach § 35a SGB VIII werden eher nicht in sozialen 
Brennpunkten, sondern vor allem in bürgerlichen Quartieren eingefordert, wo die 
Eltern oft mals weniger einen erzieherischen Bedarf sehen, als vielmehr ein 
medizinisches Problem beim Kind. Während die Hilfen nach § 32 SGB VIII in 
etwa durchschnittlich häufig ei ngesetzt werden, spielen die Leistungsarten nach 
§§ 27.2 und 29 SGB VIII nur eine verhältnismäßig kleine Rolle. Häufiger werden 
Sozialpädagogische Familienhilfen und in überdurchschnittlichem Maße 
Erziehungsbeistände bewilligt. 
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII spielt in Halle (Saale) 
die mit Abstand größte Rolle unter den ambulanten Leistungsarten mit fast 50 % 
der ambulanten Hilfen. Die Erziehungsbeistände nach § 30 SGB VIII machen im 
Vergleich zu den anderen Städten ebenfalls einen überdurchschnittlichen Anteil 
aus. In vergleichsweise geringem Maße kommen flexible Hilfen zum Einsatz. 
Die teilstationäre Leistungsart der  Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII macht in 
Karlsruhe einen deutlich überdurchschnittlichen Anteil unter den ambulanten 
Hilfeformen aus. Hilfen nach § 32 SGB VIII sind oftmals kostenintensiver als 
andere ambulante Hilfeformen, werden aus fachlichen Gründen aber bisweilen 
eingesetzt, um eine stationäre Unterbringung zu vermeiden. Höher als im Mittel 
der Städte fällt auch der Anteil der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII  
aus.  
Als häufigste Hilfeform in Mannheim kommt die Sozialpädagogische Familienhilfe 
nach § 31 SGB VIII zum Einsatz, danach die Hilfe nach § 30 SGB VIII 
(Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe). Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB 
VIII ist zwar nur die vierthäufigste ambulante HzE + in Mannheim, spielt aber in 
allen anderen Vergleichsstädten eine deutlich geringere Rolle. Um die jungen 
Menschen auch direkt an den Schulen zu erreichen, bewilligt Mannheim 
Chemnitz 
Darmstadt 
Freiburg im 
Breisgau 
Halle (Saale) 
Karlsruhe 
Mannheim

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    43 
 
Leistungen nach § 29 SGB VIII, die in Form von Schülergruppen direkt in den 
Schulen erbracht werden. 
Augenfällig hoch ist der Anteil der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in 
Potsdam – nämlich etwa doppelt so hoch wie im Mittel des Vergleichs. Hier ist zu 
berücksichtigen, dass Potsdam seit einigen Jahren die Hilfen nach §  35a SGB 
VIII im Rahmen einer „Großen Lösung “ durch das Sozialamt bearbeiten lässt. 
Somit sind diese Fälle der Steuerung des Jugendamtes und etwaiger 
Synergieeffekte in  der Hilfeplanung entzogen. Die Hilfen nach § 35a SGB VIII 
werden auch in Potsdam vorwiegend aus dem bürgerlichen Milieu gefordert – die 
Eltern sehen eher weniger einen erzieherischen Bedarf, sondern ein medizinisches 
Problem beim Kind. Während darüber hinaus Hilfen nach §§ 29, 30, 31 und 32 
in Potsdam verhältnismäßig selten zum Einsatz kommen, wird mehr als jede 
zweite ambulante HzE+ als flexible Hilfe nach § 27.2 bewilligt. Potsdam hat zum 
Vorjahr eine wesentliche konzeptionelle Umsteuerung vorgenommen: 
Verschiedene, nebeneinander laufende Hilfen für einen jungen Menschen werden 
nun im Sinne eines g anzheitlicheren Ansatzes in einer flexiblen Hilfe 
zusammengefasst, die die unterschiedlichen Bedarfe auf einer einzigen 
Leistungsgrundlage deckt.  
Rostock bewilligt etwa zwei von drei ambulanten Hilfen als Sozialpädagogische 
Familienhilfe nach § 31 SGB VIII, das entspricht dem mit Abstand größten A nteil 
im Vergleich der Städte. Darüber hinaus fallen die Anteile an Hilfen nach §§  29 
und 30 SGB VIII leicht überdurchschnittlich aus. Hilfen nach §§ 35a und 32 SGB 
VIII spielen dagegen eine untergeordnete Rolle. Die Form der flexiblen Hilfen nach 
§ 27.2 SGB VIII kommt dagegen in Rostock als einziger Stadt des Vergleichs 
überhaupt nicht zum Einsatz. 
 
4.2.2. Tagesgruppe als ambulante Leistungsart 
 
Der Benchmarkingkreis der Hilfen zur Erziehung + der mittleren Großstädte 
bundesweit hat sich in seinen Anfängen entschlossen, die verschiedenen 
Hilfeformen nach stationär im Sinne von „in Fremdunterbringung“ und ambulant 
im Sinne von „nicht in Fremdunterbringung wohnend“ zu differenzieren. Dies hat 
den fachl ichen Hintergrund, das s es einen erheblichen Eingriff in die Biografie 
eines jungen Menschen bedeutet, wenn dieser nicht mehr in seiner Familie leben 
kann, sondern in eine Einrichtung oder in eine Pflegefamilie umsiedelt.  
Die Leistungsart Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII bewirkt  diesen Einschnitt nicht 
und wird daher zu den ambulanten Hilfeformen hinzugerechnet. In anderen 
Zusammenhängen werden die Hilfen nach § 32 SGB VIII auch als teilstationäre 
Hilfen beschrieben, was für die vorliegende Betrachtung jedoch nicht 
übernommen wird. 
Potsdam 
Rostock

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    44 
 
Vom Standpunkt der fachlichen sowie der fiskalischen Steuerung aus betrachtet, 
nimmt die Tagesgruppe eine Sonderrolle ein. Zum einen wird mit ihrem Ei nsatz 
die Hoffnung verbunden, eine Fremdunterbringung zu vermeiden, wenn a ndere 
ambulante Angebote nic ht greifen. Zum anderen sind die Aufwände für 
Tagesgruppen in aller Regel höher als für andere ambulante Angebote. 
 
Abbildung 18: Anteil HzE+-Fälle nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe) an allen ambulan-
ten HzE+-Fällen in der Jahressumme 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 5,5 15,2 0,0 7,3 23,6 8,1 3,6 0,0 10,6
2011 7,2 8,2 0,0 6,4 22,0 8,4 2,1 3,7 8,3
2012 7,1 6,5 0,0 6,5 19,7 8,6 2,8 4,3 7,9
2013 6,9 3,7 7,9 5,7 19,0 8,2 4,0 3,9 7,4
2014 5,9 3,6 6,3 6,1 17,9 7,9 4,1 4,0 7,0
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
KeZa 53.5: 
Anteil ambulanter Hilfen nach § 32 SGB VIII 
an allen ambulanten Hilfen (Jahressumme)
Zeitreihe
 
 
Die Hilfeform der Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII kommt in den Städten des 
Vergleichs anteilig sehr unterschiedlich häufig zum Einsatz. Während in 
Darmstadt, Potsdam und Rostock nur ein kleiner Anteil unter den ambulanten 
Hilfen in teilstationärer Fo rm erbracht wird, fällt dieser in Karlsruhe  
außerordentlich hoch aus und macht deutlich mehr als  das Doppelte des 
Mittelwertes aus.  Dennoch ist es in Karlsruhe gelungen, den Anteil der Hilf en 
nach § 32 SGB VIII über die Zeitreihe deutlich zu senken. 
Die St rategie, möglichst bedarfsdeckend bereits im Vorfeld formaler HzE zu 
agieren, hat in Darmstadt dazu beigetragen, den Anteil der Hilfen nach § 32 SGB 
VIII über die Zeitreihe auf den niedrigsten Wert im Vergleichsring zu senken. 
In Chemnitz, Freiburg im Brei sgau und Halle (Saale) macht das teilstationäre 
Angebot nach § 32 SGB VIII einen noch unter dem Durchschnitt liegenden Anteil 
aus, während dieser in Mannheim den Mittelwert des Vergleichs etwas übertrifft. 
 
Sonderrolle der 
Tagesgruppe

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    45 
 
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen 
 
Die Jugendämter verfolgen das Ziel, nach Möglichkeit Kinder, Jugendliche und 
ihre Familien in ambulanten Settings zu unterstützen. Stationäre Hilfen kommen 
immer dann in Betracht, wenn ambulante Hilfen nicht ausreichen, um den 
erzieherischen Bedarf angemesse n zu befriedigen, beispielsweise weil sie nicht 
wirksam oder nicht hinreichend nachhaltig wären.  Die stationären Hilfearten 
unterscheiden sich im Wesentlichen von Hilfen in Einrichtungen, darunter 
insbesondere (aber nicht nur) die Heimerziehung nach § 34 S GB VIII und in die 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, mithin das familiennahe Setting in einer 
Pflegefamilie. Es kommt vor, dass junge Menschen in stationären Hilfen 
ergänzend auch ambulante Hilfen erhalten, dass einer stationären Hilfe eine 
ambulante vorausgegangen ist oder dass auf eine stationäre Hilfe eine ambulante 
folgt. 
Es ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zunehmenden Zuwanderung von 
Flüchtlingen im Berichtsjahr 2014  aus Krisengebieten in besonderem Maße die 
Jugendämter in Freiburg im Breisga u, Karlsruhe und Mannheim steigende 
Fallzugänge an unbegleiteten min derjährigen Flüchtlingen haben , für die in aller 
Regel eine U nterstützung in Form von stationären Unterbringungen notwendig 
wird. 
Die Kennzahl 52b (Abbildung 19) bildet nur Hilfen in eigener Fallverantwortung, 
d.h. ohne Fälle mit geleisteter  Kostenerstattung nach § 89 a -h SGB VIII an 
andere Jugendämter, ab.  Auf die Sonderentwicklung zu den unbegleiteten  
minderjährigen Flüchtlingen, für die Kostenerstattung erhalten wird, wird in 
einem eigenen Kapitel (Kapitel 4.3.2.) eingegangen. 
Die Dichte der stationären Fälle in den Hilfen zur Erziehung + pro 100 Einwohner 
unter 21 Jahren stagniert seit vier Jahren, wobei der Vergleich der 
Jahressummen- (Abbildung 19) mit den Stichtagsdaten darauf hindeute t, dass 
immer weniger Hilfen unterjährig beendet werden können (KeZa 52a, Abbildung 
20). Die Jugendämter verzeichnen zunehmend intensivere Hilfebedarfe, die eine 
frühzeitige Beendigung nicht angeraten erscheinen lassen. Seit vier Jahren 
können die Steuerun gsbemühungen der Sozialen Dienste allerdings einen 
weiteren Anstieg der stationären Hilfedichte im Durchschnitt des 
Benchmarkingkreises erfolgreich entgegenwirken, indem mit Hilfebedarfen 
möglichst passgenau in ambulanter Form abgeholfen wird. 
Eine deutlich überdurchschnittliche stationäre Falldichte weisen Chemnitz, Halle 
(Saale), Mannheim und Rostock auf. Im Mittel liegt die Dichte der stationären 
Fälle in den Hilfen zur Erziehung + pro 100 Einwohner unter 21 Jahren in 
Freiburg im Breisgau. Unter dem Mitte l liegt die stationäre Falldichte in 
Karlsruhe, noch deutlicher in Potsdam und sehr nie drig in Darmstadt (Abbildung 
19).

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    46 
 
Abbildung 19: Dichte der stationären HzE+-Fälle in der Jahressumme 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 2,66 1,43 0,00 3,21 2,04 2,50 1,71 0,00 2,26
2011 3,01 1,13 0,00 3,31 2,12 2,58 1,91 3,28 2,48
2012 3,02 1,17 0,00 3,36 2,13 2,83 1,73 3,13 2,48
2013 3,07 1,12 2,94 3,34 2,00 2,66 1,54 3,23 2,49
2014 2,90 1,15 2,55 3,55 2,13 2,83 1,70 3,31 2,52
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 52b: 
HzE+-Fälle stationär (Jahressumme) 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
 
 
Abbildung 20: Dichte der stationären HzE+-Fälle am Stichtag 31.12. 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 1,20 0,80 0,00 1,83 1,30 1,45 1,21 1,50 1,33
2011 1,29 0,86 0,00 1,99 1,33 1,58 1,11 1,68 1,41
2012 1,41 0,87 0,00 1,98 1,35 1,60 1,10 1,79 1,44
2013 1,37 0,86 1,79 1,89 1,37 1,63 0,99 1,87 1,47
2014 1,19 0,86 1,72 2,03 1,43 1,67 1,04 2,05 1,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 52a: 
HzE+-Fälle stationär am 31.12. des Berichtsjahres 
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    47 
 
In Chemnitz sinkt die Dichte stationärer Hilfen erstmalig im Verlauf der Fünf -
Jahres-Zeitreihe wieder und befindet sich nunmehr auf dem zweitniedrigsten Wert 
der Zeitreihe (Abbildung 19). Die  insgesamt hohe stationäre Falldichte ist den 
Bedarfslagen der Familien und jungen Menschen geschuldet. Diese Bedarfe 
können nicht mehr allein in der Stadt Chemnitz gedeckt werden. Überdies hat 
Chemnitz ein sehr hohes Aufkommen an Inhobhutnahmen zu tr agen, die in der 
stationären HzE +-Dichte enthalten sind (siehe Kapitel 4.3.1 .). Es handelt sich 
vielfach um junge Selbstmelder, für die Inobhutnahmen mit vergleichsweise  
kurzer Laufzeit eingerichtet werden müssen, was dazu beiträgt, dass Chemnitz 
mehr als die H älfte aller stationären HzE + und damit den höchsten Anteil unter 
den Städten vor Ende des Berichtsjahres beendete, weswegen die stationäre 
Hilfedichte zum Stichtag in Chemnitz unter dem Mittel der Städte liegt. Die 
Verweildauern in Hilfen nach §  34 SGB VII I übertreffen den Mittelwert der 
Städte. 
Außergewöhnlich niedrig fällt die Dichte stationärer Fälle in Darm stadt aus. Der 
Anteil stationärer HzE + an allen HzE + macht nur ca . ein Viertel  aller HzE + aus. 
Darmstadt verfolgt die Strategie, durch frühzeitige, ggf. formlose Hilfen späteren, 
u.U. gravierenderen Hilfebedarfen vorzubeugen. Um eine größtmögliche 
Passgenauigkeit der Hilfen zu erzielen, wurden die Mitarbeiter vor wenigen Jahren 
in der Sozialpädagogischen Familiendiagnose 9  geschult. Eine Beendung 
stationärer Hilfen konnte unter den insgesamt relativ wenigen stationären Hilfen 
nur zu einem kle inen Teil vorgenommen werden. Da insgesamt nur sehr wenige 
HzE+-Fälle in Darmstadt stationär untergebracht sind, verbleiben überwiegend 
Fälle mit eher geringer Au ssicht auf die Wahrnehmung der Rückkehroption in 
Hilfen nach §  34 SGB VIII, weswegen die Verweildauer in dieser Hilfe 
erwartungsgemäß überdurchschnittlich ausfällt. 
Freiburg im Breisgau weist eine sichtlich überdurchschnittliche Dichte stationärer 
HzE+ auf, dies wird sowohl in der Jahressummen - als auch in der 
Stichtagsbetrachtung deutlich. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass 
Freiburg im Breisgau aufgrund der Grenzlage in besonders hohem Maße vom 
Zustrom durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  betroffen ist. Unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge werden zum einen in Inobhutnahmen nac h § 42 SGB 
VIII, aber auch in An schlusshilfen nach § 34 SGB VIII untergebracht  (vgl. Abbil-
dungen 23, 24). Dennoch ist die stationäre Hilfedicht e im Vergleich zum Vorjahr 
stark gesunken. Dies ist mit dem deutlichen Anstieg der Dichte ambulanter HzE + 
und mit einer bewussten Steuerung in Zusammenhang zu bringen, der sich auch 
im stark gesunkenen und nunmehr unterdurchschnittlichen Anteil stationärer 
HzE+ an allen HzE+ manifestiert (Abbildung 21). Die Verweildauer in Hilfen nach 
§ 34 SGB VIII fällt weit unterdurchschnittlich lang aus. 
                                                 
9 Vgl. Uhlendorff, Uwe/ Cinkl, Stephan/ Marthaler, Thomas: Sozialpädagogische Familiendiagnosen. 
Deutungsmuster familiärer Belastungss ituationen und erzieherischer Notlagen in der Jugendhi lfe. 
Weinheim und München 2006. 
Freiburg im 
Breisgau 
Darmstadt 
Chemnitz

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    48 
 
Halle (Saale) trägt die höchste Zahl der stationären HzE + pro 100 junge 
Einwohner im Benchmarking. Im Berichtsjahr ist dieser Wert gegenüb er dem 
Vorjahr abermals mit größerer Dynamik gestiegen, auch in absoluten Fallzahlen, 
wenngleich die Verweildauern in der Hilfeform § 34 SGB VIII 
unterdurchschnittlich lang ausfallen. In Halle (Saale) wurden überdurchschnittlich 
viele stationäre Fälle im V erlauf des Berichtsjahres beendet. Der Anteil der 
stationären Hilfen ist deutlich höher als im Mittel der Städte (Abbildung 21).  
Nachdem in Karlsruhe im Vorjahr der niedrigste  Stand in der Zeitreihe  erreicht 
werden konnte, ist im Berichtsjahr wieder ein stärkerer Anstieg zurück auf das 
Niveau von 2012 erfolgt . Die Zahl der stationären HzE + pro 100 junge 
Einwohner in Karlsruhe verbleibt aber wie in den Vorjahren unter dem 
Durchschnitt der Städte. Zwar ist dies begünstigt durch die Entwicklung der 
Einwohnerzahlen unter 21 Jahre n, die kontinuierlich steigt. Die Fälle mit einem 
Hilfebedarf nach § 34 SGB VIII haben eine überdurchschnittliche Verweildauer, 
die gegenüber dem Vorjahr etwas länger währt. Der Anteil der stationären Hilfen 
an allen HzE + ist leicht zunehmend, aber unterdurchschnittlich hoch (Abbildung 
21). 
Auch in Mannheim konnte der deutliche Rückgang der stationären Falldichte vom 
Vorjahr nicht verstetigt werden, die stationäre Hilfedichte des Berichtsjahres 
entspricht wieder der des Vorvorjahres. Insgesamt liegt die stationäre Falldichte in 
Mannheim im Berichtsjahr über dem Mittelwert der Städte.  Der 
Optimierungsprozess in 2011 auf der Ebene der Einzelfallsteuerung (u.a. 
Fallanalysen) und des Fachcontrollings trugen aber neben einer  verbesserten 
Passgenauigkeit der Hilfen dazu bei, Folgebedarfe zu vermeiden. Im Bericht sjahr 
wurden in Mannheim in etwas überdurchschnittlichem Maße stationäre Hi lfen 
beendet. Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE + ist ggü. dem Vorjahr 
konstant geblieben und  liegt weiterhin höher als zu Beginn der Zeitreihe  (Abbil-
dung 21). Da die Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in 
aller Regel nach einer Inobhutnahme mit einer nachfolgenden stationären Hilfe in 
die Betrachtung der gesamten stationären H ilfen einfließen, ist davon auszug e-
hen, dass die steuerbaren Hilfen aus der ursprünglichen Wohnbevölkerung z u-
rückgegangen sind, während dieser Effekt durch die Zunahme der Hilfen für 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgehoben wird. 
In Potsdam konnt e die Dichte der stationären HzE +-Fälle pro 100 junge 
Einwohner 2012 und 2013  deutlich reduziert werden,  wobei sich dieser Trend 
im Berichtsjahr nicht fortsetzt: Die Dichte stationärer Hilfen steigt wieder merklich 
an. Dennoch hat Potsdam hat die zweitnied rigste stationäre Dichte im 
Benchmarking zu vermelden . Der Anteil der stationären HzE +, die im Laufe des 
Berichtsjahres beendet werden konnten, lag gleichauf zum Mittelwert (Abbildung 
21). Der rechnerische Effekt, demzufolge Potsdam einen Einwohnerzuwachs um 
über 12 Prozent der unter 21 -Jährigen im Berichtsjahr verzeichnete, mus s 
berücksichtigt werden. In absoluten Zahlen hatte Potsdam im Berichtsjahr einen 
leichten Zuwachs an stationären Fällen. Ausgewählte stationäre Falldaten sind 
Potsdam 
Mannheim 
Karlsruhe 
Halle (Saale)

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    49 
 
regelmäßig der Beigeord neten vorzulegen. Quartalsweise legt ein detaillierter 
Bericht Rechenschaft ab. Insbesondere Hilfen nach § 34 SGB VIII 
(Heimerziehung), § 19 SGB VIII (Mutter -Kind-Einrichtungen), § 27.2 SGB VIII 
(flexible Hilfen) und § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljäh rige) werden 
sorgfältiger Prüfung unterzogen. Auffällige Entwicklungen müssen begründet 
werden. Potsdam spricht vierteljährlich mit den Leitungen der stationären 
Einrichtungen über Bedarfe, Angebote und Anpassungen der Konzepte. Auf diese 
Weise kann für ei nen großen Teil des Hilfebedarfes ein passgenaues Angebot 
bereitgestellt werden. 
Die Zahl der stationären HzE + pro 100 junge Einwohner in Rostock in der 
Jahressumme übertrifft deutlich den Mittelwert der Ver gleichspartner, weist aber 
eine schwankende Tendenz auf (Abbildung 19).  Die Verweildauern der Hilfen 
nach § 34 SGB VIII in Rostock fallen überdurchschnittlich lang aus. Im 
Berichtsjahr wurden in Rostock unterdurchschnittlich viele stationäre Hilfen 
beendet. Der Anteil stationärer Hilfen an allen HzE + übertrifft in geringem Maße 
das Mittel der Städte. 
 
Abbildung 21: Anteil stationärer HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der Jahressumme 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 63 43 0 53 39 39 42 0 46
2011 64 28 0 53 38 39 34 46 43
2012 63 28 0 53 37 41 31 45 43
2013 63 25 51 52 35 40 33 45 43
2014 61 24 37 53 36 40 42 46 42
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
KeZa 54b: 
Anteil stationärer HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen (Jahressummen) 
Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
Die Daten sind gerundet, Nachkommastellen nicht abgebildet, daher besteht eine geringe Ungenauigkeit.
Prozent
 
 
Der Anteil stationärer Hilfeformen an allen HzE + stagniert im Mittel der Städte  
seit 2011 , zum Berichtsjahr ist er jedoch etwas gesunken . Der Anteil der 
stationären Erziehungshilfen an allen HzE + gibt in erster Linie Hinweise auf die 
Bedarfslage in den Städten, andererseits aber auch auf Steuerungsstrategien.  
 
Rostock

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    50 
 
4.3.1. Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 
 
Während Jugendhilfe bestrebt ist, mit und im Sinne der beteiligten Familien zu 
agieren, um Hilfebedarfe zu decken oder diesen vorzubeugen, so ist es im Falle 
einer Kindeswohlgefährdung unter Umständen nicht immer möglich, den Schutz 
Minderjähriger ohne eine sofortige Intervention im Sinne einer Herausna hme des 
jungen Menschen aus der Familie zu gewährleisten. In solchen Situationen muss 
Jugendhilfe das Wächteramt wahrnehmen. 
In der Regel mündet eine solche Intervention  zunächst in eine Inobhutnahme 
nach § 42 SGB VIII zum vorläufigen Schutz von Kindern und Jugendlichen, bevor 
nach Klärung des spezifischen Hilfebedarfs über die Einleitung einer 
erzieherischen Hilfe entschieden wird.  Da es sich bei den Hilfen nach § 42 SGB 
VIII um stationäre Maßnahmen handelt, fließt die Anzahl der Inobhutnahmen mit 
in die stationären HzE + und somit auch in die Gesamtheit der HzE + in den 
Kennzahlenvergleich ein. 
Obwohl die Anzahl der Inobhutnahmen von Kommune zu Kommune durchaus 
differiert und starken Schwankungen unterlegen ist , ist es erforderlich, sie in die 
Betrachtung einzubeziehen, denn 
 fachlich gesehen mündet eine Inobhutnahme häufig in eine  HzE+ nach 
§§ 33 oder 34 SGB VIII. In einigen Kommunen wird im Falle einer 
erforderlichen Herausnahme eines jungen Menschen aus der F amilie sehr 
frühzeitig darauf hingewirkt, dass die Eltern in eine Hilfe nach § 34 SGB 
VIII oder § 33 SGB VIII  einwilligen, so dass die formale Inobhutnahme 
nach § 42 SGB VIII entweder nur sehr kurz zum Tragen kommt oder ganz 
vermieden wird. Das heißt, dass ähnlich gelagerten Hilfebedarfen in 
manchen Kommunen durch Maßnahmen nach § 42 SGB VIII, in anderen 
Kommunen aber eher nach §§ 33 oder 34 SGB VIII, abgeholfen wird. 
 Der Personalaufwand für Inobhutnahmen ist in den Personaldaten 
eingerechnet. Zur validen Er mittlung von Fallkosten muss daher auch die 
entsprechende Anzahl der Fälle einschließlich der Inobhutnahmen 
einbezogen sein. 
Eine Herausnahme der Fälle nach § 42 SGB VIII würde daher den Vergleich 
unvollständig erscheinen lassen.  
Die folgende Abbildung 22  bildet die Anteile stationärer Leistungsarten in den 
HzE+, darunter auch der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII, ab (Leistungsarten, 
die im Mittel der Städte w eniger als 1 Prozent der Anteile ausmachen, sind nicht 
abgebildet, darunter stationäre Maßnahmen n ach §§ 27.2, 35, 20  SGB VIII ). 
Hieraus wird deutlich sichtbar, dass die Inhobhutnahmen in den Städten des 
Vergleichs eine sehr unterschiedliche Relevanz im Portfolio der Maßnahmen 
haben.  
Inobhutnahmen 
als HzE+-
Leistung

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    51 
 
Für die Stadt Karlsruhe, auf deren Gebiet die Landeserstaufnahmeeinr ichtung 
(LEA) Baden -Württemberg angesiedelt ist, wird darauf hingewiesen, dass das 
Fallaufkommen für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlingen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit nicht erfasst wurde. 
Bisweilen ergeben sich Inobhutnahm en nicht aus der Initiative des Jugendamtes 
zur Wahrnehmung des Wächteramtes heraus, sondern auf Initiative der 
Minderjährigen selbst. In dem Fall wendet sich ein junger Mensch – in aller Regel 
ein Jugendlicher – selbsttätig an das Jugendamt und verlangt, in Obhut 
genommen zu werden. Diesem Wunsch muss das Jugendamt zum Schutze des 
jungen Menschen nachkommen.  
 
Abbildung 22: Anteil stationärer Fälle nach Leistungsarten an allen HzE +-Fällen in der 
Jahressumme 
6,1 3,6
7,8
12,1
4,5 3,4
11,0
6,9
16,2
8,5
22,5 14,9
13,1
20,7
18,9
16,4
1,7
2,6
1,1 1,6
3,0
3,3
1,3
2,1
1,9
3,8
0,0 5,3
0,0
1,7
3,7
3,3
22,7
7,7
9,6 6,3
7,9
4,5
8,5
9,6
1,7
1,4
1,5 0,7
1,4
2,3
1,1
1,4
0
10
20
30
40
50
60
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 55.2-7b: 
Anteil der stationären HzE +-Fälle nach Leistungsarten
an allen HzE+-Fällen (Jahressumme)
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach 
§ 19 gemeins. Wohnen 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach 
§ 42 Inobhutnahmen 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach 
§ 41 junge Volljährige 2014
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach 
§ 35a EGH 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach 
§ 34 2014
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach 
§ 33 2014
Prozent
Ohne Kostenerstattungsfälle nach  33 SGB VIII.
Leistungsarten, auf die in Durchschnitt der Städte weniger als 1 Prozent der Fälle ausmachen, sind nicht als einzelne Leistungsart aufgeführt, 
daher entspricht die Summe der hier einbezogenen Leistungsarten nicht allen stationären Hilfen in KeZa 54b.
n.v.
 
 
Beim Vergleich der  stationären HzE + nach Leistungsarten ist jedoch zu berüc k-
sichtigen, dass hier sehr unterschiedliche Hilfen gegenüber g estellt werden, oft 
sehr kurz dauernde (und damit weniger teure) Ino bhutnahmen gegenüber meist 
langandauernden Hilfen nach § 33 oder § 34  SGB VIII. Damit ist der Anteil der 
Hilfefälle nicht mit den dadurch verursachten Kosten vergleichbar. 
Zu den  ungewöhnlich hohen – aber zum Vorjahr gesunkenen – anteiligen 
Fallzahlen in den Hilfen nach §  42 SGB VIII in Chemnitz  tragen zu einem  in 
hohem Maße solche jugendlichen Selbstmelder bei, die sich für wenige Nächte in 
Obhut nehmen lassen, die Einrichtung dann wieder verlassen, um vielfach einige 
Wochen oder Monate später erneut um Obhut zu bitten, sich gleichzeitig aber

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    52 
 
anderen Angeboten des Jugendamt es verschließen. Zu der in der 
Fachöffentlichkeit diskutierten Frage, ob Jugendliche in solchen Situation en in 
Obdachlosenunterkünften untergebracht werden sollen oder dürfen, hat sich der 
Deutsche Verein 2013 mit einem Gutachten eindeutig gegen eine Unterbringung 
in Obdachlosenunterkünften positioniert.  
Während es dem Gutachten nach  einerseits sehr wohl Anlass zum Einschreiten 
für die O rdnungsbehörden gibt, wenn eine jugendliche Person obdachlos ist , da 
deren Leben und körperliche Unversehrtheit ein hohes  Rechtsgut darstellen , 
wurde mit der familienorientierte n Ausrichtung des SGB VIII  „bewusst von der 
rein sicherheitsorientierten Praxis Abstand genommen.“10 Und weiter: 
„Vor diesem Hintergrund sind Minderjährige, egal welchen Alters, nicht 
ordnungsbehördlich aufzunehmen oder unterzubringen. Sofern der Fokus der 
ordnungsbehördlichen Maßnahme auf das Wohl und den Schutz des 
Jugendlichen gerichtet ist, greift § 42 SGB VIII als speziellere Regelung ein und 
verdrängt den Anwendungsbereich der Ordnungsbehördengese tze. Die 
Ordnungsbehörden dürfen nur mit ordnungsbehördlichen Mitteln eingreifen, wenn 
der Anlass des Vorgehens in anderen Gründen liegt. Doch auch in derartigen 
Fällen ist aber eine Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft nicht 
rechtmäßig, da im Interesse und zum Schutz der jugendlichen Person auf mildere 
Mittel zurückgegriffen werden muss. (…) § 42 SGB VIII normiert eindeutig, dass 
es nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht zur Inobhutnahme gibt, die 
nicht zur Disposition der Kommunen oder der  Minderjährigen steht. 
Dementsprechend kann nicht auf das Ordnungsrecht ausgewichen werden.“11 
In einigen Städten des Vergleichsrings werden daher neue Wege für die 
betroffenen jungen Menschen erprobt oder diesbezügliche Überlegungen  
angestellt. So gibt es in Mannheim eine Anlaufstelle für sogenannte Straßenkinder 
bei einem freien Träger, die sozialpädagogische Angebote auf nie drigschwelliger 
Basis anbietet sowie eine Schlafstelle für junge Volljährige.  
Eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche (bis ca. 27 Jahre) ohne Zuhause 
steht in Form des Angebots „IGLU“ auch in Karlsruhe zur Verfügung. Darüber 
hinaus können spezielle Bedarfe junger Menschen bzw. besondere 
Fallkonstellationen über das Konzept „NIU – Netzwerkarbeit in scheinbar 
unlösbaren Fällen“ abgedeckt bzw. abgewickelt werden. 
In Freiburg im Breisgau wird ein vergleichbares Konzept für unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge in Erwägung gezogen, da diese Gruppe angesichts der 
grenznahen Lage der Stadt besonders im Fokus steht. 
 
                                                 
10 E. Rasch, S. Gallep: Keine Flucht der öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe ins Ordnungsrecht. 
Gutachten G 1/13 des Deutschen Vereins für öffentliche und soziale Fürsorge, 2.04.2013, S. 3. 
11 Ebd. Seite 5 – 6.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    53 
 
4.3.2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach §§ 42 und 34 
SGB VIII  
 
Bereits im Berichtsjahr 2014  erlebte Deutschland einen wachsenden Zuzug von 
Flüchtlingen, die vor allem aus Krisengebieten, aber auch bspw. aus dem Balkan 
kommen. Darunter befinden sich auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 
Zur Zeit der Berichtslegung wird der Terminus „unbegleitete minderjährige Flücht-
linge“ im offiziellen Sprachgebrauch zunehmend abgelöst vom Begriff „unbegleite-
te minderjährige Ausländer“. Für diesen Bericht wurde jedoch der im Berichtsjahr 
gebräuchliche Terminus „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ beibehalten. 
Die Jugendämter sind in der Pflicht, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die  
auf ihrem Zuständigkeitsgebiet aufgegriffen werden oder sich melden, in Obhut zu 
nehmen im Rahmen einer Maßnahme nach § 42 SGB VIII und einen Vormund zu 
bestellen. Ggf. wird die Maßnahme nach § 42 SGB VIII in eine andere Art der 
Unterbringung, in der Regel nach § 34 SGB VIII, umgewandelt. Oder es werden 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus einer zentralen Aufnahmestelle einem 
Jugendamt zugewiesen – auch in diesem Fall wird meist eine Hilfe nach § 34 
SGB VIII gewährt.  
Angesichts des erheblichen Zustroms an Flüchtlingen wird derzeit an einer 
gesetzlichen Regelung zu einer gerechte ren Verteilung von Flüchtlingen auf die 
Kommunen in Deutschland beraten. Von einer solchen Regelung wäre dann auch 
die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betroffen. 
Der Benchmarkingkreis hat sich daher entschlossen, die diesbezügliche 
Entwicklung, wie sie sich in den Hilfedichten nach §§ 34 und 42 SGB VIII 
abbildet, in den Blick zu nehmen.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    54 
 
 
Abbildung 23: Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 18 Jah-
re, mit Ausweisung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge 
1,24
0,45 0,50
0,77
0,46
0,69
0,20
0,73 0,63
0,15
0,07
0,55 0,02 0,54 0,20
0,00
0,05 0,20
1,40
0,51
1,05
0,79
1,00
0,89
0,20
0,78 0,83
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 52.5 und 52.6: 
Dichte der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII und
der Inobhutnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 42 SGB VIII
pro 100 EW 0 - U18
Inobhutnahmen für 
UMF nach § 42 SGB 
VIII (Jahressumme)  
pro 100 EW 0 bis U18
Inobhutnahmen nach §
42 SGB VIII 
(Jahressumme)
pro 100 EW 0 bis U18
Summe KeZa 52.5 und 
52.6
P verzeichnete keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Maßnahmen nach  42 SGB VIII im Berichtsjahr .
Es fließen nur Fälle in eigener Fallverantwortung ein, ohne geleistete Kostenerstattung nach  89 a-h SGB VIII an andere .
 
 
 
Abbildung 24: Hilfen nach § 34 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 21 Jahre, mit 
Ausweisung der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
0,73
0,38 0,43
1,49
0,72
0,85 0,84
1,33
0,85
0,04
0,03
0,09
0,01
0,16
0,08
0,00
0,03
0,060,77
0,40
0,52
1,50
0,88 0,93
0,84
1,36
0,90
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 52.2 und 52.3: 
Dichte der stationären Fälle nach § 34 SGB VIII und 
der Fälle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 34 SGB VIII
pro 100 EW 0 - U21
Stationäre Fälle für 
UMF nach § 34 SGB 
VIII (Jahressumme) pro 
100 EW 0 bis U21
Stationäre Fälle nach §
34 SGB VIII abzgl. 
UMF 2014
Stationäre Fälle nach §
34 SGB VIII 
(Jahressumme)
pro 100 EW 0 bis U21
Es fließen nur Fälle in eigener Fallverantwortung ein, ohne geleistete Kostenerstattung nach  89 a-h SGB VIII an andere.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    55 
 
Es ist zu berücksichtigen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlin ge auch nach 
Vollendung des 18. Lebensjahres oftmals im Hilfebezug nach § 34 SGB VIII  
bleiben, da andere Perspektiven fehlen. 
Die Kennzahl 52.5  – 52.6 (Abbildung 23) lässt erkennen, dass Freiburg im 
Breisgau aufgrund der Grenzlage und Karlsruhe aufgrund de r 
Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in besonders starkem Maße 
Inobhutnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durchführen müssen, 
während Potsdam im Berichtsjahr überhaupt nicht von der Problematik betroffen 
ist. 
Ähnlich heterogen ist auch die Belastung hinsichtlich der Hilfedichte nach § 34 
SGB VIII  (Abbildung 24) : In Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, aber auch in 
Mannheim entfällt ein überdurchschnittlicher Teil der Hilfedichte nach § 34 SGB 
VIII auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 
 
4.3.3. Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII  
 
Die Vollzeitpflege ist ein besonderes Angebot im Rahmen stationärer  
Erziehungshilfen und für bestimmte Zielgruppen besonders geeignet . M it dem 
familiären Setting verbindet sich die Erwartung , dass die Fähigkeit, positiv e und 
fortdauernde Beziehungen aufzubauen, stärker gefördert wird . Die Vollzeitpflege 
ist die einzige Hilfeform, die diese Möglichkeit bietet. 
Gleichzeitig verbindet sich mit der Vollzeitpflege für die Leistungsträger die 
Erwartung einer verhältnismäßig kostengünstigen stationären Hilfe, die  im 
Vergleich zur Heimerziehung deutlich niedrigere Fallkosten verursacht, sofern sie 
aus fachlicher Sicht die geeignete Hilfe für ein Kind ist. 
Aus diesen Gründen wird dem  Anteil der Vollzeitpflege an allen Hilfen zur 
Erziehung+ besondere Beachtung geschenkt. 
Da das Interesse des Benchmarking auf die Steuerung von Hilfen zur Erziehung + 
ausgerichtet ist, werden in die Betrachtung die Fälle nach § 33 SGB VIII in 
eigener Kostenträgerschaft einbezogen. Daher sind die Kennza hlen dieses  
Benchmarking unter Umständen nicht mit denen anderer Vergleichsringe 
vergleichbar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erwartungen an 
Vollzeitpflege

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    56 
 
Abbildung 25: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der sonsti-
gen stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen 
54,6
20,7
29,7
45,3
23,7
35,6 38,4 35,1 35,4
6,1
3,6
7,7
7,8
12,1
4,5
3,4 11,0 7,0
60,7
24,3
37,3
53,1
35,8
40,1 41,8
46,1 42,4
0
20
40
60
80
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 55b: 
Anteil der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und 
Anteil der sonstigen stat. HzE+-Fälle ohne § 33 SGB VIII 
an allen HzE+-Fällen (Jahressumme)
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach § 33 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle (ohne § 33-Fälle) 2014
Anteil der Fälle stationäre HzE+ (inkl. Fälle n. § 33 ) an allen HzE+ -Fällen (Jahressumme) 2014
Prozent
Ohne Kostenerstattungsfälle nach  33 SGB VIII.
Die Ergebnisse sind gerundet, daraus resultieren Unschärfen bei den Nachkommastellen, die zu geringfügiger Ungenaugigkeit bei der Aufsummierung 
der Leistungsarten führen können.
 
 
Abbildung 26: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege in 
der Jahressumme 
90,0 85,1 79,4 85,3
66,2
88,7 91,8
76,2
82,8
10,0 14,9 20,6 14,7
33,8
11,3 8,2
23,8
17,2
0%
20%
40%
60%
80%
100%
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 56b: 
Anteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege 
an allen stationären HzE+-Fällen (Jahressumme)
Anteil stationärer HE mit Vollzeitpflege (Jahressumme) 2014
Anteil stationärer HE ohne Vollzeitpflege (Jahressumme) 2014

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    57 
 
Die Kennzahl 56b (Abbildung 26) bildet den Anteil der stationären Hilfen 
insgesamt an allen Hilfen zur Erz iehung+ ab und differenziert dabei nach Fällen 
der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und anderen stationären Hilfen in Prozent.  
Die Kennzahl 5 5b (Abbildung 25) bildet den Anteil der Vollzeitpflege an allen 
stationären Hilfen zur Erziehung+ in Prozent ab.  
Im Mittel der Städte wurde im Berichtsjahr  knapp jede fünfte stationäre Hilfe als 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bewilligt (Abbildung 26). 
Karlsruhe hat ein Drittel der stationären HzE + nach § 33 SGB VIII installiert und 
auch in Rostock ist es deutlich me hr als jede vierte stationäre Hilfe, die in einer 
Pflegefamilie erbracht wird. Ein Fünftel oder weniger  macht der Anteil der Hilfen 
nach § 33 SGB VIII an allen stationären HzE + in Chemnitz, Darmstadt, Freiburg 
im Breisgau, Halle (Saale), Mannheim und Potsdam aus (Abbildung 26). 
Abbildung 25, der Anteil der Fälle nach § 33 SGB VIII an allen HzE+ insgesamt, 
lässt erkennen , dass im Berichtsjahr Karlsruhe den höchsten Anteil an 
Vollzeitpflegefällen an allen Hilfen zur Erziehung + aufweist, gefolgt von Rostock, 
Halle (Saale) und Freiburg im Breisgau.  
In Chemnitz wurde die Akquise von Pflegefamilien in 2011 an einen freien Träger 
gegeben, was erste Erfolge zeitigt . Chemnitz weist einen unterdurchschnittlichen 
Anteil von Vollzeitpflegen an allen HzE+ im Vergleichsring auf (Abbildung 25).  
Auch in Darmstadt hatte man sich bereits vor einiger Zeit entschlossen, zusätzlich 
zur eigenen, die weitere Akquise von Pflegeeltern an einen freien Träger zu geben, 
wobei hier Teil des Konzeptes ist, zum einen die Dauer der Hilf e auf maximal 
zwei Jahre zu begrenzen und zum anderen auch Pflegefamilien für ältere Kinder 
zu finden. Es konnten auf diese Weise Erfolge bei der Akquise von Pflegeeltern 
erzielt werden, auch wenn nicht immer eine Rückführung nach zwei Jahren 
möglich war. Der Anteil der Hilfen nach § 33 SGB VIII an allen HzE+ ist in 
Darmstadt dennoch der zweitgeringste im Vergleichsring.  Zu berücksichtigen ist 
zugleich, dass Darmstadt mittels präventiver und frühzeitiger ambulanter Ma ß-
nahmen ein insgesamt sehr geringes Aufk ommen stationärer Hilfen erreicht (A b-
bildung 25). 
Halle (Sa ale) hatte im Berichtsjahr einen etwa durchschnittlich großen Anteil  
stationärer Hilfen nach § 33 SGB VIII, während zugleich die übrigen stationären 
Hilfen überproportional häufig benötigt wurden.  
Freiburg im Breisgau weist einen überdurchschnittlichen Anteil  von Hilfen nach 
§ 33 SGB VIII an allen stationären Hilfen auf. Insgesamt werden in Freiburg 
anteilig in etwa durchschnittlich viele stationäre Hilfen benötigt.  
Für Karlsruhe muss berücksichtigt werden, dass sämtliche Pflegeverhältnisse von 
körperlich oder geistig behinderten Kindern der Eingliederungshilfe dem SGB XII 
zugeordnet sind, d. h. nicht als Jugendhilfefälle abgewickelt we rden. Diese sind 
demnach im vorliegenden Kennzahlenvergleich  nicht berücksichtigt.  Der Anteil 
Darmstadt 
Chemnitz 
Halle (Saale) 
Freiburg im 
Breisgau 
Karlsruhe

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    58 
 
der Vollzeitpflegen an allen HzE+ befindet sich  dennoch weit  über dem 
Durchschnitt der Vergleichsstädte.  
Alle Kommunen stellen sehr hohe Qual itätsansprüche an Pflegeeltern, sodass ein 
quantitativer Ausbau nicht „um jeden Preis“ verfolgt wird und dass aus fachlichen 
Gründen nicht auf alle Potentiale, die möglich sein könnten, zurückgegriffen wird. 
In Mannheim liegt der Anteil der Hilfen nach § 33 SGB VIII sowohl an allen 
stationären HzE+ (Abbildung 26) als auch an allen HzE+ insgesamt (Abbildung 
25) unter dem Mittel der Vergleichspartner.  Mannheim befindet sich im 
Großraum Rhein-Neckar in der eher ungünstigen Situation, mit den  umliegenden 
Mittelzentren wie Heidelberg und Ludwigshafen  bei der Akquise um 
Pflegefamilien zu ko nkurrieren. In  Mannheim wird auch  auf Verwandtenpflege 
zurückgegriffen. Man hat die Erfahrung gemacht, dass eine Rückführung aus 
Verwandtenpflegeverhältnissen leichter realisiert werden kann als aus 
Fremdpflegeverhältnissen.  
Der Anteil der Hilfen nach § 33 SGB VIII an allen HzE + ist in Potsdam der 
niedrigste im Benchmarking  (Abbildung 25). Der  Anteil der  familienähnlichen 
Unterbringungsformen für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren ist in Potsdam nicht 
ausreichend, da die freien Träger Probleme haben, für dieses Angebot Personal zu 
gewinnen. Die Gewinnung von Pflegeeltern beleibt auch zukünftig eine wichtige 
Aufgabe. Der Pflegekinderdienst wird seit 30. Juni 2010 gemeinsam mit dem 
Landkreis Potsdam -Mittelmark betrieben.  Die Hoffnung, hierdurch vermehrt 
Pflegefamilien im Landkreis be legen zu können, wurde in keiner Weise  erfüllt. 
Daher wird diese Form der Kooperation mit dem Landkreis voraussichtlich nicht 
fortgeführt. 
Rostock konnte die Anzahl der in den letzten Jahren hinzugewonnenen Pflegef a-
milien stabil halten. Die positive Entwicklung wird auf die erfolgreiche Akquise 
von Pflegefamilien durch den Pflegekinde rdienst, der von einem freien Träger 
wahrgenommen wird, zurückgeführt. Auch Rostock greift zunehmend auf 
Vollzeitpflegen in Form von Verwandtenpflege n zu. Rostock kann im Berichtsjahr 
jede 4. stationäre Hilfe nach § 33 SGB VIII erbringen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mannheim 
Potsdam 
Rostock

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    59 
 
5. Input-Indikatoren 
 
Zur Erbringung der Leistungen für Hilfen zur Erziehung + setzen die Kommunen 
personelle Ressourcen und Finanzmittel ein. 
Die personel len Ressourcen werden dabei über Stellenanteile für verschiedene 
Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeit des Jugendamte s abgebildet und 
mittels von der KGSt ermittelter Kosten in Aufwände für Personal umgerechnet. 
Die Aufwände für die erbrachten Leistungen  umfassen neben den unmittelbar 
hilfebezogenen Leistungen auch die Aufwände für fallunspezifische Arbeiten von 
Leistungserbringern, beispielsweise für den Aufwand eines externen 
Pflegekinderdienstes. 
Grundsätzlich stellt con_sens in Deutschland über die Grenzen der Bundesländer 
hinweg und unabhängig von Größe und Struktur der Kommunen einen 
anhaltenden Trend zu steigenden Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung + in 
Relation zur Einwohnerschaft unter 21 Jahre n fest. Die Kennzahlen des 
Benchmarking Hilfen zur E rziehung+ bundesweit sind auch vor diesem 
gesamtgesellschaftlichen Trend zu sehen. Die folgende anonymisierte Grafik aus 
der Beratungspraxis von con_sens veranschaulicht dies. 
 
Abbildung 27: Netto-Ausgabenentwicklung deutscher Kommunen für HzE+ pro Ein-
wohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro 
4% 4% 4%
0
0,05
0,1
0,15
0,2
0,25
0,3
0,35
0,4
650
700
750
800
850
900
2011 2012 2013 2014
Ausgabensteigerung in % zum Vorjahr
Ausgaben für HzE+ in €
Netto-Ausgabenentwicklung für HzE +
pro Einwohner unter 21 Jahre 2010 - 2013
Durchschnitt aus 19 Kommunen aus sieben deutschen Bundesländern 
Netto-Ausgaben pro Jugendeinwohner Ausgabensteigerung zum Vorjahr

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    60 
 
Die Abbildung 2 7 veranschaulicht die durchschnittliche Ausgabensteigerung aus 
19 Kommunen des Bundesgebietes bis 201 4. Unterdessen wurde für  den Okto-
ber 2014 eine Steigerung des Verbraucherpreisindex um 0,8 Prozent gegenüber 
dem Vorjahr durch das statistische Bundesamt errechnet . Der Index orie ntiert 
sich am Jahr 2010 mit dem Wert 10012. 
 
5.1. Netto-Gesamtaufwände pro Einwohner und pro Fall 
 
Die Netto-Gesamtaufwände für HzE + im Benchmarking errechnen s ich aus den 
Aufwänden für die Leistungserbringung, dem Aufwand für Personal abzüglich de r 
Einnahmen aus Kostenbeiträgen.  
Sie werden zum einen auf die Zahl der Einwohner unter 21 Jahren bezogen, zum 
anderen auf die Gesamtzahl der HzE +-Fälle (Kosten pro Fal l) in der 
Jahressumme.  
Die Kosten pro Fall bilden keine echten Fallkosten ab, denn es werden immer nur 
die Aufwände des jeweiligen Kalenderjahres herangezogen, eine Hilfe kann sich 
aber über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken.  
Die Berechnung von  Fallkosten anhand der  Fälle in der Jahressumme ko mmt 
erheblich näher an die „echten“ Fallkosten heran als es eine Stichtagsbetrachtung 
leisten kann. Daher kommt hier der Jahressummen-Auswertung größeres Gewicht 
zu. 
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hinge wiesen, dass die Kosten pro Fall 
(Abbildung 2 9) keine Auskunft geben über die Höhe der Ressourcen, die ein 
Jugendamt insgesamt in die HzE + fließen lässt. Eine Aussage dazu kann nur den 
Kosten pro Einwohner unter 21 Jahren (Abbildung 28) entnommen werden. 
Die Aufwände pro jungen Einwohner können nur im Zusammenhang mit der  
Leistungsdichte (OUTPUT) betrachtet werden, da sie ein wesentlicher 
Einflussfaktor auf die Entwicklung der Aufwände ist. Darüber hinaus müssen zur 
Interpretation auch stets die soziostrukt urellen Ra hmenbedingungen der 
Kommune mitberücksichtigt werden (KONTEXT). 
 
 
 
 
 
 
                                                 
12 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/09/PD15_335_611.ht
ml, Recherche 28.09.2015. 
Gestaltung der 
Kennzahlen

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    61 
 
Abbildung 28: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Einwohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 463 525 0 707 694 817 635 805 664
2011 514 561 0 790 724 857 686 905 720
2012 546 549 726 858 742 887 686 916 739
2013 571 624 705 824 794 945 769 1.015 781
2014 555 655 778 814 830 962 725 1.035 794
0
200
400
600
800
1000
1200
KeZa 30: 
Netto-Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre am 31.12. - Zeitreihe
 
 
Abbildung 29: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Fall (Jahressumme) in Euro 
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
2010 10.972 15.897 0 11.717 13.119 12.640 15.522 0 13.311
2011 10.909 13.727 0 12.616 13.028 12.855 12.019 12.803 12.565
2012 11.384 13.310 13.054 13.598 12.775 12.940 12.381 13.076 12.815
2013 11.783 13.868 12.135 13.638 13.910 14.269 16.573 13.994 13.771
2014 11.601 13.943 11.482 13.094 14.069 13.712 18.253 14.559 13.839
0,0
5.000,0
10.000,0
15.000,0
20.000,0
KeZa 31b: 
Netto-Gesamtaufwände HzE+
pro Fall in der Jahressumme - Zeitreihe
Ab 2014: Die der Berechnung zugrunde liegenden Fälle enthalten keine Fälle nach  33 SGB VIII mit erhaltener Kostenerstattung, für HAL ab 2013. 
Für P waren die Fälle nach  35a SGB VIII im Jahr 2010  nicht ermittelbar und fehlen in der Summe der HzE +.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    62 
 
5.1.1. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro HzE +-
Fall in der Jahressumme 
 
Die Netto -Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro HzE +-Fall in der 
Jahressumme (Abbildung 29), verkürzt „Fallkosten“, haben nach Schwankungen 
über die Zeitreihe der letzten fünf Jahre vom Vorjahr zum Berichtsjahr leicht 
zugelegt.  
Die Fallkosten  erreichen nunmehr den höchsten Wert in der Fünf -Jahres-
Zeitreihe. Die Differenz zwischen den höchsten (Potsdam) und den niedrigsten  
(Freiburg im Breisgau ) Fallkosten zwischen den Städ ten macht 6771 Euro im 
Berichtsjahr aus , während dieser Wert im Vorjahr noch bei etwas über 4.790  
Euro lag . Die Diskrepanz ist somit vom Vo rjahr zum Berichtsjahr auf über 41  
Prozent gewachsen.  
Der ungewöhnliche Anstieg der Fallkosten in Potsdam resultiert vor allem daraus, 
dass die Gewährung von Hilfen seit 2013 nach ei nem neuen Konzept erfolgt: 
Parallel laufende Hilfen fü r eine Familie we rden gebündelt zu einem einzigen 
HzE+-Fall. Dies führt in der Konsequenz zu  einer geringeren Anzahl von Fällen, 
ohne dass sich die Hilfebedarfe in ihrem Umfang tatsächlich geändert hätten. Auf 
diese nun geringere Anzahl Fälle verteilen sich die Aufwände mit einem 
rechnerisch anderen Ergebnis als in den früheren Jahren, was zum rechnerischen 
Anstieg der Fallkosten führt (v gl. Kapitel 4.1. und 4.2.). Dass die gewachsenen 
Fallkosten in Potsdam nicht in höhere Aufwände der HzE + pro Einwohner unter 
21 Jahre mündet, zeigt Kennzahl 30 (Abbildung 28). 
Höhere oder niedrigere Fallkosten sin d nicht per se ein Erfolgskriteriu m. Wichtig 
ist vielmehr, Hilfen bedarfsgerecht und so passgenau wie möglich zu wählen, um 
den Erfolg einer Hilfe zu sichern und somit Nachhaltigkeit herzustellen. Die 
Nachhaltigkeit einer Hilfe trägt dazu bei, einem später en, womöglich intensiveren 
Hilfebedarf vorzubeugen und dient einer sowohl fachlich  wie fis kalisch 
erfolgreichen Steuerung der Hilfen zur Erziehung+. Das gilt auch dann, wenn eine 
kurzfristig teurere Hilfe am besten geeignet ist, einem bestehenden Hilfebeda rf 
abzuhelfen. 
Die durchschnittliche Höhe der Fallkosten einer Kommune wird u.a. beeinflusst 
durch die Höhe der Anteile an den verschiedenen Leistungsarten, z.B. ambulante 
Hilfen, Hilfen nach § 33 SGB VIII und anderen stationären Hilfen. Ebenso 
beeinflusst wird die Höhe der Fallkosten durch die Vereinbarungen, die mit den 
Anbietern der Maßnahmen getroffen werden und nicht zuletzt davon, welche 
Angebote überhaupt zur Verfügung stehen.  
 
 
Fallkosten

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    63 
 
5.1.2. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro Ei n-
wohner von 0 bis unter 21 Jahren 
 
Die Netto -Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro jungen Einwohner 
(Abbildung 28 ) sind von Jahr zu Jahr  über die Zeitreihe , so auch  mit etwas 
verringerter Dynamik im Berichtsjahr, im Mittelwert des Vergleichs gestiegen. 
Die Netto-Gesamtaufwände der HzE + pro jungen Einwohner sind geringfügig in 
Chemnitz und Halle (Saale) , etwas deutlicher in Potsdam  ggü. dem Vorjahr 
gesunken. In den übrigen Städten stiegen die Netto-Gesamtaufwände der HzE + 
pro jungen Einwohner seit dem Vorjahr.  
Die Höh e und die Entwicklung der Aufwände pro Einwohner sind dabei sehr 
unterschiedlich. Während Karlsruhe, Mannheim und Rostock  
überdurchschnittliche Aufwände je jungem E inwohner aufweisen, liegen die 
Aufwände in Chemnitz, Darmstadt und Potsdam unter dem Mitte lwert. Nah am 
Durchschnitt der Städte  bewegen sich die Netto -Gesamtaufwände der HzE + pro 
Jugendeinwohner in Halle (Saale) , hier knapp über dem Mittelwert, und in 
Freiburg im Breisgau, hier leicht unter dem Mittelwert. 
Chemnitz verzeichnet die niedrigsten Au fwände für die HzE + pro 
Jugendeinwohner und zugleich die geringsten Fallkosten der HzE + im Vergleich 
der Städte. Zugleich ist die Dichte der Fälle der HzE + (verkürzt: „Falldichte“) in 
Chemnitz vergleichsweise niedrig  (Abbildung 12 ). Die Kosten pro 
Jugendeinwohner sind im Berichtsjahr vor dem Hintergrund einer angewachsenen 
Anzahl junger Einwohner erstmalig in der Fünf -Jahres-Zeitreihe leicht gesunken ; 
zugleich haben die Netto-Gesamtaufwände in absoluten Zahlen in Chemnitz vom 
Vorjahr zum Berichtsjahr geringfügig zugelegt.  
Darmstadt hat die zweitniedrigsten Aufwände für die HzE + pro Jugendeinwohner 
im Vergleich der Städte, die jedoch, wenn auch mit verminderter Dynamik, zum 
zweiten Mal in Folge gestiegen sind. Während zu Beginn der Zeitreihe mit 
deutlich überdurchschnittlichen Fallkosten in die Hilfen  investiert wurde, so 
konnten diese dank optimierter Steuerungsmöglichkeiten nach einer Verbesserung 
der personellen Ausstattung wieder eingegren zt werden.  Hinzu kommt, dass 
Darmstadt die zweitniedrigste Falldichte im Vergleichsring aufweist  (Abbildung 
12) und darunter der Anteil stationärer Hilfen, insbesondere nach § 34 SGB VIII, 
nur einen kleinen Teil ausmacht.  Stattdessen weist Darmstadt einen 
vergleichsweise hohen Anteil formloser Hilfen  mit niedrigen Fallkosten auf. Die 
Steigerung der Netto -Gesamtaufwendungen entspricht der Erhöhung der HzE+ -
Dichte im Berichtsjahr. Die Kostensteigerung ist demnach auf die gestiegene A n-
zahl grundsätzlicher Hilfebedarfe zurückzuführen. 
Freiburg im Breisgau muss im Berichtsjahr eine deutliche Steigerung der  Netto-
Gesamtaufwände pro Jugendeinwohner im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen. 
Hier schlagen auch Aufwände für die steigende Anzahl unbegleiteter minderjähr i-
ger Flüchtlinge zu Buche. Insgesamt verzeichnet Freiburg im Breisgau leicht 
Chemnitz 
Darmstadt 
Freiburg im 
Breisgau

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    64 
 
unterdurchschnittliche Netto-Gesamtaufwände pro jungen Einwohner  (Abbildung 
28). Im Dialog mit den Leistungsanbietern wurden in den letzten Jahren 
Entgeltvereinbarungen angepasst und die Face -to-Face-Anteile der 
Leistungserbringung angehoben, was si ch positiv auf die Wirtschaftlichkeit der 
Hilfen auswirkt.  
Halle (Saale) gehört zu den drei Städten, die ihre Netto -Gesamtaufwände pro 
jungen Einwohner senken konnten, wenn auch nur in geringem Maße  (Abbildung 
28). Für Halle (Saale) bilden sich über die Zeitreihe pro Jugendeinwohner jedoch 
vergleichsweise hohe Netto -Gesamtaufwände in den HzE + ab. Halle (Saale) hat 
eine überdurchschnittliche Falldichte ( Abbildung 12 ), darunter finden sich 
überproportional viele H ilfen nach §  34 SGB VIII. Hieraus  resultieren in erster 
Linie die vergleichsweise hohen  Fallkosten. Allerdings konnten die Fallkosten 
gegenüber dem Vorjahr g esenkt werden (Abbildung 29 ); dies konnte gelingen 
nach intensiven Dialogen mit den Leistungsanbietern, in denen die jeweils 
notwendigen Intensitäten von Hilfen hinterfragt wurden. Letzteres hat sich günstig 
auf die Aufwände für ambulante Hilfen ausg ewirkt. Die Steuerung der HzE + steht 
unter dem Vorzeichen, dass i n Halle (Saa le) die einzelne Fachkraft  eine weit 
überdurchschnittliche Verantwortung für das bewegte Finanzvolumen in den HzE+ 
trägt (Abbildung 32) und zur Steuerung der überdurchschnittlichen Falldichte das 
mit großem Abstand  geringste Maß an Stellenanteilen für HzE + bereitsteht 
(Abbildung 33 ). Dementsprechend wenig personelle Ressourcen  stehen im 
Jugendamt für die Nutzung von Steuerungspotentialen in den HzE + zur 
Verfügung. 
In Karlsruhe sind die Aufwände für HzE + pro Jugendeinwohner erneut erkennbar 
gestiegen und befinden sich leicht über dem Mittelwert der Vergleichspartner  
(Abbildung 28). Die Fallkosten sind nur gering gestiegen , wozu der sukzessive  
Ersatz von Tagesgruppenangeboten durch günstigere Soziale Gruppenarbeit  und 
die Ausgestaltung von Leistungen für junge Volljährige vorzugsweise in 
ambulanter statt in stationärer Form, soda ss die Sicherstellung des 
Lebensunterhalts über Leistungen nach dem SGB II erfolgen kann , beitragen. 
Neben den wenig gestiegenen Fallkosten führt insbesondere der  Anstieg der 
Falldichte zu steigenden Aufwänden für HzE + pro Jugendeinwohner bei 
(Abbildung 12 ). Kostenintensive Fallzunahmen sind primär im Bereich der 
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a 
SGB VIII, sowohl im ambulanten (individuelle Schulbegleitung durch 
heilpädagogische Fachkräfte) als auch im stationären  Bereich zu verzeichnen. 
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die relativ hohe Zahl der unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlinge, für welche vom Vormund kein Asylantrag gestellt, 
sondern ein humanitäres Bleiberecht beantragt wird und die dadurch nach der 
Inobhutnahme dauerhaft durch die Stadt Karlsruhe im Rahmen von stationärer 
(Anschluss-)Hilfe nach § 34 SGB VIII betreut werden müss en (diese jungen 
Menschen k onnten im Berichtsjahr 2014 nur im Rahmen eines Asylverfahrens 
innerhalb von Baden-Württemberg verteilt werden).  
Halle (Saale) 
Karlsruhe

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    65 
 
Erstmalig in der  Fünf-Jahres-Zeitreihe verzeichnet Mannheim im Bericht sjahr 
rückläufige Netto-Gesamtaufwände pro Fall in den HzE +, die nunmehr unter dem 
Durchschnitt der Städte liegen. Die Aufwände für HzE+ pro Jugendeinwohner sind 
dennoch gestiegen, was mit der im Vergleich zweithöchsten und im Berichtsjahr 
gestiegenen Dichte an HzE +-Fällen im Vergleich korrespondiert (Abbildung 28, 
Abbildung 12). Eine neue Justierung der Fallzahlen analog der KJHG -Statistik 
(z.B. keine Doppelerfassung von Wech seln zw ischen § 34 und § § 41/34 SGB 
VIII) ab dem Vorjahr war für eine Qualifizierung der Daten sinnvoll und 
notwendig. Die Zeitreihe der Netto -Gesamtaufwände pro Einwohner zeigt, dass 
die Aufwandssteigerung zwar weiter ste igend, jedoch nicht sprunghaft ist . Auch 
hier tragen die Tarifentwicklung und Entgeltsteigerungen zur Erhöhung der 
Fallkosten bei, die sich in den Netto-Gesamtaufwänden für HzE+ niederschlägt. 
In Potsdam sind die Fallkosten rechnerisch stark angestiegen, dies schlägt sich 
jedoch nicht in gestiegenen Netto -Gesamtaufwänden pro jungen Einwohner 
nieder. Zum einen liegt dies an der Neukonzeptionierung der Hilfegewährung (vgl. 
Kapitel 5.1.1.), zum anderen rechnerisch an den stark gewachsenen 
Einwohnerkohorten unter 21 Jahren. In absoluten Zahlen  haben die Netto -
Gesamtauszahlungen der HzE + auch in Potsdam zugenommen. Unter den 
stationären Hilfen machen die Heim erziehungen nach §  34 SGB VIII einen 
überdurchschnittlichen, die Vollzeitpflegen nach § 33 SGB VIII einen 
unterdurchschnittlichen Anteil au s, was si ch ungünstig auf die Fallkosten 
auswirkt. Insgesamt liegen die Netto -Gesamtaufwände für die HzE + pro 
Jugendeinwohner in Potsdam  unter dem Mittel der Städte des Vergleichs  
(Abbildung 28). 
Rostock trägt im Bereich der Netto -Gesamtaufwände für HzE + pro Einwohner 
unter 21 Jahren die höchste Belastung im Benchmarkingkreis (Abbildung 28). 
Zudem ist dieser Wert im Berichtsjahr leicht angestiegen, deutlich stärker fiel der 
Anstieg der Fallkosten aus. Die Möglichkeiten einer konsequenten Fallsteuerung 
sind wie in den letzten Jahren infolge personeller Wechsel in der Fallzuständigkeit 
sowie fortwährender Neueinstellungen von in der Regel jungen Fachkräften beein-
trächtigt. Die hohe Falldichte (Abbildung 12) spiegelt sich in den Kosten pro 
Jugendeinwohner wider. 
 
5.1.3. Zusammensetzung der Nettoaufwände nach Aufgabenfeldern 
 
In den folgenden Grafiken wird dokumentiert , wie sich die Netto-
Gesamtaufwände der Benchmarkingstädte zusammen setzen und welchen Anteil 
an den Gesamtaufwänden die jeweiligen Aufgabenfelder haben.  
Dabei werden die folgenden Tätigkeitsfelder differenziert ausgewiesen: 
 Aufwände für Personalkosten in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH), 
und im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), 
Mannheim 
Rostock 
Potsdam

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    66 
 
 Aufwände für Personalkosten für vom Jugendamt selbst erbrachte 
Leistungen der HzE+ (intern-operativ),  
 Aufwände für Leistungen der HzE +, die von Dritten erbracht werden 
(extern-operativ).  
 
Abbildung 30: Netto-Gesamtaufwände pro EW unter 21 Jahren differenziert nach Auf-
gabengebieten 
506
614 685
772 745
864
656
942
723
4
0
0
3 12
26
3
0
6
44
41
93
38 73
72
66
92
65
0,00
200,00
400,00
600,00
800,00
1.000,00
1.200,00
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 41:
Nettoaufwände pro Einwohner unter 21 Jahren, 
differenziert nach ASD- und WJH-, internen und externen operativen Aufwänden
Aufwände WJH u. ASD 
pro EW u. 21 J. 2014
Aufwände intern operativ 
pro EW u. 21 J. 2014
Aufwände extern 
operativ pro EW u. 21 J. 
2014
 
 
Die Netto aufwände pro Einwohner unter 21 Jahren für Hilfen zur Erziehung + 
werden zum weitaus größten Teil für die externen, operativen Aufwände 
verwendet. Der wesentliche Teil des finanziellen Inputs  kommt damit direkt der 
eigentlichen pädagogischen Arbeit mit den Kin dern, Jugendlichen und Familien  
zugute. Daraus wird deutlich, dass die Leistungserbringung die zentrale 
Stellschraube für eine effektive Kostenkontrolle des Systems der Hilfen zur 
Erziehung+ ist.  
Die Jugendämter selbst treten nur a usnahmsweise als Leistungserbringer von 
HzE+ auf. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Steuerung der Fälle über Diagnostik, 
Bewilligung, Anpassung und Beendigung von Hilfen zur Erziehung +. Dieser 
Prozess wird durch eine effektive Zusammenarbeit von Allgemeinem Sozialen 
Dienst (ASD) und W irtschaftlicher Jugendhilfe (WJH)  gefördert. Für sämtliche 
Steuerungstätigkeiten muss hinreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine 
fachlich und fiskalisch wünschenswerte, qualifizierte Steuerung zu ermöglichen.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    67 
 
Abbildung 31: Anteile der Aufwände für einzelne Aufgabenfelder an den  
Gesamtaufwänden 
5,2 4,2
9,5
2,9
6,5 5,4 7,2 7,7
6,1
2,1 1,6
1,9
1,5
2,0 1,9 1,7 0,9
1,7
0,7 0,0
0,0
0,4
1,4 2,7 0,4 0,0
0,7
92,0 94,1
88,5
95,3
90,2 90,0 90,8 91,4 91,5
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 35: 
Anteil der Aufwände für Aufgabenfelder
an den HzE+-Gesamtaufwänden in Prozent
Anteil Aufwände für extern 
operativ an den HzE+-
Gesamtaufwänden in Prozent 
2014
Anteil Aufwände für intern 
operativ an den HzE+-
Gesamtaufwänden in Prozent 
2014
Anteil Aufwände für WJH an 
den HzE+-Gesamtaufwänden 
in Prozent 2014
Anteil Aufwände für ASD an 
den HzE+-Gesamtaufwänden 
in Prozent 2014
 
 
Kennzahl 35 verdeutlicht noch einmal, dass im Mittelwert deutlich über 90 Pro-
zent der Kosten der HzE + für die extern-operative Leistungserbringung verwendet 
werden – dieser Anteil hat sich ggü. dem Vorjahr geringfügig verringert.  
Der ASD ist die zentrale Institution für die Fallsteuerung im Jugendamt. Das 
Leistungsgeschehen der Hilfe n zur Erziehung + wird im Einzelfall über eigene 
Beratungsangebote, eine professionelle Fallklärung, die Auswahl der Hilfe und die 
Begleitung des Hilfeprozesses gesteuert. Eine qualitativ und quantitativ 
hinreichende Personalausstattung des ASD ist eine der Voraussetzungen dafür, 
dass diese Aufgabe sachgerecht wahrgenommen werden kann . Neben 
qualifizierten Standards und Konzepten trägt eine hinreichende 
Personalausstattung entscheidend zur gelingenden Steuerung der Hilfen zur 
Erziehung+ bei. 
Die Bedeutung der Aufgabe und die mit ihr verbundene fiskalische Verantwortung 
werden mit einem Blick auf da s von ASD-Mitarbeitern bewegte F inanzvolumen 
deutlich (Abbildung 32) . Im Durchschnitt der Benchmarkingstädte steuert ein 
Vollzeitmitarbeiter im ASD Leistungen der HzE + mit einem Finanzvo lumen von 
1.038.779 Euro. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die intern-operativen 
Personalanteile mit Ausnahme des Pflegekinderdienstes nicht mit der Steuerung 
der Erziehungshilfen betraut sind. Auffällig ist der weit überdurchschnittliche Wert 
für Halle (Saale): Hier entfällt auf eine vollzeitverrechnete Fac hkraft nahezu die 
doppelte Finanzverantwortung im Rahmen der Steuerung der HzE + wie im Mittel 
des Vergleichs.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    68 
 
Abbildung 32: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im Allge-
meinen Sozialen Dienst 
1.069.746
1.260.196
564.636
2.001.910
870.662
1.050.261
771.917
720.903
1.038.779
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
C DA FR HAL KA MA P HRO
KeZa 39: 
Bewegtes Volumen HzE+ für die interne und externe Durchführung von HzE+
pro vollzeitverrechneten ASD-Mitarbeiter gesamt in Euro
2014 Mittelwert
 
 
5.2. Personalressourcen 
 
In der Abbildung 3 3 (Kennzahlen 20b, 21b, 22b)  wird die Relation von 
eingesetztem Personal und Fallzahlen dargestellt. In die Berechnung d es 
eingesetzten Personals wurde  dabei die Zahl der für die HzE + eingesetzten 
Vollzeitstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Wirtschaftlichen 
Jugendhilfe (WJH)  sowie für die interne Erbringung von Hilfen zur Erzi ehung+ 
einbezogen.  
Die Kennzahl gibt keine Auskunft über eine hinreichende Personalausstattung des 
jeweiligen Jugendamtes, weil die notwendig en Personalressourcen nicht nur von 
der Zahl der Fälle, sondern auch von  strukturellen Arbeitsabläufe n in den 
Jugendämtern und Aufgabenzuschnitte n im ASD abhängen. Dies kann im 
Kennzahlenvergleich nicht hinlänglich abgebildet werden. So wer den 
beispielsweise die Bereiche der präventiven Arbeit oder der Ablehnung von Hilfen 
an dieser Stelle nicht erfasst. Die Fallzahl allein ist deshalb kein geeignetes 
Kriterium für die Personalbemessung im ASD.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    69 
 
Abbildung 33: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst und der 
Wirtschaftlichen Jugendhilfe pro 100 Fälle HzE+ (Jahressumme) 
0,44 0,34 0,37 0,34 0,40 0,35 0,53
0,22 0,37
1,09 1,11
1,86
0,63
1,52
1,24
2,17
1,90 1,44
0,14
0,00
0,00
0,09
0,28
0,63
0,12
0,00
0,161,68
1,45
2,24
1,05
2,21 2,22
2,82
2,12
1,97
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
C DA FR HAL KA MA P HRO MW 
KeZa 20b, 21b, 22b: 
Vollzeitverrechnete Mitarbeiter für den ASD, die WJH und interne operative Aufgaben 
am 31.12. pro 100 Fälle (Jahressumme)
vollzeitverrechnete 
Mitarbeiter für operative 
Aufgaben am 31.12. pro 100 
Fälle (Jahressumme)
interne vollzeitverrechnete 
Mitarbeiter im ASD am 
31.12. pro 100 Fälle 
(Jahressumme)
vollzeitverrechnete 
Mitarbeiter in der WJH am 
31.12. pro 100 Fälle 
(Jahressumme)
Summe vollzeitverrechnete 
Mitarbeiter im ASD, in der 
WJH und intern für 
operative Aufgaben am 
31.12. pro 100 Fälle 
(Jahressumme)
 
 
Die Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter konzentriert sich im Wesentlichen 
auf die Kernaufgabe der Fallsteuerung. Dies gilt, mit Ausnahme des 
Pflegekinderdienstes, jedoch nicht für die Mitarbeiter mit intern -operativer 
Aufgabenwahrnehmung, da diese keine Fallsteuerung übernehmen. Für die 
interne Erbringung von Hilfen zur Erziehung + wird in einigen Städten auch 
eigenes Personal im ASD eingesetzt, insbesondere in Karlsruhe und Mannheim. 
Karlsruhe unterhält neben dem Pflegekinderdienst auch einen Psychosozialen 
Dienst, der mit Psychologen besetzt ist. Dieser ist zwar  isoliert betrachtet  
kostenintensiv, aber aus Sicht der Kommune sehr effektiv  und trägt zu 
gelingender Steuerung bei. 
In Mannheim werden Hilfen zur Erziehung + neben dem kommunalen 
Pflegekinderdienst in den Leistungsarten Soziale Gruppenarbeit und 
Erziehungsbeistandschaft zu einem geringen Teil selbst erbracht. Der Vorteil der 
„eigenen“ Hilfeerbringung liegt in der engen Verzahnung mit der 
Bezirkssozialarbeit und damit einer direkteren Steuerungsmöglichkeit. 
Der besonders niedrige Anteil an interner Aufgabenwahrnehmung in Dar mstadt 
und Rostock ist darauf zurückzu führen, dass in diesen S tädten Teile oder alle 
Aufgaben des Pflegekinderdienstes an externe Leistungserbringer vergeben sind.  
Für Potsdam wird diese Aufgabe im Bericht sjahr durch den Kreis Potsdam -
Mittelmark wahrgenommen.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    70 
 
6. Ausblick 
 
Der Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung + bundesweit hat sich zum Ziel 
gesetzt, die gemeinsame Arbeit fortzusetzen und den Kennzahlenvergleich sowie 
den gemeinsamen fachlichen Austausch zu qualitativen Steuerungsfragen 
weiterzuentwickeln. Der Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung + ist weiterhin 
offen für die Aufnahme weiterer mittlerer Großstädte. 
Gegenüber dem Mo nitoring früherer Jahre wurden die Analyse von INPUT und 
OUTPUT seit 2012 zunehmend aufgewertet, ohne Abstriche bei der Analyse des 
KONTEXT zu machen.  
Weiterentwickelte Kennzahlen hinsichtl ich der Hilfearten im ambulanten und 
stationären Bereich sowie der Beendung von Hilfen mit dem Kennzahlenvergleich 
2013 und die Auflage von Kennzahlen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlin-
gen ab dem Kennzahlenvergleich 2014 tragen wesentlich zu einer Vertiefung der 
Analyse im Benchmarking bei.  
 
Zur Fortentwicklung des Benchmarking soll en gemäß den Vorschlägen der 
teilnehmenden Städte für das Projektjahr 2016 mit dem Kennzahlenvergleich  
2015: 
 Profile anhand von ausgewählten Top -Kennzahlen für die einzel nen 
Teilnehmerstädte herausgearbeitet werden; 
 Laufzeiten von HzE + näher betrachtet werden, bspw. unter den 
Fragestellungen nach der Passgenauigkeit von Verweildauern, der 
Vermeidung von Abbrüchen und der unterschiedlichen Strategien, die im 
Hinblick auf Verweildauern von Hilfen zur Anwendung kommen; 
 Definitionen zu den Fällen der HzE + einerseits und zu den Aufwänden für 
HzE+ andererseits auf die Berücksichtigung von Fällen bzw. Leistungen 
mit oder ohne Kostenerstattung beraten werden  (in Anlehnung an die 
KJHG-Statistik); 
 Definitionen der Aufwände präzisiert werden mit Rücksicht auf eine 
einheitliche Erhebungsweise; 
 Prüfungen durchgeführt  werden, inwieweit die Anzahl 
Familiengerichtlicher Verfahren nach § 50 SGB VIII als Indikator für den 
Bereich Kontext herangezogen werden soll. 
 
Die Schwerpunktsetzung des fachlichen Austauschs galt im laufenden  Jahr der 
Wirkungsmessung und -analyse und des Weiteren der Evaluation von Schulsoz i-
alarbeit, dem Berichtswesen  und den Herausforderungen für die Jugendhilfe 
durch das wachsende Aufkommen an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    71 
 
Für die vertiefte Beratung im Projektjahr 201 6 wurden von den teilnehmenden 
Städten bislang folgende Themen vorgeschlagen: 
 der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und mit jungen 
Flüchtlingen und Zuwanderern insgesamt und die Auswirkungen auf die 
HzE+; 
 Möglichkeiten der Wirkungsevaluation, bspw. unter den Fragestellungen, 
wie Wirkungen evaluiert werden können und wie dies in der Praxi s 
umsetzbar gemacht werden kann  sowie die Reflexion von Parametern für 
die Wirkungsanalyse; 
 fortwährender Austausch zu den Qualitätsentwicklungsvereinbarungen 
nach § 79a SGB VIII zwischen den Teilnehmerstädten; 
 Beiträge und Berichte zu wechselnden Themen aus den 
Teilnehmerstädten. 
Auf der Auftaktt agung 2016 werden dann die Schwerpunkte für das kommende 
Projektjahr gesetzt.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    72 
 
7. Anhang: Städteprofile anhand von Kontextfaktoren und 
TOP-Kennzahlen 
 
Im Folgenden werden Profile der Städte des Benchmarking -Projektes Hilfen zur 
Erziehung+ bundesweit aufgeführt, die anhand dreier Top -Kennzahlen der HzE + 
des Berichtsjahres gebildet werden. Die aus dem Kapitel 3.5 . übernommenen 
Radargrafiken (vgl. Abbildung 11) vervollständigen das Bild für die jeweilige Stadt 
um eine Zusammenschau ausgewählter Kontext-Indikatoren.  
Als Top-Kennzahlen der HzE+ wurden ausgewählt: 
 Kennzahl 30: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Einwohner 0 bis unter 21 
Jahre (rote Säule), 
 Kennzahl 50b.1: HzE +-Fälle gesamt (Jahressumme) pro 100 Einwohner 
0 bis unter 21 Jahre (blaue Säule), 
 Kennzahl 31b: Netto -Gesamtaufwände HzE + gesamt pro Fall 
(Jahressumme) (gelbe Säule). 
 
Um die drei Top -Kennzahlen in jeweils einer Grafik zusammenzuführen, werden 
die verschiedenen Rechengrößen (Anzahl der Fälle, Euro, Jugendeinwohner) 
zuvor standardisie rt, um sie vergleichbar zu machen. Hierfür wird für jede 
Kennzahl die durchschnittliche Abweichung der Kreise vom Mittelwert ermittelt, 
die „Standardabweichung“. Diese dient nun als standardisierte Maßeinheit für die 
Top-Kennzahlen im P rofil, um die jeweil ige Abweichung vom Durchschnitt der 
Städte zu veranschaulichen. Dabei werden die Top -Kennzahlen jeweils 
gleichermaßen gewichtet. Der Mittelwert der Teilnehmer entspricht dem „Index 
0“, eine günstige Abweichung vom Mittelwert erscheint als Balken  unterhalb des 
Index 0, eine ungünstige Abweichung vom Mittelwert schlägt dagegen nach oben 
aus. 
Eine Standardisierung wurde auch für die Kontext -Indikatoren in den 
Radargrafiken vorgenommen (s. Kapitel 3.5.). 
Profile

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    73 
 
 
7.1. Profil Chemnitz 
 
Abbildung 34: Kontextfaktoren Chemnitz 
0,4
0,5
-0,50,1
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Chemnitz 2014 MW = Index 0,0
 
 
Abbildung 35: TOP-Kennzahlen Chemnitz 
-1,54
-0,92 -0,97
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Chemnitz
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    74 
 
 
7.2. Profil Darmstadt 
 
Abbildung 36: Kontextfaktoren Darmstadt 
-0,5
-0,3
0,0-0,4
0,1
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Darmstadt 2014 MW = Index 0,0
n.v.
 
 
Abbildung 37: TOP-Kennzahlen Darmstadt 
-0,89 -0,96
0,12
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Darmstadt
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    75 
 
 
7.3. Profil Freiburg 
 
Abbildung 38: Kontextfaktoren Freiburg im Breisgau 
-0,9
-1,1
0,0-0,1
0,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Freiburg 2014 MW = Index 0,0
n.v.
 
 
Abbildung 39: TOP-Kennzahlen Freiburg im Breisgau 
-0,10
0,76
-1,08
-3,00
-2,50
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Freiburg im Breisgau
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    76 
 
 
7.4. Profil Halle (Saale) 
 
Abbildung 40: Kontextfaktoren Halle (Saale) 
1,7
1,6
1,01,9
-0,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Halle (Saale) 2014 MW = Index 0,0
 
 
Abbildung 41: TOP-Kennzahlen Halle (Saale) 
0,12 0,64
-0,70
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Halle (Saale)
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    77 
 
 
7.5. Profil Karlsruhe 
 
Abbildung 42: Kontextfaktoren Karlsruhe 
-1,2
-1,3
-1,5
-0,1
2,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Karlsruhe 2014 MW = Index 0,0
 
 
Abbildung 43: TOP-Kennzahlen Karlsruhe 
0,23 0,02 0,18
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Karlsruhe
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    78 
 
 
7.6. Profil Mannheim  
 
Abbildung 44: Kontextfaktoren Mannheim 
-0,3
-0,1
-0,3
-1,1
0,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Mannheim 2014 MW = Index 0,0
 
 
 
Abbildung 45: TOP-Kennzahlen Mannheim 
1,08 0,94
0,01
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Mannheim
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    79 
 
 
7.7. Profil Potsdam 
 
Abbildung 46: Kontextfaktoren Potsdam 
-0,4
-0,4
0,1-1,1
-1,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Potsdam 2014 MW = Index 0,0
 
 
 
Abbildung 47: TOP-Kennzahlen Potsdam 
-0,45
-1,51
2,05
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Profil Potsdam
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

Bundesweites Benchmarking HzE+   
 
 
    80 
 
 
7.8. Profil Rostock 
 
Abbildung 48: Kontextfaktoren Rostock 
1,1
1,0
1,2
0,7
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Rostock 2014 MW = Index 0,0
 
 
Abbildung 49: TOP-Kennzahlen Rostock 
1,55
1,04
0,38
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Rostock
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt 
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre 
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+ 
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel 
der Vergleichskommunen. 
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert, 
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.

2016/0221

8034 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magist rat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0221 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+  
Kennzahlenvergleich 2014 - Bericht 
 
Vorlage vom: 27.05. 2016 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen  die Vorlage zur Kenntnis.  
 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht 2014  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

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Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.05.2016 
 
Seit dem Jahr 2005 nimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt am bundesweiten 
Benchmarkingkreis „Hilfen zur Erziehung+“ (Magistratsbeschluss 0053/2005) teil. Dem 
Kreis gehören derzeit acht mittle re Großstädte aus ganz Deutschland an; die Moderation und 
Projektsteuerung obliegt der con_sens GmbH.  
 
Im Rahmen des Benchmarkings wurden valide Indikatoren und Kennzahlen definiert, die 
Rückschlüsse erlauben auf die soziostrukturellen Rahmenbedingungen in  den Kommunen 
(Kontext), die jeweils eingebrachten Ressourcen (Input) sowie die tatsächliche 
Leistungserbringung (Output) im Aufgabenfeld Hilfen zur Erziehung. Der strukturierte, 
interkommunale Vergleich sowie der darauf aufbauende, regelmäßige Kenntnis - und 
Erfahrungsaustausch (sog. Best -Practice-Prinzip) gab in den vergangenen zehn Jahren 
wiederholt Impulse zur konzeptionellen und planerischen Weiterentwicklung der Hilfen zu 
Erziehung sowie deren Steuerung im Sinne eines wirksamen und effizienten Einsatze s von 
Hilfeleistungen nach Abschnitt 4, SGBVIII.  
 
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse des aktuellen Benchmarking -Berichtes 
zusammengefasst sowie erste Handlungsableitungen dargestellt. Der vollständige Bericht ist 
der Magistratsvorlage als Anla ge beigefügt.  
 
Zusammenschau der Ergebnisse des Benchmarkings -Berichtes 2014  
 
1. Soziostrukturelle Rahmenbedingungen  
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nach Zusammenschau der Kontextindikatoren 
eine insgesamt unterdurchschnittliche Belastungssituation für Jugendeinwohner Innen (u21 
Jahre) unterstellt werden. Bezug genommen wird hierbei auf die infrastrukturelle und 
fiskalische Ausstattung in den flankierenden Leistungsbereichen Kinderbetreuung und 
Kinder- und Jugendförderung sowie auf sozialstrukturelle Lebenslagen der Kommunen (u.a. 
Inanspruchnahme von Transferleistungen, Familienkonstellationen).  
 
2. Hilfedichte 1   
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird im Jahr 2014 die zweitniedrigste Hilfedichte im 
interkommunalen Vergleich festgestellt (2014: 4.73/10 0 Jugendeinwohner In). Diese liegt 
zudem – wie bereits in den vorherigen Jahren – deutlich unterhalb des Durchschnittswertes 
des Benchmarkingkreises (2014: 5.91/ 100 Jugendeinwohner In). 
                                                
1 Die sog. Hilfedichte setzt die Gesamtzahl der HzE -Fälle in einer Kommune in Bezug zur Anzahl der dort generell 
leistungsberechtigten Jugendeinwohner Innen. Die Kennzahl gibt – anders gesagt – Auskunft darüber, wie viele HzE -
Fälle rechnerisch auf 100 Jugendeinwohner Innen (u21 Jahre) kommen.

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Dennoch ist in Darmstadt seit dem Jahr 2010 die Anzahl der in Anspruch genommenen 
HzE+-Leistungen insgesamt und daraus resultierend die Hilfedichte kontinuierlich gestiegen 
(2010-2014: +1.43/ 100 Jugendeinwohner In), auch wenn diese – wie bereits dargestellt – auf 
niedrigem Niveau verbleiben.  
Zum Teil ist der rechnerische Ans tieg darauf zurückzuführen, dass niedrigschwellige, sog. 
formlose HzE+-Leistungen seit dem Jahr 2010 mit erfasst werden und diese in Darmstadt 
einen relativ hohen Anteil an allen Leistungen ausmachen. Darüber hinaus ist jedoch auch 
von einer geringfügigen Zunahme grundlegender HzE+ -Bedarfe auszugehen.  
 
Nichts desto trotz unterstreicht die skizzierte Entwicklung den Erfolg des Darmstädter HzE+ -
Konzeptes  
- Prävention durch frühzeitige, niedrigschwellige Angebotsstrukturen und hierdurch 
Vermeidung gravierender Hilfebedarfe  
- Stärkung sozialräumlicher, flexibler Hilfestrukturen  und hierdurch Erhaltung und 
Stärkung familiärer Strukturen soweit möglich  
- Passgenauigkeit der Hilfen  durch adäquate Methoden der Hilfeplanung  
- Partizipation aller Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanverfahren  
 
3. Hilfearten  
Die differenzierte Betrachtung der HzE+ -Leistungsbereiche zeigt auf, dass in Darmstadt im 
Jahr 2014 in rund drei Viertel aller HzE+ -Fälle ambulante Leistungen erbracht werden; 
gleichzeitig wird innerhalb des Vergleichsrings die geringste Laufzeit ambulanter Hilfen 
erreicht. Ein wesentlicher Teil der ambulanten Hilfen wird in Form der bereits genannten 
niedrigschwelligen, frühen Hilfen erbracht u.a. über das Projekt  Kinder schützen – Familien 
fördern.  
Bei den stationären Hilf en ist zwar eine gegenüber den anderen Kommunen hohe 
Verweildauer zu verzeichnen, die jedoch durchaus als Beleg für eine hohe Passgenauigkeit 
der Hilfe zu werten ist, da eine stationäre Unterbringung im Sinne der Ultima Ratio in der 
Regel mit geringen Rück kehraussichten verknüpft ist. Der Anteil stationärer Hilfen ist zudem 
seit 2010 kontinuierlich rückläufig (2010 -2014: -19 Prozent). 
 
4. Aufwände   
Analog der Hilfedichte sind in 2014 die Aufwände pro Jugendeinwohner In (u21 Jahre) im 
HzE+-Leistungsbereich gest iegen (2014: + 31 Euro/Jugendeinwohner In), verbleiben aber 
innerhalb des Vergleichsrings auf dem zweitniedrigsten Niveau. Die Kostensteigerung ist de 
facto auf den tatsächlichen Anstieg der grundlegenden HzE+ -Bedarfe zurückzuführen.  
Bezogen auf die Hz E+-Fälle zeigt sich ebenfalls ein geringfügiger Anstieg der Aufwände 
(2014: +75 Euro/ HzE+ -Fall).

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Zudem liegt der Darmstädter Wert über dem Durchschnitt des Vergleichsrings. 
Zurückzuführen ist diese Entwicklung zum einen auf die höheren Fallkosten bei station ären 
Unterbringungen, die aufgrund der in der Regel multiplen Problemlagen anspruchsvolle 
Hilfesettings erfordern sowie zum anderen auf einen kontinuierlichen Anstieg der Hilfen nach 
§35a SGBVIII. Zudem spiegeln sich in beiden Betrachtungen die Tarif - und 
Entgeltsteigerungen gemäß TVÖD und Hessischer Rahmenvereinbarung nach §78ff wieder.   
 
5. Handlungsableitungen des Jugendamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
(A) Zur langfristigen Gewährleistung der hohen Qualitätsansprüche in der HzE -
Fallsteuerung und -hilfeplanung ist die hinreichende Ausstattung des städtischen 
Sozialdienstes mit qualifiziertem Personal unabdingbar. Maßnahmen der 
Personalgewinnung als auch -entwicklung bspw. durch 
(Weiter)Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Jugendamtes sind hierbei 
wesentliche Elemente.  
 
(B) Dem Jugendamt obliegt die bedarfsgerechte Ausgestaltung des Leistungsbereiches 
nach Abschnitt 4 SGB VIII im Sinne der Planungsverantwortung nach §§79,79a 
SGBVIII. Um die hieraus erwachsenden Steuerungsaufgaben adäquat erfüllen zu 
können, bedarf es der Weit erentwicklung des Fachcontrollings im Bereich HzE+.  
 
Die Arbeit hierzu läuft bereits in der fachlichen zugeordneten AG78 Erzieherische 
Hilfen und wird durch die Evangelische Hochschule Darmstadt fachlich unterstützt 
und begleitet. Darüber hinaus ist die I mplementierung eines Prozesscontrollings 
vorgesehen, mit dem Ziel Fallverläufe, auch bei Veränderungen individueller 
Hilfebedarfe, ggf. kurzfristig korrigieren zu können.  
 
Darmstadt, 27.05.2016 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

TOP 289
TOP 7
TOP 48 zur Kenntnis
TOP 26

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0221
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00