2016/0221
Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+ Kennzahlenvergleich 2014 - Bericht
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Acht Jugendämter mittelgroßer Großstädte bundesweit
Bundesweites Benchmarking der
Hilfen zur Erziehung+
Kennzahlenvergleich 2014
Bericht
Bericht vom 2.12.2015
Bundesweites Benchmarking HzE+
2
Impressum Impressum
Erstellt für die teilnehmenden Städte:
Stadt Chemnitz
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadt Freiburg im Breisgau
Stadt Halle (Saale)
Stadt Karlsruhe
Stadt Mannheim
Landeshauptstadt Potsdam
Hansestadt Rostock
Das con_sens-Projektteam:
Petra Bolte
Jacqueline Sauermann
Titelbild:
www.aboutpixel.com
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 – 688 76 86 20 Fax: 0 40 - 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de
Bundesweites Benchmarking HzE+
3
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 7
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking .................................................................... 9
3. Kontext-Indikatoren .................................................................................................. 13
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II ........................................................... 14
3.2. Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche ......................................................... 18
3.3. Angebote der Kindertagesbetreuung ............................................................................. 19
3.4. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ........................................... 23
3.5. Kontext-Indikatoren in der Zusammenschau ................................................................. 25
4. Output-Indikatoren ................................................................................................... 31
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt ................................................................................. 31
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen ............................................................ 37
4.2.1. Gewichtung einzelner ambulanter Leistungsarten ........................................................ 41
4.2.2. Tagesgruppe als ambulante Leistungsart ..................................................................... 43
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen ............................................................. 45
4.3.1. Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII........................................................................... 50
4.3.2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach §§ 42 und 34 SGB VIII ............................. 53
4.3.3. Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII .............................................................................. 55
5. Input-Indikatoren ..................................................................................................... 59
5.1. Netto-Gesamtaufwände pro Einwohner und pro Fall ...................................................... 60
5.1.1. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung+ pro HzE+-Fall in der
Jahressumme ........................................................................................................... 62
5.1.2. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung+ pro Einwohner von 0 bis
unter 21 Jahren ....................................................................................................... 63
5.1.3. Zusammensetzung der Nettoaufwände nach Aufgabenfeldern ....................................... 65
5.2. Personalressourcen ................................................................................................... 68
6. Ausblick .................................................................................................................. 70
7. Anhang: Städteprofile anhand von Kontextfaktoren und TOP-Kennzahlen ....................... 72
7.1. Profil Chemnitz ......................................................................................................... 73
7.2. Profil Darmstadt ....................................................................................................... 74
7.3. Profil Freiburg ........................................................................................................... 75
7.4. Profil Halle (Saale) .................................................................................................... 76
7.5. Profil Karlsruhe ......................................................................................................... 77
7.6. Profil Mannheim ....................................................................................................... 78
7.7. Profil Potsdam .......................................................................................................... 79
7.8. Profil Rostock ........................................................................................................... 80
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Bundesweites Benchmarking HzE+
4
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten .............................................................. 12
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen ............................................ 15
Abbildung 2: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen ............................................ 15
Abbildung 3: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II ........................... 17
Abbildung 4: Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II ............................. 17
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche......................... 19
Abbildung 6: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen
Formen von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege ........................ 20
Abbildung 7: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten
und in registrierter Kindertagespflege ........................................................................... 21
Abbildung 8: Anzahl der belegten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder ........................... 22
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in
Kindertageseinrichtungen ............................................................................................ 23
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro
Einwohner unter 21 Jahren ......................................................................................... 24
Abbildung 11: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte ................................... 27
Abbildung 12: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt in der Jahressumme ................................... 33
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt am Stichtag 31.12. .................................... 33
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle in der Jahressumme ................................ 38
Abbildung 15: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am Stichtag 31.12. ................................. 38
Abbildung 16: Anteil ambulanter HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der
Jahressumme ............................................................................................................. 40
Abbildung 17: Anteil ambulanter HzE+-Fälle nach Leistungsarten an allen
ambulanten HzE+-Fällen in der Jahressumme ............................................................... 41
Abbildung 18: Anteil HzE+-Fälle nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe) an allen
ambulanten HzE+-Fällen in der Jahressumme ............................................................... 44
Abbildung 19: Dichte der stationären HzE+-Fälle in der Jahressumme ................................. 46
Abbildung 20: Dichte der stationären HzE+-Fälle am Stichtag 31.12. .................................. 46
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis
Bundesweites Benchmarking HzE+
5
Abbildung 21: Anteil stationärer HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der
Jahressumme ............................................................................................................. 49
Abbildung 22: Anteil stationärer Fälle nach Leistungsarten an allen HzE +-Fällen
in der Jahressumme ................................................................................................... 51
Abbildung 23: Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII pro 100 Einwohner unter
18 Jahre, mit Ausweisung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ......................... 54
Abbildung 24: Hilfen nach § 34 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 21 Jahre,
mit Ausweisung der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ............................. 54
Abbildung 25: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der
sonstigen stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen .................................................. 56
Abbildung 26: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne
Vollzeitpflege in der Jahressumme ............................................................................... 56
Abbildung 27: Netto-Ausgabenentwicklung deutscher Kommunen für HzE+ pro
Einwohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro ............................................................................ 59
Abbildung 28: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Einwohner 0 bis u. 21 Jahre
in Euro ................................................................................................................ 61
Abbildung 29: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Fall (Jahressumme) in Euro ....................... 61
Abbildung 30: Netto-Gesamtaufwände pro EW unter 21 Jahren differenziert
nach Aufgabengebieten ............................................................................................... 66
Abbildung 31: Anteile der Aufwände für einzelne Aufgabenfelder an den
Gesamtaufwänden ...................................................................................................... 67
Abbildung 32: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im
Allgemeinen Sozialen Dienst........................................................................................ 68
Abbildung 33: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst
und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe pro 100 Fälle HzE + (Jahressumme) ....................... 69
Abbildung 34: Kontextfaktoren Chemnitz ........................................................................... 73
Abbildung 35: TOP-Kennzahlen Chemnitz ......................................................................... 73
Abbildung 36: Kontextfaktoren Darmstadt ......................................................................... 74
Abbildung 37: TOP-Kennzahlen Darmstadt ........................................................................ 74
Abbildung 38: Kontextfaktoren Freiburg im Breisgau .......................................................... 75
Abbildung 39: TOP-Kennzahlen Freiburg im Breisgau ......................................................... 75
Abbildung 40: Kontextfaktoren Halle (Saale) ...................................................................... 76
Abbildung 41: TOP-Kennzahlen Halle (Saale) .................................................................... 76
Abbildung 42: Kontextfaktoren Karlsruhe .......................................................................... 77
Abbildung 43: TOP-Kennzahlen Karlsruhe ......................................................................... 77
Abbildung 44: Kontextfaktoren Mannheim ......................................................................... 78
Abbildung 45: TOP-Kennzahlen Mannheim........................................................................ 78
Abbildung 46: Kontextfaktoren Potsdam ............................................................................ 79
Abbildung 47: TOP-Kennzahlen Potsdam .......................................................................... 79
Abbildung 48: Kontextfaktoren Rostock ............................................................................. 80
Abbildung 49: TOP-Kennzahlen Rostock ........................................................................... 80
Bundesweites Benchmarking HzE+
6
Die teilnehmenden Städte mit Ansprechpartnern des bundesweiten Benchmarking
der Hilfen zur Erziehung+ sind:
Stadt Name E-Mail
Chemnitz Sylvia Lammich sylvia.lammich@stadt-chemnitz.de
Chemnitz Kathrin Schäfer kathrin.schaefer@stadt-chemnitz.de
Darmstadt Marc Krämer marc.kraemer@darmstadt.de
Darmstadt
Freiburg i.Br.
Freiburg i.Br.
Halle (Saale)
Halle (Saale)
Klaus Fischer
Maja Graeber
Patrik Böcherer
Uwe Weiske
Tino Sattler
klaus.fischer@darmstadt.de
maja.graeber@stadt.freiburg.de
patrik.boecherer@stadt.freiburg.de
uwe.weiske@halle.de
tino.sattler@halle.de
Karlsruhe Michael Walter michael.walter@sjb.karlsruhe.de
Mannheim
Mannheim
Potsdam
Robert Hofmann
Roswitha Vogel
Christian Riecke
robert.hofmann@mannheim.de
roswitha.vogel@mannheim.de
christian.riecke@rathaus.potsdam.de
Potsdam Florian Lenke florian.lenke@rathaus.potsdam.de
Rostock Silke Stöckel silke.stoeckel@rostock.de
Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit wurde dieser B ericht in der männlichen
Sprachform gehalten. Alle Aussagen gelten jedoch grundsätzlich für sowohl
männliche als auch weibliche Personen, sofern aus dem Kontext nicht
ausdrücklich etwas Anderes hervorgeht.
Bundesweites Benchmarking HzE+
7
1. Vorbemerkung
Der bundesweite Benchmarkingkreis zu Hilfen zur Erziehung+ legt den Bericht für
das Jahr 201 4 vor, der eine Auswahl der Kennzahlen aus dem HzE+-Vergleich
darstellt und kommentiert und die Basis für die Diskussion der fachlichen
Strategie zur Steuerung des Leistungsbereichs i n den jeweiligen Jugendämtern
bildet.
Der Kreis begann die gemeinsame Arbeit mit dem Vergleich der Kennzahlen des
Jahres 2004 und hat seither die gemeinsame Datenbasis ausgebaut und
beständig weiter qualifiziert. Den Vergleich 201 4 setzen mit Chemnitz,
Darmstadt, Freiburg im Breisgau, Halle (Saale), Karlsruhe, Mannheim, Pot sdam
und Rostock acht mittlere Großstädte aus sechs Bundesländern fort. Aufgrund der
geänderten Zusammensetzung sind die Mittelwerte des Be richts nicht mit denen
des Vorjahresberichtes zu vergleichen.
Im Fokus des Berichtes stehen die Hilfen zur Erziehung und der daran
angrenzenden Leistungen der Hilfen für junge Volljährige, der Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen, der gemeinsamen Wohnformen für
Mütter/Väter und Kinder, der Inobhutnahmen und der Betreuung und Versorgung
von Kindern in Notsituationen – hier zusammengefasst unter dem Begriff HzE+.
Der Bericht geht ein auf die weiterentwickelten Zeitreihen der Kontext -, Input -
und Output-Indikatoren der HzE+ und kommentiert deren Entwicklungen vor dem
Hintergrund der gemeinsamen Beratung fachlicher Fragen zur Steuerung der
Hilfen und der Aufwände in diesem Bereich.
Darüber hinaus finden sich erstmals für den KZV 2014 Profile auf der Basis von
TOP-Kennzahlen des Input un d Output sowie von Kontext -Indikatoren für jede
Teilnehmerstadt im Anhang.
Der Vergleich basiert, soweit es die Falldaten betrifft, seit 2011 in erster Linie auf
der Jahressummen erhebung, wobei aber einzelne, auf dem Stichtag 31.12.
basierende Kennzahlen ergänzend hinzugezogen werden.
Für die Auswertung des INPUT werden ausschließlich die in der Jahressumme
erhobenen Falldaten herangezogen, damit die jährlichen A ufwände auch den
jährlichen Fällen gegenübergestellt und somit die Aufwände pro Fall stimmiger
dargestellt werden.
Seit dem KZV 2012 werden für den Vergleich die Einwohner mit Hauptwohnsitz
laut Melderegister der Städte herangezogen, während es zuvor die Einwohner mit
Haupt- und Nebenwohnsitz waren. Durch den letzten Zensus haben sich bei
einigen Städten Bereinigungen der Einwohnerdaten ergeben. Aus diesem Grund
ist der vorliegende Bericht nicht mit den Berichten der Vorjahre bis zum KZV
2011 zu vergleichen.
Teilnehmende
Städte
Bundesweites Benchmarking HzE+
8
Der Benchmarkingkreis wertet die Umstellung auf die Jahressummen-
Betrachtung seit 2011 , die W eiterentwicklung des Kennzahlensets sowie die
Vertiefung des fachlichen Austauschs seit dem Projektjahr 2013 und die
Ergänzung des Kennzahlenvergleichs um Profile ab dem Projektjahr 2015 als
wichtige Meilensteine in der fortwährenden Qualifizierung der gem einsamen
Arbeit.
Bundesweites Benchmarking HzE+
9
2. Methodik und Vorgehen im Benchmarking
Ziel des Benchmarking ist es, die Steuerungstätigkeit der Jugendämter und
fachliche Strategien im Bereich der Hilfen zur Erziehung + im Hinblick auf ihre
Wirksamkeit zu betrachten. Hierfür werden das Leistungsgeschehen der Hilfen
zur Erziehung+, die Aufwände für Hilfen zur Erziehung+ und die soziostrukturellen
Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendämter agieren, verglichen.
Um eine möglichst umfassende
Betrachtung der Steuerungstätigkeit des
Jugendamtes im Bereich der
erzieherischen Hilfen zu dokumentieren,
beschränkt sich der Vergleich nicht auf
die Hi lfen zur Erziehung nach den §§
27ff SGB VIII, sondern bezieht auch
Leistungsbereiche in die Betrachtung mit
ein, die eine fachliche Nähe zu den
Erziehungshilfen aufweisen und häufig
auch durch dieselben fallführenden
Fachkräfte g esteuert werden. Hierzu
gehören bspw. die Hilfen für Mutter und
Kind, die Hilfen für junge Volljährige und
für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche. Dies wird durch de n Begriff
Hilfen zur Erziehung + (HzE+)
dokumentiert. Der detaillierte
Betrachtungsumfang ist im
nebenstehenden Kasten dargestellt.
In den Hilfen zur Erzie hung+ gibt es
Leistungen, die sowohl in ambulanter als
auch in stationärer Form erbracht
werden können . So kann eine
nachgehende ambulante Hilfe zu einer
vollstationären Maßnahme s owohl als
eigenständige ambulante Hilfe, aber
auch als noch der stationären Hilfe zugehörig erfasst we rden. Eine Zuordnung
erfolgt entsprechend der tatsächlichen Ausgestaltung der Hilfen in den Städten.
Für die Erhebung der Falldaten
wurde im Berichtsjahr auf
Jahressummen z urückgegriffen.
Ergänzend wurden die Falldaten
zum Stichtag 31.12. des
Berichtsjahres erhoben. B ei
Betrachtungs-
gegenstand
Ambulant
§ 27(3) Pädagogische Hilfen i.V.m. the-
rapeutischen Leistungen
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungs-
helfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
Ambulant / Stationär
(nach konkreter Ausgestaltung zuzurechnen)
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für
Mütter / Väter und Kinder
§ 20 Betreuung von Kindern in Not-
situationen
§ 21 Unterbringung zur Erfüllung der
Schulpflicht
§ 27(2) Flexible erzieherische Hilfen
§ 35 Intensive Sozialpädagogische
Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte junge Menschen
§ 41 Hilfen für junge Volljährige
Stationär
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, Sonstige betreute
Wohnformen
§ 42 Inobhutnahmen
Hilfen zur Erziehung+
Leistungen gemäß SGB VIII
Jahressumme
Jahressumme: Hilfeempfänger mit mindes-
tens einer im Berichtsjahr beendeten oder
am 31.12. laufenden Leistung
Bundesweites Benchmarking HzE+
10
parallelem oder mehrfachem Hilfebezug können Doppelzählungen vorkommen,
siehe hierzu Kapitel 4.1.
Ab dem KZV 2011 bildet der Bericht zum bundesweiten Benchmarking Hilfen zur
Erziehung+ auf Jahressummen basierte Ken nzahlen ab, die Kommentierungen
beziehen sich in erster Linie auf die Jah ressummen. Bei der Erhebung d er
Jahressummen werden alle Hilfen mit mindestens einer im Berichtsjahr
beendeten oder am 31.12. laufenden Leistung berücksichtigt, also auch jene, die
am Stichtag 31.12. bereits beendet waren.
Auch die Stichtagsauswertung ist eine valide Aussagegröße, da sie das
Fallgeschehen der Kommunen zu einem fixen Zeitpunkt abbildet. Mit Hilfe der
Jahressummen kann das Leistungsgeschehen allerdings umfänglicher betrachtet
und facettenreicher erfasst werden. Die Kosten pro Fall können anhand von
Jahressummen plausibler dargestellt werden.
Die Zahl der Hilfen lässt keine Aussagen zur Zahl der Personen zu, die Leistungen
erhalten, weil in familienbezogenen Hilfen in einem Fall mehrere Personen
betreut werden können. Ebenso können für einen Fall mehrere Hilfen bewilligt
werden.
Die Gesamt aufwände für Hilfen zur Erziehung + werden durch Addition der
Personalkosten und der Aufwände für extern erbrachte Hilfen zur Erziehung +
errechnet. Als Aufwände werden in der Regel die verausgabten Mittel
(Rechnungsergebnis) des Berichtsjahres erhoben. Die Personalkosten werden auf
der Basis von Durchschnittswerten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt)
kalkulatorisch ermittelt, indem besetzte Stellen in Aufwände umgerechnet
werden. Die tatsächlichen Personalkosten sind den Rechnungsergebnissen der
Kommunen nicht isoliert zu entnehmen.
Ergänzend dazu werden ab dem KZV 201 3 verschiedene ambulante
Leistungsarten einschließlich teilstationärer Hilfen differenzierter betrachtet . Ab
dem KZV 2014 wird darüber hinaus ein gesondertes Kapitel den u nbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen1 gewidmet.
Um den Erfolg einer Kommune bei der Steuerung des Leistungsgeschehens zu
beurteilen, reicht der Blick auf die Falldichte und die Ausgabenentwic klung nicht
aus. Die Städte können nur unter Berücksichtigun g der soziostrukturellen
Rahmenbedingungen verglichen werden, weil diese das Leistungsg eschehen in
den Hilfen zur Erziehung + erheblich beeinflussen. Interne Auswertungen in den
Teilnehmerstädten haben eine hohe Korrelation auf sozialräumlicher Ebene
zwischen Kontextindikatoren und Hilfebedarf ergeben.
Im Benchmarking werden folgende Daten verglichen und ausgewertet:
1 Zur Verwendung des Begriffs „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ siehe Kapitel 4.3.2.
Bundesweites Benchmarking HzE+
11
Kontext-Indikatoren:
Unter welchen soziostrukturellen Rahmenbedingungen, die die Inanspruchnahme
von HzE+ beeinflussen, agieren die Städte?
Input-Indikatoren:
Welche Ressourcen (finanzielle und personelle) werden eingesetzt, um die
Leistungen nach dem SGB VIII zu erbringen?
Output-Indikatoren:
Welche Leistungen werden erbracht ( Zahl der Fälle , Falldichte und Anteile
verschiedener Leistungsarten an der Gesamtzahl der Fälle)?
Das Leistungsgeschehen wird im Benchmarking über die Leistungsdichte
abgebildet, um die unterschiedliche Größe der Benchmarkingkommunen in den
Vergleich einfließen zu lassen. Dabei werden Fallzahlen in Relation zur Zahl der
Einwohner (EW) unter 21 Jahren dargestellt (mit Hauptwohnsitz) . Diese
Einwohnergruppe ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Zielgruppe der
Hilfen des Jugendamtes.
Auch die Kontextzahlen werden aus dem gleichen Grund auf Einwohnerdaten
bezogen, wobei Daten in diesem Zusammenhang im Vergleich zur jeweils
altersgleichen Einwohnerschaft betrachtet werden (Kindertagesbetreuung bezogen
auf EW von 0 bis unter 14 Jahren, Arbeitslosigkeit bezogen auf EW von 15 bis
unter 65 Jahren, Jugendarbeitslosigkeit bezoge n auf EW von 15 bis unter 25
Jahren).
Demografische Veränderungen insbesondere unter den jüngeren Kohorten können
daher auch Auswirkungen auf die Ausprägung einzelner Kennzahlen haben. Die
folgende Tabelle zeigt die am Benchmarking teilnehmenden Städte, de ren
Einwohnerzahlen, sowie die Veränderung der Zahl der Einwohner unter 21 Jahren
gegenüber dem Vorjahr.
Tabelle 1 lässt erkennen, dass die teilnehmenden Städte in unterschiedlicher
Weise von Schwankungen der Einwohnerzahlen betroffen sind. Entgegen dem
demografischen Trend verzeichnen alle Städte einen Zuwachs der
Einwohnerzahlen unter 21 Jahre n. Einen signifikanten Zuwachs an
Jugendeinwohnern verzeichnet Potsdam (nach einem Rück gang im Vorjahr), der
geringste Zuwachs ist für Mannheim und Freiburg im Breisgau festzustellen.
Es ist zu beachten, dass sich Veränderungen des Anteils junger Einwohner bei der
Berechnung der einwohnerbezogenen Kennzahlen auswirken.
Gliederung des
Kennzahlensets
Bundesweites Benchmarking HzE+
12
Tabelle 1: Beteiligte Städte und Einwohnerdaten
Stadt
absolut Veränderung
zum Vorjahr absolut Anteil an EW
gesamt in % absolut Anteil an EW
gesamt in % absolut in %
Chemnitz 243.605 1428 32.950 13,53% 37.732 15,49% 1.176 3,22%
Darmstadt 154.002 2058 24.012 15,59% 29.205 18,96% 657 2,30%
Freiburg 218.041 2091 34.698 15,91% 43.244 19,83% 540 1,26%
Halle (Saale) 233.552 847 33.061 14,16% 39.734 17,01% 994 2,57%
Karlsruhe 299.482 6340 44.351 14,81% 55.189 18,43% 1.755 3,28%
Mannheim 311.470 3534 45.861 14,72% 56.675 18,20% 635 1,13%
Potsdam 165.668 6212 26.948 16,27% 30.303 18,29% 3.413 12,69%
Rostock 203.848 175 26.805 13,15% 31.980 15,69% 956 3,08%
insgesamt 1.829.668 22685 268.686 14,68% 324.062 17,71% 10.126 3,23%
Einwohner am 31.12.2014
mit Hauptwohnsitz
Einwohner von 0 bis unter 21
Jahren am 31.12.2014 mit
Hauptwohnsitz
Einwohner von
0 bis unter 21 Jahren -
Veränderung zum Vorjahr
Einwohner von 0 bis unter 18
Jahren am 31.12.2014 mit
Hauptwohnsitz
Für den Vergleich wurden die Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister
der Städte herangezogen. Die Berichte der Vorjahre bis zum KZV 2011 bezogen
sich dagegen auf Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz. Infolge des jüngsten
Zensus haben sich überdies für einige Städte Bereinigungen der Einwohnerdaten
ergeben. Insofern ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen dem vorliegenden
Bericht und denen der Vorjahre nicht sinnvoll.
Eine Bewertung der Daten auf der Basis lediglich einer Zahl aus dem Bericht
greift für die Gesamt betrachtung einer Stadt im Vergleich zu den anderen
teilnehmenden Kommunen zu kurz. Vielmehr müssen stets alle Daten im
Zusammenhang betrachtet werden.
In diesem Zusammenhang ist besonders die Entwicklung der Einwohnerdaten der
unter 21-Jährigen zu berücksichtigen, die in die Berechnung vieler Kennzahlen
als Nenner einfließt.
Bundesweites Benchmarking HzE+
13
3. Kontext-Indikatoren
Die Steuerung des Leistungsgeschehens in den Hilfen zur Erziehung + kann nicht
losgelöst von soziostrukturell en Rahmenbedingungen betrachtet werden.
Jugendämter mü ssen jeweils unter den lokalen Bedingungen steuern, die im
Vergleichsring starke Differenzen aufweisen.
Die Einflussfaktoren, die das Leistungsgeschehen in den Hilfen zur Erziehung +
belasten, werden anhand folgender Kontext-Indikatoren abgebildet:
Gesellschaftliche Ausgrenzung aufgrund ökonomischer Armut, g emessen
an der Dichte der Bezieher von Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld nach SGB II.
Gesellschaftliche Ausgrenzung von Jugendlichen, denen aufgrund ihrer
Arbeitslosigkeit das zentrale Integrationsinstrument „Erwerbsarbeit“ fehlt.
Auflösung stabiler familiärer Strukturen, gemessen an der Häufigkeit, mit
der Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind.
Berufliche Perspektivlosigkeit junger Menschen, gemessen an der Zahl der
Schulabgänger ohne Abschluss.
Wenn Familien überdurchschnittlich durch einen oder mehrere der vorgenannten
Faktoren belastet sind und über keine geeigneten Kompensationsmö glichkeiten
verfügen, kann dies mi t höherer Wahrscheinlichkeit zu schwierigen
Erziehungssituationen führen. Es wird davon ausgegangen, dass solche
Überforderungssituationen in Familien zu Krisen und V ernachlässigungen und
somit zu HzE+-Bedarf führen können.
Dass sich soziostrukturelle Rahmenbedingungen maßgeblich auf das
Wohlbefinden von Kindern und Jugendliche n auswirken, belegt bspw. das auf
eine bundesweite Befragung von Kindern fußende LBS-Kinderbarometer2. Ob die
Eltern Arbeit haben, wie es dem Kind in der Schule geht und ob die
Familienverhältnisse intakt sind, spielt dabei eine übergeordnete Rolle – neben
Migrationshintergrund und Geschlechtszugehörigkeit.
Ein Aufwachsen in Armut stellt überdies ein erhöhtes Risiko für
Gewalterfahrungen im Kindesalter dar. Die jüngst veröffentlichte „Gewaltstudie
2013“ der Un iversität Bielefeld belegt, dass Kinder aus wirt schaftlich prekären
Familien in erkennbar höherem Maße körperlicher Gewalt aus dem Elternhaus
ausgesetzt sind und überdies wesentlich häufiger Missachtungserfahrungen durch
Erwachsene machen, nicht nur im Elternhaus, sondern auch durch Lehrkräfte3.
Gut ausgebaute präventive Strukturen und Regelangebote der Jugendhilfe können
sich entlastend auf das Leistungsgeschehen auswirken . Erzieherischer Bedarf
2 LBS-Kinderbarometer 2009, PROSOZ Herten ProKids-Institut, Juni 2009.
3 Gewaltstudie 2013: Gewalt - und Missachtungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland, Abstract Professor Dr. Holger Ziegler, Fakultät für Erziehungswissenschaften, Universi-
tät Bielefeld.
Einflussfaktoren
Bundesweites Benchmarking HzE+
14
kann frühzeitig erkannt werden und die Jugendhilfe kann rechtzeitig
Unterstützung anbieten, bevor sich Problemlagen verfestigen.
Zu den präventiven Strukturen und Regelangeboten gehören insbesondere:
Strukturen und Leistungsdichte in der Kindertagesbetreuung,
Ausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.
Den hier ausgewählten Kennzahlen können Informati onen darüber entnommen
werden,
in welchem Umfang Familien mit Herausforderungen umgehen müssen
und auf welche gesellschaftlichen Ressourcen sie zurückgreifen können.
Die Profile der Be - und Entlastungsfaktoren in den einzelnen Kommunen können
sowohl den einzelnen Kapiteln, als auch den zusammenfassenden Netzgrafiken
entnommen werden.
Näheres zu den Gründen für die Auswahl dieser Kontext-Indikatoren enthalten die
vorangegangenen Berichte4 des Benchmarkingkreises.
3.1. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug nach SGB II
Die Belastung durch Arbeitslosigkeit ist in den Benchmarkingkommunen sehr
unterschiedlich. Die folgende Abbildung 1 stellt die Dichte der Arbeitslos en am
31.12. des Berichtsjahres in der Altersgruppe der 15- bis unter 65-Jährigen dar.
Die Arbeitslosigkeit ist im Mittel aller Städte im Vergleich zum Vorjahr vor dem
Hintergrund einer günstigen Konjunktur in Deutschland leicht gesunken.
Im Großteil der Städte hat sich die Arbeitslosendichte nur in geringem Maße
verändert; hierzu sind Freiburg im Breisga u, Halle (Saale) und Karlsruhe mit
leicht gesunkener Dichte sowie Mannheim und Darmstadt mit geringfügig
gestiegener Dichte zu zählen. Merkliche Rückgänge verzeichnen Chemnitz und
Rostock, wobei beide deutlich über dem Mittelwert der Vergleichs städte liegen.
Die Arbeitslosendichte ist am höchs ten in Chemnitz, Halle (Saale) und Rostock,
während Darmstadt, Freiburg im Breisgau , Karlsruhe und Mannheim das
niedrigste Niveau an Arbeitslosigkeit aufzeigen. Potsdam liegt im Mittel der
Vergleichsstädte.
4 con_sens: Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung + - Kennzahlenvergleich 2007;
vgl. hierzu die UNICEF-Studie zur Kinderarmut in reichen Ländern aus dem Jahr 2005, den 2.
Armutsbericht der Bundesregierung 2005, den Kinder-Report 2007 des Deutschen
Kinderhilfswerkes, den 3. Armuts - und Reichtumsbe richt der Bundesregierung 2008 und den
UNICEF-Bericht zur Lage von Kindern in Deutschland, Mai 2008.
Bundesweites Benchmarking HzE+
15
Die Schere hinsichtlich der Arbeitslosigkeit hat sich zwischen den Städten etwas
vergrößert. Im Vorjahr trennten 4,5 Prozentpunkte die beiden Städte mit der
niedrigsten und der höchsten Arbeitslosendichte, im Berichtsjahr ist der A bstand
auf 4,6 Prozentpunkte gestiegen.
Abbildung 1: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen
8,3
4,7
4,4
8,7
4,2 4,2
6,0
8,6
6,1
7,7
4,8
4,2
8,5
3,9
4,3
5,5
8,1
5,9
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 1:
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 65-Jährigen am 31.12.
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz
2013 2014
Abbildung 2: Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen
4,5
2,2
0,8
3,6
1,6
1,0
3,1
4,8
2,7
3,7
2,4
0,8
3,4
1,7
1,2
2,6
4,2
2,5
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 1.1:
Arbeitslosendichte der 15- bis unter 25-Jährigen am 31.12.
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz
2013 2014
Bundesweites Benchmarking HzE+
16
In geringfügigem Maße hat sich auch die Situation für junge Mens chen unter 25
Jahren am Arbeitsmarkt verbessert, wie Abbildung 2 erkennen lässt.
In Chemnitz, Potsdam und Rostock sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich
weniger junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen , in Halle (Saale) etwas
weniger als im Vorjahr, wenngleich die genannten Städte nach wie vor über dem
Mittelwert liegen. Darmstadt, Karlsruhe und Mannheim haben einen
geringfügigen Anstieg von jungen Menschen in Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, die
entsprechenden Quoten liegen allerdings unter dem Mitte lwert der
Vergleichsstädte. Die Arbeitslosendichte unter jungen Menschen in Freiburg im
Breisgau hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, liegt aber auch
weiterhin deutlich unter dem Mittelwer t. In den drei Städten aus den neuen
Bundesländern ist das Niveau der Arbeitslose ndichte der 15 - unter 25-Jährigen
am höchsten, in Freiburg im Breisgau und Mannheim am niedrigsten, wenngleich
sich die Diskrepanz zwischen Ost und West zum Berichtsjahr deutlich verringert
hat.
Für die Jugendhilfe ist die Arbei tslosendichte der 15 - bis unter 25 -Jährigen
(Jugendarbeitslosigkeit) besonders relevant, da sich hier die beruflichen
Perspektiven der jungen Menschen vor Ort abzeichnen.
Allerdings bildet die Dichte der jungen Arbeitslosen nur einen Ausschnitt der
Belastungssituation ab, da viele junge Menschen in unterschiedlichen
Maßnahmen der Arbeitsförderung, Berufsfindung und -vorbereitung beschäftigt
sind und daher nicht von der Statistik erfasst werden. Die Arbeitsl osenstatistik
kann in dieser Hinsicht als strategie anfällig angesehen werden . Fördermittel für
Maßnahmen wurden in den letzten Jahren vonseiten der BA sukzessive abgebaut.
Abbildung 3 gibt die Anzahl der Menschen, die Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld
beziehen, im Alter von 0 bis unter 15, 15 bis unter 25 und 0 bis unter 65 Jahren
pro 100 altersgleiche Einwohner wieder.
Kinder unter 15 Jahren sind in allen Kommunen signifikant häufiger auf den
Bezug von Leistungen nach SGB II angewiesen als Menschen anderer
Altersgruppen und dies mit steigender Tendenz. In Halle (Sa ale) ist im
Berichtsjahr jedes dritte Kind unter 15 Jahren auf Sozialgeld angewiesen.
Mitverantwortlich für die überdurchschnittliche Abhängigkeit der Altersgruppe
unter 15 Jahre n vom Leistungsbezug nach SGB II ist der hohe Anteil
Alleinerziehender an den Beziehern von Leistungen nach SGB II, da diese Gruppe
Nachteile bei der Vermittlung in Arbeit hat (vgl. Abbildung 4).
Die Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im
Leistungsbezug nach SGB II weist pro 100 Einwohner von 15 b is unter 65
Jahren über die Zeitreihe nur minimale Veränderungen auf (Abbildung 4).
Bundesweites Benchmarking HzE+
17
Abbildung 3: Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld nach SGB II
22,4
20,8
15,4
33,1
13,5
22,0
16,3
28,3
21,5
12,5
8,6
6,2
14,2
5,4
9,0
10,2
13,2
9,9
14,2
10,5
8,6
19,3
7,8
11,4 10,8
16,8
12,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 5 und 6:
Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz
(differenziert nach Altersgruppen)
0 bis unter 15 Jahre 2014 15 bis unter 25 Jahre 2014 0 bis unter 65 Jahre 2014
Abbildung 4: Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 18,5 12,6 0,0 25,1 11,2 13,9 15,1 21,8 16,9
2011 18,5 12,5 0,0 25,2 10,9 13,7 15,8 21,6 16,9
2012 18,2 12,6 10,6 24,9 10,6 13,9 15,5 21,7 16,0
2013 18,4 12,7 10,3 25,4 10,7 14,1 16,0 21,6 16,2
2014 18,7 12,9 10,4 25,0 10,4 14,3 16,2 22,1 16,2
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
KeZa 14:
Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach dem SGB II
pro 1000 Einwohner von 15 bis unter 65 Jahre - Zeitreihe
Gerade in diesem Segment sind die soziostrukturellen Ra hmenbedingungen mit
Blick auf möglichen Bedarf an Hilfen zur Erziehung + gleich zweifach belastend,
Bundesweites Benchmarking HzE+
18
denn die jungen Menschen wachsen nicht nur von einem Elternteil getren nt,
sondern auch unter prekären wirtschaftlichen Verhältnissen auf.
Der Leistungsbezug nach SGB II bedeutet keineswegs immer, dass Eltern
arbeitslos sind . Vielmehr verbleiben auch die Menschen, die mit ihrem
Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt nicht best reiten können, trotz Arbeit als
sog. „Aufstocker“ im Hilfebezug nach SGB II.
Das Selbstwertgefühl junger Menschen kann sowohl unter der Prekarisierung als
auch unter einer ggf. als instabil wahrgenommenen Familiensituation leiden.
3.2. Von Scheidung betroffene Kinder und Jugendliche
Die Zahl der von Trennung der Eltern betroffenen Kinder und Jugendlichen erfasst
die Problemlage nur teilweise, da statistisch nur die Zahl der verheir ateten Eltern
erfasst wird, nicht jedoch die Zahl der Familien ohne Trauschein.
Trennungen in diesen Familien werden in keiner Statistik registriert. Daher ist die
Zahl der von Trennungssituationen betroffenen Kinder insgesamt in einer
Kommune nicht erhebbar. Ebenso gibt es keine genauen Daten über die Zahl der
Alleinerziehenden in einer Kommune. Trotz dieser Unvollständi gkeit können die
Städte im Hinblick auf diesen Kontextindikator verglichen werden, da nicht
anzunehmen ist, dass der prozentuale Anteil der unverheirateten Paare an allen
Paaren zwischen den Städten erheblich variiert.
Die Zahl der von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen
wird von den am Benchmarking beteiligten Städten als ein Indikator für
belastende Familiensituationen betrachtet.
Bei der Betrachtung der folgenden Abbildung ist zu berücksichti gen, dass die
Kennzahl 12 auf abgeschlossenen Gerichtsverfahren beruht, Schwankungen kön-
nen daher auch durch die jeweilige Arbeitssituation an den Ger ichten beeinflusst
werden.
Scheidung,
Trennung
Bundesweites Benchmarking HzE+
19
Abbildung 5: Von Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 0,83 0,87 0,00 0,92 0,99 1,04 0,78 1,06 0,93
2011 0,84 1,15 0,00 1,23 1,13 1,34 0,00 1,01 1,12
2012 1,05 1,04 0,00 1,58 1,00 1,06 0,96 1,19 1,13
2013 1,17 0,87 0,00 1,27 0,95 0,95 0,00 0,93 1,02
2014 0,87 0,00 0,00 1,19 0,67 0,91 0,99 1,25 0,98
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
KeZa 12:
Von der Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder und Jugendliche
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre - Zeitreihe
Alle Städte liefern die neuesten verfügbaren Daten.
n.v. = Es stehen keine Daten zur Verfügung.
n.v.n.v.
3.3. Angebote der Kindertagesbetreuung
Angebote der Kindertagesbetreuung können sich als Regelangebote der
Jugendhilfe in mehrerlei Hinsicht auf die Steuerung der Hilfen zur Erziehung +
auswirken. Sie können als Betreuungs - und Bildu ngsangebote Belastungen in
Familien abfedern und Bedarfe durch niedrigschwellige Beratungsangebote
decken helfen. Als Partner im Kinderschutz können sie bei der Wahrnehmung des
Wächteramtes unterstützen, eigene Unterstützung anbieten oder aber die Sozialen
Dienste im Jugendamt auf Bedarfe aufmerksam machen.
Die Ausbaubemühungen, die im Berichtsjahr stattfinden, können erst für die E r-
hebungen der Folgejahre Wirkungen zeigen.
In der folgenden Grafik ist die Anzahl der betreuten Kinder im Alter von 0 bis
unter 14 Jahren pro 100 altersgleiche Einwohner abgebildet. Dabei wurde die
Betreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und in sonstigen
Betreuungsformen berücksichtigt. Sonstige Betreuungsformen können u. a.
sozialpädagogische Spielgruppen oder Betreuung über den Schulträger an der
Schule sein. Für Potsdam wird aus erhebungstechnischen Gründen jedoch auch
die Schulkindbetreuung als Betreuung in Einrichtungen gezählt, w oraus sich eine
gewisse Unschärfe in den Kennzahlen ergibt.
In Chemnitz und in Halle (S aale) erfolgt die Betreuung im Schulalter nicht durch
den Schulträger. Die Hortbetreuung wird vielmehr als Lei stung nach § 22a SGB
VIII (Förderung in Tageseinrichtungen) in Kindert ageseinrichtungen geleistet und
Bundesweites Benchmarking HzE+
20
als solche erhoben. In Chemnitz ist für die Ganztagesbetreuung von
Förderschülern nach §§ 13 Abs.3 und 16 SchulG ebenfalls der öffentliche
Jugendhilfeträger zuständig.
Abbildung 6: Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen For-
men von Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege
0,0
15,6
0,0 0,0 13,6 18,8
0,0
17,1
9,3
63,1
40,2
38,9
59,6 35,1
38,9
66,7
57,9
50,1
1,2
2,0
1,6
0,4
2,0
2,2
1,4
2,7
1,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 11:
Kinder von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesstätten, sonstigen Formen von
Kindertagesbetreuung und in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 14 Jahren mit Hauptwohnsitz
sonstige Formen v. Betreuung 2014 Tageseinrichtungen 2014 in registrierter Tagespflege 2014
C, HAL, P: Keine Formen sonstiger Betreuung. FR: Keine Angabe zur sonstigen Betreuung.
Definitionsgemäß werden Daten der Kindertagesbetreuung zum 31.12. erhoben. Die Städte FR und KA erheben analog zur KJHG-Statistik
zum 1.3., daraus resultiert eine geringfügige Unschärfe ggü. der Einwiohnererhebung zum 31.12.
Chemnitz, Potsdam und insbesondere Rostock weisen eine überdurchschnittlich
hohe Betreuungsquote von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren in
Kindertagesstätten auf, während Darmstadt, Halle (Saale) und Mannheim nah am
Mittelwert der Betreuungsquote liegen. In Darmstadt, Karlsruhe, Mannheim und
Rostock spielen sonstige Formen der Kindertagesbetreuung eine eigenständige
Rolle neben den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, letztere mit
einem eher geringen Anteil an der Betreuung insgesamt.
In Chemnitz, Halle (Saale) und Potsdam wird die Tagesbetreuung nahezu in
vollem Umfang durch Kindertageseinrichtungen abgedeckt.
In Freiburg im Breisgau werden nach einer Umstrukturierung Formen sonstiger
Betreuung nicht mehr erfasst und können daher nicht ausgewiesen werden; die
Hortbetreuung wird zugunsten einer Betre uung der Schulkinder an den Schulen
abgebaut. Die Schulkindbetreuung wird in Zuständigkeit des Amtes für Schule
und Bildung organisiert.
Die Abbild ungen 6-9 lassen erkennen, dass es nach wie vor tradierte
Unterschiede zwischen den Städten der östlichen und der westlichen
Bundesländer gibt. Zwar bauen die Städte der alten Bundesländer ihre Angebote
Unterschiede
Ost - West
Bundesweites Benchmarking HzE+
21
kontinuierlich aus, doch die neuen Bundesländer sind diesbezüglich ebenfalls
aktiv.
In Chemnitz, Halle (Sa ale), Potsdam und Rostock fußt die Kindertagesbetreuung
in weitaus höherem Maße auf den Kindertageseinrichtungen als in den Städten
der alten Bundeslä nder, auch bei den unter 3-Jährigen. Der Versorgungsgrad in
den Kindertageseinrichtungen ist in Chemnitz, Potsdam und Rostock b esonders
hoch. Vor dem Hintergrund eines zweistelligen Einwohnerzuwachses unter 21
Jahren ist dies speziell für Potsdam bemerkenswert. Für Halle (Saale) gilt, dass
die Kindertagesbetreuung den Bedarf in Gänze deckt. Halle (Saale) garantiert die
ganztägige Kindertagesbetreuung ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr.
Da sich die Strukturen in der Betreuung von Schulkindern stärker zwischen den
Bundesländern unterscheiden, wird die Kennzahl der in Tageseinrichtu ngen und
in Tagespflege betreuten Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
separat ausgewiesen, auch wenn die Kennzahl eine geringfügige Unschärfe
aufweist, da die Gesamtzahl der Kinder in dieser Altersgruppe nur nach dem
Lebensalter, aber nicht nach dem Kriterium „Schuleintritt“ abg egrenzt werden
kann.
Abbildung 7: Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten und in
registrierter Kindertagespflege
74,9
68,9 70,5
75,2
58,3
65,2
78,7
72,3 70,5
2,4
4,0 3,0 0,8
3,4
4,0
2,8
5,2
3,2
77,4
72,8
73,5 76,0
61,7
69,2
81,6
77,5
73,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 15:
Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
in Kindertagesstätten und in registrierter Kindertagespflege
pro 100 Einwohner von 0 bis unter 6,5 Jahre mit Hauptwohnsitz
Tageseinrichtungen 2014 in registrierter Tagespflege 2014
Da Kinder in der Regel n ach Vollendung des 6. Lebensjahres eing eschult werden
und das tatsächliche Alter der Kinder bei Einschulung zwischen 6 und 7 Jahren
liegt, wurde die Zahl der betreuten Kinder der rechnerischen Zahl von Ki ndern im
Alter von 6,5 Jahren am Stichtag 31.12. gegenübergestellt.
Bundesweites Benchmarking HzE+
22
Die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen ist in den Kommunen der neuen
Bundesländer insgesamt stärker verankert (Abbildung 7). In der Tagespflege stellt
Rostock die höchste Dichte an Kindern vor Schuleintritt pro 100 Einwohner der
Altersgruppe unter 6,5 Jahren. Potsdam stellt die höchste Dichte an Kindern bis
zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen.
Abbildung 8 veranschaulicht nicht Kinder, sondern belegte Plätze in
Kindertageseinrichtungen pro 100 Einwohner unter 14 Jahre. Da mitunter auc h
Kinder einpendelnder Eltern die Tageseinrichtungen der Teilnehmerstädte
(insbesondere Betriebskindergärten) besuchen, kann es zu dem rechnerisch
korrekten Ergebnis kommen, dass mehr als 100 belegte Plätze pro 100 junge
Einwohner belegt sind. Für Freiburg im Breisgau hat es sich überdies etabliert,
dass für ein Kind mit Behinderung zwei Plätze in einer Tageseinrichtung belegt
werden können, um so einem erhöhten Integrationsbedarf besser gerecht zu
werden. In Darmstadt wird dies abhängig vom individuellen I ntegrationsbedarf
vergleichbar gehandhabt.
Abbildung 8: Anzahl der belegten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
49
32
38
51
26
34
59
46
42
98
102 101
96
88
95 97 96 97
52
13
8
44
13 15
54
43
30
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0
120,0
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 8:
Anzahl der belegten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder gesamt
pro 100 altersgleiche Einwohner unter 14 Jahre mit Hauptwohnsitz
Plätze für 0 bis unter 3 Jahre 2014 Plätze für 3 bis unter 6,5 Jahre 2014 Plätze für 6,5 bis unter 14 Jahre 2014
Während die Dichte der Tage sbetreuung der 3 - bis unter 6 ,5-Jährigen in allen
Kommunen einen relativ hohen St and erreicht hat, gibt es vor allem im
Krippenalter (0- bis unter 3 -Jährige) und im Bereich der Schulkinder (6,5- bis
unter 14-Jährige) deutliche Unterschiede in der Betreuungsdichte.
Die Anzahl der Kinder pro 100 Einwohner im Alter von 0 bis unter 3 Jahre n, die
Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, hat im Mittelwert abermals, wie in den
Vorjahren, deutlich zugenommen, wie die folgende Abbildung 9 zeigt. Mannheim
Bundesweites Benchmarking HzE+
23
hat den massiven Ausbau der Kindertageseinrichtungen aus dem Vorjahr
fortsetzen können, wenn auch in geringerem Umfang.
Abbildung 9: Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in Kindertagesein-
richtungen
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 45,4 17,2 0,0 52,9 16,7 15,7 48,1 42,4 34,1
2011 47,0 23,5 0,0 54,8 21,0 17,2 53,3 43,3 37,2
2012 47,6 28,7 30,3 54,1 23,2 17,5 55,4 44,1 37,6
2013 49,3 29,0 36,3 53,9 24,8 30,3 57,5 46,1 40,9
2014 49,1 31,7 37,9 51,4 26,0 33,6 58,6 46,4 41,8
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
KeZa 7:
Anzahl der belegten Plätze für 0- bis unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen
pro 100 altersgleiche Einwohner mit Hauptwohnsitz - Zeitreihe
Neben dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden in allen
Kommunen auch Anstrengungen untern ommen, die Einrichtungen fachlich zu
qualifizieren, um sie für die Prävention nutzen zu können. Dabei wird es
schwieriger, qualifiziertes Personal für Kindertageseinrichtungen zu bekommen.
Mancherorts wurden die Anforderungen gesenkt oder aber ein vergleic hsweise
hohes Entgelt in Aussicht gestellt, um diesem Problem zu begegnen. Die Situation
verschärft sich ggf. noch, wenn konfessionell gebundene Träger daraus
hergeleitete Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden stellen.
3.4. Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Im Mittel sind die Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro
jungen Einwohner gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.
Lediglich Darmstadt und Mannheim haben zunehmende Bruttoausgaben pro
jungen Einwohner zu verm elden, Rostock verzeichnet konstante Werte. Dabei
sind die Steigerungen in den Bruttoausgaben in Man nheim fast vollständig auf
eine rechnerische Änderung der Umlagegrößen gegenüber dem Vorjahr zurückz u-
führen. Die tatsächliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt lediglich ein
Plus von 210.000 Euro. Im Gro ßteil der übrigen Städte hat sich ein leichter
Bundesweites Benchmarking HzE+
24
Rückgang der Bruttoausgaben ereignet, wobei dieser in Potsdam und ferner auch
in Karlsruhe vergleichsweise deutlich ausfällt. Die Etats in Chemnitz, Potsd am
und Rostock sind in absoluten Zahlen gestiegen, was jedoch durch ebenfalls
gestiegene Einwohnerzahlen in der Dichte nicht sichtbar wird. In Potsdam gibt es
in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Leistungs-, Qualitäts - und
Entgeltvereinbarungen (LQ EV). 20 11 wurden diese an die
Finanzierungsrichtlinien, die eine dem Fachkräftegebot entsprechende
Personalkostenfinanzierung festschreiben, angepasst.
Abbildung 10: Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit pro Ein-
wohner unter 21 Jahren
113
131
122
33
127
153
176
83
117
111
134
119
30
119
166 165
83
116
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 4:
Bruttoausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
pro EW unter 21 Jahren in Euro
2013 2014
Die Einwohnerentwicklung unter 21 Jahren ist bei der Interpretation der Kennzahl
in Rechnung zu stellen. Lediglich in Freiburg, Halle und Karlsruhe bedingen
gesunkene Aufwände für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit die
Veränderung der Kennzahl zum Berichtsjahr. Die übrigen Städte verzeichnen
leicht gestiegene Aufwände der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Für
Chemnitz und Rostock gilt hingegen, dass der sinkende Wert der Kennzahl der
Zunahme der Einwohnerschaft unter 21 Jahre geschuldet ist.
Bundesweites Benchmarking HzE+
25
3.5. Kontext-Indikatoren in der Zusammenschau
In den folgenden Netzgrafiken werden die soziostrukturellen
Rahmenbedingungen, unter denen die Jugendämter Hilfen zur Erziehung +
erbringen, in einer Z usammenschau abgebildet. Dabei hat con_sens sich auf die
Darstellung ausgewählter Kontextfaktoren beschränkt:
Dichte der 0 bis unter 65-jährigen Bezieher von Leistungen nach dem
SGB II
Dichte der 0 bis unter 25-jährigen Bezieher von Leistungen nach dem
SGB II
Dichte der Scheidungskinder
Ausgaben für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit je Einwohner unter
21 Jahren
Dichte der Kindertagesbetreuung
Alle Faktoren sind dabei in der gleichen Wirkungsrichtung abgebildet. Das heißt,
es wird die Belastung im Hinblick auf die jeweiligen Kontextfak toren dargestellt.
Wurde z.B. eine gute Ausstattung im Bereich der Kindertagesbetreuung im
Säulendiagramm noch als entlastender Faktor mit einem hohen Wert dargestellt,
so wird in der Netzgrafik entgegengesetzt eine unterdurchschnittliche Ausstattung
als Belastungsfaktor mit einem hohen Wert abgebi ldet. Hohe Aufwendungen für
die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit werden in diesem Zusammenhang als
positiv gewertet.
Die folgenden Radargrafiken (Abbildung 11 ) geben mit den ausgewählten
Indikatoren einen Üb erblick über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der
Benchmarkingstädte. Die Indikatoren werden für die Netzgrafiken standardisiert,
um sie besser vergleich bar zu machen. Die einbezogenen Kennzahlen beruhen
auf unterschiedlichen Größen , z.B. Einwohner, Arbeitsmarkt-Daten,
Scheidungskinder. Um die unmittelbare Vergleichbarkeit herzustellen, wird für
jede Kennzahl die durchschnittliche Abweichung aller Städte vom Mittelwert
ermittelt, die „Standardabweichung“. Diese dient nun als standardisierte
Maßeinheit für alle Indikatoren in der Radargrafik, um die jeweilige Abweichung
des Ergebnisses einer Stadt vom Mittelwert zu veranschaulichen. Dabei werden
alle Indikatoren gleichermaßen gewichtet.
In jeder Netzgrafik wird pro Stadt visualisiert, wie die Rahmenbed ingungen
anhand der benannten Kontext -Indikatoren im Vergleich zu den anderen
Benchmarking-Städten einzuschätzen sind. Die Visualisierung erfolgt
folgendermaßen:
Radarcharts
Bundesweites Benchmarking HzE+
26
Eine gestrichelte rote Linie weist den Mittelwert aus.
Eine überdurchschnittliche Problemla ge liegt vor, wenn der Wert einer
Kennzahl die Mittelwert -Linie überschreitet, wenn also die in der Grafik
aufgespannte Fläche über die rote Mittelwert-Linie hinausragt.
Eine günstigere Ausgangslage besteht, wenn der Wert einer Kennzahl
innerhalb der roten Mittelwert-Linie liegt, also wenn die aufgespannte
Fläche kleiner bleibt.
Die Grafiken zeigen auf einen Blick, dass sich die Kontextfaktoren in den Städten
zum Teil deutlich unterscheiden.
Bundesweites Benchmarking HzE+
27
Abbildung 11: Netzgrafiken der am Benchmarking beteiligten Städte
0,4
0,5
-0,50,1
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Chemnitz 2014 MW = Index 0,0
-0,5
-0,3
0,0-0,4
0,1
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Darmstadt 2014 MW = Index 0,0
n.v.
1,7
1,6
1,01,9
-0,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Halle (Saale) 2014 MW = Index 0,0
Bezieher n. SGB II
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach
SGB II
(pro 100 EW)
Scheidungskinder
pro 100 EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnitt-
licher Jugendetat
(0-21 J.)
unterdurchschnittli-
che Anzahl
betreuter Kinder
0-6,5 J.
LEGENDE
-0,9
-1,1
0,0-0,1
0,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Freiburg 2014 MW = Index 0,0
n.v.
Bundesweites Benchmarking HzE+
28
1,1
1,0
1,2
0,7
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Rostock 2014 MW = Index 0,0
-1,2
-1,3
-1,5
-0,1
2,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Karlsruhe 2014 MW = Index 0,0
-0,3
-0,1
-0,3
-1,1
0,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Mannheim 2014 MW = Index 0,0
-0,4
-0,4
0,1-1,1
-1,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Potsdam 2014 MW = Index 0,0
Bezieher n. SGB II
(pro 100 EW)
Bezieher u25 nach
SGB II
(pro 100 EW)
Scheidungskinder
pro 100 EW
(0-u.18 J.)
unterdurchschnitt-
licher Jugendetat
(0-21 J.)
unterdurchschnittli-
che Anzahl
betreuter Kinder
0-6,5 J.
LEGENDE
Bundesweites Benchmarking HzE+
29
Für Chemnitz kann eine relativ hohe Dichte an Leistungsempfängern nach dem
SGB II und an jungen Arbeitslosen konstatiert werden. Die Quote der Kinder in
Kindertagesbetreuung ist hingegen überdurchschnittlich hoch und kan n in
Verbindung mit einem nah am Durchschnitt liegenden Jugendetat ausgleichend
wirken. Es sind unterdurchschnittlich viele Kinder von der Scheidung ihrer Eltern
betroffen.
Darmstadt weist bei fast allen Kennzahlen eine unterdurc hschnittliche Belastung
auf. Der Anteil der Kinder in Tagesbetreuung liegt verglichen mit den anderen
Städten jedoch leicht unter dem Mittelwert. Daten der von Scheidung betroffenen
Kinder liegen nicht vor.
Freiburg im Breisgau weist eine überwiegend unterdurchschnittliche, sonst
durchschnittliche Problembelastung auf. Die arbeitsmarktbezogenen Indik atoren
zeigen in Freiburg eine deutlich unterdurchschnittliche Belastungslage an.
Zusammengenommen hat Freiburg eine vorteilhafte Ausgangslage hinsichtlich der
Kontext-Indikatoren. Daten der von Scheidung betroffenen Kinder liegen nicht vor.
Halle (Saale) weist eine besonders hohe Dichte an Leistungsempfängern nach
dem SGB II pro 100 EW sowohl in der Altersgruppe der 15 - bis unter
65-Jährigen als auch in der Altersgruppe der unter 25 -Jährigen auf. Besonders
nachteilig ist jedoch der ungünstig niedrige Etat für Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit. Auch von Scheidung waren in Halle (Saale)
überdurchschnittlich viele Kinder betroffen. Vorteilhaft ist dagegen der hohe
Versorgungsgrad in der Kindertagesbetreuung. Halle (Saale) garantiert eine
ganztägige Betreuung für alle Kinder unter 14 Jahren.
Karlsruhe weist eine deutlich unterdurchschnittliche Belastung mit
arbeitsmarktbezogenen Problemlagen auf. Für Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit stehen knapp durchschnittlich viele Mittel zur Verfügung.
Weniger Kinder als im Vo rjahr waren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen,
was auch in der unterdurc hschnittlichen Dichte der von Scheidung betroffenen
Minderjährigen sichtbar wird. Für die Kind ertagesbetreuung finden sich in
Karlsruhe weniger gute Rahmenbedingungen.
Auch Mannheim verzeichnet eine vergleichsweise unterdurchschnittliche Dichte
in der Kindertagesbetreuung. Für die arbeitsmarktbezogenen Indikatoren weist die
Stadt jedoch leicht übe rdurchschnittlich günstige Werte auf. Auch fließen
überdurchschnittlich Ressourcen in die Jugendarbeit und Jugendverbandsa rbeit
(wenn auch mit der Einschrä nkung, dass dort ein hoher Anteil an Umlagekosten
mit abgebildet wird) , und durchschnittlich viele Kinder sind von Trennung oder
Scheidung betroffen.
Vier von fünf Kontextfaktoren belegen eine unterdurchschnittliche Belastung für
Potsdam. Die Stadt weist (zusammen mit Mannheim) die günstigsten Werte
hinsichtlich der Ausgaben für Jugendarbeit pro Jugendein wohner aus. Die
Belastung durch Langzeitarbeitslosigkeit ist unterdurchschnittlich, das
Kontextfaktoren
der einzelnen
Städte
Bundesweites Benchmarking HzE+
30
Kinderbetreuungsangebot überdurchschnittlich ausgebaut. Knapp durchschnittlich
viele Kinder sind von Trennung oder Scheidung betroffen.
Die Küstenstadt Rostock trägt eine überdurchschnittliche Belastung im Bereich
der arbeitsmarktbezoge nen Kennzahlen. Die Ausgaben für Jugendarbeit pro
Jugendeinwohner fallen relativ ungünstig niedrig aus . Ausgleichend könnte der
überdurchschnittlich hohe Anteil der Kinder in Tagesbetreuun g wirken. Es sind
überdurchschnittlich viele Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Bundesweites Benchmarking HzE+
31
4. Output-Indikatoren
Die Fallzahlen sind der wesentliche Indikator für den „Output“ eines Jugendamts
im Bereich Hilfen zur Erziehung+. Das Verhältnis von Fallzahlen zu r Zahl der
Einwohner unter 21 Jahren (Falldichte) spiegelt die Leistungsdichte in den Hilfen
zur Erziehung + einer Stadt wider 5 . Darüber hinaus geben die Fallzahlen
Aufschluss über verschiedene Leistungsarten wie ambulante und stationäre
Hilfen, die Vollzeitpflege oder Leistungen für seelisch behinderte bzw. von
Behinderung bedrohte junge Menschen.
Dabei ist jedes Jugendamt bemüht, so frühzeitig wie möglich zu agieren und die
Entstehung der Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung+ möglichst zu vermeiden.
Die Falldichten sind immer vor dem Hintergrund der jeweiligen fachlichen
Strategie des Jugendamtes zu betrachten.
Das Interesse der Benchmarkingstädte liegt in einem Vergleich aggregierter
Fallzahlen. Daher wird vorw iegend ausgewertet, in welchem Umfang ambulante
und stationäre Leistungen gewährt werden.
Falldaten stehen sowohl als Jahressummen, als auch zum Stichtag 31.12. zur
Verfügung. Für den Bericht werden in erster Linie Kennzahlen, die auf
Jahressummen basieren, herangezogen und ergänzend auch solche, die auf der
Stichtagserhebung beru hen, soweit dies für die Betrachtung förderlich ist. Der
unmittelbare Vergleich der Jahre ssummen-Auswertung mit der Stichtags -
Auswertung einer Kennzahl erlaubt Rüc kschlüsse auf di e während des Jahres
beendeten Hilfen. Die Kommentierung beruft sich überwiegend auf die
Jahressummen, da diese auf allen Fällen im Berichtsjahr beruhen.
Die Kennzahlen zur Hilfedichte werden in Relation zu den jeweils altersgleichen
Einwohnern gebildet. Es ist zu beachten, dass sich Veränderungen der Anzah l an
jungen Einwohner bei der Berechnung der einwohnerbezogenen Kennzahlen
auswirken. Entgegen dem demografischen Trend verzeichnen alle Städte einen
Zuwachs der Einwohnerzahlen unter 21 Jahren. Einen si gnifikanten Zuwachs an
Jugendeinwohnern verzeichnet Potsdam (nach einem Rückgang im Vorjahr), der
geringste Zuwachs ist für Mannheim und Freiburg im Breisgau festzustellen.
4.1. Dichte der HzE+-Fälle insgesamt
Die Dichte der HzE +-Fälle bildet ab, wie viele Hi lfen insgesamt pro 100
Einwohner in einer Stadt gewährt wurden. Dabei wi rd die Zahl der Fälle in der
Jahressumme ins Verhältnis zu den Einwohnern im Alter von 0 bis unter 21
Jahren am 31.12. des Berichtsjahres gesetzt.
5 Man beachte die Erläuterungen zu den Einwohnerdaten in Kapitel 2.
Gestaltung der
Kennzahlen
Falldichte
Bundesweites Benchmarking HzE+
32
Die Falldichten treffen allerdings ke ine valide Aussage zu der Frage, welche
genaue Anzahl von Kindern und Jugendlichen von Hilfen zur Erziehung + in einer
Kommune betroffen sind. E ine Hilfe bezieht sich oft auf eine Fa milie (bspw. die
Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH). Daher können sic h hinter einem Fall
mehrere Personen verbergen , die Leistungen nach dem SGB VIII erhalten .
Außerdem kann eine Person im Verlauf des Berichtsjahres mehr als eine Hilfe
erhalten, z.B. wenn nach Beendigung einer stationären Hilfe eine ambulante
Nachsorge installiert wird. Auch bei der Erhebung der Fälle zum Stichtag 31.12.
des Berichtsjahres kommt es vor, dass eine Person zwei Hilfen gleichzeitig erhält,
bspw. wenn ein Kind in Vollzeitpflege auch eine Tagesgruppe besucht.
Präventive Leistungen oder niedrigsc hwellige Angebote mit dem Charakter einer
Erziehungshilfe werden durch einige Kommunen aus dem Budget für Hi lfen zur
Erziehung+ finanziert. Um eine Inkongruenz zwischen Output und Input
weitgehend zu vermeiden , werden daher auch einzel - oder familienbezoge ne
Hilfen in die Betrachtung des Outputs einbezogen, die über das Budget für Hilfen
zur Erziehung + finanziert werden, ohne dass ein formales Antragsverfahren der
Bewilligung vorgeschaltet war. Diese Hilfen müssen inhaltlich allerdings die
Qualität einer Hilfe zur Erziehung+ haben.
Eine vollständige Einbeziehung der präventiven oder niedrigschwelligen Hilfen
wird vom Kreis zurzeit nicht angestrebt, da diese Hilfen eine Vielzahl von Fo rmen
annehmen und nicht mit einer hinreichenden Präzision definiert werden können,
um eine einheitliche Erfassung in allen Kommunen sicherzustellen.
Einen Einfluss auf die Dichte der HzE+ in der Jahressumme hat nicht lediglich die
Anzahl der Bewilligungen von Hilfen, sondern auch die Laufzeit von Hilfen bzw.
die Frage, ob Bewilligungen und Beendigungen von Hilfen sich die Waage halten.
Die meisten Kommunen ergreifen daher Maßnahmen zur Steuerung von
Hilfeverläufen.
Zu beachten ist, dass Freiburg im Breisgau aus edv -technischen Gründen für das
Jahr 2014 keine beendeten Fälle ermitteln kann. Da die Jahressumme der Hilfen
jedoch ermittelt wird aus den am 31.12. des Erhebungsjahres laufenden und den
im Erhebungsjahr beendeten Hilfen, werden zur Ermittlung der Jahressumme
2014 für Freiburg im Breisgau hilfsweise die beendeten Hilfen aus 2013
herangezogen. Die Jahressummen 2014 stellen daher für Freiburg im Breisgau
lediglich einen Näherungswert dar.
Hilfen ohne
Antrags-
verfahren
Bundesweites Benchmarking HzE+
33
Abbildung 12: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt in der Jahressumme
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 4,22 3,30 0,00 6,04 5,29 6,46 4,09 0,00 4,90
2011 4,71 4,09 0,00 6,26 5,56 6,67 5,71 7,07 5,72
2012 4,80 4,13 5,57 6,31 5,81 6,85 5,54 7,00 5,75
2013 4,85 4,50 5,81 6,40 5,71 6,62 4,64 7,26 5,72
2014 4,78 4,73 6,84 6,69 5,93 7,06 4,06 7,19 5,91
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
8,00
9,00
10,00
KeZa 50b:
HzE+-Fälle gesamt (Jahressumme)
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
Abbildung 13: Dichte der HzE+-Fälle insgesamt am Stichtag 31.12.
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 2,14 1,92 0,00 3,38 3,42 3,96 2,33 3,73 2,98
2011 2,35 2,22 0,00 3,56 3,60 3,95 3,36 3,76 3,26
2012 2,46 2,30 3,69 3,55 3,68 4,04 2,97 3,89 3,32
2013 2,56 2,29 3,83 3,68 3,86 4,14 2,38 4,33 3,38
2014 2,31 2,33 4,21 3,78 3,99 4,26 2,42 4,55 3,48
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
KeZa 50a:
HzE+-Fälle gesamt am 31.12. des Berichtsjahres
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
Die Leistungsdichte im Mittelwert der Städte hat in den vergangenen Jahren
nahezu stagniert, ist zum Berichtsjahr jedoch angestiegen (Abbildung 12). Diese
Entwicklung wird durch die Jahressummen -Betrachtung genauer erfasst, da hier
Bundesweites Benchmarking HzE+
34
alle unterjährigen Fälle eingerechnet werden. Die Entwicklung in den einzelnen
Kommunen verläuft dabei durchaus unterschiedlich.
Die Dichte der HzE +-Fälle pro 100 altersgleiche Einwohner liegt in Chemnitz,
Darmstadt und P otsdam weiterhin unter dem Durchschnitt der Städte, während
sie in Karlsruhe eher durchschnittlich und in Freiburg im Breisgau, Halle (Saale),
Mannheim und Rostock überdurchschnittlich ausfällt.
Chemnitz weist über die Zeitreihe eine unterdurchschnittlich e Dichte an HzE +-
Fällen pro 100 Jugendeinwohner mit steigender Tendenz auf . Der Trend zur
steigenden Falldichte konnte im Berichtsjahr beendet werden – es findet erstmals
ein leichter Rückgang statt. Ein vergleichsweise hohes Maß an Beendigungen von
Hilfen vor Jahresende führt zu einer niedrigen Hilfedichte am Stichtag; dazu
zählen auch die Inobhutnahmen mit oft sehr kurzer Verweildauer. Chemnitz
steuert die Laufzeiten der Hilfen mit einer grundsätzlich auf ein Jahr befristeten
Hilfedauer. Wird eine Verläng erung der Hilfe vonnöten, wird die Leitung in die
Beratung des Falles einbezogen. Chemnitz hat sich im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 6 intensiv mit der Fallsteuerung der HzE +
auseinandergesetzt und einen Ma ßnahmeplan für 2014 erarbeitet. Die
Einrichtung eines systematischen Fachcontrollings im Sozialdienst wurde als eine
der wichtigen Zielstellungen festgelegt. Weiterhin erfolgte im Amt für Jugend und
Familie die Bildung einer Steu erungsgruppe, die regelmäßig erreichte fachliche
und finanziell e Ergebnisse prüft und Festlegungen zur Weiterentwicklung der
Prozesse im Hilfeplanverfahren s owie zur Beteiligung von Kooperationspartnern
trifft. Eine stärkere Orientierung auf die Ressourcen der Familien und des
Sozialraumes mit erhöhter Partizipation sowie auf Angebote im Vorfeld von HzE +,
bei gleichzeitiger Begrenzung von Inte nsitäten und Dauern von HzE + soll, so das
Ziel, zu einer wirtschaftlicheren Hilfeerbringung beitragen und eine prognostizierte
Steigerung der Aufwände für die HzE+ wirksam abschwächen.
In Darmstadt werden besonders viele formlose Hilfen aus dem
Erziehungshilfebudget finanziert. Formlose Hilfen mit der Qualität einer HzE +
werden seit 2010 in die Hilfen zur Erziehung + eingerechnet. Darauf ist auch der
sukzessive Anstieg der Fall dichte in Darmstadt in der Zeitreihe zurückzuführen.
Trotz Ein beziehung der formlosen Hilfen und eines stärkeren Anstiegs der
Kennzahl zum Berichtsjahr weist Darmstadt eine unterdurchschnittliche
Hilfedichte vor. Insbesondere ambulante Hilfen werden zu einem s ehr hohen
Anteil vor Jahresende wieder beendet. Darmstadt macht gute Erfahrungen mit
einem internen Clearing im Sozia ldienst zur Erzielung hoher Passgenauigkeit von
Hilfen und zur Vermeidung von Bedarfen. Hierfür wird in Darmstadt nach
intensiver Schulung der Fachkräfte mit sozialpädagogischer Diagnostik 7
6 Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Fallsteuerung bei erzieherischen Hilfen wurde 2013 im
Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familien der Stadt Chemnitz durch die con_sens GmbH
durchgeführt.
7 Siehe U. Uhlenhorst, St. Cinkl, N. Knuth: Sozialpädagogische Diagnosen in der Jugendhilfepr axis.
Eine Bestandsaufnahme. Expertise im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Seni o-
ren und Jugend. Universität Dortmund 2005.
Chemnitz
Darmstadt
Bundesweites Benchmarking HzE+
35
gearbeitet. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass präzise Zielformulierungen in
der Hilfeplanung sehr dazu beitragen, überlange Verweildauern zu vermeiden. Ein
hohes Maß an Partizipation der Familie bei der Zielformulierung schafft
Akzeptanz und fördert die Nachhaltigkeit der Erziehungshilfen.
Freiburg im Breisgau verzeichnet eine überdurchschnittlich hohe Hilfedichte, die
im Verhältnis zum Vorjahr erkennbar angestiegen ist. Hilfen nach § 35a SGB VIII
sind dabei in besonders hohem Maße vertreten.
Halle (Saale) weis t eine überdurchschnittliche Problematik bezüglich der Dic hte
an HzE +-Fällen pro 100 altersgleiche Einwohner auf , was in erster Linie auf
stationäre Fälle zurückgeht . Die Stadt steht unter sehr ho hem
Konsolidierungsdruck, nichtsdestotrotz besteht der gesetzliche Auftrag der
Jugendhilfe. Die Hilfedichte steigt im Berichtsjahr mit ähnlicher Dynamik wie im
Vorjahr und erreicht den höchsten Wert der Fünf-Jahres-Zeitreihe. Die Jugendhilfe
in Halle (Saal e) agiert unter dem Vorzeichen besonders schwieriger
soziostruktureller Rahmendaten (vgl. Kapitel 3.5.). In Halle (Saale) wird mit Hilfe
der internen Statistik beobachtet, dass viele ehemalige Hilfeempfänger nach ein
bis zwei Jahren erneut eine HzE + benötigen. Hierzu ist festzuhalten, dass
insbesondere die stationären Hilfen in Halle (Saale) im Durchschnitt kürzer als in
den meisten Vergleichsstädten dauern und überdurchschnittlich häufig vor
Jahresende beendet werden, was möglicherweise die Rückkehr ehemal iger
Hilfeempfänger begünstigt.
In Karlsruhe ist die Zahl der HzE +-Fälle pro 100 altersgleiche Einwohner nach
einem Rückgang im Vorjahr wieder gestiegen und erreicht zum Berichtsjahr den
Höchstwert in der Fünf-Jahres-Zeitreihe. Die Steuerungsaktivitäten d er letzten
Jahre hatte ihren Schwerpunkt im Bereich der Fal lkosten und hier insbesondere
in Bezug auf die Aus gestaltung der jeweiligen Hilfe, bspw. Steigerung des Anteils
ambulanter Hilfen und Optimierung von gruppenbezogenen Hilfeformen an Stelle
von teilstationärer Individualbetreuung. Nach Erfahrung von Karlsruhe besteht in
der Auswahl des passenden Leistungserbringers ein wesentlicher Faktor zum
Gelingen einer HzE +. Für den sehr falli ntensiven Leistungsbereich der
Sozialpädagogischen Familienhilfe hat die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt
Karlsruhe ein eigenes Qualitätsentwicklungsinstrument entwickelt und
veröffentlicht8. Neu ist, dass dem Sozialen Dienst, dem Leistung serbringer und
der zu unterstützenden Familie nun ein abgesteckter zeitlicher Rahmen von drei
Monaten gegeben wird, um nach einer eher „groben“ Ersthilf eplanerstellung bei
der Fortschreibung des Hilfeplans detaillierte und optimal aufeinander
abgestimmte Zieldefinitionen bzw. Handlungsvereinbarungen festlegen zu kö n-
nen. Eine erste Auswert ung des Fallaufkommens hat gezeigt, dass in den ersten
8 Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde: Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe. Eine Hand-
reichung für Fachkräfte des Sozialen Dienstes und der Sozialpädagogischen Familienhilfe zum ve r-
änderten Verfahren bei Hilfen nach § 31 SGB VIII.
http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/infomaterial/HF_sections/content/13859666
27187/ZZjYj7D8Uonw4I/Qualit%C3%A4tsentwicklung%20in%20der%20Jugendhilfe.pdf.
Karlsruhe
Freiburg im
Breisgau
Halle (Saale)
Bundesweites Benchmarking HzE+
36
Monaten nach Hilfebeginn deutlich weniger Hilfen vorzeitig beendet wurden, als
das früher der Fall war. Insofern kann die beabsichtigte Qualitätssteigerung
bestätigt werden. Aussagen zur Beeinflussung der Verweildauer sind verbindlich
noch nicht möglich.
Ähnlich wie in Karlsruhe, jedoch auf dem im Vergleichsring zweithöchsten
Niveau, hat sich die Dichte der HzE + pro 100 junge Einwohner in Mannheim
entwickelt: Während im Vorjahr erstmals ein leichter R ückgang stattfand, ist die
Hilfedichte im Berichtsjahr auf den für Mannheim bisher höchsten Wert der
Zeitreihe gestiegen. Die Steuerungsstrategie in Mannheim setzt auf einen eher
hohen Einsatz ambulanter Hilfen zur Vermeidung eines Anstiegs kostenintensiver
stationärer Hilfen. So wurde der Familienrat als besondere Form der Beteiligung
eingeführt und mit ein em ambulanten Training für ADHS -Kinder eine weiter e
kurzlaufende Hilfe installiert. Diese Strategie dient sowohl der Wirtschaf tlichkeit
als auch der fac hlichen Nachhaltigkeit und Passg enauigkeit der HzE +. Darüber
hinaus wurde in 2012 der Bereich der Krisenintervention erweitert, zum Beispiel
um eine intensive ambulante Hilfe während der ersten acht Wochen der
Inobhutnahme bei Kleinstkindern (unter 3 Jahre), um eine schnellere Klärung der
Perspektiven und des weiteren Hilfeverlaufs herbeizuführen. Die Verweildauern in
stationären HzE+ übertreffen in geringem Maße den Durchschnitt der Städte. Es
bleibt darauf hinzuweisen, dass die Hilfen nach § 35a SGB VIII einen
vergleichsweise hohen Anteil an ambulanten Hilfen ausmachen. Dies ist vor allem
mit dem hohen Bedarf an Integrationshilfen in die Schule und Therapien bei
Teilleistungsstörungen (LRS, Dyskalkulie) begründet.
In Potsdam haben zum einen konzeptionelle Veränderungen im Bereich der
ambulanten Hilfen einen wesentlichen Anteil an der seit 2012 signifikant
sinkenden Falldichte in den HzE +. So sind insbesondere bei den flexiblen Hilfen
mehrere, teils parallel laufende und ergänzende Maßnahmen zu einer Hilfe pro
Fall z usammengefasst worden, um zu einer ganzheitlicheren Fallsteuerung zu
gelangen. Potsdam liegt bei der Beendigung von Hilfen nah am Durchschnitt der
Städte und weist deutlich unterdurchschnittlich lange Verweildauern im
stationären Bereich auf. Als Steuerungsmaßnahme werden Erziehungshilfen
zunächst nur für ein halbes Jahr bewilligt, anschließend wird beurteilt, ob die
Hilfe fortgesetzt werden muss. Der zeitliche Rahmen, in dem der
Leistungserbringer und die Familie mit Hilfebedarf zu einer gelingen den
Zusammenarbeit finden so llen, liegt in Potsdam bei sechs Wochen. Auffällig ist
die eno rm hohe Dichte an Fällen nach § 35a SGB VIII, die sich j edoch einer
Steuerung durch das Jugendamt entziehen, da sie im Sinne einer „Großen
Lösung“ beim Sozialamt bewi lligt werden. Zum anderen ist für Potsdam in
Rechnung zu stellen, dass die Fallzahlen in den HzE + nur leicht gesunken sind,
durch die stark gestiegene Einwohnerzahl unter 2 1-Jähriger (über 12 Prozent in
2014) jedoch rechnerisch zum Sinken der Hilfedichte beiträgt.
Rostock schultert die höchste Dichte der HzE +-Fälle pro 100 Jugendeinwohner
im Vergleich der Städte. Ggü. dem Vorjahr ist die Belastung leicht gesunken. Aus
Mannheim
Potsdam
Rostock
Bundesweites Benchmarking HzE+
37
den Stichtagsdaten lässt sich jedoch eine gegenläufige Entwicklung ablesen
(Abbildung 13 ). Die Verweildauern der Hilfen, besonders bei den
kostenintensiven Hilfen nach § 34 SGB VIII, fielen deutlich länger aus als noch in
den Vorjahren. Um dieser En twicklung entgegen zu wirken, wurden ab Februar
2015 Verfahrensabläufe der Hilfeplanung kritisch hinterfragt. Die zentral organ i-
sierte Unterstützung bei der Planung und Ausgestaltung von Hilfekontexten wurde
zugunsten dezentraler Fachteams aufgehoben. Neu dabei ist auch, dass nicht nur
alle neuen, sondern ebenso alle kostenreleva nten Fälle in einem s tandardisierten
Verfahren vorgestellt und bis zu einem konkreten Entscheidungsvorschlag für die
Hilfegewährung beraten werden. Die Daten für Hilfen nach § 29 SGB VIII mit
vereinfachtem Zugangsverfahren konnten qualifiziert werden, sodass diese Fälle
nun in die Erhebung einfließen. Die Jugendhilfe in Rostock arbeitet in einem
Umfeld, das vo n schwierigen soziostrukturellen Rahmenbedingungen
gekennzeichnet ist (vgl. Kapitel 3.5.).
4.2. Entwicklungen bei den ambulanten Hilfeformen
Die Zeitreihe des Mittelwertes über die letzten fünf Jahre weist einen
sprunghaften Anstieg der Dichte ambulanter HzE +-Fälle von 2010 zu 2011 auf,
um danach nur gering zu schwanken. Der Anstieg zum Berichtsjahr erfolgte mit
leicht zunehmender Dynamik (KeZa 51b, Abbildung 14).
Insgesamt wurden 41 Prozent der ambulanten HzE + im Laufe des Berichtsjahres
beendet, wie der Vergleich zwischen Jahressummen - und Stichtagsauswe rtung
zeigt (Abbildung 14 und 15).
Der Anteil der ambulanten Hilfen macht deut lich über die Hälfte u nter den HzE +
gesamt aus und bewegt sich seit 2011 auf gleichbleibendem Niv eau mit
minimalen Schwankungen (KeZa 53b, Abbildung 16).
Die niedrigste ambulante Falldichte im Vergleich findet sich über die gesamte
Zeitreihe in Chemnitz, wo ggü. dem Vorjahr ein Anstieg zu beobachten ist (Abbil-
dung 14). Die Verweildauer in ambulanten Hilfen ist durchschnittlich. Zugleich ist
der Anteil ambulanter HzE + an allen Chemnitzer Fällen der niedrigste unter den
Vergleichspartnern, zum Berichtsjahr a llerdings in moderatem Umfang gestiegen
(Abbildung 16) . Chemnitz führt dies darauf zurück, dass sich ambulante
Angebote häufig als nicht mehr ausreichend erweisen. Um dennoch
Fremdunterbringungen zu vermeiden , wurde in den Vorjahren in Chemnitz das
teilstationäre Angebot an Tagesgruppen aufgestockt. Teilstationäre Hilfen werden
im Rahmen des Benchmarking den ambulanten Hilfen zugerechnet (s. Kapitel 2).
Trotz des ergänzenden Angebots in Tagesgruppen sind öfters Hilfewechsel in
stationäre Settings nötig. Pro blematisch ist aus Sicht der Kommune, dass
zunehmend Kinder und Jugendliche in entfer nteren Orten untergebracht werden
müssen, weil diese nicht in Chemnitz beschulbar sind (s. Kapitel 4.3.).
Chemnitz
Bundesweites Benchmarking HzE+
38
Abbildung 14: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle in der Jahressumme
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 1,55 1,87 0,00 2,80 3,25 4,00 2,43 0,00 2,65
2011 1,71 2,96 0,00 2,95 3,43 4,09 3,75 3,79 3,24
2012 1,78 2,95 0,00 2,96 3,68 4,02 3,70 3,87 3,28
2013 1,73 3,38 2,87 3,06 3,71 3,96 2,90 4,02 3,20
2014 1,88 3,58 4,28 3,14 3,81 4,23 2,26 3,87 3,38
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 51b:
HzE+-Fälle ambulant (Jahressumme)
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE.
Abbildung 15: Dichte der ambulanten HzE+-Fälle am Stichtag 31.12.
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 0,94 1,12 0,00 1,55 2,12 2,40 1,77 2,23 1,73
2011 1,07 1,36 0,00 1,57 2,27 2,37 2,23 2,08 1,85
2012 1,05 1,43 0,00 1,58 2,33 2,44 1,83 2,10 1,82
2013 1,15 1,43 2,04 1,79 2,49 2,52 1,38 2,46 1,91
2014 1,12 1,48 2,75 1,75 2,57 2,59 1,34 2,50 2,01
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 51a:
HzE+-Fälle ambulant am 31.12. des Berichtsjahres
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
Die Einbeziehung der aus dem HzE +-Budget finanzierten Hilfen ohne formales
Antragsverfahren mit der Qualität einer HzE + ab 20 10 führt insbesondere für
Darmstadt zu einer Diskontinuität in der Zei treihe von 2010 zu 2011, die sich
bei den ambulanten, nicht jedoch bei den stationären Hilfen bemerkbar macht.
Darmstadt
Bundesweites Benchmarking HzE+
39
Darmstadt setzt verstärkt auf ein sozialraumorientiertes niedrigschwelliges
Angebot ohne formales Antragsverfahren, um mit niedrigschwelligen und frühen
Hilfen späterem, gravieren derem Hilfebedarf zuvorzu kommen. Die aus dieser
Strategie heraus gewährten Hilfen ohne formales Antragsverfahren mit der
Qualität einer HzE + werden aus dem HzE +-Budget finanziert und als Hilfen für
den Vergleich mitgezählt. Die Dichte der ambulanten HzE + (Jahressumme) hat
sich ggü. dem Vorjahr abermals erhöht, der Anteil ambulanter Hilfen an allen
HzE+ der Stadt macht etwa drei Viertel der Fälle aus und ist der höchste im
Vergleich, die Laufzeiten ambulanter Hilfen im Schnitt jedoch die kürzesten im
Vergleich (vgl. Abbildung 14, 16). Insgesamt liegt die Dichte ambulanter HzE+ in
Darmstadt deutlich über dem Durchschnitt des Vergleichsrings.
Freiburg im Bre isgau sieht sich im Berichtsjahr mit einem sprunghaften starken
Anstieg der Dichte der ambulanten HzE +-Fälle pro 100 junge Einwohner
konfrontiert. Die ambulante Hilfedichte in Freiburg im Breisgau ist nunmehr die
höchste im Vergleich der Städte (Abbildung 14). Analog liegt der Anteil
ambulanter Hilfen an allen HzE + ebenfalls nach einem starken Anstieg nun über
dem Mittelwert der Städte (Abbildung 16 ). Freiburg hat den höchsten Anteil
ambulanter Hilfen nach § 35a SGB VIII im Vergleichsring.
Anders als die Gesamt-Falldichte in Halle (Saale) liegen die Fälle ambulanter
HzE+ pro 100 junge Einwohner leicht unter dem Mittel der Städte (Abbildung
14). Die Hilfedichte steigt im Berichtsjahr mit ähnlicher moderater Dynamik wie
im Vorjahr an. Der Anteil ambulanter HzE+ an allen HzE+ in Halle (Saale) lag seit
2010 in etwa gleichauf und fällt dabei im Vergleich der Städte deutlich
unterdurchschnittlich hoch aus. Letzteres ist dem hohen Aufkommen stationärer
Hilfen geschuldet.
Für Karlsruhe ist eine anhaltende Steigeru ng der Dichte ambulanter HzE + über
die letzten fünf Jahre zu beobachten, die im Berichtsjahr wieder von etwas
stärkerer Dynamik gekennzeichnet war (Abbildung 14). Karlsruhe verzeichnet im
Berichtsjahr wie auch im Vorjahr Zuwächse unter den Einwohnern unter 21
Jahren. Die ambulante Falldichte liegt in Karlsruhe über dem Mittel der Städte,
während die Verweildauern eher lang sind und nur ein relativ geringer Anteil
ambulanter Hilfen unterjährig beendet wird. Der Anteil a mbulanter HzE+ an allen
HzE+ in Karlsruhe liegt mit knapp zwei Dritteln deutlich über dem Durchschnitt
des Vergleichs.
Freiburg im
Breisgau
Halle (Saale)
Karlsruhe
Bundesweites Benchmarking HzE+
40
Abbildung 16: Anteil ambulanter HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der Jahressumme
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 37 57 0 46 61 62 59 0 54
2011 36 72 0 47 62 61 66 54 57
2012 37 72 0 47 63 59 67 55 57
2013 36 75 49 48 65 60 62 55 56
2014 39 76 63 47 64 60 56 54 57
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
KeZa 53b:
Anteil ambulante HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen (Jahressummen)
Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
Die Daten sind gerundet, daher geringe Ungenauigkeiten enthalten.
Prozent
Mannheim trägt die zweithöchste Dichte an ambulanten HzE+ unter den Städten
(Abbildung 14). Die ambulanten Hilfen hatten dabei leicht unterdurchschnittliche
Verweildauern. Im Berichtsjahr kam es gegenüber dem Vorjahr zu einer
deutlichen Steigerung der Zahl der Fälle ambulanter HzE + pro 100 junge
Einwohner. Der leichte Rückgang der Falldichte im Vorjahr war teils auch einer
Qualifizierung der Datenerhebung der Hilfen nach § 35a SGB VIII geschuldet.
Mannheim baute in den letzten Jahren Tagesgruppen gezielt zu Sch ülergruppen
im Rahmen von § 29 SGB VIII um, mit dem Ziel, das Zusammenwirken von
Jugendhilfe und Schule zu verbessern und frühzeitig pr äventiv wirken zu können.
Die ambulanten Hilfen in Mannheim wurden leicht unterdurchschnittlich häufig
im Berichtsjahr beendet.
Die Zeitreihe weist seit dem Berichtsjah r eine deutlich unter dem Mittel der
Städte liegende ambulante Falldichte für Potsdam aus (Abbildung 14 ). Die
Fallzahlen sind nun schon zum zweiten Mal in Folge drastisch gesunken. Dies ist
jedoch nicht einem verminderten Hilfebedarf geschuldet, sondern zum einen dem
Umstand, dass in Potsdam seit 2013 ein neues Konzept greift: Hilfebedarfen in
einem Fall, denen zuvor in Form verschiedener Hilfen entgegengewirkt wurde,
wird nun ganzheitlich im Rahmen einer Bewilligungsgrundlage begegnet.
Infolgedessen sinkt der rechnerische Anteil ambulanter Hilfen an allen HzE + in
Potsdam deutlich über die letzten Jahre (Abbildung 16). Zum anderen muss der
rechnerische Effekt, demz ufolge Potsdam einen Einwohnerzuwachs um über 12
Prozent der unter 21 -Jährigen im Berichtsjahr verzeichnete, berücksichtigt
werden.
Mannheim
Potsdam
Bundesweites Benchmarking HzE+
41
Rostock verzeichnet eine im Vergleich überdurchschnittliche D ichte der
ambulanten HzE+-Fälle mit einem Rückgang zum Berichtsjahr (Abbildung 14). Es
wurden leicht unter durchschnittlich viele ambulante HzE + im Laufe des
Berichtsjahres beendet. Die Verweildauer in ambulanten Hilfen fällt in Rostock
deutlich überdurchschnittlich aus. Bis 2010 wurden niedrigschwellige Hilfen in
Form von formlosen Hilfen gewährt, diese Bedarfe wurden dann in Form von
HzE+ gedeckt. Ab 2013 fließen aufgrund einer Datenqualifizierung wieder alle
Hilfen nach § 29 SGB VIII in die Erhebung ein. Steigende Hilfebedarfe werden in
wachsendem Maße an das Jugendamt durch Informationen durch Dritte ( als
Ergebnis von Vernetzung ) und infolge von Meldungen im Rahmen von
Kindeswohlgefährdung bekannt; des Weiteren werden in den letzten Jahren
zunehmend Integrationshelfer an Schulen eingesetzt.
4.2.1. Gewichtung einzelner ambulanter Leistungsarten
Seit 2012 erheben die Teilnehmers tädte im Benchmarking der Hilfen zur
Erziehung+ ambulante Hilfen differenziert nach Leistungsarten und werten diese
hinsichtlich des Anteils der wichtigsten ambulanten Leistungsarten an allen
ambulanten HzE + aus, einschließlich der teilstationären Hilfen nach § 32 SGB
VIII. Aus der Gewichtung der einzelnen Leistungsarten können sich Rückschlüsse
auf Strategien, aber auch auf Traditionen vor Ort ergeben.
Abbildung 17: Anteil ambulanter HzE+-Fälle nach Leistungsarten an allen ambulanten
HzE+-Fällen in der Jahressumme
40,1 43,4
1,8
15,3
31,2
4,0
53,9
0,0 27,1
0,6
0,0
1,6
2,6
8,0
15,9
1,6
4,4
4,34
2,4 3,5
17,1
17,2
6,3
20,9
0,1
12,5
10,0
27,2
26,2
27,6
47,9 23,7 30,1
3,5
66,2 31,55
5,9 3,6
6,3
6,1
17,9
7,9
4,1
4,0
7,0
14,8 12,7
40,2
10,6 12,9
17,5
36,1
4,3 18,63
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 53.1-5b, 53.7b:
Anteil ambulanter HzE+-Fälle nach ausgewählten Leistungsarten
an allen ambulanten HzE+-Fällen (Jahressumme)
§ 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe
§ 32 SGB VIII Tagesgruppe
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische
Familienhilfe
§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand,
Betreuungshelfer
§ 29 SGB VIII Soziale
Gruppenarbeit
§ 27.2 SGB VIII flexible
erzieherische Hilfen
Prozent
Leistungsarten, die im Durchschnitt der Städte nur einen geringen Anteil der Fälle ausmachen, sind nicht als einzelne
Leistungsart aufgeführt, darunter Hilfen nach 35, 41, 20, 27.3. Daher entspricht die Summe der hier einbezogenen
Leistungsarten nicht allen ambulanten Hilfen in KeZa 53b und erreicht nicht notwendigerweise 100 %.
Rostock
Bundesweites Benchmarking HzE+
42
Vier von zehn ambulanten Hilfen in Chemnitz werden als flexible Hil fen nach
§ 27.2 SGB VIII bewilligt. In dieser Hilfeart können, dem pädagogischen Bedarf
entsprechend, Anteile der §§ 29,30 SGB VIII enthalten sein. In ihrer klassisc hen
Ausprägung können die §§ 29, 30 SGB VIII den oftmals sehr komplexen, indiv i-
duellen Hilfebedarf nicht in vollem Umfang leisten. Hilfen nach §§ 31, 32 und
35a SGB VIII werden zu jeweils nur leicht unter dem Durchschnitt liegenden
Anteilen erbracht.
Etwas weniger als die H älfte der ambulanten Hilfen in Darmstadt wird in Form
einer flexiblen Hilfe nach § 27.2 SGB VIII erbracht, worunter auch die formlosen
Hilfen fallen, die eine wachsende Anzahl unter den Fällen ausmachen. Darüber
hinaus bewilligt Darmstadt auch ein gewisses Quantum im Rahmen der
schulischen Förderung (z.B. Tagesprojekt Petra) nach § 27.3 SGB VIII als
ambulante Hilfe. Die übrigen ambulanten Hilfearten machen einen jeweils eher
unterdurchschnittlichen Anteil aus.
Für Freiburg im Breisgau kann festgestellt wer den, dass ein weit
überdurchschnittlicher Anteil ambulanter Hilfen nach § 35a SGB VIII bewilligt
werden. Die Hilfen nach § 35a SGB VIII werden eher nicht in sozialen
Brennpunkten, sondern vor allem in bürgerlichen Quartieren eingefordert, wo die
Eltern oft mals weniger einen erzieherischen Bedarf sehen, als vielmehr ein
medizinisches Problem beim Kind. Während die Hilfen nach § 32 SGB VIII in
etwa durchschnittlich häufig ei ngesetzt werden, spielen die Leistungsarten nach
§§ 27.2 und 29 SGB VIII nur eine verhältnismäßig kleine Rolle. Häufiger werden
Sozialpädagogische Familienhilfen und in überdurchschnittlichem Maße
Erziehungsbeistände bewilligt.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII spielt in Halle (Saale)
die mit Abstand größte Rolle unter den ambulanten Leistungsarten mit fast 50 %
der ambulanten Hilfen. Die Erziehungsbeistände nach § 30 SGB VIII machen im
Vergleich zu den anderen Städten ebenfalls einen überdurchschnittlichen Anteil
aus. In vergleichsweise geringem Maße kommen flexible Hilfen zum Einsatz.
Die teilstationäre Leistungsart der Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII macht in
Karlsruhe einen deutlich überdurchschnittlichen Anteil unter den ambulanten
Hilfeformen aus. Hilfen nach § 32 SGB VIII sind oftmals kostenintensiver als
andere ambulante Hilfeformen, werden aus fachlichen Gründen aber bisweilen
eingesetzt, um eine stationäre Unterbringung zu vermeiden. Höher als im Mittel
der Städte fällt auch der Anteil der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII
aus.
Als häufigste Hilfeform in Mannheim kommt die Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII zum Einsatz, danach die Hilfe nach § 30 SGB VIII
(Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe). Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB
VIII ist zwar nur die vierthäufigste ambulante HzE + in Mannheim, spielt aber in
allen anderen Vergleichsstädten eine deutlich geringere Rolle. Um die jungen
Menschen auch direkt an den Schulen zu erreichen, bewilligt Mannheim
Chemnitz
Darmstadt
Freiburg im
Breisgau
Halle (Saale)
Karlsruhe
Mannheim
Bundesweites Benchmarking HzE+
43
Leistungen nach § 29 SGB VIII, die in Form von Schülergruppen direkt in den
Schulen erbracht werden.
Augenfällig hoch ist der Anteil der Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in
Potsdam – nämlich etwa doppelt so hoch wie im Mittel des Vergleichs. Hier ist zu
berücksichtigen, dass Potsdam seit einigen Jahren die Hilfen nach § 35a SGB
VIII im Rahmen einer „Großen Lösung “ durch das Sozialamt bearbeiten lässt.
Somit sind diese Fälle der Steuerung des Jugendamtes und etwaiger
Synergieeffekte in der Hilfeplanung entzogen. Die Hilfen nach § 35a SGB VIII
werden auch in Potsdam vorwiegend aus dem bürgerlichen Milieu gefordert – die
Eltern sehen eher weniger einen erzieherischen Bedarf, sondern ein medizinisches
Problem beim Kind. Während darüber hinaus Hilfen nach §§ 29, 30, 31 und 32
in Potsdam verhältnismäßig selten zum Einsatz kommen, wird mehr als jede
zweite ambulante HzE+ als flexible Hilfe nach § 27.2 bewilligt. Potsdam hat zum
Vorjahr eine wesentliche konzeptionelle Umsteuerung vorgenommen:
Verschiedene, nebeneinander laufende Hilfen für einen jungen Menschen werden
nun im Sinne eines g anzheitlicheren Ansatzes in einer flexiblen Hilfe
zusammengefasst, die die unterschiedlichen Bedarfe auf einer einzigen
Leistungsgrundlage deckt.
Rostock bewilligt etwa zwei von drei ambulanten Hilfen als Sozialpädagogische
Familienhilfe nach § 31 SGB VIII, das entspricht dem mit Abstand größten A nteil
im Vergleich der Städte. Darüber hinaus fallen die Anteile an Hilfen nach §§ 29
und 30 SGB VIII leicht überdurchschnittlich aus. Hilfen nach §§ 35a und 32 SGB
VIII spielen dagegen eine untergeordnete Rolle. Die Form der flexiblen Hilfen nach
§ 27.2 SGB VIII kommt dagegen in Rostock als einziger Stadt des Vergleichs
überhaupt nicht zum Einsatz.
4.2.2. Tagesgruppe als ambulante Leistungsart
Der Benchmarkingkreis der Hilfen zur Erziehung + der mittleren Großstädte
bundesweit hat sich in seinen Anfängen entschlossen, die verschiedenen
Hilfeformen nach stationär im Sinne von „in Fremdunterbringung“ und ambulant
im Sinne von „nicht in Fremdunterbringung wohnend“ zu differenzieren. Dies hat
den fachl ichen Hintergrund, das s es einen erheblichen Eingriff in die Biografie
eines jungen Menschen bedeutet, wenn dieser nicht mehr in seiner Familie leben
kann, sondern in eine Einrichtung oder in eine Pflegefamilie umsiedelt.
Die Leistungsart Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII bewirkt diesen Einschnitt nicht
und wird daher zu den ambulanten Hilfeformen hinzugerechnet. In anderen
Zusammenhängen werden die Hilfen nach § 32 SGB VIII auch als teilstationäre
Hilfen beschrieben, was für die vorliegende Betrachtung jedoch nicht
übernommen wird.
Potsdam
Rostock
Bundesweites Benchmarking HzE+
44
Vom Standpunkt der fachlichen sowie der fiskalischen Steuerung aus betrachtet,
nimmt die Tagesgruppe eine Sonderrolle ein. Zum einen wird mit ihrem Ei nsatz
die Hoffnung verbunden, eine Fremdunterbringung zu vermeiden, wenn a ndere
ambulante Angebote nic ht greifen. Zum anderen sind die Aufwände für
Tagesgruppen in aller Regel höher als für andere ambulante Angebote.
Abbildung 18: Anteil HzE+-Fälle nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe) an allen ambulan-
ten HzE+-Fällen in der Jahressumme
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 5,5 15,2 0,0 7,3 23,6 8,1 3,6 0,0 10,6
2011 7,2 8,2 0,0 6,4 22,0 8,4 2,1 3,7 8,3
2012 7,1 6,5 0,0 6,5 19,7 8,6 2,8 4,3 7,9
2013 6,9 3,7 7,9 5,7 19,0 8,2 4,0 3,9 7,4
2014 5,9 3,6 6,3 6,1 17,9 7,9 4,1 4,0 7,0
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
KeZa 53.5:
Anteil ambulanter Hilfen nach § 32 SGB VIII
an allen ambulanten Hilfen (Jahressumme)
Zeitreihe
Die Hilfeform der Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII kommt in den Städten des
Vergleichs anteilig sehr unterschiedlich häufig zum Einsatz. Während in
Darmstadt, Potsdam und Rostock nur ein kleiner Anteil unter den ambulanten
Hilfen in teilstationärer Fo rm erbracht wird, fällt dieser in Karlsruhe
außerordentlich hoch aus und macht deutlich mehr als das Doppelte des
Mittelwertes aus. Dennoch ist es in Karlsruhe gelungen, den Anteil der Hilf en
nach § 32 SGB VIII über die Zeitreihe deutlich zu senken.
Die St rategie, möglichst bedarfsdeckend bereits im Vorfeld formaler HzE zu
agieren, hat in Darmstadt dazu beigetragen, den Anteil der Hilfen nach § 32 SGB
VIII über die Zeitreihe auf den niedrigsten Wert im Vergleichsring zu senken.
In Chemnitz, Freiburg im Brei sgau und Halle (Saale) macht das teilstationäre
Angebot nach § 32 SGB VIII einen noch unter dem Durchschnitt liegenden Anteil
aus, während dieser in Mannheim den Mittelwert des Vergleichs etwas übertrifft.
Sonderrolle der
Tagesgruppe
Bundesweites Benchmarking HzE+
45
4.3. Entwicklungen bei den stationären Hilfeformen
Die Jugendämter verfolgen das Ziel, nach Möglichkeit Kinder, Jugendliche und
ihre Familien in ambulanten Settings zu unterstützen. Stationäre Hilfen kommen
immer dann in Betracht, wenn ambulante Hilfen nicht ausreichen, um den
erzieherischen Bedarf angemesse n zu befriedigen, beispielsweise weil sie nicht
wirksam oder nicht hinreichend nachhaltig wären. Die stationären Hilfearten
unterscheiden sich im Wesentlichen von Hilfen in Einrichtungen, darunter
insbesondere (aber nicht nur) die Heimerziehung nach § 34 S GB VIII und in die
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, mithin das familiennahe Setting in einer
Pflegefamilie. Es kommt vor, dass junge Menschen in stationären Hilfen
ergänzend auch ambulante Hilfen erhalten, dass einer stationären Hilfe eine
ambulante vorausgegangen ist oder dass auf eine stationäre Hilfe eine ambulante
folgt.
Es ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zunehmenden Zuwanderung von
Flüchtlingen im Berichtsjahr 2014 aus Krisengebieten in besonderem Maße die
Jugendämter in Freiburg im Breisga u, Karlsruhe und Mannheim steigende
Fallzugänge an unbegleiteten min derjährigen Flüchtlingen haben , für die in aller
Regel eine U nterstützung in Form von stationären Unterbringungen notwendig
wird.
Die Kennzahl 52b (Abbildung 19) bildet nur Hilfen in eigener Fallverantwortung,
d.h. ohne Fälle mit geleisteter Kostenerstattung nach § 89 a -h SGB VIII an
andere Jugendämter, ab. Auf die Sonderentwicklung zu den unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen, für die Kostenerstattung erhalten wird, wird in
einem eigenen Kapitel (Kapitel 4.3.2.) eingegangen.
Die Dichte der stationären Fälle in den Hilfen zur Erziehung + pro 100 Einwohner
unter 21 Jahren stagniert seit vier Jahren, wobei der Vergleich der
Jahressummen- (Abbildung 19) mit den Stichtagsdaten darauf hindeute t, dass
immer weniger Hilfen unterjährig beendet werden können (KeZa 52a, Abbildung
20). Die Jugendämter verzeichnen zunehmend intensivere Hilfebedarfe, die eine
frühzeitige Beendigung nicht angeraten erscheinen lassen. Seit vier Jahren
können die Steuerun gsbemühungen der Sozialen Dienste allerdings einen
weiteren Anstieg der stationären Hilfedichte im Durchschnitt des
Benchmarkingkreises erfolgreich entgegenwirken, indem mit Hilfebedarfen
möglichst passgenau in ambulanter Form abgeholfen wird.
Eine deutlich überdurchschnittliche stationäre Falldichte weisen Chemnitz, Halle
(Saale), Mannheim und Rostock auf. Im Mittel liegt die Dichte der stationären
Fälle in den Hilfen zur Erziehung + pro 100 Einwohner unter 21 Jahren in
Freiburg im Breisgau. Unter dem Mitte l liegt die stationäre Falldichte in
Karlsruhe, noch deutlicher in Potsdam und sehr nie drig in Darmstadt (Abbildung
19).
Bundesweites Benchmarking HzE+
46
Abbildung 19: Dichte der stationären HzE+-Fälle in der Jahressumme
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 2,66 1,43 0,00 3,21 2,04 2,50 1,71 0,00 2,26
2011 3,01 1,13 0,00 3,31 2,12 2,58 1,91 3,28 2,48
2012 3,02 1,17 0,00 3,36 2,13 2,83 1,73 3,13 2,48
2013 3,07 1,12 2,94 3,34 2,00 2,66 1,54 3,23 2,49
2014 2,90 1,15 2,55 3,55 2,13 2,83 1,70 3,31 2,52
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 52b:
HzE+-Fälle stationär (Jahressumme)
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
Abbildung 20: Dichte der stationären HzE+-Fälle am Stichtag 31.12.
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 1,20 0,80 0,00 1,83 1,30 1,45 1,21 1,50 1,33
2011 1,29 0,86 0,00 1,99 1,33 1,58 1,11 1,68 1,41
2012 1,41 0,87 0,00 1,98 1,35 1,60 1,10 1,79 1,44
2013 1,37 0,86 1,79 1,89 1,37 1,63 0,99 1,87 1,47
2014 1,19 0,86 1,72 2,03 1,43 1,67 1,04 2,05 1,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
4,50
5,00
KeZa 52a:
HzE+-Fälle stationär am 31.12. des Berichtsjahres
pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre - Zeitreihe
Bundesweites Benchmarking HzE+
47
In Chemnitz sinkt die Dichte stationärer Hilfen erstmalig im Verlauf der Fünf -
Jahres-Zeitreihe wieder und befindet sich nunmehr auf dem zweitniedrigsten Wert
der Zeitreihe (Abbildung 19). Die insgesamt hohe stationäre Falldichte ist den
Bedarfslagen der Familien und jungen Menschen geschuldet. Diese Bedarfe
können nicht mehr allein in der Stadt Chemnitz gedeckt werden. Überdies hat
Chemnitz ein sehr hohes Aufkommen an Inhobhutnahmen zu tr agen, die in der
stationären HzE +-Dichte enthalten sind (siehe Kapitel 4.3.1 .). Es handelt sich
vielfach um junge Selbstmelder, für die Inobhutnahmen mit vergleichsweise
kurzer Laufzeit eingerichtet werden müssen, was dazu beiträgt, dass Chemnitz
mehr als die H älfte aller stationären HzE + und damit den höchsten Anteil unter
den Städten vor Ende des Berichtsjahres beendete, weswegen die stationäre
Hilfedichte zum Stichtag in Chemnitz unter dem Mittel der Städte liegt. Die
Verweildauern in Hilfen nach § 34 SGB VII I übertreffen den Mittelwert der
Städte.
Außergewöhnlich niedrig fällt die Dichte stationärer Fälle in Darm stadt aus. Der
Anteil stationärer HzE + an allen HzE + macht nur ca . ein Viertel aller HzE + aus.
Darmstadt verfolgt die Strategie, durch frühzeitige, ggf. formlose Hilfen späteren,
u.U. gravierenderen Hilfebedarfen vorzubeugen. Um eine größtmögliche
Passgenauigkeit der Hilfen zu erzielen, wurden die Mitarbeiter vor wenigen Jahren
in der Sozialpädagogischen Familiendiagnose 9 geschult. Eine Beendung
stationärer Hilfen konnte unter den insgesamt relativ wenigen stationären Hilfen
nur zu einem kle inen Teil vorgenommen werden. Da insgesamt nur sehr wenige
HzE+-Fälle in Darmstadt stationär untergebracht sind, verbleiben überwiegend
Fälle mit eher geringer Au ssicht auf die Wahrnehmung der Rückkehroption in
Hilfen nach § 34 SGB VIII, weswegen die Verweildauer in dieser Hilfe
erwartungsgemäß überdurchschnittlich ausfällt.
Freiburg im Breisgau weist eine sichtlich überdurchschnittliche Dichte stationärer
HzE+ auf, dies wird sowohl in der Jahressummen - als auch in der
Stichtagsbetrachtung deutlich. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass
Freiburg im Breisgau aufgrund der Grenzlage in besonders hohem Maße vom
Zustrom durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betroffen ist. Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge werden zum einen in Inobhutnahmen nac h § 42 SGB
VIII, aber auch in An schlusshilfen nach § 34 SGB VIII untergebracht (vgl. Abbil-
dungen 23, 24). Dennoch ist die stationäre Hilfedicht e im Vergleich zum Vorjahr
stark gesunken. Dies ist mit dem deutlichen Anstieg der Dichte ambulanter HzE +
und mit einer bewussten Steuerung in Zusammenhang zu bringen, der sich auch
im stark gesunkenen und nunmehr unterdurchschnittlichen Anteil stationärer
HzE+ an allen HzE+ manifestiert (Abbildung 21). Die Verweildauer in Hilfen nach
§ 34 SGB VIII fällt weit unterdurchschnittlich lang aus.
9 Vgl. Uhlendorff, Uwe/ Cinkl, Stephan/ Marthaler, Thomas: Sozialpädagogische Familiendiagnosen.
Deutungsmuster familiärer Belastungss ituationen und erzieherischer Notlagen in der Jugendhi lfe.
Weinheim und München 2006.
Freiburg im
Breisgau
Darmstadt
Chemnitz
Bundesweites Benchmarking HzE+
48
Halle (Saale) trägt die höchste Zahl der stationären HzE + pro 100 junge
Einwohner im Benchmarking. Im Berichtsjahr ist dieser Wert gegenüb er dem
Vorjahr abermals mit größerer Dynamik gestiegen, auch in absoluten Fallzahlen,
wenngleich die Verweildauern in der Hilfeform § 34 SGB VIII
unterdurchschnittlich lang ausfallen. In Halle (Saale) wurden überdurchschnittlich
viele stationäre Fälle im V erlauf des Berichtsjahres beendet. Der Anteil der
stationären Hilfen ist deutlich höher als im Mittel der Städte (Abbildung 21).
Nachdem in Karlsruhe im Vorjahr der niedrigste Stand in der Zeitreihe erreicht
werden konnte, ist im Berichtsjahr wieder ein stärkerer Anstieg zurück auf das
Niveau von 2012 erfolgt . Die Zahl der stationären HzE + pro 100 junge
Einwohner in Karlsruhe verbleibt aber wie in den Vorjahren unter dem
Durchschnitt der Städte. Zwar ist dies begünstigt durch die Entwicklung der
Einwohnerzahlen unter 21 Jahre n, die kontinuierlich steigt. Die Fälle mit einem
Hilfebedarf nach § 34 SGB VIII haben eine überdurchschnittliche Verweildauer,
die gegenüber dem Vorjahr etwas länger währt. Der Anteil der stationären Hilfen
an allen HzE + ist leicht zunehmend, aber unterdurchschnittlich hoch (Abbildung
21).
Auch in Mannheim konnte der deutliche Rückgang der stationären Falldichte vom
Vorjahr nicht verstetigt werden, die stationäre Hilfedichte des Berichtsjahres
entspricht wieder der des Vorvorjahres. Insgesamt liegt die stationäre Falldichte in
Mannheim im Berichtsjahr über dem Mittelwert der Städte. Der
Optimierungsprozess in 2011 auf der Ebene der Einzelfallsteuerung (u.a.
Fallanalysen) und des Fachcontrollings trugen aber neben einer verbesserten
Passgenauigkeit der Hilfen dazu bei, Folgebedarfe zu vermeiden. Im Bericht sjahr
wurden in Mannheim in etwas überdurchschnittlichem Maße stationäre Hi lfen
beendet. Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE + ist ggü. dem Vorjahr
konstant geblieben und liegt weiterhin höher als zu Beginn der Zeitreihe (Abbil-
dung 21). Da die Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in
aller Regel nach einer Inobhutnahme mit einer nachfolgenden stationären Hilfe in
die Betrachtung der gesamten stationären H ilfen einfließen, ist davon auszug e-
hen, dass die steuerbaren Hilfen aus der ursprünglichen Wohnbevölkerung z u-
rückgegangen sind, während dieser Effekt durch die Zunahme der Hilfen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgehoben wird.
In Potsdam konnt e die Dichte der stationären HzE +-Fälle pro 100 junge
Einwohner 2012 und 2013 deutlich reduziert werden, wobei sich dieser Trend
im Berichtsjahr nicht fortsetzt: Die Dichte stationärer Hilfen steigt wieder merklich
an. Dennoch hat Potsdam hat die zweitnied rigste stationäre Dichte im
Benchmarking zu vermelden . Der Anteil der stationären HzE +, die im Laufe des
Berichtsjahres beendet werden konnten, lag gleichauf zum Mittelwert (Abbildung
21). Der rechnerische Effekt, demzufolge Potsdam einen Einwohnerzuwachs um
über 12 Prozent der unter 21 -Jährigen im Berichtsjahr verzeichnete, mus s
berücksichtigt werden. In absoluten Zahlen hatte Potsdam im Berichtsjahr einen
leichten Zuwachs an stationären Fällen. Ausgewählte stationäre Falldaten sind
Potsdam
Mannheim
Karlsruhe
Halle (Saale)
Bundesweites Benchmarking HzE+
49
regelmäßig der Beigeord neten vorzulegen. Quartalsweise legt ein detaillierter
Bericht Rechenschaft ab. Insbesondere Hilfen nach § 34 SGB VIII
(Heimerziehung), § 19 SGB VIII (Mutter -Kind-Einrichtungen), § 27.2 SGB VIII
(flexible Hilfen) und § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljäh rige) werden
sorgfältiger Prüfung unterzogen. Auffällige Entwicklungen müssen begründet
werden. Potsdam spricht vierteljährlich mit den Leitungen der stationären
Einrichtungen über Bedarfe, Angebote und Anpassungen der Konzepte. Auf diese
Weise kann für ei nen großen Teil des Hilfebedarfes ein passgenaues Angebot
bereitgestellt werden.
Die Zahl der stationären HzE + pro 100 junge Einwohner in Rostock in der
Jahressumme übertrifft deutlich den Mittelwert der Ver gleichspartner, weist aber
eine schwankende Tendenz auf (Abbildung 19). Die Verweildauern der Hilfen
nach § 34 SGB VIII in Rostock fallen überdurchschnittlich lang aus. Im
Berichtsjahr wurden in Rostock unterdurchschnittlich viele stationäre Hilfen
beendet. Der Anteil stationärer Hilfen an allen HzE + übertrifft in geringem Maße
das Mittel der Städte.
Abbildung 21: Anteil stationärer HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen in der Jahressumme
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 63 43 0 53 39 39 42 0 46
2011 64 28 0 53 38 39 34 46 43
2012 63 28 0 53 37 41 31 45 43
2013 63 25 51 52 35 40 33 45 43
2014 61 24 37 53 36 40 42 46 42
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
KeZa 54b:
Anteil stationärer HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen (Jahressummen)
Zeitreihe
HzE+-Fälle mit oder ohne Antrag auf HzE .
Die Daten sind gerundet, Nachkommastellen nicht abgebildet, daher besteht eine geringe Ungenauigkeit.
Prozent
Der Anteil stationärer Hilfeformen an allen HzE + stagniert im Mittel der Städte
seit 2011 , zum Berichtsjahr ist er jedoch etwas gesunken . Der Anteil der
stationären Erziehungshilfen an allen HzE + gibt in erster Linie Hinweise auf die
Bedarfslage in den Städten, andererseits aber auch auf Steuerungsstrategien.
Rostock
Bundesweites Benchmarking HzE+
50
4.3.1. Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Während Jugendhilfe bestrebt ist, mit und im Sinne der beteiligten Familien zu
agieren, um Hilfebedarfe zu decken oder diesen vorzubeugen, so ist es im Falle
einer Kindeswohlgefährdung unter Umständen nicht immer möglich, den Schutz
Minderjähriger ohne eine sofortige Intervention im Sinne einer Herausna hme des
jungen Menschen aus der Familie zu gewährleisten. In solchen Situationen muss
Jugendhilfe das Wächteramt wahrnehmen.
In der Regel mündet eine solche Intervention zunächst in eine Inobhutnahme
nach § 42 SGB VIII zum vorläufigen Schutz von Kindern und Jugendlichen, bevor
nach Klärung des spezifischen Hilfebedarfs über die Einleitung einer
erzieherischen Hilfe entschieden wird. Da es sich bei den Hilfen nach § 42 SGB
VIII um stationäre Maßnahmen handelt, fließt die Anzahl der Inobhutnahmen mit
in die stationären HzE + und somit auch in die Gesamtheit der HzE + in den
Kennzahlenvergleich ein.
Obwohl die Anzahl der Inobhutnahmen von Kommune zu Kommune durchaus
differiert und starken Schwankungen unterlegen ist , ist es erforderlich, sie in die
Betrachtung einzubeziehen, denn
fachlich gesehen mündet eine Inobhutnahme häufig in eine HzE+ nach
§§ 33 oder 34 SGB VIII. In einigen Kommunen wird im Falle einer
erforderlichen Herausnahme eines jungen Menschen aus der F amilie sehr
frühzeitig darauf hingewirkt, dass die Eltern in eine Hilfe nach § 34 SGB
VIII oder § 33 SGB VIII einwilligen, so dass die formale Inobhutnahme
nach § 42 SGB VIII entweder nur sehr kurz zum Tragen kommt oder ganz
vermieden wird. Das heißt, dass ähnlich gelagerten Hilfebedarfen in
manchen Kommunen durch Maßnahmen nach § 42 SGB VIII, in anderen
Kommunen aber eher nach §§ 33 oder 34 SGB VIII, abgeholfen wird.
Der Personalaufwand für Inobhutnahmen ist in den Personaldaten
eingerechnet. Zur validen Er mittlung von Fallkosten muss daher auch die
entsprechende Anzahl der Fälle einschließlich der Inobhutnahmen
einbezogen sein.
Eine Herausnahme der Fälle nach § 42 SGB VIII würde daher den Vergleich
unvollständig erscheinen lassen.
Die folgende Abbildung 22 bildet die Anteile stationärer Leistungsarten in den
HzE+, darunter auch der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII, ab (Leistungsarten,
die im Mittel der Städte w eniger als 1 Prozent der Anteile ausmachen, sind nicht
abgebildet, darunter stationäre Maßnahmen n ach §§ 27.2, 35, 20 SGB VIII ).
Hieraus wird deutlich sichtbar, dass die Inhobhutnahmen in den Städten des
Vergleichs eine sehr unterschiedliche Relevanz im Portfolio der Maßnahmen
haben.
Inobhutnahmen
als HzE+-
Leistung
Bundesweites Benchmarking HzE+
51
Für die Stadt Karlsruhe, auf deren Gebiet die Landeserstaufnahmeeinr ichtung
(LEA) Baden -Württemberg angesiedelt ist, wird darauf hingewiesen, dass das
Fallaufkommen für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit nicht erfasst wurde.
Bisweilen ergeben sich Inobhutnahm en nicht aus der Initiative des Jugendamtes
zur Wahrnehmung des Wächteramtes heraus, sondern auf Initiative der
Minderjährigen selbst. In dem Fall wendet sich ein junger Mensch – in aller Regel
ein Jugendlicher – selbsttätig an das Jugendamt und verlangt, in Obhut
genommen zu werden. Diesem Wunsch muss das Jugendamt zum Schutze des
jungen Menschen nachkommen.
Abbildung 22: Anteil stationärer Fälle nach Leistungsarten an allen HzE +-Fällen in der
Jahressumme
6,1 3,6
7,8
12,1
4,5 3,4
11,0
6,9
16,2
8,5
22,5 14,9
13,1
20,7
18,9
16,4
1,7
2,6
1,1 1,6
3,0
3,3
1,3
2,1
1,9
3,8
0,0 5,3
0,0
1,7
3,7
3,3
22,7
7,7
9,6 6,3
7,9
4,5
8,5
9,6
1,7
1,4
1,5 0,7
1,4
2,3
1,1
1,4
0
10
20
30
40
50
60
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 55.2-7b:
Anteil der stationären HzE +-Fälle nach Leistungsarten
an allen HzE+-Fällen (Jahressumme)
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach
§ 19 gemeins. Wohnen 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach
§ 42 Inobhutnahmen 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach
§ 41 junge Volljährige 2014
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach
§ 35a EGH 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach
§ 34 2014
Anteil stationäre HzE+-Fälle nach
§ 33 2014
Prozent
Ohne Kostenerstattungsfälle nach 33 SGB VIII.
Leistungsarten, auf die in Durchschnitt der Städte weniger als 1 Prozent der Fälle ausmachen, sind nicht als einzelne Leistungsart aufgeführt,
daher entspricht die Summe der hier einbezogenen Leistungsarten nicht allen stationären Hilfen in KeZa 54b.
n.v.
Beim Vergleich der stationären HzE + nach Leistungsarten ist jedoch zu berüc k-
sichtigen, dass hier sehr unterschiedliche Hilfen gegenüber g estellt werden, oft
sehr kurz dauernde (und damit weniger teure) Ino bhutnahmen gegenüber meist
langandauernden Hilfen nach § 33 oder § 34 SGB VIII. Damit ist der Anteil der
Hilfefälle nicht mit den dadurch verursachten Kosten vergleichbar.
Zu den ungewöhnlich hohen – aber zum Vorjahr gesunkenen – anteiligen
Fallzahlen in den Hilfen nach § 42 SGB VIII in Chemnitz tragen zu einem in
hohem Maße solche jugendlichen Selbstmelder bei, die sich für wenige Nächte in
Obhut nehmen lassen, die Einrichtung dann wieder verlassen, um vielfach einige
Wochen oder Monate später erneut um Obhut zu bitten, sich gleichzeitig aber
Bundesweites Benchmarking HzE+
52
anderen Angeboten des Jugendamt es verschließen. Zu der in der
Fachöffentlichkeit diskutierten Frage, ob Jugendliche in solchen Situation en in
Obdachlosenunterkünften untergebracht werden sollen oder dürfen, hat sich der
Deutsche Verein 2013 mit einem Gutachten eindeutig gegen eine Unterbringung
in Obdachlosenunterkünften positioniert.
Während es dem Gutachten nach einerseits sehr wohl Anlass zum Einschreiten
für die O rdnungsbehörden gibt, wenn eine jugendliche Person obdachlos ist , da
deren Leben und körperliche Unversehrtheit ein hohes Rechtsgut darstellen ,
wurde mit der familienorientierte n Ausrichtung des SGB VIII „bewusst von der
rein sicherheitsorientierten Praxis Abstand genommen.“10 Und weiter:
„Vor diesem Hintergrund sind Minderjährige, egal welchen Alters, nicht
ordnungsbehördlich aufzunehmen oder unterzubringen. Sofern der Fokus der
ordnungsbehördlichen Maßnahme auf das Wohl und den Schutz des
Jugendlichen gerichtet ist, greift § 42 SGB VIII als speziellere Regelung ein und
verdrängt den Anwendungsbereich der Ordnungsbehördengese tze. Die
Ordnungsbehörden dürfen nur mit ordnungsbehördlichen Mitteln eingreifen, wenn
der Anlass des Vorgehens in anderen Gründen liegt. Doch auch in derartigen
Fällen ist aber eine Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft nicht
rechtmäßig, da im Interesse und zum Schutz der jugendlichen Person auf mildere
Mittel zurückgegriffen werden muss. (…) § 42 SGB VIII normiert eindeutig, dass
es nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht zur Inobhutnahme gibt, die
nicht zur Disposition der Kommunen oder der Minderjährigen steht.
Dementsprechend kann nicht auf das Ordnungsrecht ausgewichen werden.“11
In einigen Städten des Vergleichsrings werden daher neue Wege für die
betroffenen jungen Menschen erprobt oder diesbezügliche Überlegungen
angestellt. So gibt es in Mannheim eine Anlaufstelle für sogenannte Straßenkinder
bei einem freien Träger, die sozialpädagogische Angebote auf nie drigschwelliger
Basis anbietet sowie eine Schlafstelle für junge Volljährige.
Eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche (bis ca. 27 Jahre) ohne Zuhause
steht in Form des Angebots „IGLU“ auch in Karlsruhe zur Verfügung. Darüber
hinaus können spezielle Bedarfe junger Menschen bzw. besondere
Fallkonstellationen über das Konzept „NIU – Netzwerkarbeit in scheinbar
unlösbaren Fällen“ abgedeckt bzw. abgewickelt werden.
In Freiburg im Breisgau wird ein vergleichbares Konzept für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge in Erwägung gezogen, da diese Gruppe angesichts der
grenznahen Lage der Stadt besonders im Fokus steht.
10 E. Rasch, S. Gallep: Keine Flucht der öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe ins Ordnungsrecht.
Gutachten G 1/13 des Deutschen Vereins für öffentliche und soziale Fürsorge, 2.04.2013, S. 3.
11 Ebd. Seite 5 – 6.
Bundesweites Benchmarking HzE+
53
4.3.2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach §§ 42 und 34
SGB VIII
Bereits im Berichtsjahr 2014 erlebte Deutschland einen wachsenden Zuzug von
Flüchtlingen, die vor allem aus Krisengebieten, aber auch bspw. aus dem Balkan
kommen. Darunter befinden sich auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Zur Zeit der Berichtslegung wird der Terminus „unbegleitete minderjährige Flücht-
linge“ im offiziellen Sprachgebrauch zunehmend abgelöst vom Begriff „unbegleite-
te minderjährige Ausländer“. Für diesen Bericht wurde jedoch der im Berichtsjahr
gebräuchliche Terminus „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ beibehalten.
Die Jugendämter sind in der Pflicht, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die
auf ihrem Zuständigkeitsgebiet aufgegriffen werden oder sich melden, in Obhut zu
nehmen im Rahmen einer Maßnahme nach § 42 SGB VIII und einen Vormund zu
bestellen. Ggf. wird die Maßnahme nach § 42 SGB VIII in eine andere Art der
Unterbringung, in der Regel nach § 34 SGB VIII, umgewandelt. Oder es werden
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus einer zentralen Aufnahmestelle einem
Jugendamt zugewiesen – auch in diesem Fall wird meist eine Hilfe nach § 34
SGB VIII gewährt.
Angesichts des erheblichen Zustroms an Flüchtlingen wird derzeit an einer
gesetzlichen Regelung zu einer gerechte ren Verteilung von Flüchtlingen auf die
Kommunen in Deutschland beraten. Von einer solchen Regelung wäre dann auch
die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betroffen.
Der Benchmarkingkreis hat sich daher entschlossen, die diesbezügliche
Entwicklung, wie sie sich in den Hilfedichten nach §§ 34 und 42 SGB VIII
abbildet, in den Blick zu nehmen.
Bundesweites Benchmarking HzE+
54
Abbildung 23: Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 18 Jah-
re, mit Ausweisung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
1,24
0,45 0,50
0,77
0,46
0,69
0,20
0,73 0,63
0,15
0,07
0,55 0,02 0,54 0,20
0,00
0,05 0,20
1,40
0,51
1,05
0,79
1,00
0,89
0,20
0,78 0,83
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 52.5 und 52.6:
Dichte der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII und
der Inobhutnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 42 SGB VIII
pro 100 EW 0 - U18
Inobhutnahmen für
UMF nach § 42 SGB
VIII (Jahressumme)
pro 100 EW 0 bis U18
Inobhutnahmen nach §
42 SGB VIII
(Jahressumme)
pro 100 EW 0 bis U18
Summe KeZa 52.5 und
52.6
P verzeichnete keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Maßnahmen nach 42 SGB VIII im Berichtsjahr .
Es fließen nur Fälle in eigener Fallverantwortung ein, ohne geleistete Kostenerstattung nach 89 a-h SGB VIII an andere .
Abbildung 24: Hilfen nach § 34 SGB VIII pro 100 Einwohner unter 21 Jahre, mit
Ausweisung der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
0,73
0,38 0,43
1,49
0,72
0,85 0,84
1,33
0,85
0,04
0,03
0,09
0,01
0,16
0,08
0,00
0,03
0,060,77
0,40
0,52
1,50
0,88 0,93
0,84
1,36
0,90
0,00
0,20
0,40
0,60
0,80
1,00
1,20
1,40
1,60
1,80
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 52.2 und 52.3:
Dichte der stationären Fälle nach § 34 SGB VIII und
der Fälle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 34 SGB VIII
pro 100 EW 0 - U21
Stationäre Fälle für
UMF nach § 34 SGB
VIII (Jahressumme) pro
100 EW 0 bis U21
Stationäre Fälle nach §
34 SGB VIII abzgl.
UMF 2014
Stationäre Fälle nach §
34 SGB VIII
(Jahressumme)
pro 100 EW 0 bis U21
Es fließen nur Fälle in eigener Fallverantwortung ein, ohne geleistete Kostenerstattung nach 89 a-h SGB VIII an andere.
Bundesweites Benchmarking HzE+
55
Es ist zu berücksichtigen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlin ge auch nach
Vollendung des 18. Lebensjahres oftmals im Hilfebezug nach § 34 SGB VIII
bleiben, da andere Perspektiven fehlen.
Die Kennzahl 52.5 – 52.6 (Abbildung 23) lässt erkennen, dass Freiburg im
Breisgau aufgrund der Grenzlage und Karlsruhe aufgrund de r
Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in besonders starkem Maße
Inobhutnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durchführen müssen,
während Potsdam im Berichtsjahr überhaupt nicht von der Problematik betroffen
ist.
Ähnlich heterogen ist auch die Belastung hinsichtlich der Hilfedichte nach § 34
SGB VIII (Abbildung 24) : In Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, aber auch in
Mannheim entfällt ein überdurchschnittlicher Teil der Hilfedichte nach § 34 SGB
VIII auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
4.3.3. Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Die Vollzeitpflege ist ein besonderes Angebot im Rahmen stationärer
Erziehungshilfen und für bestimmte Zielgruppen besonders geeignet . M it dem
familiären Setting verbindet sich die Erwartung , dass die Fähigkeit, positiv e und
fortdauernde Beziehungen aufzubauen, stärker gefördert wird . Die Vollzeitpflege
ist die einzige Hilfeform, die diese Möglichkeit bietet.
Gleichzeitig verbindet sich mit der Vollzeitpflege für die Leistungsträger die
Erwartung einer verhältnismäßig kostengünstigen stationären Hilfe, die im
Vergleich zur Heimerziehung deutlich niedrigere Fallkosten verursacht, sofern sie
aus fachlicher Sicht die geeignete Hilfe für ein Kind ist.
Aus diesen Gründen wird dem Anteil der Vollzeitpflege an allen Hilfen zur
Erziehung+ besondere Beachtung geschenkt.
Da das Interesse des Benchmarking auf die Steuerung von Hilfen zur Erziehung +
ausgerichtet ist, werden in die Betrachtung die Fälle nach § 33 SGB VIII in
eigener Kostenträgerschaft einbezogen. Daher sind die Kennza hlen dieses
Benchmarking unter Umständen nicht mit denen anderer Vergleichsringe
vergleichbar.
Erwartungen an
Vollzeitpflege
Bundesweites Benchmarking HzE+
56
Abbildung 25: Anteile der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und der sonsti-
gen stationären HzE+-Fälle an allen HzE+-Fällen
54,6
20,7
29,7
45,3
23,7
35,6 38,4 35,1 35,4
6,1
3,6
7,7
7,8
12,1
4,5
3,4 11,0 7,0
60,7
24,3
37,3
53,1
35,8
40,1 41,8
46,1 42,4
0
20
40
60
80
100
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 55b:
Anteil der stationären HzE+-Fälle nach § 33 SGB VIII und
Anteil der sonstigen stat. HzE+-Fälle ohne § 33 SGB VIII
an allen HzE+-Fällen (Jahressumme)
Anteil stationäre HzE+ -Fälle nach § 33 2014
Anteil stationäre HzE+ -Fälle (ohne § 33-Fälle) 2014
Anteil der Fälle stationäre HzE+ (inkl. Fälle n. § 33 ) an allen HzE+ -Fällen (Jahressumme) 2014
Prozent
Ohne Kostenerstattungsfälle nach 33 SGB VIII.
Die Ergebnisse sind gerundet, daraus resultieren Unschärfen bei den Nachkommastellen, die zu geringfügiger Ungenaugigkeit bei der Aufsummierung
der Leistungsarten führen können.
Abbildung 26: Prozentanteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege in
der Jahressumme
90,0 85,1 79,4 85,3
66,2
88,7 91,8
76,2
82,8
10,0 14,9 20,6 14,7
33,8
11,3 8,2
23,8
17,2
0%
20%
40%
60%
80%
100%
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 56b:
Anteile der stationären HzE+-Fälle mit und ohne Vollzeitpflege
an allen stationären HzE+-Fällen (Jahressumme)
Anteil stationärer HE mit Vollzeitpflege (Jahressumme) 2014
Anteil stationärer HE ohne Vollzeitpflege (Jahressumme) 2014
Bundesweites Benchmarking HzE+
57
Die Kennzahl 56b (Abbildung 26) bildet den Anteil der stationären Hilfen
insgesamt an allen Hilfen zur Erz iehung+ ab und differenziert dabei nach Fällen
der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und anderen stationären Hilfen in Prozent.
Die Kennzahl 5 5b (Abbildung 25) bildet den Anteil der Vollzeitpflege an allen
stationären Hilfen zur Erziehung+ in Prozent ab.
Im Mittel der Städte wurde im Berichtsjahr knapp jede fünfte stationäre Hilfe als
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bewilligt (Abbildung 26).
Karlsruhe hat ein Drittel der stationären HzE + nach § 33 SGB VIII installiert und
auch in Rostock ist es deutlich me hr als jede vierte stationäre Hilfe, die in einer
Pflegefamilie erbracht wird. Ein Fünftel oder weniger macht der Anteil der Hilfen
nach § 33 SGB VIII an allen stationären HzE + in Chemnitz, Darmstadt, Freiburg
im Breisgau, Halle (Saale), Mannheim und Potsdam aus (Abbildung 26).
Abbildung 25, der Anteil der Fälle nach § 33 SGB VIII an allen HzE+ insgesamt,
lässt erkennen , dass im Berichtsjahr Karlsruhe den höchsten Anteil an
Vollzeitpflegefällen an allen Hilfen zur Erziehung + aufweist, gefolgt von Rostock,
Halle (Saale) und Freiburg im Breisgau.
In Chemnitz wurde die Akquise von Pflegefamilien in 2011 an einen freien Träger
gegeben, was erste Erfolge zeitigt . Chemnitz weist einen unterdurchschnittlichen
Anteil von Vollzeitpflegen an allen HzE+ im Vergleichsring auf (Abbildung 25).
Auch in Darmstadt hatte man sich bereits vor einiger Zeit entschlossen, zusätzlich
zur eigenen, die weitere Akquise von Pflegeeltern an einen freien Träger zu geben,
wobei hier Teil des Konzeptes ist, zum einen die Dauer der Hilf e auf maximal
zwei Jahre zu begrenzen und zum anderen auch Pflegefamilien für ältere Kinder
zu finden. Es konnten auf diese Weise Erfolge bei der Akquise von Pflegeeltern
erzielt werden, auch wenn nicht immer eine Rückführung nach zwei Jahren
möglich war. Der Anteil der Hilfen nach § 33 SGB VIII an allen HzE+ ist in
Darmstadt dennoch der zweitgeringste im Vergleichsring. Zu berücksichtigen ist
zugleich, dass Darmstadt mittels präventiver und frühzeitiger ambulanter Ma ß-
nahmen ein insgesamt sehr geringes Aufk ommen stationärer Hilfen erreicht (A b-
bildung 25).
Halle (Sa ale) hatte im Berichtsjahr einen etwa durchschnittlich großen Anteil
stationärer Hilfen nach § 33 SGB VIII, während zugleich die übrigen stationären
Hilfen überproportional häufig benötigt wurden.
Freiburg im Breisgau weist einen überdurchschnittlichen Anteil von Hilfen nach
§ 33 SGB VIII an allen stationären Hilfen auf. Insgesamt werden in Freiburg
anteilig in etwa durchschnittlich viele stationäre Hilfen benötigt.
Für Karlsruhe muss berücksichtigt werden, dass sämtliche Pflegeverhältnisse von
körperlich oder geistig behinderten Kindern der Eingliederungshilfe dem SGB XII
zugeordnet sind, d. h. nicht als Jugendhilfefälle abgewickelt we rden. Diese sind
demnach im vorliegenden Kennzahlenvergleich nicht berücksichtigt. Der Anteil
Darmstadt
Chemnitz
Halle (Saale)
Freiburg im
Breisgau
Karlsruhe
Bundesweites Benchmarking HzE+
58
der Vollzeitpflegen an allen HzE+ befindet sich dennoch weit über dem
Durchschnitt der Vergleichsstädte.
Alle Kommunen stellen sehr hohe Qual itätsansprüche an Pflegeeltern, sodass ein
quantitativer Ausbau nicht „um jeden Preis“ verfolgt wird und dass aus fachlichen
Gründen nicht auf alle Potentiale, die möglich sein könnten, zurückgegriffen wird.
In Mannheim liegt der Anteil der Hilfen nach § 33 SGB VIII sowohl an allen
stationären HzE+ (Abbildung 26) als auch an allen HzE+ insgesamt (Abbildung
25) unter dem Mittel der Vergleichspartner. Mannheim befindet sich im
Großraum Rhein-Neckar in der eher ungünstigen Situation, mit den umliegenden
Mittelzentren wie Heidelberg und Ludwigshafen bei der Akquise um
Pflegefamilien zu ko nkurrieren. In Mannheim wird auch auf Verwandtenpflege
zurückgegriffen. Man hat die Erfahrung gemacht, dass eine Rückführung aus
Verwandtenpflegeverhältnissen leichter realisiert werden kann als aus
Fremdpflegeverhältnissen.
Der Anteil der Hilfen nach § 33 SGB VIII an allen HzE + ist in Potsdam der
niedrigste im Benchmarking (Abbildung 25). Der Anteil der familienähnlichen
Unterbringungsformen für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren ist in Potsdam nicht
ausreichend, da die freien Träger Probleme haben, für dieses Angebot Personal zu
gewinnen. Die Gewinnung von Pflegeeltern beleibt auch zukünftig eine wichtige
Aufgabe. Der Pflegekinderdienst wird seit 30. Juni 2010 gemeinsam mit dem
Landkreis Potsdam -Mittelmark betrieben. Die Hoffnung, hierdurch vermehrt
Pflegefamilien im Landkreis be legen zu können, wurde in keiner Weise erfüllt.
Daher wird diese Form der Kooperation mit dem Landkreis voraussichtlich nicht
fortgeführt.
Rostock konnte die Anzahl der in den letzten Jahren hinzugewonnenen Pflegef a-
milien stabil halten. Die positive Entwicklung wird auf die erfolgreiche Akquise
von Pflegefamilien durch den Pflegekinde rdienst, der von einem freien Träger
wahrgenommen wird, zurückgeführt. Auch Rostock greift zunehmend auf
Vollzeitpflegen in Form von Verwandtenpflege n zu. Rostock kann im Berichtsjahr
jede 4. stationäre Hilfe nach § 33 SGB VIII erbringen.
Mannheim
Potsdam
Rostock
Bundesweites Benchmarking HzE+
59
5. Input-Indikatoren
Zur Erbringung der Leistungen für Hilfen zur Erziehung + setzen die Kommunen
personelle Ressourcen und Finanzmittel ein.
Die personel len Ressourcen werden dabei über Stellenanteile für verschiedene
Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeit des Jugendamte s abgebildet und
mittels von der KGSt ermittelter Kosten in Aufwände für Personal umgerechnet.
Die Aufwände für die erbrachten Leistungen umfassen neben den unmittelbar
hilfebezogenen Leistungen auch die Aufwände für fallunspezifische Arbeiten von
Leistungserbringern, beispielsweise für den Aufwand eines externen
Pflegekinderdienstes.
Grundsätzlich stellt con_sens in Deutschland über die Grenzen der Bundesländer
hinweg und unabhängig von Größe und Struktur der Kommunen einen
anhaltenden Trend zu steigenden Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung + in
Relation zur Einwohnerschaft unter 21 Jahre n fest. Die Kennzahlen des
Benchmarking Hilfen zur E rziehung+ bundesweit sind auch vor diesem
gesamtgesellschaftlichen Trend zu sehen. Die folgende anonymisierte Grafik aus
der Beratungspraxis von con_sens veranschaulicht dies.
Abbildung 27: Netto-Ausgabenentwicklung deutscher Kommunen für HzE+ pro Ein-
wohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro
4% 4% 4%
0
0,05
0,1
0,15
0,2
0,25
0,3
0,35
0,4
650
700
750
800
850
900
2011 2012 2013 2014
Ausgabensteigerung in % zum Vorjahr
Ausgaben für HzE+ in €
Netto-Ausgabenentwicklung für HzE +
pro Einwohner unter 21 Jahre 2010 - 2013
Durchschnitt aus 19 Kommunen aus sieben deutschen Bundesländern
Netto-Ausgaben pro Jugendeinwohner Ausgabensteigerung zum Vorjahr
Bundesweites Benchmarking HzE+
60
Die Abbildung 2 7 veranschaulicht die durchschnittliche Ausgabensteigerung aus
19 Kommunen des Bundesgebietes bis 201 4. Unterdessen wurde für den Okto-
ber 2014 eine Steigerung des Verbraucherpreisindex um 0,8 Prozent gegenüber
dem Vorjahr durch das statistische Bundesamt errechnet . Der Index orie ntiert
sich am Jahr 2010 mit dem Wert 10012.
5.1. Netto-Gesamtaufwände pro Einwohner und pro Fall
Die Netto-Gesamtaufwände für HzE + im Benchmarking errechnen s ich aus den
Aufwänden für die Leistungserbringung, dem Aufwand für Personal abzüglich de r
Einnahmen aus Kostenbeiträgen.
Sie werden zum einen auf die Zahl der Einwohner unter 21 Jahren bezogen, zum
anderen auf die Gesamtzahl der HzE +-Fälle (Kosten pro Fal l) in der
Jahressumme.
Die Kosten pro Fall bilden keine echten Fallkosten ab, denn es werden immer nur
die Aufwände des jeweiligen Kalenderjahres herangezogen, eine Hilfe kann sich
aber über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken.
Die Berechnung von Fallkosten anhand der Fälle in der Jahressumme ko mmt
erheblich näher an die „echten“ Fallkosten heran als es eine Stichtagsbetrachtung
leisten kann. Daher kommt hier der Jahressummen-Auswertung größeres Gewicht
zu.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hinge wiesen, dass die Kosten pro Fall
(Abbildung 2 9) keine Auskunft geben über die Höhe der Ressourcen, die ein
Jugendamt insgesamt in die HzE + fließen lässt. Eine Aussage dazu kann nur den
Kosten pro Einwohner unter 21 Jahren (Abbildung 28) entnommen werden.
Die Aufwände pro jungen Einwohner können nur im Zusammenhang mit der
Leistungsdichte (OUTPUT) betrachtet werden, da sie ein wesentlicher
Einflussfaktor auf die Entwicklung der Aufwände ist. Darüber hinaus müssen zur
Interpretation auch stets die soziostrukt urellen Ra hmenbedingungen der
Kommune mitberücksichtigt werden (KONTEXT).
12 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/09/PD15_335_611.ht
ml, Recherche 28.09.2015.
Gestaltung der
Kennzahlen
Bundesweites Benchmarking HzE+
61
Abbildung 28: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Einwohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 463 525 0 707 694 817 635 805 664
2011 514 561 0 790 724 857 686 905 720
2012 546 549 726 858 742 887 686 916 739
2013 571 624 705 824 794 945 769 1.015 781
2014 555 655 778 814 830 962 725 1.035 794
0
200
400
600
800
1000
1200
KeZa 30:
Netto-Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre am 31.12. - Zeitreihe
Abbildung 29: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Fall (Jahressumme) in Euro
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
2010 10.972 15.897 0 11.717 13.119 12.640 15.522 0 13.311
2011 10.909 13.727 0 12.616 13.028 12.855 12.019 12.803 12.565
2012 11.384 13.310 13.054 13.598 12.775 12.940 12.381 13.076 12.815
2013 11.783 13.868 12.135 13.638 13.910 14.269 16.573 13.994 13.771
2014 11.601 13.943 11.482 13.094 14.069 13.712 18.253 14.559 13.839
0,0
5.000,0
10.000,0
15.000,0
20.000,0
KeZa 31b:
Netto-Gesamtaufwände HzE+
pro Fall in der Jahressumme - Zeitreihe
Ab 2014: Die der Berechnung zugrunde liegenden Fälle enthalten keine Fälle nach 33 SGB VIII mit erhaltener Kostenerstattung, für HAL ab 2013.
Für P waren die Fälle nach 35a SGB VIII im Jahr 2010 nicht ermittelbar und fehlen in der Summe der HzE +.
Bundesweites Benchmarking HzE+
62
5.1.1. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro HzE +-
Fall in der Jahressumme
Die Netto -Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro HzE +-Fall in der
Jahressumme (Abbildung 29), verkürzt „Fallkosten“, haben nach Schwankungen
über die Zeitreihe der letzten fünf Jahre vom Vorjahr zum Berichtsjahr leicht
zugelegt.
Die Fallkosten erreichen nunmehr den höchsten Wert in der Fünf -Jahres-
Zeitreihe. Die Differenz zwischen den höchsten (Potsdam) und den niedrigsten
(Freiburg im Breisgau ) Fallkosten zwischen den Städ ten macht 6771 Euro im
Berichtsjahr aus , während dieser Wert im Vorjahr noch bei etwas über 4.790
Euro lag . Die Diskrepanz ist somit vom Vo rjahr zum Berichtsjahr auf über 41
Prozent gewachsen.
Der ungewöhnliche Anstieg der Fallkosten in Potsdam resultiert vor allem daraus,
dass die Gewährung von Hilfen seit 2013 nach ei nem neuen Konzept erfolgt:
Parallel laufende Hilfen fü r eine Familie we rden gebündelt zu einem einzigen
HzE+-Fall. Dies führt in der Konsequenz zu einer geringeren Anzahl von Fällen,
ohne dass sich die Hilfebedarfe in ihrem Umfang tatsächlich geändert hätten. Auf
diese nun geringere Anzahl Fälle verteilen sich die Aufwände mit einem
rechnerisch anderen Ergebnis als in den früheren Jahren, was zum rechnerischen
Anstieg der Fallkosten führt (v gl. Kapitel 4.1. und 4.2.). Dass die gewachsenen
Fallkosten in Potsdam nicht in höhere Aufwände der HzE + pro Einwohner unter
21 Jahre mündet, zeigt Kennzahl 30 (Abbildung 28).
Höhere oder niedrigere Fallkosten sin d nicht per se ein Erfolgskriteriu m. Wichtig
ist vielmehr, Hilfen bedarfsgerecht und so passgenau wie möglich zu wählen, um
den Erfolg einer Hilfe zu sichern und somit Nachhaltigkeit herzustellen. Die
Nachhaltigkeit einer Hilfe trägt dazu bei, einem später en, womöglich intensiveren
Hilfebedarf vorzubeugen und dient einer sowohl fachlich wie fis kalisch
erfolgreichen Steuerung der Hilfen zur Erziehung+. Das gilt auch dann, wenn eine
kurzfristig teurere Hilfe am besten geeignet ist, einem bestehenden Hilfebeda rf
abzuhelfen.
Die durchschnittliche Höhe der Fallkosten einer Kommune wird u.a. beeinflusst
durch die Höhe der Anteile an den verschiedenen Leistungsarten, z.B. ambulante
Hilfen, Hilfen nach § 33 SGB VIII und anderen stationären Hilfen. Ebenso
beeinflusst wird die Höhe der Fallkosten durch die Vereinbarungen, die mit den
Anbietern der Maßnahmen getroffen werden und nicht zuletzt davon, welche
Angebote überhaupt zur Verfügung stehen.
Fallkosten
Bundesweites Benchmarking HzE+
63
5.1.2. Netto-Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro Ei n-
wohner von 0 bis unter 21 Jahren
Die Netto -Gesamtaufwände für Hilfen zur Erziehung + pro jungen Einwohner
(Abbildung 28 ) sind von Jahr zu Jahr über die Zeitreihe , so auch mit etwas
verringerter Dynamik im Berichtsjahr, im Mittelwert des Vergleichs gestiegen.
Die Netto-Gesamtaufwände der HzE + pro jungen Einwohner sind geringfügig in
Chemnitz und Halle (Saale) , etwas deutlicher in Potsdam ggü. dem Vorjahr
gesunken. In den übrigen Städten stiegen die Netto-Gesamtaufwände der HzE +
pro jungen Einwohner seit dem Vorjahr.
Die Höh e und die Entwicklung der Aufwände pro Einwohner sind dabei sehr
unterschiedlich. Während Karlsruhe, Mannheim und Rostock
überdurchschnittliche Aufwände je jungem E inwohner aufweisen, liegen die
Aufwände in Chemnitz, Darmstadt und Potsdam unter dem Mitte lwert. Nah am
Durchschnitt der Städte bewegen sich die Netto -Gesamtaufwände der HzE + pro
Jugendeinwohner in Halle (Saale) , hier knapp über dem Mittelwert, und in
Freiburg im Breisgau, hier leicht unter dem Mittelwert.
Chemnitz verzeichnet die niedrigsten Au fwände für die HzE + pro
Jugendeinwohner und zugleich die geringsten Fallkosten der HzE + im Vergleich
der Städte. Zugleich ist die Dichte der Fälle der HzE + (verkürzt: „Falldichte“) in
Chemnitz vergleichsweise niedrig (Abbildung 12 ). Die Kosten pro
Jugendeinwohner sind im Berichtsjahr vor dem Hintergrund einer angewachsenen
Anzahl junger Einwohner erstmalig in der Fünf -Jahres-Zeitreihe leicht gesunken ;
zugleich haben die Netto-Gesamtaufwände in absoluten Zahlen in Chemnitz vom
Vorjahr zum Berichtsjahr geringfügig zugelegt.
Darmstadt hat die zweitniedrigsten Aufwände für die HzE + pro Jugendeinwohner
im Vergleich der Städte, die jedoch, wenn auch mit verminderter Dynamik, zum
zweiten Mal in Folge gestiegen sind. Während zu Beginn der Zeitreihe mit
deutlich überdurchschnittlichen Fallkosten in die Hilfen investiert wurde, so
konnten diese dank optimierter Steuerungsmöglichkeiten nach einer Verbesserung
der personellen Ausstattung wieder eingegren zt werden. Hinzu kommt, dass
Darmstadt die zweitniedrigste Falldichte im Vergleichsring aufweist (Abbildung
12) und darunter der Anteil stationärer Hilfen, insbesondere nach § 34 SGB VIII,
nur einen kleinen Teil ausmacht. Stattdessen weist Darmstadt einen
vergleichsweise hohen Anteil formloser Hilfen mit niedrigen Fallkosten auf. Die
Steigerung der Netto -Gesamtaufwendungen entspricht der Erhöhung der HzE+ -
Dichte im Berichtsjahr. Die Kostensteigerung ist demnach auf die gestiegene A n-
zahl grundsätzlicher Hilfebedarfe zurückzuführen.
Freiburg im Breisgau muss im Berichtsjahr eine deutliche Steigerung der Netto-
Gesamtaufwände pro Jugendeinwohner im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen.
Hier schlagen auch Aufwände für die steigende Anzahl unbegleiteter minderjähr i-
ger Flüchtlinge zu Buche. Insgesamt verzeichnet Freiburg im Breisgau leicht
Chemnitz
Darmstadt
Freiburg im
Breisgau
Bundesweites Benchmarking HzE+
64
unterdurchschnittliche Netto-Gesamtaufwände pro jungen Einwohner (Abbildung
28). Im Dialog mit den Leistungsanbietern wurden in den letzten Jahren
Entgeltvereinbarungen angepasst und die Face -to-Face-Anteile der
Leistungserbringung angehoben, was si ch positiv auf die Wirtschaftlichkeit der
Hilfen auswirkt.
Halle (Saale) gehört zu den drei Städten, die ihre Netto -Gesamtaufwände pro
jungen Einwohner senken konnten, wenn auch nur in geringem Maße (Abbildung
28). Für Halle (Saale) bilden sich über die Zeitreihe pro Jugendeinwohner jedoch
vergleichsweise hohe Netto -Gesamtaufwände in den HzE + ab. Halle (Saale) hat
eine überdurchschnittliche Falldichte ( Abbildung 12 ), darunter finden sich
überproportional viele H ilfen nach § 34 SGB VIII. Hieraus resultieren in erster
Linie die vergleichsweise hohen Fallkosten. Allerdings konnten die Fallkosten
gegenüber dem Vorjahr g esenkt werden (Abbildung 29 ); dies konnte gelingen
nach intensiven Dialogen mit den Leistungsanbietern, in denen die jeweils
notwendigen Intensitäten von Hilfen hinterfragt wurden. Letzteres hat sich günstig
auf die Aufwände für ambulante Hilfen ausg ewirkt. Die Steuerung der HzE + steht
unter dem Vorzeichen, dass i n Halle (Saa le) die einzelne Fachkraft eine weit
überdurchschnittliche Verantwortung für das bewegte Finanzvolumen in den HzE+
trägt (Abbildung 32) und zur Steuerung der überdurchschnittlichen Falldichte das
mit großem Abstand geringste Maß an Stellenanteilen für HzE + bereitsteht
(Abbildung 33 ). Dementsprechend wenig personelle Ressourcen stehen im
Jugendamt für die Nutzung von Steuerungspotentialen in den HzE + zur
Verfügung.
In Karlsruhe sind die Aufwände für HzE + pro Jugendeinwohner erneut erkennbar
gestiegen und befinden sich leicht über dem Mittelwert der Vergleichspartner
(Abbildung 28). Die Fallkosten sind nur gering gestiegen , wozu der sukzessive
Ersatz von Tagesgruppenangeboten durch günstigere Soziale Gruppenarbeit und
die Ausgestaltung von Leistungen für junge Volljährige vorzugsweise in
ambulanter statt in stationärer Form, soda ss die Sicherstellung des
Lebensunterhalts über Leistungen nach dem SGB II erfolgen kann , beitragen.
Neben den wenig gestiegenen Fallkosten führt insbesondere der Anstieg der
Falldichte zu steigenden Aufwänden für HzE + pro Jugendeinwohner bei
(Abbildung 12 ). Kostenintensive Fallzunahmen sind primär im Bereich der
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a
SGB VIII, sowohl im ambulanten (individuelle Schulbegleitung durch
heilpädagogische Fachkräfte) als auch im stationären Bereich zu verzeichnen.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die relativ hohe Zahl der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge, für welche vom Vormund kein Asylantrag gestellt,
sondern ein humanitäres Bleiberecht beantragt wird und die dadurch nach der
Inobhutnahme dauerhaft durch die Stadt Karlsruhe im Rahmen von stationärer
(Anschluss-)Hilfe nach § 34 SGB VIII betreut werden müss en (diese jungen
Menschen k onnten im Berichtsjahr 2014 nur im Rahmen eines Asylverfahrens
innerhalb von Baden-Württemberg verteilt werden).
Halle (Saale)
Karlsruhe
Bundesweites Benchmarking HzE+
65
Erstmalig in der Fünf-Jahres-Zeitreihe verzeichnet Mannheim im Bericht sjahr
rückläufige Netto-Gesamtaufwände pro Fall in den HzE +, die nunmehr unter dem
Durchschnitt der Städte liegen. Die Aufwände für HzE+ pro Jugendeinwohner sind
dennoch gestiegen, was mit der im Vergleich zweithöchsten und im Berichtsjahr
gestiegenen Dichte an HzE +-Fällen im Vergleich korrespondiert (Abbildung 28,
Abbildung 12). Eine neue Justierung der Fallzahlen analog der KJHG -Statistik
(z.B. keine Doppelerfassung von Wech seln zw ischen § 34 und § § 41/34 SGB
VIII) ab dem Vorjahr war für eine Qualifizierung der Daten sinnvoll und
notwendig. Die Zeitreihe der Netto -Gesamtaufwände pro Einwohner zeigt, dass
die Aufwandssteigerung zwar weiter ste igend, jedoch nicht sprunghaft ist . Auch
hier tragen die Tarifentwicklung und Entgeltsteigerungen zur Erhöhung der
Fallkosten bei, die sich in den Netto-Gesamtaufwänden für HzE+ niederschlägt.
In Potsdam sind die Fallkosten rechnerisch stark angestiegen, dies schlägt sich
jedoch nicht in gestiegenen Netto -Gesamtaufwänden pro jungen Einwohner
nieder. Zum einen liegt dies an der Neukonzeptionierung der Hilfegewährung (vgl.
Kapitel 5.1.1.), zum anderen rechnerisch an den stark gewachsenen
Einwohnerkohorten unter 21 Jahren. In absoluten Zahlen haben die Netto -
Gesamtauszahlungen der HzE + auch in Potsdam zugenommen. Unter den
stationären Hilfen machen die Heim erziehungen nach § 34 SGB VIII einen
überdurchschnittlichen, die Vollzeitpflegen nach § 33 SGB VIII einen
unterdurchschnittlichen Anteil au s, was si ch ungünstig auf die Fallkosten
auswirkt. Insgesamt liegen die Netto -Gesamtaufwände für die HzE + pro
Jugendeinwohner in Potsdam unter dem Mittel der Städte des Vergleichs
(Abbildung 28).
Rostock trägt im Bereich der Netto -Gesamtaufwände für HzE + pro Einwohner
unter 21 Jahren die höchste Belastung im Benchmarkingkreis (Abbildung 28).
Zudem ist dieser Wert im Berichtsjahr leicht angestiegen, deutlich stärker fiel der
Anstieg der Fallkosten aus. Die Möglichkeiten einer konsequenten Fallsteuerung
sind wie in den letzten Jahren infolge personeller Wechsel in der Fallzuständigkeit
sowie fortwährender Neueinstellungen von in der Regel jungen Fachkräften beein-
trächtigt. Die hohe Falldichte (Abbildung 12) spiegelt sich in den Kosten pro
Jugendeinwohner wider.
5.1.3. Zusammensetzung der Nettoaufwände nach Aufgabenfeldern
In den folgenden Grafiken wird dokumentiert , wie sich die Netto-
Gesamtaufwände der Benchmarkingstädte zusammen setzen und welchen Anteil
an den Gesamtaufwänden die jeweiligen Aufgabenfelder haben.
Dabei werden die folgenden Tätigkeitsfelder differenziert ausgewiesen:
Aufwände für Personalkosten in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH),
und im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD),
Mannheim
Rostock
Potsdam
Bundesweites Benchmarking HzE+
66
Aufwände für Personalkosten für vom Jugendamt selbst erbrachte
Leistungen der HzE+ (intern-operativ),
Aufwände für Leistungen der HzE +, die von Dritten erbracht werden
(extern-operativ).
Abbildung 30: Netto-Gesamtaufwände pro EW unter 21 Jahren differenziert nach Auf-
gabengebieten
506
614 685
772 745
864
656
942
723
4
0
0
3 12
26
3
0
6
44
41
93
38 73
72
66
92
65
0,00
200,00
400,00
600,00
800,00
1.000,00
1.200,00
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 41:
Nettoaufwände pro Einwohner unter 21 Jahren,
differenziert nach ASD- und WJH-, internen und externen operativen Aufwänden
Aufwände WJH u. ASD
pro EW u. 21 J. 2014
Aufwände intern operativ
pro EW u. 21 J. 2014
Aufwände extern
operativ pro EW u. 21 J.
2014
Die Netto aufwände pro Einwohner unter 21 Jahren für Hilfen zur Erziehung +
werden zum weitaus größten Teil für die externen, operativen Aufwände
verwendet. Der wesentliche Teil des finanziellen Inputs kommt damit direkt der
eigentlichen pädagogischen Arbeit mit den Kin dern, Jugendlichen und Familien
zugute. Daraus wird deutlich, dass die Leistungserbringung die zentrale
Stellschraube für eine effektive Kostenkontrolle des Systems der Hilfen zur
Erziehung+ ist.
Die Jugendämter selbst treten nur a usnahmsweise als Leistungserbringer von
HzE+ auf. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Steuerung der Fälle über Diagnostik,
Bewilligung, Anpassung und Beendigung von Hilfen zur Erziehung +. Dieser
Prozess wird durch eine effektive Zusammenarbeit von Allgemeinem Sozialen
Dienst (ASD) und W irtschaftlicher Jugendhilfe (WJH) gefördert. Für sämtliche
Steuerungstätigkeiten muss hinreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine
fachlich und fiskalisch wünschenswerte, qualifizierte Steuerung zu ermöglichen.
Bundesweites Benchmarking HzE+
67
Abbildung 31: Anteile der Aufwände für einzelne Aufgabenfelder an den
Gesamtaufwänden
5,2 4,2
9,5
2,9
6,5 5,4 7,2 7,7
6,1
2,1 1,6
1,9
1,5
2,0 1,9 1,7 0,9
1,7
0,7 0,0
0,0
0,4
1,4 2,7 0,4 0,0
0,7
92,0 94,1
88,5
95,3
90,2 90,0 90,8 91,4 91,5
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 35:
Anteil der Aufwände für Aufgabenfelder
an den HzE+-Gesamtaufwänden in Prozent
Anteil Aufwände für extern
operativ an den HzE+-
Gesamtaufwänden in Prozent
2014
Anteil Aufwände für intern
operativ an den HzE+-
Gesamtaufwänden in Prozent
2014
Anteil Aufwände für WJH an
den HzE+-Gesamtaufwänden
in Prozent 2014
Anteil Aufwände für ASD an
den HzE+-Gesamtaufwänden
in Prozent 2014
Kennzahl 35 verdeutlicht noch einmal, dass im Mittelwert deutlich über 90 Pro-
zent der Kosten der HzE + für die extern-operative Leistungserbringung verwendet
werden – dieser Anteil hat sich ggü. dem Vorjahr geringfügig verringert.
Der ASD ist die zentrale Institution für die Fallsteuerung im Jugendamt. Das
Leistungsgeschehen der Hilfe n zur Erziehung + wird im Einzelfall über eigene
Beratungsangebote, eine professionelle Fallklärung, die Auswahl der Hilfe und die
Begleitung des Hilfeprozesses gesteuert. Eine qualitativ und quantitativ
hinreichende Personalausstattung des ASD ist eine der Voraussetzungen dafür,
dass diese Aufgabe sachgerecht wahrgenommen werden kann . Neben
qualifizierten Standards und Konzepten trägt eine hinreichende
Personalausstattung entscheidend zur gelingenden Steuerung der Hilfen zur
Erziehung+ bei.
Die Bedeutung der Aufgabe und die mit ihr verbundene fiskalische Verantwortung
werden mit einem Blick auf da s von ASD-Mitarbeitern bewegte F inanzvolumen
deutlich (Abbildung 32) . Im Durchschnitt der Benchmarkingstädte steuert ein
Vollzeitmitarbeiter im ASD Leistungen der HzE + mit einem Finanzvo lumen von
1.038.779 Euro. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die intern-operativen
Personalanteile mit Ausnahme des Pflegekinderdienstes nicht mit der Steuerung
der Erziehungshilfen betraut sind. Auffällig ist der weit überdurchschnittliche Wert
für Halle (Saale): Hier entfällt auf eine vollzeitverrechnete Fac hkraft nahezu die
doppelte Finanzverantwortung im Rahmen der Steuerung der HzE + wie im Mittel
des Vergleichs.
Bundesweites Benchmarking HzE+
68
Abbildung 32: Bewegtes Volumen HzE+ pro vollzeitverrechneten Mitarbeiter im Allge-
meinen Sozialen Dienst
1.069.746
1.260.196
564.636
2.001.910
870.662
1.050.261
771.917
720.903
1.038.779
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
C DA FR HAL KA MA P HRO
KeZa 39:
Bewegtes Volumen HzE+ für die interne und externe Durchführung von HzE+
pro vollzeitverrechneten ASD-Mitarbeiter gesamt in Euro
2014 Mittelwert
5.2. Personalressourcen
In der Abbildung 3 3 (Kennzahlen 20b, 21b, 22b) wird die Relation von
eingesetztem Personal und Fallzahlen dargestellt. In die Berechnung d es
eingesetzten Personals wurde dabei die Zahl der für die HzE + eingesetzten
Vollzeitstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe (WJH) sowie für die interne Erbringung von Hilfen zur Erzi ehung+
einbezogen.
Die Kennzahl gibt keine Auskunft über eine hinreichende Personalausstattung des
jeweiligen Jugendamtes, weil die notwendig en Personalressourcen nicht nur von
der Zahl der Fälle, sondern auch von strukturellen Arbeitsabläufe n in den
Jugendämtern und Aufgabenzuschnitte n im ASD abhängen. Dies kann im
Kennzahlenvergleich nicht hinlänglich abgebildet werden. So wer den
beispielsweise die Bereiche der präventiven Arbeit oder der Ablehnung von Hilfen
an dieser Stelle nicht erfasst. Die Fallzahl allein ist deshalb kein geeignetes
Kriterium für die Personalbemessung im ASD.
Bundesweites Benchmarking HzE+
69
Abbildung 33: Vollzeitverrechnete Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst und der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe pro 100 Fälle HzE+ (Jahressumme)
0,44 0,34 0,37 0,34 0,40 0,35 0,53
0,22 0,37
1,09 1,11
1,86
0,63
1,52
1,24
2,17
1,90 1,44
0,14
0,00
0,00
0,09
0,28
0,63
0,12
0,00
0,161,68
1,45
2,24
1,05
2,21 2,22
2,82
2,12
1,97
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
3,00
3,50
4,00
C DA FR HAL KA MA P HRO MW
KeZa 20b, 21b, 22b:
Vollzeitverrechnete Mitarbeiter für den ASD, die WJH und interne operative Aufgaben
am 31.12. pro 100 Fälle (Jahressumme)
vollzeitverrechnete
Mitarbeiter für operative
Aufgaben am 31.12. pro 100
Fälle (Jahressumme)
interne vollzeitverrechnete
Mitarbeiter im ASD am
31.12. pro 100 Fälle
(Jahressumme)
vollzeitverrechnete
Mitarbeiter in der WJH am
31.12. pro 100 Fälle
(Jahressumme)
Summe vollzeitverrechnete
Mitarbeiter im ASD, in der
WJH und intern für
operative Aufgaben am
31.12. pro 100 Fälle
(Jahressumme)
Die Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter konzentriert sich im Wesentlichen
auf die Kernaufgabe der Fallsteuerung. Dies gilt, mit Ausnahme des
Pflegekinderdienstes, jedoch nicht für die Mitarbeiter mit intern -operativer
Aufgabenwahrnehmung, da diese keine Fallsteuerung übernehmen. Für die
interne Erbringung von Hilfen zur Erziehung + wird in einigen Städten auch
eigenes Personal im ASD eingesetzt, insbesondere in Karlsruhe und Mannheim.
Karlsruhe unterhält neben dem Pflegekinderdienst auch einen Psychosozialen
Dienst, der mit Psychologen besetzt ist. Dieser ist zwar isoliert betrachtet
kostenintensiv, aber aus Sicht der Kommune sehr effektiv und trägt zu
gelingender Steuerung bei.
In Mannheim werden Hilfen zur Erziehung + neben dem kommunalen
Pflegekinderdienst in den Leistungsarten Soziale Gruppenarbeit und
Erziehungsbeistandschaft zu einem geringen Teil selbst erbracht. Der Vorteil der
„eigenen“ Hilfeerbringung liegt in der engen Verzahnung mit der
Bezirkssozialarbeit und damit einer direkteren Steuerungsmöglichkeit.
Der besonders niedrige Anteil an interner Aufgabenwahrnehmung in Dar mstadt
und Rostock ist darauf zurückzu führen, dass in diesen S tädten Teile oder alle
Aufgaben des Pflegekinderdienstes an externe Leistungserbringer vergeben sind.
Für Potsdam wird diese Aufgabe im Bericht sjahr durch den Kreis Potsdam -
Mittelmark wahrgenommen.
Bundesweites Benchmarking HzE+
70
6. Ausblick
Der Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung + bundesweit hat sich zum Ziel
gesetzt, die gemeinsame Arbeit fortzusetzen und den Kennzahlenvergleich sowie
den gemeinsamen fachlichen Austausch zu qualitativen Steuerungsfragen
weiterzuentwickeln. Der Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung + ist weiterhin
offen für die Aufnahme weiterer mittlerer Großstädte.
Gegenüber dem Mo nitoring früherer Jahre wurden die Analyse von INPUT und
OUTPUT seit 2012 zunehmend aufgewertet, ohne Abstriche bei der Analyse des
KONTEXT zu machen.
Weiterentwickelte Kennzahlen hinsichtl ich der Hilfearten im ambulanten und
stationären Bereich sowie der Beendung von Hilfen mit dem Kennzahlenvergleich
2013 und die Auflage von Kennzahlen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlin-
gen ab dem Kennzahlenvergleich 2014 tragen wesentlich zu einer Vertiefung der
Analyse im Benchmarking bei.
Zur Fortentwicklung des Benchmarking soll en gemäß den Vorschlägen der
teilnehmenden Städte für das Projektjahr 2016 mit dem Kennzahlenvergleich
2015:
Profile anhand von ausgewählten Top -Kennzahlen für die einzel nen
Teilnehmerstädte herausgearbeitet werden;
Laufzeiten von HzE + näher betrachtet werden, bspw. unter den
Fragestellungen nach der Passgenauigkeit von Verweildauern, der
Vermeidung von Abbrüchen und der unterschiedlichen Strategien, die im
Hinblick auf Verweildauern von Hilfen zur Anwendung kommen;
Definitionen zu den Fällen der HzE + einerseits und zu den Aufwänden für
HzE+ andererseits auf die Berücksichtigung von Fällen bzw. Leistungen
mit oder ohne Kostenerstattung beraten werden (in Anlehnung an die
KJHG-Statistik);
Definitionen der Aufwände präzisiert werden mit Rücksicht auf eine
einheitliche Erhebungsweise;
Prüfungen durchgeführt werden, inwieweit die Anzahl
Familiengerichtlicher Verfahren nach § 50 SGB VIII als Indikator für den
Bereich Kontext herangezogen werden soll.
Die Schwerpunktsetzung des fachlichen Austauschs galt im laufenden Jahr der
Wirkungsmessung und -analyse und des Weiteren der Evaluation von Schulsoz i-
alarbeit, dem Berichtswesen und den Herausforderungen für die Jugendhilfe
durch das wachsende Aufkommen an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Bundesweites Benchmarking HzE+
71
Für die vertiefte Beratung im Projektjahr 201 6 wurden von den teilnehmenden
Städten bislang folgende Themen vorgeschlagen:
der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und mit jungen
Flüchtlingen und Zuwanderern insgesamt und die Auswirkungen auf die
HzE+;
Möglichkeiten der Wirkungsevaluation, bspw. unter den Fragestellungen,
wie Wirkungen evaluiert werden können und wie dies in der Praxi s
umsetzbar gemacht werden kann sowie die Reflexion von Parametern für
die Wirkungsanalyse;
fortwährender Austausch zu den Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
nach § 79a SGB VIII zwischen den Teilnehmerstädten;
Beiträge und Berichte zu wechselnden Themen aus den
Teilnehmerstädten.
Auf der Auftaktt agung 2016 werden dann die Schwerpunkte für das kommende
Projektjahr gesetzt.
Bundesweites Benchmarking HzE+
72
7. Anhang: Städteprofile anhand von Kontextfaktoren und
TOP-Kennzahlen
Im Folgenden werden Profile der Städte des Benchmarking -Projektes Hilfen zur
Erziehung+ bundesweit aufgeführt, die anhand dreier Top -Kennzahlen der HzE +
des Berichtsjahres gebildet werden. Die aus dem Kapitel 3.5 . übernommenen
Radargrafiken (vgl. Abbildung 11) vervollständigen das Bild für die jeweilige Stadt
um eine Zusammenschau ausgewählter Kontext-Indikatoren.
Als Top-Kennzahlen der HzE+ wurden ausgewählt:
Kennzahl 30: Netto-Gesamtaufwände HzE+ pro Einwohner 0 bis unter 21
Jahre (rote Säule),
Kennzahl 50b.1: HzE +-Fälle gesamt (Jahressumme) pro 100 Einwohner
0 bis unter 21 Jahre (blaue Säule),
Kennzahl 31b: Netto -Gesamtaufwände HzE + gesamt pro Fall
(Jahressumme) (gelbe Säule).
Um die drei Top -Kennzahlen in jeweils einer Grafik zusammenzuführen, werden
die verschiedenen Rechengrößen (Anzahl der Fälle, Euro, Jugendeinwohner)
zuvor standardisie rt, um sie vergleichbar zu machen. Hierfür wird für jede
Kennzahl die durchschnittliche Abweichung der Kreise vom Mittelwert ermittelt,
die „Standardabweichung“. Diese dient nun als standardisierte Maßeinheit für die
Top-Kennzahlen im P rofil, um die jeweil ige Abweichung vom Durchschnitt der
Städte zu veranschaulichen. Dabei werden die Top -Kennzahlen jeweils
gleichermaßen gewichtet. Der Mittelwert der Teilnehmer entspricht dem „Index
0“, eine günstige Abweichung vom Mittelwert erscheint als Balken unterhalb des
Index 0, eine ungünstige Abweichung vom Mittelwert schlägt dagegen nach oben
aus.
Eine Standardisierung wurde auch für die Kontext -Indikatoren in den
Radargrafiken vorgenommen (s. Kapitel 3.5.).
Profile
Bundesweites Benchmarking HzE+
73
7.1. Profil Chemnitz
Abbildung 34: Kontextfaktoren Chemnitz
0,4
0,5
-0,50,1
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Chemnitz 2014 MW = Index 0,0
Abbildung 35: TOP-Kennzahlen Chemnitz
-1,54
-0,92 -0,97
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Chemnitz
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
74
7.2. Profil Darmstadt
Abbildung 36: Kontextfaktoren Darmstadt
-0,5
-0,3
0,0-0,4
0,1
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Darmstadt 2014 MW = Index 0,0
n.v.
Abbildung 37: TOP-Kennzahlen Darmstadt
-0,89 -0,96
0,12
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Darmstadt
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
75
7.3. Profil Freiburg
Abbildung 38: Kontextfaktoren Freiburg im Breisgau
-0,9
-1,1
0,0-0,1
0,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Freiburg 2014 MW = Index 0,0
n.v.
Abbildung 39: TOP-Kennzahlen Freiburg im Breisgau
-0,10
0,76
-1,08
-3,00
-2,50
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Freiburg im Breisgau
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
76
7.4. Profil Halle (Saale)
Abbildung 40: Kontextfaktoren Halle (Saale)
1,7
1,6
1,01,9
-0,4
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Halle (Saale) 2014 MW = Index 0,0
Abbildung 41: TOP-Kennzahlen Halle (Saale)
0,12 0,64
-0,70
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Halle (Saale)
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
77
7.5. Profil Karlsruhe
Abbildung 42: Kontextfaktoren Karlsruhe
-1,2
-1,3
-1,5
-0,1
2,0
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Karlsruhe 2014 MW = Index 0,0
Abbildung 43: TOP-Kennzahlen Karlsruhe
0,23 0,02 0,18
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Karlsruhe
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
78
7.6. Profil Mannheim
Abbildung 44: Kontextfaktoren Mannheim
-0,3
-0,1
-0,3
-1,1
0,7
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Mannheim 2014 MW = Index 0,0
Abbildung 45: TOP-Kennzahlen Mannheim
1,08 0,94
0,01
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Mannheim
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
79
7.7. Profil Potsdam
Abbildung 46: Kontextfaktoren Potsdam
-0,4
-0,4
0,1-1,1
-1,3
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Potsdam 2014 MW = Index 0,0
Abbildung 47: TOP-Kennzahlen Potsdam
-0,45
-1,51
2,05
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Profil Potsdam
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
Bundesweites Benchmarking HzE+
80
7.8. Profil Rostock
Abbildung 48: Kontextfaktoren Rostock
1,1
1,0
1,2
0,7
-0,6
SGB II-LB u65
SGB II-LB
u25
ScheidungJugendetat
Kita
Rostock 2014 MW = Index 0,0
Abbildung 49: TOP-Kennzahlen Rostock
1,55
1,04
0,38
-2,00
-1,50
-1,00
-0,50
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Profil Rostock
Relation ausgewählter Kennzahlen 2014 zum Index 0 in Standardabweichungen
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 30)
Abweichung vom Index 0: HzE+ -Fälle gesamt
(Jahressumme) pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre
(KeZa 50b.1)
Abweichung vom Index 0: Netto -Gesamtaufwände HzE+
gesamt pro Fall (Jahressumme) (KeZa 31b)
Der Index 0 liegt auf dem arithmetischen Mittel
der Vergleichskommunen.
Ein Wert unter 0 ist kleiner als der Mittelwert,
ein Wert über null ist größer als der Mittelwert.
2016/0221
8034 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magist rat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0221
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung+
Kennzahlenvergleich 2014 - Bericht
Vorlage vom: 27.05. 2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
Anlagen: Benchmarkingbericht 2014
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.05.2016
Seit dem Jahr 2005 nimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt am bundesweiten
Benchmarkingkreis „Hilfen zur Erziehung+“ (Magistratsbeschluss 0053/2005) teil. Dem
Kreis gehören derzeit acht mittle re Großstädte aus ganz Deutschland an; die Moderation und
Projektsteuerung obliegt der con_sens GmbH.
Im Rahmen des Benchmarkings wurden valide Indikatoren und Kennzahlen definiert, die
Rückschlüsse erlauben auf die soziostrukturellen Rahmenbedingungen in den Kommunen
(Kontext), die jeweils eingebrachten Ressourcen (Input) sowie die tatsächliche
Leistungserbringung (Output) im Aufgabenfeld Hilfen zur Erziehung. Der strukturierte,
interkommunale Vergleich sowie der darauf aufbauende, regelmäßige Kenntnis - und
Erfahrungsaustausch (sog. Best -Practice-Prinzip) gab in den vergangenen zehn Jahren
wiederholt Impulse zur konzeptionellen und planerischen Weiterentwicklung der Hilfen zu
Erziehung sowie deren Steuerung im Sinne eines wirksamen und effizienten Einsatze s von
Hilfeleistungen nach Abschnitt 4, SGBVIII.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse des aktuellen Benchmarking -Berichtes
zusammengefasst sowie erste Handlungsableitungen dargestellt. Der vollständige Bericht ist
der Magistratsvorlage als Anla ge beigefügt.
Zusammenschau der Ergebnisse des Benchmarkings -Berichtes 2014
1. Soziostrukturelle Rahmenbedingungen
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nach Zusammenschau der Kontextindikatoren
eine insgesamt unterdurchschnittliche Belastungssituation für Jugendeinwohner Innen (u21
Jahre) unterstellt werden. Bezug genommen wird hierbei auf die infrastrukturelle und
fiskalische Ausstattung in den flankierenden Leistungsbereichen Kinderbetreuung und
Kinder- und Jugendförderung sowie auf sozialstrukturelle Lebenslagen der Kommunen (u.a.
Inanspruchnahme von Transferleistungen, Familienkonstellationen).
2. Hilfedichte 1
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird im Jahr 2014 die zweitniedrigste Hilfedichte im
interkommunalen Vergleich festgestellt (2014: 4.73/10 0 Jugendeinwohner In). Diese liegt
zudem – wie bereits in den vorherigen Jahren – deutlich unterhalb des Durchschnittswertes
des Benchmarkingkreises (2014: 5.91/ 100 Jugendeinwohner In).
1 Die sog. Hilfedichte setzt die Gesamtzahl der HzE -Fälle in einer Kommune in Bezug zur Anzahl der dort generell
leistungsberechtigten Jugendeinwohner Innen. Die Kennzahl gibt – anders gesagt – Auskunft darüber, wie viele HzE -
Fälle rechnerisch auf 100 Jugendeinwohner Innen (u21 Jahre) kommen.
- 4 -
Dennoch ist in Darmstadt seit dem Jahr 2010 die Anzahl der in Anspruch genommenen
HzE+-Leistungen insgesamt und daraus resultierend die Hilfedichte kontinuierlich gestiegen
(2010-2014: +1.43/ 100 Jugendeinwohner In), auch wenn diese – wie bereits dargestellt – auf
niedrigem Niveau verbleiben.
Zum Teil ist der rechnerische Ans tieg darauf zurückzuführen, dass niedrigschwellige, sog.
formlose HzE+-Leistungen seit dem Jahr 2010 mit erfasst werden und diese in Darmstadt
einen relativ hohen Anteil an allen Leistungen ausmachen. Darüber hinaus ist jedoch auch
von einer geringfügigen Zunahme grundlegender HzE+ -Bedarfe auszugehen.
Nichts desto trotz unterstreicht die skizzierte Entwicklung den Erfolg des Darmstädter HzE+ -
Konzeptes
- Prävention durch frühzeitige, niedrigschwellige Angebotsstrukturen und hierdurch
Vermeidung gravierender Hilfebedarfe
- Stärkung sozialräumlicher, flexibler Hilfestrukturen und hierdurch Erhaltung und
Stärkung familiärer Strukturen soweit möglich
- Passgenauigkeit der Hilfen durch adäquate Methoden der Hilfeplanung
- Partizipation aller Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanverfahren
3. Hilfearten
Die differenzierte Betrachtung der HzE+ -Leistungsbereiche zeigt auf, dass in Darmstadt im
Jahr 2014 in rund drei Viertel aller HzE+ -Fälle ambulante Leistungen erbracht werden;
gleichzeitig wird innerhalb des Vergleichsrings die geringste Laufzeit ambulanter Hilfen
erreicht. Ein wesentlicher Teil der ambulanten Hilfen wird in Form der bereits genannten
niedrigschwelligen, frühen Hilfen erbracht u.a. über das Projekt Kinder schützen – Familien
fördern.
Bei den stationären Hilf en ist zwar eine gegenüber den anderen Kommunen hohe
Verweildauer zu verzeichnen, die jedoch durchaus als Beleg für eine hohe Passgenauigkeit
der Hilfe zu werten ist, da eine stationäre Unterbringung im Sinne der Ultima Ratio in der
Regel mit geringen Rück kehraussichten verknüpft ist. Der Anteil stationärer Hilfen ist zudem
seit 2010 kontinuierlich rückläufig (2010 -2014: -19 Prozent).
4. Aufwände
Analog der Hilfedichte sind in 2014 die Aufwände pro Jugendeinwohner In (u21 Jahre) im
HzE+-Leistungsbereich gest iegen (2014: + 31 Euro/Jugendeinwohner In), verbleiben aber
innerhalb des Vergleichsrings auf dem zweitniedrigsten Niveau. Die Kostensteigerung ist de
facto auf den tatsächlichen Anstieg der grundlegenden HzE+ -Bedarfe zurückzuführen.
Bezogen auf die Hz E+-Fälle zeigt sich ebenfalls ein geringfügiger Anstieg der Aufwände
(2014: +75 Euro/ HzE+ -Fall).
- 5 -
Zudem liegt der Darmstädter Wert über dem Durchschnitt des Vergleichsrings.
Zurückzuführen ist diese Entwicklung zum einen auf die höheren Fallkosten bei station ären
Unterbringungen, die aufgrund der in der Regel multiplen Problemlagen anspruchsvolle
Hilfesettings erfordern sowie zum anderen auf einen kontinuierlichen Anstieg der Hilfen nach
§35a SGBVIII. Zudem spiegeln sich in beiden Betrachtungen die Tarif - und
Entgeltsteigerungen gemäß TVÖD und Hessischer Rahmenvereinbarung nach §78ff wieder.
5. Handlungsableitungen des Jugendamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(A) Zur langfristigen Gewährleistung der hohen Qualitätsansprüche in der HzE -
Fallsteuerung und -hilfeplanung ist die hinreichende Ausstattung des städtischen
Sozialdienstes mit qualifiziertem Personal unabdingbar. Maßnahmen der
Personalgewinnung als auch -entwicklung bspw. durch
(Weiter)Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Jugendamtes sind hierbei
wesentliche Elemente.
(B) Dem Jugendamt obliegt die bedarfsgerechte Ausgestaltung des Leistungsbereiches
nach Abschnitt 4 SGB VIII im Sinne der Planungsverantwortung nach §§79,79a
SGBVIII. Um die hieraus erwachsenden Steuerungsaufgaben adäquat erfüllen zu
können, bedarf es der Weit erentwicklung des Fachcontrollings im Bereich HzE+.
Die Arbeit hierzu läuft bereits in der fachlichen zugeordneten AG78 Erzieherische
Hilfen und wird durch die Evangelische Hochschule Darmstadt fachlich unterstützt
und begleitet. Darüber hinaus ist die I mplementierung eines Prozesscontrollings
vorgesehen, mit dem Ziel Fallverläufe, auch bei Veränderungen individueller
Hilfebedarfe, ggf. kurzfristig korrigieren zu können.
Darmstadt, 27.05.2016
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Anlage
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0221
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00