2016/0186
Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 70 Asyl suchende Menschen hier: Neuwiesenweg 2 in Darmstadt
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2016/0186
6177 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0186
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 313100/315110
Kostenstelle: 050-002-1005/1011 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3132-40/3155-10 Sachkonto:
Betreff: Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 70 Asyl
suchende Menschen hier: Neuwiesenweg 2 in Darmstadt
Vorlage vom: 29.04.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung genehmigen aufgrund der
humanitären Notlage (Magistratsvorlage 2015/0271) den geschlossenen Mietvertrag
zur die Anmietung des Objektes Neuwiesenweg 2 in Darmstadt ab dem 01.06.2016
mit einer Laufzeit von 10 Jahren für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge
(Kontingentflüchtlinge) .
2. Die Miete beträg t 13.125 Euro/Monat. Die hierfür und für die im Rahmen der
Folgekostenberechnung notwendigen Haushaltsmittel stehen unter den Kostenstelle n
050-002-1005 und 050-002-1011 im Haushalsjahr 2016 zur Verfügung und werden in
den Haushaltsjahren 2017 ff fortgeschrieben.
- 2 -
3. Den einmaligen Kosten für Einrichtung und Möblierung von bis zu 68.000 Euro wird
zugestimmt. Die Finanzierung er folgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln
(Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011) im Haushalsjahr 2016.
4. Über die für den Betrieb notwendigen Personalressourcen (z. B. Hausmeister oder
Objektmanagement) entscheidet der Magistrat in einer gesonder ten Magistratsvorlage.
5. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung genehmigen die im Rahmen der
humanitären Notlage erfolgte Vergabe der notwendigen flankierenden Maßnahmen (wie
z.B. sozialpädagogische Betreuung ). Die Vergabe erfolgte nach den einsch lägigen
Vergaberichtlinien.
Anlagen: Folgekostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2 9.04.2016
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bis Ende 2016 entsprechend des aktuell
prognostizierten Zuweisungskontingents bis zu 2.500 asylsuchende Menschen in ihren
Zuständigkeitsbereich aufnehme n.
Gemäß und im Einklang mit dem Grundsatzbeschluss des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage 2015/0271) war es daher notwendig, bereits Anfang
des Jahres 2016 eine grundsätzliche Entscheidung zur Anmietung des Objektes
Neuwiesenweg 2 als Erstwohnhaus zu treffen und die flankierenden Maßnahmen
auszuschreiben. Dies war unter anderem notwendig, um dem Vermieter die notwendige
Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Abschluss erfolgte in der Annahme, dass die für die
Realisierung der Maßn ahme durch den Vermieter zu stellenden Bauanträge kurzfristig in den
Geschäftsgang gegeben werden. Diese Zeitvorgabe konnte in der Folge jedoch nicht gehalten
werden. Der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 lautete: „Mit der Beschlussfassung
vorliegender Magistratsvorlage soll die Verwaltung befähigt werden, die zur Umsetzung ….
notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege leiten zu können. IDA wird beauftragt,
nach erfolgter Kostenschätzung, die Maßnahmen unverzüglich in die Realisierung zu
bringen.“
Das Objekt eignet sich sehr gut als kleinräumige Einrichtung für bis zu 70 Personen und
kann mit geringen baulichen Maßnahmen, die der Vermieter auf seine Kosten ausführt, als
Erstwohnhaus für Asyl suchende Menschen genutzt werden. Die Einrichtung ist 24 Stunden
täglich an 7 Tagen pro Woche mit mindestens einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter de r
sozialpädagogischen Betreuung bzw. des Sicherheitsdienstes besetzt.
Die Inbetriebnahme ist nach entsprechender baurechtlicher Abnahme für den 01.06.2016
vorgesehen.
Eckpunkte der Vertragsparteien:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schloß mit dem Eigentümer des Grundstücks und des
Gebäudes einen Mietvertrag mit Mietbeginn bis spätestens am 01.06.2016 über 10 Jahre ab.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist vorerst nicht möglich.
Das Objekt wird gemäß den Ausbauplänen angemietet . Die Gesamtmietfläche beträgt
ca. 1.250 m². Sämtliche Kosten für den Umbau bzw. Umnutzung des Gebäudes trägt der
Vermieter.
Für die Ausstattung und Möblierung der einzelnen W ohnräume sowie des Büros des
Personals fallen einmalig Kosten bis zu 68.000 Euro an , die von der Stadt zu finanzieren
sind.
Betriebskosten werden nach der Betriebskostenverordnung gezahlt.
Die laufenden Kosten, insbesondere für Heizung, Wasser und Energie werden von der
Mieterin direkt übernommen.
Die Instandhaltung der Räume und die Beseitigung von Schäden ist Sache de r Mieterin.
Der Mieterin obliegen die Verkehrssicherungspflicht und die Betreiberverantwortung.
- 4 -
Mit dem Gebäudebetrieb wird der Eigenbetr ieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)
beauftragt. Über die im Rahmen des Betriebes notwendigen Personalressourcen (z. B.
Hausmeister, Objektmanager, Techn. Mitarbeiter) entscheidet der Magistrat in einer
gesonderten Vorlage.
Die Kosten der asylspezifis chen Sozialbetreuung und andere Dienste im Zusammenhang mit
dem Betrieb der Einrichtung sind bereits im Rahmen der Haushaltsberatung 2016 unter den
Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011 berücksichtigt und werden für 2017 ff
angepasst fortgeschrieben. Die Beauftragung dieser flankierenden Maßnahmen erfolgt e nach
den Vergaberichtlinien.
Darmstadt, 29.04.2016
65-01-00
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Cornelia Zuschke André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
1107 Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Folgekostenberechnung für: Bezeichnung: Anmietung eines Erstwohnhauses für bis zu 68 Kontingentflüchtlinge im Neuwiesenweg 2 in Darmstadt Kostenstelle: Kostenschätzung: einmalige „sonstige Kosten“ 68.000 Euro Geplante Inbetriebnahme: Zuweisung [D] Bund € [] Kernhaushalt € [] Landkreis, etc. € U] Land € [ Sonstige: € Bemerkung: Finanzierungsbetrag 68.000 € Zinsaufwand € (Realverzinsung 3 %) Tilgungssatz % Nutzungsdauer 10 Jahre Abschreibungssatz linear 3,33% Notwendiges Grundstück vorhanden: Dja [J] nein/Folgekosten € Mietfläche 1.250 m? Anwendung Vermieter-Mieter-Modell [Ja Nein Nutzer: Amt für Soziales und Prävention 100% Folgekostenberechnung nach Kostenwerten des BKlI auf gesondertem Blatt 1. Verwaltungskosten KG200 9,00 €/m? BGF 135.000 € 2. Betriebskosten KG 300 12,00 €/m? BGF Etatisierung im KH 180.000 € 3. Erhaltungsaufwand KG400 13,00 €/m? BGF Etatisierung im KH 195.000 € Sonstige Erläuterungen: Die Summe der zu etatisierenden Folgekosten liegt somit bei gerundet 510.000 €/Jahr A stellt: 28.04.2016 N Werner Kaufm. Betriebsleiter
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Neuwiesenweg 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0186
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00