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2016/0186

Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 70 Asyl suchende Menschen hier: Neuwiesenweg 2 in Darmstadt

Magistratsvorlage 29.04.2016

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2016/0186

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.05.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0186 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 313100/315110 
Kostenstelle:  050-002-1005/1011 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3132-40/3155-10 Sachkonto:       
 
Betreff: Anmietung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Erstwohnhaus für bis zu 70 Asyl 
suchende Menschen hier: Neuwiesenweg 2 in Darmstadt  
 
Vorlage vom: 29.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat  und die Stadtverordnetenversammlung  genehmigen aufgrund der 
humanitären Notlage (Magistratsvorlage 2015/0271) den geschlossenen Mietvertrag  
      zur die Anmietung des Objektes Neuwiesenweg 2  in Darmstadt  ab dem 01.06.2016 
      mit einer Laufzeit von 10 Jahren für Asyl  suchende Menschen und Flüchtlinge     
      (Kontingentflüchtlinge) . 
2. Die Miete beträg t 13.125 Euro/Monat.   Die hierfür und für die im Rahmen der 
Folgekostenberechnung notwendigen Haushaltsmittel  stehen unter den Kostenstelle n  
      050-002-1005 und 050-002-1011 im Haushalsjahr 2016 zur Verfügung  und werden in    
      den Haushaltsjahren 2017 ff fortgeschrieben.

- 2 - 
3. Den einmaligen Kosten für Einrichtung und Möblierung von bis zu 68.000 Euro wird 
zugestimmt. Die Finanzierung er folgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln 
(Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011) im Haushalsjahr 2016.  
4. Über die für den Betrieb notwendigen Personalressourcen (z. B. Hausmeister oder 
Objektmanagement) entscheidet der Magistrat in einer gesonder ten Magistratsvorlage.  
5. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung genehmigen die im Rahmen der 
humanitären Notlage erfolgte Vergabe der notwendigen flankierenden Maßnahmen (wie 
z.B. sozialpädagogische Betreuung ). Die Vergabe erfolgte nach den einsch lägigen 
Vergaberichtlinien.  
 
 
 
Anlagen: Folgekostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2 9.04.2016 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bis Ende 2016 entsprechend des aktuell 
prognostizierten Zuweisungskontingents bis zu 2.500 asylsuchende Menschen in ihren 
Zuständigkeitsbereich aufnehme n.  
 
Gemäß und im Einklang mit dem Grundsatzbeschluss des Magistrats und der 
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage 2015/0271)  war es daher notwendig, bereits Anfang 
des Jahres 2016 eine grundsätzliche Entscheidung zur Anmietung des Objektes 
Neuwiesenweg 2 als Erstwohnhaus zu treffen und die flankierenden Maßnahmen 
auszuschreiben.  Dies war unter anderem notwendig, um dem Vermieter die notwendige 
Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Abschluss erfolgte in der Annahme, dass die für die 
Realisierung der Maßn ahme durch den Vermieter zu stellenden Bauanträge kurzfristig in den 
Geschäftsgang gegeben werden. Diese Zeitvorgabe konnte in der Folge jedoch nicht gehalten 
werden. Der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 lautete: „Mit der Beschlussfassung 
vorliegender Magistratsvorlage soll die Verwaltung befähigt werden, die zur Umsetzung …. 
notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege leiten zu können. IDA wird beauftragt, 
nach erfolgter Kostenschätzung, die Maßnahmen unverzüglich in die Realisierung zu 
bringen.“ 
 
Das Objekt eignet sich sehr gut als kleinräumige Einrichtung für bis zu 70 Personen und 
kann mit geringen baulichen Maßnahmen, die der Vermieter auf seine Kosten ausführt,  als 
Erstwohnhaus  für Asyl suchende Menschen  genutzt werden. Die Einrichtung ist 24  Stunden 
täglich an 7 Tagen pro Woche mit mindestens einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter de r 
sozialpädagogischen Betreuung bzw. des  Sicherheitsdienstes besetzt.  
 
Die Inbetriebnahme  ist nach entsprechender baurechtlicher Abnahme für den 01.06.2016  
vorgesehen. 
 
Eckpunkte der Vertragsparteien:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schloß mit dem Eigentümer des Grundstücks und des 
Gebäudes einen Mietvertrag mit Mietbeginn bis spätestens am 01.06.2016 über 10 Jahre ab.  
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses  ist vorerst nicht möglich.  
 
Das Objekt wird gemäß den Ausbauplänen angemietet . Die Gesamtmietfläche beträgt  
ca. 1.250 m². Sämtliche Kosten für den Umbau bzw. Umnutzung des Gebäudes trägt der 
Vermieter. 
 
Für die Ausstattung und Möblierung der einzelnen W ohnräume sowie des Büros des 
Personals fallen einmalig Kosten bis zu 68.000 Euro an , die von der Stadt zu finanzieren 
sind. 
 
Betriebskosten werden nach der Betriebskostenverordnung gezahlt.  
Die laufenden Kosten, insbesondere für Heizung, Wasser und Energie  werden von der 
Mieterin direkt übernommen.  
 
Die Instandhaltung der Räume und die Beseitigung von Schäden ist Sache de r Mieterin. 
 
Der Mieterin obliegen die Verkehrssicherungspflicht und die Betreiberverantwortung.

- 4 - 
Mit dem Gebäudebetrieb wird der Eigenbetr ieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) 
beauftragt. Über die im Rahmen des Betriebes notwendigen Personalressourcen (z. B. 
Hausmeister, Objektmanager, Techn. Mitarbeiter) entscheidet der Magistrat in einer 
gesonderten Vorlage.  
 
Die Kosten der asylspezifis chen Sozialbetreuung und andere Dienste  im Zusammenhang mit 
dem Betrieb der Einrichtung sind bereits im Rahmen der Haushaltsberatung 2016 unter den 
Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011 berücksichtigt und werden für 2017  ff 
angepasst fortgeschrieben. Die Beauftragung dieser flankierenden Maßnahmen erfolgt e nach 
den Vergaberichtlinien.  
 
Darmstadt, 29.04.2016 
65-01-00 
 
Dezernat III    Dezernat IV   Dezernat V     
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke   André Schellenberg   Barbara Akdeniz  
Stadträtin   Stadtkämmerer   Stadträtin

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Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Folgekostenberechnung für:

Bezeichnung: Anmietung eines Erstwohnhauses für bis zu 68
Kontingentflüchtlinge im Neuwiesenweg 2 in Darmstadt

Kostenstelle:

Kostenschätzung: einmalige „sonstige Kosten“ 68.000 Euro

Geplante Inbetriebnahme:

Zuweisung [D] Bund € [] Kernhaushalt € [] Landkreis, etc. €
U] Land € [ Sonstige: €

Bemerkung:

Finanzierungsbetrag 68.000 €

Zinsaufwand € (Realverzinsung 3 %)

Tilgungssatz %

Nutzungsdauer 10 Jahre

Abschreibungssatz linear 3,33%

Notwendiges Grundstück vorhanden:

Dja
[J] nein/Folgekosten €
Mietfläche 1.250 m?

Anwendung Vermieter-Mieter-Modell

[Ja Nein
Nutzer: Amt für Soziales und Prävention 100%

Folgekostenberechnung nach Kostenwerten des BKlI auf gesondertem Blatt
1. Verwaltungskosten KG200 9,00 €/m? BGF 135.000 €
2. Betriebskosten KG 300 12,00 €/m? BGF Etatisierung im KH 180.000 €
3. Erhaltungsaufwand KG400 13,00 €/m? BGF Etatisierung im KH 195.000 €

Sonstige Erläuterungen: Die Summe der zu etatisierenden Folgekosten liegt somit bei gerundet
510.000 €/Jahr

A stellt: 28.04.2016

N

Werner
Kaufm. Betriebsleiter

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 237
TOP 59
TOP 6

Orte (1)

  • Neuwiesenweg 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0186
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00