V/0195/2025
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Stadt Münster ab dem 01.03.2026 - Vergabe in einer EU-weiten Ausschreibung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0195/2025 Kurzüberblick Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Stadt Münster ab dem 01.03.2026 - Vergabe in einer EU-weiten Ausschreibung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte können durch Erreger von Krankheiten Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. Dieses Risiko muss dadurch begrenzt werden, dass solche Produkte unter strengen Bedingungen, die die betreffende Gesundheitsrisiken verringern, sicher beseitigt werden. Die entsorgungspflichtige Stadt Münster betreibt keine eigene Anlage, über die eine solche Entsorgung durchgeführt werden könnte. Aus diesem Grund ist die Entsorgungspflicht in der Vergangenheit stets auf einen privaten Unterneh- mer, der eine solche Anlage betreibt, übertragen worden. Durch die Übertragung der Beseitigungspflicht für weitere vier Jahre ist sichergestellt, dass die pflichtigen Teilleistungen 02.11.01.01.02 (Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen) und 02.11.01.05.01 (Überwachung der Verwendung von tierischen Nebenprodukten) gesetzeskon- form umgesetzt werden. Der geschätzte Gesamtauftragswert der ausgeschriebenen Leistung beträgt 714.884 €, hiervon ist ein geschätzter Anteil in Höhe von 226.800 € (56.700 € jährlich) von der Stadt Münster zu zah- len. Finanzierung Produktgruppe: 0211 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflicht der Stadt Münster zur Beseitigung der tierischen Nebenprodukte und deren Folgepro- dukte ergibt sich aus § 3 Abs. 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG). Die finanziellen Auswirkungen der Ausschreibung sind für die Stadt Münster der Höhe nach nicht beeinflussbar. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nein
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0195/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Stadt Münster ab dem 01.03.2026 - Vergabe in einer EU-weiten Ausschreibung Beratungsfolge 11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beabsichtigten Ausschreibung zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder Folgeproduk- ten in der Stadt Münster für die Zeit vom 01.03.2026 – 28.02.2030 im geschätzten Gesamtauftrags- wert von 714.884 € brutto wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0211 Veterinärwesen und Lebensmit- telüberwachung Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleitungen 2026 ff. 56.700 Die zur Finanzierung des städtischen Kostenanteils erforderlichen Ermächtigungen sind im Haus- haltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe für die Jahre 2026 ff. veranschlagt. Der Kostenanteil der Stadt Münster für die Jahre 2026 – 2030 beträgt jährlich ca. 56.700 Euro. Die weiteren Kosten wer- den von der beauftragten Firma direkt mit den Eigentümern der tierischen Nebenprodukte abgerech- net. Gesundheits- und Veterinäramt 13.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Brüssow Telefon: 492-5470 Bruessow @stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Begründung: Die Stadt Münster beabsichtigt, für den Zeitraum vom 01.03.2026 – 28.02.2030 die Pflicht zur Abho- lung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten nach § 3 Abs. 3 Tierische Ne- benprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) i.V.m. § 29 Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsge- setz und zum Tierische Nebenprodukte -Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW) erneut auf ein privates Entsorgungsunternehmen zu übertragen. Tierische Nebenprodukte sind ganze Tier- körper, Tierkörperteile getöteter oder verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Der aktuell laufende und auf der Basis einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr 2022 abgeschlossene Vertrag über die Entsorgungsleistungen läuft zum 28.02.2026 aus, die Leistung ist somit erneut aus- zuschreiben. Der Gesamtauftragswert der beabsichtigten Ausschreibung i.H.v. 714.884 € teilt sich auf in privat- rechtliche Entgelte, die der Betrieb, dem die Entsorgungspflicht übertragen werden wird, gemäß § 32 Abs. 2 Satz 3 AG TierGesG TierNebG NRW direkt mit den Besitzern des entsorgten Materials ab- rechnen kann (488.084 €) und anteiligen Kosten für die Falltierentsorgung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 AG TierGesG TierNebG NRW, die die Stadt Münster an das Entsorgungsunternehmen zahlt (226.800 €). In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0195/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 10:55