3933/2024
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 27.01.2025 bezgl. "Waldklasse der Förderschule Berliner Str." (AN/1745/2024)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2753 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 13.12.2024 3933/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 27.01.2025 bezgl. "Waldklasse der Förderschule Berliner Str." (AN/1745/2024) Frage 1: Seit wann bestand der Mietvertrag für die Waldklasse? Antwort der Verwaltung: Das Mietverhältnis besteht seit dem 17.08.2009 und wurde zum 31.12.2024 gekün- digt. Frage 2: Wann wurde die letzte Sanierung durchgeführt? Antwort der Verwaltung: Seit Beginn des Mietverhältnisses wurde keine größere Sanierung des Gebäudes durchgeführt. Im Rahmen der CAS-Verkabelung wurde Ende 2021 ein Schimmelbefall unter den Deckenplatten festgestellt. Das Gebäude wurde daher vorläufig geschlos- sen und die betroffenen Klassen wurden zunächst an den Standort „Holweider Straße“ und dann an den Standort „Vietorstraße“ ausgelagert. Der Eigentümer hat dann eine Schimmelsanierung durchgeführt. Im Anschluss wurden die Böden und Wände des Gebäudes renoviert. Das Haus konnte dann durch die Schule ab dem 17.10.2022 wie- der genutzt werden. Frage 3: Welche konkreten schulischen bzw. baulichen Anforderungen sind der Grund für die Kündigung und seit wann sind diese bekannt? Antwort der Verwaltung: - Das Gebäude entspricht nicht dem energetischen Standard für Gebäude zur Schulnutzung. - Das Gebäude hat keine Brandabschnitte und keine Brandschutztüren. - Die Außenverglasung besteht aus Einfachverglasung. - Das Gebäude befindet sich gem. § 35 BauGB im Außenbereich (Wald) und wurde als Kita genehmigt. Ein Nutzungsänderungsantrag ist in dem Bereich grundsätz- lich städtebaulich nicht genehmigungsfähig. 2 Frage 4: Wann rechnet die Stadt Köln mit der Bereitstellung eines Ersatzstandortes und wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Antwort der Verwaltung: Mitte des Jahres 2024 hat die Verwaltung eine intensive Flächensuche nach geeigne- ten Ersatzräumen in einem Umkreis von rd. 2,5 km um den Standort Berliner Str. 975 gestartet. Bislang konnte jedoch noch kein geeigneter Standort identifiziert werden. Zur Unterstützung der Suche wurden zwischenzeitlich Maklerbüros hinzugezogen. Frage 5: Wie erfolgt die Beschulung der betroffenen Kinder in der Zwischenzeit? Antwort der Verwaltung: Die betroffenen Schüler der beiden Waldklassen ziehen in Klassenräume des neuen Modulbaus an den Hauptstandort, Berliner Str. 975, 51069 Köln, um. Um Platz für die Klassen zu schaffen, müssen zwei gerade fertig gewordene Fachräume für Musik und Naturwissenschaften wieder geräumt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3933/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.12.2024
- Erstellt
- 10.12.2024 11:46