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V/0537/2022

Einmündung Dieckstraße - Einfahrverbot für Kfz-Verkehr aus der Ostmarkstraße

Vorlagen 19.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 19.10.2022, TOP 9.3

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage 1

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Berichtsvorlage

2148 Zeichen

V/0537/2022 
V/0537/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Einmündung Dieckstraße - Einfahrverbot für Kfz-Verkehr aus der Ostmarkstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.10.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Im Zuge der Planung der Veloroute Münster-Telgte wurde die Verbindung vom Bohlweg kommend 
über den Ring in die Dieckstraße großflächig überplant. Das Ergebnis wurde den politischen Gremien 
in Form einer Beschlussvorlage vorgestellt (V/0462/2019). Die beschlossene Planung sieht im Ein-
mündungsbereich der Dieckstraße ein Einfahrverbot für den Kfz-Verkehr aus der Ostmarkstraße vor. 
Dieser Knotenpunkt wird zusammen mit dem Knotenpunkt Bohlweg/Niedersachsenring zu einem spä-
teren Zeitpunkt überplant. 
Da sich die Beschwerden auf der bereits umgestalteten Fahrradstraße Dieckstraße über zu hohen 
Kfz-Durchgangsverkehr häufen und dieser anhand von Verkehrszählungen nachgewiesen werden 
konnte, soll das beschlossene Einfahrverbot zeitlich vorgezogen und mit geringen Mitteln umgesetzt 
werden.  
 
 
Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der beigefügte Plan stellt das geplante Einfahrverbot mittels Beschilderung dar. Hierzu wird die 
Linksabbiegespur aus der Ostmarkstraße mit Leitbaken abgesperrt. Die vorhandenen Richtungspfeile 
werden um- bzw. demarkiert und die Beschilderungen entsprechend angepasst. Das Befahren der 
Dieckstraße aus der Ostmarkstraße ist für Radfahrende und Rettungsfahrzeuge weiterhin möglich. 
 
 
Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Für die geplante Beschilderung entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.650 €.  
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
21.09.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0537/2022 
Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Maßnahme wird öffentlichkeitswirksam frühzeitig kommuniziert. Anliegerinnen und Anlieger wer-
den hierzu gesondert kontaktiert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf 
Anlage A

Anlage A

1604 Zeichen

Anlage A zur V/0537/2022 
Kurzüberblick 
Die beschlossene Planung sieht im Einmündungsbereich der Dieckstraße ein Einfahrverbot aus 
der Ostmarkstraße vor. Der Knotenpunkt Ostmarkstraße wird zusammen mit dem Knotenpunkt 
Bohlweg/Ring zu einem späteren Zeitpunkt überplant. Um den vorhandenen Durchgangsverkehr 
auf der bereits umgesetzten Fahrradstraße zu reduzieren, soll das beschlossene Einfahrverbot 
vorgezogen und mittels Beschilderung umgesetzt werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrs-
beruhigungsmaßnahmen“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2022 umgesetzt werden. Für die Maßnahme ent-
stehen Kosten in Höhe von ca. 3.650 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Anlage 1

158 Zeichen

GGGHGOstmarkstraße
974323735325736643503733AustauschVZ 214gegenVZ 209-30+ZZ 1022-10AustauschVZ 260 +ZZ 1020-310gegenVZ 267+ZZ 1022-10Aufstellflächedemarkieren

Beratungsverlauf (2)

18.10.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 9.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ostmarkstraße
  • Dieckstraße
  • Bohlweg
  • Niedersachsenring

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Details

Aktenzeichen
V/0537/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2022
Erstellt
29.08.2022 10:27