V/0537/2022
Einmündung Dieckstraße - Einfahrverbot für Kfz-Verkehr aus der Ostmarkstraße
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Berichtsvorlage
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V/0537/2022 V/0537/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Einmündung Dieckstraße - Einfahrverbot für Kfz-Verkehr aus der Ostmarkstraße Beratungsfolge 18.10.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Im Zuge der Planung der Veloroute Münster-Telgte wurde die Verbindung vom Bohlweg kommend über den Ring in die Dieckstraße großflächig überplant. Das Ergebnis wurde den politischen Gremien in Form einer Beschlussvorlage vorgestellt (V/0462/2019). Die beschlossene Planung sieht im Ein- mündungsbereich der Dieckstraße ein Einfahrverbot für den Kfz-Verkehr aus der Ostmarkstraße vor. Dieser Knotenpunkt wird zusammen mit dem Knotenpunkt Bohlweg/Niedersachsenring zu einem spä- teren Zeitpunkt überplant. Da sich die Beschwerden auf der bereits umgestalteten Fahrradstraße Dieckstraße über zu hohen Kfz-Durchgangsverkehr häufen und dieser anhand von Verkehrszählungen nachgewiesen werden konnte, soll das beschlossene Einfahrverbot zeitlich vorgezogen und mit geringen Mitteln umgesetzt werden. Beschreibung der Baumaßnahme Der beigefügte Plan stellt das geplante Einfahrverbot mittels Beschilderung dar. Hierzu wird die Linksabbiegespur aus der Ostmarkstraße mit Leitbaken abgesperrt. Die vorhandenen Richtungspfeile werden um- bzw. demarkiert und die Beschilderungen entsprechend angepasst. Das Befahren der Dieckstraße aus der Ostmarkstraße ist für Radfahrende und Rettungsfahrzeuge weiterhin möglich. Beiträge Dritter/Zuschüsse Für die geplante Beschilderung entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.650 €. Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. Amt für Mobilität und Tiefbau 21.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0537/2022 Information/Kommunikation der Baumaßnahme Die Maßnahme wird öffentlichkeitswirksam frühzeitig kommuniziert. Anliegerinnen und Anlieger wer- den hierzu gesondert kontaktiert. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0537/2022 Kurzüberblick Die beschlossene Planung sieht im Einmündungsbereich der Dieckstraße ein Einfahrverbot aus der Ostmarkstraße vor. Der Knotenpunkt Ostmarkstraße wird zusammen mit dem Knotenpunkt Bohlweg/Ring zu einem späteren Zeitpunkt überplant. Um den vorhandenen Durchgangsverkehr auf der bereits umgesetzten Fahrradstraße zu reduzieren, soll das beschlossene Einfahrverbot vorgezogen und mittels Beschilderung umgesetzt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verkehrssicherheitsprogramm / Umsetzung von Verkehrs- beruhigungsmaßnahmen“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2022 umgesetzt werden. Für die Maßnahme ent- stehen Kosten in Höhe von ca. 3.650 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Anlage 1
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GGGHGOstmarkstraße 974323735325736643503733AustauschVZ 214gegenVZ 209-30+ZZ 1022-10AustauschVZ 260 +ZZ 1020-310gegenVZ 267+ZZ 1022-10Aufstellflächedemarkieren
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Ostmarkstraße
- Dieckstraße
- Bohlweg
- Niedersachsenring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0537/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 10:27