2172/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63, Aktenzeichen 88/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2172/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.09.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63, Aktenzeichen 88/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: @stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 10:51 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: WG: Bürgereingabe Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63 Hallo Zusammen, anbei eine Bürgereingabe die bei uns in Lindenthal eingegangen ist. Ich wünsche ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Von: Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2024 13:08 An: @stadt-koeln.de Cc: Betreff: Bürgereingabe Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63 An die Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Strasse 220 50931 Köln Bürgereingabe nach § 24 GO NRW: Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63 Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Bezirksvertreter*innen, gemäß § 24 GO NRW reiche ich die Eingabe ein, dass die Bezirksvertretung Lindenthal beschließen möge, in der Stichstraße Münstereifeler Str. 59a - 63 die Parkplätze nur für Personenkraftfahrzeuge mit dem Schild "nur PKW" auszuweisen. Begründung: Die Stichstraße ist als Spielstraße ausgewiesen. Dennoch sind auf beiden Seiten jeweils elf Parktaschen eingerichtet, also insgesamt 22 Parkplätze. Die Anrainer parken alle in den dafür eingerichteten Tiefgaragen. Somit werden die Parkplätze von Besucher*innen oder Bewohner*innen des Stadtbezirks genutzt. Die Zunahme der Nutzung von Parkplätzen durch Wohnmobile ist hinlänglich bekannt. Verschiedene Anträge sind bei den Bezirksvertretungen und der Stadt Köln eingegangen, Wohnmobilen das Parken auf PKW-Parkplätzen zu untersagen. Ein generelles Parkverbot ist bislang nicht erlassen. So hat das Parken von Wohnmobilen auch in unserer Stichstraße zugenommen. Wir sehen durch das Parken eine starke Gefährdung der dort spielenden Kinder und eine Behinderung des Fußgängerverkehrs. Die Wohnmobile haben eine Abmessung von bis zu 5,5 Metern Länge und fast 2 Metern Breite und ebenfalls fast 2 Metern Höhe (Citroen Jumper siehe Bild). Spielende Kinder im Kindergartenalte oder jünger sind hinter den Wohnmobilen nicht zu sehen. Auch können sie von den Fahrern der Wohnmobile leicht übersehen werden. Erschwerend kommt hinzu, wenn nicht nur ein, sondern gleich mehrere Wohnmobile in der Stichstraße parken. Ein Beispielfoto finden Sie im Anhang. Diese Parksituation hat sich über mehrere Tage erstreckt. Die Parksituation mit zwei Mobilen über mehrere Wochen. Das rote Wohnmobil steht seit Monaten unbewegt auf dem Parkplatz. Zudem nehmen wir Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG 3 C 5.23) vom 6. Juni 2024 Protected link Darin heißt es, dass die Stadt, in dem Fall Bremen, dann tätig werden muss, wenn "die Nutzbarkeit der Gehwege von Wohnstraßen in unzumutbarer Weise betroffen ist". Zwar gibt es keine Vorgabe, wie breit ein Gehweg sein muss, aber laut der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollte er eine Breite von 2,5 Metern haben. Nutzt jedoch das rote Wohnmobil Jumper die Parktaschen in der Stichstraße Münstereifeler Str. 59-63, muss es zum Teil auf dem Gehweg parken, um nicht zu weit auf die Straße zu ragen. In diesem Fall bleiben für den Gehweg noch 1,80 Meter Platz. Wir halten das für unzumutbar, weil der Platz für Fußgänger sehr eng ist, insbesondere, wenn sie aneinander vorbeigehen wollen und der eine einen Rollator nutzt, während gleichzeitig der andere einen Kinderwagen schiebt, sehr eng ist. Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, dass in der Stichstraße die Parktaschen mit dem Schild "nur PKW" ausgezeichnet werden. Mit freundlichen Grüßen ft U' <4 ■ ■ ■ r ; ■ .' ; '■ ; ;’i ..7 1 ' ■/ II I ■ ' 1• ? ,■ , . . <1;- ( . J I ■ i ■ ■ ■ < - ,»•.. I 1. v’:;' ‘W ■■ ? '■ '' i ' ■ .J; / / / ri % "i M* -/I*. ■ i ■■ . ■ cd___ ■ v; v 4* ’HVv- - I '' 1 ,Z MM VW ■ oMa : iZ A?. if! Ms ; .A.'.' f <.- .^4 8^ ; 1 < ' 111 ' feÄiWie® Ma A W I /A ■ 4" •. ------------: 0; ' I I r •i 1y,.« ; >■I I. ’ r"W■ V |, ■• I -}^.. ■>' \ I. ww r^;‘" ■ '■ “'■' ' ' ' ; rt <.i y .'1»: : ■ A s : j Ü X- at * * i I ■BIMM * J 'v? I BJ ri K. -. V- -'A'. 'I
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 - Az.: 88/24 22.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Müns- tereifeler Str. 59-63“ Aktenzeichen 88/24 S Sehr geehrte Frau , heute kann ich endlich auf Ihr Schreiben vom 12.07.2024 zurückkommen. In Ihrer Eingabe regen Sie an, die Parkplätze in der Münstereifeler Str. 59a - 63 mit dem Schild "nur PKW" auszuweisen, damit das Parken von Wohnmobilen unterbun- den wird. Die Stadtverwaltung hat sich mit dem Thema „Parken von Wohnwagen/Wohnmobilen“ – auch aufgrund zahlreicher Bürgereingaben - intensiv auseinandergesetzt. Nach der Straßenverkehrsordnung gilt im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich der Gemein- gebrauch. Das bedeutet, dass alle zugelassenen Fahrzeugarten diesen grundsätzlich gleichberechtigt nutzen dürfen. Eine pauschale Bevorzugung von Pkw mit dem Ziel, andere Fahrzeugarten wie Wohn- mobile oder Wohnwagen auszuschließen, ist daher nicht möglich. Auch aus planeri- scher Sicht ist eine solche Differenzierung nicht sinnvoll. Sie würde einen erhöhten Beschilderungsaufwand verursachen und zu einem kleinteiligen System unterschiedli- cher Einzelregelungen im Straßenraum führen. Gleichzeitig würden bestehende Nut- zungskonflikte nicht gelöst, sondern lediglich räumlich verlagert, da die betroffenen Fahrzeuge in andere Bereiche ausweichen würden, in denen keine entsprechenden Einschränkungen bestehen. Das Amt für Verkehrsmanagement teilt zu Ihrer Bürgereingabe konkret Folgendes mit: Seite 2/2 „In einem verkehrsberuhigten Bereich (gekennzeichnet mit Verkehrszeichen Nr. 325) ist das Parken nur innerhalb der markierten Flächen erlaubt, so dass eine grundsätzli- che Überwachung möglich ist. Eine zusätzliche Beschilderung ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften in mit dem Verkehrszeichen 325 ausgewiesenen Bereichen, nicht vorgesehen daher auch generell in diesen Bereichen nicht möglich. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es rechtlich keine Trennung der Verkehrsflächen, der gesamte Bereich wird als eine Mischverkehrsfläche verstanden, so dass in dem Bereich auch kein klassischer Geh- weg vorhanden ist.“ Da Wohnwagen/Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich parken dürfen - wenn sie in die markierte Parklücke passen - kann ein verkehrswidrig geparktes Fahrzeug beim Amt für öffentliche Ordnung unter Telefonnummer: 0221/221-32000 gemeldet werden. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Münstereifeler Straße 59
- Aachener Straße 220
- Ludwigstraße 8
- Straße 22
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2172/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.07.2026
- Erstellt
- 28.07.2026 08:14