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2172/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63, Aktenzeichen 88/24

Mitteilung BV 28.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 28.09.2026, TOP 5.1.4

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

910 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2172/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.09.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" 
für Münstereifeler Str. 59-63, Aktenzeichen 88/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

4164 Zeichen

Von:   @stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 10:51 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: WG: Bürgereingabe Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63 
 
Hallo Zusammen, 
 
anbei eine Bürgereingabe die bei uns in Lindenthal eingegangen ist. 
 
Ich wünsche ein schönes Wochenende. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
 
 
 
 
 
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 11. Juli 2024 13:08 
An:     @stadt-koeln.de 
Cc:  
Betreff: Bürgereingabe Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler Str. 59-63 
 
  
An die Bezirksvertretung Lindenthal 
Aachener Strasse 220 
50931 Köln 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW: Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Münstereifeler 
Str. 59-63 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Bezirksvertreter*innen, 
gemäß § 24 GO NRW reiche ich die Eingabe ein, dass die Bezirksvertretung Lindenthal 
beschließen möge, in der Stichstraße Münstereifeler Str. 59a - 63 die Parkplätze nur für 
Personenkraftfahrzeuge mit dem Schild "nur PKW" auszuweisen. 
Begründung: Die Stichstraße ist als Spielstraße ausgewiesen. Dennoch sind auf beiden Seiten 
jeweils elf Parktaschen eingerichtet, also insgesamt 22 Parkplätze. Die Anrainer parken alle 
in den dafür eingerichteten Tiefgaragen. Somit werden die Parkplätze von Besucher*innen 
oder Bewohner*innen des Stadtbezirks genutzt.

Die Zunahme der Nutzung von Parkplätzen durch Wohnmobile ist hinlänglich bekannt. 
Verschiedene Anträge sind bei den Bezirksvertretungen und der Stadt Köln eingegangen, 
Wohnmobilen das Parken auf PKW-Parkplätzen zu untersagen. Ein generelles Parkverbot ist 
bislang nicht erlassen. So hat das Parken von Wohnmobilen auch in unserer Stichstraße 
zugenommen. 
Wir sehen durch das Parken eine starke Gefährdung der dort spielenden Kinder und eine 
Behinderung des Fußgängerverkehrs. Die Wohnmobile haben eine Abmessung von bis zu 5,5 
Metern Länge und fast 2 Metern Breite und ebenfalls fast 2 Metern Höhe (Citroen Jumper 
siehe Bild). Spielende Kinder im Kindergartenalte oder jünger sind hinter den Wohnmobilen 
nicht zu sehen. Auch können sie von den Fahrern der Wohnmobile leicht übersehen werden. 
Erschwerend kommt hinzu, wenn nicht nur ein, sondern gleich mehrere Wohnmobile in der 
Stichstraße parken. Ein Beispielfoto finden Sie im Anhang. Diese Parksituation hat sich über 
mehrere Tage erstreckt. Die Parksituation mit zwei Mobilen über mehrere Wochen. Das rote 
Wohnmobil steht seit Monaten unbewegt auf dem Parkplatz. 
Zudem nehmen wir Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG 3 C 
5.23) vom 6. Juni 2024 Protected link Darin heißt es, dass die Stadt, in dem Fall Bremen, 
dann tätig werden muss, wenn "die Nutzbarkeit der Gehwege von Wohnstraßen in 
unzumutbarer Weise betroffen ist". Zwar gibt es keine Vorgabe, wie breit ein Gehweg sein 
muss, aber laut der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollte er eine 
Breite von 2,5 Metern haben. Nutzt jedoch das rote Wohnmobil Jumper die Parktaschen in 
der Stichstraße Münstereifeler Str. 59-63, muss es zum Teil auf dem Gehweg parken, um 
nicht zu weit auf die Straße zu ragen. In diesem Fall bleiben für den Gehweg noch 1,80 Meter 
Platz. Wir halten das für unzumutbar, weil der Platz für Fußgänger sehr eng ist, 
insbesondere, wenn sie aneinander vorbeigehen wollen und der eine einen Rollator nutzt, 
während gleichzeitig der andere einen Kinderwagen schiebt, sehr eng ist. 
Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, dass in der Stichstraße die Parktaschen 
mit dem Schild "nur PKW" ausgezeichnet werden. 
Mit freundlichen Grüßen

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Anlage 2 Antwortschreiben

3794 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1/4 - Az.: 88/24 22.07.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkplatzkennzeichnung "nur PKW" für Müns-
tereifeler Str. 59-63“ Aktenzeichen 88/24 S 
Sehr geehrte Frau     ,  
heute kann ich endlich auf Ihr Schreiben vom 12.07.2024 zurückkommen.  
In Ihrer Eingabe regen Sie an, die Parkplätze in der Münstereifeler Str. 59a - 63 mit 
dem Schild "nur PKW" auszuweisen, damit das Parken von Wohnmobilen unterbun-
den wird.  
Die Stadtverwaltung hat sich mit dem Thema „Parken von Wohnwagen/Wohnmobilen“ 
– auch aufgrund zahlreicher Bürgereingaben - intensiv auseinandergesetzt. Nach der 
Straßenverkehrsordnung gilt im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich der Gemein-
gebrauch. Das bedeutet, dass alle zugelassenen Fahrzeugarten diesen grundsätzlich 
gleichberechtigt nutzen dürfen.  
Eine pauschale Bevorzugung von Pkw mit dem Ziel, andere Fahrzeugarten wie Wohn-
mobile oder Wohnwagen auszuschließen, ist daher nicht möglich. Auch aus planeri-
scher Sicht ist eine solche Differenzierung nicht sinnvoll. Sie würde einen erhöhten 
Beschilderungsaufwand verursachen und zu einem kleinteiligen System unterschiedli-
cher Einzelregelungen im Straßenraum führen. Gleichzeitig würden bestehende Nut-
zungskonflikte nicht gelöst, sondern lediglich räumlich verlagert, da die betroffenen 
Fahrzeuge in andere Bereiche ausweichen würden, in denen keine entsprechenden 
Einschränkungen bestehen. 
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt zu Ihrer Bürgereingabe konkret Folgendes mit:

Seite 2/2 
„In einem verkehrsberuhigten Bereich (gekennzeichnet mit Verkehrszeichen Nr. 325) 
ist das Parken nur innerhalb der markierten Flächen erlaubt, so dass eine grundsätzli-
che Überwachung möglich ist. Eine zusätzliche Beschilderung ist nach den Vorgaben 
der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften in mit 
dem Verkehrszeichen 325 ausgewiesenen Bereichen, nicht vorgesehen daher auch 
generell in diesen Bereichen nicht möglich. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es 
rechtlich keine Trennung der Verkehrsflächen, der gesamte Bereich wird als eine 
Mischverkehrsfläche verstanden, so dass in dem Bereich auch kein klassischer Geh-
weg vorhanden ist.“ 
Da Wohnwagen/Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich parken dürfen 
- wenn sie in die markierte Parklücke passen - kann ein verkehrswidrig geparktes 
Fahrzeug beim Amt für öffentliche Ordnung unter Telefonnummer: 0221/221-32000 
gemeldet werden. 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau   , Telefonnummer 0221/221-    oder per 
E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

28.09.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Münstereifeler Straße 59
  • Aachener Straße 220
  • Ludwigstraße 8
  • Straße 22
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
2172/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.07.2026
Erstellt
28.07.2026 08:14