3546/2020
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AN/1411/2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2684 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 3546/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AN/1411/2020 Fragen der SPD-Fraktion: 1. Nach welchem Zeitplan und nach welchem Verfahren soll die Fortschreibung der Rahmenpla- nung stattfinden? 2. Beinhaltet die Fortschreibung des Rahmenplans eine Evaluation des bisher erreichten? 3. Welche angemessene Form zur Beteiligung der Bürger ist hierzu vorgesehen? 4. Nach welchem Zeitplan und nach welchem Verfahren soll die Bürgerbeteiligung zur Entwick- lung des Max-Becker-Geländes stattfinden? 5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Fortschreibung des Rahmenplans und die beabsich- tigte Entwicklung des Max-Becker-Geländes ineinandergreifen? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Mit der Fortschreibung der Rahmenplanung soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 begonnen werden. Die Vorbereitung dazu soll in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen. Der finale Verfahrensablauf und Zeitplan sind noch nicht erstellt. Zu 2: Zurzeit wird ein Sachstandsbericht 2020 zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes der Rah- menplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld erarbeitet, der voraussichtlich im 1. Quartal 2021 als Mitteilung in die Politik gegeben wird. Diese Evaluation bildet eine wichtige Grundla- ge für die Fortschreibung der Rahmenplanung. Zu 3: Es sind Beteiligungsmöglichkeiten für das Verfahren der Fortschreibung der Rahmenplanung vorgesehen. Die Form der Beteiligung wird noch festgelegt. Zu 4: Da es sich bei dem Zielbildprozess, der Rahmenplanung und dem städtebaulichen Wettbe- werb um informelle Verfahren handelt und keine Vorgaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestehen, wird die Verwaltung noch genau ausarbeiten, wer zu welchem Zeitpunkt zu welchen Fragen mitwirken kann. Da der Prozess noch nicht abschließend strukturiert wurde, können und sollen Anregungen und Wünsche zur Einbeziehung von unterschiedlichen Akteure beach- tet werden. 2 Zu 5: Der Fortschreibung der Rahmenplanung und dem Städtebaulichen Wettbewerb für das Max Becker-Areal ist ein Zielbildprozess vorgeschaltet. Dieser Prozess dient dazu, sich einen übergeordneten und themenübergreifenden Blick für das Gesamtgebiet zu verschaffen, um daraus Ziele für die Entwicklung des Max Becker-Areals ableiten zu können. Mit dem Produkt des Zielbildprozesses soll folglich eine gemeinsame inhaltliche Grundlage für die Fortschrei- bung der Rahmenplanung und die Entwicklung des Max-Becker-Areals geschaffen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3546/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 07.12.2020 09:19