Mandari Insight

1116/2026

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur Einnahmesituation Außengastronomie (0749/2026)

Mitteilung Ausschuss 24.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 30.06.2026, TOP 2.2

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1604 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2026 
 1116/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 28.04.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur Einnahmesituation Außengastronomie 
(0749/2026) 
Auszug aus der Niederschrift: 
 
Engelbert Rummel dankt der Verwaltung für die Beantwortung. Die Argumentation, dass die 
Rückstände infolge eines schnellen Handels entstanden seien, sei zutreffend. Bei der Be-
trachtung der Zahlen gebe es gegebenenfalls eine Unstimmigkeit. Er führt aus, dass die Ver-
waltungsgebühren im Jahr 2023 bei 151.000 Euro gelegen hätten. Im Jahr 2024 seien 
126.000 Euro an Verwaltungsgebühren eingenommen worden. Im Gegensatz dazu seien bei 
der Sondernutzungsgebühr 300.000 Euro weniger erzielt worden. Er bittet die Verwaltung um 
Erläuterung dieses Missverhältnisses.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zunächst ist anzumerken, dass die Verwaltungsgebühr im Jahr 2024 bei 146.000 Euro lag (s. 
Vorlage 0191/2026). 
 
Zwischen der Höhe der Verwaltungsgebühren und der Höhe der Sondernutzungsgebühren 
besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Sondernutzungsgebühren sind bei Erlaubnissen 
für Außengastronomien in aller Regel deutlich höher als die Verwaltungsgebühren. Zudem 
hängt die Sondernutzungsgebühr von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der in An-
spruch genommenen Fläche, der Lage sowie der Dauer der Nutzung. Veränderungen in die-
sen Parametern können daher zu erheblichen Einnahmeschwankungen führen, ohne dass 
sich dies in vergleichbarer Weise bei den Verwaltungsgebühren niederschlägt. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1116/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.04.2026
Erstellt
17.04.2026 11:51