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Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur Einnahmesituation Außengastronomie (0749/2026)

Mitteilung Ausschuss 1116/2026 vom 24.04.2026

Stand: Am 30.06.2026 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 24.04.2026 1116/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 28.04.2026 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur Einnahmesituation Außengastronomie (0749/2026) Auszug aus der Niederschrift: Engelbert Rummel dankt der Verwaltung für die Beantwortung. Die Argumentation, dass die Rückstände infolge eines schnellen Handels entstanden seien, sei zutreffend. Bei der Be- trachtung der Zahlen gebe es gegebenenfalls eine Unstimmigkeit. Er führt aus, dass die Ver- waltungsgebühren im Jahr 2023 bei 151.000 Euro gelegen hätten. Im Jahr 2024 seien 126.000 Euro an Verwaltungsgebühren eingenommen worden. Im Gegensatz dazu seien bei der Sondernutzungsgebühr 300.000 Euro weniger erzielt worden. Er bittet die Verwaltung um Erläuterung dieses Missverhältnisses. Antwort der Verwaltung: Zunächst ist anzumerken, dass die Verwaltungsgebühr im Jahr 2024 bei 146.000 Euro lag (s. Vorlage 0191/2026). Zwischen der Höhe der Verwaltungsgebühren und der Höhe der Sondernutzungsgebühren besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Sondernutzungsgebühren sind bei Erlaubnissen für Außengastronomien in aller Regel deutlich höher als die Verwaltungsgebühren. Zudem hängt die Sondernutzungsgebühr von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der in An- spruch genommenen Fläche, der Lage sowie der Dauer der Nutzung. Veränderungen in die- sen Parametern können daher zu erheblichen Einnahmeschwankungen führen, ohne dass sich dies in vergleichbarer Weise bei den Verwaltungsgebühren niederschlägt. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 30.06.2026

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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