0757/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.03.2026 (AN/0475/2026) betreffend der geplanten Neubaumaßnahme und Zwischennutzung des Geländes Höninger Weg 133 bis 143
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2836 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 0757/2026 Freigabedatum 16.03.2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.03.2026 (AN/0475/2026) betreffend der geplanten Neubaumaßnahme und Zwischennutzung des Geländes Höninger Weg 133 bis 143 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen zur geplanten Neubaumaß- nahme und Zwischennutzung des Geländes Höninger Weg 133 bis 143 (ehemaliger Lidl- Markt): 1. Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der geplanten Bebauung? Wurde ein Bauantrag eingereicht und wenn ja, wie ist der Verfahrensstand? Wenn nein, gibt es für die Verwaltung die Möglichkeit eine zeitnahe Einreichung zu verlangen? Der Vorbescheid mit Befreiungen (mit Bedingungen: 30% öffentlich geförderte Wohnungen + Begrünungen für Flachdächer und nicht versiegelte Flächen) wurde am 30.01.2026 erteilt. Ein Bauantrag liegt bisher nicht vor. Die Verwaltung kann keine zeitnahe Einreichung eines Bauantrages verlangen. Bei diesem Bauvorhaben wurde keine Bauverpflichtung vereinbart. 2. Welche Bebauung ist dort aktuell genau geplant und ist dazu eine Änderung des Bebauungsplans notwendig? Wenn ja, wäre diese über den „BauTurbo“ genehmi- gungsfähig? Geplant sind ca. 150 Wohnungen, ein Lebensmitteleinzelhandel (großflächig, wurde nicht mit dem VB genehmigt) und Gewerbe i.S. von Arztpraxen / Büros in geringem Umfang. Der Vor- bescheid wurde unter Anwendung der Befreiungsmöglichkeiten des Baulandmobilisierungsge- setzes erteilt. Befreiungen hinsichtlich der Art der Nutzung (Wohnungsanteil im MI > 70%), Überschreitung GRZ und GFZ wurden erteilt. 3. Ist eine Zwischennutzung des Geländes mit Schrottautos durch die Stadt Köln ge- nehmigt worden? Wenn nein, ist diese überhaupt in einem Wohn bzw. Mischgebiet zulässig? Es liegt ein Antrag auf „Temporäre Nutzungsänderung in Abstellflächen (PKW) für einen Ab- schleppdienst“ vor. Dieser wurde aufgrund des eingeleiteten Ordnungsverfahrens eingereicht; die Bauvorlagen sind entsprechend unvollständig und mangelhaft. Insbesondere fehlt es an einem Immissionsschutzgutachten. Die Nutzung ist somit nicht genehmigt. Sofern der Immis- sionsschutz eingehalten werden kann, ist die Art der Nutzung im MI voraussichtlich zulässig. 2 4. Steht die Stadt Köln in Kontakt mit dem Projektentwickler, um eine ansprechendere Zwischennutzung beispielweise durch Räume für Kultur oder zumindest eine Nut- zung der Parkfläche durch Anwohner zu ermöglichen? Nein, die Stadt steht bezüglich Zwischennutzungen nicht im Austausch mit dem Projektent- wickler. Seitens der Bauherrschaft wurde auch kein Beratungsbedarf zu ggf. geplanten Zwi- schennutzungen angefragt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0757/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.03.2026
- Erstellt
- 13.03.2026 07:51