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0757/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.03.2026 (AN/0475/2026) betreffend der geplanten Neubaumaßnahme und Zwischennutzung des Geländes Höninger Weg 133 bis 143

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2836 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0757/2026 
Freigabedatum 16.03.2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.03.2026 
(AN/0475/2026) betreffend der geplanten Neubaumaßnahme und Zwischennutzung des 
Geländes Höninger Weg 133 bis 143 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen zur geplanten Neubaumaß-
nahme und Zwischennutzung des Geländes Höninger Weg 133 bis 143 (ehemaliger Lidl-
Markt): 
 
1. Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der geplanten Bebauung? Wurde ein 
Bauantrag eingereicht und wenn ja, wie ist der Verfahrensstand? Wenn nein, gibt es 
für die Verwaltung die Möglichkeit eine zeitnahe Einreichung zu verlangen? 
Der Vorbescheid mit Befreiungen (mit Bedingungen: 30% öffentlich geförderte Wohnungen + 
Begrünungen für Flachdächer und nicht versiegelte Flächen) wurde am 30.01.2026 erteilt. 
Ein Bauantrag liegt bisher nicht vor. Die Verwaltung kann keine zeitnahe Einreichung eines 
Bauantrages verlangen. Bei diesem Bauvorhaben wurde keine Bauverpflichtung vereinbart. 
 
2. Welche Bebauung ist dort aktuell genau geplant und ist dazu eine Änderung des 
Bebauungsplans notwendig? Wenn ja, wäre diese über den „BauTurbo“ genehmi-
gungsfähig? 
Geplant sind ca. 150 Wohnungen, ein Lebensmitteleinzelhandel (großflächig, wurde nicht mit 
dem VB genehmigt) und Gewerbe i.S. von Arztpraxen / Büros in geringem Umfang. Der Vor-
bescheid wurde unter Anwendung der Befreiungsmöglichkeiten des Baulandmobilisierungsge-
setzes erteilt. Befreiungen hinsichtlich der Art der Nutzung (Wohnungsanteil im MI > 70%), 
Überschreitung GRZ und GFZ wurden erteilt. 
 
3. Ist eine Zwischennutzung des Geländes mit Schrottautos durch die Stadt Köln ge-
nehmigt worden? Wenn nein, ist diese überhaupt in einem Wohn bzw. Mischgebiet 
zulässig? 
Es liegt ein Antrag auf „Temporäre Nutzungsänderung in Abstellflächen (PKW) für einen Ab-
schleppdienst“ vor. Dieser wurde aufgrund des eingeleiteten Ordnungsverfahrens eingereicht; 
die Bauvorlagen sind entsprechend unvollständig und mangelhaft. Insbesondere fehlt es an 
einem Immissionsschutzgutachten. Die Nutzung ist somit nicht genehmigt. Sofern der Immis-
sionsschutz eingehalten werden kann, ist die Art der Nutzung im MI voraussichtlich zulässig.

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4. Steht die Stadt Köln in Kontakt mit dem Projektentwickler, um eine ansprechendere 
Zwischennutzung beispielweise durch Räume für Kultur oder zumindest eine Nut-
zung der Parkfläche durch Anwohner zu ermöglichen? 
Nein, die Stadt steht bezüglich Zwischennutzungen nicht im Austausch mit dem Projektent-
wickler. Seitens der Bauherrschaft wurde auch kein Beratungsbedarf zu ggf. geplanten Zwi-
schennutzungen angefragt.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0757/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.03.2026
Erstellt
13.03.2026 07:51