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V/0383/2016

Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung –

Vorlagen 20.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 31

Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 07.04.2016

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Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 07.04.2016

1776 Zeichen

Bröderichweg 36

48159 Münster

Tel. 0251/390030

Fax. 0251/3900329

E-Mail: uppenbergschule@stadt-muenster.de
Web: www.uppenbergschule.de

Städtische Förderschule
Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung
Kinderhaus - Roxel - Hiltrup

Münster, 08.04.2016

An die
Stadt Münster

2.Hd. Herrn Ehling

Sehr geehrter Herr Ehling,

gestern am 07.04.2016 hat die Schulkonferenz der Uppenbergschule getagt und folgenden Beschluss
einstimmig angenommen:

„Die Schulkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen die beiden Teilstandorte der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup mit dem Förderschwerpunkt
‚Lernen‘ keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen dürfen. Deshalb unterstützt die Schulkonferenz
folgende Überlegungen des Schulträgers:

a. Die beiden Teilstandorte der Förderschule Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup mit dem
Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ werden zum Ende des Schuljahres (Stichtag 31.07.2016) aufgelöst.

b. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 4 bis 8 werden auf andere Förderschulen und in
Förderorte des Gemeinsamen Lernens verteilt.

& Die Jahrgänge 9 und 10 werden an den jeweiligen Standorten in Form von ‚ausgelagerte Klassen‘

auslaufend beschult und bleiben somit Teil des Hauptstandortes der Uppenbergschule.

d. Beim Hauptstandort der Uppenbergschule in Kinderhaus wird für das Schuljahr 2016/2017 von
schulorganisatorischen Maßnahmen trotz Unterschreitung der nach der Mindestgrößenverordnung
erforderlichen Schülerzahl abgesehen.”

Mit freundlichen Grüßen

a

Andreas Born, stellv. Schulleiter

Standort Roxel Standort Hiltrup
Auf dem Dorn 14 Kardinalstraße 25
48161 Münster 48165 Münster
Tel.: 02534/5879010 Tel.: 02501/9842300

Fax: 02534/5879059 Fax: 02501/98423049

Beschlussvorlage

9746 Zeichen

V/0383/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten "Lernen und emotionale 
& soziale Entwicklung" - 
Auflösung der Teilstandorte in Roxel und Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.06.2016 Kommission zur Fö rderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
 
 Beschlussvorschlag:  
 
1.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder-
schulen die beiden Teilstandorte der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup mit den Förder-
schwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“ keine Schülerinnen und Schü-
ler mehr aufnehmen dürfen.  
 
2. Der Rat beschließt (in Kenntnis des Schulkonferenzbeschlusses der Uppenbergschule vom 
07.04.2016; siehe Anlage) die Auflösung der beiden Teilstandorte der Förderschule Uppen-
berg in Roxel und Hiltrup mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale 
Entwicklung“ zum Ende des laufenden Schuljahres (Stichtag 31.07.2016).
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0383/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Zurfähr 
Ruf: 
492-4024 
E-Mail: 
Zurfaehr@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0383/2016 
 
3.  Der Rat nimmt nur Kenntnis, 
 
a.  dass die Jahrgänge 9 und 10 des Schuljahres 2016/2017 an den jeweiligen Standorten 
in Form von „ausgelagerten Klassen“ auslaufend beschult werden und somit Teil des 
Hauptstandortes der Uppenbergschule bleiben. 
 
b.  dass beim Hauptstandort der Uppenbergschule im Schuljahr 2016/2017 von schulor-
ganisatorischen Maßnahmen trotz Unterschreitung der nach der Mindestgrößenver-
ordnung erforderlichen Schülerzahl abgesehen wird.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag der Bezirksregierung zur Ge-
nehmigung vorzulegen.  
 
 
 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage  
 
Mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen für 
die Entwicklung inklusiver Schulangebote die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Artikels 24 
der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen.  
Parallel dazu ist eine Verordnung zu den Mindestgrößen von Förderschulen und Schulen für Kranke 
durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassen worden. Sie legt fest, welche Mindest-
schülerzahlen bei den jeweiligen Förderschwerpunkten an den Schulen für die Errichtung und Fort-
führung vorhanden sein müssen. Schulen, die diese Schülerzahlen unterschreiten, können keine 
neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen und müssen aufgelöst werden.  
Für die Förderschullandschaft mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „emotionale und soziale 
Entwicklung“ - bedeutete dies, dass mit Ratsbeschluss vom 08.01.2014 (V/0014/2014) zum Schuljahr 
2014/2015 die in Trägerschaft der Stadt Münster befindliche „Augustin Wibbelt-Schule für Primar- und 
Sekundarstufe I“ und „Johannesschule Hiltrup für Primar- und Sekundarstufe I“ zum Stichtag 
31.07.2014 aufgelöst wurden.  
Gleichwohl wurden diese Schulstandorte in Roxel und Hiltrup als Teilstandorte der Uppenbergschule 
erhalten, denn abweichend von den Mindestschülerzahlen ermöglicht die Verordnung, dass „Eine 
Förderschule (…) in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde 
(…) an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden kann. In diesem Fall ist an jedem 
Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7 erforderlich.“ (§ 1

- 3 - 
V/0383/2016 
Abs. 2 MindestgrößenVO v. 16.10.2013). Für Teilstandorte mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ be-
deutet dies, dass mindestens 72 Schülerinnen und Schüler insgesamt oder 56 Schülerinnen und 
Schüler in der Sekundarstufe angemeldet sein müssen.  
 
 
Zu 1. – 3.  
 
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ müssen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MindestgrößenVO 
zur Fortführung mindestens 144 Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarstufe haben. Bei 
Förderschulen ohne Primarstufe beträgt die Mindestschülerzahl 112 Schülerinnen und Schüler. An 
Teilstandorten muss mindestens die Hälfte dieser Schülerzahl erreicht werden (§ 1 Abs. 2 Mindest-
größenVO).  
In Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich mit der Uppenbergschule und der Albert-
Schweitzer-Schule insgesamt noch zwei Förderschulen, die allein oder in Kombination mit dem För-
derschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ den Förderschwerpunkt „Lernen“ anbieten.  
 
Schülerzahlen im Förderschwerpunkt „Lernen“ an städtischen Förderschulen 
4.Jahrgang gesamt 10.Jahrgang gesamt
67 *
Uppenberg, 
Teilst. Roxel 1 2 8 43 45 *
Uppenberg, 
Teilst. Hiltrup 2 2 26 65
80 *
Schülerzahl Primarstufe Schülerzahl Sekundarstufe
Förderschule
Schülerzahl 
gesamt
Albert-
Schweitzer 16 39 28 122 161
Uppenberg, 
Kinderhaus 3 3 19 77
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung, Schulstatistik 2015/2016 
*Schülerzahl inkl. der dort beschulten SuS im Förderschwerpunkt ES 
 
Die Uppenbergschule (Förderschwerpunkte „Lernen und emotionale und soziale Entwicklung) erfüllt 
demnach bereits im laufenden Schuljahr in den beiden Teilstandorten nicht die nach der Mindestgrö-
ßenverordnung erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführung, kann ohne schulorganisatorische 
Maßnahmen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen und muss aufgelöst werden.  
Noch deutlicher wird diese Notwendigkeit, wenn man die Prognose der Schülerzahlen für das Schul-
jahr 2016/2017 betrachtet.

- 4 - 
V/0383/2016 
Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2016/2017 
Primarstufe Klassen 5 bis 8 Klassen 9 & 10 Gesamt
Kinderhaus 0 38 23 61
Roxel 1 17 19 37
Hiltrup 0 19 22 41
insgesamt 1 74 64 139
Standort
Schülerzahl
 
Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 16.11.2015 
 
Daher sollen die beiden Teilstandorte der Förderschule Uppenberg zum Ende des laufenden Schul-
jahres (Stichtag 31.07.2016) aufgelöst werden.  
Die Beschulung der bislang in diesen Klassen unterrichteten Schülerinnen und Schüler (SuS) erfolgt 
nach Befragung der Eltern im Einvernehmen entweder im Gemeinsamen Lernen oder an anderen 
Förderschulen. Dabei ist die Herkunft der SuS zu beachten. Die Umlandkreisen Coesfeld und Waren-
dorf wurden vorab zeitnah unterrichtet und in den Prozess mit einbezogen. Die aus diesen Nachbar-
kreisen stammenden SuS wechseln großteils in dortige, wohnortnahe Schulsysteme.  
Von den zwanzig SuS mit dem Wohnort Münster wünschen sich elf eine weitere Beschulung im För-
derschulsystem und neun als schulischen Lernort das Gemeinsame Lernen. Eine wunschgemäße 
Zuweisung erfolgte über die Schulaufsicht.  
 
Die an den jeweiligen Standorten beschulten Jahrgänge 9 und 10 sollen in Form von „ausgelagerten 
Klassen“ auslaufend beschult werden und bleiben somit Teil des Hauptstandortes der Uppenberg-
schule. Diese Jahrgänge befinden sich bereits in der Berufsvorbereitung, ihnen soll die Möglichkeit 
geboten werden im gewohnten Umfeld ihre Schullaufbahn in der Förderklasse zu Ende zu bringen. 
Zudem weisen sowohl die Jahrgänge des Standortes Hiltrup (22 SuS) als auch in Roxel (19 SuS) 
eine verhältnismäßig hohe Schülerzahl aus, weshalb hier das auslaufende Schulangebot schulorga-
nisatorisch und pädagogisch als vertretbar angesehen wird.  
 
Beim Hauptstandort der Uppenbergschule in Kinderhaus soll trotz Unterschreitung der nach der Min-
destgrößenverordnung erforderlichen Schülerzahl im Schuljahr 2016/2017 von schulorganisatori-
schen Maßnahmen abgesehen werden.  
Die Albert-Schweitzer-Schule wäre ansonsten das einzig verbleibende, in städtischer Trägerschaft 
befindliche Förderschulangebot „Lernen“ für die Gesamtstadt Münster, an dem noch Schülerinnen 
und Schüler aufgenommen werden könnten. Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine an der Montessori-
Pädagogik ausgerichtete Förderschule, bei der auf Grund dieses besonderen Angebotes und der 
aktuell vorhandenen Schülerzahlen zu erwarten ist, dass sie auch mittelfristig fortgeführt werden und 
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf „Lernen“ aufnehmen 
kann. Sie liegt im östlichen Stadtteil Herz-Jesu (Stadtbezirk: Mitte-Nordost) und ist aus nördlichen 
Stadtteilen wie Kinderhaus und Coerde nur mit einer Fahrzeit von mehr als 60 Minuten erreichbar.

- 5 - 
V/0383/2016 
 
Im Sinne eines wohnortnahen Schulangebotes und möglichst unkomplizierter Schulwege gerade für 
Schülerinnen und Schüler dieses Förderschwerpunktes soll zumindest im kommenden Schuljahr das 
Angebot der Uppenberg-Schule aufrechterhalten werden. 
 
Absehbar ist, dass zum Schuljahr 2017/2018 weitere schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich 
sein werden. Wie diese im Detail aussehen werden, wird dann von einer aktuellen Bewertung des 
Inklusionsprozesses und des erkennbaren Elternwahlverhaltens abhängen.  
 
Die Umstrukturierung ist mit der Schulleitung und der Schulaufsicht in einem kooperativen Verfahren 
entwickelt worden und ist entsprechend § 76 SchulGNRW den Gremien der Schule zur rechtzeitigen 
Beteiligung vorgelegt worden.  
 
Die Schulkonferenz der Uppenbergschule unterstützt diese Planung ausdrücklich (siehe anliegender 
Beschluss der Schulkonferenz vom 07.04.2016).  
 
 
Zu 4.  
 
Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterliegt gemäß § 81 Abs. 3 SchulGNRW der Genehmi-
gung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die dem Ratsbeschluss entsprechenden Anträge zur 
Genehmigung vorlegen.  
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 07.04.2016

Beratungsverlauf (6)

09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kardinalstraße 25
  • Bröderichweg 36
  • Auf dem Dorn 14
  • Kinderhaus 3

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Details

Aktenzeichen
V/0383/2016
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37