V/0383/2016
Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung –
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Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 07.04.2016
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Bröderichweg 36 48159 Münster Tel. 0251/390030 Fax. 0251/3900329 E-Mail: uppenbergschule@stadt-muenster.de Web: www.uppenbergschule.de Städtische Förderschule Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung Kinderhaus - Roxel - Hiltrup Münster, 08.04.2016 An die Stadt Münster 2.Hd. Herrn Ehling Sehr geehrter Herr Ehling, gestern am 07.04.2016 hat die Schulkonferenz der Uppenbergschule getagt und folgenden Beschluss einstimmig angenommen: „Die Schulkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen die beiden Teilstandorte der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup mit dem Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen dürfen. Deshalb unterstützt die Schulkonferenz folgende Überlegungen des Schulträgers: a. Die beiden Teilstandorte der Förderschule Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup mit dem Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ werden zum Ende des Schuljahres (Stichtag 31.07.2016) aufgelöst. b. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 4 bis 8 werden auf andere Förderschulen und in Förderorte des Gemeinsamen Lernens verteilt. & Die Jahrgänge 9 und 10 werden an den jeweiligen Standorten in Form von ‚ausgelagerte Klassen‘ auslaufend beschult und bleiben somit Teil des Hauptstandortes der Uppenbergschule. d. Beim Hauptstandort der Uppenbergschule in Kinderhaus wird für das Schuljahr 2016/2017 von schulorganisatorischen Maßnahmen trotz Unterschreitung der nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen Schülerzahl abgesehen.” Mit freundlichen Grüßen a Andreas Born, stellv. Schulleiter Standort Roxel Standort Hiltrup Auf dem Dorn 14 Kardinalstraße 25 48161 Münster 48165 Münster Tel.: 02534/5879010 Tel.: 02501/9842300 Fax: 02534/5879059 Fax: 02501/98423049
Beschlussvorlage
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V/0383/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten "Lernen und emotionale & soziale Entwicklung" - Auflösung der Teilstandorte in Roxel und Hiltrup Beratungsfolge 09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.06.2016 Kommission zur Fö rderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder- schulen die beiden Teilstandorte der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup mit den Förder- schwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“ keine Schülerinnen und Schü- ler mehr aufnehmen dürfen. 2. Der Rat beschließt (in Kenntnis des Schulkonferenzbeschlusses der Uppenbergschule vom 07.04.2016; siehe Anlage) die Auflösung der beiden Teilstandorte der Förderschule Uppen- berg in Roxel und Hiltrup mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“ zum Ende des laufenden Schuljahres (Stichtag 31.07.2016). Vorlagen-Nr.: V/0383/2016 Auskunft erteilt: Herr Zurfähr Ruf: 492-4024 E-Mail: Zurfaehr@stadt-muenster.de Datum: 18.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0383/2016 3. Der Rat nimmt nur Kenntnis, a. dass die Jahrgänge 9 und 10 des Schuljahres 2016/2017 an den jeweiligen Standorten in Form von „ausgelagerten Klassen“ auslaufend beschult werden und somit Teil des Hauptstandortes der Uppenbergschule bleiben. b. dass beim Hauptstandort der Uppenbergschule im Schuljahr 2016/2017 von schulor- ganisatorischen Maßnahmen trotz Unterschreitung der nach der Mindestgrößenver- ordnung erforderlichen Schülerzahl abgesehen wird. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag der Bezirksregierung zur Ge- nehmigung vorzulegen. Begründung: Ausgangslage Mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung inklusiver Schulangebote die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen. Parallel dazu ist eine Verordnung zu den Mindestgrößen von Förderschulen und Schulen für Kranke durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassen worden. Sie legt fest, welche Mindest- schülerzahlen bei den jeweiligen Förderschwerpunkten an den Schulen für die Errichtung und Fort- führung vorhanden sein müssen. Schulen, die diese Schülerzahlen unterschreiten, können keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen und müssen aufgelöst werden. Für die Förderschullandschaft mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ - bedeutete dies, dass mit Ratsbeschluss vom 08.01.2014 (V/0014/2014) zum Schuljahr 2014/2015 die in Trägerschaft der Stadt Münster befindliche „Augustin Wibbelt-Schule für Primar- und Sekundarstufe I“ und „Johannesschule Hiltrup für Primar- und Sekundarstufe I“ zum Stichtag 31.07.2014 aufgelöst wurden. Gleichwohl wurden diese Schulstandorte in Roxel und Hiltrup als Teilstandorte der Uppenbergschule erhalten, denn abweichend von den Mindestschülerzahlen ermöglicht die Verordnung, dass „Eine Förderschule (…) in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (…) an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden kann. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7 erforderlich.“ (§ 1 - 3 - V/0383/2016 Abs. 2 MindestgrößenVO v. 16.10.2013). Für Teilstandorte mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ be- deutet dies, dass mindestens 72 Schülerinnen und Schüler insgesamt oder 56 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe angemeldet sein müssen. Zu 1. – 3. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ müssen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MindestgrößenVO zur Fortführung mindestens 144 Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarstufe haben. Bei Förderschulen ohne Primarstufe beträgt die Mindestschülerzahl 112 Schülerinnen und Schüler. An Teilstandorten muss mindestens die Hälfte dieser Schülerzahl erreicht werden (§ 1 Abs. 2 Mindest- größenVO). In Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich mit der Uppenbergschule und der Albert- Schweitzer-Schule insgesamt noch zwei Förderschulen, die allein oder in Kombination mit dem För- derschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ den Förderschwerpunkt „Lernen“ anbieten. Schülerzahlen im Förderschwerpunkt „Lernen“ an städtischen Förderschulen 4.Jahrgang gesamt 10.Jahrgang gesamt 67 * Uppenberg, Teilst. Roxel 1 2 8 43 45 * Uppenberg, Teilst. Hiltrup 2 2 26 65 80 * Schülerzahl Primarstufe Schülerzahl Sekundarstufe Förderschule Schülerzahl gesamt Albert- Schweitzer 16 39 28 122 161 Uppenberg, Kinderhaus 3 3 19 77 Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung, Schulstatistik 2015/2016 *Schülerzahl inkl. der dort beschulten SuS im Förderschwerpunkt ES Die Uppenbergschule (Förderschwerpunkte „Lernen und emotionale und soziale Entwicklung) erfüllt demnach bereits im laufenden Schuljahr in den beiden Teilstandorten nicht die nach der Mindestgrö- ßenverordnung erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführung, kann ohne schulorganisatorische Maßnahmen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen und muss aufgelöst werden. Noch deutlicher wird diese Notwendigkeit, wenn man die Prognose der Schülerzahlen für das Schul- jahr 2016/2017 betrachtet. - 4 - V/0383/2016 Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2016/2017 Primarstufe Klassen 5 bis 8 Klassen 9 & 10 Gesamt Kinderhaus 0 38 23 61 Roxel 1 17 19 37 Hiltrup 0 19 22 41 insgesamt 1 74 64 139 Standort Schülerzahl Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 16.11.2015 Daher sollen die beiden Teilstandorte der Förderschule Uppenberg zum Ende des laufenden Schul- jahres (Stichtag 31.07.2016) aufgelöst werden. Die Beschulung der bislang in diesen Klassen unterrichteten Schülerinnen und Schüler (SuS) erfolgt nach Befragung der Eltern im Einvernehmen entweder im Gemeinsamen Lernen oder an anderen Förderschulen. Dabei ist die Herkunft der SuS zu beachten. Die Umlandkreisen Coesfeld und Waren- dorf wurden vorab zeitnah unterrichtet und in den Prozess mit einbezogen. Die aus diesen Nachbar- kreisen stammenden SuS wechseln großteils in dortige, wohnortnahe Schulsysteme. Von den zwanzig SuS mit dem Wohnort Münster wünschen sich elf eine weitere Beschulung im För- derschulsystem und neun als schulischen Lernort das Gemeinsame Lernen. Eine wunschgemäße Zuweisung erfolgte über die Schulaufsicht. Die an den jeweiligen Standorten beschulten Jahrgänge 9 und 10 sollen in Form von „ausgelagerten Klassen“ auslaufend beschult werden und bleiben somit Teil des Hauptstandortes der Uppenberg- schule. Diese Jahrgänge befinden sich bereits in der Berufsvorbereitung, ihnen soll die Möglichkeit geboten werden im gewohnten Umfeld ihre Schullaufbahn in der Förderklasse zu Ende zu bringen. Zudem weisen sowohl die Jahrgänge des Standortes Hiltrup (22 SuS) als auch in Roxel (19 SuS) eine verhältnismäßig hohe Schülerzahl aus, weshalb hier das auslaufende Schulangebot schulorga- nisatorisch und pädagogisch als vertretbar angesehen wird. Beim Hauptstandort der Uppenbergschule in Kinderhaus soll trotz Unterschreitung der nach der Min- destgrößenverordnung erforderlichen Schülerzahl im Schuljahr 2016/2017 von schulorganisatori- schen Maßnahmen abgesehen werden. Die Albert-Schweitzer-Schule wäre ansonsten das einzig verbleibende, in städtischer Trägerschaft befindliche Förderschulangebot „Lernen“ für die Gesamtstadt Münster, an dem noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden könnten. Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine an der Montessori- Pädagogik ausgerichtete Förderschule, bei der auf Grund dieses besonderen Angebotes und der aktuell vorhandenen Schülerzahlen zu erwarten ist, dass sie auch mittelfristig fortgeführt werden und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf „Lernen“ aufnehmen kann. Sie liegt im östlichen Stadtteil Herz-Jesu (Stadtbezirk: Mitte-Nordost) und ist aus nördlichen Stadtteilen wie Kinderhaus und Coerde nur mit einer Fahrzeit von mehr als 60 Minuten erreichbar. - 5 - V/0383/2016 Im Sinne eines wohnortnahen Schulangebotes und möglichst unkomplizierter Schulwege gerade für Schülerinnen und Schüler dieses Förderschwerpunktes soll zumindest im kommenden Schuljahr das Angebot der Uppenberg-Schule aufrechterhalten werden. Absehbar ist, dass zum Schuljahr 2017/2018 weitere schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich sein werden. Wie diese im Detail aussehen werden, wird dann von einer aktuellen Bewertung des Inklusionsprozesses und des erkennbaren Elternwahlverhaltens abhängen. Die Umstrukturierung ist mit der Schulleitung und der Schulaufsicht in einem kooperativen Verfahren entwickelt worden und ist entsprechend § 76 SchulGNRW den Gremien der Schule zur rechtzeitigen Beteiligung vorgelegt worden. Die Schulkonferenz der Uppenbergschule unterstützt diese Planung ausdrücklich (siehe anliegender Beschluss der Schulkonferenz vom 07.04.2016). Zu 4. Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterliegt gemäß § 81 Abs. 3 SchulGNRW der Genehmi- gung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die dem Ratsbeschluss entsprechenden Anträge zur Genehmigung vorlegen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 07.04.2016
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Kardinalstraße 25
- Bröderichweg 36
- Auf dem Dorn 14
- Kinderhaus 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0383/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37