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Beantwortung der Anfrage AN/1305/2018 gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates - Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0457/2019 vom 28.03.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 0457/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Beantwortung der Anfrage AN/1305/2018 gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates - Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln beschließt: - Die Verwaltung möge unter anderem die rechtliche Lage prüfen, ob Schulhöfe zur unterrichts- freien Zeit als Spiel- und Aufenthaltsfläche geöffnet werden können. Hierbei sollen die Ge- sichtspunkte Reinigung, Versicherung und Verantwortlichkeiten nicht außer Acht gelassen wer- den. - Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob an der GGS Spörkelhof ein Modellversuch zur beschrie- benen Öffnung von Schulhöfen gestartet werden kann. Dies soll in das Pilotprojekt integriert werden. - Die Schulen sollen jeweils mit einbezogen werden. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten, die Schulhöfe außerhalb der schulischen Nutzung welche auch die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote umfasst, zu öffnen. Da diese Fragestellung über den Bezirk Chorweiler hinaus geht und alle Bezirke betrifft und dazu zahlreiche Fachbereiche einbe- ziehen sind, ist zurzeit noch keine Aussage zu den Voraussetzungen einer Öffnung oder dem gefor- derten Modellversuch möglich. Sobald erste Erkenntnisse beziehungsweise Ergebnisse vorliegen und sich ein Modellversuch um- setzten lässt, wird die Verwaltung die Bezirksvertretung entsprechend informieren.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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