Mandari Insight

1995/2021

2. Coronabericht - Auswirkungen auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen

Mitteilung Ausschuss 23.08.2021

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Anlage Zweiter Coronabericht_Stand Juni 2021_final

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Ansehen

Anlage Zweiter Coronabericht_Stand Juni 2021_final

54064 Zeichen

2.  CORONABERICHT  
 
AUSWIRKUNGEN AUF DIE GLEICHSTELLUNG IN 
VERSCHIEDENEN GESELLSCHAFTLICHEN  
BEREICHEN

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern  
Ansprechpartner*in Team Externe Gleichstellung 
gleichstellungsamt@stadt-koeln.de 
Stand: Juni 2021

3 
INHALTSVERZEICHNIS  
 
 
1. E INLEITUNG ………………………………………………….………   4 
 
2. A USWIRKUNGEN VON CORONA -   
EIN ALLGEMEINER ÜBERBLICK ………….…..………………………….   4 
 
2.1 G EWALT ……………………………………………………….….……   4 
 
2.2 E RWERBSLEBEN ………………...………………………….………….   5 
 
2.3 A LLEINERZIEHENDE …………………………………………..……….   7 
 
2.4 P ROSTITUTION …………………………………………………..……...   9 
 
2.5 S CHWANGERSCHAFTSABBRÜCHE ………………………………...…… 10 
 
3. B LICK AUF KÖLN ………………………………………………….….. 11 
 
3.1 G EWALT GEGEN FRAUEN UND MÄNNER ………………………………..     11 
 
3.2 E RWERBSLEBEN – TEILZEIT UND ARMUT……………………………… 13  
 
3.3 A LLEINERZIEHENDE …….……………………………………………… 14  
 
3.4 M ÄDCHEN UND JUNGE FRAUEN MIT BEHINDERUNGEN ………………... 14 
 
3.5 G EFLÜCHTETE FRAUEN UND MIGRANTINNEN ………………………….      16 
 
3.6 P ROSTITUTION ………………………………………………………….. 17 
 
3.7 VERSORGUNGSLAGE BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT ……...… 23 
 
4. A USWIRKUNGEN INNERHALB DER STADTVERWALTUNG ………. 25 
 
4.1 H OMEOFFICE …………………………………………………………… 25 
 
4.2 F LEXIBILISIERUNG DER ARBEITSZEITEN …………………….…………. 26

4 
1. EINLEITUNG  
 
 
Bestand im frühen Herbst 2020 noch die vage Hoffnung die Spitze der Corona-
Pandemie überwunden zu haben, so zeigten die Statistiken bereits im Oktober 
2020 wieder rasch steigende Fallzahlen. 
 
Dies führte zu einem durchgängigen Lockdown – mit gelegentlichen Lockerun- 
gen, aber auch Verschärfungen bis hin zu abendlichen Ausgangssperren. Im 
März/April 2021 war bereits die Rede von der dritten Welle. Seit Mai 2021 sinkt 
der Inzidenzwert nun kontinuierlich auf einen Wert von unter 30. 
 
Dies wird von den steigenden Impfquoten deutschlandweit (Stand 09.06.2021 
laut RKI: eine Impfung – 46,5 %, vollständige Impfung - 22,8 %) begleitet. Die 
Prognosen der Fachleute für den Sommer 2021 zeigen aktuell deutliche posi- 
tive Tendenzen. 
 
Jedoch begleitet Covid19 die Gesellschaft nun seit über einem Jahr und zeigt 
nicht nur Auswirkungen im Gesundheitssektor, sondern mannigfaltige belas- 
tende Effekte in Wirtschaft und Privatleben sowie insbesondere auf die Lebens- 
situation von Frauen und das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern. 
 
 
2. AUSWIRKUNGEN VON CORONA – EIN ALLGEMEINER ÜBERBLICK 
 
 
2.1 G
EWALT  
 
GEWALT GEGEN FRAUEN  
 
Am 14.04.2021 wurde der UN-Weltbevölkerungsbericht in Berlin vorgestellt, 
demnach sind seit Ausbruch der Pandemie mehr Frauen und Mädchen als je 
zuvor von sexualisierter Gewalt  betroffen. Bundesentwicklungsminister Gerd 
Müller wies bei der Veranstaltung darauf hin, dass vor allem mit der Schließung 
von Schulen eine Gewaltspirale in Gang gesetzt wurde, von der insbesondere 
die weibliche Bevölkerung betroffen ist. 
 
Darüber hinaus können 45 %  der Frauen und Mädchen in Ländern mit mittleren 
oder niedrigen Einkommen nicht selbst über ihr Sexualleben oder die Verwen- 
dung von Verhütungsmitteln entscheiden. So sind 2020 weltweit jeden Tag an- 
nähernd 4.000 Frauen unfreiwillig schwanger geworden. Auf das Jahr hochge- 
rechnet sind das knapp 1,5 Millionen unerwünschte Schwangerschaften . 
Die hierdurch entstehenden Belastungen haben einen langen - zuweilen le- 
benslangen Wirkungsgrad.

5 
Auch eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ bei Innenministerien und Landeskri- 
minalämtern in Deutschland ergab Anfang Mai 2021, dass in 2020 158.477 Op- 
fer von häuslicher Gewalt  registriert wurden. Das entspricht einem Anstieg von 
6 % gegenüber dem Vorjahr. Circa zwei Drittel der Personen, die diese Gewalt 
erfahren haben, waren weiblich.  
 
Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher ist, da 
viele Betroffene in Zeiten von ausgeweitetem Homeoffice und Kurzarbeit im 
häuslichen Umfeld stärker unter Beobachtung stehen, was die Unterstützungs- 
suche und gegebenenfalls Anzeigenerstattung zusätzlich erschwert. Durch die 
Kontaktreduzierungen zu Familie, Freund*innen, Nachbar*innen und Kolleg*in- 
nen fehlt ein außenstehendes Korrektiv, sowie hilfreiche Interventionen.  
 
Die Pandemie verschärft die Missstände des Hilfesystems für von Gewalt be- 
troffene Mädchen und Frauen zusätzlich. Frauenhäuser und Frauenberatungs- 
stellen sind überlastet und weiterhin nicht flächendeckend angemessen finan- 
ziert. 
 
Quelle: 
https://www.frauenrat.de/gewalt-gegen-frauen-das-problem-wird-groesser/ 
 
 
G
EWALT GEGEN MÄNNER   
 
Häusliche Gewalt bedeutet auch Gewalt gegen Männer. Häusliche Gewalt ge- 
gen Männer ist immer noch ein gesellschaftliches Tabu-Thema, auch wenn dies 
langsam zu bröckeln beginnt. Aber die Scham von Männern, sich als Opfer zu 
begreifen, dann auch noch darüber zu reden und sich Hilfe zu holen oder sogar 
die Täter*innen anzuzeigen, ist nach wie vor sehr groß. 
Nahezu jede fünfte , bundesweit angezeigte Tat im Rahmen von häuslicher Gewalt 
richtet sich gegen Männer. Die Beratungsstelle des SKM Köln geht anhand der Sta- 
tistiken der verschiedenen SKM-Männerberatungsstellen in NRW von einer wesent- 
lich höheren Dunkelziffer aus, die nicht – wie bei den Frauen – in der jährlichen BKA-
Statistik erfasst sind.  
 
Quellen: 
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/un-bericht-gewalt-gegen-frauen-in-corona-
krise-stark-gestiegen-17293180.html  
 
https://www.welt.de/politik/deutschland/article230983679/Zahl-der-Opfer-haeuslicher-
Gewalt-steigt-um-sechs-Prozent.html  
 
2.2 E
RWERBSLEBEN  
 
Richten wir den Blick auf das Erwerbsleben, so beginnt der Bericht der Hans 
Böckler Stiftung aus Januar 2021 mit folgendem Fazit: „Weniger Erwerbsarbeit, 
mehr Kinderbetreuung: Die Folgen der Coronakrise belasten Frauen noch stär- 
ker als Männer. Für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt bedeutet das einen

6 
Rückschlag.“ 
 
Die PwC Strategy&-Studie zum Internationalen Frauentag zieht eine vergleich- 
bare Bilanz. Hier wird prognostiziert, dass die Situation von berufstätigen 
Frauen bis Ende 2021 voraussichtlich auf das Niveau von 2017 fallen wird. Der 
Europachef von Strategy& Dr. Peter Gassmann sagt hierzu: „Die Rückschritte, 
die wir bei der Förderung von Frauen im Arbeitsleben beobachten, sind besorg- 
niserregend. Während weltweit alle Menschen mit der Pandemie kämpfen, se- 
hen wir, dass sich deutlich mehr Frauen als Männer gezwungen sehen, im Be- 
ruf zurückzustecken. 
 
Der „Women in Work Index“ , mit dem PwC jährlich die berufliche Situation 
von Frauen in 33 OECD-Ländern analysiert, konnte in den letzten Jahren kleine 
aber kontinuierliche positive Fortschritte verzeichnen. Zwischen 2019 und 2021 
fällt dieser Index voraussichtlich im Gesamten um 2,1 Punkte auf einen Wert 
von 62,4 ab und wird sich Prognosen zufolge erst 2022 langsam wieder erho- 
len. Deutschland liegt mit 62,8 Punkten im  unteren Mittelfeld  auf Rang 19 . 
Dies erklärt sich u.a. dadurch, dass Frauen häufiger im Hotel-, Gaststätten- und 
Reisegewerbe sowie im Einzelhandel beschäftigt sind – Branchen also mit ver- 
mehrter Kurzarbeit und in denen durch die Lockdowns zahlreiche Stellen verlo- 
ren gingen. 
 
Mit dem Beginn des Lockdowns im März 2020 stieg die Kurzarbeit  binnen kür- 
zester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im  
April mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 %  
aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. (In der Finanz- und Wirt- 
schaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen.) Anders als damals 
beanspruchten im Frühjahr 2020 nicht nur überwiegend Unternehmen des Ver- 
arbeitenden Gewerbes, sondern in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe, 
z.B. das Hotel- und Gastgewerbe, konjunkturelle Kurzarbeit. In der Spitze bezo- 
gen 63 % der Beschäftigten im Gastgewerbe und 27 % im Verarbeitenden Ge- 
werbe konjunkturelles Kurzarbeiter*innengeld. Parallel zu den Lockerungen im 
Sommer ging der Trend wieder zurück zu den produzierenden Betrieben.  
 
Darüber hinaus leisten Frauen bekanntermaßen mehr Carearbeit  als Männer. 
Lag der Unterschied bisher bei sechs Stunden pro Woche, so hat sich die Diffe- 
renz mit der Pandemie auf knapp acht Stunden  vergrößert. Mehr Carearbeit 
bedeutet häufig im Umkehrschluss weniger bezahlte Erwerbsarbeit.  
 
Frauen reduzieren ihre Erwerbstätigkeit stärker als Männer, um Kinder zu be- 
treuen oder Angehörige zu pflegen. Einer Mitteilung der Bundesagentur für Ar- 
beit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen aus März dieses Jahres zu Folge 
üben Männer zu 10,5 % ihre Arbeit in Teilzeit aus, Frauen zu 39,5 %. Ohne So- 
zialversicherung - also in Minijobs – sind 15,5 % aller Frauen beschäftigt, wäh- 
rend 10,1 % der Männer ausschließlich geringfügig beschäftigt sind.

7 
Für den Arbeitsmarktexperten Torsten Withake (Vorsitzender der Geschäfts- 
führung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit) verschär- 
fen sich noch einmal Unausgeglichenheiten zwischen den Arbeitsmarktbetei- 
ligungen der Geschlechter. Die Beschleunigung der digitalen Transformation 
bedingt auch vermehrt die Teilnahme an Weiterbildungen, die für Frauen mit 
der Doppelbelastung Beruf und Familie schwerer umsetzbar sind. 
 
Außerdem schlägt sich die vermehrte Teilzeitarbeit später negativ in der 
Rente nieder. Hierzu wird auch auf Punkt 3.2 verwiesen. 
 
 
Quellen: 
 
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-corona-und-gleichstellung-31078.htm  
 
https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2021/corona-wirft-frauen-beruflich-zurueck.html 
  
 
https://www.arbeitsagentur.de/presse/2021-02-jahresrueckblick-2020  
 
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/2101-06  
 
 
2.3 ALLEINERZIEHENDE  
 
Laut eines Berichtes des Statistischen Bundesamtes zu den Auswirkungen der 
Coronapandemie ist auch der Partnerschaftsstatus der Eltern von Bedeutung. 
In einer Pressemitteilung des LVR aus Februar 2021 heißt es „Die Coronakrise 
trifft Alleinerziehende besonders hart“. Alleinerziehende sind Mütter und Väter, 
die ohne Ehe- und Lebenspartner*in mit ledigen Kindern in einem Haushalt al- 
leine leben. Laut statistischem Bundesamt waren dies in 2019 insgesamt 2,6 
Millionen Menschen in Deutschland, davon der überwiegende Teil mit 84,4 % 
Frauen .

8 
Alleinerziehende Frauen weisen gleichzeitig mit ca. 70 %  eine höhere  Erwerbs- 
orientierung als Mütter in bestehenden Partnerschaften  auf. Vier von zehn 
alleinerziehenden Müttern arbeiten Vollzeit (42,8 %, vollzeiterwerbstätige Mütter 
in Paarfamilien 32,0 %). 
 
Mit Einbruch der Betreuungsinfrastruktur durch Schließung von Schulen und 
Kindertagesstätten sowie dem Wegfall der Unterstützung durch Großeltern und 
Nachbarschaft standen Alleinerziehende vor einer besonders herausfordernden 
Situation. Sie müssen neben der Erwerbstätigkeit zusätzlich den Haushalt nebst 
Einkäufen, die Kinderbetreuung und das Homeschooling  allein stemmen. Wenn 
Alleinerziehende erkranken wird ihre Situation in den kontaktarmen Zeiten von 
Corona besonders bedrohlich. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass ca. 
23 % der Kinder keinen Kontakt zum Vater  haben. 
 
Im eingeschränkten Pandemiebetrieb waren Eltern aufgefordert, ihre Kinder zu- 
hause zu betreuen. Sie konnten die Kinderbetreuungsangebote aber nutzen, 
wenn es für sie unbedingt erforderlich war. „Eltern und vor allem Alleinerzie- 
hende müssen selber entscheiden können, ob sie ihre Kinder auch bei hohen 
Inzidenzen in die Notbetreuung geben", sagt Nicola Stroop, Vorstand des 
VAMV NRW. Bei einer Umfrage im März hatten 43 % der befragten Alleinerzie- 
henden beispielsweise angegeben, dass sie einer Arbeit nachgehen, die nicht 
im Homeoffice  ausgeführt werden kann. 
 
Alleinerziehende sind nach einem Jahr Pandemie vielfach am Limit. Wie wichtig 
eine Entlastung im Bereich der Kinderbetreuung für Alleinerziehende ist, zeigt 
eine weitere Umfrage des VAMV NRW zu der Belastungssituation von Alleiner- 
ziehenden. 47 %  der Befragten gaben an, dass die fehlenden Erholungsmög- 
lichkeiten und die Vereinsamung eine große Belastung für sie seien. 34 %  
sagten, dass die ständige Doppelbelastung aus Kinderbetreuung und Beglei- 
tung des Homeschoolings und gleichzeitiges Homeoffice ihnen schwer zu 
schaffen macht. 
 
Quellen:  
https://www.vamv-nrw.de/de/presse/pressemitteilungen/notbetreuung-nrw-entschei- 
dung-muss-bei-eltern-liegen/ 
 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_N017_13.html 
 
 
Das Bundeskabinett hat hierauf reagiert und beschlossen, dass gesetzlich ver- 
sicherte Alleinerziehende pro Kind 40 statt 20  Tage Kinderkrankengeld bean- 
tragen können, maximal bei mehreren Kindern 90 Tage. 
 
Die geplante erneute Ausweitung der Kinderkrankentage  hilft der großen Mehrheit 
alleinerziehender Eltern jedoch nicht weiter. "Es ist nicht nachzuvollziehen, dass eine 
Leistung unverändert weiter ausgebaut wird, die nachweislich nicht genutzt wird", 
sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter 
Landesverband NRW (VAMV NRW). Aktuelle Zahlen der Krankenkasse DAK-Ge-

9 
sundheit belegen die Ergebnisse einer Umfrage, die der VAMV NRW unter Alleiner- 
ziehenden durchgeführt hat: Die im ersten Quartal 2021 genommenen Kinderkran- 
kentage weichen danach laut DAK nicht wesentlich von den Vorjahren ab. 
In der nicht repräsentativen Umfrage Anfang des Jahres 2021 hat der VAMV NRW 
Alleinerziehende befragt, ob sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen werden, 
um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. 86 %  der Teilnehmenden gaben an, 
diese nicht zu nutzen. Der Hauptgrund lag hierbei in den hohen finanziellen Einbu- 
ßen .  
 
„90 % des Nettolohns klingen erst einmal viel“, erklärt Nicola Stroop. „Doch davon 
werden die Sozialversicherungsbeiträge noch abgezogen. Die verbleibende Auszah- 
lungshöhe reicht bei Eltern mit einem ohnehin niedrigen Nettoeinkommen nicht, um 
laufende Kosten zu decken." Laut Familienreport des Bundesfamilienministeriums 
verringerte sich bei knapp einem Viertel der Alleinerziehenden das Einkommen wäh- 
rend der Corona-Pandemie deutlich. 30 % der Alleinerziehenden musste schon vor 
der Pandemie mit weniger als 1.300 Euro Familieneinkommen im Monat auskom- 
men. Der VAMV NRW regt deshalb an, die Höhe des Kinderkrankengeldes auf  
100 % des Nettolohnes aufzustocken. 
 
Als weiterer Grund, das Kinderkrankengeld nicht zu nutzen, wurde von 15 %  der Be- 
fragten die Altersbegrenzung von 12 Jahren  genannt. Für Kinder, die das 12. Le- 
bensjahr vollendet haben, kann diese Leistung nicht mehr beantragt werden.  
 
Quellen:  
https://www.vamv-nrw.de/de/presse/pressemitteilungen/kinderkrankengeld-geschenk-das-
kaum-einer-will/  
 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/_inhalt.html#sprg395270  
 
https://www.vamv-nrw.de/de/presse/pressemitteilungen/notbetreuung-nrw-entschei- 
dung-muss-bei-eltern-liegen/  
 
https://www.vamv-nrw.de/de/presse/pressemitteilungen/kinderkrankengeld-geschenk-
das-kaum-einer-will/  
 
2.4 PROSTITUTION  
 
Der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen ist seit langem durch die 
Corona-Schutzverordnung der Länder untersagt. Jedoch wurde die Prostitution 
dadurch kaum unterbunden, sondern hat sich in Privatwohnungen  verlagert. 
 
In Nordrhein-Westfalen, wo während der Lockdowns „jegliche sexuelle Dienst- 
leistung“ verboten waren, stellen nach einem Bericht von ZDFheute vom 
24.04.2021 Ermittler*innen einen „deutlichen Anstieg“ illegaler Prostitution fest.  
 
Auf einschlägigen und frei zugänglichen Internetportalen  wird indes ungehin- 
dert auch für Sexarbeit etwa in Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund gewor- 
ben. Weit mehr als 1.000 Annoncen für „sexuelle Dienstleistungen“ kommen auf 
„Deutschlands größtem Erotikportal“ allein für diese Städte zusammen.

10  
 
Kontrollen sind in Privatwohnungen kaum umsetzbar, da die Behörden etwa 
aufgrund von Hinweisen aus der Nachbarschaft tätig werden können. Dabei 
muss dann vor Ort auch das tatsächliche Anbieten oder die Prostitution als sol- 
che nachgewiesen werden. 
 
Die Not von Frauen ist hoch, da die Prostitution so weiter unter schlechteren 
Bedingungen stattfindet. Nicht nur die Infektionsgefahr steigt, denn aufgrund 
der Illegalität haben die Frauen keine Möglichkeit Hilfe, insbesondere bei der 
Polizei, zu suchen.  
 
Zwar ist die Prostitution seit 2002 als Beruf anerkannt, aber nur wenige Frauen 
sind sozialversicherungspflichtig gemeldet, so dass auch die finanzielle Situa- 
tion nicht geregelt ist.  
 
Quellen: 
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-prostitution-bordelle-privatwohnung-
hotels-100.html 
 
https://www.deutschlandfunk.de/prostitution-in-coronazeiten-die-freier-wollen-trotz- 
dem-sex.724.de.html?dram:article_id=494452  
 
2.5 SCHWANGERSCHAFTSABBRÜCHE  
 
Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung betreffen Frauen, die ungewollt 
schwanger geworden sind, in besonderem Maße. Sie geraten durch Corona in 
große Bedrängnis. Bereits ohne Pandemie ist die Zeitspanne innerhalb der 
zwölf Wochen einen Abbruch der Schwangerschaft für Frauen realisieren zu 
können, knapp bemessen. Die Hürden zum Schwangerschaftsabbruch haben 
sich verdoppelt. Die schon vorher deutlich sichtbaren Defizite in der Versorgung 
führen nun zu gravierenden Engpässen. 
Größere Hürden wie die Wahrnehmung von mehreren Terminen unter Kontakt- 
sperre, Homeoffice und ohne Kinderbetreuung müssen genommen und die 
Pflichtberatung per Telefon oder Videochat absolviert werden. Der Beratungs- 
schein kommt womöglich Tage später per Post und die Kostenübernahme kann 
sich aufgrund geschlossener Krankenkassen verzögern. 
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2020  mit 
rund 100.000 gemeldeten Fällen leicht gegenüber dem Vorjahr zurückgegan- 
gen (-0,9 %) .
 
Quelle:  
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwanger- 
schaftsabbrueche/inhalt.html

11  
3 B LICK AUF KÖLN  
 
Für den vorliegenden Bericht wurden exemplarisch Kölner Institutionen ver- 
schiedener Ausrichtungen herangezogen und zum Teil befragt, um einen 
Eindruck von Corona und dessen Einfluss auf gesellschaftliche Bereiche im 
Stadtgebiet zu gewinnen. Die vielfältige Frauen- und Männerhilfestruktur in 
Köln konnte wegen ihres Umfangs nicht abgebildet werden.  
 
3.1 GEWALT  
 
GEWALT GEGEN FRAUEN   
 
Eine Anfrage bei der Kölner Polizei ergab, dass es einen Straftatbestand „häus- 
liche Gewalt“ nicht gibt. Daher ist auch keine ganz exakte statistische Erfas- 
sung, wie bei anderen Delikten vorhanden. Die Zahlen basieren auf der Kombi- 
nation von bestimmten erfassbaren Delikten und Täter-Opfer-Beziehungen. 
Hiernach wurden im letzten Jahr 2.603 Strafanzeigen im Stadtgebiet Köln  we- 
gen häuslicher Gewalt gestellt, das sind 189 (- 6,77 %)  weniger als in 2019. (In- 
wieweit der Rückgang der Zahlen darauf beruht, dass aufgrund von beengten 
Wohnverhältnissen, Homeoffice, Kurzarbeit etc. weniger Betroffene den Weg 
zur Polizei fanden, kann nicht valide ermittelt werden.) 
 
Häusliche Gewalt Stadt Köln 
 
 
Das Projekt Corona-Clearing  wurde in das Kölner Hilfesystem als Pandemie-
maßnahme zusätzlich implementiert. Für Frauen und Kinder, die häusliche Ge- 
walt erleben und sicher untergebracht werden müssen, hat die Stadt Köln fünf 
Wohnungen  zur Verfügung gestellt. Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme 
2.918 2.798 2.633 2.792 2.603 
2.349 
2.364 
2.237 
2.293 
2.194 
0
500 
1.000 
1.500 
2.000 
2.500 
3.000 
3.500 
2016 2017 2018 2019 2020 
Strafanzeigen

12  
und dem sogenannten "Clearing", einer Intervention, um zunächst Klarheit über 
eine eventuell bestehende Covid19-Infektion zu erhalten und den Unterstüt- 
zungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Die Erstversorgung und Beratung 
übernehmen Mitarbeiter*innen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen 
häusliche Gewalt, das sind das Gewaltschutzzentrum des Sozialdienstes katho- 
lischer Frauen Köln (SkF) und "Der Wendepunkt", Frauenberatung und Gewalt- 
schutzzentrum der Diakonie Michaelshoven e.V. Nach der Klärung des Hilfebe- 
darfes wird bei Frauen und Kindern, die akut bedroht und verfolgt sind, inner- 
halb von 14 Tagen die Aufnahme in ein autonomes Frauenhaus außerhalb 
Kölns, im Einzelfall auch in Köln, sichergestellt. 
Eine Refinanzierung von Schutzausrüstung ist über Mittel des Bundes sowie 
des LVR erfolgt. 
 
Seit März 2020 wurden 24 von Gewalt betroffene Frauen sowie 24 Kinder 
in den Kölner Frauenhäusern aufgenommen. 
 
Die Kampagne  „Zuhause nicht sicher“  wurde vom Bundesministerium für Fa- 
milie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert und vom Amt für Gleichstellung für 
Frauen und Männer unterstützt (s. erster Coronabericht aus August 2020).
 Ge- 
nerell sind Erfolge solcher Kampagnen nur schwer messbar. Die Kampagne 
verweist auf eine Internetseite des BMFSFJ „staerker-als-Gewalt.de“, in der 
Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Menschen verlinkt sind. 
 
Nach einer am 12.05.2021 von Statista Research Department veröffentlichten 
Statistik nahmen im Jahr 2020 knapp 80.400 Personen Kontakt zum Hilfetele- 
fon  auf, rund 51.400 Personen davon ließen sich beraten. Verglichen mit dem 
Vorjahr nahm das Beratungsaufkommen im ersten Corona-Jahr damit um 
knapp 15 % zu. Die Quelle weist jedoch darauf hin, dass die erhöhten Bera- 
tungszahlen bestenfalls ein Indiz und kein Beleg für eine tatsächliche Zunahme 
der Gewalt gegen Frauen während der Corona-Zeit sei, da sie immer nur die 
Beratungstätigkeit beim Hilfetelefon abbilden. Da seit Beginn der Corona-Krise 
bundesweit verstärkt auf das Hilfetelefon als zentrale Erstanlaufstelle hingewie- 
sen wird, könnte auch diese starke Präsenz in den Medien einen Teil des Zu- 
wachses erklären. 
  
 
Auch die Kölner Mädchenarbeit  litt unter großen Einschnitten und Veränderun- 
gen in der täglichen Arbeit. Die LOBBY FÜR MÄDCHEN zum Beispiel führt in 
ihrem Jahresbericht 2020 aus, dass ihre Angebote den Mädchen und jungen 
Frauen nicht mehr wie gewohnt zur Verfügung gestellt werden konnten. Aus der 
Beratungsarbeit und den kurzen Öffnungen der Mädchenzentren zwischen den 
Lockdowns weiß die LOBBY weiter zu berichten, dass viele ihrer Klientinnen 
und Besucherinnen zu Hause Gewalt erfahren haben, aus der sie aufgrund der 
Isolation keinen Ausweg wussten.

13  
GEWALT GEGEN MÄNNER  
 
Der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) Köln berät seit 2016 Männer, die Opfer 
von häuslicher Gewalt geworden sind. Auch zahlenmäßig bildet dies mittlerweile ei- 
nen Schwerpunkt der Männerarbeit des SKM Köln. Zu ca. 70 % sind die Gewaltaus- 
übenden in dieser Opfergruppe weiblich, zu ca. 30 % männlich.  
 
Seit 2020 hält der SKM zusätzlich auch ein Schutzwohnen  für Männer vor, das 2021 
im Rahmen eines Modellprojekt des Landes NRW auf vier Plätze ausgeweitet wird. 
Hier ist Köln einer von nur zwei Standorten in ganz NRW. Das Schutzwohnen ist per- 
manent ausgelastet.  
 
Seit Anfang 2020 und dann seit dem ersten Lockdown nochmals deutlich verstärkt 
bietet der SKM Köln Beratungen über ein professionelles Video-Tool aus dem medi- 
zinischen Kontext an. Deutlich zugenommen hat die telefonische Beratung. Insge- 
samt war ein Anstieg der Anfragen und Beratungen insbesondere ab Herbstbeginn 
festzustellen, während im Zeitrahmen des ersten Lockdowns noch keine Zunahme 
an Anfragen und Beratungen zu verzeichnen war. Auch für den Bereich der häusli- 
chen Gewalt gegen Männer ist aber von einer Zunahme bereits während der Phase 
ab März 2020 auszugehen.  
 
Da im Jahr 2020 die Beratungsressourcen konstant ausgelastet waren, können beim 
SKM neue Beratungen nur dann aufgenommen werden, wenn ein alter Fall abge- 
schlossen wird. Eine kurzfristige Krisenintervention erfolgt aber in jedem Fall.  
 
Beratungsprozesse können sich auf einen Zeitraum von vier Wochen bis zwei Jahren 
beziehen. Wie in den Jahren zuvor führte der SKM auch im Jahr 2020 eine Warteliste 
mit zumeist 20 – 25 Klienten. 
 
Verknüpft ist die Männerberatung des SKM Köln als ein Standort der Beratungs-Initi- 
ative „Echte Männer reden“ mit dem Online-Auftritt unter 
www.echte-maenner-re- 
den.de . Hier liegt der Schwerpunkt in NRW. 
 
Über die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz sind die Män- 
nerberatung und das Schutzwohnen des SKM Köln auch bundesweit zu erreichen: 
www.maennergewaltschutz.de .  
 
 
Quelle: 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1235324/umfrage/gewalt-gegen-frauen-
kontaktaufnahmen-und-beratungen-vom-hilfetelefon/  
 
 
3.2 E
RWERBSLEBEN – TEILZEIT UND ALTERSARMUT  
 
Nach dem Arbeitsmarkt-Bericht 2019 mit Ausblick auf 2020 steigt in Köln die 
Anzahl der Teilzeitbeschäftigten. Die Vollzeitbeschäftigung erhöhte sich um 
9.190 Personen oder 2,2 % auf 418.810 und die Teilzeitbeschäftigung  um 
4.788 Personen oder 3,0 % auf 163.803 sozialversicherungspflichtige Beschäf-
tigte. Dabei ist Teilzeitarbeit nach wie vor eine Domäne der Frauen: Während in

14  
Köln nur rund 16 % der Männer (48.979) einer sozialversicherungspflichtigen 
Teilzeittätigkeit nachgehen, sind es bei den Frauen 42 % (114.824).  
 
Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Arbeit in Teilzeit sich später negativ bei der 
Rentenberechnung niederschlägt. Während Männer nach dem Kölner Lebens- 
lagenbericht durchschnittlich eine monatliche Rente  von 1.148 € erhalten, sind 
es bei Frauen nur 711 €. Alleinlebende Frauen, bei denen nicht mehrere Ren- 
ten zusammenkommen, unterliegen damit einem höheren Risiko der Altersar- 
mut als Männer. Sofern die Verringerungen der wöchentlichen Arbeitsstunden 
in der Zeit des kommenden „New Normal“ nicht kurzfristig von den Frauen und 
den Arbeitgeber*innen zurückgenommen werden, hat sich diese Situation für 
die Frauen nochmals verschärft. 
 
 
Quelle: 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-wirtschaft-und-
arbeitsmarkt/pegel_k%C3%B6ln_arbeitsmarkt_02_2020.pdf  
 
 
3.3 ALLEINERZIEHENDE  
 
Der Kölner Lebenslagenbericht weist aus, dass 34.104 Haushalte Ende 2018 in 
Köln Alleinerziehendenhaushalte  waren. Damit liegt der Anteil hier mit Blick 
auf die Gesamthaushalte bei 19,4 %  und entspricht in etwa dem Landesdurch- 
schnitt. 
 
In den Haushalten von Alleinerziehenden, wobei es sich hier in der Regel um 
Frauen handelt, lag das Armutsrisiko  in Köln bei 44 %. Für die alleinerziehen- 
den Frauen, deren Leben bereits sehr herausfordernd ist, wiegen die Zeiten mit 
Kindertagesstätten- und Schulschließungen sowie parallelem Homeschooling 
besonders schwer und können zu einer Überforderung führen. Dies hat sicher- 
lich auch erhebliche Auswirkungen auf die Zukunftsaussichten der Kinder. 
 
Ansonsten gelten auch hier die unter 2.3 hinterlegten Informationen 
. 
 
Quelle: 
1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 
 
 
3.4 MÄDCHEN UND JUNGE FRAUEN MIT BEHINDERUNGEN  
 
Die Corona-Beschränkungen werden gelockert und die Menschen kommen 
nach und nach aus der Isolation zurück in die Öffentlichkeit. Doch nicht allen 
ist das möglich: Während bekannt ist, dass ältere Menschen zur Risiko- 
gruppe in der Corona-Pandemie zählen, tauchen junge Menschen mit 
schweren Erkrankungen oder Behinderungen in den Diskussionen nur selten 
auf.

15  
Neben der anhaltenden Sorge vor einer risikoreichen Ansteckung belastet 
die Betroffenen vor allem der lückenhafte Therapiebetrieb sowie die unzu- 
reichenden betreuerischen Unterstützungsmaßnahmen. 
So gibt ein Viertel der Befragten der Studie des Inclusion Technology Lab 
und Fraunhofer FIT 
 an, dass ihr beeinträchtigtes Kind nach wie vor die 
Schule, Kita oder Betreuungseinrichtung nicht oder nur eingeschränkt besu- 
chen kann. Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen wünschen 
sich lt. Umfrage u.a. eine bessere technische Unterstützung für Freizeitaktivi- 
täten und schulische Belange, Angebote zum Aufbau und Erhalt sozialer 
Kontakte sowie Unterstützung zur Finanzierung von zusätzlichen Betreu- 
ungs- und Pflegebedarfen. 
 
Quellen: 
 
Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik (FIT) 
 
https://www.rehacare.de/de/Archiv/Archiv-Suche/So_leiden_behinderte_Kin- 
der_und_ihre_Eltern_durch_COVID-19  
 
 
Lt. Jahresbericht 2020 der LOBBY FÜR MÄDCHEN ist in Zeiten der Co- 
vid19-Pandemie der Zugang zu den Mädchen und jungen Frauen mit 
schwerwiegenden Behinderungen  fast ausschließlich über Dritte erfolgt, 
d.h. über Schulsozialarbeiter*innen, Lehrer*innen oder die Sozialen Dienste 
der Werkstätten für behinderte Menschen.  
 
Während des ersten Lockdowns waren all diese Kontakte ausgesetzt und so- 
mit für die Mitarbeiterinnen der LOBBY FÜR MÄDCHEN der Zugang zur Ziel- 
gruppe weitestgehend verschlossen. Dadurch konnten einige Besucherinnen 
vor allem der beiden Mädchentreffs, aber auch der aufsuchenden Mädchen- 
arbeit in den Einrichtungen für Geflüchtete trotz digitaler Zuwege nicht mehr 
erreicht werden. Im zweiten teilweisen Lockdown konnte durch die vorherige 
Ausarbeitung von Hygienekonzepten der Behindertenhilfe einerseits, sowie 
der LOBBY FÜR MÄDCHEN andererseits aufsuchende Workshop- und Be- 
ratungsangebote auch für Mädchen und Frauen mit Behinderung wieder 
stattfinden - wenngleich nicht in vollem Umfang.  
 
Zusätzlich wurden während der Zeit der Schul- und Einrichtungsschließungen 
Videos erstellt, um sie auf den Instagram-Konten der Mädchenzentren hochzu- 
laden. In diesen Videos beantworteten die Pädagoginnen in leichter Sprache 
Mädchenfragen, die in Präventionsveranstaltungen häufig gestellt werden. Zu- 
sätzlich wurde ein Video erstellt, in dem das Hilfe- und Unterstützungsangebot 
der LOBBY FÜR MÄDCHEN in leichter Sprache vorgestellt wird.

16  
Teilnehmerinnenzahlen 2018 -2020 
 
Jahr  Tei lnehmende  
Prävention 
Teilnehmende 
Offene Mädchen- 
arbeit 
Teilnehmende 
Fachkräfte 
2018  33 81 26 
2019  72 201 64 
2020  4 140 6 
 
 
Weiterhin fanden nun wichtige Austausch- und Vernetzungstreffen online 
über Videoplattformen wieder statt. Die Covid19- Pandemie hat auch noch 
einmal vor Augen geführt, dass die LOBBY FÜR MÄDCHEN in der Arbeit mit 
Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen die relevanten Institutionen 
verstärkt involvieren und für die Arbeit gewinnen muss. Dass Mädchen und 
Frauen mit Behinderung zu einer Risikogruppe gehören, wenn es um das Er- 
leben verschiedenster Formen der Gewalt geht, wird durch die Pandemie 
und dem damit verbundenen Wegfallen essentieller Hilfeangebote und Ta- 
gesstrukturen negativ verstärkt. Sie benötigen Präventions- und Beratungs- 
angebote aktuell mehr denn je. 
 
 
 
3.5 G
EFLÜCHTETE FRAUEN UND MIGRANTINNEN  
 
Nach einem Bericht der Beratungsstelle agisra e.V.  zur Situation von ge- 
flüchteten Frauen und Migrantinnen war es während der Pandemie ein enor- 
mer Zeit- und Arbeitsaufwand alle Prozesse nun den veränderten Bedingun- 
gen anzupassen und wöchentlich neu zu strukturieren. 
 
Bei geflüchteten Frauen in Gemeinschaftsunterkünften  waren Kettenqua- 
rantänen mit ihren Kindern in den Sammelunterkünften eine enorme Belas- 
tung inclusive der Angst sich beim Toilettengang, Mittagessen etc. anzuste- 
cken. Dies führte häufig zu Retraumatisierungssymptomatiken, einem hohen 
Stresslevel und einer Verschlimmerung von psychischen und physischen 
Problemen.  
 
Begonnene Integrationsprozesse mithilfe von Praktika, Minijobs, Deutschkur- 
sen wurden unterbrochen. Das galt auch für die Kinder, die weder den Raum 
noch die Ausstattung für Homeschooling haben.  
 
Auch kamen die Frauen verstärkt in eine finanzielle Notsituation , vor allem 
durch die erhöhte Kostenbelastung (Wegfall Mittagessen in Kitas und Schu- 
len, zusätzliche Kosten für Masken und andere Hygieneartikel).  
Zudem ist der persönliche Zugang zu Behörden (Ausländeramt, Sozialamt, 
Jobcenter) fast gänzlich eingestellt oder zumindest deutlich reduziert. Das 
bedeutet, dass die Frauen sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten

17  
kümmern können, weil ihnen das Equipment fehlt und sie sich u. a. nicht si- 
cher in der deutschen Schriftsprache fühlen. Das führte dazu, dass Aufent- 
haltserlaubnisse nicht verlängert und Leistungen eingestellt wurden. 
 
Die beengten Wohnverhältnisse und prekäre Lebenssituation (prekäre Ar- 
beitsverhältnisse, prekärer Aufenthaltsstatus) haben die Anspannung in vie- 
len Familien enorm erhöht. Nach Einschätzung von agisra e.V. kam es häufi- 
ger zu (körperlicher) Gewalt oder Gewaltsituationen  sind eskaliert. Den- 
noch war von agisra e. V. zu beobachten, dass die Hemmschwelle für die be- 
troffenen Frauen enorm gestiegen ist, sich an das Hilfesystem und vor allem 
die Polizei zu wenden. Die betroffenen Frauen vermittelten den Eindruck, 
dass die Hemmung, die vermeintlich eigenen Bedürfnisse über die Bedürf- 
nisse der Familie zu stellen, sich aufgrund der Corona-Pandemie nochmal 
verstärkt hat. Dazu kam, dass die Aufnahme in einem Frauenhaus enorm er- 
schwert war, bis das Konzept der Clearing- (Quarantäne-)Wohnung flächen- 
deckend umgesetzt war.  
 
 
 
3.6 P
ROSTITUTION  
 
Die Zielgruppe „Sexarbeiter*innen“ ist ausgesprochen heterogen. Menschen sind hier 
mit sehr komplexen und vielfältigen Risiken/psychosozialen Notlagen unterwegs. 
Eine Vermittlung in entsprechende Hilfsangebote funktioniert auch in der Pandemie 
über die etablierten und in der Szene bekannten Anlaufstellen in Köln.  
Primäre und spezifische Anlaufstellen für Sexarbeiter*innen sind in Köln der SkF 
e.V., Looks e.V., das Gesundheitsamt sowie agisra e.V. Alle Anlaufstellen sind wäh- 
rend der Pandemie offen bzw. erreichbar geblieben, so dass Sexarbeiter*innen dort 
jederzeit Hilfe finden konnten und können. Die ihnen bekannten Beratungsangebote 
in Köln wurden und werden in der Corona-Pandemie weiter von Sexarbeiter*innen 
aufgesucht. Zudem wurde soweit möglich die aufsuchende Arbeit weiter fortgesetzt, 
um auch Sexarbeiter*innen zu erreichen, die trotz des Verbotes weiterhin arbeiten. 
Die Inanspruchnahme der aufgeführten Angebote basiert auf dem langjährig aufge- 
bauten Vertrauensverhältnis in die Szene. Nichts desto trotz berichten einige Träger 
und das Gesundheitsamt, dass sich die Corona-Pandemie negativ auf den in Köln 
vergleichsweise guten Zugang zu Sexarbeiter*innen auswirkt.  
Aus den persönlichen Kontakten in den aufgeführten Angeboten weiß das Gesund- 
heitsamt: 
• Es besteht ein großes Spannungsfeld zwischen den C OVID19-präventiven 
Maßnahmen gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes und den Le- 
bensrealitäten vieler Sexarbeiter*innen. 
• Sexuelle Dienstleistungen wurden trotz vorübergehe nden Verbots durch die  
Corona-Schutzverordnung angeboten und auch in Anspruch genommen.  
 
 
U
MSETZUNG DER HYGIENEVORSCHRIFTEN

18  
 
Für den betreuten Straßenstrich  an der Geestemünder Straße haben das Ge- 
sundheitsamt, das Amt für Öffentliche Ordnung und der Sozialdienst katholi- 
scher Frauen (SkF) e.V. Köln bereits im Sommer 2020 ein Hygienekonzept un- 
ter der Beachtung der geltenden Corona-Regelungen erarbeitet. Dieses wurde 
am 10.09.2020 der zuständigen Landesministerin Scharrenbach (MHKBG) 
übergeben.  
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster die Öffnung von Prostitutions- 
betrieben mit seiner Entscheidung vom 08.09.2020 kurzfristig wieder erlaubt 
hatte, konnte das für die Geestemünder Straße entwickelte Konzept zügig um- 
gesetzt und das Gelände am 29.09.2020 wieder geöffnet werden.  
Es wurden entsprechende Regelungen für die Nutzung aller Bereiche und des 
Beratungscontainers erlassen, eine strikte Mund-Nase-Schutz-Pflicht vorge- 
schrieben und weitere prostitutionsspezifische Vorgaben gemacht. So durfte 
z.B. nur noch ein Kunde pro Auto auf das Gelände einfahren. Entsprechend ge- 
eignete Informationsmaterialen wurden für Sexarbeiter*innen und Kunden aus- 
gearbeitet. Bei dem Konzept zur Regelung der Nachverfolgung der Kunden mit 
Pflicht zur Angabe von Name und Telefonnummer wurde Wert auf die Einhal- 
tung größtmöglicher Anonymität der Sexarbeiter*innen und Einhaltung des Da- 
tenschutzes gelegt. Die praktische Umsetzung der Kundenkontaktnachverfol- 
gung verlief nach Angaben der Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes, des 
Ordnungsamtes und des SkF e.V. gut.  
Mit partizipativem Ansatz wurden bei der Erarbeitung des Hygiene-Konzeptes 
Sexarbeiter*innen, die das Gelände an der Geestemünder Straße nutzen, in die 
Überlegungen mit einbezogen. Nicht zuletzt ist dies wahrscheinlich ein Aspekt, 
der neben dem großen Druck der Sexarbeiter*innen dort wieder legal und si- 
cher arbeiten zu können auch insgesamt zu einem positiven Fazit nach bisheri- 
ger Umsetzung geführt hat. Seitens der Sexarbeiter*innen wurde jedoch zu- 
rückgemeldet, dass die Öffnungszeiten zu kurz seien. 
Nachdem die Corona-Schutzverordnung im November 2020 die Sexarbeit wie- 
der untersagt hat, musste das Gelände an der Geestemünder Straße bereits 
nach 4 Wochen wieder geschlossen werden.  
Gemäß der CoronaschutzVO vom 05.06.2021 ist aktuell der Betrieb von Bordellen, 
Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie die Zulässig- 
keit der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von 
Einrichtungen in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1  zulässig, wenn 
die Erbringung und Inanspruchnahme mit Negativtestnachweis und einfacher Rück- 
verfolgbarkeit erfolgt (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 CoronaschutzVO). 
Die Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 an fünf 
aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächs- 
ten Tag. Die Inzidenzstufe 1 wird für Köln somit frühestens am Freitag, den 
11.06.2021 vorliegen und auch erst dann ist eine Öffnung der Geestemünder Str. 
wieder möglich.

19  
Am Donnerstag, den 10.06.2021, findet eine Besprechung mit den Kooperati- 
onspartner*innen der Geestemünder Str. statt. Dort soll die kurzfristige Wieder- 
eröffnung thematisiert werden und die neuen Voraussetzungen abgesprochen 
werden (Negativtestnachweis). Die Geestemünder Straße soll dann, sobald die 
rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, möglichst schnell wiedereröffnet wer- 
den und bereits jetzt sind alle Kooperationspartner*innen auf eine zeitnahe Öff- 
nung eingestellt (z. B. entsprechende Dienstpläne). 
 
WOHNUNGSNOTSITUATION VON SEXARBEITER *INNEN  
Das Gesundheitsamt, der SkF e.V. Köln und Looks e.V. haben wie oben bereits 
erwähnt ihre Angebote für Sexarbeiter*innen während der gesamten Corona-
Pandemie aufrechterhalten. Der individuell sehr unterschiedlichen Situation an- 
gemessen, kann von dort aus zum Teil direkte Hilfe geleistet oder entsprechend 
weiter vermittelt werden. 
Der SkF e.V. Köln berichtet dazu: 
Je nach Bedarfslage wurden und werden 244 Frauen  seit März 2020 vom SkF 
e.V. Köln mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen (aus Spenden) 
wie Guthabenkarten für Handys etc. in existentiellen Notlagen zum Teil dauer- 
haft unterstützt. Der SkF e.V. Köln begleitet Frauen bei der Beantragung von 
Leistungen nach SGB II zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Es wird zusam- 
men mit den Frauen, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, überprüft, ob 
ein Leistungsanspruch vorliegt und ggf. entsprechende Leistungen beantragt, 
die dann auch zur Nutzung der Wohnungslosenhilfe berechtigen. In diesem Zu- 
sammenhang ist es besonders wichtig, dass der SkF e.V. Köln seine aufsu- 
chende Arbeit kontinuierlich aufrechtgehalten und fortgesetzt hat, um auch 
Sexarbeit*innen zu erreichen, die trotz des geltenden Verbotes arbeiten. 
Frauen ohne jeden Hilfeanspruch (keine Anmeldung zur Sozialversicherung, 
kurzer Aufenthalt in Deutschland, Arbeiten in der Illegalität und ohne Anmel- 
dung nach ProstSchG) haben die Möglichkeit im Rahmen der humanitären Hil- 
fen einen sicheren Schlafplatz zu bekommen und weitere Hilfen des SkF e.V. in 
Anspruch zu nehmen. Dazu gehört z.B. auch die Vermittlung in eine geringfü- 
gige Beschäftigung, um einen Zugang zur Krankenversicherung zu erhalten. Ei- 
nige obdachlose Frauen konnte der SkF e.V. Köln, in Absprache mit dem Woh- 
nungsamt und über die eigenen Netzwerke, in Wohnraum vermitteln.  
 
Looks e.V.: 
Im Verlauf des Pandemiegeschehens hat Looks e.V. seine beratende Tätigkeit 
fortgeführt, Mahlzeiten als „Take-Away“ verteilt und bei Behördengängen be- 
gleitet – u.a. auch um Zugang zur Wohnungslosenhilfe zu gewährleisten.  
Standardmäßig werden keine Notwohnungen speziell für wohnungslose Sexar- 
beiter*innen von der Stadt vorgehalten. Menschen, denen aufgrund von Schul- 
den und fehlenden Einnahmen aus der Prostitution die Räumung der Wohnung

20  
droht, finden bei den ReSo-Diensten der Stadt, beim SKM, dem SkF e.V. oder 
Looks e.V. die notwendigen Hilfen um eine Räumung abzuwenden.  
Aktuell wird die Versorgung von Obdachlosen im Rahmen der Covid19- Pande- 
mie gemäß Ratsvorlage 0175/2021 (04.02.2021) durchgeführt. 
 
BERATUNGEN VON SEXARBEITER *INNEN  
 
Gesundheitsamt: 
Anonyme Angebote nach §19 Infektionsschutzgesetz : 
Anonyme und kostenlose Beratung, fachärztliche Sprechstunde und Versorgung für 
nicht versicherte Menschen und Sexarbeiter*innen, Fachdienstes STI und sexuelle 
Gesundheit: 
 
Kontakte in der ärztlichen Sprechstunde: 
 2019  2020  
Kontakte gesamt 1523   846 
davon Kontakte zu 
Sexarbeiter*innen 
  953   387 
 
Anonyme und kostenlose psychosoziale Beratung zu sexueller Gesundheit und HIV-
Test-Sprechstunde, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit: 
 
Anzahl der psychosozialen Beratungskontakte: 
 2019  2020  
Kontakte gesamt 6776 3466 
davon Kontakte zu 
Sexarbeiter*innen 
    66     37 
 
Das Gesundheitsamt mit dem Schwerpunkt der zielgruppenspezifischen, medizini- 
schen Versorgung ist aus bekannten Gründen 2020 zeitweise sehr eingeschränkt 
und nur für Notfälle zugänglich gewesen. Für (medizinische) Beratungsnotfälle ist der 
Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit jedoch durchgehend erreichbar gewesen. 
Das Angebot verliert aufgrund der zurzeit alternativlosen Hygiene-Auflagen an Nie- 
derschwelligkeit. Trotzdem finden, wie die Zahlen vor allem aus der versorgenden 
medizinischen Sprechstunde zeigen, Klient*innen und Patient*innen bei Bedarf ihren 
Weg in das Angebot. 
 
Gesundheitliche Pflichtberatung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz  (ProstSchG): 
 2019  2020  
Beratungen  1387   762

21  
Da eine Anmeldung nach §3 ProstSchG in der Zeit des Corona bedingten Verbots 
sexueller Dienstleistungen nicht möglich gewesen ist, sind die Zahlen der gesund- 
heitlichen Pflichtberatung nach §10 ebenfalls entsprechend geringer als im Vorjahr. 
Amt für Öffentliche Ordnung: 
Die bei der Anmeldung nach Prostituiertenschutzgesetz zu führende Beratung 
und Informationsgespräch nach §7 ProstSchG : 
 2019  2020  
Beratungen   765   478 
 
Eine Anmeldung nach §3 ProstSchG ist während des Verbots sexueller Dienst- 
leistungen nicht möglich gewesen, weshalb die Kontaktzahlen 2020 entspre- 
chend niedriger ausgefallen sind. 
 
SKF e.V.: 
Beim SkF e.V. Köln wurden, trotz der Pandemie bedingten Schließung des Ge- 
ländes an der Geestemünder Straße im März 2020, dort noch 67 Prostituierte in 
1.176 persönlichen Kontakten betreut. In der Beratungsstelle für Sexarbeiterin- 
nen „Rahab “ mit ihrem Zusatzauftrag der aufsuchenden Streetwork wurden 
244 Frauen in zum Teil existentiellen Notlagen z.B. mit der Ausgabe von Le- 
bensmittelpaketen versorgt und bei der Klärung und Regelung weiterer Schritte 
wie der Beantragung von Leistungen nach SGB II, bei der Wohnraumsicherung 
oder hinsichtlich von (Steuer-)Schulden und bei allen anderen psychosozialen 
Problemlagen unterstützt. 16 Frauen  werden dauerhaft bei der zum 01.09.2020 
eingerichteten Beratungsstelle „Rahab“ des SkF e.V. bei der beruflichen Neu- 
orientierung  und Perspektiventwicklung unterstützt. Dieses neue Angebot wird 
vom Jobcenter Köln und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit seinem 
Programm KomProArBeit gefördert.  
162 Sexarbeiter*innen haben 2020 die „Offene Beratung bei „Rahab“ in der Ge- 
schäftsstelle in Anspruch genommen. 2019 waren es dagegen nur 83 Personen. 
Hier zeigt sich deutlich, dass versorgende Angebote  in der Pandemie vermehrt 
angesteuert wurden. 
 
Looks e.V: 
Looks e.V. als eine niedrigschwellige Anlauf-und Beratungsstelle für  Men- 
schen der männlichen und transidenten Prostitutionsszene , bietet neben 
direkter Versorgung wie Duschen, Essen, Schließfächer, Kleiderkammer, posta- 
lische Erreichbarkeitsadresse, ein breites Spektrum an Beratung und psychoso- 
zialer Unterstützung in der Beratungsstelle an: 
• Aufsuchende Sozialarbeit in den Szenen der männlic hen/transidenten Pros- 
titution (Altstadt, Bordelle, Internetplattformen) 
• Wöchentliche ärztliche Sprechstunde in Kooperation  mit dem Gesundheits- 
amt der Stadt Köln

22  
• Begleitungen, z.B. zu Ämtern und Behörden, Jobcent ern, niedergelassenen 
Ärzt*innen, Krankenhäusern, Krankenkassen, Migration- und Integrations- 
angeboten, Wohneinrichtungen, Suchteinrichtungen, Bildungsangeboten, 
Rechtsanwält*innen, potentiellen Arbeitgeber*innen außerhalb von Prostitu- 
tionszusammenhängen etc. 
Im Verlauf des Pandemiegeschehens hat Looks e.V. seine beratende Tätigkeit 
fortgeführt, Mahlzeiten als „Take-Away“ verteilt und bei Behördengängen be- 
gleitet.  
 2019  2020  
Beratungskontakte gesamt 1286 1078 
Davon Begleitungen     46   25 
Davon ärztliche Behand- 
lungskontakte vor Ort 
    86   56 
 
agisra e.V.  
agisra e.V. unterstützt insbesondere Migrant*innen, die sich in Gewaltverhält- 
nissen befinden und von Sexismus, Rassismus und anderen Unterdrückungs- 
formen betroffen sind.  
agisra e.V. ist mit aufsuchender Arbeit an verschiedenen Sexarbeitsorten in 
Köln unterwegs. Mit Beratung und Unterstützungsangeboten insbesondere bei 
bestehenden Abhängigkeits- oder Gewaltverhältnissen ist agisra e.V. ein wichti- 
ger Baustein in der niederschwelligen Angebotsstruktur für Sexarbeiter*innen in 
Köln. 
 
Fazit :  
Die aufgeführten Kontaktzahlen zeigen einen Rückgang in den meisten Ange- 
boten, der maßgeblich auf die zum Teil eingeschränkten Öffnungszeiten, die 
geltenden Hygieneregelungen, die Kontaktbeschränkungen und das zeitweise 
geltende Prostitutionsverbot zurückzuführen ist. Andererseits haben sich nach- 
vollziehbarer Weise gerade in den versorgenden Beratungsangeboten die Bera- 
tungszahlen zum Teil sogar erhöht. So haben sich die persönlichen Beratungs- 
kontakte des SkF e.V. im Jahr 2020 verdoppelt und auch bei Looks e.V. zeigten 
sich die Beratungszahlen annähernd stabil zum Vorjahr. In der medizinischen 
Sprechstunde des Gesundheitsamtes konnten, trotz massiver pandemiebeding- 
ter  Angebotseinschränkungen, Sexarbeiter*innen in 387 Kontakten medizinisch 
versorgt werden. Der Zugang zu den aufgeführten Angeboten funktioniert also 
auch in dieser Corona Pandemie bedingten schwierigen Lage für Sexarbei- 
ter*innen, dank des von den Trägern langjährig aufgebauten Vertrauensverhält- 
nisses in die Kölner Szene. 
Quelle: 
https://agisra.org/wp-content/uploads/2020/09/Taetigkeitsbericht_2019.pdf

23  
3.7 VERSORGUNGSLAGE BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT  
 
Die Corona-Krise hatte auch in Köln Auswirkungen für Schwangere und Gebä- 
rende. Es fanden keine Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse 
statt und auch die Nachsorge durch Hebammen war aufgrund der Ansteckungs- 
gefahr nur eingeschränkt möglich. In den Kölner Kliniken war rund um die Ge- 
burt eine Begleitperson erlaubt, anschließend galt jedoch eine Besuchssperre 
bzw. waren Besuche nur sehr eingeschränkt möglich.  
Erschwerend kam hinzu, dass die Beratungsstellen für Schwangere selbst von 
den Corona Bestimmungen betroffen waren.  
Auch wenn die Schwangerenberatungsstellen der Stadt Köln bereits sehr früh 
in der Pandemie begonnen haben ihre Beratungen auf online und/oder Telefon- 
formate umzustellen, hat die Niederschwelligkeit dieser Angebote sehr unter 
der Pandemie gelitten. Besonders für Frauen in prekären Lebenssituationen ist 
der Zugang deutlich schwieriger geworden. 
Persönliche Treffen waren nur sehr eingeschränkt möglich. Mit der vermuteten 
Zunahme häuslicher Gewalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die 
Zahl der ungewollten Schwangerschaften gestiegen ist. Frauen, die sich für ei- 
nen Abbruch entscheiden, müssen dafür mehrmals das Haus verlassen – für 
die Pflichtberatung, für gynäkologische Untersuchungen, den eigentlichen Ab- 
bruch und für die Nachsorge. Der zeitliche Aufwand war für Betroffene eine zu- 
sätzliche Herausforderung, wenn sie sich aufgrund der geschlossenen Kitas 
und Schulen zu Hause um ihre Kinder kümmern mussten.
 Die Corona-Krise 
führte dazu, dass Beratungsstellen, zum Beispiel aufgrund eigener betreuungs- 
pflichtiger Kinder, personell schlechter besetzt waren.  
Auch in krisenfreien Zeiten hat diese sensible Lebensphase für Frauen und Fa- 
milien nicht die angemessene gesellschaftliche Beachtung erfahren. In der 
Corona-Krise zeigt sich dies nun deutlicher denn je. 
 
Kölner Kurzüberblick 
auf der nächsten Seite:

24  
Kölner Kurzüberblick: 
 
Betreuung der Schwan- 
gerschaftsabbrüche 
 
Anzahl 
 
Informationen 
 
Anzahl der Schwangerenkonflikt- 
beratungsstellen 
 
 
5 
• Ev. Beratungstelle 
• donum vitae 
• pro familia Mitte 
• pro familia Chorweiler 
• Gesundheitsamt 
Anzahl der niedergelassene 
Gynäkolog*innen, die Schwan- 
gerschafts- abbrüche vorneh- 
men 
 
17 
 
Art der Schwangerschafts- 
abbrüche in Arztpraxen 
 
2 
• medikamentös 
• operative 
Möglichkeit des Schwanger- 
schaftsabbruchs in Kliniken 
 
• ja, nach medizinischer 
Indikation 
• ohne medizinische In- 
dikation immer schwie- 
riger 
Wird das Angebot der Be- 
darfslage in Köln gerecht? 
 
• Ja, zurzeit ist dies noch der 
Fall  
• die Versorgungslage wird in 
den letzten Jahren jedoch 
zusehends schlechter  
• das Umland wird teilweise 
mitversorgt.

25  
4. AUSWIRKUNGEN DER CORONPANDEMIE INNERHALB DER STADTVERWAL- 
TUNG KÖLN  
 
4.1 HOMEOFFICE  
 
Im Mai 2021 hatten  15.340  von insgesamt ca. 21.000 Beschäftigen die techni- 
schen Voraussetzungen, um von Zuhause aus zu arbeiten. Das bedeutet, sie 
konnten im Homeoffice entweder über ein mobiles städtisches Endgerät arbei- 
ten oder mit einem privaten Endgerät gesichert auf die persönliche Arbeitsum- 
gebung (Daten, Fachanwendungen, arbeitsplatznahe Software wie MS Office) 
zugreifen.  
Für den Controlling-Bericht zum Gleichstellungsplan wurden folgende nach Ge- 
schlecht aufgeteilte Zahlen zu den Stichtagen 18.03.2020, 01.10.2020 und 
18.02.2021 ermittelt:  
 
 
 
VPN steht hierbei für dienstliche Endgeräte mit gesicherter VPN-Verbindung, 
CDesk für die Nutzung privater Endgeräte mit gesichertem Zugriff auf die per- 
sönliche Arbeitsumgebung. Geringfügige Abweichungen können sich zum Bei- 
spiel dadurch ergeben, dass Mitarbeitende bereits vor Corona über cDesk zu- 
greifen konnten und nun in Einzelfällen zusätzlich mit einem VPN-Notebook 
ausgestattet wurden.

26  
Eine Aussage darüber, in welchem Ausmaß Homeoffice tatsächlich von den 
Mitarbeitenden genutzt wird, kann leider nicht getroffen werden. Dies wird de- 
zentral in den Dienststellen geregelt und nicht gesondert erfasst. Eine Auswer- 
tung über die Arbeitszeiterfassung lässt keine validen Aussagen zu, da „mobiles 
Arbeiten“ auch bei Zugriff von außen kein technisches Pflichtfeld im System ist 
und von vielen Mitarbeitenden nicht angegeben wird.  
Digitale Endgeräte: 
Das aktuell bevorzugte Arbeitsplatzmodell für mobiles Arbeiten ist „cDesk“. Bei 
diesem Modell wird datenschutz- und IT-sicherheitskonform über private End- 
geräte  auf die persönliche Arbeitsumgebung (Daten, Fachanwendungen, ar- 
beitsplatznahe Software wie MS Office) zugegriffen. Das kann je nach Anforde- 
rung ein „Durchgriff“ bzw. ein Spiegeln des individuellen lokalen Arbeitsplatz-
PC´s im Büro sein, oder ein sicherer Zugriff auf Anwendungen im städtischen 
Rechenzentrum. Daneben existiert aktuell mit 3.112 dienstlichen Notebooks, 
sowie 1.117 dienstlichen Tablets die Möglichkeit gesichert mobil bzw. von zu 
Hause aus zu arbeiten, die Bereitstellung dieser Endgeräte wurde jedoch wäh- 
rend der Pandemie nicht zusätzlich forciert. Dagegen sprach die sehr gute Ska- 
lierbarkeit von cDesk, der niedrigere Betreuungs- und Supportaufwand für 
cDesk- Benutzer*innen, sowie die generelle Verknappungssituation von IT-
Hardware während der Pandemie an den Weltmärkten. Zusätzlich sind rund 
17.000 Mitarbeitende für den Service „cPort“ registriert, der es z. B. ermöglicht 
von jedem privaten bzw. mobilen Endgerät aus auf das persönliche Postfach 
und das städtische Intranet zuzugreifen. Dieser Service wurde in der Pandemie 
auch als „Kontakthalteprogramm“ der Stadt zu ihren Mitarbeitenden beworben 
und hat einen deutlichen Zulauf erfahren, insbesondere durch Personen die 
über keinen IT-gestützten Verwaltungsarbeitsplatz verfügen (z. B. KITA-Perso- 
nal u.a.). 
 
4.2 FLEXIBILISIERUNG DER ARBEITSZEITEN  
Zur Bewältigung der mannigfaltigen Herausforderungen der Corona-Pandemie 
in den unterschiedlichsten Bereichen, wurde die Kernarbeitszeit  bereits zum 
ersten Lockdown befristet aufgehoben. Außerdem wurde der Gleitzeitrahmen 
bis 21:00 Uhr ausgeweitet. Dazu kam eine Ausweitung der Regelungen zum Ar- 
beitszeitkonto.  Die Befristung bzw. Ausweitung gilt aktuell bis zum 30.06.2021. 
Beides stieß bei den Mitarbeitenden auf ein positives Echo.  
 
Derzeit wird vom Personal- und Verwaltungsmanagement eine neue Dienstver- 
einbarung „Flexibilisierung der Arbeit“  erstellt, die die bisherigen Regelun- 
gen zu den Themen „Arbeit“ und „Arbeitszeit“ zusammenfügt. Die neue 
Dienstvereinbarung befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess mit den Gre- 
mien.

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Für die Stadt Köln ist eine zentrale Ausrichtung an den Interessen der Kund*in- 
nen von besonderer Bedeutung. An die Stelle der Kernarbeitszeitregelung sol- 
len daher Servicezeiten treten. Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind wäh- 
rend dieser Servicezeiten grundsätzlich für interne und externe Kund*innen und 
deren Bedürfnisse ansprechbar. Dies gilt unabhängig von der körperlichen An- 
wesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort. Aus dienstlichen Gründen 
kann jedoch eine physische Anwesenheit weiterhin erforderlich sein.

Beratungsverlauf (7)

26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2021 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1995/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2021
Erstellt
26.05.2021 07:25