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V/0504/2021

Erweiterung des beschlossenen Schulausbaus der Ludgerusschule Hiltrup: Grundsatzbeschluss zur zusätzlichen Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014

Vorlagen 09.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 31

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Beschlussvorlage

8535 Zeichen

V/0504/2021
V/0504/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung des beschlossenen Schulausbaus der Ludgerusschule Hiltrup: Grundsatzbeschluss
zur zusätzlichen Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014
Beratungsfolge
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, den mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossenen
Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur vollen 4-Zügigkeit, um die Aufstockung des in der
Anlage 1 dargestellten Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 um 4 Unterrichts- bzw.
Betreuungsräume sowie 4 Differenzierungsräume zu erweitern.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungs- und
Fachplanungsleistungen zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich
Kostenermittlung für die Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 eine Neu-
Beauftragung als Verhandlungsvergabe ohne T eilnahmewettbewerbmit dem Architekturbüro
Schoeps & Schlüter und den Fachplanern durchzuführen und anschließend auf dieser
Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 185.000 €
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt werden mit dem
Errichtungsbeschluss quantifiziert und die erforderlichen Ermächtigungen werden im
Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet.
Amt für Schule und
Weiterbildung
15.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wiesmann
T elefon:492-2888
WiesmannNadine@stadt-
muenster.de

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V/0504/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
4970 Erweiterung Ludgerusschule
Hiltrup
Auszahlungen 2021 50.000
2022 135.000
Summe aller Auszahlungen 185.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o. g.
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, zur Verfügung.
Begründung:
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde der Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur vollen 4-Zügigkeit
beschlossen. Zur Beauftragung der Architektenleistung wurde ein Vergabeverfahren in Form eines
Verhandlungsverfahrens ohne vorgelagerten Architektenwettbewerb durchgeführt. Eine Vergabe
erfolgte im Frühjahr 2020 an das Architekturbüro Schoeps & Schlüter. Der Baubeschluss ist bis zum
1. Quartal 2022 vorgesehen. Mit der Fertigstellung ist bei optimalem Verlauf im vierten Quartal 2023
zu rechnen.
Die mit der Vorlage V/1016/2019 beschlossenen 5 Fertigbauklassen stehen mit Beginn des
Schuljahres 2021/22 zur Verfügung, um der akuten Raumnot frühzeitig entgegenzuwirken und
erforderliche Ausweichflächen während der Bauzeit nutzen zu können.
Die vorläufigen Planungen des Architekturbüros Schoeps & Schlüter sehen die Überbauung des
östlichen und westlichen Gebäudetrakts (Anlage Bauteil E) vor. Unter Einbeziehung von rechnerisch
zwei Betreuungsräumen (2 Räume à 50 qm, 2 Räume à 15 qm) im benachbarten 37 Grad kann das
Raumprogramm für eine 4-zügige Schule nach aktuellem Planstand vollständig abgebildet werden.
Zusätzlich wird im 37 Grad ein zweites OGS-Büro genutzt. Die weitere Nutzung dieser Räume im 37
Grad wurde in der Vorlage V/0705/2018/2 berücksichtigt und beschlossen.
Zur Schaffung der gem. Raumprogramm erforderlichen Räume sah eine Machbarkeitsstudie vor, den
Erweiterungsbau aus dem Jahr 2014 (Anlage Bauteil D) um eine baugleiche zweite Etage zu
erweitern, um so Platz für 4 Unterrichtsäume mit 4 Differenzierungsräumen zu bieten. Da eine
Aufstockung dieses Baukörpers schon bei der Errichtung im Jahr 2014 eingeplant wurde, sind die
statischen Erfordernisse bereits berücksichtigt und baulich umgesetzt worden. Eine solche
Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 sehen die Planungen des Architekturbüros
Schoeps & Schlüter allerdings nicht vor.
Grundsätzlich ist die Umsetzung des Raumprogramms unter Einbindung der Räume im 37 Grad
durch die bisherigen Planungen erfüllt. Angesichts der Vorteile für die Flexibilität und den Mehrwert für
das System der Offenen Ganztagsgrundschule Ludgerusschule Hiltrup kann es im begründeten
Einzelfall sinnvoll sein, vom beschlossenen Raumprogramm abzuweichen.

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V/0504/2021
Im Oktober 2020 wurde ein erweiterter Prüfauftrag mit Kostenermittlung um die Aufstockung des
Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 an das Büro Schoeps & Schlüter erteilt. Als Ergebnis wird
festgestellt, dass eine Aufstockung sich optimal an die aktuellen Planungsentwürfe anschließen lässt
und den gesamten Gebäudekomplex des Schulgeländes als eine Einheit erscheinen lässt. Der
geschätzte Kostenrahmen ist unter Anwendung der Gebäudeleitlinien 2020 mit ca. 2,8 Mio. € brutto
ausgewiesen.
Eine zusätzliche Aufstockung um 4 Unterrichtsräume mit Differenzierungsräumen über das mit
Vorlage V/0705/2018/2 beschlossene Raumprogramm zum Ausbau zur vollen 4-Zügigkeit bringt aus
schulfachlicher Sicht folgende positive Effekte mit sich:
Verzicht auf eine Unterbringung der ins 37 Grad ausgegliederten 2 Betreuungsräume
Das Raumprogramm kann gänzlich am Schulstandort nachgewiesen werden. Die Nutzung der
Betreuungsräume sowie eines zusätzlichen OGS-Büros im 37 Grad (Raumgröße kleiner als
Musterraumprogramm vorsieht) kann entfallen. Das zweite OGS-Büro kann bei Unterbringung der
Betreuungsräume am Schulstandort gänzlich entfallen.
2 Räume Überhang für pädagogische Mehrbedarfe
Die Ludgerusschule Hiltrup kann flexibel auf kurzfristige Ereignisse bzw. Veränderungen
pädagogischer Konzepte wie z.B. den erhöhten Verbleib von Schülern und Schülerinnen in der
Schuleingangsphase, jahrgangsübergreifendem Unterricht oder entsprechend der Nachfrage im
Rahmen des Schulanmeldeverfahrens reagieren. Somit könnte die Ludgerusschule Hiltrup punktuell
ergänzende Bedarfe aus dem Stadtteil über die 4-Zügigkeit hinaus abdecken.
Durch die zusätzlichen Flächen bestünde zudem im Verwaltungsbereich die Möglichkeit, zusätzliche
Verwaltungsflächen bereitzustellen, um der zunehmenden Verzahnung von Schule und OGS gerecht
zu werden.
Ausweichflächen stehen zur Verfügung
Während einer Aufstockung des Baukörpers der Erweiterung aus dem Jahr 2014 sind die 4
vorhandenen Unterrichtsräume in diesem Trakt nicht nutzbar. Somit sind Ausweichflächen und
Ersatzräume zu schaffen Dazu könnten die bereits zum jetzigen Schuljahr 2021/22 aufgestellten
Fertigbauklassen in Anspruch genommen werden. Diese werden dann nicht wie geplant nach
Fertigstellung des 1. Bauabschnittes abgebaut, sondern erst nach Fertigstellung der nunmehr
vorgeschlagenen zusätzlichen Aufstockung. Diese Möglichkeit ist entscheidend für den Vorschlag, die
zusätzliche Aufstockung direkt im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes zu
realisieren.
Aus planerischer Sicht ergeben sich weitere folgende Vorteile:
 Ein direkter konstruktiver und technischer Anschluss kann im Rahmen der laufenden
Maßnahme hergestellt werden.
 gestalterischer und organisatorischer Vorteil
 Einsparung von Nebenkosten
 Geringere Beeinträchtigung des Schulbetriebes bei zusammengefassten Maßnahmen unter
Ausnutzung der vorhandenen Fertigbauklassen.
Angesichts des geplanten Bauablaufes und des limitierten Kostenrahmens des ursprünglichen
Errichtungsbeschlusses (V/0705/2018/2) zum Ausbau zur vollen 4-Zügikeit wird ein separater
Errichtungsbeschluss für die Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 angestrebt und
die Umsetzung als zweiter Bauabschnitt vorgeschlagen. Ebenso müssen die Fördermittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fristgerecht mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts bis
Ende 2023 abgerufen werden. Mit Beginn des zweiten Bauabschnitts ist frühestens ab Mitte 2023 zu
rechnen. Beide Bauabschnitte sind unabhängig voneinander realisierbar. Im Zuge der
Vorentwurfsplanung für die Aufstockung des Bauteils D sind Schnittstellen zur bisher geplanten
Erweiterung des Bauteils E (V/0705/2018/2) unvermeidbar. Diese machen eine Anpassung der
bisherigen Planung für den Bauteil E erforderlich (Hochbau, T echnischeGebäudeausrüstung). Diese

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V/0504/2021
werden im Rahmen des für den ersten Bauabschnitt im 1. Quartal 2022 zu fassenden Baubeschluss
berücksichtigt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Anlage A
Anlage 2: Lageplan

Lageplan

9 Zeichen

fa
ee

Ar

Anlage A

2314 Zeichen

Anlage A zur V/0504/2021
Kurzüberblick
Der vorgesehene Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur 4-Zügigkeit ist nach näherer Prüfung um
die Aufstockung der Erweiterung aus dem Jahr 2014 zu erweitern. Durch die Erweiterung der
Baumaßnahme um zusätzliche Räume werden positive Effekte erzielt und die Schule wird
vorausschauend und zukunftssicher gestaltet.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur vollen 4-
Zügigkeit um die Aufstockung der Erweiterung aus dem Jahr 2014 (4 Räume +
Differenzierungsräume) zu erweitern.
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301- Leistungen für Schulen - lautet:
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale
Personal zur Verfügung.
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen
 den Lehrplänen entsprechenden,
 qualitativ guten,
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind die Planungskosten in Höhe von 185.000 € zu
finanzieren.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Ausbau zur 4-Zügigkeit sowie die Erweiterung aus dem Jahr 2014 werden barrierefrei geplant
und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung. Ratsbeschlüsse der
Stadt Münster zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden
beim Ausbau berücksichtigt.

Beratungsverlauf (5)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0504/2021
Typ
Vorlagen
Datum
09.08.2021
Erstellt
21.06.2021 12:40