V/0504/2021
Erweiterung des beschlossenen Schulausbaus der Ludgerusschule Hiltrup: Grundsatzbeschluss zur zusätzlichen Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014
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Beschlussvorlage
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V/0504/2021 V/0504/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des beschlossenen Schulausbaus der Ludgerusschule Hiltrup: Grundsatzbeschluss zur zusätzlichen Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 Beratungsfolge 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, den mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossenen Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur vollen 4-Zügigkeit, um die Aufstockung des in der Anlage 1 dargestellten Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 um 4 Unterrichts- bzw. Betreuungsräume sowie 4 Differenzierungsräume zu erweitern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungs- und Fachplanungsleistungen zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 eine Neu- Beauftragung als Verhandlungsvergabe ohne T eilnahmewettbewerbmit dem Architekturbüro Schoeps & Schlüter und den Fachplanern durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 185.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt werden mit dem Errichtungsbeschluss quantifiziert und die erforderlichen Ermächtigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. Amt für Schule und Weiterbildung 15.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wiesmann T elefon:492-2888 WiesmannNadine@stadt- muenster.de - 4 - V/0504/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahm e 4970 Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup Auszahlungen 2021 50.000 2022 135.000 Summe aller Auszahlungen 185.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, zur Verfügung. Begründung: Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde der Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur vollen 4-Zügigkeit beschlossen. Zur Beauftragung der Architektenleistung wurde ein Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens ohne vorgelagerten Architektenwettbewerb durchgeführt. Eine Vergabe erfolgte im Frühjahr 2020 an das Architekturbüro Schoeps & Schlüter. Der Baubeschluss ist bis zum 1. Quartal 2022 vorgesehen. Mit der Fertigstellung ist bei optimalem Verlauf im vierten Quartal 2023 zu rechnen. Die mit der Vorlage V/1016/2019 beschlossenen 5 Fertigbauklassen stehen mit Beginn des Schuljahres 2021/22 zur Verfügung, um der akuten Raumnot frühzeitig entgegenzuwirken und erforderliche Ausweichflächen während der Bauzeit nutzen zu können. Die vorläufigen Planungen des Architekturbüros Schoeps & Schlüter sehen die Überbauung des östlichen und westlichen Gebäudetrakts (Anlage Bauteil E) vor. Unter Einbeziehung von rechnerisch zwei Betreuungsräumen (2 Räume à 50 qm, 2 Räume à 15 qm) im benachbarten 37 Grad kann das Raumprogramm für eine 4-zügige Schule nach aktuellem Planstand vollständig abgebildet werden. Zusätzlich wird im 37 Grad ein zweites OGS-Büro genutzt. Die weitere Nutzung dieser Räume im 37 Grad wurde in der Vorlage V/0705/2018/2 berücksichtigt und beschlossen. Zur Schaffung der gem. Raumprogramm erforderlichen Räume sah eine Machbarkeitsstudie vor, den Erweiterungsbau aus dem Jahr 2014 (Anlage Bauteil D) um eine baugleiche zweite Etage zu erweitern, um so Platz für 4 Unterrichtsäume mit 4 Differenzierungsräumen zu bieten. Da eine Aufstockung dieses Baukörpers schon bei der Errichtung im Jahr 2014 eingeplant wurde, sind die statischen Erfordernisse bereits berücksichtigt und baulich umgesetzt worden. Eine solche Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 sehen die Planungen des Architekturbüros Schoeps & Schlüter allerdings nicht vor. Grundsätzlich ist die Umsetzung des Raumprogramms unter Einbindung der Räume im 37 Grad durch die bisherigen Planungen erfüllt. Angesichts der Vorteile für die Flexibilität und den Mehrwert für das System der Offenen Ganztagsgrundschule Ludgerusschule Hiltrup kann es im begründeten Einzelfall sinnvoll sein, vom beschlossenen Raumprogramm abzuweichen. - 4 - V/0504/2021 Im Oktober 2020 wurde ein erweiterter Prüfauftrag mit Kostenermittlung um die Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 an das Büro Schoeps & Schlüter erteilt. Als Ergebnis wird festgestellt, dass eine Aufstockung sich optimal an die aktuellen Planungsentwürfe anschließen lässt und den gesamten Gebäudekomplex des Schulgeländes als eine Einheit erscheinen lässt. Der geschätzte Kostenrahmen ist unter Anwendung der Gebäudeleitlinien 2020 mit ca. 2,8 Mio. € brutto ausgewiesen. Eine zusätzliche Aufstockung um 4 Unterrichtsräume mit Differenzierungsräumen über das mit Vorlage V/0705/2018/2 beschlossene Raumprogramm zum Ausbau zur vollen 4-Zügigkeit bringt aus schulfachlicher Sicht folgende positive Effekte mit sich: Verzicht auf eine Unterbringung der ins 37 Grad ausgegliederten 2 Betreuungsräume Das Raumprogramm kann gänzlich am Schulstandort nachgewiesen werden. Die Nutzung der Betreuungsräume sowie eines zusätzlichen OGS-Büros im 37 Grad (Raumgröße kleiner als Musterraumprogramm vorsieht) kann entfallen. Das zweite OGS-Büro kann bei Unterbringung der Betreuungsräume am Schulstandort gänzlich entfallen. 2 Räume Überhang für pädagogische Mehrbedarfe Die Ludgerusschule Hiltrup kann flexibel auf kurzfristige Ereignisse bzw. Veränderungen pädagogischer Konzepte wie z.B. den erhöhten Verbleib von Schülern und Schülerinnen in der Schuleingangsphase, jahrgangsübergreifendem Unterricht oder entsprechend der Nachfrage im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens reagieren. Somit könnte die Ludgerusschule Hiltrup punktuell ergänzende Bedarfe aus dem Stadtteil über die 4-Zügigkeit hinaus abdecken. Durch die zusätzlichen Flächen bestünde zudem im Verwaltungsbereich die Möglichkeit, zusätzliche Verwaltungsflächen bereitzustellen, um der zunehmenden Verzahnung von Schule und OGS gerecht zu werden. Ausweichflächen stehen zur Verfügung Während einer Aufstockung des Baukörpers der Erweiterung aus dem Jahr 2014 sind die 4 vorhandenen Unterrichtsräume in diesem Trakt nicht nutzbar. Somit sind Ausweichflächen und Ersatzräume zu schaffen Dazu könnten die bereits zum jetzigen Schuljahr 2021/22 aufgestellten Fertigbauklassen in Anspruch genommen werden. Diese werden dann nicht wie geplant nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes abgebaut, sondern erst nach Fertigstellung der nunmehr vorgeschlagenen zusätzlichen Aufstockung. Diese Möglichkeit ist entscheidend für den Vorschlag, die zusätzliche Aufstockung direkt im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes zu realisieren. Aus planerischer Sicht ergeben sich weitere folgende Vorteile: Ein direkter konstruktiver und technischer Anschluss kann im Rahmen der laufenden Maßnahme hergestellt werden. gestalterischer und organisatorischer Vorteil Einsparung von Nebenkosten Geringere Beeinträchtigung des Schulbetriebes bei zusammengefassten Maßnahmen unter Ausnutzung der vorhandenen Fertigbauklassen. Angesichts des geplanten Bauablaufes und des limitierten Kostenrahmens des ursprünglichen Errichtungsbeschlusses (V/0705/2018/2) zum Ausbau zur vollen 4-Zügikeit wird ein separater Errichtungsbeschluss für die Aufstockung des Erweiterungsbaus aus dem Jahr 2014 angestrebt und die Umsetzung als zweiter Bauabschnitt vorgeschlagen. Ebenso müssen die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fristgerecht mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts bis Ende 2023 abgerufen werden. Mit Beginn des zweiten Bauabschnitts ist frühestens ab Mitte 2023 zu rechnen. Beide Bauabschnitte sind unabhängig voneinander realisierbar. Im Zuge der Vorentwurfsplanung für die Aufstockung des Bauteils D sind Schnittstellen zur bisher geplanten Erweiterung des Bauteils E (V/0705/2018/2) unvermeidbar. Diese machen eine Anpassung der bisherigen Planung für den Bauteil E erforderlich (Hochbau, T echnischeGebäudeausrüstung). Diese - 4 - V/0504/2021 werden im Rahmen des für den ersten Bauabschnitt im 1. Quartal 2022 zu fassenden Baubeschluss berücksichtigt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Anlage A Anlage 2: Lageplan
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Anlage A
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Anlage A zur V/0504/2021 Kurzüberblick Der vorgesehene Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur 4-Zügigkeit ist nach näherer Prüfung um die Aufstockung der Erweiterung aus dem Jahr 2014 zu erweitern. Durch die Erweiterung der Baumaßnahme um zusätzliche Räume werden positive Effekte erzielt und die Schule wird vorausschauend und zukunftssicher gestaltet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausbau der Ludgerusschule Hiltrup zur vollen 4- Zügigkeit um die Aufstockung der Erweiterung aus dem Jahr 2014 (4 Räume + Differenzierungsräume) zu erweitern. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301- Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind die Planungskosten in Höhe von 185.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Ausbau zur 4-Zügigkeit sowie die Erweiterung aus dem Jahr 2014 werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung. Ratsbeschlüsse der Stadt Münster zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden beim Ausbau berücksichtigt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0504/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.08.2021
- Erstellt
- 21.06.2021 12:40