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AN/0512/2017

Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2017, TOP 1.2

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (1)

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Anlage 1 Vorabauszug Rat vom 04.04.2017

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (1)

3905 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Piraten-Gruppe im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Rates  
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.03.2017 
 
AN/0512/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
 
Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten 
Sehr geehrte Frau Reker, 
die Antragsteller bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln-
Pass von bisher maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der 
jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zu erweitern. Somit haben 
künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit einem Haushaltseinkommen 
(Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über der 
Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der 
individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon 
werden insbesondere Geringverdiener profitieren.  
2. Die Werbung für den Köln-Pass muss intensiviert werden. Dazu 
sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und Meldehallen die 
Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes 
unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren, 
Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten 
öffentlichen Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache 
erfolgen, um verstärkt für den Köln-Pass zu werben.  
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Der Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von März 
2017 stellt für Köln und die umliegenden Kreise eine konstant hohe Armutsquote 
von 16,2 % fest, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dabei stellen 
die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen fest, dass die Ar-
mutsquote trotz steigender Beschäftigung unverändert hoch bleibt. Dies spricht 
für eine Zunahme des Anteils der Armen unter den Geringverdienern.  
In weiten Teilen von Politik und Verwaltung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, 
dass Geringverdiener ebenso wie Transferleistungsempfänger in finanziell prekä-
ren Verhältnissen leben und in vielen gesellschaftlichen Bereichen von Teilhabe 
ausgeschlossen sind. Es ist ungerecht, wenn prekäre Arbeitsverhältnisse dazu 
führen, dass Menschen trotz regelmäßiger Arbeit finanziell von gesellschaftlicher 
Teilhabe ausgeschlossen sind. Um diese Ungerechtigkeit zumindest abzumildern, 
steht der Köln-Pass Geringverdienern derzeit bis maximal 30 % über der Sozial-
hilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II offen.  
Eine Erhöhung auf maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regel-
bedarfsstufe des ALG II ist nur folgerichtig, um der weiter gestiegenen relativen 
Armut und damit verbundener fehlenden gesellschaftlichen Teilhabe innerhalb 
des Kreises der Geringverdiener Rechnung zu tragen. Der Köln-Pass soll allen 
Menschen in Köln soziale Teilhabe ermöglichen. Dies gilt gerade auch für diejeni-
gen, die trotz eigener Arbeit auf Grund ihres geringen Verdienstes von der sozia-
len Teilhabe ausgeschlossen sind. 
Die Stadtverwaltung verschickt den Köln-Pass dankenswerterweise unaufgefor-
dert an alle Leistungsempfänger, deren Bescheide von der Stadt verschickt wer-
den. Das hat wesentlich zu einer Vergrößerung des Empfängerkreises geführt. 
ALG II-Bescheiden kann der Köln-Pass nicht automatisch beigelegt werden, da 
diese zentral von Nürnberg aus verschickt werden. Bei ALG II-Empfängern und 
Geringverdienern muss deshalb verstärkte Werbung darauf hinwirken, möglichst 
vielen tatsächlich Berechtigten soziale Teilhabe mittels Köln-Pass zu ermöglichen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke 
gez. 
Michael Weisenstein 
gez. 
Thomas Hegenbarth 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführerin 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Sprecher  
Piraten-Gruppe

Anlage 1 Vorabauszug Rat vom 04.04.2017

1333 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Kramp 
Telefon:  (0221) 221-22061  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de 
Datum: 18.04.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 
04.04.2017 
öffentlich 
3 Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretun-
gen 
3.1 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen 
3.1.2 Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Pira-
ten betreffend "Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten" 
AN/0512/2017 
 
Gemäß Antrag der Ratsmitglieder Gärtner und Heuser beschließt der Rat, die Ange-
legenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung in die Haushaltsplanberatungen 
zu verweisen. 
 
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die zusätzlichen Kosten, die sich aus dem vorlie-
genden Antrag ergeben, bis zu diesem Zeitpunkt zu ermitteln und für die Beratungen 
bereit zu stellen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der 
Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt. 
 
____________ 
Anmerkungen: 
 
- Ratsmitglied Judith Wolter verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punk-
tes endgültig.

- Ratsmitglied Stefan Götz trifft zur Sitzung ein. 
 
- Bürgermeisterin Scho-Antwerpes übernimmt die Sitzungsleitung.

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

3933 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Piraten-Gruppe im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Rates  
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.03.2017 
 
AN/0512/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
Finanzausschuss  
Rat  
 
Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten 
Sehr geehrte Frau Reker, 
die Antragsteller bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln-
Pass von bisher maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der 
jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zu erweitern. Somit haben 
künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit einem Haushaltseinkommen 
(Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über der 
Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der 
individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon 
werden insbesondere Geringverdiener profitieren.  
2. Die Werbung für den Köln-Pass muss intensiviert werden. Dazu 
sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und Meldehallen die 
Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes 
unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren, 
Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten 
öffentlichen Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache 
erfolgen, um verstärkt für den Köln-Pass zu werben.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Der Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von März 
2017 stellt für Köln und die umliegenden Kreise eine konstant hohe Armutsquote 
von 16,2 % fest, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dabei stellen 
die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen fest, dass die Ar-
mutsquote trotz steigender Beschäftigung unverändert hoch bleibt. Dies spricht 
für eine Zunahme des Anteils der Armen unter den Geringverdienern.  
In weiten Teilen von Politik und Verwaltung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, 
dass Geringverdiener ebenso wie Transferleistungsempfänger in finanziell prekä-
ren Verhältnissen leben und in vielen gesellschaftlichen Bereichen von Teilhabe 
ausgeschlossen sind. Es ist ungerecht, wenn prekäre Arbeitsverhältnisse dazu 
führen, dass Menschen trotz regelmäßiger Arbeit finanziell von gesellschaftlicher 
Teilhabe ausgeschlossen sind. Um diese Ungerechtigkeit zumindest abzumildern, 
steht der Köln-Pass Geringverdienern derzeit bis maximal 30 % über der Sozial-
hilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II offen.  
Eine Erhöhung auf maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regel-
bedarfsstufe des ALG II ist nur folgerichtig, um der weiter gestiegenen relativen 
Armut und damit verbundener fehlenden gesellschaftlichen Teilhabe innerhalb 
des Kreises der Geringverdiener Rechnung zu tragen. Der Köln-Pass soll allen 
Menschen in Köln soziale Teilhabe ermöglichen. Dies gilt gerade auch für diejeni-
gen, die trotz eigener Arbeit auf Grund ihres geringen Verdienstes von der sozia-
len Teilhabe ausgeschlossen sind. 
Die Stadtverwaltung verschickt den Köln-Pass dankenswerterweise unaufgefor-
dert an alle Leistungsempfänger, deren Bescheide von der Stadt verschickt wer-
den. Das hat wesentlich zu einer Vergrößerung des Empfängerkreises geführt. 
ALG II-Bescheiden kann der Köln-Pass nicht automatisch beigelegt werden, da 
diese zentral von Nürnberg aus verschickt werden. Bei ALG II-Empfängern und 
Geringverdienern muss deshalb verstärkte Werbung darauf hinwirken, möglichst 
vielen tatsächlich Berechtigten soziale Teilhabe mittels Köln-Pass zu ermöglichen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke 
gez. 
Michael Weisenstein 
gez. 
Thomas Hegenbarth 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführerin 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE 
Sprecher  
Piraten-Gruppe

- 3 -

Beratungsverlauf (3)

04.04.2017 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.11.2017 Rat
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0512/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27