AN/0512/2017
Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (1)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Piraten-Gruppe im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.03.2017 AN/0512/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten Sehr geehrte Frau Reker, die Antragsteller bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln- Pass von bisher maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zu erweitern. Somit haben künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit einem Haushaltseinkommen (Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon werden insbesondere Geringverdiener profitieren. 2. Die Werbung für den Köln-Pass muss intensiviert werden. Dazu sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und Meldehallen die Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren, Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten öffentlichen Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache erfolgen, um verstärkt für den Köln-Pass zu werben. Begründung: - 2 - Der Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von März 2017 stellt für Köln und die umliegenden Kreise eine konstant hohe Armutsquote von 16,2 % fest, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dabei stellen die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen fest, dass die Ar- mutsquote trotz steigender Beschäftigung unverändert hoch bleibt. Dies spricht für eine Zunahme des Anteils der Armen unter den Geringverdienern. In weiten Teilen von Politik und Verwaltung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Geringverdiener ebenso wie Transferleistungsempfänger in finanziell prekä- ren Verhältnissen leben und in vielen gesellschaftlichen Bereichen von Teilhabe ausgeschlossen sind. Es ist ungerecht, wenn prekäre Arbeitsverhältnisse dazu führen, dass Menschen trotz regelmäßiger Arbeit finanziell von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Um diese Ungerechtigkeit zumindest abzumildern, steht der Köln-Pass Geringverdienern derzeit bis maximal 30 % über der Sozial- hilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II offen. Eine Erhöhung auf maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regel- bedarfsstufe des ALG II ist nur folgerichtig, um der weiter gestiegenen relativen Armut und damit verbundener fehlenden gesellschaftlichen Teilhabe innerhalb des Kreises der Geringverdiener Rechnung zu tragen. Der Köln-Pass soll allen Menschen in Köln soziale Teilhabe ermöglichen. Dies gilt gerade auch für diejeni- gen, die trotz eigener Arbeit auf Grund ihres geringen Verdienstes von der sozia- len Teilhabe ausgeschlossen sind. Die Stadtverwaltung verschickt den Köln-Pass dankenswerterweise unaufgefor- dert an alle Leistungsempfänger, deren Bescheide von der Stadt verschickt wer- den. Das hat wesentlich zu einer Vergrößerung des Empfängerkreises geführt. ALG II-Bescheiden kann der Köln-Pass nicht automatisch beigelegt werden, da diese zentral von Nürnberg aus verschickt werden. Bei ALG II-Empfängern und Geringverdienern muss deshalb verstärkte Werbung darauf hinwirken, möglichst vielen tatsächlich Berechtigten soziale Teilhabe mittels Köln-Pass zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein gez. Thomas Hegenbarth SPD- Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Sprecher Piraten-Gruppe
Anlage 1 Vorabauszug Rat vom 04.04.2017
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Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 18.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 04.04.2017 öffentlich 3 Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretun- gen 3.1 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks- vertretungen 3.1.2 Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Pira- ten betreffend "Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten" AN/0512/2017 Gemäß Antrag der Ratsmitglieder Gärtner und Heuser beschließt der Rat, die Ange- legenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die zusätzlichen Kosten, die sich aus dem vorlie- genden Antrag ergeben, bis zu diesem Zeitpunkt zu ermitteln und für die Beratungen bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt. ____________ Anmerkungen: - Ratsmitglied Judith Wolter verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punk- tes endgültig. - Ratsmitglied Stefan Götz trifft zur Sitzung ein. - Bürgermeisterin Scho-Antwerpes übernimmt die Sitzungsleitung.
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln Piraten-Gruppe im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 23.03.2017 AN/0512/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 Finanzausschuss Rat Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten Sehr geehrte Frau Reker, die Antragsteller bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln- Pass von bisher maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zu erweitern. Somit haben künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit einem Haushaltseinkommen (Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon werden insbesondere Geringverdiener profitieren. 2. Die Werbung für den Köln-Pass muss intensiviert werden. Dazu sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und Meldehallen die Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren, Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten öffentlichen Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache erfolgen, um verstärkt für den Köln-Pass zu werben. - 2 - Begründung: Der Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von März 2017 stellt für Köln und die umliegenden Kreise eine konstant hohe Armutsquote von 16,2 % fest, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dabei stellen die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen fest, dass die Ar- mutsquote trotz steigender Beschäftigung unverändert hoch bleibt. Dies spricht für eine Zunahme des Anteils der Armen unter den Geringverdienern. In weiten Teilen von Politik und Verwaltung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Geringverdiener ebenso wie Transferleistungsempfänger in finanziell prekä- ren Verhältnissen leben und in vielen gesellschaftlichen Bereichen von Teilhabe ausgeschlossen sind. Es ist ungerecht, wenn prekäre Arbeitsverhältnisse dazu führen, dass Menschen trotz regelmäßiger Arbeit finanziell von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Um diese Ungerechtigkeit zumindest abzumildern, steht der Köln-Pass Geringverdienern derzeit bis maximal 30 % über der Sozial- hilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II offen. Eine Erhöhung auf maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regel- bedarfsstufe des ALG II ist nur folgerichtig, um der weiter gestiegenen relativen Armut und damit verbundener fehlenden gesellschaftlichen Teilhabe innerhalb des Kreises der Geringverdiener Rechnung zu tragen. Der Köln-Pass soll allen Menschen in Köln soziale Teilhabe ermöglichen. Dies gilt gerade auch für diejeni- gen, die trotz eigener Arbeit auf Grund ihres geringen Verdienstes von der sozia- len Teilhabe ausgeschlossen sind. Die Stadtverwaltung verschickt den Köln-Pass dankenswerterweise unaufgefor- dert an alle Leistungsempfänger, deren Bescheide von der Stadt verschickt wer- den. Das hat wesentlich zu einer Vergrößerung des Empfängerkreises geführt. ALG II-Bescheiden kann der Köln-Pass nicht automatisch beigelegt werden, da diese zentral von Nürnberg aus verschickt werden. Bei ALG II-Empfängern und Geringverdienern muss deshalb verstärkte Werbung darauf hinwirken, möglichst vielen tatsächlich Berechtigten soziale Teilhabe mittels Köln-Pass zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein gez. Thomas Hegenbarth SPD- Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE Sprecher Piraten-Gruppe - 3 -
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0512/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27