Mandari Insight

2978/2025

Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 13.9

Anlage 3 Synopse Geschäftsordnung

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Ansehen

Anlage 2 Geschäftsordnung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5, Auszug BAB vom 04.05.2026

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Ansehen

Anlage 4 Nachbesetzung und finale Zusammensetzung

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Ansehen

Anlage 3 Synopse Geschäftsordnung

18580 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
Was ändert sich in der Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Bera-
tungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (kurz: Beratungsgremium ÖB)? (Sy-
nopse) 
 
Präambel  
Nach einer 2015 gestarteten intensiven 
Entwicklungs- und Erprobungsphase hat 
der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die 
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk 
für die Stadt Köln beschlossen, das 
schrittweise umgesetzt und dabei ler-
nend weiterentwickelt wird.  
 
 
Dieser Prozess wurde von Beginn an 
durch ein trialogisches Gremium getra-
gen, in welchem sich engagierte Bür-
ger*innen, Verwaltungsmitarbeitende so-
wie Politiker*innen für die Beteiligungs-
kultur in Köln einsetzen. 
Mit der Ende 2020 begonnenen Ratspe-
riode wurde der bisherige Ausschuss für 
Anregungen und Beschwerden zu einem 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre-
gungen und Beschwerden erweitert. Mit 
dieser Weiterentwicklung sind die Haupt-
funktionen und Themen des trialogisch 
konstituierten Beirats Öffentlichkeitsbe-
teiligung nun in einem Ausschuss des 
Rates der Stadt Köln verbindlich positio-
niert. Um die Einbindung der stadtgesell-
schaftlichen Perspektive in diesem Rah-
men fortzuführen und damit den Trialog 
zwischen Politik, Stadtgesellschaft und 
Verwaltung weiterhin sicherzustellen, 
wurde zum 01.03.2023 gemäß Ratsbe-
schluss das stadtgesellschaftliche Bera-
tungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung 
gebildet und der bisherige Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung im Gegenzug aufge-
löst. 
 
Präambel  
Nach einer 2015 gestarteten intensiven 
Entwicklungs- und Erprobungsphase hat 
der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die 
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk 
für die Stadt Köln beschlossen.  
Die Leitlinien wurden schrittweise umge-
setzt und dabei fortlaufend weiterentwi-
ckelt. Seit dem 1. November 2025 gelten 
die Leitlinien flächendeckend. 
 
Dieser Prozess wurde von Beginn an 
durch ein trialogisches Gremium getra-
gen, in dem sich engagierte Bürger*in-
nen, Verwaltungsmitarbeitende sowie 
Politiker*innen für die Beteiligungskultur 
in Köln einsetzten. 
Die Hauptfunktionen und Themen des 
Gremiums haben sich im Zeitverlauf 
durch die Weiterentwicklung der Beteili-
gungskultur verändert.  
Mittlerweile verfügt Köln über eine gut 
etablierte Beteiligungsstruktur, die auf 
drei miteinander verknüpften Dimensio-
nen basiert. Der Trialog dieser drei Di-
mensionen bildet das Fundament der 
Beteiligungskultur in Köln: 
1. Verwaltung: Der Verwaltungsteil 
des kooperativen Büros für Öffent-
lichkeitsbeteiligung als interne Be-
ratungseinheit, Kompetenz- und 
Koordinierungsstelle für Beteili-
gung. 
 
2. Politik: Der Ausschuss Bürgerbe-
teiligung, Anregungen und Be-
schwerden (Ausschuss BAB) als 
politisches Gremium, das vorbera-

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt 
die unterstützende Arbeit des Beratungs-
gremiums für den Ausschuss für Bürger-
beteiligung, Anregungen und Beschwer-
den. 
 
 
 
tend in Grundsatzfragen der Be-
teiligungskultur in Köln und der 
Umsetzung und Weiterentwick-
lung der Leitlinien für Öffentlich-
keitsbeteiligung zu beteiligen ist. 
 
3. Stadtgesellschaft: Der stadtge-
sellschaftliche Teil des kooperati-
ven Büros für Öffentlichkeitsbetei-
ligung sowie das stadtgesell-
schaftliche Beratungsgremium Öf-
fentlichkeitsbeteiligung (Bera-
tungsgremium ÖB), das den Aus-
schuss BAB aus stadtgesell-
schaftlicher Perspektive berät. 
Das Beratungsgremium ÖB wurde 
zum 1. März 2023 gemäß Ratsbe-
schluss eingerichtet (Vorlage 
4294/2022). 
 
Die vorliegende Version der Geschäfts-
ordnung regelt die unterstützende Arbeit 
des Beratungsgremiums für den Aus-
schuss für Bürgerbeteiligung, Anregun-
gen und Beschwerden. Sie basiert auf 
der Version vom 23. Januar 2023, die mit 
Neueinrichtung des Beratungsgremiums 
ÖB ebenfalls vom Rat beschlossen 
wurde (Vorlage 4294/2022). 
§ 1 Aufgaben und Funktionen des Be-
ratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium ÖB be-
rät den Ausschuss Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Be-
schwerden (kurz: Ausschuss 
BAB) unabhängig. Es wird vom 
Rat eingerichtet, um die stadt-
gesellschaftliche Perspektive in 
den Ausschuss BAB einzubrin-
gen. 
(2) Gegenstand der Beratung kön-
nen Themen und Angelegen-
heiten sein, zu denen der Aus-
schuss BAB  gemäß § 10  (2), 
Ziffer 1 und  3 der Zuständig-
keitsordnung der  Stadt Köln 
vorberatend zu beteiligen ist: 
§ 1 Aufgaben und Funktionen des Be-
ratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium ÖB be-
rät den Ausschuss Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Be-
schwerden (kurz: Ausschuss 
BAB) unabhängig. Es wird vom 
Rat eingerichtet, um die stadt-
gesellschaftliche Perspektive in 
den Ausschuss BAB einzubrin-
gen. 
(2) Gegenstand der Beratung kön-
nen Themen und Angelegenhei-
ten sein, zu denen der Aus-
schuss BAB gemäß § 10 (2), Zif-
fer 1 und 3 der Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Köln vorbera-
tend zu beteiligen ist:

3 
 
• Grundsatzfragen der Be-
teiligungskultur in Köln 
• Umsetzung und Weiter-
entwicklung der Leitlinien 
für Öffentlichkeitsbeteili-
gung der Stadt Köln 
sowie insbesondere die jähr-
liche Reflexion zum Stand 
und zur Weiterentwicklung 
der Beteiligungskultur in 
Köln, z. B.: 
• der jährliche Bericht des 
Büros für Öffentlichkeits-
beteiligung für den  
Ausschuss BAB zu 
Stand und Ausblick der 
Systematischen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
• der jährliche Bericht des 
Büros für Öffentlich-
keitsbeteiligung zum 
Förderprogramm „För-
derung der politischen 
Partizipation“ 
• die zum Abschluss einer 
Ratsperiode geplante 
Reflexion der Zusam-
menarbeit zwischen Be-
ratungsgremium ÖB und 
Ausschuss BAB und da-
raus resultierende Emp-
fehlungen zur Weiter-
entwicklung sowie zur 
Zusammensetzung des 
Beratungsgremiums ÖB 
in der folgenden Rats-
periode 
• der jährliche Rechen-
schaftsbericht des Bera-
tungsgremiums ÖB zur 
Einbeziehung unter-
schiedlicher Perspekti-
ven in seine Arbeit 
• Grundsatzfragen der Be-
teiligungskultur in Köln 
• Umsetzung und Weiter-
entwicklung der Leitlinien 
für Öffentlichkeitsbeteili-
gung der Stadt Köln 
sowie insbesondere die jähr-
liche Reflexion zum Stand 
und zur Weiterentwicklung 
der Beteiligungskultur in 
Köln, z. B.: 
• der jährliche Bericht des 
Büros für Öffentlichkeits-
beteiligung für den  
Ausschuss BAB zu 
Stand und Ausblick der 
Systematischen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
• der jährliche Bericht des 
Büros für Öffentlich-
keitsbeteiligung zum 
Förderprogramm „För-
derung der politischen 
Partizipation“ 
• die zum Abschluss einer 
Ratsperiode geplante 
Reflexion der Zusam-
menarbeit zwischen Be-
ratungsgremium ÖB und 
Ausschuss BAB und da-
raus resultierende Emp-
fehlungen zur Weiterent-
wicklung sowie zur Zu-
sammensetzung des 
Beratungsgremiums ÖB 
in der folgenden Ratspe-
riode 
• der jährliche Rechen-
schaftsbericht des Bera-
tungsgremiums ÖB zur 
Einbeziehung unter-
schiedlicher Perspektiven 
in seine Arbeit

4 
 
(3) Der Ausschuss BAB kann die 
beiden Vertretungen des 
stadtgesellschaftlichen Bera-
tungsgremiums ÖB (siehe §2 
Abs. 2 der GeschO) überdies 
in die Beratung zu Vorlagen 
und Einzelfragen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung in Köln 
einbeziehen. 
(4) Darüber hinaus kann das Bera-
tungsgremium ÖB Stellungnah-
men für den Ausschuss BAB 
fertigen. 
(5) Die Mitarbeit im Beratungsgre-
mium ÖB ist ein Ehrenamt. 
 
 
§ 2 Zusammensetzung und Amtszeit 
des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium ÖB besteht 
aus acht Mitgliedern und acht stellvertre-
tenden Mitgliedern. Sie werden vom Rat 
jeweils für die Dauer der Ratsperiode be-
nannt. 
Für die laufende Ratsperiode (bis 2024) 
werden hiervon abweichend fünf stellver-
tretende Mitglieder vom Rat benannt. 
 
 
 
 
 
 
(2) In der ersten Sitzung des Beratungs-
gremiums ÖB wählen die Mitglieder 
ein*en Vor-sitzende*n sowie dessen*de-
ren Stellvertretung für die Dauer der ak-
tuellen Ratsperiode. Der*die Vorsitzende 
des Beratungsgremiums ÖB und des-
sen*deren Stellvertretung können als 
Sachverständige für Themen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung vom Ausschuss BAB 
zu dessen Beratungen hinzugezogen 
(3) Der Ausschuss BAB kann die 
beiden Vorsitzenden des 
stadtgesellschaftlichen Bera-
tungsgremiums ÖB (siehe §2 
Abs. 2 der GeschO) überdies 
in die Beratung zu Vorlagen 
und Einzelfragen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung in Köln 
einbeziehen. 
(4) Darüber hinaus kann das Bera-
tungsgremium ÖB Stellungnah-
men für den Ausschuss BAB 
fertigen. 
(5) Die Mitarbeit im Beratungsgre-
mium ÖB ist ein Ehrenamt. 
 
 
§ 2 Zusammensetzung und Amtszeit 
des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium ÖB besteht 
aus 16 Mitgliedern. Jedes Mitglied ver-
fügt über eine Stimme. Je zwei Mitglieder 
vertreten eine der folgenden acht Per-
spektiven im Beratungsgremium (alle im 
Kontext von Beteiligungsthemen):  
• Jugend und Bildung 
• Senior*innen 
• Migration und Integration 
• Inklusion 
• Stadtteil-/Veedelsstrukturen 
• Zivilgesellschaftliche Organisatio-
nen und Vereine 
• Queere Kölner Communities 
• Wirtschaft 
 
(2) In der ersten oder zweiten Sitzung 
des Beratungsgremiums ÖB wählen die 
Mitglieder ein*en Vor-sitzende*n sowie 
dessen*deren Stellvertretung für die 
Dauer der aktuellen Ratsperiode. Der*die 
Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB 
und dessen*deren Stellvertretung kön-
nen als Sachverständige für Themen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung vom Aus-

5 
 
werden. Themen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung sind insbesondere die Themen 
unter Tagesordnungspunkt 4 der Sitzun-
gen des BAB. 
 
 
(3) Die Besetzung des Beratungsgremi-
ums ÖB wird auf Vorschlag der Verwal-
tung nach Vorberatung im Ausschuss 
BAB durch den Rat beschlossen. Bei der 
Zusammensetzung soll die demografi-
sche Vielfalt der Stadtgesellschaft be-
rücksichtigt werden. 
 
 
schuss BAB zu dessen Beratungen hin-
zugezogen werden. Themen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung sind insbesondere 
die Themen unter Tagesordnungspunkt 
4 der Sitzungen des BAB. 
 
(3) Die Besetzung des Beratungsgremi-
ums ÖB wird auf Vorschlag der Verwal-
tung durch den Ausschuss BAB be-
schlossen und kann zu Beginn der Rats-
periode sowie während dessen erfolgen, 
sofern Nachbesetzungen erforderlich 
sind. Grundsätzlich werden die Mitglieder 
für die Dauer der Ratsperiode benannt. 
Bei der Zusammensetzung soll die de-
mografische Vielfalt der Stadtgesell-
schaft berücksichtigt werden. Zugleich ist 
die Sicherstellung der Wissensbewah-
rung aus der bisherigen Gremienarbeit 
angemessen zu berücksichtigen. 
 
(4) Die Ermittlung geeigneter Personen 
für die jeweiligen Perspektiven erfolgt auf 
Grundlage transparenter und nachvoll-
ziehbarer Kriterien durch die Verwaltung. 
Maßgeblich sind insbesondere fachliche 
Eignung und Erfahrung im Bereich der 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Teilhabe, 
die Bereitschaft zur aktiven und unab-
hängigen Mitwirkung in dem stadtgesell-
schaftlichen Gremium sowie die ange-
messene Abbildung der vielfältigen Le-
bensrealitäten der Kölner Stadtgesell-
schaft. 
 
(5) Zur Gewinnung geeigneter Personen 
können sowohl öffentliche Ausschreibun-
gen als auch gezielte Formen der An-
sprache durch die Verwaltung genutzt 
werden. 
§ 3 Arbeitsweise und Organisation 
des Beratungsgremiums ÖB 
3.1 Geschäftsstelle des Beratungs-
gremiums ÖB 
(1) Der städtische Teil des kooperativen 
Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
§ 3 Arbeitsweise und Organisation 
des Beratungsgremiums ÖB 
3.1 Geschäftsstelle des Beratungs-
gremiums ÖB 
(1) Der städtische Teil des kooperativen 
Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die

6 
 
die Geschäftsstelle des Beratungsgremi-
ums ÖB. 
(2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sit-
zungen des Beratungsgremiums ÖB ein, 
bereitet gemeinsam mit dem stadtgesell-
schaftlichen Teil des kooperativen Büros 
für Öffentlichkeitsbeteiligung die Sitzun-
gen vor und ist für die Niederschrift ver-
antwortlich. Sie erstellt insbesondere 
auch die Mitteilungsvorlagen, mit denen 
die Stellungnahmen und Empfehlungen 
des Beratungsgremiums ÖB in den politi-
schen Beratungsprozess einfließen. 
 
 
(3) Die Sitzungen des Beratungsgremi-
ums ÖB werden durch die Geschäfts-
stelle, dem stadtgesellschaftlichen Teil 
des kooperativen Büros für Öffentlich-
keitsbeteiligung oder eine*n von der Ge-
schäftsstelle beauftragten externen 
Dienstleister*in moderiert.  
Geschäftsstelle des Beratungsgremiums 
ÖB. 
(2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sit-
zungen des Beratungsgremiums ÖB ein, 
bereitet gemeinsam mit dem stadtgesell-
schaftlichen Teil des kooperativen Büros 
für Öffentlichkeitsbeteiligung die Sitzun-
gen vor und ist für die Versendung und 
Veröffentlichung der Niederschrift verant-
wortlich. Sie erstellt insbesondere auch 
die Mitteilungsvorlagen, mit denen die 
Stellungnahmen und Empfehlungen des 
Beratungsgremiums ÖB in den politi-
schen Beratungsprozess einfließen. 
 
(3) Die Sitzungen des Beratungsgremi-
ums werden durch die Geschäftsstelle, 
dem stadtgesellschaftlichen Teil des ko-
operativen Büros für Öffentlichkeitsbetei-
ligung, dem*r Vorsitzenden oder sei-
ner*ihrer Stellvertretung oder eine*n von 
der Geschäftsstelle beauftragten Dienst-
leister*in moderiert. 
3.2 Sitzungsorganisation des Bera-
tungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium tagt mindes-
tens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) 
genannten jährlichen Anlässen. Der Sit-
zungstermin wird von der Geschäfts-
stelle (siehe 3.1) festgelegt. 
(2) Die Anzahl der weiteren Sitzungster-
mine des Beratungsgremiums ÖB orien-
tiert sich an den Sitzungen des Aus-
schusses BAB und wird von der Ge-
schäftsstelle (siehe 3.1) jeweils für das 
folgende Kalenderjahr so festgelegt, 
dass das Beratungsgremium vor den Sit-
zungen des Ausschusses BAB tagen 
kann. 
(3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) 
stimmt mit der*dem Vorsitzenden des 
Beratungsgremiums ÖB (siehe § 2 (2)) 
ab, ob es auf der Tagesordnung des 
Ausschusses BAB Themen gibt, für die 
die Durchführung einer Sitzung des Be-
ratungsgremiums angezeigt ist und/oder 
ob es Themen gibt, die das Beratungs-
gremium eigeninitiativ in seiner Sitzung 
3.2 Sitzungsorganisation des Bera-
tungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium tagt mindes-
tens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) ge-
nannten jährlichen Anlässen. Der Sit-
zungstermin wird von der Geschäftsstelle 
(siehe 3.1) festgelegt. 
(2) Die Anzahl der weiteren Sitzungster-
mine des Beratungsgremiums ÖB orien-
tiert sich an den Sitzungen des Aus-
schusses BAB und wird von der Ge-
schäftsstelle (siehe 3.1) jeweils für das 
folgende Kalenderjahr so festgelegt, 
dass das Beratungsgremium vor den Sit-
zungen des Ausschusses BAB tagen 
kann. 
(3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) 
stimmt mit der*dem Vorsitzenden des 
Beratungsgremiums ÖB (siehe § 2 (2)) 
ab, ob es auf der Tagesordnung des 
Ausschusses BAB Themen gibt, für die 
die Durchführung einer Sitzung des Be-
ratungsgremiums angezeigt ist und/oder 
ob es Themen gibt, die das Beratungs-
gremium eigeninitiativ in seiner Sitzung

7 
 
behandeln möchte. Anderenfalls wird die 
Sitzung des Beratungsgremiums durch 
die*den Vorsitzenden abgesagt. 
 
(4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (5) 
genannten Aufgabe kann das Beratungs-
gremium über die Geschäftsstelle gezielt 
Gäste für fachliche Impulse zu seinen 
entsprechenden Sitzungen einladen. 
(5) Die Sitzungen des Beratungsgremi-
ums ÖB sind öffentlich. Das Beratungs-
gremium ÖB kann Gästen Rederecht ge-
währen. 
(6) Beschlüsse werden mit Stimmen-
mehrheit gefasst. 
 
3.3 Niederschrift der Sitzungen des 
Beratungsgremiums ÖB 
(1) Die Sitzungen des Beratungsgremi-
ums ÖB werden von der Geschäftsstelle 
(siehe 3.1) protokolliert und von der*dem 
Vorsitzenden unterzeichnet.  
 
 
 
Der Entwurf der Niederschrift wird im 
Nachgang an die Sitzungen innerhalb 
von drei Arbeitstagen an die Mitglieder 
und stellvertretenden Mitglieder versen-
det. Sie enthält die Ergebnisse der Sit-
zung.  
 
(2) Die Mitglieder und stellvertretenden 
Mitglieder haben die Möglichkeit, die 
Niederschrift innerhalb von sechs Ar-
beitstagen nach Zusendung zu prüfen 
und Ergänzungs- oder Änderungswün-
sche an die Geschäftsstelle zurückzu-
melden. Diese werden der Niederschrift 
als Anlage beigefügt.  
Ergänzender Hinweis: Sofern Be-
schlüsse des Beratungsgremiums ÖB in 
die Folgesitzung des Ausschusses BAB 
eingebracht werden, muss dies aufgrund 
der zeitlichen Fristen gegebenenfalls 
ohne vorherige Abstimmung der Nieder-
behandeln möchte. Anderenfalls wird die 
Sitzung des Beratungsgremiums durch 
die*den Vorsitzenden über die Ge-
schäftsstelle abgesagt. 
(4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (2 
und 4) genannten Aufgaben kann das 
Beratungsgremium über die Geschäfts-
stelle gezielt Gäste für fachliche Impulse 
zu seinen entsprechenden Sitzungen 
einladen. 
(5) Die Sitzungen des Beratungsgremi-
ums ÖB sind öffentlich. Das Beratungs-
gremium ÖB kann Gästen Rederecht ge-
währen. 
(6) Beschlüsse werden mit Stimmen-
mehrheit gefasst. 
 
3.3 Niederschrift der Sitzungen des 
Beratungsgremiums ÖB  
(1) Die Sitzungen des Beratungsgremi-
ums ÖB werden von der Geschäftsstelle 
(siehe 3.1) oder dem stadtgesellschaftli-
chen Teil des kooperativen Büros für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung protokolliert und 
von der*dem Vorsitzenden unterzeich-
net.  
Der Entwurf der Niederschrift wird im 
Nachgang an die Sitzungen innerhalb 
von drei Arbeitstagen an die Mitglieder 
versendet. Sie enthält die Ergebnisse der 
Sitzung. 
 
(2) Die Mitglieder haben die Möglich-
keit, die Niederschrift innerhalb von 
sechs Arbeitstagen nach Zusendung zu 
prüfen und Ergänzungs- oder Ände-
rungswünsche an die Geschäftsstelle 
zurückzumelden. Diese werden der 
Niederschrift als Anlage beigefügt.  
 
Ergänzender Hinweis: Sofern Be-
schlüsse des Beratungsgremiums ÖB 
in die Folgesitzung des Ausschusses 
BAB eingebracht werden, muss dies 
aufgrund der zeitlichen Fristen gegebe-
nenfalls ohne vorherige Abstimmung 
der Niederschrift erfolgen. Die fehlende

8 
 
 
schrift erfolgen. Die fehlende Abstim-
mung wird in der Vorlage kenntlich ge-
macht. 
 
 
(3) Die finale Niederschrift wird den Mit-
gliedern und stellvertretenden Mitglie-
dern per E-Mail zugesandt und auf der 
Webseite der Stadt Köln zur Öffentlich-
keitsbeteiligung veröffentlicht.  
 
§ 4 Änderung der Geschäftsordnung 
 
Über Änderungen der Geschäftsord-
nung entscheidet der Rat. 
 
Abstimmung wird in der Vorlage kennt-
lich gemacht. 
 
(3) Die finale Niederschrift wird den Mit-
gliedern per E-Mail zugesandt und auf 
der Webseite der Stadt Köln zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung veröffentlicht.  
 
 
§ 4 Änderung der Geschäftsordnung 
 
Über Änderungen der Geschäftsord-
nung entscheidet der Rat.

Anlage 2 Geschäftsordnung

10053 Zeichen

Geschäftsordnung des 
stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlich-
keitsbeteiligung (kurz: Beratungsgremium ÖB) 
Version vom 20.03.2026 
 
 
(Fassung gemäß Beschluss des Rates der Stadt Köln vom xx.xx.xxxx)

2  
Präambel 
 
Nach einer 2015 gestarteten intensiven Entwicklungs - und Erprobungsphase 
hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteili-
gung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die Stadt Köln beschlossen. 
Die Leitlinien wurden schrittweise umgesetzt und dabei fortlaufend weiterent-
wickelt. Seit dem 1. November 2025 gelten die Leitlinien flächendeckend. 
Dieser Prozess wurde von Beginn an durch ein trialogisches Gremium getra-
gen, in dem sich engagierte Bürger*innen, Verwaltungsmitarbeitende sowie 
Politiker*innen für die Beteiligungskultur in Köln einsetzten. 
 
Die Hauptfunktionen und Themen des Gremiums haben sich im Zeitverlauf 
durch die Weiterentwicklung der Beteiligungskultur verändert.  
Mittlerweile verfügt Köln über eine gut etablierte Beteiligungsstruktur, die auf 
drei miteinander verknüpften Dimensionen basiert. Der Trialog dieser drei Di-
mensionen bildet das Fundament der Beteiligungskultur in Köln: 
 
1. Verwaltung: Der Verwaltungsteil des kooperativen Büros für Öffentlich-
keitsbeteiligung als interne Beratungseinheit, Kompetenz - und Koordinie-
rungsstelle für Beteiligung. 
 
2. Politik: Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
(Ausschuss BAB) als politisches Gremium, das vorberatend in Grundsatzfra-
gen der Beteiligungskultur in Köln und der Umsetzung und Weiterentwicklung 
der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zu beteiligen ist. 
 
3. Stadtgesellschaft: Der stadtgesellschaftliche Teil des kooperativen Büros 
für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das stadtgesellschaftliche Beratungsgre-
mium Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB), das den Ausschuss 
BAB aus stadtgesellschaftlicher Perspektive berät. Das B eratungsgremium 
ÖB wurde zum 1. März 2023 gemäß Ratsbeschluss eingerichtet (Vorlage 
4294/2022). 
 
Die vorliegende Version der Geschäftsordnung regelt die unterstützende Ar-
beit des Beratungsgremiums für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre-
gungen und Beschwerden. Sie basiert auf der Version vom 23. Januar 2023, 
die mit Neueinrichtung des B eratungsgremiums ÖB ebenfalls vom Rat be-
schlossen wurde (Vorlage 4294/2022).

3  
§ 1 Aufgaben und Funktionen des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium ÖB berät den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen 
und Beschwerden (kurz: Ausschuss BAB) unabhängig. Es wird vom Rat eingerichtet, 
um die stadtgesellschaftliche Perspektive in den Ausschuss BAB einzubringen. 
(2) Gegenstand der Beratung können Themen und Angelegenheiten sein, zu denen der 
Ausschuss BAB gemäß § 10 (2), Ziffer 1 und 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln vorberatend zu beteiligen ist: 
• Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln 
• Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
der Stadt Köln 
sowie insbesondere die jährliche Reflexion zum Stand und zur Weiterentwicklung 
der Beteiligungskultur in Köln, z. B.: 
• der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung für den  
Ausschuss BAB zu Stand und Ausblick der Systematischen Öffentlichkeits-
beteiligung 
• der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Förderpro- 
gramm „Förderung der politischen Partizipation“ 
• die zum Abschluss einer Ratsperiode geplante Reflexion der Zusammen- 
arbeit zwischen Beratungsgremium ÖB und Ausschuss BAB und daraus  
resultierende Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowie zur Zusammen-
setzung des Beratungsgremiums ÖB in der folgenden Ratsperiode 
• der jährliche Rechenschaftsbericht des Beratungsgremiums ÖB zur 
 Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven in seine Arbeit 
(3) Der Ausschuss BAB kann die beiden Vorsitzenden des stadtgesellschaftlichen Be-
ratungsgremiums ÖB (siehe §2 Abs. 2 der GeschO) überdies in die Beratung zu 
Vorlagen und Einzelfragen einbeziehen. 
(4) Darüber hinaus kann das Beratungsgremium ÖB Stellungnahmen für den Ausschuss 
BAB fertigen. 
(5) Die Mitarbeit im Beratungsgremium ÖB ist ein Ehrenamt.

4  
§ 2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium ÖB besteht aus 16 Mitgliedern. Jedes Mitglied verfügt über 
eine Stimme. Je zwei Mitglieder vertreten eine der folgenden acht Perspektiven im 
Beratungsgremium (alle im Kontext von Beteiligungsthemen): 
• Jugend und Bildung 
• Senior*innen 
• Migration und Integration 
• Inklusion 
• Stadtteil-/Veedelsstrukturen 
• Zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine 
• Queere Kölner Communities 
• Wirtschaft 
(2) In der ersten oder zweiten Sitzung des Beratungsgremiums wählen die Mitglieder 
eine*n Vorsitzende*n sowie eine stellvertretende Vorsitzende*n für die Dauer der je-
weiligen Ratsperiode. Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB und des-
sen*deren Stellvertretung können als Sachverständige für Themen der Öffentlich-
keitsbeteiligung vom Ausschuss BAB zu dessen Beratungen hinzugezogen werden. 
Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insbesondere die Themen unter Tages-
ordnungspunkt 4 der Sitzungen des BAB. 
(3) Die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB wird auf Vorschlag der Verwaltung durch 
den Ausschuss BAB beschlossen und kann zu Beginn der Ratsperiode sowie wäh-
renddessen erfolgen, sofern Nachbesetzungen erforderlich sind. Grundsätzlich wer-
den die Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode benannt. Bei der Zusammensetzung 
ist auf eine demografisch vielfältige Abbildung der Stadtgesellschaft zu achten . Zu-
gleich ist die Sicherstellung der Wissensbewahrung aus der bisherigen Gremienarbeit 
angemessen zu berücksichtigen. 
(4) Die Ermittlung geeigneter Personen für die jeweiligen Perspektiven erfolgt auf Grund-
lage transparenter und nachvollziehbarer Kriterien durch die Verwaltung. Maßgeblich 
sind insbesondere fachliche Eignung und Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsbe-
teiligung und Teilhabe, die Bereitschaft zur aktiven und unabhängigen Mitwirkung i n 
dem stadtgesellschaftlichen Gremium sowie die angemessene Abbildung der vielfäl-
tigen Lebensrealitäten der Kölner Stadtgesellschaft. 
(5) Zur Gewinnung geeigneter Personen können sowohl öffentliche Ausschreibungen als 
auch gezielte Formen der Ansprache durch die Verwaltung genutzt werden. 
§ 3 Arbeitsweise und Organisation des Beratungsgremiums ÖB 
3.1 Geschäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Der städtische Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die  
Geschäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB. 
(2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB ein, bereitet 
gemeinsam mit dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für  
Öffentlichkeitsbeteiligung die Sitzungen vor und ist für die Versendung und Veröf-
fentlichung der Niederschrift verantwortlich. Sie erstellt insbesondere auch die Mittei-
lungsvorlagen, mit denen die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beratungsgre-
miums ÖB in den politischen Beratungsprozess einfließen. 
(3) Die Sitzungen des Beratungsgremiums werden durch die Geschäftsstelle, dem

5  
stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung, 
dem*r Vorsitzenden oder seiner*ihrer Stellvertretung oder eine*n von der Geschäfts-
stelle beauftragten Dienstleister*in moderiert. 
3.2 Sitzungsorganisation des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Das Beratungsgremium tagt mindestens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) genannten 
jährlichen Anlässen. Der Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) 
festgelegt. 
(2) Die Anzahl der weiteren Sitzungstermine des Beratungsgremiums ÖB orientiert sich 
an den Sitzungen des Ausschusses BAB. Die Termine werden von der Geschäfts-
stelle jeweils für das folgende Kalenderjahr so festgelegt, dass das Beratungsgre-
mium bei Bedarf vor den Sitzungen des Ausschusses tagen kann.  
(3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) stimmt mit der*dem Vorsitzenden des Beratungsgre- 
miums ÖB (siehe § 2 (2)) ab, ob es auf der Tagesordnung des Ausschusses BAB 
Themen gibt, für die die Durchführung einer Sitzung des Beratungsgremiums ange- 
zeigt ist und/oder ob es Themen gibt, die das Beratungsgremium eigeninitiativ in sei- 
ner Sitzung behandeln möchte. Anderenfalls wird die Sitzung des Beratungsgremi-
ums durch die*den Vorsitzenden über die Geschäftsstelle abgesagt.  
(4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (2 und 4) genannten Aufgaben kann das Bera-
tungsgremium über die Geschäftsstelle gezielt Gäste für fachliche Impulse zu seinen 
entsprechenden Sitzungen einladen. 
(5) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB sind öffentlich. Das Beratungsgremium 
ÖB kann Gästen Rederecht gewähren. 
(6) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 
3.3 Niederschrift der Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB 
(1) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB werden von der Geschäftsstelle (siehe 
3.1) oder dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlich-
keitsbeteiligung protokolliert und von der*dem Vorsitzenden unterzeichnet. Der Ent-
wurf der Niederschrift wird im Nachgang an die Sitzungen innerhalb von drei Ar-
beitstagen an die Mitglieder versendet. Sie enthält die Ergebnisse der Sitzung. 
(2) Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die Niederschrift innerhalb von sechs Arbeitsta-
gen nach Zusendung zu prüfen und Ergänzungs- oder Änderungswünsche an die 
Geschäftsstelle zurückzumelden. Diese werden der Niederschrift als Anlage beige-
fügt. 
Ergänzender Hinweis: Sofern Beschlüsse des Beratungsgremiums ÖB in die  
Folgesitzung des Ausschusses BAB eingebracht werden, muss dies aufgrund der 
zeitlichen Fristen gegebenenfalls ohne vorherige Abstimmung der Niederschrift erfol-
gen. Die fehlende Abstimmung wird in der Vorlage kenntlich gemacht. 
(3) Die finale Niederschrift wird den Mitgliedern per E-Mail zugesandt und auf der Web-
seite der Stadt Köln zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. 
§ 4 Änderung der Geschäftsordnung 
Über Änderungen der Geschäftsordnung entscheidet der Rat.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1110 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Auswahl der Vertreter*innen des neuen stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB) erfolgte auf Grundlage festgelegter Kriterien, die im 
Vorfeld mit den Mitgliedern des ehemaligen Beratungsgremium ÖB erarbeitet wurden. Das 
Bewerbungsverfahren war öffentlich, sodass sich interessierte Bürger*innen, die die Kriterien erfüllen, 
bewerben konnten.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

12329 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB 
01/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 2978/2025 
Freigabedatum 
 10.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt: 
 
1. die in Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung und damit die Weiterentwicklung des 
stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgre-
mium ÖB). 
 
2. die Neubesetzung des Beratungsgremiums mit folgenden Personen: 
 
Perspektive (alle im 
Kontext von Beteili-
gungsthemen) 
Vertreter*in 1 Vertreter*in 2 
Jugend und Bildung Marc Haine Frank Liffers 
Senior*innen Axel Friese N.N. 
Migration und Integration Elizaveta Khan Ruth zum Kley 
Inklusion Paul Intveen Ulrich Trapp 
Stadtteil-/Veedelsstruktu-
ren 
Sandra Jasper Gertrude Helm 
Zivilgesellschaftliche Or-
ganisationen und Vereine 
Alisa Dumke Hans Kummer 
Queere Kölner Communi-
ties 
Birgit Döring Markus Johannes 
Wirtschaft Harald Schein Fabian Guzzo 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu Nr. 1 
Das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium 
ÖB) wurde zum 1. März 2023 vom Rat eingerichtet (4294/2022) und dessen Geschäftsord-
nung (Version vom 23. Januar 2023) ebenfalls vom Rat beschlossen. Es berät den Ausschuss 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (BAB) aus stadtgesellschaftlicher Sicht un-
abhängig zu Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln sowie der Umsetzung und Weiter-
entwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Besetzung erfolgt jeweils für die 
Dauer der Ratsperiode.  
Zum Ende der Ratsperiode 2020-2025 wurden die Erfahrungen durch das Beratungsgremium 
ÖB und im Ausschuss BAB durch Interviews und eine inhaltliche Sitzung des Beratungsgre-
mium ÖB am 1. Oktober 2025 erfasst. Daraus ergibt sich – neben der Neubesetzung des Be-
ratungsgremium ÖB – der Bedarf einer Weiterentwicklung des Gremiums und damit einer An-
passung der Geschäftsordnung. 
Um der Beratungsrolle gerecht zu werden, sollte es sich bei den Mitgliedern des Beratungs-
gremium ÖB um Personen handeln, die zum Beispiel aufgrund ihres Engagements in zivilge-
sellschaftlichen Organisationen oder aufgrund ihrer beruflichen bzw. wissenschaftlichen Arbeit 
umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen mitbringen. Diese Erfahrungen gehen über ein-
zelne Beteiligungsverfahren hinaus und beziehen sich auf die Rolle der Stadtgesellschaft so-
wie deren Beteiligung bei der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und allgemeiner politi-
scher Teilhabe.  
 
Veränderung der Zusammensetzung des Beratungsgremiums ÖB 
Anders als bei der Besetzung des Vorgänger-Gremiums (Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung) ist 
eine losbasierte Besetzung einiger Mitglieder bei der Neubesetzung des Beratungsgremium 
ÖB nicht vorgesehen (Grund dafür war, dass der ehemalige Beirat neben Mitgliedern aus der 
organisierten Stadtgesellschaft auch Mitglieder vorsehen sollte, die aufgrund ihrer Betroffen-
heit als Bürger*in eine wichtige Perspektive im Beirat eingenommen haben. Für die Mitglied-
schaft im Beratungsgremium ÖB braucht es jedoch Bezug zu und Erfahrungen in Beteili-
gungsthemen). 
Die Mitglieder sollten die demografische Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegeln. Die un-
terschiedlichen Perspektiven sind nicht parteipolitisch gefärbt und stärken die Legitimation der 
Empfehlungen des Beratungsgremium ÖB an den Ausschuss BAB.  
Die in der Geschäftsordnung des Beratungsgremium ÖB (Version vom 23. Januar 2023) ge-
nannte Anzahl ist dafür weiterhin geeignet (16 Personen). Nicht bewährt hat sich die Tren-
nung in Mitglieder und stellvertretende Mitglieder und die Regelung, dass die stellvertretenden 
Mitglieder nur im Verhinderungsfall an den Sitzungen mitwirken.  
Um eine Konstanz des Beratungsgremiums ÖB und gleichzeitig die Vertretung aller Perspekti-
ven sicherzustellen, sollte jede Perspektive mit zwei Personen besetzt sein, die beide an den

3 
Sitzungen teilnehmen können und dort gleichberechtigt sind. Jedes Mitglied verfügt über eine 
Stimme. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 
Um dem o.g. Vielfalts- und Beratungsanspruch gerecht zu werden, ist eine teilweise Anpas-
sung der Zusammensetzung erforderlich: 
- 2 Vertreter*innen aus dem Jugend- oder Bildungskontext 
- 2 Vertreter*innen aus dem Senior*innenkontext 
- 2 Vertreter*innen aus dem Migrant*innen- oder Integrationskontext 
- 2 Vertreter*innen aus dem Inklusionskontext 
- 2 Vertreter*innen aus Stadtteil- bzw. Veedelsstrukturen 
- 2 Vertreter*innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinen 
- 2 Vertreter*innen aus den queeren Kölner Communities 
- 2 Vertreter*innen aus der Wirtschaft 
Die Perspektiven stehen nicht für sich allein, sondern im Kontext von Beteiligungsthemen. 
Nachfolgend werden die Perspektiven näher erläutert: 
 
Perspektive (je 2 Vertre-
ter*innen) 
Erläuterung zur Perspektive 
Jugend- oder Bildungskon-
text 
Steht für die Sichtweisen junger Menschen sowie von Ak-
teur*innen, die mit Bildung, Erziehung und Jugendförderung 
befasst sind. Sie bringt Erfahrungen aus Schulen, Jugendzen-
tren, Vereinen, Ausbildungskontexten und informellen Räu-
men ein, in denen junge Menschen Teilhabe erleben oder 
eben nicht erleben. 
Senior*innen-Kontext Steht für die Sichtweisen älterer Menschen sowie von Ak-
teur*innen, die mit Senior*innenarbeit, Pflege, Engage-
mentförderung und Quartiersentwicklung befasst sind. Sie 
bringt Erfahrungen aus Stadtteilen, Nachbarschaften, Verei-
nen und Netzwerken ein, in denen ältere Menschen Teilhabe, 
Selbstorganisation und Mitgestaltung erleben oder Barrieren 
erfahren. 
Migrant*innen- oder Integ-
rationskontext 
Steht für die Sichtweisen von Menschen mit internationaler 
Geschichte sowie Akteur*innen, die im Bereich Integration, in-
terkulturelle Arbeit und Teilhabe tätig sind. Sie bringt Erfahrun-
gen aus Migrant*innenselbstorganisationen, interkulturellen 
Zentren, Vereinen, Religionsgemeinschaften und Bildungsiniti-
ativen ein, in denen Zugewanderte Beteiligung, Mitsprache 
und Repräsentation erleben oder auch Ausgrenzung erfahren. 
Inklusionskontext Steht für die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen 
sowie von Akteur*innen, die sich für Barrierefreiheit, Selbstbe-
stimmung und Teilhabe einsetzen. Sie bringt Erfahrungen aus 
Selbstvertretungsorganisationen, Werkstätten, Wohneinrich-
tungen, Vereinen und Initiativen ein, in denen Menschen mit 
unterschiedlichen Behinderungen Beteiligung erleben oder an 
Barrieren scheitern. 
Stadtteil- bzw. Veedels-
strukturen 
Steht für die Sichtweisen und Erfahrungen aus den Kölner 
Stadtteilen bzw. Veedeln – also den Lebensräumen, in denen 
Beteiligung konkret erfahrbar wird. Sie bringt Perspektiven

4 
von Nachbarschaftsinitiativen, Stadtteilzentren, Veedelsverei-
nen und Quartiersmanager*innen ein, die wissen, wie Beteili-
gung im Alltag funktioniert. Sie macht sichtbar, welche Bedin-
gungen Beteiligung vor Ort stärken und wo kommunale Struk-
turen diese lokalen Prozesse unterstützen oder erschweren. 
Zivilgesellschaftliche Orga-
nisationen und Vereine 
Steht für die Sichtweisen engagierter Bürger*innen, Initiativen, 
Vereine und Netzwerke, die das gesellschaftliche Leben in 
Köln prägen. Sie bringt Erfahrungen aus ehrenamtlicher Ar-
beit, Selbstorganisation und projektorientiertem Engagement 
ein. 
Queere Kölner Communi-
ties 
Steht für die Sichtweisen von LSBTIQ*-Personen sowie von 
Akteur*innen, die sich für sexuelle und geschlechtliche Viel-
falt, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung einsetzen. 
Sie bringt Erfahrungen aus queeren Zentren, Beratungsstel-
len, Vereinen und Community-Strukturen ein, in denen Men-
schen Selbstbestimmung, Sichtbarkeit und Teilhabe leben o-
der Diskriminierung und Ausschluss erfahren. 
Wirtschaft Steht für die Sichtweisen von Akteur*innen, die in Köln wirt-
schaftlich tätig sind und zugleich Verantwortung für das Ge-
meinwohl übernehmen. Sie repräsentiert Wirtschaft als Teil 
der Stadtgesellschaft, nicht als Lobby/Sonderinteresse. 
 
Um die Perspektiven mit geeigneten Personen zu besetzen, hat das kooperative Büro für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung einen Fragebogen erstellt, der von an der Mitgliedschaft im neuen Be-
ratungsgremium ÖB interessierten Personen im Zeitraum vom 21. November bis 7. Dezember 
2025 ausgefüllt werden konnte. Neben der Abfrage der jeweiligen Perspektive beinhaltete der 
Fragebogen unter anderem Fragen zu zeitlichen Kapazitäten, der Motivation bzw. das Inte-
resse zur Teilnahme, bisherige Erfahrungen sowie Beteiligungskompetenzen. Der Aufruf zur 
Bewerbung/Interessensbekundung wurde seitens der Verwaltung in verschiedenen Verteiler- 
und Netzwerklisten geteilt. Die Kölner Freiwilligen Agentur als stadtgesellschaftlicher Teil des 
kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung und als gut in Köln vernetzter Akteur teilte 
diesen ebenfalls über ihre Verteiler- und Netzwerklisten. 
Insgesamt sind 42 Interessensbekundungen eingegangen. 
Die ausgefüllten Fragebögen wurden vom kooperativen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
prüft und dabei die demografische Vielfalt und die Notwendigkeit der Wissensbewahrung (aus 
der bisherigen Arbeit des Beratungsgremium ÖB) sichergestellt. Ergebnis sind die im Be-
schlusstext genannten 15 Personen. 
Die 16. Person (Perspektive Senior*innen) konnte noch nicht benannt werden. Um die Ar-
beitsfähigkeit des Beratungsgremium ÖB dennoch sicherzustellen, wird diese Perspektive vor-
läufig mit einem Mitglied vertreten. Die Nachberufung des zweiten Mitglieds ist vorgesehen, 
sobald eine geeignete Bewerbung vorliegt. Auf diese Weise bleibt das Ziel einer vollständigen 
und gleichgewichtigen Besetzung aller Perspektiven erhalten, während gleichzeitig die konti-
nuierliche Arbeit des Beratungsgremiums gewährleistet wird. 
Mit der im Beschlusstext genannten Besetzung ist zum einen die demografische Vielfalt ge-
währleistet (sechs Frauen, neun Männer verschiedener Altersklassen von 35 bis 72 Jahren) 
und zum anderen der Wissenstransfer sichergestellt (drei Mitglieder des bisherigen Bera-
tungsgremiums ÖB – Marc Haine, Hans Kummer und Ulrich Trapp – sind erneut Mitglied des 
neuen Beratungsgremiums ÖB). 
Die Geschäftsordnung des Beratungsgremium ÖB wurde dahingehend angepasst. Die weite-
ren Anpassungen der Geschäftsordnung, die in Anlage 3 (Synopse der Anpassung der Ge-
schäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung)

5 
dargestellt sind, resultieren aus der o.g. Erfahrungsauswertung der Arbeit des bisherigen Be-
ratungsgremiums ÖB.  
Zu Nr. 2 
Die bisherige Geschäftsordnung des Beratungsgremiums ÖB (Version vom 23. Januar 2023) 
legt fest, dass die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB auf Vorschlag der Verwaltung nach 
Vorberatung im Ausschuss BAB durch den Rat beschlossen wird.  
Daher erfolgt mit Beschlusspunkt 2 die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB in der Ratspe-
riode 2025-2030 noch durch den Rat. 
Wie in der angepassten Geschäftsordnung dargestellt (Anlagen 2 und 3) soll die Besetzung 
künftig auf Vorschlag der Verwaltung durch den Ausschuss BAB erfolgen. Damit wird die Zu-
ständigkeit für die Besetzung des Beratungsgremiums unmittelbar bei dem Ausschuss veror-
tet, für den das Beratungsgremiums ÖB beratend tätig ist und so die fachliche Nähe zwischen 
Ausschuss und Beratungsgremium auch auf der Ebene der Besetzung abgebildet. 
Die neue Zuständigkeitsregelung ermöglicht es zudem, Berufungen und Nachberufungen von 
Mitgliedern flexibel und zeitnah vorzunehmen, etwa bei einer unvollständigen Besetzung ein-
zelner Perspektiven (wie derzeit mit der Perspektive Senior*innen) oder bei Veränderungen 
während der laufenden Ratsperiode. Auf diese Weise wird die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit 
des Beratungsgremiums ÖB unterstützt. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums ÖB 
Anlage 3: Synopse der Geschäftsordnung

Anlage 5, Auszug BAB vom 04.05.2026

4375 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Doris Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
 
E-Mail:  doris.pesch@stadt-koeln.de 
 
Datum: 07.05.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses 
für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 
04.05.2026 
öffentlich 
4.1 Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadtgesellschaftlichen Bera-
tungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB) 
2978/2025 
 Änderung zu TOP 4.1 Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadt-
gesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Bera-
tungsgremium ÖB), gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Volt 
AN/0765/2026 
 
Herr Kloß, Bündnis 90/Die Grünen, erläutert den unter AN/0765/2026 eingebrachten 
Antrag. 
Die Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlich-
keitsbeteiligung soll dahingehend ergänzt werden, dass die Vertreterinnen und Vertre-
ter zukünftig geschlechtsparitätisch besetzt werden.  
 
Herr Erkelenz, CDU, sieht eine Ergänzung im Sinne des Änderungsantrages als nicht 
erforderlich an und wird diesen Antrag deshalb nicht mittragen. In der Auswahl der für 
die Neubesetzung des Beratungsgremiums vorgesehenen Menschen, seien neben 
den fachlichen Kriterien auch die vielfältigen Lebensrealitäten bereits berücksichtigt. 
Herr Günther, FDP/KSG, wird den Änderungsantrag ebenfalls nicht mittragen. Das mit 
dem Änderungsantrag verfolgte Anliegen teile er und er findet es wichtig, dass bei der 
Auswahl für die Besetzung darauf geachtet wurde, dass möglichst viele Perspektiven 
in einem Beratungsgremium Gehör finden. Im Hinblick auf Alter und Geschlecht folge 
er jedoch seinem Grundsatz, durchgängig ein individualistisches Menschenbild an den 
Tag zu legen. Sein Ziel sei es, dass das Geschlecht kein Faktor mehr ist, der in einer 
Geschäftsordnung normiert werden muss, sondern der bestenfalls bei der Besetzung 
eines Beratungsgremiums eben keine Rolle mehr spielt, sondern gesellschaftliches 
Engagement sowie Erfahrungen aus der eigenen Arbeit. 
Auf Nachfrage von Frau Pitko-Drees, Leiterin des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung, 
wird bestätigt, dass die Ergänzung der Geschäftsordnung nicht bei der jetzt

vorliegenden Fassung erfolgen soll, sondern erst bei zukünftiger erneuter Änderung 
der Geschäftsordnung.  
Frau Schu, Ausschussvorsitzende, erklärt, dass beim nächsten Mal, wenn die Wahl 
der Vertreterinnen und Vertreter wieder ansteht, eine geschlechterparitätische Beset-
zung berücksichtig werden soll. 
 
I Abstimmung über den Änderungsantrag zu TOP 4.1, AN/0765/2026 
Geänderter Beschluss: 
 
Beschlusspunkt 1 wird ergänzt: Zusätzlich zu den vorgelegten Änderungen der Ge-
schäftsordnung wird bei einer zukünftigen Änderung der Geschäftsordnung unter 
§2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums eine geschlechterparitä-
tische Besetzung unter Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt der acht Perspekti-
ven festgeschrieben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP/KSG bei Enthaltung der AfD zu-
gestimmt. 
 
II Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt: 
 
1. die in Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung und damit die Weiterentwicklung 
des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Be-
ratungsgremium ÖB). 
Zusätzlich zu den vorgelegten Änderungen der Geschäftsordnung wird 
bei einer zukünftigen Änderung der Geschäftsordnung unter § 2 Zusam-
mensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums eine geschlechterpa-
ritätische Besetzung unter Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt der 
acht Perspektiven festgeschrieben. 
 
2. die Neubesetzung des Beratungsgremiums mit folgenden Personen: 
 
Perspektive (alle im 
Kontext von Beteili-
gungsthemen) 
Vertreter*in 1 Vertreter*in 2 
Jugend und Bildung Marc Haine Frank Liffers 
Senior*innen Axel Friese Melek Hense 
Migration und Integra-
tion 
Elizaveta Khan Ruth zum Kley 
Inklusion Paul Intveen Ulrich Trapp 
Stadtteil-/Veedelsstruk-
turen 
Sandra Jasper Gertrude Helm 
Zivilgesellschaftliche Or-
ganisationen und Ver-
eine 
Alisa Dumke Hans Kummer

Queere Kölner Commu-
nities 
Birgit Döring Markus Johannes 
Wirtschaft Harald Schein Fabian Guzzo 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU, FDP/KSG und AfD zugestimmt.

Anlage 4 Nachbesetzung und finale Zusammensetzung

1967 Zeichen

Anlage 4 – Ergänzung zur Nachbesetzung der Perspektive „Senior*innen“ 
Hier: Aktualisierter Beschlussvorschlag 
 
Für die in der Beschlussvorlage derzeit mit „N.N.“ ausgewiesene Perspektive 
„Senior*innen“ konnte im weiteren Verfahren eine geeignete Person gewonnen 
werden. 
Zur Nachbesetzung wurden im weiteren Verfahren sowohl bestehende Netzwerke 
des Beratungsgremiums der Ratsperiode 2020–2025 einbezogen als auch Vereine, 
Netzwerke und Initiativen aus unterschiedlichen Stadtteilen und Stadtbezirken gezielt 
angesprochen. Hieraus gingen drei Bewerbungen ein, welche auf Grundlage eines 
einheitlichen Fragebogens sowie ergänzender Gespräche geprüft wurden sind. 
Maßgeblich waren dabei die in der Beschlussvorlage dargestellten Anforderungen an 
Erfahrungen, Kompetenzen und den Bezug zur Perspektive. 
Nach Auswertung der Bewerbungen erfüllt Frau Melek Henze die Anforderungen für 
die Perspektive „Seniorinnen“ am umfassendsten. Ausschlaggebend sind 
insbesondere ihr Engagement im ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kontext mit 
klarem Bezug zur Senior*innenarbeit sowie ihre Einbindung in entsprechende 
Netzwerke.  
Daraus ergibt sich folgender aktualisierter Beschlussvorschlag: 
Beschluss: 
Der Rat beschließt: 
1. die in Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung und damit die Weiterentwicklung 
des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung 
(Beratungsgremium ÖB). 
 
2. die Neubesetzung des Beratungsgremiums mit folgenden Personen: 
 
Perspektive (alle im Kontext 
von Beteiligungsthemen) 
Vertreter*in 1 Vertreter*in 2 
Jugend und Bildung Marc Haine Frank Liffers 
Senior*innen Axel Friese Melek Hense 
Migration und Integration Elizaveta Khan Ruth zum Kley 
Inklusion Paul Intveen Ulrich Trapp 
Stadtteil-/Veedelsstrukturen Sandra Jasper Gertrude Helm 
Zivilgesellschaftliche 
Organisationen und Vereine 
Alisa Dumke Hans Kummer 
Queere Kölner Communities Birgit Döring Markus Johannes 
Wirtschaft Harald Schein Fabian Guzzo

Beratungsverlauf (2)

04.05.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 13.9 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2978/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.04.2026
Erstellt
15.10.2025 11:35