2978/2025
Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Synopse Geschäftsordnung
18580 Zeichen
1 Anlage 3 Was ändert sich in der Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Bera- tungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (kurz: Beratungsgremium ÖB)? (Sy- nopse) Präambel Nach einer 2015 gestarteten intensiven Entwicklungs- und Erprobungsphase hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die Stadt Köln beschlossen, das schrittweise umgesetzt und dabei ler- nend weiterentwickelt wird. Dieser Prozess wurde von Beginn an durch ein trialogisches Gremium getra- gen, in welchem sich engagierte Bür- ger*innen, Verwaltungsmitarbeitende so- wie Politiker*innen für die Beteiligungs- kultur in Köln einsetzen. Mit der Ende 2020 begonnenen Ratspe- riode wurde der bisherige Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu einem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre- gungen und Beschwerden erweitert. Mit dieser Weiterentwicklung sind die Haupt- funktionen und Themen des trialogisch konstituierten Beirats Öffentlichkeitsbe- teiligung nun in einem Ausschuss des Rates der Stadt Köln verbindlich positio- niert. Um die Einbindung der stadtgesell- schaftlichen Perspektive in diesem Rah- men fortzuführen und damit den Trialog zwischen Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung weiterhin sicherzustellen, wurde zum 01.03.2023 gemäß Ratsbe- schluss das stadtgesellschaftliche Bera- tungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet und der bisherige Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung im Gegenzug aufge- löst. Präambel Nach einer 2015 gestarteten intensiven Entwicklungs- und Erprobungsphase hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die Stadt Köln beschlossen. Die Leitlinien wurden schrittweise umge- setzt und dabei fortlaufend weiterentwi- ckelt. Seit dem 1. November 2025 gelten die Leitlinien flächendeckend. Dieser Prozess wurde von Beginn an durch ein trialogisches Gremium getra- gen, in dem sich engagierte Bürger*in- nen, Verwaltungsmitarbeitende sowie Politiker*innen für die Beteiligungskultur in Köln einsetzten. Die Hauptfunktionen und Themen des Gremiums haben sich im Zeitverlauf durch die Weiterentwicklung der Beteili- gungskultur verändert. Mittlerweile verfügt Köln über eine gut etablierte Beteiligungsstruktur, die auf drei miteinander verknüpften Dimensio- nen basiert. Der Trialog dieser drei Di- mensionen bildet das Fundament der Beteiligungskultur in Köln: 1. Verwaltung: Der Verwaltungsteil des kooperativen Büros für Öffent- lichkeitsbeteiligung als interne Be- ratungseinheit, Kompetenz- und Koordinierungsstelle für Beteili- gung. 2. Politik: Der Ausschuss Bürgerbe- teiligung, Anregungen und Be- schwerden (Ausschuss BAB) als politisches Gremium, das vorbera- 2 Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die unterstützende Arbeit des Beratungs- gremiums für den Ausschuss für Bürger- beteiligung, Anregungen und Beschwer- den. tend in Grundsatzfragen der Be- teiligungskultur in Köln und der Umsetzung und Weiterentwick- lung der Leitlinien für Öffentlich- keitsbeteiligung zu beteiligen ist. 3. Stadtgesellschaft: Der stadtge- sellschaftliche Teil des kooperati- ven Büros für Öffentlichkeitsbetei- ligung sowie das stadtgesell- schaftliche Beratungsgremium Öf- fentlichkeitsbeteiligung (Bera- tungsgremium ÖB), das den Aus- schuss BAB aus stadtgesell- schaftlicher Perspektive berät. Das Beratungsgremium ÖB wurde zum 1. März 2023 gemäß Ratsbe- schluss eingerichtet (Vorlage 4294/2022). Die vorliegende Version der Geschäfts- ordnung regelt die unterstützende Arbeit des Beratungsgremiums für den Aus- schuss für Bürgerbeteiligung, Anregun- gen und Beschwerden. Sie basiert auf der Version vom 23. Januar 2023, die mit Neueinrichtung des Beratungsgremiums ÖB ebenfalls vom Rat beschlossen wurde (Vorlage 4294/2022). § 1 Aufgaben und Funktionen des Be- ratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB be- rät den Ausschuss Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Be- schwerden (kurz: Ausschuss BAB) unabhängig. Es wird vom Rat eingerichtet, um die stadt- gesellschaftliche Perspektive in den Ausschuss BAB einzubrin- gen. (2) Gegenstand der Beratung kön- nen Themen und Angelegen- heiten sein, zu denen der Aus- schuss BAB gemäß § 10 (2), Ziffer 1 und 3 der Zuständig- keitsordnung der Stadt Köln vorberatend zu beteiligen ist: § 1 Aufgaben und Funktionen des Be- ratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB be- rät den Ausschuss Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Be- schwerden (kurz: Ausschuss BAB) unabhängig. Es wird vom Rat eingerichtet, um die stadt- gesellschaftliche Perspektive in den Ausschuss BAB einzubrin- gen. (2) Gegenstand der Beratung kön- nen Themen und Angelegenhei- ten sein, zu denen der Aus- schuss BAB gemäß § 10 (2), Zif- fer 1 und 3 der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Köln vorbera- tend zu beteiligen ist: 3 • Grundsatzfragen der Be- teiligungskultur in Köln • Umsetzung und Weiter- entwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteili- gung der Stadt Köln sowie insbesondere die jähr- liche Reflexion zum Stand und zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln, z. B.: • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeits- beteiligung für den Ausschuss BAB zu Stand und Ausblick der Systematischen Öffent- lichkeitsbeteiligung • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlich- keitsbeteiligung zum Förderprogramm „För- derung der politischen Partizipation“ • die zum Abschluss einer Ratsperiode geplante Reflexion der Zusam- menarbeit zwischen Be- ratungsgremium ÖB und Ausschuss BAB und da- raus resultierende Emp- fehlungen zur Weiter- entwicklung sowie zur Zusammensetzung des Beratungsgremiums ÖB in der folgenden Rats- periode • der jährliche Rechen- schaftsbericht des Bera- tungsgremiums ÖB zur Einbeziehung unter- schiedlicher Perspekti- ven in seine Arbeit • Grundsatzfragen der Be- teiligungskultur in Köln • Umsetzung und Weiter- entwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteili- gung der Stadt Köln sowie insbesondere die jähr- liche Reflexion zum Stand und zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln, z. B.: • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeits- beteiligung für den Ausschuss BAB zu Stand und Ausblick der Systematischen Öffent- lichkeitsbeteiligung • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlich- keitsbeteiligung zum Förderprogramm „För- derung der politischen Partizipation“ • die zum Abschluss einer Ratsperiode geplante Reflexion der Zusam- menarbeit zwischen Be- ratungsgremium ÖB und Ausschuss BAB und da- raus resultierende Emp- fehlungen zur Weiterent- wicklung sowie zur Zu- sammensetzung des Beratungsgremiums ÖB in der folgenden Ratspe- riode • der jährliche Rechen- schaftsbericht des Bera- tungsgremiums ÖB zur Einbeziehung unter- schiedlicher Perspektiven in seine Arbeit 4 (3) Der Ausschuss BAB kann die beiden Vertretungen des stadtgesellschaftlichen Bera- tungsgremiums ÖB (siehe §2 Abs. 2 der GeschO) überdies in die Beratung zu Vorlagen und Einzelfragen der Öffent- lichkeitsbeteiligung in Köln einbeziehen. (4) Darüber hinaus kann das Bera- tungsgremium ÖB Stellungnah- men für den Ausschuss BAB fertigen. (5) Die Mitarbeit im Beratungsgre- mium ÖB ist ein Ehrenamt. § 2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB besteht aus acht Mitgliedern und acht stellvertre- tenden Mitgliedern. Sie werden vom Rat jeweils für die Dauer der Ratsperiode be- nannt. Für die laufende Ratsperiode (bis 2024) werden hiervon abweichend fünf stellver- tretende Mitglieder vom Rat benannt. (2) In der ersten Sitzung des Beratungs- gremiums ÖB wählen die Mitglieder ein*en Vor-sitzende*n sowie dessen*de- ren Stellvertretung für die Dauer der ak- tuellen Ratsperiode. Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB und des- sen*deren Stellvertretung können als Sachverständige für Themen der Öffent- lichkeitsbeteiligung vom Ausschuss BAB zu dessen Beratungen hinzugezogen (3) Der Ausschuss BAB kann die beiden Vorsitzenden des stadtgesellschaftlichen Bera- tungsgremiums ÖB (siehe §2 Abs. 2 der GeschO) überdies in die Beratung zu Vorlagen und Einzelfragen der Öffent- lichkeitsbeteiligung in Köln einbeziehen. (4) Darüber hinaus kann das Bera- tungsgremium ÖB Stellungnah- men für den Ausschuss BAB fertigen. (5) Die Mitarbeit im Beratungsgre- mium ÖB ist ein Ehrenamt. § 2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB besteht aus 16 Mitgliedern. Jedes Mitglied ver- fügt über eine Stimme. Je zwei Mitglieder vertreten eine der folgenden acht Per- spektiven im Beratungsgremium (alle im Kontext von Beteiligungsthemen): • Jugend und Bildung • Senior*innen • Migration und Integration • Inklusion • Stadtteil-/Veedelsstrukturen • Zivilgesellschaftliche Organisatio- nen und Vereine • Queere Kölner Communities • Wirtschaft (2) In der ersten oder zweiten Sitzung des Beratungsgremiums ÖB wählen die Mitglieder ein*en Vor-sitzende*n sowie dessen*deren Stellvertretung für die Dauer der aktuellen Ratsperiode. Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB und dessen*deren Stellvertretung kön- nen als Sachverständige für Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Aus- 5 werden. Themen der Öffentlichkeitsbe- teiligung sind insbesondere die Themen unter Tagesordnungspunkt 4 der Sitzun- gen des BAB. (3) Die Besetzung des Beratungsgremi- ums ÖB wird auf Vorschlag der Verwal- tung nach Vorberatung im Ausschuss BAB durch den Rat beschlossen. Bei der Zusammensetzung soll die demografi- sche Vielfalt der Stadtgesellschaft be- rücksichtigt werden. schuss BAB zu dessen Beratungen hin- zugezogen werden. Themen der Öffent- lichkeitsbeteiligung sind insbesondere die Themen unter Tagesordnungspunkt 4 der Sitzungen des BAB. (3) Die Besetzung des Beratungsgremi- ums ÖB wird auf Vorschlag der Verwal- tung durch den Ausschuss BAB be- schlossen und kann zu Beginn der Rats- periode sowie während dessen erfolgen, sofern Nachbesetzungen erforderlich sind. Grundsätzlich werden die Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode benannt. Bei der Zusammensetzung soll die de- mografische Vielfalt der Stadtgesell- schaft berücksichtigt werden. Zugleich ist die Sicherstellung der Wissensbewah- rung aus der bisherigen Gremienarbeit angemessen zu berücksichtigen. (4) Die Ermittlung geeigneter Personen für die jeweiligen Perspektiven erfolgt auf Grundlage transparenter und nachvoll- ziehbarer Kriterien durch die Verwaltung. Maßgeblich sind insbesondere fachliche Eignung und Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung und Teilhabe, die Bereitschaft zur aktiven und unab- hängigen Mitwirkung in dem stadtgesell- schaftlichen Gremium sowie die ange- messene Abbildung der vielfältigen Le- bensrealitäten der Kölner Stadtgesell- schaft. (5) Zur Gewinnung geeigneter Personen können sowohl öffentliche Ausschreibun- gen als auch gezielte Formen der An- sprache durch die Verwaltung genutzt werden. § 3 Arbeitsweise und Organisation des Beratungsgremiums ÖB 3.1 Geschäftsstelle des Beratungs- gremiums ÖB (1) Der städtische Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist § 3 Arbeitsweise und Organisation des Beratungsgremiums ÖB 3.1 Geschäftsstelle des Beratungs- gremiums ÖB (1) Der städtische Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die 6 die Geschäftsstelle des Beratungsgremi- ums ÖB. (2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sit- zungen des Beratungsgremiums ÖB ein, bereitet gemeinsam mit dem stadtgesell- schaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung die Sitzun- gen vor und ist für die Niederschrift ver- antwortlich. Sie erstellt insbesondere auch die Mitteilungsvorlagen, mit denen die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beratungsgremiums ÖB in den politi- schen Beratungsprozess einfließen. (3) Die Sitzungen des Beratungsgremi- ums ÖB werden durch die Geschäfts- stelle, dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlich- keitsbeteiligung oder eine*n von der Ge- schäftsstelle beauftragten externen Dienstleister*in moderiert. Geschäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB. (2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sit- zungen des Beratungsgremiums ÖB ein, bereitet gemeinsam mit dem stadtgesell- schaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung die Sitzun- gen vor und ist für die Versendung und Veröffentlichung der Niederschrift verant- wortlich. Sie erstellt insbesondere auch die Mitteilungsvorlagen, mit denen die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beratungsgremiums ÖB in den politi- schen Beratungsprozess einfließen. (3) Die Sitzungen des Beratungsgremi- ums werden durch die Geschäftsstelle, dem stadtgesellschaftlichen Teil des ko- operativen Büros für Öffentlichkeitsbetei- ligung, dem*r Vorsitzenden oder sei- ner*ihrer Stellvertretung oder eine*n von der Geschäftsstelle beauftragten Dienst- leister*in moderiert. 3.2 Sitzungsorganisation des Bera- tungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium tagt mindes- tens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) genannten jährlichen Anlässen. Der Sit- zungstermin wird von der Geschäfts- stelle (siehe 3.1) festgelegt. (2) Die Anzahl der weiteren Sitzungster- mine des Beratungsgremiums ÖB orien- tiert sich an den Sitzungen des Aus- schusses BAB und wird von der Ge- schäftsstelle (siehe 3.1) jeweils für das folgende Kalenderjahr so festgelegt, dass das Beratungsgremium vor den Sit- zungen des Ausschusses BAB tagen kann. (3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) stimmt mit der*dem Vorsitzenden des Beratungsgremiums ÖB (siehe § 2 (2)) ab, ob es auf der Tagesordnung des Ausschusses BAB Themen gibt, für die die Durchführung einer Sitzung des Be- ratungsgremiums angezeigt ist und/oder ob es Themen gibt, die das Beratungs- gremium eigeninitiativ in seiner Sitzung 3.2 Sitzungsorganisation des Bera- tungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium tagt mindes- tens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) ge- nannten jährlichen Anlässen. Der Sit- zungstermin wird von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) festgelegt. (2) Die Anzahl der weiteren Sitzungster- mine des Beratungsgremiums ÖB orien- tiert sich an den Sitzungen des Aus- schusses BAB und wird von der Ge- schäftsstelle (siehe 3.1) jeweils für das folgende Kalenderjahr so festgelegt, dass das Beratungsgremium vor den Sit- zungen des Ausschusses BAB tagen kann. (3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) stimmt mit der*dem Vorsitzenden des Beratungsgremiums ÖB (siehe § 2 (2)) ab, ob es auf der Tagesordnung des Ausschusses BAB Themen gibt, für die die Durchführung einer Sitzung des Be- ratungsgremiums angezeigt ist und/oder ob es Themen gibt, die das Beratungs- gremium eigeninitiativ in seiner Sitzung 7 behandeln möchte. Anderenfalls wird die Sitzung des Beratungsgremiums durch die*den Vorsitzenden abgesagt. (4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (5) genannten Aufgabe kann das Beratungs- gremium über die Geschäftsstelle gezielt Gäste für fachliche Impulse zu seinen entsprechenden Sitzungen einladen. (5) Die Sitzungen des Beratungsgremi- ums ÖB sind öffentlich. Das Beratungs- gremium ÖB kann Gästen Rederecht ge- währen. (6) Beschlüsse werden mit Stimmen- mehrheit gefasst. 3.3 Niederschrift der Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB (1) Die Sitzungen des Beratungsgremi- ums ÖB werden von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) protokolliert und von der*dem Vorsitzenden unterzeichnet. Der Entwurf der Niederschrift wird im Nachgang an die Sitzungen innerhalb von drei Arbeitstagen an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder versen- det. Sie enthält die Ergebnisse der Sit- zung. (2) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder haben die Möglichkeit, die Niederschrift innerhalb von sechs Ar- beitstagen nach Zusendung zu prüfen und Ergänzungs- oder Änderungswün- sche an die Geschäftsstelle zurückzu- melden. Diese werden der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ergänzender Hinweis: Sofern Be- schlüsse des Beratungsgremiums ÖB in die Folgesitzung des Ausschusses BAB eingebracht werden, muss dies aufgrund der zeitlichen Fristen gegebenenfalls ohne vorherige Abstimmung der Nieder- behandeln möchte. Anderenfalls wird die Sitzung des Beratungsgremiums durch die*den Vorsitzenden über die Ge- schäftsstelle abgesagt. (4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (2 und 4) genannten Aufgaben kann das Beratungsgremium über die Geschäfts- stelle gezielt Gäste für fachliche Impulse zu seinen entsprechenden Sitzungen einladen. (5) Die Sitzungen des Beratungsgremi- ums ÖB sind öffentlich. Das Beratungs- gremium ÖB kann Gästen Rederecht ge- währen. (6) Beschlüsse werden mit Stimmen- mehrheit gefasst. 3.3 Niederschrift der Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB (1) Die Sitzungen des Beratungsgremi- ums ÖB werden von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) oder dem stadtgesellschaftli- chen Teil des kooperativen Büros für Öf- fentlichkeitsbeteiligung protokolliert und von der*dem Vorsitzenden unterzeich- net. Der Entwurf der Niederschrift wird im Nachgang an die Sitzungen innerhalb von drei Arbeitstagen an die Mitglieder versendet. Sie enthält die Ergebnisse der Sitzung. (2) Die Mitglieder haben die Möglich- keit, die Niederschrift innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Zusendung zu prüfen und Ergänzungs- oder Ände- rungswünsche an die Geschäftsstelle zurückzumelden. Diese werden der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ergänzender Hinweis: Sofern Be- schlüsse des Beratungsgremiums ÖB in die Folgesitzung des Ausschusses BAB eingebracht werden, muss dies aufgrund der zeitlichen Fristen gegebe- nenfalls ohne vorherige Abstimmung der Niederschrift erfolgen. Die fehlende 8 schrift erfolgen. Die fehlende Abstim- mung wird in der Vorlage kenntlich ge- macht. (3) Die finale Niederschrift wird den Mit- gliedern und stellvertretenden Mitglie- dern per E-Mail zugesandt und auf der Webseite der Stadt Köln zur Öffentlich- keitsbeteiligung veröffentlicht. § 4 Änderung der Geschäftsordnung Über Änderungen der Geschäftsord- nung entscheidet der Rat. Abstimmung wird in der Vorlage kennt- lich gemacht. (3) Die finale Niederschrift wird den Mit- gliedern per E-Mail zugesandt und auf der Webseite der Stadt Köln zur Öffent- lichkeitsbeteiligung veröffentlicht. § 4 Änderung der Geschäftsordnung Über Änderungen der Geschäftsord- nung entscheidet der Rat.
Anlage 2 Geschäftsordnung
10053 Zeichen
Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlich- keitsbeteiligung (kurz: Beratungsgremium ÖB) Version vom 20.03.2026 (Fassung gemäß Beschluss des Rates der Stadt Köln vom xx.xx.xxxx) 2 Präambel Nach einer 2015 gestarteten intensiven Entwicklungs - und Erprobungsphase hat der Rat 2020 (Vorlage 1056/2020) die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteili- gung als auf Dauer angelegtes Rahmenwerk für die Stadt Köln beschlossen. Die Leitlinien wurden schrittweise umgesetzt und dabei fortlaufend weiterent- wickelt. Seit dem 1. November 2025 gelten die Leitlinien flächendeckend. Dieser Prozess wurde von Beginn an durch ein trialogisches Gremium getra- gen, in dem sich engagierte Bürger*innen, Verwaltungsmitarbeitende sowie Politiker*innen für die Beteiligungskultur in Köln einsetzten. Die Hauptfunktionen und Themen des Gremiums haben sich im Zeitverlauf durch die Weiterentwicklung der Beteiligungskultur verändert. Mittlerweile verfügt Köln über eine gut etablierte Beteiligungsstruktur, die auf drei miteinander verknüpften Dimensionen basiert. Der Trialog dieser drei Di- mensionen bildet das Fundament der Beteiligungskultur in Köln: 1. Verwaltung: Der Verwaltungsteil des kooperativen Büros für Öffentlich- keitsbeteiligung als interne Beratungseinheit, Kompetenz - und Koordinie- rungsstelle für Beteiligung. 2. Politik: Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (Ausschuss BAB) als politisches Gremium, das vorberatend in Grundsatzfra- gen der Beteiligungskultur in Köln und der Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zu beteiligen ist. 3. Stadtgesellschaft: Der stadtgesellschaftliche Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das stadtgesellschaftliche Beratungsgre- mium Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB), das den Ausschuss BAB aus stadtgesellschaftlicher Perspektive berät. Das B eratungsgremium ÖB wurde zum 1. März 2023 gemäß Ratsbeschluss eingerichtet (Vorlage 4294/2022). Die vorliegende Version der Geschäftsordnung regelt die unterstützende Ar- beit des Beratungsgremiums für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre- gungen und Beschwerden. Sie basiert auf der Version vom 23. Januar 2023, die mit Neueinrichtung des B eratungsgremiums ÖB ebenfalls vom Rat be- schlossen wurde (Vorlage 4294/2022). 3 § 1 Aufgaben und Funktionen des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB berät den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (kurz: Ausschuss BAB) unabhängig. Es wird vom Rat eingerichtet, um die stadtgesellschaftliche Perspektive in den Ausschuss BAB einzubringen. (2) Gegenstand der Beratung können Themen und Angelegenheiten sein, zu denen der Ausschuss BAB gemäß § 10 (2), Ziffer 1 und 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vorberatend zu beteiligen ist: • Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln • Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln sowie insbesondere die jährliche Reflexion zum Stand und zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln, z. B.: • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung für den Ausschuss BAB zu Stand und Ausblick der Systematischen Öffentlichkeits- beteiligung • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Förderpro- gramm „Förderung der politischen Partizipation“ • die zum Abschluss einer Ratsperiode geplante Reflexion der Zusammen- arbeit zwischen Beratungsgremium ÖB und Ausschuss BAB und daraus resultierende Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowie zur Zusammen- setzung des Beratungsgremiums ÖB in der folgenden Ratsperiode • der jährliche Rechenschaftsbericht des Beratungsgremiums ÖB zur Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven in seine Arbeit (3) Der Ausschuss BAB kann die beiden Vorsitzenden des stadtgesellschaftlichen Be- ratungsgremiums ÖB (siehe §2 Abs. 2 der GeschO) überdies in die Beratung zu Vorlagen und Einzelfragen einbeziehen. (4) Darüber hinaus kann das Beratungsgremium ÖB Stellungnahmen für den Ausschuss BAB fertigen. (5) Die Mitarbeit im Beratungsgremium ÖB ist ein Ehrenamt. 4 § 2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium ÖB besteht aus 16 Mitgliedern. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Je zwei Mitglieder vertreten eine der folgenden acht Perspektiven im Beratungsgremium (alle im Kontext von Beteiligungsthemen): • Jugend und Bildung • Senior*innen • Migration und Integration • Inklusion • Stadtteil-/Veedelsstrukturen • Zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine • Queere Kölner Communities • Wirtschaft (2) In der ersten oder zweiten Sitzung des Beratungsgremiums wählen die Mitglieder eine*n Vorsitzende*n sowie eine stellvertretende Vorsitzende*n für die Dauer der je- weiligen Ratsperiode. Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums ÖB und des- sen*deren Stellvertretung können als Sachverständige für Themen der Öffentlich- keitsbeteiligung vom Ausschuss BAB zu dessen Beratungen hinzugezogen werden. Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insbesondere die Themen unter Tages- ordnungspunkt 4 der Sitzungen des BAB. (3) Die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB wird auf Vorschlag der Verwaltung durch den Ausschuss BAB beschlossen und kann zu Beginn der Ratsperiode sowie wäh- renddessen erfolgen, sofern Nachbesetzungen erforderlich sind. Grundsätzlich wer- den die Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode benannt. Bei der Zusammensetzung ist auf eine demografisch vielfältige Abbildung der Stadtgesellschaft zu achten . Zu- gleich ist die Sicherstellung der Wissensbewahrung aus der bisherigen Gremienarbeit angemessen zu berücksichtigen. (4) Die Ermittlung geeigneter Personen für die jeweiligen Perspektiven erfolgt auf Grund- lage transparenter und nachvollziehbarer Kriterien durch die Verwaltung. Maßgeblich sind insbesondere fachliche Eignung und Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsbe- teiligung und Teilhabe, die Bereitschaft zur aktiven und unabhängigen Mitwirkung i n dem stadtgesellschaftlichen Gremium sowie die angemessene Abbildung der vielfäl- tigen Lebensrealitäten der Kölner Stadtgesellschaft. (5) Zur Gewinnung geeigneter Personen können sowohl öffentliche Ausschreibungen als auch gezielte Formen der Ansprache durch die Verwaltung genutzt werden. § 3 Arbeitsweise und Organisation des Beratungsgremiums ÖB 3.1 Geschäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB (1) Der städtische Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Geschäftsstelle des Beratungsgremiums ÖB. (2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB ein, bereitet gemeinsam mit dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung die Sitzungen vor und ist für die Versendung und Veröf- fentlichung der Niederschrift verantwortlich. Sie erstellt insbesondere auch die Mittei- lungsvorlagen, mit denen die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beratungsgre- miums ÖB in den politischen Beratungsprozess einfließen. (3) Die Sitzungen des Beratungsgremiums werden durch die Geschäftsstelle, dem 5 stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung, dem*r Vorsitzenden oder seiner*ihrer Stellvertretung oder eine*n von der Geschäfts- stelle beauftragten Dienstleister*in moderiert. 3.2 Sitzungsorganisation des Beratungsgremiums ÖB (1) Das Beratungsgremium tagt mindestens einmal pro Jahr zu den in § 1 (3) genannten jährlichen Anlässen. Der Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) festgelegt. (2) Die Anzahl der weiteren Sitzungstermine des Beratungsgremiums ÖB orientiert sich an den Sitzungen des Ausschusses BAB. Die Termine werden von der Geschäfts- stelle jeweils für das folgende Kalenderjahr so festgelegt, dass das Beratungsgre- mium bei Bedarf vor den Sitzungen des Ausschusses tagen kann. (3) Die Geschäftsstelle (siehe 3.1) stimmt mit der*dem Vorsitzenden des Beratungsgre- miums ÖB (siehe § 2 (2)) ab, ob es auf der Tagesordnung des Ausschusses BAB Themen gibt, für die die Durchführung einer Sitzung des Beratungsgremiums ange- zeigt ist und/oder ob es Themen gibt, die das Beratungsgremium eigeninitiativ in sei- ner Sitzung behandeln möchte. Anderenfalls wird die Sitzung des Beratungsgremi- ums durch die*den Vorsitzenden über die Geschäftsstelle abgesagt. (4) Für die Wahrnehmung der in § 1 (2 und 4) genannten Aufgaben kann das Bera- tungsgremium über die Geschäftsstelle gezielt Gäste für fachliche Impulse zu seinen entsprechenden Sitzungen einladen. (5) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB sind öffentlich. Das Beratungsgremium ÖB kann Gästen Rederecht gewähren. (6) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 3.3 Niederschrift der Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB (1) Die Sitzungen des Beratungsgremiums ÖB werden von der Geschäftsstelle (siehe 3.1) oder dem stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlich- keitsbeteiligung protokolliert und von der*dem Vorsitzenden unterzeichnet. Der Ent- wurf der Niederschrift wird im Nachgang an die Sitzungen innerhalb von drei Ar- beitstagen an die Mitglieder versendet. Sie enthält die Ergebnisse der Sitzung. (2) Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die Niederschrift innerhalb von sechs Arbeitsta- gen nach Zusendung zu prüfen und Ergänzungs- oder Änderungswünsche an die Geschäftsstelle zurückzumelden. Diese werden der Niederschrift als Anlage beige- fügt. Ergänzender Hinweis: Sofern Beschlüsse des Beratungsgremiums ÖB in die Folgesitzung des Ausschusses BAB eingebracht werden, muss dies aufgrund der zeitlichen Fristen gegebenenfalls ohne vorherige Abstimmung der Niederschrift erfol- gen. Die fehlende Abstimmung wird in der Vorlage kenntlich gemacht. (3) Die finale Niederschrift wird den Mitgliedern per E-Mail zugesandt und auf der Web- seite der Stadt Köln zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. § 4 Änderung der Geschäftsordnung Über Änderungen der Geschäftsordnung entscheidet der Rat.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1110 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Auswahl der Vertreter*innen des neuen stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB) erfolgte auf Grundlage festgelegter Kriterien, die im Vorfeld mit den Mitgliedern des ehemaligen Beratungsgremium ÖB erarbeitet wurden. Das Bewerbungsverfahren war öffentlich, sodass sich interessierte Bürger*innen, die die Kriterien erfüllen, bewerben konnten. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
12329 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB 01/43 Vorlagen-Nummer 2978/2025 Freigabedatum 10.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. die in Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung und damit die Weiterentwicklung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgre- mium ÖB). 2. die Neubesetzung des Beratungsgremiums mit folgenden Personen: Perspektive (alle im Kontext von Beteili- gungsthemen) Vertreter*in 1 Vertreter*in 2 Jugend und Bildung Marc Haine Frank Liffers Senior*innen Axel Friese N.N. Migration und Integration Elizaveta Khan Ruth zum Kley Inklusion Paul Intveen Ulrich Trapp Stadtteil-/Veedelsstruktu- ren Sandra Jasper Gertrude Helm Zivilgesellschaftliche Or- ganisationen und Vereine Alisa Dumke Hans Kummer Queere Kölner Communi- ties Birgit Döring Markus Johannes Wirtschaft Harald Schein Fabian Guzzo Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu Nr. 1 Das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB) wurde zum 1. März 2023 vom Rat eingerichtet (4294/2022) und dessen Geschäftsord- nung (Version vom 23. Januar 2023) ebenfalls vom Rat beschlossen. Es berät den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (BAB) aus stadtgesellschaftlicher Sicht un- abhängig zu Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln sowie der Umsetzung und Weiter- entwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Besetzung erfolgt jeweils für die Dauer der Ratsperiode. Zum Ende der Ratsperiode 2020-2025 wurden die Erfahrungen durch das Beratungsgremium ÖB und im Ausschuss BAB durch Interviews und eine inhaltliche Sitzung des Beratungsgre- mium ÖB am 1. Oktober 2025 erfasst. Daraus ergibt sich – neben der Neubesetzung des Be- ratungsgremium ÖB – der Bedarf einer Weiterentwicklung des Gremiums und damit einer An- passung der Geschäftsordnung. Um der Beratungsrolle gerecht zu werden, sollte es sich bei den Mitgliedern des Beratungs- gremium ÖB um Personen handeln, die zum Beispiel aufgrund ihres Engagements in zivilge- sellschaftlichen Organisationen oder aufgrund ihrer beruflichen bzw. wissenschaftlichen Arbeit umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen mitbringen. Diese Erfahrungen gehen über ein- zelne Beteiligungsverfahren hinaus und beziehen sich auf die Rolle der Stadtgesellschaft so- wie deren Beteiligung bei der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und allgemeiner politi- scher Teilhabe. Veränderung der Zusammensetzung des Beratungsgremiums ÖB Anders als bei der Besetzung des Vorgänger-Gremiums (Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung) ist eine losbasierte Besetzung einiger Mitglieder bei der Neubesetzung des Beratungsgremium ÖB nicht vorgesehen (Grund dafür war, dass der ehemalige Beirat neben Mitgliedern aus der organisierten Stadtgesellschaft auch Mitglieder vorsehen sollte, die aufgrund ihrer Betroffen- heit als Bürger*in eine wichtige Perspektive im Beirat eingenommen haben. Für die Mitglied- schaft im Beratungsgremium ÖB braucht es jedoch Bezug zu und Erfahrungen in Beteili- gungsthemen). Die Mitglieder sollten die demografische Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegeln. Die un- terschiedlichen Perspektiven sind nicht parteipolitisch gefärbt und stärken die Legitimation der Empfehlungen des Beratungsgremium ÖB an den Ausschuss BAB. Die in der Geschäftsordnung des Beratungsgremium ÖB (Version vom 23. Januar 2023) ge- nannte Anzahl ist dafür weiterhin geeignet (16 Personen). Nicht bewährt hat sich die Tren- nung in Mitglieder und stellvertretende Mitglieder und die Regelung, dass die stellvertretenden Mitglieder nur im Verhinderungsfall an den Sitzungen mitwirken. Um eine Konstanz des Beratungsgremiums ÖB und gleichzeitig die Vertretung aller Perspekti- ven sicherzustellen, sollte jede Perspektive mit zwei Personen besetzt sein, die beide an den 3 Sitzungen teilnehmen können und dort gleichberechtigt sind. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Um dem o.g. Vielfalts- und Beratungsanspruch gerecht zu werden, ist eine teilweise Anpas- sung der Zusammensetzung erforderlich: - 2 Vertreter*innen aus dem Jugend- oder Bildungskontext - 2 Vertreter*innen aus dem Senior*innenkontext - 2 Vertreter*innen aus dem Migrant*innen- oder Integrationskontext - 2 Vertreter*innen aus dem Inklusionskontext - 2 Vertreter*innen aus Stadtteil- bzw. Veedelsstrukturen - 2 Vertreter*innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinen - 2 Vertreter*innen aus den queeren Kölner Communities - 2 Vertreter*innen aus der Wirtschaft Die Perspektiven stehen nicht für sich allein, sondern im Kontext von Beteiligungsthemen. Nachfolgend werden die Perspektiven näher erläutert: Perspektive (je 2 Vertre- ter*innen) Erläuterung zur Perspektive Jugend- oder Bildungskon- text Steht für die Sichtweisen junger Menschen sowie von Ak- teur*innen, die mit Bildung, Erziehung und Jugendförderung befasst sind. Sie bringt Erfahrungen aus Schulen, Jugendzen- tren, Vereinen, Ausbildungskontexten und informellen Räu- men ein, in denen junge Menschen Teilhabe erleben oder eben nicht erleben. Senior*innen-Kontext Steht für die Sichtweisen älterer Menschen sowie von Ak- teur*innen, die mit Senior*innenarbeit, Pflege, Engage- mentförderung und Quartiersentwicklung befasst sind. Sie bringt Erfahrungen aus Stadtteilen, Nachbarschaften, Verei- nen und Netzwerken ein, in denen ältere Menschen Teilhabe, Selbstorganisation und Mitgestaltung erleben oder Barrieren erfahren. Migrant*innen- oder Integ- rationskontext Steht für die Sichtweisen von Menschen mit internationaler Geschichte sowie Akteur*innen, die im Bereich Integration, in- terkulturelle Arbeit und Teilhabe tätig sind. Sie bringt Erfahrun- gen aus Migrant*innenselbstorganisationen, interkulturellen Zentren, Vereinen, Religionsgemeinschaften und Bildungsiniti- ativen ein, in denen Zugewanderte Beteiligung, Mitsprache und Repräsentation erleben oder auch Ausgrenzung erfahren. Inklusionskontext Steht für die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen sowie von Akteur*innen, die sich für Barrierefreiheit, Selbstbe- stimmung und Teilhabe einsetzen. Sie bringt Erfahrungen aus Selbstvertretungsorganisationen, Werkstätten, Wohneinrich- tungen, Vereinen und Initiativen ein, in denen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Beteiligung erleben oder an Barrieren scheitern. Stadtteil- bzw. Veedels- strukturen Steht für die Sichtweisen und Erfahrungen aus den Kölner Stadtteilen bzw. Veedeln – also den Lebensräumen, in denen Beteiligung konkret erfahrbar wird. Sie bringt Perspektiven 4 von Nachbarschaftsinitiativen, Stadtteilzentren, Veedelsverei- nen und Quartiersmanager*innen ein, die wissen, wie Beteili- gung im Alltag funktioniert. Sie macht sichtbar, welche Bedin- gungen Beteiligung vor Ort stärken und wo kommunale Struk- turen diese lokalen Prozesse unterstützen oder erschweren. Zivilgesellschaftliche Orga- nisationen und Vereine Steht für die Sichtweisen engagierter Bürger*innen, Initiativen, Vereine und Netzwerke, die das gesellschaftliche Leben in Köln prägen. Sie bringt Erfahrungen aus ehrenamtlicher Ar- beit, Selbstorganisation und projektorientiertem Engagement ein. Queere Kölner Communi- ties Steht für die Sichtweisen von LSBTIQ*-Personen sowie von Akteur*innen, die sich für sexuelle und geschlechtliche Viel- falt, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung einsetzen. Sie bringt Erfahrungen aus queeren Zentren, Beratungsstel- len, Vereinen und Community-Strukturen ein, in denen Men- schen Selbstbestimmung, Sichtbarkeit und Teilhabe leben o- der Diskriminierung und Ausschluss erfahren. Wirtschaft Steht für die Sichtweisen von Akteur*innen, die in Köln wirt- schaftlich tätig sind und zugleich Verantwortung für das Ge- meinwohl übernehmen. Sie repräsentiert Wirtschaft als Teil der Stadtgesellschaft, nicht als Lobby/Sonderinteresse. Um die Perspektiven mit geeigneten Personen zu besetzen, hat das kooperative Büro für Öf- fentlichkeitsbeteiligung einen Fragebogen erstellt, der von an der Mitgliedschaft im neuen Be- ratungsgremium ÖB interessierten Personen im Zeitraum vom 21. November bis 7. Dezember 2025 ausgefüllt werden konnte. Neben der Abfrage der jeweiligen Perspektive beinhaltete der Fragebogen unter anderem Fragen zu zeitlichen Kapazitäten, der Motivation bzw. das Inte- resse zur Teilnahme, bisherige Erfahrungen sowie Beteiligungskompetenzen. Der Aufruf zur Bewerbung/Interessensbekundung wurde seitens der Verwaltung in verschiedenen Verteiler- und Netzwerklisten geteilt. Die Kölner Freiwilligen Agentur als stadtgesellschaftlicher Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung und als gut in Köln vernetzter Akteur teilte diesen ebenfalls über ihre Verteiler- und Netzwerklisten. Insgesamt sind 42 Interessensbekundungen eingegangen. Die ausgefüllten Fragebögen wurden vom kooperativen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ge- prüft und dabei die demografische Vielfalt und die Notwendigkeit der Wissensbewahrung (aus der bisherigen Arbeit des Beratungsgremium ÖB) sichergestellt. Ergebnis sind die im Be- schlusstext genannten 15 Personen. Die 16. Person (Perspektive Senior*innen) konnte noch nicht benannt werden. Um die Ar- beitsfähigkeit des Beratungsgremium ÖB dennoch sicherzustellen, wird diese Perspektive vor- läufig mit einem Mitglied vertreten. Die Nachberufung des zweiten Mitglieds ist vorgesehen, sobald eine geeignete Bewerbung vorliegt. Auf diese Weise bleibt das Ziel einer vollständigen und gleichgewichtigen Besetzung aller Perspektiven erhalten, während gleichzeitig die konti- nuierliche Arbeit des Beratungsgremiums gewährleistet wird. Mit der im Beschlusstext genannten Besetzung ist zum einen die demografische Vielfalt ge- währleistet (sechs Frauen, neun Männer verschiedener Altersklassen von 35 bis 72 Jahren) und zum anderen der Wissenstransfer sichergestellt (drei Mitglieder des bisherigen Bera- tungsgremiums ÖB – Marc Haine, Hans Kummer und Ulrich Trapp – sind erneut Mitglied des neuen Beratungsgremiums ÖB). Die Geschäftsordnung des Beratungsgremium ÖB wurde dahingehend angepasst. Die weite- ren Anpassungen der Geschäftsordnung, die in Anlage 3 (Synopse der Anpassung der Ge- schäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung) 5 dargestellt sind, resultieren aus der o.g. Erfahrungsauswertung der Arbeit des bisherigen Be- ratungsgremiums ÖB. Zu Nr. 2 Die bisherige Geschäftsordnung des Beratungsgremiums ÖB (Version vom 23. Januar 2023) legt fest, dass die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB auf Vorschlag der Verwaltung nach Vorberatung im Ausschuss BAB durch den Rat beschlossen wird. Daher erfolgt mit Beschlusspunkt 2 die Besetzung des Beratungsgremiums ÖB in der Ratspe- riode 2025-2030 noch durch den Rat. Wie in der angepassten Geschäftsordnung dargestellt (Anlagen 2 und 3) soll die Besetzung künftig auf Vorschlag der Verwaltung durch den Ausschuss BAB erfolgen. Damit wird die Zu- ständigkeit für die Besetzung des Beratungsgremiums unmittelbar bei dem Ausschuss veror- tet, für den das Beratungsgremiums ÖB beratend tätig ist und so die fachliche Nähe zwischen Ausschuss und Beratungsgremium auch auf der Ebene der Besetzung abgebildet. Die neue Zuständigkeitsregelung ermöglicht es zudem, Berufungen und Nachberufungen von Mitgliedern flexibel und zeitnah vorzunehmen, etwa bei einer unvollständigen Besetzung ein- zelner Perspektiven (wie derzeit mit der Perspektive Senior*innen) oder bei Veränderungen während der laufenden Ratsperiode. Auf diese Weise wird die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Beratungsgremiums ÖB unterstützt. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums ÖB Anlage 3: Synopse der Geschäftsordnung
Anlage 5, Auszug BAB vom 04.05.2026
4375 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 07.05.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026 öffentlich 4.1 Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadtgesellschaftlichen Bera- tungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB) 2978/2025 Änderung zu TOP 4.1 Weiterentwicklung und Neubesetzung des stadt- gesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Bera- tungsgremium ÖB), gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Volt AN/0765/2026 Herr Kloß, Bündnis 90/Die Grünen, erläutert den unter AN/0765/2026 eingebrachten Antrag. Die Geschäftsordnung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlich- keitsbeteiligung soll dahingehend ergänzt werden, dass die Vertreterinnen und Vertre- ter zukünftig geschlechtsparitätisch besetzt werden. Herr Erkelenz, CDU, sieht eine Ergänzung im Sinne des Änderungsantrages als nicht erforderlich an und wird diesen Antrag deshalb nicht mittragen. In der Auswahl der für die Neubesetzung des Beratungsgremiums vorgesehenen Menschen, seien neben den fachlichen Kriterien auch die vielfältigen Lebensrealitäten bereits berücksichtigt. Herr Günther, FDP/KSG, wird den Änderungsantrag ebenfalls nicht mittragen. Das mit dem Änderungsantrag verfolgte Anliegen teile er und er findet es wichtig, dass bei der Auswahl für die Besetzung darauf geachtet wurde, dass möglichst viele Perspektiven in einem Beratungsgremium Gehör finden. Im Hinblick auf Alter und Geschlecht folge er jedoch seinem Grundsatz, durchgängig ein individualistisches Menschenbild an den Tag zu legen. Sein Ziel sei es, dass das Geschlecht kein Faktor mehr ist, der in einer Geschäftsordnung normiert werden muss, sondern der bestenfalls bei der Besetzung eines Beratungsgremiums eben keine Rolle mehr spielt, sondern gesellschaftliches Engagement sowie Erfahrungen aus der eigenen Arbeit. Auf Nachfrage von Frau Pitko-Drees, Leiterin des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung, wird bestätigt, dass die Ergänzung der Geschäftsordnung nicht bei der jetzt vorliegenden Fassung erfolgen soll, sondern erst bei zukünftiger erneuter Änderung der Geschäftsordnung. Frau Schu, Ausschussvorsitzende, erklärt, dass beim nächsten Mal, wenn die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter wieder ansteht, eine geschlechterparitätische Beset- zung berücksichtig werden soll. I Abstimmung über den Änderungsantrag zu TOP 4.1, AN/0765/2026 Geänderter Beschluss: Beschlusspunkt 1 wird ergänzt: Zusätzlich zu den vorgelegten Änderungen der Ge- schäftsordnung wird bei einer zukünftigen Änderung der Geschäftsordnung unter §2 Zusammensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums eine geschlechterparitä- tische Besetzung unter Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt der acht Perspekti- ven festgeschrieben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP/KSG bei Enthaltung der AfD zu- gestimmt. II Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt: 1. die in Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung und damit die Weiterentwicklung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Be- ratungsgremium ÖB). Zusätzlich zu den vorgelegten Änderungen der Geschäftsordnung wird bei einer zukünftigen Änderung der Geschäftsordnung unter § 2 Zusam- mensetzung und Amtszeit des Beratungsgremiums eine geschlechterpa- ritätische Besetzung unter Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt der acht Perspektiven festgeschrieben. 2. die Neubesetzung des Beratungsgremiums mit folgenden Personen: Perspektive (alle im Kontext von Beteili- gungsthemen) Vertreter*in 1 Vertreter*in 2 Jugend und Bildung Marc Haine Frank Liffers Senior*innen Axel Friese Melek Hense Migration und Integra- tion Elizaveta Khan Ruth zum Kley Inklusion Paul Intveen Ulrich Trapp Stadtteil-/Veedelsstruk- turen Sandra Jasper Gertrude Helm Zivilgesellschaftliche Or- ganisationen und Ver- eine Alisa Dumke Hans Kummer Queere Kölner Commu- nities Birgit Döring Markus Johannes Wirtschaft Harald Schein Fabian Guzzo Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU, FDP/KSG und AfD zugestimmt.
Anlage 4 Nachbesetzung und finale Zusammensetzung
1967 Zeichen
Anlage 4 – Ergänzung zur Nachbesetzung der Perspektive „Senior*innen“ Hier: Aktualisierter Beschlussvorschlag Für die in der Beschlussvorlage derzeit mit „N.N.“ ausgewiesene Perspektive „Senior*innen“ konnte im weiteren Verfahren eine geeignete Person gewonnen werden. Zur Nachbesetzung wurden im weiteren Verfahren sowohl bestehende Netzwerke des Beratungsgremiums der Ratsperiode 2020–2025 einbezogen als auch Vereine, Netzwerke und Initiativen aus unterschiedlichen Stadtteilen und Stadtbezirken gezielt angesprochen. Hieraus gingen drei Bewerbungen ein, welche auf Grundlage eines einheitlichen Fragebogens sowie ergänzender Gespräche geprüft wurden sind. Maßgeblich waren dabei die in der Beschlussvorlage dargestellten Anforderungen an Erfahrungen, Kompetenzen und den Bezug zur Perspektive. Nach Auswertung der Bewerbungen erfüllt Frau Melek Henze die Anforderungen für die Perspektive „Seniorinnen“ am umfassendsten. Ausschlaggebend sind insbesondere ihr Engagement im ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kontext mit klarem Bezug zur Senior*innenarbeit sowie ihre Einbindung in entsprechende Netzwerke. Daraus ergibt sich folgender aktualisierter Beschlussvorschlag: Beschluss: Der Rat beschließt: 1. die in Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung und damit die Weiterentwicklung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung (Beratungsgremium ÖB). 2. die Neubesetzung des Beratungsgremiums mit folgenden Personen: Perspektive (alle im Kontext von Beteiligungsthemen) Vertreter*in 1 Vertreter*in 2 Jugend und Bildung Marc Haine Frank Liffers Senior*innen Axel Friese Melek Hense Migration und Integration Elizaveta Khan Ruth zum Kley Inklusion Paul Intveen Ulrich Trapp Stadtteil-/Veedelsstrukturen Sandra Jasper Gertrude Helm Zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine Alisa Dumke Hans Kummer Queere Kölner Communities Birgit Döring Markus Johannes Wirtschaft Harald Schein Fabian Guzzo
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2978/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.04.2026
- Erstellt
- 15.10.2025 11:35