Mandari Insight

V/0338/2021

Tarifmaßnahme Mobilität 01/2022 - Anpassung der Fahrpreise zum 1. Januar 2022 für das Stadtgebiet Münster innerhalb des Westfalentarifs

Vorlagen 27.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.2

V_0338_2021_Anlagen 1 + 2_AR-Vorlage 06_2021 Tarifmaßnahme ÖPNV 01_2022 inkl Anlage Preistableau

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V_0338_2021_Anlagen 1 + 2_AR-Vorlage 06_2021 Tarifmaßnahme ÖPNV 01_2022 inkl Anlage Preistableau

8239 Zeichen

1 
 
Münster, 19.04.2021 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 06/2021 
Beschlussfassung im Umlaufverfahren 
 
 
Betreff 
Tarifmaßnahme Mobilität 01/2022 
 
 
Berichterstatter 
Herr Gäfgen 
 
 
Anlage 
Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 01. Januar 2022 
im Einzelnen.  
 
 
Antrag 
Der Gesellschafterversammlung  der Stadtwerke Münster GmbH wird folgender Be-
schluss zur Annahme empfohlen:  
 
Der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des 
Westfalentarifs zum 01. Januar 2022 wird entsprechend der beigefügten Anlage zuge-
stimmt. Im Rahm en dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durch-
schnitt um 1,23 Prozent.  
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Mit einem Einbruch der Fahrgastnachfrage von aktuell rund 60 Prozent, sind die Aus-
wirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV in Münster beträch tlich. Trotz eines 
entsprechenden Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen, bieten die Stadtwerke den Bür-
gern weiterhin ein fast normales Leistungsangebot, um den Fahrgästen ausreichend 
Platz, Abstand und Sicherheitsgefühl zu bieten. Das Fahrplanangebot wurde zudem 
von Beginn an stets flexibel an die Pandemie -bedingten Rahmenbedingen im Sinne 
der Fahrgäste angepasst. 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0338/2021

2 
 
Durch die Priorität des Auftrags der Daseinsvorsoge und der Erfüllung der gewachse-
nen Hygiene- und Abstandsmaßstäbe und eines Image-Erhalts des ÖPNV als sicheres 
Verkehrsmittel können aktuell keine deutlichen Kostenersparnisse erreicht werden.  
 
Wirtschaftlichkeit 
Das Jahr 2020 konnte mit Hilfe  der Sparanstrengungen im Stadtwerkekonzern und 
dem ÖPNV-Rettungsschirm trotz sehr schwieriger Rahmenbedingungen wirtschaftlich 
erfolgreich gestaltet werden. 
 
Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021 sah  im Bereich der Mobilität zum Zeitpunkt 
der Planung vor, ab dem Herbst 2021 die Planwerte des Vorjahres und damit wieder 
eine gewisse Normalität zu erreichen. Die danach eingetretene zweite und auch die 
dritte Pandemiewelle mit den entsprechenden Lockdown -Maßnahmen haben die Er-
reichung des Planes zu einem sehr frühen Zeitpunkt sehr herausfordernd werden las-
sen. 
 
Zur Absicherung der vereinbarten Dividende Richtung Stadt und zum Erhalt optimaler 
finanzieller Rahmenbedingungen für die anstehenden Investitionen im Rahmen der 
Strategie 2030 ist die Einhaltung des Wirtschaftsplanes allerdings maßgeblich. 
 
Der aktuell am stärksten vom ÖPNV-Fahrgastrückgang betroffene Bereich ist das Seg-
ment der Gelegenheitstickets. Aktuell sind 70% weniger Ticketverkäufe im Vergleich 
zum Februar 2020 zu verzeichnen. 
 
Das bisher relativ stabile Segment der Abonnenten geht durch die zunehmende Etab-
lierung von dauerhaften Home -Office-Lösungen und dem Wegfall von Wegen immer 
dynamischer zurück. Bei den verkauften Abos der Preisstufe 0 beträgt die Differenz 
zum Februar 2020 aktuell -15%, bei JobTicket-Kunden, die aus der Region nach Müns-
ter pendeln -25%. 
Insgesamt wird aktuell für den ÖPNV-Bereich ein Delta von -4,2 Mio. EUR im Vergleich 
zum Wirtschaftsplan 2021 prognostiziert, wenn man Erlösverluste und Kostenerspar-
nisse saldiert. 
 
Ein Ausgleich der durch Corona entstandenen Mindereinnahmen i m Jahr 2021 durch 
einen ÖPNV -Rettungsschirm wird aktuell zwar in Aussicht gestellt, ist zum jetzigen 
Zeitpunkt aber noch nicht konkretisiert. Sollte es einen Rettungsschirm 2021 geben, 
ist damit zu rechnen, dass die Ausgleichsquote für die Verkehrsunternehmen deutlich 
unter der Quote des Vorjahres liegt, zumal auch stets nur die Differenz zum Jahr 2019 
betrachtet wird.

3 
 
Vorschlag für die Tarifmaßnahme 
Die zur Kompensation steigender Personal- und Betriebskosten angesetzte jährliche 
Preisanpassung von 2,9 Prozent wäre angesichts der angespannten wirtschaftlichen 
Lage notwendig. Eine entsprechende Erhöhung der Fahrpreise  wird, im Hinblick auf 
eine Verkehrswende und gleichzeitig drohendem Geltungsverlust des ÖPNV,  jedoch 
als nicht zielführend erachtet und die geplante Preiserhöhung zum 01.08.2021 nicht 
durchgeführt.  
 
Um trotzdem eine Unterstützung der Wirtschaftlichkeit der SWMS sowie eine Absiche-
rung der Ausschüttung an die Stadt zu erreichen, wird eine zeitlich nachgelagerte, be-
hutsamere Tarifmaßnahme von 1,23 Prozent zum 1. Januar 2022 vorgeschlagen.  
 
Die einzelnen Anpassungen sind sehr behutsam und aus unserer Sicht der optimale 
Kompromiss zwischen der Stützung der wirtschaftlichen Belange und der wichtigen 
Bindung der verbliebenden ÖPNV-Kunden. Die Erlösminderung durch den Verzicht 
auf die Preisanpassung von 2,9% zum 01.08.2021 beläuft sich  auf ca. 350.000 € für 
die Monate August bis Dezember 2021. Bei einer durchschnittlichen Anpassung der 
Fahrpreise um 1,23 Prozent prognostiziert die SWMS gegenüber dem aktuellen Preis-
stand eine Einnahmenverbesserung von ca. 270.000 Euro für das Jahr 2022. 
 
Änderungen im Tarif im Einzelnen 
Die geplante durchschnittliche Tarifmaßnahme von 1,23 Prozent sieht für die Preis-
stufe 0 (Stadtgebiet Münster) lediglich eine Preiserhöhung bei Gelegenheitstickets vor.  
 
• Leicht im Preis angehoben werden die Tages-, Wochen- und Monatstickets für 
Einzelpersonen sowie für Gruppen.  
 
• Das Einzelticket (inkl. KinderTicket) bleibt im Preis stabil , während das 90 Mi-
nutenTicket um 10 Cent auf 2,30 Euro angehoben wird. 
 
• Im vierten Quartal 2021 wird zusätzlich zum bestehenden Tarif der eTarif ein-
geführt. Die Preisanhebung des 90 MinutenTickets soll sich positiv auf den Er-
folg und die Akzeptanz des eTarifs auswirken. Mit diesem können unsere Fahr-
gäste weiterhin zum heutigen 90 MinutenTicket-(Best-)Preis fahren und zahlen 
für kurze Strecken sogar noch weniger.  Das besondere bei diesem Tarif: Die 
Kosten für eine Fahrt werden leistungsgerecht per App anhand der gefahrenen 
Luftlinie abgerechnet und d er Fahrgast kann ohne  Tarifkenntnisse den ÖPNV 
in ganz NRW nutzen.

4 
 
• Durch die behutsame Preiserhöhung von durchschnittlich 1,23 Prozent können 
wir vor allem unsere treuen Abo-Kunden schonen. Die Preise für die Abos wer-
den nicht angehoben.  
 
• Das AzubiAbo plus für Fahrten im Stadtgebiet Münster bleibt, sowie die goCard 
und alle weiteren Kinder- und Schüler-Tickets in Münster, im Preis stabil. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Tarifmaßnahme 01.01.2022
Stand: 15.04.2021
VV = Vorverkauf
Preise 01.08.2020
90 MinutenTicket
90 MinutenTicket mit Vertrag
2,20 €
 
2,30 €
 
4,5%
Tagesbestpreis (nur Vertragsvariante)
4,90 €
 
5,20 €
 
6,1%
90 MinutenTicket prepaid
2,20 €
 
2,30 €
 
4,5%
Einzel- und MehrfahrtenTickets
EinzelTicket Erw.
3,30 €
 
3,30 €
 
EinzelTicket Erw. VV
2,90 €
 
2,90 €
 
EinzelTicket Erw. Kurzstrecke
1,90 €
 
1,90 €
 
EinzelTicket Erw. Kurzstrecke VV
1,90 €
 
1,90 €
 
KinderTicket
1,50 €
 
1,50 €
 
KinderTicket VV
1,20 €
 
1,20 €
 
KinderTicket Kurzstrecke
0,80 €
 
0,80 €
 
KinderTicket Kurzstrecke VV
0,80 €
 
0,80 €
 
4erTicket Erw. VV
11,60 €
 
11,60 €
 
4er KinderTicket VV
4,80 €
 
4,80 €
 
TagesTickets
9 Uhr TagesTicket
6,40 €
 
6,60 €
 
3,1%
9 Uhr TagesTicket VV
5,40 €
 
5,80 €
 
7,4%
9 Uhr TagesTicket 5 Personen
12,00 €
 
12,40 €
 
3,3%
9 Uhr TagesTicket 5 Personen VV
9,80 €
 
12,00 €
 
22,4%
24 StundenTicket VV
8,00 €
 
9,50 €
 
18,8%
24 StundenTicket 5 Personen
14,50 €
 
15,00 €
 
3,4%
24 StundenTicket 5 Personen VV
13,30 €
 
14,00 €
 
5,3%
Zeittickets
7 TageTicket
28,00 €
 
30,00 €
 
7,1%
MonatsTicket
78,00 €
 
80,00 €
 
2,6%
9 Uhr MonatsTicket
59,50 €
 
62,00 €
 
4,2%
Abo Erwachsene
FlexAbo 
36,00 €
 
36,00 €
 
FlexAbo Aufpreis vor 8 Uhr
1,50 €
 
1,50 €
 
FlexAbo Maximalpreis
49,00 €
 
49,00 €
 
MünsterAbo
49,00 €
 
49,00 €
 
60plusAbo
31,00 €
 
31,00 €
 
60plusAbo Partner
15,50 €
 
15,50 €
 
9 UhrAbo
35,90 €
 
35,90 €
 
8 UhrAbo
31,00 €
 
31,00 €
 
JobTicket 
43,00 €
 
43,00 €
 
Schüler & Azubis
goCardAbo freifahrtberechtigtes 1.Kind
12,00 €
 
12,00 €
 
goCardAbo freifahrtberechtigtes 2.Kind
6,00 €
 
6,00 €
 
goCardAbo freifahrtberechtigtes 3.Kind
-
€
 
-
€
 
goCardAbo nicht freifahrtberechtigte Schüler
22,00 €
 
22,00 €
 
Schüler MonatsTicket
49,00 €
 
49,00 €
 
Azubi-/Schüler Abo Plus
34,00 €
 
34,00 €
 
Preisstufe 0
Alle Tickets
Preise 01.01.2022
15.04.2021
Anlage 2 zur Vorlage V/0338/2021

Beschlussvorlage

2407 Zeichen

V/0338/2021 
V/0338/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarifmaßnahme Mobilität 01/2022 - Anpassung der Fahrpreise zum 1. Januar 2022 für das 
Stadtgebiet Münster innerhalb des Westfalentarifs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des 
Westfalentarifs zum 01. Januar 2022 entsprechend der beigefügten Anlage 2 zuzustimmen. Im 
Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 1,23 %. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Tarifmaßnahme hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Die ergebnisrele-
vanten Effekte der Maßnahme entstehen bei der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (e) des 
Gesellschaftsvertrages obliegt d er Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Fest-
setzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befinden,  
d.h. die Stadtwerke Münster GmbH aufgrund der Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge 
alleiniger Anbieter in jenem Geschäftsfeld ist. Dies ist bei der Stadtwerke Münster GmbH derzeit bei 
der Wasserversorgung und dem Öffentlichen Personennahverkehr der Fall. 
 
Die Einzelheiten zur Tarifmaßnahme können der Vorlage Nr. 06/2021 an den Aufsichtsrat der  Stadt-
werke Münster GmbH (Anlage 1) sowie der detaillierten Aufstellung in Anlage 2 entnommen werden.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
12.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0338/2021 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH entscheidet coronabedingt per Umlaufverfahren bis 
zum 05.05.21 über die AR-Vorlage Nr. 06/2021. Über die Ergebnisse wird mündlich berichtet. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 06/2021 - Beschlussfassung im Umlaufverfahren 
Anlage 2: Tarifmaßnahme 01.01.2021 (Preisstufe 0) als Anlage zur AR-Vorlage Nr. 06/2021 
Anlage A

Anlage A

2027 Zeichen

Anlage A zur V/0338/2021 
 
Kurzüberblick 
Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH obliegt der Gesell-
schafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen 
Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befinden. 
 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. 
Dieser obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der 
Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, 
die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unter-
nehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie 
die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte 
jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen.  
Die Ziele - sowie die Unterziele zum hier relevanten Verkehrsbereich - sind in dem mit der Stadt-
werke Münster GmbH geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

Beratungsverlauf (3)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0338/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2021
Erstellt
26.04.2021 13:54