V/0338/2021
Tarifmaßnahme Mobilität 01/2022 - Anpassung der Fahrpreise zum 1. Januar 2022 für das Stadtgebiet Münster innerhalb des Westfalentarifs
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V_0338_2021_Anlagen 1 + 2_AR-Vorlage 06_2021 Tarifmaßnahme ÖPNV 01_2022 inkl Anlage Preistableau
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1 Münster, 19.04.2021 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 06/2021 Beschlussfassung im Umlaufverfahren Betreff Tarifmaßnahme Mobilität 01/2022 Berichterstatter Herr Gäfgen Anlage Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 01. Januar 2022 im Einzelnen. Antrag Der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird folgender Be- schluss zur Annahme empfohlen: Der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des Westfalentarifs zum 01. Januar 2022 wird entsprechend der beigefügten Anlage zuge- stimmt. Im Rahm en dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durch- schnitt um 1,23 Prozent. Begründung Ausgangslage Mit einem Einbruch der Fahrgastnachfrage von aktuell rund 60 Prozent, sind die Aus- wirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV in Münster beträch tlich. Trotz eines entsprechenden Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen, bieten die Stadtwerke den Bür- gern weiterhin ein fast normales Leistungsangebot, um den Fahrgästen ausreichend Platz, Abstand und Sicherheitsgefühl zu bieten. Das Fahrplanangebot wurde zudem von Beginn an stets flexibel an die Pandemie -bedingten Rahmenbedingen im Sinne der Fahrgäste angepasst. Anlage 1 zur Vorlage V/0338/2021 2 Durch die Priorität des Auftrags der Daseinsvorsoge und der Erfüllung der gewachse- nen Hygiene- und Abstandsmaßstäbe und eines Image-Erhalts des ÖPNV als sicheres Verkehrsmittel können aktuell keine deutlichen Kostenersparnisse erreicht werden. Wirtschaftlichkeit Das Jahr 2020 konnte mit Hilfe der Sparanstrengungen im Stadtwerkekonzern und dem ÖPNV-Rettungsschirm trotz sehr schwieriger Rahmenbedingungen wirtschaftlich erfolgreich gestaltet werden. Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021 sah im Bereich der Mobilität zum Zeitpunkt der Planung vor, ab dem Herbst 2021 die Planwerte des Vorjahres und damit wieder eine gewisse Normalität zu erreichen. Die danach eingetretene zweite und auch die dritte Pandemiewelle mit den entsprechenden Lockdown -Maßnahmen haben die Er- reichung des Planes zu einem sehr frühen Zeitpunkt sehr herausfordernd werden las- sen. Zur Absicherung der vereinbarten Dividende Richtung Stadt und zum Erhalt optimaler finanzieller Rahmenbedingungen für die anstehenden Investitionen im Rahmen der Strategie 2030 ist die Einhaltung des Wirtschaftsplanes allerdings maßgeblich. Der aktuell am stärksten vom ÖPNV-Fahrgastrückgang betroffene Bereich ist das Seg- ment der Gelegenheitstickets. Aktuell sind 70% weniger Ticketverkäufe im Vergleich zum Februar 2020 zu verzeichnen. Das bisher relativ stabile Segment der Abonnenten geht durch die zunehmende Etab- lierung von dauerhaften Home -Office-Lösungen und dem Wegfall von Wegen immer dynamischer zurück. Bei den verkauften Abos der Preisstufe 0 beträgt die Differenz zum Februar 2020 aktuell -15%, bei JobTicket-Kunden, die aus der Region nach Müns- ter pendeln -25%. Insgesamt wird aktuell für den ÖPNV-Bereich ein Delta von -4,2 Mio. EUR im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2021 prognostiziert, wenn man Erlösverluste und Kostenerspar- nisse saldiert. Ein Ausgleich der durch Corona entstandenen Mindereinnahmen i m Jahr 2021 durch einen ÖPNV -Rettungsschirm wird aktuell zwar in Aussicht gestellt, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht konkretisiert. Sollte es einen Rettungsschirm 2021 geben, ist damit zu rechnen, dass die Ausgleichsquote für die Verkehrsunternehmen deutlich unter der Quote des Vorjahres liegt, zumal auch stets nur die Differenz zum Jahr 2019 betrachtet wird. 3 Vorschlag für die Tarifmaßnahme Die zur Kompensation steigender Personal- und Betriebskosten angesetzte jährliche Preisanpassung von 2,9 Prozent wäre angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage notwendig. Eine entsprechende Erhöhung der Fahrpreise wird, im Hinblick auf eine Verkehrswende und gleichzeitig drohendem Geltungsverlust des ÖPNV, jedoch als nicht zielführend erachtet und die geplante Preiserhöhung zum 01.08.2021 nicht durchgeführt. Um trotzdem eine Unterstützung der Wirtschaftlichkeit der SWMS sowie eine Absiche- rung der Ausschüttung an die Stadt zu erreichen, wird eine zeitlich nachgelagerte, be- hutsamere Tarifmaßnahme von 1,23 Prozent zum 1. Januar 2022 vorgeschlagen. Die einzelnen Anpassungen sind sehr behutsam und aus unserer Sicht der optimale Kompromiss zwischen der Stützung der wirtschaftlichen Belange und der wichtigen Bindung der verbliebenden ÖPNV-Kunden. Die Erlösminderung durch den Verzicht auf die Preisanpassung von 2,9% zum 01.08.2021 beläuft sich auf ca. 350.000 € für die Monate August bis Dezember 2021. Bei einer durchschnittlichen Anpassung der Fahrpreise um 1,23 Prozent prognostiziert die SWMS gegenüber dem aktuellen Preis- stand eine Einnahmenverbesserung von ca. 270.000 Euro für das Jahr 2022. Änderungen im Tarif im Einzelnen Die geplante durchschnittliche Tarifmaßnahme von 1,23 Prozent sieht für die Preis- stufe 0 (Stadtgebiet Münster) lediglich eine Preiserhöhung bei Gelegenheitstickets vor. • Leicht im Preis angehoben werden die Tages-, Wochen- und Monatstickets für Einzelpersonen sowie für Gruppen. • Das Einzelticket (inkl. KinderTicket) bleibt im Preis stabil , während das 90 Mi- nutenTicket um 10 Cent auf 2,30 Euro angehoben wird. • Im vierten Quartal 2021 wird zusätzlich zum bestehenden Tarif der eTarif ein- geführt. Die Preisanhebung des 90 MinutenTickets soll sich positiv auf den Er- folg und die Akzeptanz des eTarifs auswirken. Mit diesem können unsere Fahr- gäste weiterhin zum heutigen 90 MinutenTicket-(Best-)Preis fahren und zahlen für kurze Strecken sogar noch weniger. Das besondere bei diesem Tarif: Die Kosten für eine Fahrt werden leistungsgerecht per App anhand der gefahrenen Luftlinie abgerechnet und d er Fahrgast kann ohne Tarifkenntnisse den ÖPNV in ganz NRW nutzen. 4 • Durch die behutsame Preiserhöhung von durchschnittlich 1,23 Prozent können wir vor allem unsere treuen Abo-Kunden schonen. Die Preise für die Abos wer- den nicht angehoben. • Das AzubiAbo plus für Fahrten im Stadtgebiet Münster bleibt, sowie die goCard und alle weiteren Kinder- und Schüler-Tickets in Münster, im Preis stabil. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen Tarifmaßnahme 01.01.2022 Stand: 15.04.2021 VV = Vorverkauf Preise 01.08.2020 90 MinutenTicket 90 MinutenTicket mit Vertrag 2,20 € 2,30 € 4,5% Tagesbestpreis (nur Vertragsvariante) 4,90 € 5,20 € 6,1% 90 MinutenTicket prepaid 2,20 € 2,30 € 4,5% Einzel- und MehrfahrtenTickets EinzelTicket Erw. 3,30 € 3,30 € EinzelTicket Erw. VV 2,90 € 2,90 € EinzelTicket Erw. Kurzstrecke 1,90 € 1,90 € EinzelTicket Erw. Kurzstrecke VV 1,90 € 1,90 € KinderTicket 1,50 € 1,50 € KinderTicket VV 1,20 € 1,20 € KinderTicket Kurzstrecke 0,80 € 0,80 € KinderTicket Kurzstrecke VV 0,80 € 0,80 € 4erTicket Erw. VV 11,60 € 11,60 € 4er KinderTicket VV 4,80 € 4,80 € TagesTickets 9 Uhr TagesTicket 6,40 € 6,60 € 3,1% 9 Uhr TagesTicket VV 5,40 € 5,80 € 7,4% 9 Uhr TagesTicket 5 Personen 12,00 € 12,40 € 3,3% 9 Uhr TagesTicket 5 Personen VV 9,80 € 12,00 € 22,4% 24 StundenTicket VV 8,00 € 9,50 € 18,8% 24 StundenTicket 5 Personen 14,50 € 15,00 € 3,4% 24 StundenTicket 5 Personen VV 13,30 € 14,00 € 5,3% Zeittickets 7 TageTicket 28,00 € 30,00 € 7,1% MonatsTicket 78,00 € 80,00 € 2,6% 9 Uhr MonatsTicket 59,50 € 62,00 € 4,2% Abo Erwachsene FlexAbo 36,00 € 36,00 € FlexAbo Aufpreis vor 8 Uhr 1,50 € 1,50 € FlexAbo Maximalpreis 49,00 € 49,00 € MünsterAbo 49,00 € 49,00 € 60plusAbo 31,00 € 31,00 € 60plusAbo Partner 15,50 € 15,50 € 9 UhrAbo 35,90 € 35,90 € 8 UhrAbo 31,00 € 31,00 € JobTicket 43,00 € 43,00 € Schüler & Azubis goCardAbo freifahrtberechtigtes 1.Kind 12,00 € 12,00 € goCardAbo freifahrtberechtigtes 2.Kind 6,00 € 6,00 € goCardAbo freifahrtberechtigtes 3.Kind - € - € goCardAbo nicht freifahrtberechtigte Schüler 22,00 € 22,00 € Schüler MonatsTicket 49,00 € 49,00 € Azubi-/Schüler Abo Plus 34,00 € 34,00 € Preisstufe 0 Alle Tickets Preise 01.01.2022 15.04.2021 Anlage 2 zur Vorlage V/0338/2021
Beschlussvorlage
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V/0338/2021 V/0338/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Tarifmaßnahme Mobilität 01/2022 - Anpassung der Fahrpreise zum 1. Januar 2022 für das Stadtgebiet Münster innerhalb des Westfalentarifs Beratungsfolge 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des Westfalentarifs zum 01. Januar 2022 entsprechend der beigefügten Anlage 2 zuzustimmen. Im Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 1,23 %. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Tarifmaßnahme hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Die ergebnisrele- vanten Effekte der Maßnahme entstehen bei der Stadtwerke Münster GmbH. Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages obliegt d er Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Fest- setzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befinden, d.h. die Stadtwerke Münster GmbH aufgrund der Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge alleiniger Anbieter in jenem Geschäftsfeld ist. Dies ist bei der Stadtwerke Münster GmbH derzeit bei der Wasserversorgung und dem Öffentlichen Personennahverkehr der Fall. Die Einzelheiten zur Tarifmaßnahme können der Vorlage Nr. 06/2021 an den Aufsichtsrat der Stadt- werke Münster GmbH (Anlage 1) sowie der detaillierten Aufstellung in Anlage 2 entnommen werden. Amt für Finanzen und Beteiligungen 12.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0338/2021 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH entscheidet coronabedingt per Umlaufverfahren bis zum 05.05.21 über die AR-Vorlage Nr. 06/2021. Über die Ergebnisse wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 06/2021 - Beschlussfassung im Umlaufverfahren Anlage 2: Tarifmaßnahme 01.01.2021 (Preisstufe 0) als Anlage zur AR-Vorlage Nr. 06/2021 Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0338/2021 Kurzüberblick Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH obliegt der Gesell- schafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befinden. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Dieser obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unter- nehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Ziele - sowie die Unterziele zum hier relevanten Verkehrsbereich - sind in dem mit der Stadt- werke Münster GmbH geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0338/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2021
- Erstellt
- 26.04.2021 13:54