1195/2020
Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021
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Anlage 1 Nachfragen zur lit.COLOGNE
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Anlage 1 VI 07.05.2020 VI/2 Fragen zur Dringlichkeitsentscheidung Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 1. Wann hat die privatwirtschaftlich organisierte lit.COLOGNE GmbH bei den zuständigen Behörden des Landes NRW bzw. des Bundes nachgefragt bzw. Anträge gestellt, um finanzielle Unterstützung aus den Corona-Hilfsprogrammen zu erhalten? 2. Hat die lit.COLOGNE daraufhin Hilfen in welcher Höhe erhalten oder wurden ihr diese in Aussicht gestellt? 3. Liegen die Verwaltung Hinweise vor, dass die wirtschaftliche Lage der lit.COLOGNE bereits vor Beginn der Corona-Krise prekär war? 4. In welcher Höhe hat die lit.COLOGNE aufgrund der öffentlichen Aufrufe – auch durch prominente Unterstützer – aktuell Spenden oder anderweitige Hilfszuwendungen erhalten? 5. Auf Basis welcher Kenntnis und Fakten über die wirtschaftliche Lage der lit.COLOGNE möchte die Verwaltung einen städtischem Zuschuss von „bis zu 500.000 Euro“ bereitstellen? Beantwortung der Verwaltung: Das in Europa einzigartige Literaturfestival „lit.COLOGNE“ ist von besonderer, prägender Bedeutung für den Standort Köln. Die Corona-Pandemie stellt sowohl für die Veranstalter, als auch für die Veranstaltungen selbst in mehrfacher Hinsicht ein großes Problem dar. Zum einen durch die Absage der Veranstaltung in 2020 und die damit verbundenen Einnahmeverluste. Zum anderen durch die noch völlig unklare Perspektive für die Durchführung solcher Großveranstaltungen zu Beginn des Jahres 2021. Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich die Regelungen über den Jahreswechsel hin entwickeln werden. Es ist davon auszugehen, dass sich Partner und Sponsoren angesichts der unklaren Situation mit verbindlichen Zusagen zurückhalten werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass potenzielle Partner und Sponsoren coronabedingt selbst nicht an die Geschäftsergebnisse vorangegangener Jahre anschließen können, was ggf. eine Reduzierung deren Engagements hinsichtlich Sponsoring erwarten lässt. Gleichzeitig ist noch nicht absehbar, wie sich das Besucherverhalten entwickeln wird. Auch, wenn Großveranstaltungen dieser Art grundsätzlich wieder erlaubt sein sollten, kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass Besucherinnen und Besucher in gleichem Maße teilnehmen werden und solche Veranstaltungen ohne weiteres an alte Erfolge und Besucherzahlen anknüpfen können. Dies stellt eine zusätzliche Unsicherheit und damit eine große Hürde auf Seiten der Veranstalter für die Planung zukünftiger Events dar. Aufgrund der prägenden Bedeutung des Literaturfestivals für den Standort Köln sollen daher Mittel bereitgestellt werden, um die Durchführung der lit-COLOGNE 2021 gewährleisten zu 2 können. Da es sich in 2021 gleichzeitig um die zwanzigste lit.COLOGNE handelt, hält es die Verwaltung für angemessen sich einmalig in besonderer Weise zu engagieren. Aus den o.g. Gründen sollen für die lit.COLOGNE 2021 einmalig Mittel bis maximal 500.000 Euro bereitgestellt werden. Der Beschlussentwurf sieht nicht eine automatische Auszahlung der Förderung vor, sondern ermächtigt die Verwaltung, mit dem Veranstalter in entsprechende Verhandlungen/Gespräche einzutreten, um die Rahmenbedingungen abzuklären. Dabei wird auch zu klären sein, wie die inhaltliche Beteiligung der Stadt Köln für das Festival 2021 ausgestaltet werden kann. Grundsätzlich gilt, dass eine städtische Förderung/Beteiligung nur im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Prinzipien erfolgen kann (zum Beispiel Beihilferecht und Subsidiaritätsprinzip). Erst im Rahmen der Gespräche mit dem Veranstalter kann ermittelt werden, in welcher Höhe beispielsweise andere Förderanträge gestellt wurden bzw. wie das Literaturfestival 2021 wirtschaftlich aufgestellt ist. Hinweise auf eine prekäre Lage des Veranstalters vor Beginn der Coronakrise liegen nicht vor. Die Beteiligung der Stadt Köln bzw. die Förderung/Bezuschussung des Festivals 2021 setzt allerdings die Solvenz des Veranstalters voraus, weshalb auch hier entsprechende Prüfungen zu erfolgen haben. Da für die Veranstaltungen dieser Größenordnung bereits mit großem Vorlauf erhebliche Verbindlichkeiten, Aufwände und Zahlungsverpflichtungen entstehen, sollen die städtischen Mittel Bedarfsgerecht auch bereits in 2020 gezahlt werden können.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 1195/2020 Freigabedatum 12.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: 1. Der Rat bestätigt die strukturelle Bedeutung der lit.COLOGNE mit ihrer nationalen und internatio- nalen Strahlkraft für den Standort Köln, das Land NRW sowie den gesamten deutschsprachigen Raum und erkennt den Bedarf für die Liquiditätssicherung und die Weiterentwicklung sowie die Durchführung des Literaturfestivals im Jubiläumsjahr 2021 an. 2. Der Rat beschließt Aufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 € für die struktursichernde Maß- nahme und die Weiterentwicklung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2020/2021 im Teilergeb- nisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haus- haltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehrerträge im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2020. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in entsprechende Verhandlungen mit dem Veranstalter und dem Land NRW unter Berücksichtigung der in der Begründung dargestellten Rahmenbedingun- gen einzusteigen mit dem unter 2. des Beschlusses dargestellten Ziel. Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme bis zu 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung für die Dringlichkeit: Die Corona bedingte Absage der lit.COLOGNE 2020 und die damit verbundenen Einnahmeausfälle haben das Literaturfestival in eine existenzielle Krise gestürzt. Damit ist nicht nur der Betrieb des Ver- anstalters, sondern auch der Fortbestand der standortprägenden Veranstaltung des Medienstandor- tes selbst gefährdet. Aus diesem Grund besteht dringlicher Handlungsbedarf, um die bestehenden Strukturen zu erhalten. Begründung: Die lit.COLOGNE ist das größte Literaturfestival Europas und für den Standort Köln als Medienstadt und das Land NRW von besonderer Bedeutung. Sie hat sich einen glänzenden bundesweiten Ruf erarbeitet und das Format der Literaturlesung breitenkompatibel gemacht. Als ein entscheidender Impulsgeber für den literarischen Aufschwung in den letzten Jahrzehnten hat das Festival von Köln aus eine Vorreiterrolle für ähnliche Festivals und Literaturformate übernommen und ist als unumstrit- tenes Original schon bereits durch den Namen eng mit Köln verbunden. Die Palette der Veranstal- tungsorte reicht vom klassischen Theater über Lesungen im Kölner Dom bis hin zu literarischen Ver- anstaltungen auf einem Rheinschiff. 3 Mit dem Sog, den ein gut konzipiertes und organisiertes Festival auszulösen vermag, trägt sie Litera- tur mit Vehemenz in die Stadt. In dem Sinne fügt sie dem unterjährigen literarischen Leben in Köln, das die anderen Wochen und Monate im Jahr, im Literaturhaus Köln, in den unvergleichlich zahlrei- chen Buchhandlungen und Cafés in Köln gepflegt wird, einen barrierefreien Zugang zu Literatur für ein breites Publikum hinzu. Die lit.COLOGNE ist ein Festival, das privatwirtschaftlich organisiert ist und überwiegend durch die Eintrittsgelder, Sponsoren und Medienleistungen finanziert wird. Die Auslastung beträgt über 95% und das Gros der Tickets ist bereits wenige Tage nach Programm- veröffentlichung ausverkauft. In diesem Jahr wurden ca.120.000 Besucherinnen und Besucher erwar- tet. Da das Bedürfnis nach Sach- und Diskursthemen enorm war, wurde im Jahr 2012 das Schwester- festival phil.cologne ins Leben gerufen, in dem abseits eines rein akademischen oder universitären Rahmens ethische Fragen gestellt werden. Derzeit wird eine reduzierte Veranstaltung im Herbst ge- plant, um die wichtigsten Fragen des Zusammenlebens insbesondere unter den derzeit für unsere Demokratie besonders herausfordernden Rahmenbedingungen zu diskutieren. Im Sinne der Bildung von besonderer Bedeutung ist von Beginn an das Kinder- und Jugendpro- gramm. Im Klasse-Buch und Klasse-Denken Programm werden Schulklassen an Literatur und philo- sophische Themen herangeführt. Diese Veranstaltungen werden zu einem symbolischen Preis ange- boten und ermöglichen daher Teilhabe für alle. Jedes Jahr werden mehr als 20.000 Schülerinnen und Schüler erreicht. Die Stadt Köln unterstützt die lit.COLOGNE seit Jahren auf verschiedenste Weise – mit geldwerten Leistungen (Werbemitteln sowie Kontingenten in der Philharmonie) und 30.000 Euro Finanzmitteln der Stabsstelle Events und der Wirtschaftsförderung. Die einzigartige Veranstaltung ist national und international ein wichtiges Element des städtischen Images mit positiven Effekten auch für andere Branchen wie beispielsweise den Tourismus. Die Corona bedingte Absage der lit.COLOGNE 2020 hat den Veranstalter und das Festival in Köln in eine existenzielle Krise gestürzt. Der Ausfall der Eintrittsgelder wirkt sich sowohl auf die laufenden Verpflichtungen aus, auch auf die Vorbereitung einzelner Veranstaltungen im Herbst dieses Jahres und auf die Vorbereitung der Veranstaltung im kommenden Jahr. Denn nur durch die Einnahmen aus den zahlreichen Veranstaltungen ist die Zahlungsfähigkeit gesichert und die Weiterentwicklung wie auch die Durchführung des Literaturfestivals 2021 möglich. Gleichzeitig zeichnet sich durch die Corona Krise ab, dass sich Veranstaltungen dieser Art auch in Zukunft auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen müssen. Dies sowohl in Bezug auf die Durch- führung von Großveranstaltungen insgesamt, aber auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung in diesem Bereich. Darüber hinaus ist das Jahr 2021 ein besonderes Jubiläumsjahr für das Literaturfestival, denn durch die Absage in 2020 wird das Festival erst in 2021 zum zwanzigsten Mal durchgeführt. Angesichts der besonderen Bedeutung der Veranstaltung für den Standort Köln und das Land NRW, des bevorstehenden Jubiläums und der notwendigen Weiterentwicklung sollen bereits jetzt die Vorbe- reitungen für die Jubiläumsauflage 2021 als besonderes Highlight und für die Weiterentwicklung des Festivals aufgenommen werden. Damit sollen gleichzeitig die gewachsenen Strukturen auch in der Krise erhalten und der Fortbestand der Veranstaltung in schwierigen Zeiten gesichert werden. Ohne finanzielle Unterstützung ist das Festival nach jetzigem Kenntnisstand nicht mehr realisierbar. Die Verwaltung wird daher ermächtigt, bis zu 500.000 Euro für den Erhalt und die Weiterentwick- lung/Neuaufstellung des Literaturfestivals 2021 noch in diesem Jahr auszuzahlen. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. Strukturelle Liquiditätssicherung wird insoweit gewährt, als dass sie zur Weiterentwicklung und Vorbereitung der Festivals 2021 bereits in 2020 erforderlich ist, damit der Bestand der Veran- staltungsgesellschaft auch in 2021 gesichert ist. Andere gesetzliche Regelungen wie bei- 4 spielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenste- hen. Dies setzt eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie eines entsprechenden Rechtsexperten voraus. 2. Die Auszahlung von liquiditätssichernden Mitteln erfolgt subsidiär. Die Ausschöpfung ander- weitiger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land sowie verträglicher Finanzierungsmaßnahmen muss nachgewiesen werden. 3. Es sollen Gespräche mit dem Land NRW aufgenommen mit dem Ziel, die Jubiläumsausgabe des Literaturfestivals ebenfalls auf geeignete Weise mit zu fördern und zu gestalten. 4. Sofern weitere Partner wie beispielsweise das Land NRW gewonnen werden, reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Erwirt- schaftet die lit.COLOGNE 2021 Gewinne, werden diese bis zur Höhe der Projektkosten / Zu- schüsse verrechnet. 5. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen offenzulegen und der einschlägigen und aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen. Finanzierung Die im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferauswendungen, im Jahr 2020 entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 € kön- nen durch entsprechende Mehrerträge im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teil- planzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, gedeckt werden. Die Mehrerträge resultieren aus Rückzahlungen von Betriebskostenzuschüssen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1195/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.05.2020
- Erstellt
- 30.04.2020 11:49