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V/0289/2008

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0016/2008 vom 04.03.2008 "Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik"

Vorlagen 17.04.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.05.2008, TOP 2.7

20080221_neuausrichtung-kommunale-altenpolitik_antraggruene[1]

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

20080221_neuausrichtung-kommunale-altenpolitik_antraggruene[1]

8783 Zeichen

1 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Die Stadt Münster entwickelt ihre Angebote der Altenhilfe und der Pflege 
gemeinsam mit den gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen unter 
dem Grundgedanken von Wohnen und Pflege im Quartier weiter. 
 
2. Dazu wird in Münster stufenweise ein flächendeckendes Netz an Quartiersstützpunkten 
zur wohnquartiersnahen Vernetzung von Beratung, Hilfen und Pflegeangeboten im 
Bereich der Pflege und Altenhilfe aufgebaut. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff 
wird dabei zugrunde gelegt. Bereits vorhandene kommunale und gemeinnützige 
Angebote werden mit einbezogen. 
 
3. Für die Entwicklung einer quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeinfrastruktur sind 
Prinzipien zugrunde zu legen, die den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen, dem Leben in 
der Gemeinschaft, den Beteiligungs- und Mitwirkungsbedürfnissen sowie dem Ausbau 
und der Entwicklung einer notwendigen Infrastruktur gerecht werden. Von besonderer 
Bedeutung ist eine lebensweltliche, individuelle und ganzheitliche Ausrichtung der 
sozialen Infrastruktur. Notwendig ist es zielgruppenspezifische Zugänge zum 
Unterstützungs- und Hilfesystem zu erschließen und neue trägerübergreifende 
Kooperationsstrukturen aufzubauen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dabei soll 
ein Quartierstützpunkt als ein wohnortnahes Netzwerk fungieren, das die 
Zusammenarbeit der beteiligten Akteure fördert und unterstützt. Darüber hinaus wird 
geprüft inwieweit ein modifiziertes Konzept der Pflegestützpunkte im Rahmen der 
geplanten Änderungen des SGB XI mit einbezogen werden kann. Bei der Herleitung der 
Anzahl von Stützpunkten bezieht die Verwaltung verschiedene Rechenmodelle aus 
anderen Städten (z.B. Gelsenkirchen) sowie die konkreten demografischen Daten zu 
den Stadtbezirken mit ein.  
 
5. Zu den Aufgaben der Quartiersstützpunkte sollte u.a. gehören: 
- Transparenz über das Angebot an Hilfen für Menschen mit Unterstützungsbedarf 
im Kontext Krankheit und Pflege herstellen und darüber neutral und unabhängig 
beraten; 
- unabhängig vom Anbieterinteresse neutral am Unterstützungsbedarf der 
Hilfesuchenden orientiert, die notwendige Unterstützung auf den Weg bringen; 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
„Neuausrichtung  der kommunalen 
Altenpolitik: 
Wohnen und Pflege im Quartier sichern 
- Neue Vernetzungsstrukturen im 
Stadtteil entwickeln – kommunale 
Fachdienste bündeln und auf den 
Stadtteil ausrichten!“
 
21.02.2008

2 
 
- Information und Beratung  über niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel 
haushaltsnahe Dienstleistungen und auch deren Vermittlung; 
- innerhalb des Unterstützungssystems auf  die Lücken im System der Hilfen 
aufmerksam zu machen; 
- die Angebote auf die Bedarfe unterschiedlicher Personengruppen auszurichten 
und zielgruppenspezifische Zugangswege zu eröffnen; 
- die Absprachen zwischen den Beteiligten durch die Einrichtung entsprechender 
Strukturen gewährleisten; 
- Förderung der Kooperation aller Leistungsträger und Anbieter sozialer 
Dienstleistungen und Vereinbarung über die Formen der Zusammenarbeit. Hierzu 
gehört auch eine Einbeziehung der Wohnungswirtschaft im Quartier (z.B. Konzept 
Wohnen mit Versorgungssicherheit). 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunalen Fachdienste der Altenhilfe-, der 
Wohnberatung und der Pflegeberatung Altenpolitik zu bündeln und diese in ein  
wohnquartiersbezogenes Konzept mit einzubeziehen. 
 
7. Es wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Formen nachbarschaftlicher Hilfe und 
ergänzenden Angeboten für Menschen im Stadtteil vorgesehen, sodass es zu 
gegenseitigen Synergien sowie zu einem dichten Netz kommt, das das selbstständige 
Wohnen im Alter und bei Pflegebedarf  im Gesamten befördert. Die in den Stadtteilen 
bereits vorhanden Selbsthilfe-, Angehörigengruppen oder Gesprächskreise werden in 
diesen Prozess eingebunden. 
 
 
Begründung:
 
 
1. Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen stoßen vielfach nicht nur beim 
Zusammenstellen individueller pflegerischer Versorgungspakete, sondern auch in Fragen 
der Anspruchsberechtigung und Beantragung von Leistungen auf hohe Hürden. Die 
Unüberschaubarkeit des Pflege- und Gesundheitssystems, die engen Leistungsvorgaben 
der Pflegeversicherung sowie die mangelhafte Abstimmung bzw. Schnittstellenprobleme 
zwischen oftmals diversen Kostenträgern und Leistungserbringern behindern eine 
bedarfsgerechte, eigenverantwortlich gesteuerte Pflege. Nicht selten endet dies mit der 
Einweisung in ein Pflegeheim, obwohl die Betroffenen und ihre Angehörigen große 
Anstrengungen unternommen haben, die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu 
organisieren. 
Mit einer Förderung der Entwicklung von Quartiersnetzwerken und -stützpunkten sollen im 
Rahmen der Quartierskonzepte für die Orts- und Stadtteile das selbständige Wohnen in 
der vertrauten Wohnumgebung auch bei Hilfe- und Pflegebedarf gestärkt, professionelle 
Hilfe und Unterstützung in den Wohnquartieren weiter verbessert und der Aufbau sozialer 
Netzwerke gefördert werden. Hierzu werden die Angebote in den Stadtteilen und 
Quartieren an Beratung, Alltagshilfen, Hilfen bei der sozialen Integration, 
Wohnungsanpassungsberatung sowie die kleinräumige Organisation der ambulanten 
Pflege und komplementären Unterstützung weiterentwickelt.

3 
 
2. Im Rahmen der Novellierung der Pflegeversicherung beabsichtigt die Bundesregierung 
neue Strukturen zu schaffen, die eine niedrigschwellige, wohnortnahe und individuelle 
Beratung und Begleitung der Betroffenen versprechen. Hierzu sollen Pflegestützpunkte für 
jeweils ein Gebiet von 20.000 EW eingerichtet werden. Vorgesehen ist derzeit im Entwurf 
zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung, dass die Pflegestützpunkte im 
Wesentlichen von den Pflegekassen getragen und finanziert werden sollen.  
Soll die quartiersnahe Organisationsform der Pflegestützpunkte funktionieren, muss deren 
Leistung allerdings neutral und unabhängig erfolgen, denn die Betroffenen brauchen hierbei 
eine absolut verlässliche Vertrauensbasis. Zum anderen müssen dazu in einem Netzwerk 
alle wichtigen Akteure gleichberechtigt kooperieren – von den Pflegekassen über die 
Kommunen und Pflegeanbieter bis zu Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen. Deshalb 
muss angestrebt werden, dass die Koordination der Stützpunkte in die Verantwortung der 
Kommunen gelegt wird, denn  die Wohn-, Lebens- und Pflegesituation der älteren 
Bevölkerung stellt einen bedeutenden Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sowie 
der Stadtentwicklung und Wohnungspolitik dar. Mit dem Konzept einer quartiersgestützten 
kommunalen Altenhilfe- und Pflegeberatung schafft die Stadt Münster die Voraussetzung 
um sich den steigenden Bedarfen im Bereich der Altenhilfe zu stellen und diese im Sinne 
einer integrierten Wohn- und Altenhilfepolitik zu gestalten.  
 
3. Die Stadt Münster hat im Bereich der Altenhilfe und der Pflegeberatung vielfältige 
Angebote, die jedoch auch aus historischen Gründen über verschiedene Ämter und 
Liegenschaften verteilt sind. Ist die Stadt Münster in einigen Bereichen wie z.B. den 
Wohngemeinschaften für Demenzkranke und dem Beratungsangebot bei Demenz 
hervorragend aufgestellt, so hinkt derzeit die kommunale Organisation des Altenhilfe und 
Pflegebereichs den durch den demografischen Wandel gestiegenen Anforderungen 
hinterher. Pflegebedürftige und ihre Angehörige stehen einem kaum durchschaubaren 
kommunalen Angebot gegenüber. So ist die Fachstelle Pflege in der Bezirkssozialarbeit 
Teil des Kommunalen Sozialen Dienst, der sich aber im Schwerpunkt mit 
familienbezogenen Hilfen beschäftigt. Im Gesundheitshaus sind das Infobüropflege sowie 
die Wohnraumanpassungsstelle angesiedelt, das Wohnungsamt hat Wohnberatung sowie 
das Projekt Wohnen für Hilfe in seiner Zuständigkeit, die Volkshochschule hat kürzlich mit 
einem Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen sowie der Beratung dazu begonnen, die 
Stiftungen unterstützen diverse Projekte, Heimaufsicht und kommunale Pflegeplanung sind 
wiederum im Sozialamt angesiedelt. Hinzu kommen diverse z.T. fachlich spezialisierte 
Angebote freier Träger oder auch einzelner Pfarrgemeinden. Sie alle ergänzen das System 
der Pflege durch ambulante Dienste, in stationären Einrichtungen oder in der Tagespflege, 
sind jedoch noch nicht kundenfreundlich und niedrigschwellig miteinander verzahnt.   
 
Maria Klein-Schmeink 
Helga Bennink 
Wilhelm Breitenbach 
Prof. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
Manfred Kehr 
Hery Klas 
Karina Kuschewski 
Jutta Möllers 
Jörn Möltgen 
Carsten Peters 
Tim Rohleder 
Ilse Schleef 
Dr. Rita Stein-Redent 
Brigitte von Schoenebeck

Beschlussvorlage

7935 Zeichen

V/0289/2008 
 DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0016/2008 vom 04.03.2008 
"Neuausrichtung  der kommunalen Altenpolitik: 
Wohnen und Pflege im Quartier sichern - Neue Vernetzungsstrukturen im Stadtteil entwickeln - 
kommunale Fachdienste bündeln und auf den Stadtteil ausrichten!" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelanliegen des Antrags vor dem Hintergrund des laufen-
den Gesetzgebungsverfahrens zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auf die Umsetzungsmög-
lichkeiten zu prüfen und auf der Grundlage der Ergebnisse den zuständigen Gremien entspre-
chende Empfehlungen zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit der Vorlage „Älter werden in Münster“, Leitant rag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senio-
ren“, „Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbständigen Wohnens ausbauen“ 
(V/0764/2007), hat die Stadt Münster Perspektiven zur strukturellen Weiterentwicklung der Alten-
hilfe und pflegerischen Grundversorgung, unter Einbezug der Bedürfnisse behinderter Menschen, 
geschlechterspezifischer sowie (inter-)kultureller Gesichtspunkte aufgezeigt. 
 
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die vorhandenen Angebote an Beratungs- und Dienstleistun-
gen für hilfebedürftige, ältere und pflegebedürftige Menschen in eine vernetzte, abgestimmte sowie 
stadtteilorientierte Beratung und Einzelfallhilfe, auch in Form eines Case und Care Managements, 
darzustellen und weiterzuentwickeln. Mit Blick auf die Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen 
Ländern, Kommunen und Trägern der Sozialen Pflegeversicherung wurde auf den damals vorlie-
genden Referentenentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) und die damit verbun-
Vorlagen-Nr.: 
V/0289/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
09.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0289/2008 
denen erkennbaren Schnittstellen verwiesen. Darüber hinaus erhielt die Verwaltung den Auftrag, 
zunächst modellhaft in zwei ausgewählten Stadtbezirken „Altenhilfe“ - Arbeitskreise für den Aufbau 
von quartiersbezogenen Netzwerken zu initiieren. 
 
In den Teilgebieten nördliche Innenstadt sowie Hiltrup wurden erste Treffen bzw. Termine zu den 
Arbeitskreisen „Älter werden im Stadtteil“ initiiert. Darüber hinaus wurde der Entwurf einer Koope-
rationsvereinbarung zum Prüfungs- und Case Management Verfahren für vorpflegerische Hilfen 
sowie ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Pflege zwischen den Ämtern 50 und 51 
erarbeitet.  
 
Diese Vorgaben greift der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, A-R/0016/2008 vom 
04.03.2008 „Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik: Wohnen und Pflege im Quartier sichern 
– Neue Vernetzungsstrukturen im Stadtteil entwickeln – kommunale Fachdienste bündeln und auf 
den Stadtteil ausrichten!“ auf. Der Antrag regt darüber hinaus an: 
- stufenweise ein stadtteilorientiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot an Dienstleis-
tungen, Pflegeangeboten und adäquater quartiersnaher Wohnraumversorgung aufzubau-
en, 
- kleinräumige träger- und einrichtungsübergreifenden Kooperationsformen zu entwickeln, 
die sowohl den Bedürfnissen Einzelner als auch den Infrastrukturmerkmalen des Quartiers 
Rechnung tragen,  
- weiterhin eine neutrale und trägerunabhängige sowie umfassende und begleitende Bera-
tung und Einzelfallhilfe zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert anzubieten, 
- die Bündelung der städtischen Aufgaben im Bereich gemeinwesenorientierte Altenhilfe, Eh-
renamt, Selbsthilfe und Pflege- und Wohnberatung unter Einbindung und in Kooperation 
der im Stadtteil tätigen Akteure und Einrichtungen. 
 
Mit dem Verweis auf die Notwendigkeit der Schaffung eines dezentralen flächendeckenden Netzes 
an Quartiersstützpunkten mit den Angeboten der Altenhilfe und den Schwerpunkten Wohnen und 
Pflege, empfiehlt der Antrag die Erarbeitung eines Konzepts zur quartiersorientierten Altenhilfe- 
und Pflegeberatung. Zu berücksichtigen sind dabei die Vorgaben der zu entwickelnden Pflege-
stützpunkte, messbare kleinräumige Daten zur Bevölkerungs- und Alterungsentwicklung in den 
Stadtteilen sowie Erfahrungswerte in Bezug auf Quartiersgrößen anderer Kommunen. 
  
 
2. Einzelanliegen 
 
Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme 
Der Aufbau quartiersnaher Beratungs- und Netzwerkstützpunkte ist für das Zusammenstellen ei-
nes individuellen und bedarfsorientierten Versorgungspaketes hin zu einem eigenverantwortlich 
gesteuerten Pflegeprozess eine wesentliche Grundlage. Verfolgt wird dabei die Zielrichtung, künf-
tig Zuständigkeits- und Versorgungsbrüche zu vermeiden und die Voraussetzungen für einen lang-
fristigen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung vorpflegeri-
scher und Pflege ergänzender Angebote, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft ist dafür mit 
Nachdruck zu verfolgen. 
 
 
Gestaltungsrahmen der Kommunen 
Soziale Die
nstleistungsunternehmen, Pflegeanbieter, Pflegekassen, Selbsthilfe- und Verbraucher-
organisationen, ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger selbst sowie städtische 
Angebote, bilden die Kooperationsebene für eine funktionierende und in sich greifende kommunale 
Daseinsvorsorge. Im Kontext eines weiterhin hochqualifizierten, neutralen und trägerunabhängigen 
Beratungsangebotes ist es Aufgabe der Kommune, Infrastrukturen, Kommunikations- und Dialog-
plattformen anzubieten. Den Kommunen kommt hier die entscheidende Rolle zu, koordinierend die 
Gestaltungsprozesse für die Quartiers- bzw. Pflegestützpunkte zu moderieren.

- 3 - 
V/0289/2008 
Bündelung der städtischen Aufgaben 
Voraussetzung für gelingende kleinräumige Beratungs- und Unterstützungsangebote ist eine äm-
ter- und ressortübergreifende Kooperation, einschließlich der Berücksichtigung städtisch- und stif-
tungsfinanzierter Angebote.  
- Pflege-, Wohnberatung (Sozialamt) und Hilfen beim Umzug (Amt für Wohnungswesen) im 
Informationsbüro Pflege, 
- Heimaufsicht, Altenhilfe- und Pflegeplanung (Sozialamt) 
- Wohnen für Hilfe (Amt für Wohnungswesen), 
- Beratung, Vermittlung von Hilfen und Leistungen im Bereich Altenhilfe, Schwerpunktsach-
gebiet im Kommunalen Sozialdienst, Soziales und Gesundheit (Amt für Kinder, Jugendli-
chen und Familie) 
- Gerontopsychiatrische Beratung des Alexianer Krankenhauses, 
- Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen (VHS), 
- Freiwilligenagentur, Projekt „Von Mensch zu Mensch“ (Stiftungsverwaltung). 
 
 
3. Gesetzgebungsverfahren – aktueller Stand 
Der Deutsche Bundestag hat am 14. März 2008 die Änderungsanträge der Fraktionen der 
CDU/CSU und SPD zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz angenommen. Der Bundesrat wird sich 
in seiner Sitzung am 25. April 2008 erneut mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz befassen.  
 
Die Entscheidung für die Einrichtung sowie zur konkreten Ausgestaltung von Pflegestützpunkten 
treffen die Länder. Die Federführung dazu liegt, trotz vielfach geäußerter Kritik, bei den Pflegekas-
sen. Ob und in welcher Form die Kommunen beteiligt werden, um Parallelstrukturen zu den bereits 
vorhandenen kommunalen Beratungsangeboten zu verhindern, ist vor dem Hintergrund der For-
mulierung des §  92 c SGB XI (Pflegestützpunkte) unsicher.  
 
 
4. Weiteres Verfahren 
Die Verwaltung wird die Umsetzungsmöglichkeiten für die im Antrag beschriebenen Empfehlungen 
und Ziele vor dem Hintergrund der erwarteten Entscheidung des Landes zur Einrichtung von Pfle-
gestützpunkten in Nordrhein-Westfalen zeitnah prüfen und nach Vorberatung in der Pflegekonfe-
renz dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung sowie weiteren zuständigen 
Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
i. V.  
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0289/2008
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37