V/0289/2008
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0016/2008 vom 04.03.2008 "Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
20080221_neuausrichtung-kommunale-altenpolitik_antraggruene[1]
8783 Zeichen
1 Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadt Münster entwickelt ihre Angebote der Altenhilfe und der Pflege gemeinsam mit den gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen unter dem Grundgedanken von Wohnen und Pflege im Quartier weiter. 2. Dazu wird in Münster stufenweise ein flächendeckendes Netz an Quartiersstützpunkten zur wohnquartiersnahen Vernetzung von Beratung, Hilfen und Pflegeangeboten im Bereich der Pflege und Altenhilfe aufgebaut. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff wird dabei zugrunde gelegt. Bereits vorhandene kommunale und gemeinnützige Angebote werden mit einbezogen. 3. Für die Entwicklung einer quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeinfrastruktur sind Prinzipien zugrunde zu legen, die den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen, dem Leben in der Gemeinschaft, den Beteiligungs- und Mitwirkungsbedürfnissen sowie dem Ausbau und der Entwicklung einer notwendigen Infrastruktur gerecht werden. Von besonderer Bedeutung ist eine lebensweltliche, individuelle und ganzheitliche Ausrichtung der sozialen Infrastruktur. Notwendig ist es zielgruppenspezifische Zugänge zum Unterstützungs- und Hilfesystem zu erschließen und neue trägerübergreifende Kooperationsstrukturen aufzubauen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dabei soll ein Quartierstützpunkt als ein wohnortnahes Netzwerk fungieren, das die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure fördert und unterstützt. Darüber hinaus wird geprüft inwieweit ein modifiziertes Konzept der Pflegestützpunkte im Rahmen der geplanten Änderungen des SGB XI mit einbezogen werden kann. Bei der Herleitung der Anzahl von Stützpunkten bezieht die Verwaltung verschiedene Rechenmodelle aus anderen Städten (z.B. Gelsenkirchen) sowie die konkreten demografischen Daten zu den Stadtbezirken mit ein. 5. Zu den Aufgaben der Quartiersstützpunkte sollte u.a. gehören: - Transparenz über das Angebot an Hilfen für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Kontext Krankheit und Pflege herstellen und darüber neutral und unabhängig beraten; - unabhängig vom Anbieterinteresse neutral am Unterstützungsbedarf der Hilfesuchenden orientiert, die notwendige Unterstützung auf den Weg bringen; Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik: Wohnen und Pflege im Quartier sichern - Neue Vernetzungsstrukturen im Stadtteil entwickeln – kommunale Fachdienste bündeln und auf den Stadtteil ausrichten!“ 21.02.2008 2 - Information und Beratung über niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen und auch deren Vermittlung; - innerhalb des Unterstützungssystems auf die Lücken im System der Hilfen aufmerksam zu machen; - die Angebote auf die Bedarfe unterschiedlicher Personengruppen auszurichten und zielgruppenspezifische Zugangswege zu eröffnen; - die Absprachen zwischen den Beteiligten durch die Einrichtung entsprechender Strukturen gewährleisten; - Förderung der Kooperation aller Leistungsträger und Anbieter sozialer Dienstleistungen und Vereinbarung über die Formen der Zusammenarbeit. Hierzu gehört auch eine Einbeziehung der Wohnungswirtschaft im Quartier (z.B. Konzept Wohnen mit Versorgungssicherheit). 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunalen Fachdienste der Altenhilfe-, der Wohnberatung und der Pflegeberatung Altenpolitik zu bündeln und diese in ein wohnquartiersbezogenes Konzept mit einzubeziehen. 7. Es wird eine enge Verzahnung mit bestehenden Formen nachbarschaftlicher Hilfe und ergänzenden Angeboten für Menschen im Stadtteil vorgesehen, sodass es zu gegenseitigen Synergien sowie zu einem dichten Netz kommt, das das selbstständige Wohnen im Alter und bei Pflegebedarf im Gesamten befördert. Die in den Stadtteilen bereits vorhanden Selbsthilfe-, Angehörigengruppen oder Gesprächskreise werden in diesen Prozess eingebunden. Begründung: 1. Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen stoßen vielfach nicht nur beim Zusammenstellen individueller pflegerischer Versorgungspakete, sondern auch in Fragen der Anspruchsberechtigung und Beantragung von Leistungen auf hohe Hürden. Die Unüberschaubarkeit des Pflege- und Gesundheitssystems, die engen Leistungsvorgaben der Pflegeversicherung sowie die mangelhafte Abstimmung bzw. Schnittstellenprobleme zwischen oftmals diversen Kostenträgern und Leistungserbringern behindern eine bedarfsgerechte, eigenverantwortlich gesteuerte Pflege. Nicht selten endet dies mit der Einweisung in ein Pflegeheim, obwohl die Betroffenen und ihre Angehörigen große Anstrengungen unternommen haben, die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu organisieren. Mit einer Förderung der Entwicklung von Quartiersnetzwerken und -stützpunkten sollen im Rahmen der Quartierskonzepte für die Orts- und Stadtteile das selbständige Wohnen in der vertrauten Wohnumgebung auch bei Hilfe- und Pflegebedarf gestärkt, professionelle Hilfe und Unterstützung in den Wohnquartieren weiter verbessert und der Aufbau sozialer Netzwerke gefördert werden. Hierzu werden die Angebote in den Stadtteilen und Quartieren an Beratung, Alltagshilfen, Hilfen bei der sozialen Integration, Wohnungsanpassungsberatung sowie die kleinräumige Organisation der ambulanten Pflege und komplementären Unterstützung weiterentwickelt. 3 2. Im Rahmen der Novellierung der Pflegeversicherung beabsichtigt die Bundesregierung neue Strukturen zu schaffen, die eine niedrigschwellige, wohnortnahe und individuelle Beratung und Begleitung der Betroffenen versprechen. Hierzu sollen Pflegestützpunkte für jeweils ein Gebiet von 20.000 EW eingerichtet werden. Vorgesehen ist derzeit im Entwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung, dass die Pflegestützpunkte im Wesentlichen von den Pflegekassen getragen und finanziert werden sollen. Soll die quartiersnahe Organisationsform der Pflegestützpunkte funktionieren, muss deren Leistung allerdings neutral und unabhängig erfolgen, denn die Betroffenen brauchen hierbei eine absolut verlässliche Vertrauensbasis. Zum anderen müssen dazu in einem Netzwerk alle wichtigen Akteure gleichberechtigt kooperieren – von den Pflegekassen über die Kommunen und Pflegeanbieter bis zu Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen. Deshalb muss angestrebt werden, dass die Koordination der Stützpunkte in die Verantwortung der Kommunen gelegt wird, denn die Wohn-, Lebens- und Pflegesituation der älteren Bevölkerung stellt einen bedeutenden Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der Stadtentwicklung und Wohnungspolitik dar. Mit dem Konzept einer quartiersgestützten kommunalen Altenhilfe- und Pflegeberatung schafft die Stadt Münster die Voraussetzung um sich den steigenden Bedarfen im Bereich der Altenhilfe zu stellen und diese im Sinne einer integrierten Wohn- und Altenhilfepolitik zu gestalten. 3. Die Stadt Münster hat im Bereich der Altenhilfe und der Pflegeberatung vielfältige Angebote, die jedoch auch aus historischen Gründen über verschiedene Ämter und Liegenschaften verteilt sind. Ist die Stadt Münster in einigen Bereichen wie z.B. den Wohngemeinschaften für Demenzkranke und dem Beratungsangebot bei Demenz hervorragend aufgestellt, so hinkt derzeit die kommunale Organisation des Altenhilfe und Pflegebereichs den durch den demografischen Wandel gestiegenen Anforderungen hinterher. Pflegebedürftige und ihre Angehörige stehen einem kaum durchschaubaren kommunalen Angebot gegenüber. So ist die Fachstelle Pflege in der Bezirkssozialarbeit Teil des Kommunalen Sozialen Dienst, der sich aber im Schwerpunkt mit familienbezogenen Hilfen beschäftigt. Im Gesundheitshaus sind das Infobüropflege sowie die Wohnraumanpassungsstelle angesiedelt, das Wohnungsamt hat Wohnberatung sowie das Projekt Wohnen für Hilfe in seiner Zuständigkeit, die Volkshochschule hat kürzlich mit einem Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen sowie der Beratung dazu begonnen, die Stiftungen unterstützen diverse Projekte, Heimaufsicht und kommunale Pflegeplanung sind wiederum im Sozialamt angesiedelt. Hinzu kommen diverse z.T. fachlich spezialisierte Angebote freier Träger oder auch einzelner Pfarrgemeinden. Sie alle ergänzen das System der Pflege durch ambulante Dienste, in stationären Einrichtungen oder in der Tagespflege, sind jedoch noch nicht kundenfreundlich und niedrigschwellig miteinander verzahnt. Maria Klein-Schmeink Helga Bennink Wilhelm Breitenbach Prof. Dr. Brigitte Hasenjürgen Manfred Kehr Hery Klas Karina Kuschewski Jutta Möllers Jörn Möltgen Carsten Peters Tim Rohleder Ilse Schleef Dr. Rita Stein-Redent Brigitte von Schoenebeck
Beschlussvorlage
7935 Zeichen
V/0289/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0016/2008 vom 04.03.2008 "Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik: Wohnen und Pflege im Quartier sichern - Neue Vernetzungsstrukturen im Stadtteil entwickeln - kommunale Fachdienste bündeln und auf den Stadtteil ausrichten!" Beratungsfolge 07.05.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelanliegen des Antrags vor dem Hintergrund des laufen- den Gesetzgebungsverfahrens zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auf die Umsetzungsmög- lichkeiten zu prüfen und auf der Grundlage der Ergebnisse den zuständigen Gremien entspre- chende Empfehlungen zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit der Vorlage „Älter werden in Münster“, Leitant rag zur Sozialpolitik für Seniorinnen und Senio- ren“, „Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbständigen Wohnens ausbauen“ (V/0764/2007), hat die Stadt Münster Perspektiven zur strukturellen Weiterentwicklung der Alten- hilfe und pflegerischen Grundversorgung, unter Einbezug der Bedürfnisse behinderter Menschen, geschlechterspezifischer sowie (inter-)kultureller Gesichtspunkte aufgezeigt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die vorhandenen Angebote an Beratungs- und Dienstleistun- gen für hilfebedürftige, ältere und pflegebedürftige Menschen in eine vernetzte, abgestimmte sowie stadtteilorientierte Beratung und Einzelfallhilfe, auch in Form eines Case und Care Managements, darzustellen und weiterzuentwickeln. Mit Blick auf die Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen Ländern, Kommunen und Trägern der Sozialen Pflegeversicherung wurde auf den damals vorlie- genden Referentenentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) und die damit verbun- Vorlagen-Nr.: V/0289/2008 Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt- muenster.de Datum: 09.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0289/2008 denen erkennbaren Schnittstellen verwiesen. Darüber hinaus erhielt die Verwaltung den Auftrag, zunächst modellhaft in zwei ausgewählten Stadtbezirken „Altenhilfe“ - Arbeitskreise für den Aufbau von quartiersbezogenen Netzwerken zu initiieren. In den Teilgebieten nördliche Innenstadt sowie Hiltrup wurden erste Treffen bzw. Termine zu den Arbeitskreisen „Älter werden im Stadtteil“ initiiert. Darüber hinaus wurde der Entwurf einer Koope- rationsvereinbarung zum Prüfungs- und Case Management Verfahren für vorpflegerische Hilfen sowie ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Pflege zwischen den Ämtern 50 und 51 erarbeitet. Diese Vorgaben greift der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, A-R/0016/2008 vom 04.03.2008 „Neuausrichtung der kommunalen Altenpolitik: Wohnen und Pflege im Quartier sichern – Neue Vernetzungsstrukturen im Stadtteil entwickeln – kommunale Fachdienste bündeln und auf den Stadtteil ausrichten!“ auf. Der Antrag regt darüber hinaus an: - stufenweise ein stadtteilorientiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot an Dienstleis- tungen, Pflegeangeboten und adäquater quartiersnaher Wohnraumversorgung aufzubau- en, - kleinräumige träger- und einrichtungsübergreifenden Kooperationsformen zu entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen Einzelner als auch den Infrastrukturmerkmalen des Quartiers Rechnung tragen, - weiterhin eine neutrale und trägerunabhängige sowie umfassende und begleitende Bera- tung und Einzelfallhilfe zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert anzubieten, - die Bündelung der städtischen Aufgaben im Bereich gemeinwesenorientierte Altenhilfe, Eh- renamt, Selbsthilfe und Pflege- und Wohnberatung unter Einbindung und in Kooperation der im Stadtteil tätigen Akteure und Einrichtungen. Mit dem Verweis auf die Notwendigkeit der Schaffung eines dezentralen flächendeckenden Netzes an Quartiersstützpunkten mit den Angeboten der Altenhilfe und den Schwerpunkten Wohnen und Pflege, empfiehlt der Antrag die Erarbeitung eines Konzepts zur quartiersorientierten Altenhilfe- und Pflegeberatung. Zu berücksichtigen sind dabei die Vorgaben der zu entwickelnden Pflege- stützpunkte, messbare kleinräumige Daten zur Bevölkerungs- und Alterungsentwicklung in den Stadtteilen sowie Erfahrungswerte in Bezug auf Quartiersgrößen anderer Kommunen. 2. Einzelanliegen Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme Der Aufbau quartiersnaher Beratungs- und Netzwerkstützpunkte ist für das Zusammenstellen ei- nes individuellen und bedarfsorientierten Versorgungspaketes hin zu einem eigenverantwortlich gesteuerten Pflegeprozess eine wesentliche Grundlage. Verfolgt wird dabei die Zielrichtung, künf- tig Zuständigkeits- und Versorgungsbrüche zu vermeiden und die Voraussetzungen für einen lang- fristigen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung vorpflegeri- scher und Pflege ergänzender Angebote, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft ist dafür mit Nachdruck zu verfolgen. Gestaltungsrahmen der Kommunen Soziale Die nstleistungsunternehmen, Pflegeanbieter, Pflegekassen, Selbsthilfe- und Verbraucher- organisationen, ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger selbst sowie städtische Angebote, bilden die Kooperationsebene für eine funktionierende und in sich greifende kommunale Daseinsvorsorge. Im Kontext eines weiterhin hochqualifizierten, neutralen und trägerunabhängigen Beratungsangebotes ist es Aufgabe der Kommune, Infrastrukturen, Kommunikations- und Dialog- plattformen anzubieten. Den Kommunen kommt hier die entscheidende Rolle zu, koordinierend die Gestaltungsprozesse für die Quartiers- bzw. Pflegestützpunkte zu moderieren. - 3 - V/0289/2008 Bündelung der städtischen Aufgaben Voraussetzung für gelingende kleinräumige Beratungs- und Unterstützungsangebote ist eine äm- ter- und ressortübergreifende Kooperation, einschließlich der Berücksichtigung städtisch- und stif- tungsfinanzierter Angebote. - Pflege-, Wohnberatung (Sozialamt) und Hilfen beim Umzug (Amt für Wohnungswesen) im Informationsbüro Pflege, - Heimaufsicht, Altenhilfe- und Pflegeplanung (Sozialamt) - Wohnen für Hilfe (Amt für Wohnungswesen), - Beratung, Vermittlung von Hilfen und Leistungen im Bereich Altenhilfe, Schwerpunktsach- gebiet im Kommunalen Sozialdienst, Soziales und Gesundheit (Amt für Kinder, Jugendli- chen und Familie) - Gerontopsychiatrische Beratung des Alexianer Krankenhauses, - Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen (VHS), - Freiwilligenagentur, Projekt „Von Mensch zu Mensch“ (Stiftungsverwaltung). 3. Gesetzgebungsverfahren – aktueller Stand Der Deutsche Bundestag hat am 14. März 2008 die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz angenommen. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 25. April 2008 erneut mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz befassen. Die Entscheidung für die Einrichtung sowie zur konkreten Ausgestaltung von Pflegestützpunkten treffen die Länder. Die Federführung dazu liegt, trotz vielfach geäußerter Kritik, bei den Pflegekas- sen. Ob und in welcher Form die Kommunen beteiligt werden, um Parallelstrukturen zu den bereits vorhandenen kommunalen Beratungsangeboten zu verhindern, ist vor dem Hintergrund der For- mulierung des § 92 c SGB XI (Pflegestützpunkte) unsicher. 4. Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird die Umsetzungsmöglichkeiten für die im Antrag beschriebenen Empfehlungen und Ziele vor dem Hintergrund der erwarteten Entscheidung des Landes zur Einrichtung von Pfle- gestützpunkten in Nordrhein-Westfalen zeitnah prüfen und nach Vorberatung in der Pflegekonfe- renz dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung sowie weiteren zuständigen Fachausschüssen des Rates zur Entscheidung vorlegen. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße 54
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0289/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37