Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG: Bebauungsplan Nr. 456 der Stadt Neuss, Rheinmetall, Umsetzung der Artenschutzmaßnahme für den Flussregenpfeifer
Beschlussvorlage 61/1547/XVIII/2026 vom 24.09.2026
Stand: Noch nicht beraten. Erste Beratung am 05.11.2026 im Naturschutzbeirat.
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Dokumente
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BPL 456_CEF-Maßnahmenkonzept_23 Feb 2022
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CEF_FRP_M15000_A4_SGN 67_20260928_dr
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BPL 456_RKN_Anschreiben_§ 67 Befreiung_SGN 20260928_u
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Vorlage
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Beratungsverlauf
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