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3151/2021

Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 12.3

**ALT** Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

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Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal

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***ALT*** Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

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Anlage 7

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Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage Ausschuss (Version Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021)

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Anlage 3 Niederschrift

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***ALT**Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

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Anlage 8

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Anlage 5 Machbarkeitsstudie

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Anlage 1 Planungsbereich

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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**ALT** Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

12543 Zeichen

ANLAGE 6 
konkretisierte Beschlussvorlage 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2021 
Freigabedatum 22.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 
und Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit 
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 
4. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter-
suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen.  
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € 
weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt  
circa 100.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stand des Verfahrens 
 
 
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens 
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).  
 
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-

3 
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-
ter Post zugegangen.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das 
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. 
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie 
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: 
 Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. 
 Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die 
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. 
 Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. 
 Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. 
 Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. 
 Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. 
 Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. 
 Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. 
 Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. 
 Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. 
 Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 
 
 
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines 
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch 
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird 
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen 
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden 
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als 
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden 
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.  
 
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.

4 
 
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine 
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:  
 
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den 
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals 
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses 
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem 
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 
 
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im 
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den 
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen 
anders als 2011 prognostiziert darstellt: 
 
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. 
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. 
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 
 
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung 
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV 
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. 
 
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden 
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. 
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. 
 
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen 
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu 
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. 
 
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche 
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem 
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. 
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. 
 
Quellen:  
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018

5 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile 
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine 
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).  
 
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das 
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.  
 
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des 
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage 
der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Planungsbereich 
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
Anlage 5 Machbarkeitsstudie 
Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal

529 Zeichen

Anlage 4 
 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 27.06.2016 
 
 
 
9.1.4  Städtebauliches Planungskonzept "Frischezentrum in Köln-Junkersdorf" 
2006/2016  
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen und ergänzten Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept ab 
und bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit.  
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.  
 
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler

***ALT*** Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

12501 Zeichen

ANLAGE 6 
konkretisierte Beschlussvorlage 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2021 
Freigabedatum 22.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 
und Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit 
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 
4. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter-
suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen.  
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € 
weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt  
circa 100.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stand des Verfahrens 
 
 
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens 
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).  
 
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-

3 
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-
ter Post zugegangen.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das 
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. 
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie 
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: 
 Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. 
 Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die 
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. 
 Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. 
 Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. 
 Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. 
 Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. 
 Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. 
 Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. 
 Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. 
 Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. 
 Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 
 
 
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines 
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch 
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird 
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen 
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden 
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als 
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden 
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.  
 
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.

4 
 
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine 
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:  
 
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den 
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals 
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses 
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem 
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 
 
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im 
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den 
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen 
anders als 2011 prognostiziert darstellt: 
 
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. 
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. 
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 
 
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung 
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV 
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. 
 
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden 
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. 
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. 
 
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen 
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu 
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. 
 
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche 
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem 
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. 
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. 
 
Quellen:  
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018

5 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile 
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine 
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).  
 
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das 
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.  
 
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des 
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage 
der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Planungsbereich 
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
Anlage 5 Machbarkeitsstudie

Anlage 7

2713 Zeichen

A N L A G E  7   
 
 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 
3151/2021 Anlage 6, Stand 01.10.2021 
Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
Vorlage 3151/2021 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum  
Bebauungplan-Entwurf RPA-Nr.: 2021/0714 
Eingereichte Kosten 118.250 € netto / 140.717,50 € brutto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Prüfung der Unterlagen des Stadtplanungsamtes (-61-) zur Erteilung eines 
Bedarfsfeststellungsbeschlusses ergab folgende Feststellungen: 
 
In Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der Standort Marsdorf für das neu zu errichtende 
Frischezentrum grundsätzlich als geeignet eingestuft. Zur Absicherung der Ergebnisse aus der 
Machbarkeitsstudie beabsichtigt -61- eine weitere Verkehrsuntersuchung sowie verschiedene 
andere Gutachten, u. a. Artenschutz, Grünordnungsplan, schalltechnische Untersuchungen, in 
Auftrag zu geben. Der erforderliche Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe der 
Verkehrsuntersuchung soll nun im zuständigen politischen Gremium herbeigeführt werden. 
 
Die ursprüngliche Beschlussvorlage (Freigabedatum 22.09.2021) enthielt keine 
Beschlussformulierungen, die eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes erforderte. Mit 
der Anlage 6 wird nun ein um die Bedarfsfeststellung ergänzter Beschlussvorschlag eingebracht. 
 
Die Honorarkosten für die Verkehrsuntersuchung i. H. von ca. 120.000,- € netto wurden plausibel 
sowie nachvollziehbar dargestellt und werden der Höhe nach als angemessen erachtet. 
 
Die übrigen Gutachten (Gesamtwert 100.000,- € netto) unterschreiten, jedes für sich betrachtet, 
die in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Wertgrenze zur Einholung eines 
Bedarfsfeststellungsbeschlusses. Eine tiefergehende Prüfung der Gutachterleistungen erfolgte 
durch das RPA nicht, zumal hierzu keine detaillierten und damit prüffähigen Honoraraufstellungen 
vorgelegt wurden. 
 
Nach Angaben von -61- werden noch weitere Gutachten und Untersuchungen erforderlich. 
Vor diesem Hintergrund empfehle ich, im Rahmen einer Bedarfsplanung frühzeitig die 
notwendigen Gutachter- und Planungsleistungen zu ermitteln, um eine ordnungsgemäße 
Kostenkontrolle sicherzustellen. 
 
Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen, haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, die gegen eine Übertragung der Verkehrsuntersuchungen an ein externes Büro 
sprechen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund mangelnder Kapazitäten und / oder Fachlichkeit 
eine Erledigung der Aufgaben mit städtischem Personal nicht möglich ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

12685 Zeichen

ANLAGE 6 
ergänzte Beschlussvorlage 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2021 
Freigabedatum 22.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 
und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Verkehrsuntersuchung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit 
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen; 
4. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung einer „Verkehrsuntersuchung Verlagerung Frischezent-
rum“ in Höhe von 118.250,-€ netto (140.720,- € brutto) an; 
5. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter-
suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen.  
 
 
Alternative: Keine 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Verkehrsuntersuchung  118.250 € netto 
     (140.720 € brutto) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stand des Verfahrens 
 
 
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens 
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).  
 
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-

3 
ter Post zugegangen.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das 
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. 
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie 
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: 
 Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. 
 Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die 
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. 
 Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. 
 Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. 
 Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. 
 Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. 
 Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. 
 Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. 
 Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. 
 Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. 
 Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 
 
 
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines 
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch 
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird 
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen 
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden 
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als 
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden 
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.  
 
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.

4 
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine 
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:  
 
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den 
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals 
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses 
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem 
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 
 
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im 
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den 
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen 
anders als 2011 prognostiziert darstellt: 
 
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. 
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. 
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 
 
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung 
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV 
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. 
 
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden 
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. 
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. 
 
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen 
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu 
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. 
 
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche 
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem 
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. 
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. 
 
Quellen:  
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018

5 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile 
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine 
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).  
 
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das 
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.  
 
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des 
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage 
der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Planungsbereich 
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
Anlage 5 Machbarkeitsstudie 
Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

Beschlussvorlage Ausschuss (Version Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021)

12236 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2021 
Freigabedatum 22.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit 
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € 
weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt  
circa 100.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stand des Verfahrens 
 
 
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens 
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).  
 
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-

3 
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-
ter Post zugegangen.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das 
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. 
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie 
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: 
 Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. 
 Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die 
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. 
 Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. 
 Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. 
 Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. 
 Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. 
 Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. 
 Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. 
 Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. 
 Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. 
 Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 
 
 
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines 
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch 
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird 
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen 
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden 
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als 
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden 
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.  
 
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.

4 
 
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine 
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:  
 
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den 
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals 
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses 
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem 
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 
 
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im 
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den 
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen 
anders als 2011 prognostiziert darstellt: 
 
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. 
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. 
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 
 
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung 
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV 
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. 
 
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden 
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. 
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. 
 
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen 
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu 
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. 
 
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche 
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem 
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. 
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. 
 
Quellen:  
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018

5 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile 
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine 
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).  
 
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das 
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.  
 
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des 
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage 
der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Planungsbereich 
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
Anlage 5 Machbarkeitsstudie

Anlage 3 Niederschrift

45810 Zeichen

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
1 
Der Oberbürgermeister 14.07.2015
Stadtplanungsamt Frau Seibüchler 
61, 61/1 Tel. 0221 221-22867 
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 Fax 0221 221-22450
50679 Köln 
N I E D E R S C H R I F T
über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal  
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen 
Bebauungsplanentwurf 
Veranstaltungsort: Aula Schulzentrum Weiden 
Ostlandstraße 39,  
50858 Köln-Weiden 
Termin:  22.06.2015 
Beginn:  20:00 Uhr 
Ende:  23:45 Uhr 
Besucher:  ca. 150 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer/innen  Vorsitzender: 
 Frau Blöm er-Frerker, Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
 Verwaltung: 
 Frau Berg, Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaf ten 
 Herr Harzendorf, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik 
 Frau Müller, Stadtplanungsamt  
 Frau Klemmt, Stadtplanungsamt 
 Herr Funk, Stadtplanungsamt     
 Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt 
 Frau Lamberty, Stadtplanungsamt 
 Externe 
 Herr Sökeland, Firma Accon 
 Herr Malik, Firma PTV Group 
 Herr Oedinger, Firma DU Diederichs 
  Niederschrift: 
 F rau Seibüchler, Stadtplanungsamt 
Anlage 3

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
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Frau Blömer-Frerker , begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podi- 
um vor. Sie weist darauf hin, dass Herr Höing, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen 
und Verkehr, wegen Krankheit verhindert ist und durch Frau Müller, Leiterin des Stadtpla- 
nungsamtes, vertreten wird. Sie erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung 
der Wortmeldezettel. 
Sie bemerkt, dass der heutige Termin nicht der Wunschtermin der Bezirksvertretung ist. Die 
Bezirksvertretung habe darum gebeten, die Veranstaltung nach den Sommerferien zu termi- 
nieren. 
Aus der Bürgerschaft folgen zustimmende Einwände und Aufforderungen zur Vertagung 
bzw. Wiederholung an einen Termin nach den Sommerferien. 
Frau Müller  erläutert, dass eine Terminverschiebung nicht möglich ist. Der Stadtentwick- 
lungsausschuss als zuständiges Gremium hat entschieden, dass die Veranstaltung vor den 
Sommerferien durchgeführt werden soll. Sie weist aber auch darauf hin, dass es sich um die 
allererste Beteiligungsveranstaltung im formellen Verfahren zur Schaffung von Planungs- 
recht für ein Frischezentrum in Marsdorf handelt. Im Weiteren erläutert sie den Ablauf der 
Bauleitplanverfahren. 
Frau Berg  begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert die bisherigen Schritte zur 
Entwicklung der Konzepte für das Frischezentrum (Alternativstandortprüfung, Standortent- 
scheidung, gutachterliche Untersuchungen) und weist darauf hin, dass die Verwaltung den 
Auftrag der Politik, ein Frischezentrum in Marsdorf zu realisieren, bestmöglich umsetzen 
muss.  
Es gibt verschiedene Grundsatzbeschlüsse, die die Verlagerung des Frischezentrums vor- 
geben. Derzeit ist der Großmarkt in Raderberg. Die Gebäude dort befinden sich in einem 
nicht zeitgemäßen und stark modernisierungsbedürftigen Zustand; die umliegenden Straßen 
sind überlastet und die enge Umrandung durch Wohnbebauung sprechen gegen eine Erhal- 
tung des Standortes.  
2007 gab es zwei Ratsbeschlüsse, in denen zum einen die Verlagerung des Großmarktes 
und zum anderen Marsdorf als neuer Standort beschlossen wurden. Gründe für den Standort 
Marsdorf sind die sehr gute Verkehrsanbindung (Autobahnanbindung), keine Wohngebiete in 
unmittelbarer Nachbarschaft, ausreichende Fläche in städtischem Eigentum und Flächenka- 
pazität, die die Ansiedlung frischemarkt-affiner Betriebe in der Nähe ermöglichen. 
2009 gab es einen Ratsbeschluss zur Untersuchung von Verkehr und Wirtschaftlichkeit. 
2011 wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Aus allen Untersuchungen ergab sich, dass der 
Standort Marsdorf verkehrstechnisch tragbar ist. Im Anschluss wurde vom Büro DU Die- 
derichs eine bauliche Konzeption erstellt um die Machbarkeit aus emissionstechnischer Sicht 
am Standort nachzuweisen. Zudem wurde eine betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie 
erstellt, die auch die Bedarfssituation differenziert untersuchte. 
Ergebnis der vorgenannten Studien ist, dass ein Frischezentrum gebraucht wird, da es ein 
wichtiger Bestandteil in der Nahversorgung der Stadt und Region ist. Wochenmärkte, Gast- 
ronomien und Kleinmärkte werden mit frischen Waren bestückt, so dass im gewissen Sinne 
der Veedel-Charakter erhalten bleiben kann.  
Frau Klemmt  erläutert die konzeptionelle Planung. Der Rat hat den Standort Marsdorf für 
das geplante Frischezentrum beschlossen und somit den Auftrag an die Verwaltung erteilt, 
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung – zunächst die Änderung des Flä- 
chennutzungsplanes - vorzubereiten. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist überwiegend 
landwirtschaftliche Fläche, aber auch Gewerbefläche und Grünfläche aus. Dem gegenüber- 
gestellt wird der Änderungsplan, dessen Entstehen auf umfangreichen Untersuchungen und 
Recherchen basiert. Dieser ist wie folgt vorgesehen: 
Die für das Frischezentrum erforderlichen Flächen in einer Größe von 15,6 ha werden süd- 
lich der Toyota-Allee als Sondergebiet (SO) Frischezentrum dargestellt. Nördlich der Toyota-

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Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
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Allee zwischen Emmy-Noether-Straße und A1 werden die Flächen für Frischezentrum-affine 
Betriebe als Sondergebiet (SO) Frischezentrum-affine Betriebe dargestellt. Die angrenzende 
Fläche östlich der Emmy-Noether-Straße und westlich der bestehenden gewerblichen Bau- 
flächen – heute als gewerblicher Parkplatz genutzt, im Flächennutzungsplan als Grünfläche 
dargestellt – wird im Sinne einer topographischen Berichtigung ebenfalls als gewerbliche 
Baufläche dargestellt. Die Fläche zwischen der südöstlichen Grenze des Sondergebiets (SO) 
Frischezentrum und der Rheinischen Allee wird im Sinne einer Arrondierung als gewerbliche 
Baufläche dargestellt. Die heute als gewerbliche Bauflächen im wirksamen Flächennut- 
zungsplan dargestellten Flächen entfallen in der bisherigen Form. Die südlich der Fläche 
Sondergebiet (SO) Frischezentrum gelegenen Flächen werden als Grünflächen dargestellt 
und ermöglichen damit, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen eingriffsnah realisie- 
ren zu können. 
Herr Funk  erläutert den bestehenden Bebauungsplan im Vergleich zu dem geplanten. An- 
hand eines Planes wird erläutert, wo die Erschließungsstraße entlang laufen, wie , orientiert 
am emissionsoptimalen h-förmigen Bau eines Frischezentrums, sie Flächenzuschnitte für 
das Frischezentrum sowie die frischezentrum-affinen Betriebe sind. 
Herr Malik , PTV Group, stellt das Verkehrsgutachten vor, das für den Kölner Westen in die- 
sem Zusammenhang erstellt wurde. Hierfür wurde im Zeitraum 2010 bis 2011 das Verkehrs- 
aufkommen beobachtet. Es wurden Straßen aller Art (Wohnstraßen, Autobahnen etc.) ein- 
bezogen und auch Absprachen mit den Nachbargemeinden getroffen. Aufgrund dieser Er- 
kenntnisse war eine Prognose für die Zukunft zu erstellen. Dabei wurden weitere geplante 
Vorhaben, aber auch die bereits begonnenen bzw. beschlossenen Baumaßnahmen (Ausbau 
von Straßenkreuzungen, Autobahnkreuze, etc.) einbezogen. In Frankfurt wurde 2004 ein 
Frischezentrum eröffnet, das in seinen Ausmaßen den hiesigen Gegebenheiten entspricht. 
Die dort gemachten Erfahrungswerte wurden in die Untersuchung als Annahmen einbezo- 
gen. Hier ist zu erwähnen, dass der durch das Frischezentrum verursachte Verkehr überwie- 
gend in den Nachtstunden zunimmt und somit den normalen Berufsverkehr nicht tangiert. 
Fazit ist, dass sich die prognostizierten Mehrbelastungen im Rahmen halten und durch den 
Ausbau von Verkehrsknotenpunkten und Steuerung der Lichtsignalanlagen weiter einge- 
grenzt werden können. 
Herr Sökeland , erläutert die erstellten Lärmgutachten. Hier wurde zum einen der Gewerbe- 
lärm untersucht, der von dem geplanten Frischezentrum ausgehen wird und zum anderen 
der zu erwartende Verkehrslärm. Zur Beurteilung wurden Immissionspunkte definiert, an 
denen die Werte gemessen werden. Die gemäß rechtlichen Vorgaben zulässigen Werte dür- 
fen nicht überschritten werden. 
Zur Eingrenzung der Lärmbelastung wurde die geplante Bauweise optimiert. Die h-förmige 
Bauform ermöglicht es, dass die Ladebereiche zu den Wohngebieten hin abgewandt sind. 
Zudem werden die LKW-Stellplätze in den abgewandten Bereichen angesiedelt. Darüber 
hinaus ist vorzusehen, dass elektrische Anschlüsse für den Kühlungsbetrieb auf den LKW’s 
bestehen, die wesentlich leiser arbeiten als die LKWs selber. Die Lärmbelastung durch den 
Verkehr kann gemindert werden, in dem Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. LKW- 
Fahrverbote auf einzelnen Straßenzügen auferlegt werden. Die Immissionswerte müssen 
fortlaufend kontrolliert werden. 
Frau Blömer-Frerker  eröffnet die Diskussion. 
N.N. 1  stellt in Frage, dass ein Frischezentrum nötig ist. Er bezieht sich auf die gemachten 
Ausführungen und zweifelt diese an, da es genügend Frischezentren gibt (Rewe, Edeka). Er 
sieht es als Verschwendung von Steuergeldern an. Als Beispiel erwähnt er den Schlachthof 
an der Liebigstraße, der seinerzeit errichtet wurde. Mittlerweile stehen die Räume leer. Falls 
man ein Frischzentrum dennoch für nötig erachten sollte, sollte sich ein mutiger und risiko-

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freudiger Investor finden. Es muss nicht alles mit staatlicher Subvention erfolgen. Politisch 
Verantwortliche sollten nach privaten Lösungen suchen; sie würden sie auch finden. 
N.N. 2 macht klar, dass die Politik zwar die Entscheidungen trifft, aber die Verwaltung die 
Vorlage bietet. Die Vorlage für diese Maßnahme wurde von Frau Bergs Vorgänger einge- 
bracht, wobei von 15 untersuchten Standorten elf gestrichen wurden und vier übrig blieben. 
Eine Begründung für diese Auswahl wurde nicht gegeben. Marsdorf war unter den vier ver- 
bleibenden Standorten. Hintergründe wurden der Bevölkerung nicht in korrekter Form wei- 
tergegeben und Zahlen wurden beschönigt. Bei Betrachtung der Umsatz-Tonnen im Verhält- 
nis zu den beschäftigten Mitarbeitern bisher in Raderberg und zukünftig am ggf. neuen 
Standort Marsdorf müsste eine Wirtschaftsdezernentin hellhörig werden, da dies in keinem 
Verhältnis steht.  
Es wurde gefordert, bei der Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszugehen, 
was nicht erfolgt ist. 
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde ausgesagt, dass ein Frischezentrum im Umfeld 
komplett fehle. In Bornheim, ca. 15 km entfernt, gibt es jedoch genau so einen Betrieb, wie 
er jetzt hier geplant ist. Der Markt in Bornheim finanziert sich aufgrund der Gründung einer 
Erzeugergenossenschaft zu 100 % selbst. Wie konnte dies außer Betracht gelassen wer- 
den? Die Notwendigkeit für ein weiteres Frischezentrum ist daher nicht gegeben. 
Bei dem Lärmschutzgutachten wurden die Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Ar- 
beitszeiten sind nachts von 1 Uhr bis morgens 9 Uhr; während dieser Zeit scheppern die 
Paletten, fallen Sachen auf den Boden und fahren die LKWs an. Er ist selber Lieferant eines 
Großmarktes und weiß, was es bedeutet. Dies alles wurde nicht berücksichtigt. Davon je- 
doch sind die Anwohner unmittelbar betroffen. Es müssten erhebliche geräuschreduzierende 
Maßnahmen ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt werden können. Die 
schlechten Gutachten werden passend gemacht, bevor sie der Bevölkerung präsentiert wer- 
den.  
Er beschäftigt sich seit sieben Jahren hobbymäßig mit der Planung, da er den Bau verhin- 
dern möchte. Die Darbietung gegenüber dem Bürger am heutigen Abend bezeichnet er als 
ausgesprochen dürftig. Zu befürchten ist, dass ein Hochleistungszentrum entstehen wird mit 
Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und man wird 
Straßen (Bachemer Straße), die durch den Grüngürtel führen, ausbauen müssen. 
Es wird ein Hinweis auf ein Gutachten „Klimawandel   – gerechte Metropole Köln“ gegeben, 
in dem auf Klimaauswirkungen hingewiesen wird. Grünstreifen wurden zum Klimaschutzge- 
biet erklärt und Dächer wurden begrünt, um erforderliche Klimaqualitäten zu erhalten. Dem 
wird hiermit massiv entgegen gesteuert. Dies sollte doch mit in Betracht gezogen werden. 
Frau Berg  erwähnt, dass sie jederzeit Rede und Antwort steht, aber bei vielen Veranstaltun- 
gen zum Frischezentrum im Vorfeld unerwünscht war. Heute geht es um die Bauleitplanung. 
Die Stadtverwaltung muss das Stadtgebiet als Ganzes sehen und in der Innenstadt besteht 
die Absicht, im Umfeld des noch bestehenden Großmarktes den Grüngürtel zu erweitert. 
Heute Abend wurde die Präsentation bewusst knapp gehalten, aber sie steht gerne an ande- 
rer Stelle für weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Herr Harzendorf  weist darauf hin, dass er bereits auf verschiedenen Veranstaltungen zu 
dieser Thematik war, womit die Wichtigkeit der Sache hervorgehoben wird. 
Er verweist darauf hin, dass es unzweckmäßig ist, dass die LKWs bis fast an die Innenstadt 
heran fahren. Daraus ergibt sich für ein künftiges Frischezentrum ein Standort in der Nähe 
des Autobahnringes. Im Weiteren unterstreicht er, dass die angewandten Zahlen und der 
Vergleich mit dem Frischezentrum Frankfurt plausibel sind. Ansonsten weist er auf die Um- 
fänglichkeit der vorliegenden Gutachten hin.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
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N.N.3 hat sich darüber informiert, wann die Auffahrt von der Bonnstraße auf die A4 gebaut 
wird. Ihr wurde die Auskunft erteilt, dass das Planfeststellungsverfahren läuft. Mit ggf. vorlie- 
genden Einwänden dauert es bis zu fünf Jahren bis das Verfahren abgeschlossen werden 
kann. Die Zeit für den Bau der Straße beträgt dann wahrscheinlich noch mal zwei Jahre. 
Während dieser Zeit läuft der Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Köln-West. 
All das wurde nicht berücksichtigt. 
Herr Harzendorf  bringt ein, dass genau das in das Verkehrs-Gutachten eingeflossen ist und 
auch weiterhin einfließen wird. 
N.N. 4  wohnt seit 1974 am Autobahnkreuz Köln-West. Trotz verschiedener Maßnahmen ein- 
schließlich Übertunnelung der Autobahn im Kreuz gibt es lärmtechnisch keine Entlastung. 
Für andere Projekte (Bundesgartenschau in Köln, Umsiedelung des Botanischen Gartens 
nach Marsdorf) hat die Stadt kein Geld. Warum jetzt auf einmal für die Umsiedelung des 
Frischezentrums? Im Kölner Westen sind alle Straßen einschließlich Autobahnen täglich 
verstopft. Die Zählungen für die Gutachten müssen in den Weihnachtsferien stattgefunden 
haben, da sie nicht die Alltagssituation wiederspiegeln. Tempolimits werden eh nicht einge- 
halten. Keiner denkt an Kinder, da in den überlasteten Straßenzügen Schulen und Kinder- 
gärten angesiedelt sind. Er droht eine Klage an. 
N.N. 5 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, weist auf Informationsmaterial auf deren 
Internetseite hin. Es wird bestätigt, dass es einen Ratsbeschluss zur Verlagerung des Groß- 
marktes gibt, in dem die Fläche jedoch für die Durchführung einer Bundesgartenschau vor- 
gesehen wurde. Durch die nun geplante Maßnahme „Parkstadt Süd“ werden jedoch Freiflä- 
chen zerstört. 
Die Umsiedelung des Großmarktes aus Raderberg soll erfolgen, da dort die Straßen überlas- 
tet sind, und die Bevölkerung geschützt werden soll. Die Anwohner im Bereich Marsdorf 
möchten auch geschützt werden, da die Straßen ebenfalls überlastet sind.  
Es wird angemerkt, dass die Hälfte der Anwohner nächste Woche in Urlaub fährt und keine 
Zeit hat, sich noch mit dieser umfassenden Thematik zu beschäftigen. 
Die Verkehrsanbindung kann nicht als sehr gut bezeichnet werden. Schneller Zugang zur 
Autobahn ist ein Witz, da eine Kreuzung als Linksabbieger von der Horbeller Straße passiert 
werden muss und „Links abbiegen“ ist nie schnell möglich. Weiterhin führt der Weg zur Au- 
tobahn über die Bonnstraße, die wird jedoch im Gutachten als nicht mehr ausbaufähig be- 
zeichnet. Bei dem Verkehrsgutachten wurden die Marsdorfer Straße und der Salzburgerweg 
nicht berücksichtigt; wahrscheinlich, weil es hier keine Lösung gibt. Die Bürgerinterssenge- 
meinschaft Junkersdorf hat seinerzeit gegen den Ausbau Marsorfer Straße geklagt. Laut 
Gerichtsurteil sollte die dort befindliche Ampel so geschaltete werden, dass nur fünf Fahr- 
zeuge durchgelassen werden. Dieses Gerichtsurteil wurde nie umgesetzt. Als Grund habe 
Herr Harzendorf angegeben, dass sich der Verkehr dann bis auf die Autobahn zurück stauen 
würde. 
Hinweis auf den Vergleich mit dem Frankfurter Frischezentrum: dieses liegt zum einen weit 
außerhalb der Stadt und wird zum anderen ausschließlich über Autobahnen erschlossen. 
Somit kann der Vergleich nicht befürwortet werden. 
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan Toyota Allee eingegangenen Verpflichtungen (z.B. 
niveaufreie Querung der Bahntrasse im Zuge der Horbeller Straße) wurden bis heute nicht 
umgesetzt. Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Interessengemeinschaft, auf die verwie- 
sen wird. Hier wird auch auf die Ausgleichsmaßnahmen in Form von Begrünung hingewie- 
sen. Eine Antwort auf die Frage, wo die Begrünungsmaßnahmen stattgefunden haben, hat 
Herr Höing bis heute nicht gegeben. 
Man sollte sich mit dem Bau des Frischezentrums auf die Fläche beschränken, die bereits 
heute als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und nicht weitere hochwertige Bodenflächen zer- 
stören. Die vorhandene Fläche würde ausreichen.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
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N.N. 6 , Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, weist darauf hin, dass 
die Bezirksregierung sich richtigerweise gegen die Einrichtung von Großparkplätzen an der 
Autobahn ausgesprochen hat, da dadurch wertvoller Boden vernichtet wird. Wo ist die Be- 
zirksregierung jetzt? 
Das Gelände ist von Landschaftsschutzgebieten eingerahmt. Hier wird hervorgehoben, dass 
der Zugang über Bonnstraße und Bachemer Straße auf das Gelände erfolgen muss. Die 
Bachemer Straße gehört in diesem Bereich zum Landschaftsschutzgebiet. Ein Ausbau der 
Bachemer Straße wird auf gar keinen Fall hingenommen. Ggf. müssen Gerichte Einschrän- 
kungen auferlegen. 
Der Abfluss des Verkehrs vom Frischezentrum wird über Dürener Straße und Bachmer Stra- 
ße erfolgen, was die dortigen chaotischen Verkehrsverhältnisse verstärken wird. 
N.N. 7 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, schließt sich ihren Vorrednern zunächst 
an. 
Ihre Einschätzung ist, dass wichtige Informationen von der Verwaltung zurückgehalten wer- 
den. Der Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Woche vor Beginn der Sommerferien 
und die Antwort-Frist in den Ferien wird erneut als untragbar bezeichnet. 
An allen Messpunkten für Luftschadstoffe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau- 
cherschutz NRW werden grenzwertige oder darüber liegende Werte ermittelt. Dies macht 
sich bereits durch gesundheitliche Probleme bei Kindern bemerkbar. Diese Messwerte wer- 
den jedoch bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen 
öffentlich zugängig sind. Eine Messstation in der umweltbelasteten Wohngegend wurde ab- 
gebaut, was in ihren Augen nur vorsätzlich geschehen kann. 
Für die Lärmbelastung gilt das gleiche. Auch hier werden Grenzwerte gemessen, die in den 
Vorträgen nicht berücksichtigt wurden. Und dies, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, Be- 
lästigungen für die Bürger einzuschränken. 
Es wurde von der Verwaltung bisher dargestellt, dass das Gebiet überwiegend als Gewerbe- 
gebiet ausgewiesen ist. Anhand der Pläne stellt sich jedoch heraus, dass nur ein kleiner Teil 
des geplanten Areals als Gewerbegebiet bezeichnet ist. 
In einer aufwendigen, gemeinsamen Analyse der Städte Köln, Frechen und Hürth wurde 
genau dieses Gebiet als Klima-Puffer-Zone gekennzeichnet. Über diese Gebiete wird drin- 
gend benötigte Kaltluft aus der Ville ins Stadtgebiet transportiert. 2002 hat die Firma Accon 
in einem Gutachten auf eben diese Winde hingewiesen. Das aktuelle Gutachten widerspricht 
dem von 2002. 
Die erwarteten Informationen werden in dieser Veranstaltung nicht gegeben und die Darstel- 
lungen u.a. die Abwicklung des anfallenden Verkehrs ist nicht nachvollziehbar. 
Vorschlag ist, die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu beobachten ungeachtet 
jeglicher Gutachten. 
Um eine weitere Stellungnahme zu der Luftbelastung wird gebeten. 
Frau Müller  erläutert das weitere Vorgehen und macht deutlich, dass sich die formalen Bau- 
leitplanverfahren am Beginn befinden. Es wird keine weitere frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- 
gung geben. Aufgabe der Verwaltung ist es, die hier gemachten Einwände und Vorträge und 
auch die Anmerkungen, die in nächster Zeit schriftlich eingehen werden, fachlich zu bewer- 
ten und an die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung weiterzugeben. Sie werden 
bei den Beschlüssen zu den Bauleitplanungen berücksichtigt. Im nächsten Beteiligungs- 
schritt folgt die Offenlage zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplanentwurf. Dazu bedarf 
es aber zunächst eines Bebauungsplans. 
Frau Berg  erwähnt, dass der Ratsbeschluss aus 2007 nicht allein darauf abzielte, eine Bun- 
desgartenschau auszurichten, sondern auf die Situation in Raderberg abstellte. Zur Ver- 
kehrssituation verweist sie auf die Ausführungen von Herrn Harzendorf. Ihre Aufgabe war zu 
prüfen, ob Köln ein Frischezentrum benötigt und dazu gab es eine Markt- und Bedarfsanaly- 
se. Dann war das bauliche Konzept zu erstellen und zu untersuchen, in welcher Form es

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betrieben werden soll. Der Vergleich zu dem Frischezentrum in Frankfurt wurde im Rahmen 
der Markt- und Bedarfsanalyse lediglich in Bezug auf die Größe, nicht auf die Verkehrssitua- 
tion angestellt. Die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen werden bei der Be- 
schlussfassung berücksichtigt. 
Herr Harzendorf  erläutert anhand eines Planes, wie der Verkehrsabfluss vom Frischezent- 
rum zu erwarten ist. Hierbei wurden alle planbaren Einflüsse berücksichtigt. 
Es gibt zum einen die Zuführung der Güter mit großen LKW’s und zum anderen den Abfluss 
der Waren in den Nahbereich oder auch weiter entfernt. Die Verkehrsballung findet im unmit- 
telbaren Bereich des Frischezentrums statt. Je weiter entfernt vom Frischezentrum desto 
geringer die Verkehrsbelastung.  
Die Belastungen halten sich in Grenzen; es gibt im Bereich Gleuelerstraße. Aber auch im 
Bereich Salzburgerweg / Stadion Verkehrsverdichtungen, für die eine Lösung durch Lärm- 
schutz gefunden werden muss. 
In der Kernlage von Junkersdorf wird sich der zusätzliche Verkehr nicht auswirken. 
N.N.8  wirft ein, dass nicht geklärt ist, wer das Frischezentrum betreiben soll. Zudem ist das 
Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht nachvollziehbar; es verstößt gegen das EU-Recht . Es wird 
eine hohe jährliche Bezuschussung erforderlich werden.  
Mittlerweile wollen einige Händler das Frischezentrum selber betreiben. Es zeichnet sich ab, 
dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteingesessenen größeren 
Betriebe und eines für die kleineren Betriebe.  
Zusammenfassende Frage: Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 Mio 
Euro bezahlen. 
Frau Berg  erwidert, dass kein Betrag von 100 Mio Euro im Raum steht. Die Händler wollen 
das Frischezentrum nicht selber betreiben, sondern die Räumlichkeiten zur Verfügung ge- 
stellt bekommen. Die Ausführungen sind teilweise unrichtig. Entgegen der Behauptung wur- 
den Händler-Informationsveranstaltungen geführt. Es handelt sich bei den Händlern jedoch 
um keine homogene Gruppe. Es geht um die Händler, die auf ein Frischezentrum angewie- 
sen sind. 
Der Betrieb des Frischezentrums ist kostendeckend. 
Ein Vorschlag der Verwaltung ist, dass ein privater Partner das Frischezentrum plant und 
baut und den technischen Betrieb übernimmt. Die Stadt bleibt Besitzerin der Halle und des 
Grundstückes und betreibt die Marktverwaltung. Dieser Vorschlag muss von den beteiligten 
Gremien des Rates beschlossen werden. Es ist noch kein Beschluss getroffen worden, da 
der Wirtschaftsausschuss vertagt wurde. 
Die bauliche Konzeption von DU Diederichs wurde unter Berücksichtigung der Markt- und 
Bedarfsanalyse angepasst, in dem das Gebiet verkleinert wurde. Dies zeigt, dass die be- 
triebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie Einfluss genommen hat. 
Herr Oedinger , erläutert, dass Frankfurt aufgrund vergleichbarer Umschlagsmenge als Bei- 
spiel herangezogen werden kann. Andere Städte sind außen vor. Hamburg hat z.B. aufgrund 
der Anlandung von großen Schiffen einen viel größeren Umschlag und München bedient 
gesamt Osteuropa. Beide Städte sind daher nicht als Maßstab heranzuziehen. 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht von der 
Firma DU Diederichs stammt. DU erstellte ein Gutachten zur emissionsoptimierten Baukon- 
zeption auf den gegebenen Grundstücksflächen. 
Auch bei einer subventionsfreien Lösung wird für die Errichtung eines Frischezentrums eine 
bestimmte Fläche auf einem Stadtgebiet benötigt, so dass die Fläche anderweitig nicht mehr 
zur Verfügung stehen kann. 
Zur Verlagerung auf andere Verkehrsmittel als den Straßenverkehr wird erwähnt, dass bei 
einer großflächigen Auslagerung ggf. mehr über Flugverkehr abgewickelt werden muss. 
Dann würden weitere Wege und erhöhter Fluglärm entstehen. Bremen hat 2002 einen

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
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Großmarkt mit Bahnanschluss errichtet. Da der Transport frischer Güter gar nicht mehr über 
die Schiene abgewickelt wird, wird dieser neue Bahnhof nicht genutzt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch in Frankfurt eine Ortschaft in der Nähe des Frische- 
zentrums ist und auch da Umweltprobleme diskutiert wurden. 
N.N. 9  merkt an, dass Frau Berg eine Baugenehmigung für DHL direkt neben der Firma Bol- 
der erteilt hat. Der Bebauungsplan erlaubt keine Spedition und plötzlich wird die Ansiedlung 
von DHL genehmigt. 
Es wird erwartet, dass Zahlen von diesem Verteilzentrum in den Verkehrsuntersuchungen 
eingebracht werden, da es wahrscheinlich schneller kommen wird als das Frischezentrum. 
Auch hierdurch werden Lärm und Verkehr beeinträchtigt; beides sehr wichtige Faktoren für 
die Lebensqualität. 
Frau Berg  stellt richtig, dass sie keine Baugenehmigung erteilen kann; die erteilt Herr Höing. 
Eine Ansiedlung der DHL wird mit der Auflage genehmigt, dass weder Verkehrs- noch Lärm- 
belastung entstehen. Hier gibt es aber noch Diskussionen diese Auflage betreffend, die noch 
nicht abgeschlossen sind. 
N.N.10,  Geschäftsführer der Firma Bolder Arzneimittel, erwähnt, dass der Verkehrsbereich 
Rheinische Alle / Horbeller Straße als kritisch angesehen wurde; hier aber die Firma Bolder 
angesiedelt ist und DHL angesiedelt werden soll. Als Firma zur Herstellung von Arzneimitteln 
ist sie auf gute Luft angewiesen und jetzt soll diese Speditionsfirma in unmittelbarer Nach- 
barschaft angesiedelt werden. Es handelt sich um ein Familienunternehmen, welches seit 90 
Jahren in Köln ansässig ist. Mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung erfolgte seinerzeit 
eine Umsiedelung aus Raderberg, Nachbarschaft des bisherigen Großmarktes, an den 
Standort Marsdorf. Die Firma hat sich seither sehr gut weiter entwickelt. Die Firma ersucht 
auf verschiedenste Weise um Gehör, da die geplante Neuansiedlung existensgefährdend 
scheint. Erschreckend wird empfunden, dass die Hilferufe nicht erhört werden. 
Frau Müller  ergänzt auf die Aussage, dass der Bebauungsplan keine Speditionen zulasse, 
dass der Bebauungsplan Zonierungen mit unterschiedlichen Abstandsklassen aufzeigt. Das 
Verfahren der Baugenehmigung sieht vor, dass bei Nachweis der schall- und verkehrstech- 
nischen Leistungsfähigkeit ein Anspruch auf Genehmigung besteht. Hierüber ist noch nicht 
entschieden. Wenn die Vorgaben nachweislich eingehalten werden, wird die Genehmigung 
erteilt werden. 
Frau Blömer-Frerker  zitiert in diesem Zusammenhang einen Brief aus der vorigen Woche, 
den sie an Herrn Höing gerichtet hat:  
„Der Bezirksvertretung Lindenthal ist in ihrer Sitzung am 08.06.2015 nicht mitgeteilt wor- 
den, dass Ihre Fachverwaltung nach der Bewertung des Lärm- und Verkehrsgutachtens 
bezüglich der möglichen Ansiedlung von DHL in Marsdorf entschieden hat, dass einer 
Baugenehmigung nichts im Wege steht. Gegen diese Entscheidung legen wir unser Veto 
aus folgenden Gründen ein:  
1. Beschluss der Bezirksvertretung vom 15.09.2014, 
2. der Bezirksvertretung Lindenthal sind die Gutachten sobald wie möglich nach Fertig- 
stellung vorzulegen, 
3. die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, keine Baugenehmigung für 
das fragliche Grundstück zu erteilen, bevor die Bezirksvertretung Stellung zu den Gutach- 
ten genommen hat, 
4. die Verwaltung wird aufgefordert zu erklären, wie sie die von ihr unterstützte Erweite- 
rung der benachbarten Firma Bolder mit der geplanten DHL-Ansiedlung in Einklang brin- 
gen will.

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Lindenthal 
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Eine weitreichende Änderung des Bebauungsplanes (keine Spedition) kann ohne die Be- 
teiligung der Politik nicht durchgeführt werden. Aus den genannten Gründen bitten wir Sie 
eindringlich, dass keine Entscheidungen ohne Mitwirken der Bezirksvertretung Lindenthal 
getroffen werden. 
Ich hoffe, dass eine kommunalaufsichtsrechtliche oder gerichtliche Klärung der unterlas- 
senen Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal nicht notwendig sein wird. 
Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.“ 
N.N.11  sagt, dass ein Grüngürtel in Raderberg erkauft wird mit der Aufgabe vom Grüngürtel 
in Marsdorf. 
Weiterhin hätte sie gerne einen Vergleich des Verkehrsaufkommens in 2007 und heute, um 
die Entwicklung des Verkehrs auch ohne Frischezentrum betrachten zu können. 
Frau Blömer-Frerker  erläutert auf Zwischenruf nochmals den bisherigen Ablauf des Verfah- 
rens. 
Frau Müller  verlängert die Frist zur Stellungnahme um zwei Wochen bis zum 17.07.2015. 
Die heute gemachten Anregungen werden aufgenommen und brauchen nicht noch mal 
schriftlich eingebracht werden. 
N.N. 12 , Bezirksvertretung Lindenthal; 
Frau Blömer-Frerker  unterbricht, da vereinbart ist, dass Politiker an Bürgerbeteiligungen 
generell nur anwesend sind und den Bürgern zuhören; sich ansonsten aber zurückhalten.  
N.N. 12  erhält dennoch kurz das Wort: sie bittet erneut darum, dass die Bürgerbeteiligung 
nach den Ferien fortgesetzt wird. Zudem möchte sie wissen, wie der Lärmschutz an der 
Gleueler Straße optimiert werden soll. 
N.N. 13  ist landwirtschaftlicher Betriebsleiter und davon betroffen, dass durch den Bau des 
Frischezentrums landwirtschaftliche Fläche wegfällt. Er stellt zudem die Frage in den Raum, 
wie frische Produkte zur Belieferung des Frischezentrums erzeugt werden sollen, wenn die 
Anbauflächen zerstört werden. Nicht außer Acht zu lassen ist die dortige hervorragende Bo- 
dengüte. 
N.N. 14 , Verkehrsclub Deutschland VCD, erwähnt, dass Gut Horbell im Lärmgutachten als 
Mischgebiet eingestuft wurde. Die Frage ist, welche Richtwerte in diesem Gebiet gelten wür- 
den, wenn es als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wäre.  
Die Gutachten sind plausibel. Aus den aktuellen Schilderungen der Faktoren Luft, Lärm und 
Verkehr wird aber ersichtlich, dass Steigerungen der Belastungen nicht mehr zulässig sind, 
so dass auch die Ansiedlung eines Frischezentrums bzw. zusätzlich DHL nicht möglich ist. 
Als Schlussfolgerung sollten Planungen angedacht werden, die das Verkehrsaufkommen 
mindern und nicht erhöhen. 
N.N. 15  ist Anwohner in Frechen-Bachem und erklärt, dass bereits von 1 ½ Jahren eine Bür- 
gerbeteiligung in Hürth stattgefunden hat. Zudem sind Gutachten durch die Stadt Frechen 
und den Erftkreis erstellt worden. Sind diese Ergebnisse innerhalb der Stadt Köln weiter 
transportiert und berücksichtigt worden? 
Gutachten zu den Kosten werden vermisst. Es werden immense Kosten auf die Städte und 
auch die Steuerzahler zukommen, was hier nicht angesprochen wurde. Machbarkeitsstudien 
und Gutachten werden erstellt, aber der wichtigste Aspekt, die Kosten, werden nicht disku- 
tiert.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
10 
Frau Müller  merkt hierzu an, dass es sich bei dieser Veranstaltung um die erste im Rahmen 
der Bauleitplanverfahren in der Verantwortung der Stadt Köln und Planungshoheit handelt.. 
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden im weiteren Verfahren Gesprä- 
che zu Nachbargemeinden gesucht und Anregungen aufgenommen. Formal werden diese 
nach der Sommerpause im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
eingebunden. 
Sie betont, dass die Veranstaltung heute mit dem Planrecht befasst ist; es geht nicht um die 
Frage der Wirtschaftlichkeit eines Frischezentrums.  
In heutigem Stadium werden alle Anregungen aufgenommen und im Rahmen des Verfah- 
rens dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
N.N. 16  übt Kritik am zeitlichen Ablauf des gesamten Verfahrens. 2007 ist die Angelegenheit 
initiiert worden und bis zum Jahr 2015 ist nichts weiter passiert. Heute findet man plötzlich 
Begründungen der Dringlichkeit für bestimmte Termine, was natürlich beim Bürger nicht 
nachvollziehbar ist und gewisse Erbitterung hervorruft. Um Fristen einzuhalten wird jetzt un- 
ter gewissem Zeitdruck gearbeitet, weil die vergangenen acht Jahre nicht genutzt wurden, 
um in Ruhe Entscheidungen zu treffen. 
Zudem ist er der Meinung, dass die Gutachten Lärm und Verkehr nicht synchronisiert sind. 
Herr Malik  nimmt sofort Stellung, in dem er gesteht, dass in Marsdorf bereits jetzt eine ge- 
wisse verkehrliche Belastung besteht und diese auch in der Prognose bis 2025 erhöht wird; 
die Ansiedelung des Frischezentrums wird aber durch die dargestellten Maßnahmen zur 
Steuerung nicht zum Kollaps führen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsgutachten im Internet abrufbar ist. Dort ist 
auch zu erkennen, dass in Junkersdorf einige Straßen deutlich entlastet werden. 
Die Synchronisierung zwischen verkehrs- und schalltechnischer Untersuchung erfolgt zu 
einem späteren Zeitpunkt; bisher ging es lediglich darum, Fakten aufzuzeigen. 
N.N. 16 wiederholt, dass noch eine Menge Arbeit bevor steht. Er hätte sich dahingehend 
gewünscht, dass mehr Arbeit im Vorfeld geleistet worden wäre, um dem Bürger eine konkre- 
tere Vorstellung präsentieren zu können. Zudem hätte die verstrichene Zeit besser genutzt 
werden können. 
Herr Harzendorf  weist darauf hin, dass im Rahmen des Verkehrsgutachtens bereits eine 
Vielzahl an Veranstaltungen stattgefunden hat. Zudem sind Absprachen mit den Nachbar- 
gemeinden erfolgt. Es gibt sogar ein im Auftrag des Erftkreises erstelltes Gutachten, welches 
das hier erstellte Gutachten als plausibel einstuft. 
N.N. 17  wohnt in Frechen und glaubt, dass die Planung für Köln sicherlich gut ist, aber die 
Nachbarstädte belastet werden. Prognosen sind eh immer schwierig und für Betroffene nicht 
nachvollziehbar. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten die Nachbarge- 
meinden frühzeitig eingebunden werden. 
N.N. 18  greift nochmals den Vergleich zum Frischezentrum Frankfurt auf. Es wurde ja er- 
wähnt, dass größenmäßig ein Vergleich möglich ist, verkehrstechnisch jedoch nicht. Ein gu- 
tes Autobahnnetz und der Flughafen liegen in Frankfurt in unmittelbarer Nähe. Die Händ- 
lerstruktur in Frankfurt ist eine andere; dort ist die Tonnage verkleinert worden. Hier wird die 
Fläche verkleinert, obwohl die Händler damit nicht einverstanden sind, müssen sie damit 
leben. Die ausgeführten Verkehrssituationen werden in Frage gestellt, da der An- und Ablie- 
ferverkehr sehr wohl mit dem Berufsverkehr kollidiert, so dass der Verkehrsinfarkt vorpro- 
grammiert ist.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
11 
N.N. 19  ist nicht mehr im Saal. Er schreibt, er habe kein Vertrauen in flankierende voraus- 
schauende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. Sprinter. 
N.N. 20 , Ortsvorsteher von Stotzheim / Sielsdorf ergreift das Wort. 
Er gibt an, dass Kontakt zwischen Köln und Hürth bzw. Frechen besteht: Herr Borjans war 
bereits in beiden Stadträten und das Verkehrsgutachten wurde in Frechen vorgestellt. Fakt 
jedoch ist, dass die Stellungnahme nicht nachvollzogen werden konnte. Durch den Rhein- 
Erft-Kreis veranlasst wurde dieses Gutachten überprüft. Als Ergebnis kam heraus, dass es 
nicht so widerspruchslos ist wie es hier dargestellt wurde. Es sind noch Lücken und Fragen 
offen, die perspektivisch nicht deutlich erklärt worden sind. 
Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht so wie sie hier dargestellt wurde. In den drei 
Nachbargemeinden /-kreisen werden derzeit Resolutionen gegen die vorgelegte Planung 
erstellt. 
Vor zwei bis drei Jahren hat er sich dafür eingesetzt, dass diese Flächen von Sielsdorf und 
Stotzheim zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurden. Es wurde Alleen aufgebaut zur bes- 
seren klimatischen Situation. 
Der 2004 aufgestellte Bebauungsplan passte nicht und wurde jetzt passend gemacht und 
das zu Lasten der umliegenden Bürger, auch auf Kölner Stadtgebiet. Anliegen der Bürger 
werden nicht erhört. Es wird zu einer namentlichen Abstimmung im Stadtrat geraten. Sofern 
der 2004 aufgestellte Bebauungsplan nicht bestehen bleibt, wird es zu Klagen kommen. 
Herr Harzendorf  bestätigt, dass er im Umland auf Veranstaltungen war und diese auch im- 
mer kontrovers verlaufen sind, was aber auch am Thema liegt. Er bestätigt auch, dass das 
Verkehrsgutachten dort intensiv erstellt und begleitet wurde, und die dort geäußerten Wün- 
sche berücksichtigt wurden. Somit scheint das Verkehrsgutachten bis hier her schon plausi- 
bel. Es ist jedoch nicht ausreichend, da weitere Planungen bevorstehen, was aber auch in 
der derzeitigen Planungsphase normal ist. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen, die 
auch kritisch sein können. 
Frau Müller  erläutert auf Anfrage, dass Anmerkungen sowohl für den Flächennutzungsplan 
als auch für den Bebauungsplan gültig sein können, wenn dies entsprechend vermerkt wird. 
Maßgeblich ist das, was kenntlich gemacht wurde. 
N.N. 21  merkt an, dass derzeit auf der Gleueler Straße 60,4 Dezibel Lärmbelastung gemes- 
sen werden. Zukünftig sind 64 Dezibel zu erwarten, was oberhalb jeder vorgegebenen Gren- 
ze liegt. Was wird einem Anwohner geraten zu tun? 
Herr Harzendorf  verweist auf die bereits dargestellten Ausführungen. Es gibt Messwerte mit 
Obergrenzen, die eingehalten werden müssen. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende 
Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 
Herr Sökeland  bestätigt, dass zu prüfen ist, ob die Werte gesundheitsgefährdend oder  
–verträglich sind. Wie Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms aussehen können, ist zu 
prüfen. Schallschutzwände sind hier ggf. auch zu thematisieren. 
N.N. 22  ist nicht mehr anwesend. Er fragt, ist der Landesbetrieb Straßen bzw. Straßen NRW 
beteiligt worden, möglicher Rückstau auf Abfahrten u. BAB, reicht hier die Aufstellfläche der 
Abfahren? 
N.N. 23  stimmt den Vorrednern zu. Er stellt die von Herrn Harzendorf vorgestellten Gutach- 
ten in Frage und behauptet, dass teilweise falsch referiert wurde. Aus einem Seminar hat er 
erkannt, dass es falsch ist, sich auf Gutachten zu stützen bei gleichzeitiger Ignoranz von 
Bauchgefühlen.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
12 
Inwieweit berücksichtigt das Lärmgutachten für den Frischemarkt auch das bei der DHL? 
Wurden saisonale Schwankungen bei der DHL berücksichtigt?  
Herr Sökeland  nimmt Stellung. DHL ist dahingehend berücksichtigt, dass auf die Daten des 
Verkehrsgutachtens zurückgegriffen wurde und verweist auf seine bisherigen Ausführungen. 
Sämtliche Werte sind Durchschnittswerte, so dass saisonale Schwankungen verankert sind, 
aber nicht explizit aufgeführt werden. 
Herr Malik  erläutert, dass bei Erstellung des Verkehrsgutachtens noch nicht klar war, dass 
DHL sich dort ansiedeln möchte. Es wurden jedoch zu erwartende Verkehrs-Prognosen für 
Gewerbegebiete berücksichtigt. 
N.N. 24 , Frage ist schon beantwortet. 
N.N. 25  ist nicht mehr anwesend und fragt schriftlich: Wird auch Lichtemission berücksich- 
tigt? Wie wird erhöhter Durchgangsverkehr Richtung Frechen auf der Toyota-Allee / Bache- 
mer Straße verhindert? Wie ist die Straßenbahnquerung im Verkehrsgutachten berücksich- 
tigt? Gibt es Lärmimmissionsberechnungen westlich der Bonnstraße in Frechen (=Bachem)? 
N.N. 26  ist nicht mehr anwesend und fragt, welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung ge- 
plant sind? 
N.N.27  ist Anwohnerin in Frechen-Bachem und weist nochmals darauf hin, dass es sich im 
geplanten Gebiet um Boden mit hoher Güteklasse handelt. Mit der geplanten Neuversiege- 
lung geht eine Klimagefährdung einher. Es muss bedacht werden, dass die Gefahr besteht, 
dass das Klima im Sommer unerträglich wird. 
Für Frechener Anwohner wird eine Fahrradtrasse nach Köln, die im Grünen liegt, zerstört. . 
Die Summe aller heute Abend geäußerten Bedenken muss berücksichtigt werden. In ihren 
Augen gibt es nichts, was für eine Ansiedlung des Frischezentrums in Marsdorf spricht. 
Frau Müller  bestätigt nochmals, dass die Frist für weitere Einwände bis 17.07.2015 verlän- 
gert wird. Sie weist darauf hin, dass die hier gemachten Anmerkungen aufgenommen wer- 
den und eine zusätzliche schriftliche Eingabe nicht erfolgen muss. Ergänzungen können 
selbstverständlich eingereicht werden. 
Auf die Frage, wo der Bebauungsplan ausliegt, wird angefügt, dass es zwei Verfahren gibt; 
zum einen die Änderung des Flächennutzungsplanes und zum zweiten die Aufstellung des 
Bebauungsplanes. Heute erfolgt der erste Beteiligungsschritt zu diesem formellen Verfahren 
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Der Be- 
bauungsplan ist derzeit noch nicht komplett ausgearbeitet. Die eingehenden Anregungen 
und Stellungnahmen werden bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und der 
FNP-Änderung berücksichtigt. Auch die Thematik der Eingriffs-/Ausgleichsregelungen ist für 
den Bebauungsplan noch differenziert auszuarbeiten. Im nächsten Beteiligungsschritt erfolgt 
die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beider Pläne. 
Frau Blömer-Frerker  bedankt sich für die angeregte Diskussion und das Ausharren zu so 
später Stunde. Sie bedankt sich auch bei allen organisatorisch Beteiligten und schließt die 
Veranstaltung um 23:45 Uhr. 
            
Frau Blömer-Frerker      Frau Seibüchler 
(Bezirksbürgermeisterin)     (Schriftführerin)

***ALT**Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

12717 Zeichen

ANLAGE 6 
konkretisierte Beschlussvorlage 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2021 
Freigabedatum 22.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 
und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Verkehrsuntersuchung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit 
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 
4. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung einer "Verkehrsuntersuchung Verlagerung Frischezent-
rum" in Höhe von 118.250,- € (140.720,-€ brutto) an; 
5. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter-
suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen.  
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € 
weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt  
circa 100.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stand des Verfahrens 
 
 
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens 
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).  
 
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-

3 
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-
ter Post zugegangen.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das 
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. 
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie 
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: 
 Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. 
 Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die 
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. 
 Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. 
 Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. 
 Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. 
 Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. 
 Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. 
 Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. 
 Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. 
 Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. 
 Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 
 
 
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines 
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch 
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird 
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen 
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden 
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als 
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden 
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.  
 
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.

4 
 
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine 
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:  
 
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den 
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals 
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses 
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem 
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 
 
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im 
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den 
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen 
anders als 2011 prognostiziert darstellt: 
 
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. 
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. 
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 
 
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung 
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV 
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. 
 
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden 
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. 
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. 
 
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen 
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu 
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. 
 
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche 
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem 
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. 
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. 
 
Quellen:  
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018

5 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile 
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine 
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).  
 
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das 
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.  
 
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des 
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage 
der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Planungsbereich 
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
Anlage 5 Machbarkeitsstudie 
Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage

Anlage 8

13572 Zeichen

/ 2 
 
        A N L A G E  8          
 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 stellte die Fraktion Bündnis 90/die 
Grünen folgende Fragen an die Verwaltung mit der Bitte um Stellungnahme beziehungsweise 
weiteren Ausführungen. 
Vorlagen 3277/2021 und 3151/2021 
hier:   Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt ausschließlich in der Beschlussvorlage 
"Bebauungsplan-Entwurf", Session-Nummer 3151/2021, bezieht sich inhaltlich aber 
selbstverständlich auch auf die oben genannte Beschlussvorlage Flächennutzungsplan-
Änderung, Session-Nr. 3277/2021 .  
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 
28.10.2021 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung zu folgenden Fragen um 
Stellungnahme bzw. weiteren Ausführungen: 
 
1. Wie wurde der ausgewiesene Flächenbedarf des Fri schezentrums ermittelt? Welche 
Parameter wurden dabei berücksichtigt (Anzahl Händler, Anzahl Stellplätze, 
Rangierfläche, Lagerfläche, etc.?  
2. Ist die ausgewiesene Fläche für das Frischezentr um im Sinne eines wirtschaftlichen 
Betriebes tatsächlich nötig oder käme auch eine kleine Fläche in Betracht? Käme mit 
einer entsprechenden Umplanung auch die Fläche nördlich der Toyota-Allee für das 
Frischezentrum in Betracht? 
3. Wie definiert die Verwaltung Frischezentrum-affi ne Betriebe? 
4. Welche konkreten Bedarfe für die Ansiedlung "FZ- affiner" Betriebe gibt es= Welche 
Dienstleistungen sind insofern "FZ-affin", dass sie dem Betrieb des Frischezentrums 
förderlich sind und dem Ziel der zentralen Nahrungsmittelversorgung Kölns dienlich sind? 
Welche Betriebe müssen für einen effizienten Betrieb in räumlicher Nähe angesiedelt 
werden? 
5. Ab welcher Größe des Frischezentrums (inkl. "FZ- affine" Betriebe) besteht die 
Möglichkeit der (Teil-) Verlagerung des FC auf das Gebiet? Wie groß müsste das 
Frischezentrum sein, damit sowohl Frischezentrum und die FC-Trainingsplätze auf dem 
Änderungsbereich des FNP Platz hätten? 
6. Welche Auswirkungen hätten eine gleichzeitige An siedelung des Frischezentrums (in 
angepasster Größe) und des FC-Trainingsgeländes auf die Lärm- und 
Verkehrsbelastung? 
7. Welchen Zeitplan legt die Verwaltung in Bezug au f die Erstellung weiterer Gutachten zu 
Klima, Lärm und Verkehr zugrunde? 
8. Verkehrswende bedeutet auch eine Verlagerung der  Logistik auf die Schiene. Um das 
Frischezentrum aktiv auf die Logistiktransformation vorzubereiten, bietet sich der 
Standort nördlich der Toyota-Allee zur KVB-Strecke an. Die kleinere Grundfläche könnte 
durch den geringen Bedarf an Fläche zum Anfahren, Rangieren, Laden und Parken 
kompensiert werden. Hat die Verwaltung diese Option geprüft? 
9. Wie verträgt sich die Planung des Frischezentrums mit der Planung des Radschnellwegs 
Köln-Frechen entlang der Toyota-Allee?

- 2 - 
 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1. Der ausgewiesene Flächenbedarf beträgt derzeit ca. 15 ha für das Frischezentrum südlich 
der Toyota-Allee und ca. 10 ha nördlich der Toyota-Allee für affine Betriebe und wurde 
2020/2021 im Rahmen eines Workshops unter Beteiligung der Verwaltung, der IG-
Großmarkt und eines beauftragten Architektenbüros ermittelt. Maßgebliche Faktoren waren 
hier die Anforderungen der umzugsbereiten Unternehmen sowie die baulich-räumliche 
Machbarkeit des Frischezentrums auf der avisierten Fläche. Nach einer Umfrage der IHK 
aus dem Jahr 2018 sind rund 70 Unternehmen bereit, vom Großmarkt in Raderberg in das 
Frischezentrum in Marsdorf umzuziehen.  
Die Gesamtfläche wurde dabei mit den Parametern 
- Anzahl der Unternehmen, 
- Art der Unternehmen, 
- Anzahl und Art der Verkehrsbewegungen, 
- benötigte Anzahl und Art der Lagerflächen, 
- Größe der Büro- und Verkaufsflächen 
ermittelt. 
 
Alle Annahmen legen die derzeit genutzten Flächen in Raderberg zu Grunde, schneiden 
diese flächeneffizient zu und geben, wo nötig, Raum für Wachstum des Gesamtkomplexes 
Frischezentrum. 
Im Ergebnis entstand eine baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie, die am 
28.10.2021 im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt wurde (abrufbar unter 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=840897&type=do ). 
Auf dieser Basis steht somit eine Planungsvariante für das Frischezentrum zur Verfügung. 
Die Machbarkeitsstudie ist als Grundlagenarbeit zu sehen, welche die 
Rahmenbedingungen der avisierten Fläche berücksichtigt und auf dieser Grundlage die 
Optionen für eine Realisierung – auch in verschiedenen Bauphasen und Ausbaustufen – 
aufzeigt. 
 
Zu 2. Die zukünftige Ausrichtung des Frischezentrums berücksichtigt über das bereits abgebildete 
Sortiment hinaus die Einbindung von Anbietern mit Bio-Sortiment sowie eine Stärkung des 
regional erzeugten Angebots. Ersteres macht zur Zertifizierung u.a. eine eindeutige bauliche 
Trennung der Distributions-, Lager- und Verkaufsflächen unabdingbar. 
Der wirtschaftlich sinnvolle Betrieb eines Frischezentrums lässt sich nur in einer gewissen 
Mindestgröße realisieren. Je mehr Unternehmen die gemeinsamen Flächen nutzen, desto 
geringer sind die Kosten für Einzelne. Gerade die kleinen und mittelständischen 
Unternehmen, die den Kern des Großmarktgeschäftes bilden, sind auf die gemeinsam 
genutzten Ressourcen angewiesen, um wirtschaftlich handlungsfähig bleiben zu können. 
Bezogen auf den Gesamtkomplex Frischezentrum bedeutet dies, dass 
1. alle Unternehmen, die derzeit auf dem Großmarkt im Sinne der Marktsatzung tätig sind, 
eine Möglichkeit erhalten sollen, in das Frischezentrum umzuziehen, 
2. diese umzugswilligen Unternehmen die Anfangsbele gung des Frischezentrums bilden 
und 
3. ein Frischezentrum durch die Bildung eines Clust ers weitere Unternehmen aus der 
Region und darüber hinaus anziehen wird. 
Die derzeit vorliegenden Annahmen zum Flächenbedarf für das Frischezentrum fußen auf 
diversen durch die Verwaltung beauftragten Untersuchungen zu Wirtschaftlichkeit und 
Konkurrenzfähigkeit eines Frischezentrums in Köln. 
Grundsätzlich erscheint zwar eine baulich-räumliche Reduzierung des Frischezentrums 
möglich, gleichwohl ist aber eine gewisse Mindestgröße für eine wirtschaftliche und 
Feldfunktion

- 3 - 
 
 
funktionale Umsetzung zwingend geboten. Um flexibel reagieren zu können, schlägt die 
Verwaltung die bauabschnittsweise Realisierung des Projekts vor. 
 
Zu 3. Die Funktionalität von Großmärkten wie auch des neuen Frischezentrums ist unmittelbar von 
der Angliederung gewisser Betriebe abhängig, die technische, logistische und 
systemunterstützende Funktionen für den einzelnen Betrieb aber auch den gesamten 
Betriebskomplex erfüllen (sog. affine Betriebe). 
Die nachfolgende Aufzählung gibt einen Überblick über denkbare Arten affiner Betriebe, 
ohne dabei abschließend oder vollständig zu sein: 
a. Speditionen und Logistikunternehmen 
b. Agenturleistungen für Warenim- und Export 
c. Ver- und Entsorgungsbetriebe 
d. Vertrieb und Wartung von Kassen, Waagen und Abre chnungssystemen 
e. Vertrieb von Verpackungsmaterialien 
f. Vertrieb und Wartung von Heizungs- und Klimatech nik 
g. Servicepunkte für Flurförderfahrzeuge und Nutzfa hrzeuge 
h. Versorgungspunkte für die Mitarbeitenden 
 
Zu 4. Affine Betriebe existieren nicht ausschließlich aufgrund ihrer Anbindung an ein 
Frischezentrum, gleichwohl können sie dort einen großen Teil ihres Kundenstammes haben. 
Die exemplarisch aufgelisteten Waren und Dienstleistungen sind auch auf größere 
Entfernung beziehbar, die Dichte an Bedarfen auf dem Gelände eines Frischezentrums ist 
jedoch besonders hoch und lässt es im Sinne des Erhalts der Funktionalität des 
Gesamtsystems notwendig erscheinen, eine schnelle Erreichbarkeit zu ermöglichen. 
Insbesondere die Hauptbetriebszeiten eines Frischezentrums (i.d.R. von Mitternacht bis in 
die Morgenstunden) lassen eine Abhängigkeit von Dienstleistern, die diese Betriebszeiten 
nicht bedienen nur bedingt realisierbar erscheinen. 
Das Frischezentrum und die affinen Betriebe bilden ein Cluster, das organisatorisch, 
wirtschaftlich und sozioökonomisch miteinander verbunden und aufeinander angewiesen ist. 
 
Zu 5. Aufgrund einer möglichen Mehrfachbelegung von Trainingsflächen durch Profis, Jugend und 
Damenmannschaften am heutigen Standort kann die Verwaltung keine genauen 
Größenangaben für Flächen der (Teil-) Verlagerung der Jugendabteilung nennen, da weder 
die Zahl der Fußballfelder (Groß- oder Kleinspielfelder) noch die erforderlichen weiteren 
Trainings- oder sonstigen Flächen, die ausschließlich von der Jugend genutzt werden oder 
von der Jugend mitgenutzt werden, der Verwaltung durch den 1. FC Köln benannt worden 
sind. Eine seriöse Beurteilung des Flächenbedarfes kann nur mit Hilfe eines Flächen – und 
Funktionbedarfes für eine (Teil-) Verlagerung durch den 1.FC Köln erfolgen. Gleiches gilt für 
die Beantwortung der Frage ab welcher Größe des Frischezentrums eine (Teil-) Verlagerung 
des Trainingsgeländes des 1. FC Kölns möglich ist.  
  
Zu 6. Eine Gegenüberstellung der avisierten Flächen für das Frischezentrum mit der möglichen 
Realisierung von Fußball-Trainingsplätzen in Marsdorf stellt aus derzeitiger Sicht ein Risiko 
für die Realisierung des Projekts Frischezentrum dar und würde diese erneut verzögern. Die 
Vorbereitungen für die Planrechtschaffung und Umsetzung des Frischezentrums ist auch auf 
Grund des Ratsbeschlusses aus Mai 2021 in vollem Gange. Die Fachverwaltung geht derzeit 
davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Lärmkontingente bereits durch das in der 
Vorlage dargestellte Frischezentrum nahezu ausgeschöpft werden würden (Sondernutzung 
der vorgeschlagenen Fläche im 24h-Betrieb). Die Belastungen durch zusätzlichen Verkehr 
und Lärm können seriös auf Grundlage der nach dem Vorgabenbeschluss zu erstellenden 
Gutachten beziffert und bewertet werden.  
 
Zu 7. Der Zeit-Maßnahmenplan für das Frischzentrum (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) 
sieht die Beauftragung der umweltfachlichen Gutachten bis Ende 2021 vor.

- 4 - 
 
 
Die Durchführung der Untersuchungen erfolgt im Laufe des Jahres 2022. Erste Ergebnisse 
der umweltfachlichen Gutachten in Bezug auf die Planung des Frischzentrums liegen 
voraussichtlich im III. Quartal 2022 vor.  
Eine etwaige Berücksichtigung von Fußballtrainingsplätzen im derzeitigen Plangebiet des 
Frischzentrums haben Auswirkungen auf die Anforderungsprofile der Gutachten. Alle 
müssen entsprechend angepasst und/oder neu ausgeschrieben werden. Dies hat Einfluss 
auf den Zeit-Maßnahmenplan und das notwendige Budget. 
Zudem müssen im ersten Schritt die Flächen-und Funktionsbedarfe für eine (Teil-) 
Verlagerung des 1.FC Köln vorliegen. (siehe Beantwortung der Frage 5) 
 
Zu 8. Am bestehenden Großmarkt sowie am geplanten Frischezentrum werden überwiegend 
Produkte umgeschlagen, die eine hohe Saisonalität und preisliche Volatilität aufweisen. Die 
Produkte stammen aus den unterschiedlichen europäischen Anbau- und 
Produktionsregionen bzw. werden über die sogenannten ZARA-Häfen (Zeebrugge, 
Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) importiert. 
Der Einkauf der Waren erfolgt durch die überwiegend mittelständischen Händler (tlw. über 
Zwischenhändler) in Lkw-affinen Mengen. An die mehrheitlich zeitkritischen Transporte 
werden zudem besondere Anforderungen gestellt, bspw. Kühlung. 
Die Bündelung dieser Wareneingänge zu Bahn-affinen Mengen (durchschnittliche Güterzüge 
haben 25 bis 30 Güterwaggons, ersetzen somit mindestens 25 Lkw) ist aufgrund der oben 
genannten Bedingungen mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die Etablierung 
neuer Bahn-affiner Mengen bedarf neben der erforderlichen Markteintrittsmenge zudem 
bahntauglichen Equipments Container/kranbare Trailer. Aufgrund des Einkaufs von Trassen 
und der Miete von entsprechendem Bahnequipment (Lok, Waggonmaterial) ist außerdem 
eine hohe Planbarkeit und Regelmäßigkeit der Verkehre notwendig (wie beispielsweise der 
Niehl-Hürth-Bahnshuttle oder der AWB-Bahnshuttle). 
Die Stadtverwaltung begrüßt alle Bestrebungen, die Logistik des Frischezentrums nachhaltig 
zu gestalten, die Verlagerung auf die Schiene lässt sich auch über die bestehenden 
Terminals Hafen Niehl, Niehl-Nord und Eifeltor abwickeln. Dort bietet sich für die 
Unternehmen die Möglichkeit von bestehenden Angeboten zu profitieren ohne dass die o. g. 
Menge von 25 Lkw zwischen Quelle und Ziel Marsdorf erreicht werden muss. 
Das vorgeschlagene Grundstück nördlich der Toyota-Allee weist in Ost-West-Richtung eine 
Länge von rund 380 m auf, zu den Gleisanlagen besteht ein leichtes Gefälle mit Böschung. 
Aufgrund der erforderlichen begleitenden Infrastruktur für Ladegleise (Weichen, 
Signalanlagen etc.) sowie der räumlichen Nähe zum Bahnübergang Badische Allee bzw. der 
Stadtbahnhaltestelle Haus Vorst ist eine bauliche Lösung für kleine Güterzüge (< 300 m), 
wenn überhaupt möglich, nur mit erheblichen Kosten und Flächenverlusten für übrige 
Nutzungen verbunden. Der zusätzliche Flächenbedarf für ein Verladegleis kann allerdings 
nicht durch mögliche Einsparungen bei den weiterhin erforderlichen Rangierflächen an den 
Ladetoren kompensiert werden. 
Entsprechende Überlegungen hat die Verwaltung bereits im Vorfeld geprüft und aufgrund der 
oben genannten Gründe verworfen. 
 
Zu 9. Der Radschnellweg ist im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zu berücksichtigen. Es sind 
dabei auch die Wechselwirkungen zwischen dem Areal nördlich der Toyota-Allee und dem 
Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnellwegs Frechen-Köln 
genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen bzw. mit konkreten Maßnahmen 
zu beplanen.

Anlage 5 Machbarkeitsstudie

13694 Zeichen

BAULICH-RÄUMLICHE UND FUNKTIONALE 
MACHBARKEITSSTUDIE
FRISCHEZENTRUM KÖLN-MARSDORF
STAND 26.03.2021
Im Auftrag der
Dezernat VI
Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft - Stadtplanungsamt
Anlage 5

I. Einleitung
II. Ausgangslage
III. Konzept
IV. Erläuterungen zur Machbarkeit
V. Fazit
VI. Ausblick
26.03.2021
ÜBERSICHT

Der Rat der Stadt Köln hat 2007 beschlossen, den Großmarkt vom
bestehenden Standort in Köln-Raderberg nach Köln-Marsdorf zu
verlagern.
Nach verschiedenen Untersuchungen und der im Auftrag der Stadt
Köln durchgeführten gutachterlichen Befragung der Betriebe am
heutigen Großmarkt, hat der Rat der Stadt Köln den Standort
Marsdorf mit der besten Eignung ausgewählt und beschlossen.
Diese Standortentscheidung begründet sich wie folgt:
• Das Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.
• Die Ertüchtigung des Straßenverkehrsnetzes ist mit einem 
vertretbaren Aufwand möglich, die verkehrlichen 
Voraussetzungen als gut zu bezeichnen.
• Die Nutzung wird aus Umweltaspekten nicht abgelehnt.
• Wenige Anwohner in unmittelbarer Entfernung zum Gelände, 
daher ist mit geringen Belastungen durch Emissionen eines 
Frischezentrums zu rechnen.
• Von den verschiedenen Alternativstandorten ist es die 
Wunschlage der Händler.
• Es bestehen Expansionsmöglichkeiten.
Über die Fläche für ein Frischezentrum hinaus sollen in
unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsfläche des
Frischezentrums Ansiedlungsmöglichkeiten für solche Betriebe, die
einem Frischezentrum nahestehen, geschaffen werden.
Des Weiteren hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der
Stadt Köln 2015 den Einleitungsbeschluss zur 191. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Zeitgleich hat der
Stadtentwicklungsausschuss ebenso die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes beschlossen. Diese gemeinsame Öffentlichkeits-
beteiligung der beiden Bauleitplanverfahren fand in Form einer
Abendveranstaltung im Juni 2015 unter reger Beteiligung der
Öffentlichkeit statt.
Auf Grundlage dieser oben genannten politischen Entscheidungen
und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von durchgeführten
Beteiligungsschritten der Dienststellen wurde seitens der IG
Großmarkt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Köln im
Rahmen einer Workshopreihe eine Machbarkeitsstudie erarbeitet,
die im Folgenden tiefergehend erläutert wird.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie dient der Verwaltung im
Grundsatz zur Vorbereitung des Vorgabenbeschlusses für den
Bebauungsplan und der Einleitung der Änderung des
Flächennutzungsplans sowie aller darauffolgenden Arbeiten und
Beschlüsse.
Ebenso stellt die Machbarkeitsstudie die Grundlage zur Findung
eines Betreiberkonzeptes/Betriebskonzeptes sowie ein Positions-
papier für die Investorensuche dar.
EINLEITUNG
26.03.2021
 - 1 -

191. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stand: Einleitungsbeschluss
26.03.2021
AUSGANGSLAGE – PLANUNGSRECHT
Rechtsgültiger Bebauungsplan 6042/06 „Toyota-Allee“
- 2 -

Die Fläche
• umfasst entsprechend der 191. FNP-
Änderung circa 14,5 ha
• grenzt an ein bestehendes Gewerbe-
gebiet
• liegt in relativer Nähe zu den 
Autobahnen A4 und A1 
• liegt in relativer Ferne zu den 
nächstgelegenen 
Wohnsiedlungsbereichen
• befindet sich in städtischem Eigentum
• weist ein nördlich angrenzendes 
städtisches Grundstück für frische-
zentrumsaffine Nutzungen auf
Die städtebaulichen Vorgaben
• Schutz von Wohnsiedlungsbereichen 
durch die Bebauungskonzeption
• effektive Nutzung des Grundstückes
• Notwendigkeit einer zentralen Haupt-
erschließung
• wenig belastende äußere Erschließung 
und Anbindung
• Berücksichtigung von Umweltaspekten
• Entwurf einer städtebaulich und 
landschaftsraumverträglichen 
Konzeption
Die nutzungsspezifischen Vorgaben
• modulare Erweiterungsfähigkeit inner-
halb einer vorgeplanten 
Gesamtkonzeption (Endausbau)
• Optimierung der internen Verkehrs-
ströme durch Entflechtung 
• kurze Wege für Kunden 
• flexible Aufteilung der Flächen und 
Handelseinheiten
• Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit 
der Anlage 
• zentral zu organisierende technische 
und nutzungsspezifische Infrastruktur, 
Service und unterstützende Funktionen
• zentrale überdachte, wetter-
unabhängige Verkaufsfläche
• energetische und ökologische 
Optimierung
• Wunsch der Händler
26.03.2021
AUSGANGSLAGE – DIE STÄDTEBAULICHEN RAHMENBEDINGUNGEN
- 3 -

26.03.2021
AUSGANGSLAGE – GRUNDSTÜCKSGRENZEN
Darstellung der Bauflächen für ein Frischezentrum nach
Einleitungsbeschluss der 191. Flächennutzungsplan-Änderung
in rot und Grenzen zwischen Grünfläche und
Landwirtschaftsfläche nach rechtsgültigem Bebauungsplan
mit begrenzenden Anbauverbotszonen und erforderlichen
Abständen durch Hochspannungsleitungen.
- 4 -

KONZEPT – ÜBERSICHT DER FINALEN PLANUNGSVARIANTEN
26.03.2021
Entscheidungsgründe  
für Präferenzvariante 04
1. Die ringförmige Bebauung 
schirmt die Wohn-
siedlungsbereiche, u. a. 
Köln-Junkersdorf und 
Hürth-Sielsdorf
insbesondere vor Lärm ab.
2. Eine zentrale (Haupt)-
Erschließung kann gut 
umgesetzt werden.
3. Innerhalb der Fläche kann 
der Verkehr flächen-
optimiert erfolgen.
4. Die Anordnung erlaubt ein 
geplantes Wachsen entlang 
vordefinierter 
Verkehrsflächen.
5. Die Anlage kann entlang 
einer zentralen Halle 
modular errichtet werden.
- 5 -

26.03.2021
KONZEPT – LAGE- UND FUNKTIONSPLAN PRÄFERENZVARIANTE 04
- 6 -

26.03.2021
KONZEPT – DETAILSCHNITT
- 7 -

26.03.2021
KONZEPT – GESAMTSCHNITTE
- 8 -

26.03.2021
KONZEPT – VERKEHRSFUNKTIONALE INNERE ERSCHLIESSUNG
- 9 -

1. Städtebauliche Rahmenbedingungen
(1) Wohnsiedlungsbereiche sollen möglichst wenig belastet werden, dies soll in der Bebauungskonzeption berücksichtigt werden
(2) eine zentrale (Haupt)-Erschließung der Anlage ist notwendig (Zugangskontrolle, Marktmanagement, zentrale Dienste, etc.)
(3) verkehrliche Belastung innerhalb und außerhalb der Fläche möglichst gering halten
(4) eine effektive Ausnutzung der Fläche ist anzustreben
(5) Erweiterung der Anlage innerhalb einer vorgeplanten Gesamtkonzeption soll möglich sein
(6) die flexible Aufteilung der Flächen ist notwendig
2. Nutzung 
(1) Optimierung des internen Verkehrsflusses
(2) Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Anlage (Vermeidung von “Wildwuchs“, unkontrollierter Entsorgung, Umgehung von
zentralen Diensten, etc.)
(3) möglichst zentral zu organisierende, technische und nutzungsspezifische Infrastruktur,Service und unterstützende Funktionen
(4) Schaffung flexibel aufteilbarer Handelseinheiten
(5) zentrale, überdachte, wetterunabhängige Verkaufsfläche
(6) kurze Wege für Kunden
(7) energetische und ökologische Optimierung
26.03.2021
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 10 -

3. Struktur der Bebauung und Erschließung
Die Entwicklung einer baulichen Konzeption entstand unter Berücksichtigung der Funktionsabläufe der Händler und erfolgte in mehreren 
Workshops durch die Mitwirkung der IG Großmarkt sowie der Verwaltung. Daraus wurden verschiedene Ansätze entwickelt, aus denen 
schließlich die aus Sicht der Händler optimierte Gebäudestruktur entstand. Folgende wesentliche Konzeptanforderungen seien genannt:
(1) Anordnung der zentralen Dienste in/um ein 7-geschossiges “Signal“-Gebäude am Haupteingang (siehe 4.)
(2) Einzäunung der Fläche und Zugang/Ausgang über eine zentrale Pförtnerei, davor Puffer-Fläche für Andienung, Kurzzeit-Parken und
Eingangskontrolle
(3) Entsorgungszentrum in Eingangs-/Ausgangsnähe
(4) zentrales Konsolidierungs-/Logistikzentrum und Verteillager
(5) Schwerverkehr nur im Bereich Nord um Zentrallager
(6) zentraler „Kreisverkehr“ zur Verteilung des Verkehrsflusses innerhalb der Fläche unmittelbar hinter der Pforte
(7) ringförmige Anordnung der Bauung um eine zentrale Fläche auch für den ruhenden Verkehr (Kunden-Parken)
(8) Ring als baulicher Schallschutz
(9) Bebauung als modulares System mit aussteifenden „Ecken“,diese können Service- und Sanitärbereiche aufnehmen
(10) Technik als Tiefgeschoss unter der Bebauung, zusammengefasst an einer Stelle, vom Schwerverkehr erreichbar
(11) Zugang von der zentralen Freifläche (u.a. Kunden-Parken) in die Halle ebenerdig
(12) Wachstum auf dem Grundstück durch Weiterbau des Ringes
(13) Ring mit durchgehender, zentraler Verkaufshalle und beidseitig angeordneten Händlerflächen (Boxen). Diese sind über Achsraster
in unterschiedlicher Größe teilbar/zusammenlegbar
26.03.2021
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 11 -

(14) Galerieebene über den Boxen als Bürofläche (intern aus den Boxen erreichbar) mit durchgehendem OG-Flur (2. RW) und nach 
außen führenden, eingeschobenen Fluchttreppen
(15) nur Händlerverkehr (bis max. 7,5 to) auf „äußerer“ Ringstraße, diese abgesenkt zur Schaffung von Andocktoren, außenseitig 
eingefasst mit „Stützwand“ und angezogenem Gelände (passiver Schallschutz)
(16) Befahrung in der Halle NUR mit E-Fahrzeugen, kein Kundenverkehr in die Halle
(17) PV-Anlage, Dachbegrünung Gesamtfläche, ggf. nutzbar für Händler
(18) zentrale Halle erhöht gegenüber den Boxen (Belichtung, Belüftung)
(19) Zusätzlicher Nebeneingang Südost nur für Händler mit Zugangsberechtigung, kein Kunden- oder Lieferverkehr über diesen Zugang
4. Zentrale Dienste
Das Gebäude in der Nähe des Eingangsbereiches kann als höheres Bauwerk ein architektonisches (Merk-) Zeichen für den Ort der zentralen 
Lebensmittelversorgung des Großraums Köln werden. Folgende beispielhafte Funktionen könnten dort angeordnet werden:
(1) Besprechungsräume
(2) Marktamt
(3) Gesundheitsamt
(4) Zoll
(5) TÜV
(6) Dienste und Service für LKW-Fahrer
(7) Sicherheitsdienst/Zugangskontrolle
(8) Besprechungsräume
26.03.2021
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 12 -

5. Technische Infrastruktur
Sie ist in starkem Maße abhängig vom Nutzungskonzept, von der noch zu definierenden Betreiberform bzw. -Gesellschaft, von der 
Ausgestaltung des „Mietangebots“, vom zentralen Investitionsvolumen, vom (zentralen) Betreiber, von den über eine „Grundlast“ hinaus 
gehenden „Nutzungsfluktuationen“, etc. 
(1) Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser, Regenwasser, Recycling
(2) Strom, Starkstrom, PV-Anlage, Licht
(3) Kälte
(4) Medien + Daten-Versorgung
(5) Wärme + GEG-spezifische Anlagen
(6) Technische Ausstattung für den Brandschutz, NRA, BMA, BOS, etc.
(7) Nutzerspezifische Ausstattung, z.B. Öl-Abscheider, Fettabscheider, Hygiene-Infrastruktur, geschlossene Kühlketten, etc.
26.03.2021
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
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Kenndaten der Präferenzvariante 04:
Grundstücksgröße: ca. 15,4 ha
Halle im Endausbau: ca. 35.000 m²
Lager: ca. 9.000 m²
Verwaltung: ca. 5.600 m²
Stellplätze: ca. 1.600
Entsorgungszentrum: ca. 1.500 m²
Anhand der hier vorliegenden Machbarkeitsstudie kann
grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, dass an dem
Standort Köln-Junkersdorf/Köln-Marsdorf ein Frischezentrum in
der Größenordnung von 35.000 m² Verkaufsfläche baulich-
räumlich und funktional geplant und entwickelt werden kann. In
diese Machbarkeitsstudie sind darüber hinaus die Belange und
Anforderungen der IG Großmarkt eingeflossen sowie die
fachlichen Voraussetzungen der Fachverwaltung berücksichtigt.
Zur Klarstellung sei angemerkt, dass zur Vertiefung und Umsetzung
der Planung weitere und weitergehende Gutachten wie
Verkehrsanalysen oder schalltechnische Untersuchungen
zusätzlich zu erarbeiten sind.
26.03.2021
FAZIT 
- 14 -

26.03.2021
FAZIT
Darstellung der Flächenüberlagerung:
aktueller Verfahrensstand der 191.
Flächennutzungsplanänderung und Lageplan
der Präferenzvariante Frischezentrum
 Im Zuge der 191. FNP-Änderung sollten
auch die beiden viertelkreisförmigen GE-
Flächen gemäß Geltungsbereich des
Einleitungsbeschlusses (siehe Seite 2)
entfallen (gewerbliche Lärmkontingente
ausgeschöpft)
- 15 -

Diese Machbarkeitsstudie kann somit als Grundlage für weitere
erforderliche Planungs- und Verfahrensschritte herangezogen werden.
Diese weiteren Schritte sind insbesondere:
• Der Vorgabenbeschluss zur bauleitplanerischen Beauftragung der
Verwaltung durch die politischen Entscheidungsgremien (dies bezieht
sich sowohl auf die 191. Flächennutzungsplanänderung als auch auf
die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Eine Vorwegnahme der
planerischen Entscheidung (Abwägung) geht hiermit nicht einher.)
• Vertiefung der Vorbereitung der Auslobung und der Ermittlung eines
Betreiberkonzeptes
• Eine Investorenausschreibung zur Ermittlung beziehungsweise
Findung eines Betreibers
• Die Vorbereitung einer Vergabe im Sinne einer baulichen
Beauftragung
26.03.2021
AUSBLICK – LUFTBILD (2020) MIT LAGEPLAN 
- 16 -

26.03.2021
IM WEITEREN…
- 17 -
veranschaulicht die vorliegende Grafik, dass das geplante
Frischezentrum und die beiden gewerblichen
viertelkreisförmigen Bauflächen/-Gebiete sich ausschließlich
in einem kleineren Teilbereich überlagern. Ferner sind die
wesentlichen Erschließungsmaßnahmen (Baustraße,
Wasser- und Abwassereinrichtungen in dieser Straße) der
hufeisenförmigen Gewerbegebietsplanung bereits erstellt.
Gleichwohl vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die
Planung und Realisierung des Frischezentrums und der
beiden Gewerbegebietsflächen insbesondere aus Gründen
• Lärmschutz
• Rücksicht auf bestehende Wohnnutzungen
• Landschaftsverbrauch
trotz bereits getätigter Erschließungsinvestitionen als nicht
mehr praktikabel einzuschätzen sind. Hierbei zeigten
insbesondere in der Vergangenheit durchgeführte
Lärmeinschätzungen, dass bei Zugrundelegung einer
einzelnen Nutzung (entweder hufeisenförmiges
Gewerbegebiet oder Frischezentrum mit affinen Nutzungen)
keine Lärmkontingente mehr für die Ergänzung mit der
jeweiligen anderen Nutzung zur Verfügung stehen.
Aus den oben genannten Gründen plädiert die Verwaltung
daher für einen ersatzlosen Entfall der beiden GE-Flächen
im Zuge der 191. FNP-Änderung.

Anlage 1 Planungsbereich

427 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
StadtplanungsamtPlanungsbereich FrischezentrumLQ.|OQ-XQNHUVGRUI
0D‰VWDE0 200100 400600 Meter
    Standort       SOFZ-Affine Betriebe
             Standort           SOFrischezentrum (FZ)

Beschlussvorlage Rat

12219 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 3151/2021 
Freigabedatum 
09.12.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; 
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit 
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € 
weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt  
circa 100.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stand des Verfahrens 
 
 
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens 
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in 
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).  
 
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-

3 
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-
ter Post zugegangen.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das 
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. 
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie 
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: 
 Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. 
 Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die 
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. 
 Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. 
 Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. 
 Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. 
 Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. 
 Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. 
 Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. 
 Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. 
 Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. 
 Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. 
 
 
Empfehlung der Verwaltung 
 
Begründung für die Erforderlichkeit der Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 
 
 
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines 
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch 
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird 
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen 
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden 
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als 
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden 
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.  
 
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.

4 
 
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen, die eine 
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:  
 
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den 
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals 
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses 
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem 
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 
 
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im 
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den 
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen 
anders als 2011 prognostiziert darstellt: 
 
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. 
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. 
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 
 
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung 
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV 
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. 
 
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu 
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden 
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. 
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. 
 
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie 
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen 
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu 
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. 
 
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche 
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem 
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. 
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. 
 
Quellen:  
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018

5 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile 
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine 
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).  
 
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das 
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.  
 
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des 
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den vorliegenden Beschlussvorschlag auf der 
Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Planungsbereich 
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
Anlage 5 Machbarkeitsstudie

Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

113765 Zeichen

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
1 
Anlage 2 
 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf  in Köln-Junkersdorf  – sowie des Verfahrens zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf:  
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  gem. § 3(1) BauGB 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendverans taltung am 22.06.2015 durchgeführt und in 
einer Niederschrift dokumentiert. Die in der Abendveranstaltung vorgebrachten Anregungen sowie die 96 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden nachfolgend 
thematisch gegliedert dargestellt  und ein Abwägungsvorschlag formuliert.  
  
Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Begründung der Abwägung verwiesen. Aus Datenschutzgründen  werden keine personenbezoge-
nen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
1 Themenfeld:  gutachterliche Untersuchungen und Vorannahmen 
1 A_ generell 
 
Lfd.  
Nr. 
Anschreiben 
/Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
 
1A1 Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  
(V= während der 
Veranstaltung) 
Stellungnahme der Verwaltung   22.06.2015, 
16.07.2015, 
08.07.2015 
Die schlechten Gutachten werden passend gemacht, bevor 
sie der Öffentlichkeit präsentiert werden.  
V, 45, 49, 50, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis genommen . 
1A2 22.06.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
13.07.2015 
Die Gutachten bel egen, dass die Ansiedlung des Frisch e-
zentrums und des DHL -Verteilzentrums am Standort 
Marsdorf die Luft -, Lärm - und Verkehrssituation so ve r-
schlechtern, dass die bestehenden Grenz - und Richtwerte 
überschritten werden. Entsprechend sind die Ansiedlungen 
V, 46, 65, 22, 24, 83 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 
Es ist im weiteren Verfahren der gutachterliche Nachweis der 
Verträglichkeit und der  Vertretbarkeit zu erbringen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
2 
nicht möglich. Es sollten Planungen angedacht werden, die 
den Verkehr mindern und nicht erhöhen.  
1A3 22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Gutachterlich nicht untersucht sind die Folgeko sten, die 
durch die Realisierung der Planung für die umliegenden 
Städte (Frechen, Rhein -Erftkreis) – und damit die Steue r-
zahler –entstehen. Dies ist der wichtigste Aspekt.  Die 
finanzielle Realisierbarkeit muss gesichert sein.  
V, 46, 47, 15, 20 Die nachbargemeindlichen Folgekosten sind nicht Gegen-
stand der Bauleitplanverfahren , werden grundsätzlich aber in 
die Abwägung eingestel lt. 
1A4  22.06.2015, 
14.07.2015 
Die vorgelegte Verkehrsuntersuchung sowie das Gutac h-
ten zur schalltechnischen Untersuchung sind nicht sy n-
chronisiert. 
V, 35, 79 Die Aussagen zum Verkehrslärm basieren auf den Ergebnis-
sen der Verkehrsunte rsuchung. Der Einwan d ist unbegrün-
det. 
1A5 22.06.2015, 
07.07.2015 
Prognosen sind immer schwierig und für die Betroffenen 
nicht nachvollziehbar. 
V, 14 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
1A6 22.06.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
17.07.2015, 
08.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestellt, die 
Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l-
tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) 
BauGB seien teilweise falsch.  
V, 2, 3, 9, 14, 36, 37, 
38, 46 , 47 , 50 , 72 , 
68, 16 , 22 , 32 , 69 , 
86 
Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich richtig und 
zutreffend sowie der Abendveranstaltung und dem Verfah-
rensstand angemessen.  
1A7 29.06.2015, 
22.07.2015, 
30.06.2015, 
21.07.2015, 
16.07.2015, 
08.07.2015 
Die sogenannten Stadtplaner haben keine Ahnung von den 
Verhältnissen vor Ort, und es sollte geprüft werden, ob sie  
möglicherweise einseitig Interessen vertreten. Die Nüt z-
lichkeit von gewählten Volksvertretern wird in Frage 
gestellt. Mit Klientelwirtsc haft muss Schluss sein. Es wird 
über den Bürge rwillen dreist hinweggegangen. Gutachten 
der Bürgerinitiativen werden ign oriert. Lediglich die Scheu 
vor der Auseinandersetzung führt zur kritiklosen Zusti m-
mung. Mit Steuergeldern wird Wahnsinn finanziert.  
V, 6, 4, 70, 43, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis genommen . 
1A8 16.07.2015 Die bereits angefallenen Kosten für das OPP -Verfahren 
sollen offengelegt werden.  
2 Da kein ÖPP -Verfahren eingeleitet bzw. durchgeführt 
worden ist, sind keine Kosten für ein ÖPP -Verfahren 
angefallen. 
1A9 14.07.2015, 
17.07.2015 
Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein 
neues Gutachten von einem an deren Gutachter erstellt 
63, 68, 29, 32, 69 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen Daten; 
viele Gutachten ( Verkehrsgutachten, Umweltgutachten)

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
3 
werden.  werden aktualisiert.  
1 B_ Alternativstandortuntersuchungen 
1B1  22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
21.07.2015, 
14.07.2015 
Eine differenzierte Begründung für die getroffenen 
Standortpräferenzen im Rahmen der  Alternativstandortun-
tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wur de der Öffen t-
lichkeit nicht geliefert.  
Eine Neuuntersuchung ist erforderlich.  
V, 2, 14 , 35, 36, 37, 
38, 47, 49, 50, 70 
Im Jahr 2004 beschloss der Rat , die Stan dorte Lin dweiler 
und Porz/ Wahn  als G roßmarktstandorte zu prüfen, die eine 
Größe von 35 -40 ha Fläche  haben. Im weiteren Verlauf 
ergab eine präzisierte Bedarfs analyse im Jahr 2007 , dass 
eine kleinere Fläche in der Größe von 16 bis 20 ha ausreicht. 
Damit ka men 2 weitere Standorte in Betracht: Marsdorf und 
Venloer Straße . Eine vergleichende Unters uchung der 4 
Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt . Am 13.12.200 7 hat 
der Rat in öffentlicher Sitzung die Standortentscheidung auf 
Basis der Unters uchung getroffen: Der Standort Marsdorf 
erhält in der B ewertungsmatrix, die veröffentlicht wurde,  den 
klaren Vorzug. Es wurden hierbei die Kriterien Eigentum s-
verhältnis, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwohne r-
belastung, Wunsch der Händler und Expansionsmöglichke i-
ten geprüft. Der Standort Marsdorf belegt Ran g 1, da er den 
größten Abstand zu Wohnquarti eren hat, eine unmittelbare 
Anbindung an die Autobahn aufweist, seine Lage das 
Einzugsgebiet der Großmarktku nden sehr gut bedient, 
Expansionsflächen aufweist und  sich in städti schem Eige n-
tum befindet.  
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche 
alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. 
Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail-
lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge-
nommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 
der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. 
Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu 
entnehmen. 
Am 06.05.2021 bekräftigte der Rat seinen Beschluss den 
Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu 
verlegen. 
1B2 22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
Die dokumentierten Zahlen zu unterschiedlichen Aspekten 
(bspw. Umsatztonnen), die eine Standortentscheidung s-
grundlage bildeten, wurden beschönigt.  
V, 2, 14, 35 Die Standortentscheidung zwischen den 4 Standorten wurde 
aufgrund der o. g. Kriterien getroffen. Der Flächenbedarf für 
das Frischezentrum wurde in der betriebswirtschaftlichen

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
4 
14.07.2015 Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersucht : Der 
errechnete Bedarf  ergibt sich aus einer Ist -Analyse, einer 
perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer 
zukünftig verbesserten Flächeneffizienz. Somit ergab sich 
ein Flächenbedarf von 25.700 qm Nettomietfläche  (heutiger 
Großmarkt: 27.300 qm).  
Die aktuelle bauliche Machbarkeitsstudie schlägt ein 
Konzept vor, das in einer modularen Bauweise eine maxima-
le Verkaufsfläche von 35.000qm ermöglicht.  Um dieses 
Konzept zu realisieren , ist gegenüber der bisher beabsichtig-
ten Änderung des FNP eine geringfügige Änderung im 
südlichen Bereich erforderlich. 
Der Warenu mschlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 
300.000 t/ Jahr. Eine Fl ächenbedarfsanalyse, die nur auf  
verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr)  basiert, 
stellt keine ausre ichend präzise Grundlage dar, da die  
Tonnage-Daten von Gro ßmärkten in der Regel ni cht zentral 
erfasst werden und damit unpräzise sind .  
1B3 10.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte wie 
Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topographisch 
günstige Standorte, am Beispiel vergleichb arer St ädte, 
wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der logist i-
schen Anbindung.  
45, 46, 19, 32 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden. Der 
Standort „südlich GVZ -Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium 
ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden.  
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche 
alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. 
Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail-
lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge-
nommenen Bewertung wurde durch d en Rat am 11.07.2017 
der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten.  
Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu 
entnehmen. 
1B4 16.07.2015 Der damalige Wirtschafts - und Liegenschaftsdezernent 
Borjan entschied sich für diese Fläche  in Marsdorf vermut-
lich nur aufgrund der Annahme im Kölner Westen auf den 
geringsten Widerstand in der Bürgerschaft zu stoßen.  
49 Dies ist nicht bauleitplan -relevant. Der in der Stellungnahme 
geäußerte Vorwurf ist zurückzuweisen.  
1 C_ Verkehrsuntersuchung 
1C1  22.06.2015, In der vergangenen Diskussion wurde gefordert, bei der V, 2, 49, 51 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugrunde.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
5 
16.07.2015 Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszug e-
hen, was nicht erfolgt ist.  
Der Einwand ist unbeg ründet. Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden.  
1C2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
14.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grunde 
liegen, spiegeln nicht die Alltagss ituation (Verstopfung aller 
Straßen und Autobahnen) wieder . Sie sind veraltet  und 
sollten aktualisiert werden. 
V, 2 , 8 , 49 , 35 , 24 , 
27, 29, 31, 69 
Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugrunde. 
Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit ve rschiedener 
Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und 
abendliche Spitzenstu nde. 
Der Einwand ist unbegründet.  Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens s oll im Herbst 2021 beauftragt werden.  
1C3  22.06.2015, 
23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die Verkehr sanbindung des Standortes Marsdorf kann 
nicht als gut bezeichnet werden:  
a) der Zugang zur Autobahn bedarf eines Linksabbi egens, 
was nie schnell ist;  
b) der Weg zur Autobahn führt über die Bonnstr aße, die 
als nicht mehr ausbaufähig dek lariert wird; 
c) die Marsdor fer Straße und der Salzburger Weg we rden 
im Gutachten nicht berücksichtigt.  
V, 88, 15, 20 Durch die relative Nähe zur Autobahnanschlus sstelle 
Frechen kann der Kölner Autobahnring in kurzer Zeit erreicht 
werden. Die Verkehrsanbi ndung ist gut. Der Einwand is t 
unbegründet. 
zu a) Die Zuwegung von der Dürener Straße zur Autobahn in 
Richtung Kreuz Köln -West und somit zum Autobahnring 
erfolgt über einen Rechtsabbieger.  Der Linksabbieger von 
der Emmy -Noether-Straße zur Dürener Straße ist zweisp urig 
ausgebaut. Laut Leistungsfähigkeitsuntersuchung bestehen 
hier keine Bedenken.  Der Einwand ist unbegründet. 
zu b) Die Bonnstraße wird von den Verkehren des Frisch e-
zentrums nur im untergeordneten Maß genutzt. Die Bon n-
straße soll zwischen Kölner Straße und Aachener Straße 
ausgebaut werden. Der Einwand ist unbegründet.  
zu c) Lt. Gutachten wird weder die Marsdorfer Straße noch 
der Salzburger Weg signifikant von Verkehren aus/zum 
Frischezentrum belastet.  
Der Einwand ist unbegründet. 
1C4  22.06.2015, 
01.07.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015 
Erfahrungswerte zum Frischezentrum Frankfurt am Main 
können im Gutachten nicht als Anna hmen heran gezogen 
werden, da dieses weit außerhalb der Stadt gelegen ist und 
ausschließlich über Autobahnen erschlossen wird.  Frank-
furt verfügt nur über zwei Dri ttel der Einwohner, die 
Einwohnerdichte ist nicht vergleichbar . Auch die Grun d-
stücksgröße ist nicht vergleichbar. Zudem sollten vielmehr 
Positivbeispiele aus Holland (Konversion, Veredelung, 
Modernisierung) herangezogen werden.  
V, 94, 2, 3, 46 Der Vergleich mit dem Frischezentrum in Frankfurt dient der 
Ermittlung des Gesamtverke hrsaufkommens. Die Lage im 
Raum ist dabei völlig unerhe blich. Die Verkehrsuntersuchung 
selbst geht auf die konkrete Situation vor Ort ein.  
Der Einwand ist unbegründet.  
1C5  22.06.2015, Es ist die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu V, 6, 35, 16, 69 Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit ve rschiedener

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
6 
30.06.2015, 
14.07.2015, 
08.07.2015, 
17.07.2015 
betrachten.  Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und 
abendliche Spitzenstunde  
Der Einwand ist unbegründet.  
1C6  22.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Es wird erwartet, dass die verkehrlichen Auswi rkungen des 
geplanten DHL--Verteilzentrums innerhalb des Bebau-
ungsplangebietes Beba uungsplan „Toyota-Allee in Köln -
Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berüc ksichtigt 
wird. 
V, 8 , 12 , 14 , 44 , 49, 
56, 64, 66  23, 24 , 
27, 28, 30, 31, 33 
Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
1C7  22.06.2015 Um die Ver kehrsentwicklung ohne das Frisch ezentrum 
betrachten zu können, sollte eine vergleichende Darste l-
lung des Verkehrsaufkommens 2007 und heute erfolgen.  
V Die Verkehrsuntersuchung enthält einen Planfall 0, der die 
verkehrliche Situation von 2009 beschreibt. W eiterhin ist eine 
Prognose 2020/2025 enthalten, welche die verkehrliche 
Entwicklung ohne Frischezentrum betrachtet. In einem 
Differenzplan sind die Unterschiede zwischen diesen beiden 
Planfällen beschrieben. Zuletzt dokumentiert ein Planfall 
Frischezentrum die verkehrliche Entwic klung 2020/2025 
unter Berücksichtigung einer Ansiedlung des Frischezen t-
rums. 
Der Einwand ist unbegründet.  
1C8  22.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
In der Stadt Frechen sowie im Rhein -Erft-Kreis wurde ein 
Gutachten zur Plausibilität sprüfung der vorgelegten 
Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrums 
erstellt. Es wird die Frage gestellt, ob diese bei der vorg e-
legten Planung berücksichtigt wurden.  
V, 8, 9 Die Plausibilitätsprüfung wurde nach Vorlage der Verkehr s-
untersuchung du rchgeführt. Sie bestätigt im Wesentlichen 
die Vorgehensweise bei der Verkehrsuntersuchung. Die 
Plausibilitätsprüfung wurde somit berücksichtigt.  
1C9  22.06.2015, 
03.07.2015, 
17.07.2015 
Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgelegten 
Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrums 
durch die Stadt Frechen sowie den Rhein -Erft-Kreis 
definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang nicht 
geklärt wurden.  
V, 8, 72 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunächst die Vorgehen s-
weise bei der Verkehrsun tersuchung. Die aufgeworfenen 
Fragen werden bei der spät eren Detailprüfung, z.  B. der 
geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksichtigt.  
Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei verti e-
fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespr o-
chen. 
Der Einwand ist damit berücksichtigt.  
1C10  22.06.2015 Wie ist die Straßenbahnquerung im Verkehrsgu tachten V Die Straßenbahnquerung wird als ebenerdige Querung

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
7 
berücksichtigt? berücksichtigt.  
Die Frage ist damit beantwortet.  
1C11 16.07.2015, 
01.07.2015 
Die Standorte der Einzelhandels - und Gastronomiebetriebe 
wurden nicht in die Bewertung der Verkehrsbelastungen 
eingefasst. Wochenmarktbeschicker werden sich nicht über 
das Frischezentrum versorgen.  Das Frischezentrum läge 
im Norden von Köln günstiger, da sich  der Großteil der 
türkischen Geschäfte in Mülheim, Ehrenfeld und Nippes 
befindet. 
V, 2, 94 Die Standortwahl des Frischezentrums wird unter der 
Anregung 1B1 ausführlich erläutert. Hinsichtlich des hier 
vorgebrachten Belanges kann darauf verwiesen werden, 
dass einerseits eine Händlerbefragung durchgeführt worden 
ist und andererseits die Standortwahl aufgrund einer 
Gesamtabwägung vorgenommen wurde, die weitere 
Belange wie Eigentumsverhältnisse, Verkehrsanbindung, 
Umweltaspekte, Anwohnerbelastung und Expansions mög-
lichkeiten umfasste.  
1C12 01.07.2015 Die Händler selbst gehen von einem mehr als Dreifachen 
des im Gutachten kalkulierten Verkehrs aus.  
V, 94 Das Verkehrsgutachten basiert auf fachlich fundierten 
Annahmen. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s oll 
im Herbst 2021 beauftragt werden . 
1C13 26.06.2015, 
14.07.2015 
Das Verkehrsgutachten geht von falschen Flächenzahlen 
(14 ha statt 26 ha) aus.  
V, 89, 35 Die 14 ha beziehen sich auf die Fläche des geplanten 
Frischezentrums. Die verbleibenden 12 ha sind in der 
Verkehrserzeugung als „Normales Gewerbegebiet“ berück-
sichtigt.  
1C14 26.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Das Verkehrsgutachten weist nach, dass im morgendli chen 
Berufsverkehr auch das höchste Verkehrsaufkommen aus 
dem Frischezentrum auftritt.  
V, 89, 15, 20, 24 Insgesamt ist von einem vergleichsweise geringen zusätzli-
chen Verkehrsaufkommen in den vorhandenen Spitzenstun-
den durch das geplante Frischezentrum  auszugehen. Es 
wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden 
Verkehrsaufkommens des Frisc hezentrums in verkehrs-
schwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu 
keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
Verkehrsaufkommen. 
 
1C15 22.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
08.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015 
Der S tadtteil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten 
nicht mit untersucht.  In dem Verkehrsgutachten sind die 
Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und der 
weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufgeführt. 
Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns  und Sanierungs-
bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knote n-
punkten werden nicht berücksichtigt.  
V, 1, 15 , 20 , 16 , 69, 
46, 17, 24, 25, 32  
Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf keine 
nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die dur ch die 
Ansiedlung des Frischezentrums verursacht werden.  
Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche Untersu-
chung durch ein externes Planungsbüro erstellt worden, 
welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
8 
1C16 13.07.2015, 
17.07.2015 
Keine der gef orderten Maßnahmen im Verkehrs - und 
Lärmgutachten wurde bislang von der Stadt Köln realisiert 
oder in die Planungen aufgenommen. Ohne Erfüllung der 
Grundlage des Verkehrskonzeptes kann der FNP nicht 
geändert werden.  
24, 25, 69 Aufgrund der prognostizierte n allgemeinen Entwicklungen im 
Untersuchungsgebiet ist bereits ohne Frischezentrum mit 
signifikanten Veränderungen der Verkehrsbelastungen und 
der Verkehrsströme zu rechnen.  
Die durch das geplante Frischezentrum zusätzlich erzeugten 
Verkehre können an den  Knotenpunkten der Bonnstraße 
und Dürener Straße durch die Umsetzung betrieblicher 
Optimierungen leistungsfähig abgewickelt werden. Lediglich 
am Knotenpunkt Horbeller Straße/Toyota -Allee ist aufgrund 
der Mehrbelastung durch das geplante Frischezentrum ein 
Ausbau erforderlich. Dort wurden 2019 Optimierungen an 
der Signalsteuerung (Ampeln) umgesetzt.  
Die erforderliche bauliche Maßnahme am Knotenpunkt 
Horbeller Straße/Gleueler Straße ist nicht alleine durch die 
geplante Ansiedelung des Frischezentrums erforde rlich. 
Auch bereits unter Berücksichtigung der Zunahme der 
allgemeinen Entwicklungen sind für diesen Knotenpunkt 
Anpassungen erforderlich. Der Knoten Dürener Stra-
ße/Militärringstraße wurde in 2015 komplett erneuert. 
Optimierungen fanden in 2017 und 2019 st att. Aufgrund der 
Komplexität dieser verkehrsabhängig geschalteten Anlage 
(Kombination zwischen Bahn Übergang und Lichtsignalanla-
ge) kommt es bei Bahneingriffen zu langen Wartezeiten, die 
nicht zu optimieren sind.  
1 D_ schalltechnische Untersuchung 
1D1  22.06.2015, 
14.07.2015 
Im Rahmen der Gewerbelärmbetrachtung wu rden die 
Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Anwohner 
sind von diesen unmittelbar betroffen und zu ihrem Schutz 
müssten erhebl iche geräuschreduzierende Maßnahmen 
ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt 
werden können. 
V, 35 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine 
erneute schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese 
wird auch  eine Worst -Case-Betrachtung der Gewerbe-
lärmemissionen enthalten.  
1D2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
15.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertige 
oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden 
bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksic h-
tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Belästigu n-
gen für die Bürger einzuschränken.  Die Messstandorte 
V, 2 , 36 , 37, 38 , 46, 
47, 50 , 24 , 2 7, 31 , 
34, 32 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine 
erneute schalltechnische Untersuchu ng durchgeführt. 
Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung werden in 
der Untersuchung ermittelt.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
9 
spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder.  
1D3  22.06.2015, 
06.07.2015, 
13.07.2015 
Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplanten 
DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e-
tes Be bauungsplan „Toyota-Allee in Köln -Junkersdorf“ auf 
die Lärmsituation bei der schalltechn ischen Untersuchung 
berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Schwan-
kungen bei der DHL zu berücksic htigen. 
V, 12, 24 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben w orden. 
1D4  22.06.2015, 
13.07.2015 
Es wird die Frage gestellt, welche Richtwerte für das Gut 
Horbell bei den Untersuchungen zu Grunde gelegt würden, 
wenn dieses als Wohn - und nicht als Mischgebiet eing e-
stuft wäre.  
V, 24 Diese fiktive Frage ist nicht baul eitplan-relevant. 
1D5  22.06.2015 Gibt es Lärmimmissionsberechnungen für den Bereich 
westlich der Bonnstraße in Frechen -Bachem? 
V Diese Frage ist nicht bauleitplan -relevant.  
1 E_ betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie 
1E1  22.06.2015,  Die Studie tr ifft die Aussage, dass ein Frisch ezentrum im 
räumlichen Umfeld Kölns fehle. Dies ist falsch, da in 
Bornheim ein entsprechender Markt einer Erzeugergeno s-
senschaft besteht.  
V Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berüc ksichtigt 
bei der Bedarfsermitt lung die bestehenden Konkurrenzmär k-
te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard in Bor nheim 
auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuge r-
verbund Blumen, Obst und Gemüse .  
1E2  22.06.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsst udie ist wede r 
nachvollziehbar noch akzeptabel.  Die aufwendige Gebä u-
deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und damit 
verbundene Mehrkosten sind ungeachtet.  Die Darstellu n-
gen der Machbarkeitsstudie stimmen nic ht mit dem 
vorgesehenen Gebäude des B-Planes überein. 
V, 8 , 40 , 62 , 15 , 
20, 27, 69 
Die Betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie  aus dem Jahr 
2014 war Basis für weitere Untersuchungen, die noch nicht 
abgeschlossen sind.  
1E3 16.07.2015, 
17.07.2015 
Es besteht kein belastbares Wirtschaftskonzept, dessen 
betriebswirtschaftliche Marktanalyse überregionale 
Zusammenhänge aller Akteure betrachtet und die zukünft i-
ge Entwicklung darstellt.  
40, 62 s. 1E2 
Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie be rücksichtigt 
bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurrenzmär k-
te auch außerhalb Kölns

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
10 
2 Themenfeld:  Planung 
2 A_ Flächenzuschnitt und übergeordnete Planungsvorgaben 
2A1  22.06.2015, 
17.07.2015 
Der Bau des Frischezentrums sollte sich auf die bereit s 
heute als gewerbliche Fläche ausgewi esenen Bereiche 
beschränken und nicht weitere hochwertige Bodenflächen 
zerstören.  
V, 69 Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche 
Baufläche ist aufgrund der benötigten Größe für ein moder-
nes Frischez entrum nicht ausreichend. Zudem haben die 
bisherigen schalltechnischen Untersuchungen aufgezeigt, 
dass je weiter der Standort des Frischezentrums in nördliche 
Richtung positioniert werden kann, desto eher können die 
Immissionsrichtwerte für die umgebende W ohnbebauung 
eingehalten werden. Die bisher im Flächennutzungsplan 
dargestellten gewerblichen Bauflächen sollen durch die 191. 
Änderung im Wesentlichen entfallen, so dass in diesem 
Bereich keine Bodeninanspruchnahme mehr erfolgen würde. 
Eine ausführliche Ab wägung zur Inanspruchnahme der 
hochwertigen Böden wird in der Begründung und in den 
Umweltberichten vorgenommen, die für die Entwürfe der 
Bauleitpläne erarbeitet werden.  
2A2 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischeze ntrum 
nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / andere 
Industrie dorthin, ist falsch.   
V, 88, 91, 15, 20 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den 
gesamten Industrie - und Gewerbekomplex Marsdorf – einen 
Gewerbe- und Industrieansiedlungsber eich vor (GIB). Damit 
sind die  Entwicklungsvorgaben für diesen Raum klar 
definiert.  
2 B_ Landschaftsschutz 
2B1 22.06.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
14.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Das Plangebiet ist von Landschaftsschutzgebieten eing e-
rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des 
geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße und 
die Bonnstraße erfolgen. Die Bachemer Straße gehört zum 
Landschaftsschutzgebiet; ihr Ausbau wird auf gar keinen 
Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung  oder Zerst örung 
von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt.  
V, 7 , 41 , 48 , 72 , 35, 
15, 20, 22, 29 
Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden berücksich-
tigt. Es erfolgt eine Betrachtung im Rahmen der Umweltprü-
fung. Ggf. erforderliche Maßnahmen zu m Schutz, Ersatz 
oder Ausgleich werden im Rahm en der Umweltprüfung 
ermittelt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht vorge-
sehen. 
2 C_ Klima/Luftschadstoffe 
2C1  22.06.2015, Die Messpunkte für Luftschadstoffe des LANUV NRW V, 2, 4, 7, 15, 20, 22, Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
11 
23.06.2015, 
03.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
22.07.2015 
ermitteln grenzwertige oder darüber li egende Werte. Diese 
Werte werden bei den Gutachten  / in der Planung nicht 
oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen 
öffentlich sind. Eine Messstation i n der umweltbelast eten 
Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich 
geschehen kann.  
41, 48, 54, 69, 88 erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Betrach-
tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei einer ggf. 
erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff -Gutachtens 
werden die aktuellsten Daten verwendet.  
2C2 10.07.2015, 
01.07.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
EU-Verpflichtung zur NOx -Reduktion verbietet die Standor-
tentwicklung mit seinen Konsequenzen auf Junkersdorf . 
V, 95,94, 40 , 46, 65, 
62, 15 , 20 , 22, 25 , 
27, 69 
Sofern es durch z.B. Zunahme des Verkehrs zu einer 
Erhöhung der NOx-Belastung kommt, erfolgt die Durchfüh-
rung einer Luftschadstoff -Untersuchung mit entsprechendem 
Maßnahmenkonzept zur Reduktion.  
2C3 01.07.2015, 
23.06.2015, 
21.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
08.07.2015 
Ein schon überlastetes Gebiet wird zusätzlich be lastet. Die 
Mehrbelastung führt zu einer Ungleichbehandlung von 
Bürgern. 
V, 94, 88, 70, 15, 20, 
16 
Der Verkehr ist abwickelbar, ein e Aktualisierung des  
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
2C4 08.07.2015 Straßen (S alzburgerweg, Stüttg erhofweg) in  Junkersdorf 
sind bereits derzeit Starkregenereignissen nicht gewac h-
sen. 
16 Die genannten Straßen liegen nicht im Bauleitplangebiet .;Die 
Errichtung des geplanten Frischezentrums hat kein e 
Auswirkungen auf die Entwässerung dieser Straßen. 
Zuständig sind hierfür die Stadtentwässerungsbetriebe Köln , 
die im Bauleitplanverfahren beteiligt werden.  
2 D_ Lärm 
2D1  22.06.2015 Es ist darzustellen, wie der Lärmschutz an der Gleueler 
Straße optimiert werden soll.  
V Es wird eine schalltechnische Untersuch ung durchgeführt, 
die auch die erforderlichen Maßnahmen zum Lärmschutz 
darstellen wird.  
2D2 01.07.2015, 
13.07.2015 
Vorhaben verstößt gegen die Umgebungslärm -Richtlinie 
der EU und gegen den Lärmaktionsplan der Stadt  
V, 95, 94, 25 siehe 2D1

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
12 
3 Themenfeld:  Auswirkungen der Planung 
3 A_ Generell 
3 A 1  22.06.2015 Die Anwohner in und um Marsdorf haben - ebenso wie die 
Bevölkerung am Standort des heutigen Großmarktes in 
Raderberg – einen Schutzanspruch. Die Argumentation, 
am Stan dort Raderberg seien die Straße n überlastet , ist 
nicht tragfähig.  
V Die Verlagerung des Standortes des Großmarktes ist vor 
allem dadurch begründet, dass die Flächen des heutigen 
Großmarktes ein wesentlicher Bestandteil des Projektes 
„Parkstadt Süd“ sind. Durch die Verlagerung des Stand ortes 
nach Marsdorf wird sich in der Gesamtbetrachtung eine 
geringere Betroffenheit von Anwohnern ergeben. Eine 
vollständige Vermeidung von zusätzlichen Anwohnerbelas-
tungen ist bei Projekten dieser Größenordnung nicht zu 
vermeiden. Die betroffenen Anwohner  haben Anspruch auf 
die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte z.B. 
bei der Beeinträchtigung durch Verkehrs - bzw. Gewerbe-
lärm. 
 
3 A 2  22.06.2015 Die Planung ist für Köln sicherlich gut, wird die Nachba r-
städte aber belasten.  
V Die Fachgutachte n werden die Auswirkungen des Vorha-
bens auch in den Nachbarstädten bewerten  und Minde-
rungsmaßnahmen vorschlagen , sofern es für den jeweiligen 
Belang, z.B. Lärmschutz, von Bedeutung ist.  
 
3 A 3  22.06.2015 Welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung sind gepl ant? V In den weiteren Verfahren werden umfassende Maßnahmen 
zur Konfliktbewältigung dargestellt und festgesetzt.  
3 A 4 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Die Umweltprüfung ist nicht vollständig.  Eine Verträglich-
keitsprüfung bezügl ich der Landschaftsschutzgebiete  ist 
notwendig. 
V, 88, 15, 20, 21, 29, 
32, 69 
In den weiteren Verfahren wird eine umfassende Umweltprü-
fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landschafts-
schutzgebieten. 
3 A 5 17.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Eine höhe re Luftbelastung beeinträchtigt die Klima -, 
Umwelt-, Lärm - und Artenschutzbelange und bedroht die 
Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegenst eht. 
67, 71, 46, 31, 69 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans 
erfolgt eine großräumige Verk ehrsermittlung. Anhand der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Betrach-
tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Eine Betrachtung 
von Wechselwirkungen zwischen den genannten Umweltbe-
langen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des Umwelt-
berichtes.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
13 
3 A 6 13.07.2015 Einige auf Sandböden errichteten Häuser (Gleueler Straße) 
werden den  Erschütterungen und Belastungen nicht 
standhalten können. 
21  Derartige Auswirkungen sind aufgrund der mit dem Vorha-
ben verbundenen Auswirkungen nicht zu erwart en. 
3 B_ Verkehr 
3 B 1  22.06.2015, 
29.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015 
Es wird befürchtet, dass ein Hochleistungszen trum entsteht 
mit Verkehrszufluss über die Dür ener Straße. Diese wird 
maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bachemer 
Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut 
werden müssen.  
V, 5, 8, 12, 51 Die Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürc h-
tung gegenstandslos ist. Ein Ausbau der Dürener Straße bis 
zur Militäringstraße erfolgt auch ohne die Ansiedlung des 
Frischezentrums. 
Der Einwand ist unbegründet.  
3 B 2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Das Verfahren zu Planung, Genehmigung und Bau der 
Auffahrt „Bonnstraße“ auf die A4 dauert schätzungsweise 
noch rund sieben Jahre. Während dieser Zeit läuft d er 
Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Köln -
West. Das wurde bei der Planung nicht berücksichtigt.  Von 
den Baulastträgern liegt keine Bestätigung vor, dass die 
vorgesehenen Entlast ungsmaßnahmen auch bis zum Bau 
des Frischezentrums umgesetzt sin d. 
V, 1, 68, 24 Das Autobahnkreuz Köln -West und die Bonnstraße sollen 
schrittweise optimiert und den geänderten Anforderungen 
angepasst werden. 
Der Landesbetrieb wird die Planungsphase für den Abschnitt 
Aachener Straße –Krankenhausstraße voraussichtlich 20 22 
beginnen. Nach den Ausschreibungen und der Bereitstellung 
der Mittel wird mit dem Vollanschluss Frechen -Nord/Auffahrt 
Bonnstraße begonnen. Der Landesbetrieb plant für den 
südlichen Abschnitt ab der Krankenhausstraße in Kürze die 
erforderlichen Schritte einzuleiten.  
Der Einwand ist unbegründet.  
3 B 3  22.06.2015, 
26.06.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015, 
29.06.2015, 
22.07.2015, 
30.06.2015, 
03.07.2015, 
15.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die bereits bestehenden chaotischen Ve rkehrsverhältnisse 
werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezen trum 
wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straße 
erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße , den Sal z-
burger Weg sowie die Bonner Straße und  Horbeller Straße. 
Diese Verkehrsführung wird abg elehnt. 
V, 90, 1, 3, 5, 4, 6, 8, 
12, 36 , 37, 38 , 38a , 
39, 40 , 42 , 44 , 47 , 
48, 49 , 50 , 53 , 54 , 
56, 59 , 60 , 61 , 62, 
66, 67 , 71, 72, 68 , 
43, 17 , 19 , 22 , 23 , 
24, 2 7, 28, 29, 30, 
33, 32, 69 
Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass di ese 
Befürchtung gegenstandslos ist.  Im Herbst 2021 soll zudem 
eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftrag 
gegeben werden. 
. 
3 B 4  22.06.2015, Die Ausführungen zur künftigen Verkehrssituation werden V, 12, 44, 46, 48, 56, Die in Frankfurt gewonnenen Erkenntnisse und die Ve r-

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
14 
06.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
in Frage gestellt, da der An - und Ablieferverkehr gesondert 
dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr 
kollidiert. Die Zunahme von LKW -Verkehr ist einzubezi e-
hen. Auch Zu - und Abfahrt der Feuerwehr und Uniklinik 
wird als problematisch er achtet. 
60, 66 , 68 , 43 , 15 , 
20, 21 , 22 , 23 , 24 , 
28, 30 , 29 , 31 , 33 , 
69 
kehrsverteilung am heutigen Großmarkt bel egen, dass die 
Verkehrsspitzenzeiten des Frisch ezentrums nicht mit den 
normalen Spitzenzeiten deckungsgleich sind.  
Der Einwand ist unbegründet.  
3 B 5  22.06.2015, 
26.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
20.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
08.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Es besteht kein Vertrauen zu den flanki erenden voraus-
schauenden Maßnahmen zur Verkehrsb eruhigung. Auch 
nicht zu r Umsetzung dieser  aufgrund der Finanzlage der 
Stadt Köln.  
V, 91, 1, 2, 8, 46, 59, 
65, 72 , 68 , 43 , 15 , 
20, 16 , 22 , 24 , 25 , 
29, 69 
Die Haltung wird zur Kenntnis genommen.  
Eine Darstel lung der umgesetzten Maßnahmen zur Ve r-
kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, 
Junkersdorf findet sich in Anlage 1  des Verkehrskonzeptes 
Lövenich, Weiden, Junkersdorf. 
 
3 B 6  22.06.2015, 
06.07.2015, 
22.07.2015, 
20.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Lärmbelastung auf der Gleueler Straße beträgt aktuell 
60,4 dBA, künftig sind 64 dBA zu erwarten, womit der 
vorgegebene Grenzwert überschritten wird. Was wird 
einem Anwohner geraten zu tun?  
V, 10 , 38a , 65 , 27 , 
31, 34 
Hier sind im weiteren Verfahren Lösungsmöglichkeiten 
aufzuzeigen. Ggf. ist die Anordnung von Tempo 30 denkbar.  
3 B 7  22.06.2015 Wie soll der erhöhte Durchgangsverkehr Ric htung Frechen 
auf der Toyota-Allee/Bachemer Straße verhindert werden?  
V Erhöhte Durchgangsverkehre auf den genannte n Straßen 
werden gemäß Verkehrsuntersuchung nicht erwarte t. Die 
Verkehrsuntersuchung zeigt, dass Verkehre des Frisch e-
zentrums diese Ortslagen nicht durchfahren.  
Der Einwand ist unbegründet.  
3 B 8 17.06.2015, 
26.06.2015, 
30.06.2015, 
01.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
08.07.2015, 
10.07.2015, 
14.07.2015, 
Es werden mehr Schleichverkehre entstehen, die die 
Ortsteile Junkersdorf und Münger sdorf zusätzlich belasten 
werden. 
V, 95, 94 , 91 ,17, 1 , 
4, 6, 12 , 13 , 41 , 65 , 
68, 19, 16, 34, 69 
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese 
Aussage. 
Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s oll im Herbst 
2021 beauftragt werden.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
15 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
22.07.2015 
3 B 9 01.07.2015, 
16.07.2015 
Durch die Zugangskontrolle wird ein Rückstau bis auf die 
Autobahn entstehen. 
V, 95, 94, 51 Ein Vergleich mit dem Frischezentrum in Frankfurt widerlegt 
diese Aussage. Auch hier erfolgt die Zufahrt über eine 
Zugangskontrolle, Rückstauerscheinungen im öffentlichen 
Straßenland sind hier nicht zu beobachten.  
3B10 01.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
09.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Die Ansiedlung des DHL -Logistikzentrums wird nicht 
berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsuntersuchu n-
gen obsolet.  Erwartungsgemäß steigendes Versandvol u-
men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu berüc k-
sichtigen. 
V, 88,1, 2 , 12 , 14 , 
40, 44 , 56 , 63 , 62, 
66, 68 , 18 , 23 , 24 , 
27, 28, 30 , 31 , 33 , 
69 
Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
3B11 06.07.2015, 
22.07.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
08.07.2015 
Die Verlagerung des Großmarktes an den Stadtrand führt 
nachweislich zu einer grundsätzlichen Erhöhung der 
Verkehrs- und Lärmbelastung , teilweise extrem oder nicht 
hinnehmbar. Bewohner von  Junkersdorf sind bereits i n 
ihrer Lebensqualität durch die überlastete Verkehrssituat i-
on beeinträchtigt.  Ebenfalls betrifft es anliegende Unte r-
nehmen. 
3, 4, 7, 8, 10, 41, 42, 
45, 46 , 51 , 54 , 64 , 
17, 19 , 21 , 16 , 25 , 
31, 69 
Die Ergebnisse der bisherigen Verkeh rsuntersuchung 
widerlegen diese Aussage.  
Es ist im Planverfahren der gutachterliche Nachweis der 
Vertretbarkeit und Verträglichkeit in Bezug auf Belastungen 
und Umweltparameter zu erbringen.  
3B12 07.07.2015, 
16.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Weiden und Junkersdorf sind bereits überla stet. Zudem 
nutzen viele LKW -Fahrer diese Route n durch die Wohnb e-
bauung um den Mautgebühren ausz uweichen. Dies wird 
durch zusätzlichen Verkehr begünstigt, sodass die Anwo h-
ner und dessen Kinder , vor alle m ohne  Ampeln, gefährdet 
werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko , auch mit Fahrra d-
fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerübe r-
wege sind unverzichtbar.  
13, 41 , 58 , 19 , 24 , 
34, 69 
Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese 
Befürchtung gegenstandslos ist.  Im Herbst 2021 soll zudem 
eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftrag 
gegeben werden. 
3B13 16.07.2015 Die Klüttenbahn blockiert die Dürener - und Aachenerstraße 
mehrfach täglich, sodass eine weiträumige Umgehung der 
45 Der Einfluss der Schienenquerung der HGK -/KVB-Strecke im 
Bereich der Dürener Straße/Militärringstraße ist in der

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
16 
Zugschranken ohnehin notwendig ist. Das Errichten des 
Großmarktes an dieser Lage ist nicht nachvollziehbar. 
Verkehrsuntersuchung berücksichtigt wor den. 
3 C_ Freiraum 
3 C 1  22.06.2015 Ein Grüngürtel in Raderberg wird mit der Aufgabe des 
Grüngürtels in Marsdorf erkauft.  
V Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
3 C 2  22.06.2015. 
01.07.2015, 
07.07.2015 
Es wird die Frage gestellt, wie frische Produkte zur 
Belieferung des Frischezentrums erstellt werden sollen, 
wenn die Anbauflächen zerstört werden. Die hervorrage n-
de Bodengüte der Flächen im Plangebiet ist nicht außer 
Acht zu lassen.  
V, 94, 13 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfolgt im Rahm en der 
Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen landwirtschaft-
lichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die durch diese 
Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begründet 
werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller 
Kriterien der Standort Marsdorf  gegenüber alternativen 
Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und 
Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter 
einzustufen ist.   
3 C 3  22.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planung sieht die Versieglung von Fläche n höchster 
Bodengüteklasse vor. 
V, 2, 7, 9, 13, 36, 37, 
38, 42 , 47 , 50 , 68 , 
19, 21, 29, 31, 32 
s. Ausführungen zur Stellungnahme unter 3C2  
3 C 4  22.06.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Mit der R ealisierung der Planung wird eine Fahrradtrasse 
‚Frechen – Köln‘, die im Grünen liegt, zerstört.  Fuß- und 
Radwegverbindungen leiden generell unter der Planung in 
diesem Bereich.  Diese werden stark gefährdet und die 
Attraktivität der Fahrradtrasse durch den  LKW-Verkehr 
gemindert. 
V, 68, 24 Im Rahmen der Weiterentwicklung und Konkret isierung der 
Planung „Frischezentrum“ wird die Planung des Radschnel l-
weges berücksichtigt werden.  
Der Einwand ist unbegründet. 
3 C 5 16.07.2015, 
08.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planun g und Realisierbarkeit der Grüngürtelerweit e-
rung wird angezweifelt und ist zu prüfen, da sich der 
Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befi ndet. 
2, 49, 16, 29 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude 
befinden ist bekannt. Die Verlängerung des in neren Grüngür-
tels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürtels keine 
Gebäude stehen dürfen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
17 
3 C 6 16.07.2015, 
17.07.2015, 
14.07.2015 
Die den Bürgern zugesagten Ausgleiche der Verluste an  
Natur wurden nicht eingehalten. Der Ausgleich der wegfa l-
lenden Bö den höchster Güteklasse wird aufgrund der 
notwendigen Quantität und Qualität neuer Grünflächen 
angezweifelt. 
V, 2, 68, 29 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans 
erfolgt die Ermittlung der Eingriffe entsprechend der Ein-
griffsregelung gemäß § 1a BauGB . De r erforderliche 
Ausgleich w ird im Rahmen der Erstellung  eines Grünord-
nungsplanes (GOP)  fachgerecht ermittelt und durch das 
Bauleitplanverfahren gesichert.  
3 C 7 26.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Der Grüngü rtel, vor allem der Freiraum  um den Deckste i-
ner Weiher wird durch die Ve rkehrszunahme in seiner 
Funktion für die Erholung stark beeinträc htigt. 
V, 89, 40, 62, 19, 21, 
22, 27, 29, 31 
Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt 
unterhalb der 2011 pro gnostizierten Werte und ist nicht 
begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischezentrums.  
3 C 8 17.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Sicherung und der Ausbau des Grünzuges und 
wertvoller Böden werden als Klimaschutzmaßnahme 
dringend empfohlen. 
68, 19, 27, 29 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
3 D_ Klima/Luftschadstoffe 
3 D 1  22.06.2015, 
13.07.2015 
Im Gutachten „Klimawandel -gerechte Metropole Köln“ 
werden für den Bereich des geplanten Frischezentrums 
Grünstreifen als Klimaschu tzgebiet definier t und Dachb e-
grünungen vorges ehen, um erforderliche Klimaqualitäten 
zu erha lten. Diese  Empfehlungen wurden bislang nicht 
verwirklicht und treten der  Planung massiv entgegen. Dies 
ist mit in Betracht zu ziehen.  
V, 21 Im Rahmen de r Aufstellung der Bauleitpläne  erfolgt eine 
stadtklimatische Untersuchung, in der die Auswirkungen der 
Planung und entsprechende Maßnahmen zur Minderung  
ermittelt werden.  
3 D 2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. A ccon) 
der Städte Köln -Frechen und Hürth als Klima -Puffer-Zone 
gekennzeichnet, über die Kaltluft aus der Ville in das 
Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte schalltechn i-
sche Gutachten der Fa.  Accon wiederspricht dieser 
Kennzeichnung.  
Es wird um ein e Stellungnahme zur Luftbela stung gebeten.  
V, 41, 54, 35 Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen einem 
Kaltluft-Entstehungsgebiet und der schalltechnischen 
Untersuchung. Im Rahmen der weiteren Planerstellung 
erfolgt die Durchführung einer stadtklim atischen Untersu-
chung mit der Ermittlung der Auswirkungen und entspre-
chenden Maßnahmen zur  Minderung. Des Weiteren wird 
eine neue schalltechnische Untersuchung auf Grundlage 
einer erneuten Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die 
Ergebnisse dieser Gutachten werden in einem Umweltbe-
richt betrachtet.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
18 
3 D 3  22.06.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Die geplante Neuversiegelung bedeutet eine Klimagefäh r-
dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. Die 
Klimatisierung der Hallen t rüge zu dem Hitzestau bei.  
V, 2, 36 , 37, 38 , 41, 
47, 50 , 51 , 54 , 63 , 
68, 26 , 27 , 29 , 31 , 
32 
siehe 3D1 
3 D 4 26.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
08.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
21.07.2015, 
22.07.2015 
Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wicht ige 
Frischluftschneise zerstört werden , sodass es zu einer 
Erhitzung des Klimas k äme. 
V, 2, 1, 94, 91, 4, 7, 
9, 12, 36, 37, 38 , 41, 
44, 47 , 50 , 51 , 54 , 
56, 61 , 66 , 68, 72, 
70, 15 , 20 , 21 , 16 , 
22, 23 , 27 , 28, 29, 
30, 31, 32, 33, 69 
siehe 3D1 
3 D 5 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
22.07.2015 
Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedingt 
berücksichtigt werden müssen.  
V, 88, 69, 15, 20 Die Stellungnahme ist nicht zutreffend.  
 
Darüber hinaus siehe 3D1  
3 D 6 26.06.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen . Die 
Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird  sich deutlich 
verschlechtern. Dies zu großem Teil wegen veralteten 
Lieferfahrzeugen des Großmarktes.  
V, 91, 10, 39, 41, 42, 
54, 58 , 59 , 65 , 68 , 
21, 22 , 24 , 26 , 27 , 
29, 31, 69 
Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine 
großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse 
wird festgestellt, ob eine weiterführende Simulation der 
verkehrsbedingten Luftschadstoffe erforderlich ist . 
3 E_ Lärm 
3 E 1 26.06.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
Die Lärmbelastung wird unerträglich zunehmen . Der Lärm 
ist bereits gegenwärtig unzumutbar. Auch zunehmen d 
durch die Klinik ( Krankenwagen, Feuerwehr , Hubschrau-
ber). 
V,91, 1,  12, 40 , 41 , 
42, 46 , 59 , 62, 67, 
71, 15 , 20 , 21 , 25 , 
31, 34, 32 
Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die erneute 
Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung mit  der 
Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maßnah-
men zur Reduzierung.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
19 
13.07.2015, 
14.07.2015 
3 E 2 26.06.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in den 
Nachtstunden zunehmen.  
V,91, 41 , 46, 65, 15, 
20, 21 , 24 , 29 , 34 , 
69 
siehe 3E1 
3 F_ Licht 
3 F 1  22.06.2015, 
17.07.2015 
Werden bei der Planung auch Lichtemissionen berücksic h-
tigt? Die bislang klare Sicht auf den Nachthimmel wird 
dadurch gefährdet.  
V, 68 Eine Betrachtung von Lichtemission en ist derzeit nicht 
beabsichtigt. Es wird dafür Sorge getragen, dass erforderli-
che Beleuchtungsanlagen nicht zu Blendwirkungen führen.  
3 G_ Gesundheit 
3 G 1 16.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planung wird die Gesundheit der Be wohner belasten. 
Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lunge n-
krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürchten.  
Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtlich der 
Gesundheit der Bewohner erwartet.  
V, 1, 94, 91, 88, 41, 
43, 44 , 46 , 51 , 54 , 
56, 63 , 65 , 66 , 67 , 
71, 23 , 24 , 2 7, 28, 
30, 31, 34, 33, 69 
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtung 
umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und 
seine Gesundheit.  
4 Themenfeld: Bestehender Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ 
4.1  22.06.2015, 
23.6.2015 
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota -Allee in 
Köln-Junkersdorf“ eingegangenen Ve rpflichtungen wurden 
bis heute nicht umgesetzt (bspw. niveaufreie Qu erung der 
Bahntrasse). Eine Antwort auf die Frage, wo die Begrü-
nungsmaßnahmen stattg efunden haben, hat Herr Höing bis 
heute nicht gegeben.  
V, 88 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
4.2  22.06.2015 Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota -Allee in 
Köln-Junkersdorf“ passt für die Planungen des Frischezent-
rums nic ht und wird jetzt passend gemacht zu Lasten der 
umliegenden Bürger. Dabei werden die Anliegen der 
Bürgerinnen und Bürger nicht gehört.  
V Die Einreichung von Klagen gegen einen Bebauungsplan ist 
das Recht jeden Bürgers.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
20 
Bleibt der  rechtsgültige Bebauungsplan  „Toyota-Allee in 
Köln-Junkersdorf“ nicht bestehen, so wird es zu Klagen 
kommen.  
4.3 26.06.2015, 
06.07.2015 
Eine Änderung des rechtsgültigen  Bebauungsplans  
„Toyota-Allee in Köln -Junkersdorf“ wäre erforderlich und 
würde Jahre in Anspruch nehmen.  
3 Die Stellungnahme ist zutreffend. 
5 Themenfeld: Planung DHL-Verteilzentrum 
5.1 16.07.2015, 
01.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus resulti e-
rende Umwelt -, Lärm - und Verk ehrsbelastungen sind nicht 
berücksichtigt.  
V, 2, 3, 94, 12 , 14 , 
49, 72 , 68 , 18 , 24 , 
31 
Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der 
schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 
beauftragt werden.   
 
5.2  22.06.2015 Es besteht Unverständnis, dass für das DHL -
Verteilzentrum inne rhalb des Bebauungsplans Nr. „Toyota-
Allee in Köln -Junkersdorf“ eine Baugenehmigung erteilt 
wurde, obwohl dieser Speditionen ausschließt.  
V Die DHL-Planung ist zwis chenzeitlich aufgegeben worden. 
5.3  22.06.2015 Die geplante Ansiedlung des DHL -Verteilzentrums inne r-
halb des Bebauungsplans „Toyota-Allee in Köln -
Junkersdorf“ wirkt existenzgefährdend für die Fa. Bolder, 
die auf eine gute Luftsituation im Umfeld angewi esen ist. 
Unterstützungsanfragen an die Stadt Köln blieben bislang 
ohne Reaktion.  
V Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
5.4 26.06.2015, 
17.07.2015 
Auf die geplante Ansiedlung des DHL -Verteilzentrums 
wurde nur am Rande der Ve ranstaltung hingewiesen 
V, 91, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
5.5 07.07.2015, 
20.07.2015, 
06.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Die ‚Notwendigkeit des beabsichtigten DHL-
Verteilzentrums innerhalb des Beba uungsplans „Toyota-
Allee in Köln -Junkersdorf“ wird in Frage gestellt. Es wird 
auf die DHL -Paketzentren in Köln -Eifeltor und in Köln -
Bilderstöckchen hingewiesen, welche ausgebaut werden 
können. 
13, 65, 12, 21, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
21 
6 Themenfeld:  Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
6.1  22.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Die Darbietung der planerischen Inhalte sowie der Result a-
te der gutachterlichen Untersuchu ngen gegenüber den 
Bürgern ist ausgesprochen dürftig.  
V, 2, 5, 7, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach - und fachgerecht sowie der 
Veranstaltung und dem Verfahrensstand angemessen 
gewesen. Bei der Veranstaltung wurde der Öffentlichkeit 
zudem ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen 
vorzutragen. Das wird auch daran deutlich, dass die Veran-
staltung von 20:00 bis 23:45 dauerte und den ursprünglich 
vorgesehenen Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat.  
6.2  22.06.2015, 
26.6.2015, 
16.07.2015, 
29.06.0215, 
06.07.2015, 
22.07.2015, 
03.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
08.07.2015, 
Die Terminierung der Veranstaltung kurz vor den Somme r-
ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an der 
Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist in den 
Sommerferien ist untragbar . Zeitpläne und Terminierungen 
sind zukünftig zu überdenken. 
V, 2, 91, 3, 5, 4, 8, 9, 
40, 62, 71, 68 , 15 , 
20, 16, 69 
Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 
22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum  Bauleitplanverfah-
ren abzugeben. Dieser Ze itraum ist für eine frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzusehen. Es 
sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenommen 
worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind. Die 
Öffentlichkeit hat die Möglichkeit zum Entwurf der B auleit-
pläne erneut Stellungnahmen abzugeben.  
6.3  22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Wichtige Informationen werden von der Verwa ltung zurück 
gehalten. Die erwarteten Informati onen werden in der 
Veranstaltung nicht gegeben und die D arstellungen sind 
nicht nachvollziehbar. 
V, 49, 69, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach - und fachgerecht und der Veran-
staltung sowie dem Verfahrensstand angemessen gewesen. 
6.4  22.07.2015, 
16.07.2015, 
29.06.2015, 
22.07.2015, 
03.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Es wird darum gebeten, die frühzeitigen Öffentlichkeitsb e-
teiligung gem. § 3 (1) BauGB nach den Sommerferien 
fortzusetzen/wiederholen. 
V, 2, 5, 4, 7, 15, 20 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht wieder-
holt. Die Öffentlichkeit hat bei der öffentlichen Auslegung der 
Entwürfe der Bauleitpläne erneut die Möglichkeit Stellung-
nahmen abzugeben.  
6.5  22.06.2015, 
06.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird kritisch 
gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und nun 
müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die verga n-
genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe 
V, 9 , 36 , 37, 38 , 40, 
47, 50, 62, 24, 32 
Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung war die Planung ausreichend konkret.  Zwischenzeit-
lich ist eine räumlich baulich funktionale Machbark eitsstudie 
erarbeitet worden.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
22 
15.07.2015, 
16.07.2015 
Entscheidungen zu treffen.  Es wäre wünschenswert 
gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung  für 
das Frischezentrum vorgestellt worden wäre.  
6.6  22.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkomm u-
nalen Zusamm enarbeit frühzeitig einzubinden.  Ihre 
Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis g e-
nommen. 
V, 2, 68, 69 Die Nachbar gemeinden wurden  bereits mehrfach in die 
Bauleitplanverfahren eingebunden und werden auch zu den 
Entwürfen der Bauleitpläne beteiligt.  
6.7  22.06.2015, 
17.07.2015 
Es besteht die Frage, ob der Landesbetrieb Straßen NRW 
an der Planung beteiligt wurde bezügl ich der für sie 
relevanten Auswirkungen der Planung (bspw. Rückstau auf 
Abfahrten und BAB).  
V, 69 Der Landesbetrieb Straßen NRW war bei der Erstellung der 
Verkehrsuntersuchung ebenso eingebunden wie die Nac h-
barstädte Frechen, Hürth und Pulheim sowie der Rh ein-Erft-
Kreis. 
7 Themenfeld: Notwendigkeit/Erfordernis eines Frischezentrums 
7.1  22.06.2015, 
30.06.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Das Erfordernis, ein Frischezentrum zu errichten, wird 
angezweifelt. Es wird auf Handelshof, Fegros/S elgros, 
Lekkerland und Metro verwiesen.  Roisdorf wird als altern a-
tiver Standort vorgeschlagen. 
V, 92, 13, 36, 37, 38, 
47, 50, 31, 32 
Ein Frischezentrum als Nachfolge einrichtung des Großmar k-
tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die 
Bürgerinnen und Bürger Köln s. Es bietet eine  Plattform für 
Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhande lbarer 
Preise und Grundlage für die Beschickung von Woche n-
märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahverso rgung.  
7.2  22.06.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Notwendigkeit, ein Frischezentrum zu erric hten, ist 
nicht gegeben, da es eine vergleichbare Einrichtung einer 
Erzeugergenossenschaft bereits in Bornheim gibt.  
V, 27, 31 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berüc ksichtigt 
bei der Bedarfsermittlun g die bestehenden Konkurrenzmär k-
te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard in Bor nheim 
auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuge r-
verbund Blumen, Obst und Gemüse.  Die Erzeugergeno s-
senschaft in Bornheim kann in Ihrer heutigen Form das  
Marktsegment des Großmarktes Köln nicht mit abdecken.  
7.3  22.06.2015, 
16.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die 
Umsiedlung des Frischezentrums hat, während andere 
Projekte mangels Geld nich t umgesetzt werden können. 
Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon 
betroffen. 
V, 41, 44, 56, 66, 23, 
28, 30, 33, 69 
Mit der Entscheidung für ein Frischezentrum trifft die Stadt 
keine Entscheidung gegen andere Projekte.  
 
7.4 26.06.2015, 
06.07.2015 
Der Großmarkt ist unbedingt erforderlich, um den Großteil 
der Einzelhandelsunternehmen der Stadt Köln (z.B. 
Wochenmärkte, türkische und Tante -Emma-Läden) von 
diesem Ort aus mit Artikeln des täglichen Bedarfs zu 
3 Die Stellungnahme ist zutreff end.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
23 
versorgen.  
7.5 16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Die sichergestellte Versorgung und Haltung der Woche n-
märkte, des spezialisierten Einzelhandels und leistungsf ä-
higer, überr egional tätiger Lebensmittelgroßhändler ist in 
Frage gestellt.  
40, 62, 27 Mit der Planun g Frischezentrum liegt ein neues Planungs-
konzept zu diesen aufgeworfenen Fragen vor.  
7.6. 20.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Die Notwendigkeit der geplanten Größe des Frischezen t-
rums wird in Frage gestellt. Der Online -Handel hat an 
stärkerer Bedeutung gew onnen als damals prognostiziert. 
Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen 
Größe in Betracht gezogen werden.  Als Gegenkonzept 
werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens, 
verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruktur 
und der  Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märkte in 
dezentraler Lage vorg eschlagen. Vorschläge der Bürger 
wurden nicht berücksichtigt.  
65, 68, 27, 69 Mit der  zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbeitete n 
baulich, räumlich funktionale n Macbarkeitsstudie liegt ein 
neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor.  
8 Themenfeld: Vorgehen/Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Frischezentrums 
8.1  22.06.2015 Sollte die Errichtung eines Frischezentrums für erforderlich 
erachtet werden, so sollte d ies privatwirtschaftlich erstellt 
werden.  
V Die Stadt prüft derzeit die Möglichkeit, den Bau und Betrieb 
des Frischezentrums im Wege eines Investorenmodells zu 
realisieren, d.h. im Wege eines EU -weiten Verhandlungsver-
fahren würden Bau und Betrieb des Fris chezentrums an 
einen privaten Investor vergeben. 
8.2  22.06.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 
Mio. € bezahlen?  Es ist nicht geklärt, wer das Frischezen t-
rum betreiben soll. Die vorgesehene j ährliche Bezuschu s-
sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU -Recht. 
Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenzeitlich 
selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei 
Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteing e-
sessenen größere n Betriebe und ei nes für die kleineren 
Betriebe. 
V, 36, 37, 38, 47, 50, 
32 
Diese Anregung ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleit-
planung abgewogen werden kann.  
s. auch 8.1 
 
8.3. 16.07.2015 Das Projekt ist wegen hoher , erforderlicher Subventionie-
rung des laufenden Betriebes problematisch.  
2 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann.  
s. auch 8.3

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
24 
8.4. 16.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Das beabsichtigte ÖPP -Verfahren ist unsinnig, kompliziert 
und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt.  
V, 88, 27, 31, 69 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
s. auch 8.1 
8.5. 16.07.2015, 
14.07.2015 
Das b eabsichtigte ÖPP -Verfahren ist teuer und belastet die 
Kölner Steuerzahler auf Generationen  
V, 91, 31, 32 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
s. auch 8.1 
8.6. 22.04.2015, 
16.07.2015, 
13.07.2015 
Ein Betrieb im ÖPP wäre für die Stad t mit sehr hohen 
jährlichen Kosten verbunden. Die Planungsbedingungen 
haben sich seit Beginn zum Negativen verändert, was sich 
auf die B elegung des FZ auswirken wird ( bspw. neue o der 
/und eigene  Ve rtriebswege). 
V, 1, 2, 27 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann.  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
s. auch 8.1 
9 Themenfeld: Haltung der Nachbargemeinden 
9.1. 14.07.2015, 
30.04.2015, 
23.06.2015, 
16.07.2015 
Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der Stadt 
Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der 
Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten.  
Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhein -
Erft-Kreises haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist 
den Gemeinaden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm - und 
Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht 
vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastruktur ist 
der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirtschaf tliche 
Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll verzichtet 
werden und ein alternativer Standort gefunden werden.  
2, 35, 96 Es ist im weiteren Planverfahren der gutachterliche Nach-
weis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit zu erbringen.  
9.2. 23.06.2015 Von den 15 anfangs betrachteten Standorten sind 11 ohne 
tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der 
weiteren Region fehlt.  
35 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden, bei 
der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezogen 
worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und der 
angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den jeweiligen 
Beschlüssen zu entnehmen. Zudem kann auf die Ausführun-
gen unter 1B1 verwiesen werden.  
9.3. 23.06.2015, 
07.07.2015, 
16.07.2015, 
Das Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschlag 
(300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus. Die 
überplante Fläche ist doppelt so groß wie die des bisher i-
35, 14, 46, 31 Der Flächenbedarf für das Frische zentrum wurde in der 
betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 
detailliert untersucht: Der errec hnete Bedarf ergibt sich aus

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
25 
14.07.2015 gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a).  einer Ist -Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus 
der Annahme einer z ukünftig verbesserten Flächeneffizienz . 
Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Netto-
mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). D er Warenum-
schlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ 
Jahr. Eine Fl ächenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare 
Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro  Jahr) basiert, stellt keine 
ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage -Daten 
von Gro ßmärkten in der Regel nicht zentral erfasst werden 
und damit unpräzise sind.  
9.4. 23.06.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knotenpunkt e die Note 
Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist 
daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht 
geeignet. 
35, 24, 69 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche 
Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am 
Standort Marsdorf nachgewiesen.  Es ist der Nachweis zu 
erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
9.5. 23.06.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die aus klimatisc hen Gründen benötigten Grünflächen 
werden bebaut. Dies ist nicht im Sinne der Regionalpl a-
nung. Der Verbrauch hochwertiger landwirtschaftlicher 
Flächen ist kritisch zu beurteilen.  Auswirkungen auf die  
Artenvielfalt und den ansteigenden Import, somit global e 
Auswirkungen, sind in Frage gestellt.  
35, 68, 27, 31 Der Standort ist im Regionalplan als Gewerblich -industrieller 
Bereich (GIB) dargestellt und wird somit durch die Regional-
planung als grundsätzlich geeignet für eine gewerbliche 
Entwicklung angesehen.  
Es ist richtig, dass hochwertige landwirtschaftliche Böden in 
Anspruch genommen werden und diese dadurch der für die 
Landwirtschaft verloren gehen. Die Inanspruchnahme dieser 
hochwertigen Böden ist dadurch zu begründen, dass in der 
Gesamtheit der Betracht ung aller Kriterien der Standort 
Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den 
Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwoh-
nern als deutlich geeigneter einzustufen ist.  Im Rahmen der 
Umweltprüfung werden die Auswirkungen und Maßnahmen 
zur Reduzierung und Kompensation gutachterlich ermittelt 
(stadtklimatische Untersuchung, Artenschutzprüfung).  
9.6. 23.06.2015 Die Empfehlungen des Lärmgutachte rs zum Schutz der 
Sielsdorfer u nd anderer angrenzender Bevölkerung wurde 
bisher nicht berücksic htigt Die zugrunde gelegten Nu t-
zungszeiten sind zu hinterfragen. 
35 Es erfolgt eine umfangreiche schalltechnische Untersu-
chung, die die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung 
betrachten wird.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
26 
10 Themenfeld: Ehemaliger Großmarktstandort 
10.1. Raderberg, 
16.07.2015 
Es fand keine umfassende Befragung der Marktteilnehmer 
in Raderberg hinsichtlich ihrer Zukunftsplanung statt.  
V, 2 Mit den Großhändlern/Marktteilnehmern ist die Planung 
intensiv besprochen worden. Die zwischenzeitlich erarbeitete  
baulich räum lich funktionale Machbarkeitsstudie ist mit der 
IG Großmarkt intensiv abgestimmt worden.  
10.2. 01.07.2015 Der alte Standort Großmarkt ist sanierungsfähig.  94 Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die Planung 
„Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufw ertung des Standortes 
Raderberg vor. Für das Areal Großmarkt ist hierbei an die 
Nutzungen Wohnen, Büro/Gewerbe Grün und Bildung 
gedacht bei Beibehaltung der Markthalle mit Geschäftsnut-
zung. Eine Sanierung des Standortes Großmarkt ist unwirt-
schaftlich.  
10.3. 16.06.2015, 
15.07.2015 
06.07.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
08.07.2015, 
14.07.2015 
Notwendigkeit der Verlagerung wird in Frage gestellt; 
Markthalle soll restauriert werden und wie in anderen 
Städten mit Geschäften, Restaurants etc gefüllt werden.  
88, 3 , 7 , 36 , 37, 38 , 
45, 47 , 49 , 50 , 16 , 
31, 32 
Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die Planung 
„Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufwertung des Standortes 
Raderberg vor. Für die Verlagerung ist eine betriebswirt-
schaftliche Machbarkeitsstudie erarbe itet worden. Die 
Nutzung der Markthalle soll voraussichtlich sozialen, 
kulturellen gewerblich -betrieblichen (Geschäfte) Zwecken 
dienen. 
11.3 15.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht kommen den 
Händler für das Frischezentrum verringert, s owie die 
verbliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen 
Standort sind.  Der Umzug würde für die Händler enorme 
Kosten bedeuten. 
36, 37, 38 , 41 , 44 , 
47, 50 , 56 , 66 , 23 , 
28, 30, 33, 32 
Die Planung ist mit den  Händlern abgestimmt. Ebenso ist die 
zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich funktionale 
Machbarkeitsstudie intensiv mit der IG Großmarkt abge-
stimmt und gemeinsam erarbeitet worden.  
11 Themenfeld: Generelle Stellungnahmen zur Verfahrensart und zur Veranstaltung 
11.1 26.06.2015, 
23.06.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Die vorgetragenen Informationen waren teilweise grob 
fehlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständig. Die 
Veranstaltung muss wiederholt werden.  Fehlerhafte 
Aussagen müssen berichtigt werden. 
V, 93, 88 , 2 , 91 , 9 , 
12, 14, 15, 20, 69 
Die Präsentation mit Informationen und Aussagen waren 
sach- und fachgerecht und der Abendveranstaltung sowie 
dem Verfahrensstand angemessen gewesen. Bei der 
Veranstaltung wur de der Öffentlichkeit zudem ausreichend 
Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen vorzutragen. Das 
wird auch daran deutlich, dass die Veranstaltung von 20:00 
bis 23:45 dauerte und den ursprünglich vorgesehenen 
Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat.  
11.2 23.06.2015, Planung muss hinsichtlich der Vereinba rkeit mit den 93, 88, 2, 69 Die Interkommunale Integrierte Rauman alyse (IIRA) emp-

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
27 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a-
lyse (IIRA) transparent gemacht werden.  
fiehlt für  den Standort  des geplanten Frischzentrums die 
Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel-
maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine informelle 
Planung zur Vorbereitung von FNP -Fortschreibungen ohne 
rechtlich bindenden Charakter. Es steh t dem Rat der Stadt 
Köln frei, von den Planungsempfehlungen der IIRA abwei-
chende Beschlüsse zu fassen.  
11.3 16.07.2015, 
22.07.2015, 
09.07.2015 
Einspruch, dass auch noch der Bebauungsplan begonnen 
werden soll. 
88, 4, 18 Dies entspricht den gesetzlichen Bes timmungen des 
Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Bebau-
ungsplan. 
11.4 16.07.2015 Verzicht auf die Parallelität und Start eines Bebauung s-
planverfahrens unter Berücksichtigung der Bestimmungen 
des Baugesetzbuches  
88 Dies entspricht den gesetzlic hen Bestimmungen des 
Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Bebau-
ungsplan nach Baugesetzbuch. 
11.5 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die Aussage der Verwaltung, man stünde noch ganz am 
Anfang des Verfahrens und es seien noch weitere Beteil i-
gungen der Öffentlichkeit vorgesehen, ist falsch. Es sind 
seitens der Verwaltung keine weiteren öffentliche n Veran-
staltungen vorgesehen. 
88, 15, 20 Es wird in diesen beiden Verfahren (FNP und B -Plan) eine 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch geben.  
11.6 16.07.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
22.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
09.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planung wird abgelehnt und es wird Einspruch einge-
legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist unüberlegt 
und unsicher. Es  verstößt unter anderem gegen das Gebot 
der wirtschaftlichen Haushalt sführung für die Stadt Köln.  
2, 8 , 9 , 11 , 12 , 13 , 
14, 38a , 39 , 40 , 41 , 
44, 48 , 49 , 52 , 55 , 
56, 57 , 58 , 62, 63, 
64, 65, 66 , 67 , 72 , 
71, 17 , 18 , 19 , 21 , 
23, 24 , 25 , 28, 30 , 
29, 31, 34, 33, 69 
Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommunalen 
Selbstverwaltung Kosten.  
11.7 06.07.2015, 
07.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
In der Planung gibt es gravierende Abwägungsdefizite. Die 
Standortwahl wirkt sich aufgrund der Lärm - und Verkehr s-
belastungen negativ auf die Bürger aus . Die Prüfung 
anderer Standorte fehlt.  
3, 9 , 14 , 40 , 46 , 62, 
67, 71 
Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden, bei 
der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezogen 
worden sind. Das Vorgehen bei der Stando rtwahl wird unter 
der Stellungnahme 1B1 ausführlich erläutert.  
In den Bauleitplanverfahren ist der gutachterliche Nachweis 
der Verträglichkeit und Vertretbarkeit einer Ansiedlung an 
diesem Standort zu erbringen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
28 
 
11.8 06.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf den 
jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. Diese 
Vorgehensweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete, die 
Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksich-
tigt und eingebunden werden. 
3, 9 , 12 , 40 , 46 , 62, 
67, 71 , 17 , 22 , 24 , 
29, 31, 32, 69 
Bei der Auswahl des Standortes und der konkretisierenden 
Planung werden auch die Auswirkungen auf das Umfeld und 
die Nachbarstädte betrachtet. Hinsichtlich der Standortwahl 
ist darauf hinzuweisen, dass sowohl eine gesamtstädtische 
Alternativenprüfung stattgefunden hat, als auch Standorte im 
Umland untersucht worden sind. Zudem erfolgt insbesondere 
bei der Betrachtung der verkehrlichen bzw. schalltechni-
schen Belange eine Prüfung d er Auswirkungen auch auf die 
Wohnnutzung in den Nachbarstädten.  
 
11.9 15.07.2015, 
16.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planungen basieren  auf nicht mehr aktuellen Anna h-
men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrskon-
zept und Klima -) Projekte werden nicht berücksichtigt.  
36, 37, 38 , 41 , 47 , 
50, 24, 31, 32 
Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der aktuellen baulichen 
Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktualisieren sowie 
weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lassen, so 
dass diese Ergebniss e in die Entwürfe der Bauleitpläne 
einfließen können.  
 
 
Eine A ktualisierung des  Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden.  
11.10 07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
21.07.2015  
Die Interessen aller Bürger müssen von der städtischen 
Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. Es ist 
kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar zur 
Verbesserung der Situation der Bewohner.  
44, 46 , 56 , 65 , 66 , 
70, 15 , 20 , 22 , 23 , 
24, 27 , 28, 30 , 29 , 
33, 32, 69 
Die  Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst 
genommen und in die Abwägung eingestellt.  
11.11 16.07.2015, 
17.07.2015 
Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugänglich. Es 
besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von 
Informationen. Zudem gibt es missverständliche Formuli e-
rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass 
städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien.  
45, 69 Der Online Zugang ist jederzeit gewährleistet.  
11.12 16.07.2015, 
17.07.2015 
Die Dringlichkeit für die Begründ ung zum Beschluss der 
ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen.  
40, 62 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
29 
Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf  in Köln-Junkersdorf  – sowie des Verfahrens zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf:  
eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.1 und Abs.  2 BauGB sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung m it der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
1A6  20.07.2015 Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestellt, die 
Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l-
tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) 
BauGB seien teilweise falsch.  
75, 77 Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich richtig 
und zutreffend. 
1A9 20.07.2015 Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein 
neues Gutachten von einem anderen Gutachter erstellt 
werden.  
74, 75, 76, 77, 78  Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen Daten; 
viele Gutachten (Verkehrsgutachten, Umweltgutachten) 
werden aktualisiert.  
1B1 20.07.2015 Eine differenzierte Begründung für die getroffenen 
Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandortu n-
tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wur de der Öffen t-
lichkeit nicht geliefert.  
Eine Neuuntersuchung ist erforderlich.  
74 Im Jahr 2004 beschloss der Rat, d ie Stan dorte Lindweiler 
und Porz/ Wahn als Großmarktstandorte zu prüfen, die eine 
Größe von 35 -40 ha Fläche  haben. Im weiteren Verlauf 
ergab eine präzisierte Bedarfsanalyse im Jahr 2007 , dass 
eine kleinere Fläche in der G röße von 16 bis 20 ha aus-
reicht. Damit kamen  2 weitere Standorte in Betracht: 
Marsdorf und Venloer Straße . Eine vergleichende Untersu-
chung der 4 Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt . Am 
13.12.2007 hat der Rat in öffentlicher Sitzung die Stando r-
tentscheidung auf Basis der Unters uchung getroffen: Der 
Standort Marsdorf erhält  in der Bewertungsmatrix, die

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Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
30 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
veröffentlicht wurde, den klaren Vorzug. Es wurden hierbei 
die Kriterien Eige ntumsverhältnis, Verkehrsanbindung, 
Umweltaspekte, Anwohnerbelastung, Wunsch der  Händler 
und Expansion smöglichkeiten geprüft. Der Standort Mars-
dorf belegt Rang 1, da er  den größten Abstand zu Wohn-
quartieren hat, eine unmittelbare Anbindung an die Auto-
bahn aufweist, seine Lage das Einzugsgebiet der Groß-
marktkunden sehr gut bedient, Exp ansionsflächen aufweist 
und sich in städtischem Eige ntum befindet. 
1B3 20.07.2015 Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte wie 
Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topographisch 
günstige Standorte, am Beispiel vergleichbarer Städte, 
wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der logist i-
schen Anbindung.  
77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden. Der 
Standort „südlich GVZ -Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium 
ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden.  
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche 
alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. 
Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer 
detaillierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der 
vorgenommenen Bewertung wurde durch den Rat am 
11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf 
festzuhalten. 
 
1C2 20.07.2015 Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grunde 
liegen, spiegeln nicht die Alltagssituation (Verstopfung aller 
Straßen und Autobahnen) wieder. Sie sind veraltet und 
sollten aktualisiert werden. 
74 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugrunde. 
Die Untersuchu ngen zur Leistungsfähigkeit verschiedener 
Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und 
abendliche Spitze nstunde. 
Der Einwand ist unbegründet.  
Eine Aktualis ierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
1C6 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die verkehrlichen Auswirkungen des 
geplanten DHL -Verteilzentrums innerhalb des Bebauung s-
plangebietes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln -
Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berüc ksichtigt 
wird. 
74, 78 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.   
 
1C9 20.7.2015 Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgelegten 81 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunächst die Vorgehen s-

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31 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrums 
durch die Stadt Frechen sowie den Rhein -Erft-Kreis 
definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang nicht 
geklärt wurden.  
weise bei der Verkehrsuntersuchung. Die aufgeworfenen 
Fragen werden bei der spät eren Detailprüfung, z.B der 
geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksichtigt. 
Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei verti e-
fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespr o-
chen. 
Der Einwand ist damit berücksichtigt.  
 
1C15 20.07.2015 Der Stadtt eil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten 
nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind die 
Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und der 
weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufgeführt. 
Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierungs-
bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knote n-
punkten werden nicht berücksichtigt.  
75, 77 Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf keine 
nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die durch 
die Ansiedlung des Frischezentrums v erursacht werden.  
Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche Untersu-
chung durch ein externes Planungsbüro erstellt worden, 
welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
1D2 20.07.2015 Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertige 
oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden 
bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksic h-
tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Belästigu n-
gen für die B ürger einzuschränken.  Die Messstandorte 
spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder.  
77, 78 Es wird eine erneute schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminde-
rung werden in der Untersuchung ermittelt.  
1D3 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplanten 
DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e-
tes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln -Junkersdorf“ auf 
die Lärmsituation bei der schalltechn ischen Untersuchung 
berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Schwan-
kungen bei der DHL zu berücksic htigen. 
77, 78 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der 
schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 
beauftragt werden.  
 
1E2 20.07.2015 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsst udie ist weder 
nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Gebä u-
deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und damit 
verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstellu n-
gen der Machbarkeitsstudie stimmen nicht mit dem 
75, 76 Die Betriebswirtschaftliche Machba rkeitsstudie untersucht 
den Bedarf und die damit erforderliche Größe eines Frisch e-
zentrums, ferner wird untersucht welche Grundvorausset-
zungen für die Händler  benötigt werden und es werden 4 
Realisierungsvarianten mit unterschiedl ichen Betreibermo-

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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
32 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
vorgesehenen Gebäude des B -Planes überein. dellen analysiert. Abschließend gibt das Gutachten eine 
Empfehlung, die die wirtschaftlich beste Lösung mit den 
geringsten Kosten darstellt. Empfohlen wird, dass die S tadt 
einen Privaten in einer öffentlich privaten Partnerschaft 
(ÖPP) mit dem Bau und dem technischen Betrieb für eine 
Laufzeit von 30 Jahren beauftragt. Die Stadt, vertreten durch 
das Marktamt, bleibt Eigentümer der Halle, Vermieter für die 
Großmarkthändler und führt die Markt oberaufsicht. 
2A2 20.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischezentrum 
nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / andere 
Industrie dorthin, ist falsch.   
Die Aussage, dass die vorgesehenen Flächen bereits 
Gewerbeflächen d arstellen ist falsch. Warum wäre dann 
eine FNP-Änderung nötig?  
75, 81 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den 
gesamten Industrie - und Gewerbekomplex Marsdorf – einen 
Gewerbe- und Industrieansiedlungsb ereich vor (GIB). Damit 
sind die Entwic klungsvorgaben für diesen Raum klar 
definiert. 
2B1 20.07.2015 Das Plangebiet ist von Landschaftsschutzgebieten eing e-
rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des 
geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße und 
die Bonnstraße erfolgen. Die B achemer Straße gehört zum 
Landschaftsschutzgebiet; ihr Ausbau wird auf gar keinen 
Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerstörung 
von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt.  
77 Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden ausreichend 
berücksichtigt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht 
vorgesehen. 
2C1 20.07.2015 Die Messpunkte für Luftschadstoffe des LANUV NRW 
ermitteln grenzwertige oder darüber liegende Werte. Diese 
Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nicht 
oder nicht hinre ichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen 
öffentlich sind. Eine Messstation in der umweltbelasteten 
Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich 
geschehen kann.  
74, 77 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der 
Ergebnisse wird festgestell t, ob eine weiterführende Be-
trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei einer ggf. 
erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff -Gutachtens 
werden die aktuellsten Daten verwendet.  
3 A 4 20.07.2015 Die Umweltprüfung ist nicht vollständig. Eine Ver träglich-
keitsprüfung bezüglich der Landschaftsschutzgebiete ist 
notwendig. 
73, 75 In den weiteren Verfahren wird eine umfassende Umweltprü-
fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landschafts-
schutzgebieten. 
3 A 5 20.07.2015 Eine höhere Luftbelastung bee inträchtigt die Klima -, 74, 75, 77, 78 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der

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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
33 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
Umwelt-, Lärm - und Artenschutzbelange und bedroht die 
Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegensteht.  
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführ ende Be-
trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Eine Betrach-
tung von Wechselwirkungen zwischen den genannten 
Umweltbelangen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des 
Umweltberichtes. 
3 B 1 20.07.2015 Es wird befürchtet, dass ein Hochleistungszentrum  entsteht 
mit Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird 
maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bachemer 
Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut 
werden müssen.  
77 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese 
Befürchtung unbegründet ist. Ein Ausbau der Dürener 
Straße bis zur Militä rringstraße erfolgt auch ohne die 
Ansiedlung des Frischezentrums.  Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden.  
 
3 B 3 20.07.2015 Die bereits bestehende n chaotischen Verkehrsverhältnisse 
werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezentrum 
wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straße 
erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße, den Sal z-
burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller Straß e. 
Diese Verkehrsführung wird abgelehnt.  
74, 77, 84, 85, 87  Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese 
Befürchtung unbegründet ist. Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden.  
3 B 4 20.07.2015 Die Ausfü hrungen zur künftigen Verkehrssituation werden 
in Frage gestellt, da der An - und Ablieferverkehr gesondert 
dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr 
kollidiert. Die Zunahme von LKW -Verkehr ist einzubezi e-
hen. Auch Zu - und Abfahrt der Feuerwehr un d Uniklinik 
wird als problematisch erachtet.  
74, 77 Der Einwand ist unbegründet. Die in Frankfurt gewonnenen 
Erkenntnisse und die Verkehrsverteilung am heutigen 
Großmarkt belegen, dass die Verkehr sspitzenzeiten des 
Frischezentrums nicht mit den normalen Sp itzenzeiten 
deckungsgleich sind.  
3 B 5 20.07.2015 Es besteht kein Vertrauen zu den flankierenden vorau s-
schauenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.  Auch 
nicht zur Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der 
Stadt Köln.  
73, 77, 78 Eine Darstellung der um gesetzten Maßnahmen zur Ver-
kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, 
Junkersdorf findet sich in Anlage 1  des Verkehrskonzeptes 
Lövenich, Weiden, Junkersdorf. 
. 
Die Haltung wird zur Kenntnis genommen.  
 
3 B 8 20.07.2015 Es werden mehr Schleichve rkehre entstehen, die die 
Ortsteile Junkersdorf und Müngersdorf zusätzlich belasten 
77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese 
Aussage.

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34 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
werden. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
3B10 29.07.2015 
31.07.2015 
Die Ansiedlung des DHL -Logistikzentrums wird nicht 
berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsuntersuchu n-
gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvol u-
men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu berüc k-
sichtigen. 
86, 87 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
3B12 20.07.2015 Weiden und Junkersdorf sind bereits überlastet. Zudem 
nutzen viele LKW -Fahrer diese Routen durch die Wohnb e-
bauung um den Mautgebühren auszuweichen. Dies wird 
durch zusätzlichen Verkehr begünstig t, sodass die Anwo h-
ner und dessen Kinder, vor allem ohne Ampeln, gefährdet 
werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko, auch mit Fahrra d-
fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerübe r-
wege sind unverzichtbar.  
74, 77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchu ng widerlegen diese 
Aussage. 
Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
3 C 3 20.07.2015 Die Planung sieht die Versieglung von Fläche n höchster 
Bodengüteklasse vor. 
75, 78 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfolgt im Rahmen 
der Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen landwirt-
schaftlichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die durch 
diese Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begründet 
werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller 
Kriterien der Standort M arsdorf gegenüber alternativen 
Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und 
Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter 
einzustufen ist.  
3 C 5 20.07.2015 Die Planung und Realisierbarkeit der Grüngürtelerweit e-
rung wird angezweifelt und i st zu prüfen, da sich der 
Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befindet.  
77 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude 
befinden ist bekannt. Die Verlängerung des inneren Grün-
gürtels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürtels keine 
Gebäude steh en dürfen.  
3 C 7 20.07.2015 Der Grüngürtel, vor allem der Freiraum um den Deckste i-
ner Weiher wird durch die Verkehrszunahme in seiner 
Funktion für die Erholung stark beeinträchtigt.  
77, 78 Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt 
unterhalb der  2011 prognostizierten Werte und ist nicht 
begründet in der geplanten  Ansiedlung des Frischezent-
rums.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
35 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
3 D 2 20.07.2015 Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. Accon) 
der Städte Köln -Frechen und Hürth als Klima -Puffer-Zone 
gekennzeichnet, über di e Kaltluft aus der Ville in das 
Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte schalltechn i-
sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser 
Kennzeichnung.  
Es wird um eine Stellungnahme zur Luftbelastung gebeten.   
75, 77 Im Rahmen der weiteren Planerstell ung erfolgt die Durchfüh-
rung einer stadtklimatischen Untersuchung mit der Ermitt-
lung der Auswirkungen und entsprechenden Maßnahmen 
zur Reduzierung bzw. Kompensation.  
3 D 3 20.07.2015 Die geplante Neuversiegelung bedeutet eine Klimagefäh r-
dung, da im Sommer  das Klima unerträglich werde. Die 
Klimatisierung der Hallen trüge zu dem Hitzestau bei.  
75, 77, 80 siehe 3D2 
3 D 4 20.07.2015 Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wichtige 
Frischluftschneise zerstört werden, sodass es zu einer 
Erhitzung des Klimas / Ver schlechterung der Luftqualität 
käme. 
74, 75, 76, 77, 78, 
79, 81, 82, 83, 87  
siehe 3D2 
3 D 5 20.07.2015 Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedingt 
berücksichtigt werden müssen.  
81 Die Stellungnahme ist nicht zutreffend.  
 
Darüber hinaus siehe 3D 2 
3 D 6 20.07.2015 Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen. Die 
Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich deutlich 
verschlechtern. Dies zu großem Teil wegen veralteten 
Lieferfahrzeugen des Großmarktes.  
73, 74, 75, 77 Es erfolgt eine gr oßräumige Verkehrsermittlung. Anhand der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Be-
trachtung der Luftschadsto ffe erforderlich ist  
3 E 1 20.07.2015  Die Lärmbelastung wird unerträglich zunehmen. Der Lärm 
ist bereits gegenwärtig unzumutbar . Auc h zunehmend 
durch die Klinik (Krankenwagen, Feuerwehr, Hubschra u-
ber). 
73, 77, 78, 87 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die erneute 
Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung mit der 
Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maß-
nahmen zur Reduzierung. 
3 E 2 20.07.2015 Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in den 
Nachtstunden zunehmen.  
74, 77, 78 siehe 3E1 
3 G 1 20.07.2015 Die Planung wird die Gesundheit der Bewohner belasten. 
Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lunge n-
krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürchten. 
Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtlich der 
Gesundheit der Bewohner erwartet.  
74, 77, 78 Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtung 
umweltbezogener Auswirkungen auf den Mens chen und 
seine Gesundheit.

Aufstellung eines Bebauungsplanes 
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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB  
 
36 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
5.1 20.07.2015 Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus resulti e-
rende Umwelt -, Lärm - und Verkehrsbelastungen sind nicht 
berücksichtigt.  
80 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
Eine Aktualisierung des Ve rkehrsgutachtens und der 
schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 
beauftragt werden. 
 
 
 
6.1 20.07.2015 Die Darbietung der planerischen Inhalte sowie der Result a-
te der gutachterlichen Untersuchungen gegenüber den 
Bürgern ist ausgesprochen dürft ig. 
76, 77 Die Präsentation ist sach - und fachgerecht sowie der 
Abendveranstaltung und dem Verfahrensstand angemes-
sen. 
6.2 20.07.2015 Die Terminierung der Veranstaltung kurz vor den Somme r-
ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an der 
Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist in den 
Sommerferien ist untragbar.  Zeitpläne und Terminierungen 
sind zukünftig zu überdenken. 
75, 76, 81  Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 
22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanverf ah-
ren abzugeben. Dieser Zeitraum ist für eine frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzusehen. Es 
sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenommen 
worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind. Die 
Öffentlichkeit hat die Mög lichkeit zum Entwurf der Bauleit-
pläne erneut Stellungnahmen abzugeben.  
6.5 20.07.2015 Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird kritisch 
gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und nun 
müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die verga n-
genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe 
Entscheidungen zu treffen.  Es wäre wünschenswert 
gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung für 
das Frischezentrum vorgestellt worden wäre.  
75 Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbet ei-
ligung war die Planung ausreichend konkret.  
Zwischenzeitlich ist eine räumlich baulich funktionale 
Machbarkeitsstudie erarbeitet worden.  
6.6 20.07.2015 Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkomm u-
nalen Zusamm enarbeit frühzeitig einzubinden.  Ihre 
Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis g e-
nommen. 
73 Die Nachbargemeinden wurden mehrfach in die Bauleitplan-
verfahren eingebunden. 
7.3 20.07.2015 Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die 
Umsiedlung des Frischezentrums hat, währ end andere 
Projekte mangels Geld nicht  umgesetzt werden können. 
78 Die 20 größten Städte Deutschlands verfügen über Groß-
märkte bzw. Frisch ezentren. Hiervon werden 18 Standorte 
unter kommunaler Be teiligung betrieben. Es handelt sich um

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Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon 
betroffen. 
eine strukturpolitische Investition, die neben Daseinsvorsor-
ge auch eine Mittelstandförderung darstellt.  
(Siehe auch Nr. 7.1 )  
7.6. 20.07.2015 Die Notwendigkeit der geplanten Größe des Frischezen t-
rums wird in Frage  gestellt. Der Online -Handel hat an 
stärkerer Bedeutung gewonnen als damals prognostiziert . 
Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen 
Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept 
werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens, 
verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruktur 
und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märkte in 
dezentraler Lage vorgeschlagen. 
Vorschläge der Bürger wurden nicht berücksichtigt.  DHL 
könnte expandieren und damit die Fläche einnehmen.  
76, 77 Mit der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbeiteten 
baulich, räumlich funktionalen Macbarkeitsstudie liegt ein 
neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor.  
Die DHL-Planung ist mittlerweile aufgegeben worden.  
7.7. 20.07.2015 Die erforderlich en Infrastrukturkosten sind unökonomisch 
und erfordern hohe Zuschüsse, deren Ausmaß nicht 
bekannt ist.  
78 Zur Realisierung des Frischezentrums werden keine 
Zuschüsse gezahlt.  
7.8. 20.07.2015 Die Notwendigkeit des Großmarktumzuges wird infrage 
gestellt, da  „große“ Versorger über 90% des Marktanteiles 
ausmachen und ihre eigenen Warenverteilsysteme 
aufgebaut haben. 
78 Ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmar k-
tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die 
Bürgerinnen und Bürger Köln s. Es bietet eine Plat tform für 
Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhande lbarer 
Preise und Grundlage für die Beschickung von Woche n-
märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahverso rgung. 
8.2 20.07.2015 Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer sol l die 100 
Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Frischezen t-
rum betreiben soll. Die vorgesehene jährliche Bezuschu s-
sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU -Recht. 
Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenzeitlich 
selber betreiben. Es  zeichnet sich ab, dass es zwei 
Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteing e-
sessenen größeren Betriebe und eines für die kleineren 
Betriebe. 
Schätzungen im öffentlichen Sektor sind nicht zuverlässig.  
78 Die Entscheidung zur Betreiberform des Frischezentrums ist 
derzeit noch offen. Die Beratung der Beschlussvorlage 
„Frischezentrum Marsdorf – Betriebswirtschaftliche Mach-
barkeitsstudie“ in den politischen Gremien der Stadt Köln ist 
noch nicht abgeschlossen. Mit der baulichen Konzeption 
liegt jedo ch bereits eine planerische Grundlage für die 
Einleitung der Planungsverfahren des Flächennutzungs - und 
Bebauungsplan vor. Es ist absehbar, dass im Laufe des 
Planungsfortschritts Klarheit zur wir tschaftlichen Betreiber-
form bestehen wird und sich die Planun gen konkretisieren

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Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die 
Betreiberform erheblichen Einfluss auf Größe und Flächen-
zuschnitt hat.  
Eine Bezuschussung von Infrastruktur der Daseinsvorsorge 
stellt kein Verstoß gegen EU -Recht dar, zumal ledigli ch die 
Investitionskosten in die Errichtung des neuen Stan dortes 
die Deckungslücke hervorruft. Der reine Betrieb des 
Frischezentrums benötigt keine Bezuschussung.  
Das Planungskonzept sieht derzeit eine Unterteilung in 
Frischezentrum und frischzentrumaffine  Betriebe vor. Die 
größeren Fruchtlogistikfirmen im Umfeld des heutigen 
Großmarktes werden ihre Standorte vorzugsweise auch in 
Zukunft in das Umfeld des Frischezentrums legen. Hierfür 
sind die Flächen nördlich der Toyota -Alle vorgesehen. 
8.4. 20.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP -Verfahren ist unsinnig, kompliziert 
und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt.  
76, 77 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
8.7. 20.07.2015 Die Wirtschaftlichkeit ist nicht gewährleistet.  73, 74 Die Stellungnahme wird  zur Kenntnis genommen. 
9.1. 20.07.2015 Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der Stadt 
Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der 
Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten.  
Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhein -
Erft-Kreises haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist 
den Gemeinden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm - und 
Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht 
vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastruktur ist 
der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirts chaftliche 
Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll verzichtet 
werden und ein alternativer Standort gefunden werden.  
75 Es ist der gutachterliche Nachweis der Verträglichkeit und 
Vertretbarkeit zu erbringen. 
9.2. 20.07.2015 Von den 15 anfangs betr achteten Standorten sind 11 ohne 
tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der 
weiteren Region fehlt.  
77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden, bei 
der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezogen 
worden sind. Eine Übersicht  der geprüften Standorte und 
der angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den 
jeweiligen Beschlüssen zu entnehmen.

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Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
9.3. 20.07.2015 Das Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschlag 
(300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus. Die 
überplante Fl äche ist doppelt so groß wie die des bisher i-
gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a).  
75 Der Flächenbedarf für das Frischezentrum wurde in der 
betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 
detailliert untersucht: Der errec hnete Bedarf ergibt sic h aus 
einer Ist -Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus 
der Annahme einer z ukünftig verbesserten Flächeneffizienz. 
Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Netto-
mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). D er Warenum-
schlag für den jetzigen  Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ 
Jahr. Eine Fl ächenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare 
Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine 
ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage -Daten 
von Großmärkten in der Regel nicht zentral erfass t werden 
und damit unpräzise sind.  
Das  Verkehrsgutachten basiert auf nachvollziehbaren und 
anerkannten Basisdaten. Eine Aktualisierung des Verkehrs-
gutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden.  
9.4. 20.07.2015 Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knoten punkte die Note 
Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist 
daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht 
geeignet. 
77 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche 
Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am 
Standort Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu 
erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden.  
11.1 20.07.2015 Die vorgetragenen Informationen waren teilweise grob 
fehlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständig. Die 
Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehlerhafte 
Aussagen müssen berichtigt werden.  
75, 76, 78, 81 Die Präsentation mit Informationen und Aussagen waren 
sach- und fachgerecht und der Abendveranstalt ung sowie 
dem Verfahrensstand angemessen.  
11.2 20.07.2015 Planung muss hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den 
Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a-
lyse (IIRA) transparent gemacht werden.  
75, 77, 81 Die Interkommunale Integrierte Rauman alyse (IIRA) 
empfiehlt für den Standort des geplanten Frischzentrums die 
Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel-
maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine informel-
le Planung zur Vorbereitung von FNP -Fortschreibungen 
ohne rechtlich bindend en Charakter. Es steht dem Rat der 
Stadt Köln frei, von den Planungsempfehlungen der IIRA

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Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
abweichende Beschlüsse zu fassen.  
11.3 20.07.2015 Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht kommenden 
Händler für das Frischezentrum verringert, sowie die 
verbliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen 
Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enorme 
Kosten bedeuten. 
76, 77 Die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich funktionale 
Machbarkeitsstudie ist intensiv mit den Händlern (IG 
Großmarkt) abgestimmt und gemeinsam erarbeitet worden.  
11.6 20.07.2015 Die Planung wird abgelehnt und es wird Einspruch eing e-
legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist unüberlegt 
und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das Gebot 
der wirtschaftlichen Haushalt sführung für die Stadt Köln.  
74, 77, 78 Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommunalen 
Selbstverwaltung Kosten.  
11.8 20.07.2015 Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf den 
jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. Diese 
Vorgehensweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete, die 
Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksic h-
tigt und eingebunden werden.  
77 Die Nachbargemeinden sind eingebunden, die Auswirkun-
gen der Planung sind auch auf Flächen außerhalb des 
Plangebietes werden be rücksichtigt.  
 
11.9 20.07.2015 Die Planungen basieren auf nicht mehr aktuellen Anna h-
men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrsko n-
zept und Klima -) Projekte werden nicht berücksichtigt.  
77, 78 Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der aktuellen bauli-
chen Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktualisieren 
sowie weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lassen, 
so dass diese Ergebnisse in die Entwürfe der Bauleitpläne 
einfließen können.  
Eine Aktualisierung Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 
beauftragt werden. 
 
11.10 20.07.2015 Die Interessen aller Bürger müssen von der städtischen 
Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. Es ist 
kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar zur 
Verbesserung der Situation der Bewohner.  
73, 76, 77, 78 Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst 
genommen und in die Abwägung einbezogen.  
11.11 20.07.2015 Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugänglich. Es 
besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von 
Informationen. Zudem gibt es missverständliche Formuli e-
rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass 
städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien.  
75 Der Online Zugang war zum Zeitpunkt der Beteiligung  
gewährleistet.

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Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme Einwender  Stellungnahme der Verwaltung 
(Einschätzung der Stellungnahme) 
11.12 20.07.2015 Die Dringlichkeit für die Begründung z um Beschluss der 
ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen.  
76 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
11.13 20.07.2015 Ein Artenschutzgutachten ist zu erstellen . 80 Eine Artenschutzprüfung wird erstellt.  
Stand 20.09.2021

Beratungsverlauf (2)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 12.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (23)

  • Toyota-Allee
  • Frechener Straße
  • Bonnstraße
  • Ostlandstraße 39
  • Emmy-Noether-Straße
  • Liebigstraße
  • Dürener Straße
  • Bachemer Straße
  • Horbeller Straße
  • Marsdorfer Straße
  • Gleueler Straße 60
  • Venloer Straße
  • Aachener Straße
  • Bonner Straße
  • Salzburger Weg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Militärringstraße
  • Kölner Straße
  • Badische Allee
  • Ringstraße
  • Markt
  • Straße 6
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
3151/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2021
Erstellt
01.09.2021 08:36