3151/2021
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf
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**ALT** Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
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ANLAGE 6 konkretisierte Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 3151/2021 Freigabedatum 22.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf und Bedarfsfeststellungsbeschluss Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 4. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter- suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen. Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt circa 100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln- Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015). Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände- rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin- gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die- 3 se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa- ter Post zugegangen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin- tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad- stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft- schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge- lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange- zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un- geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund- lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. Empfehlung der Verwaltung Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini- gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun- den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische- zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh- lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si- cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu- chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal- belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei- tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi- on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge- henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz. 4 Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we- sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen: 1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände- rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are- als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell- wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen anders als 2011 prognostiziert darstellt: - Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. - An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser- hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei- se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV (siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs- untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit- ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan- fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her- kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota- Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs- /Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie- ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö- rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. Quellen: 1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018 5 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar- keitsstudie). Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin- denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden. Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla- nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. Anlagen Anlage 1 Planungsbereich Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal Anlage 5 Machbarkeitsstudie Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal
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Anlage 4 Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 27.06.2016 9.1.4 Städtebauliches Planungskonzept "Frischezentrum in Köln-Junkersdorf" 2006/2016 Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen und ergänzten Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept ab und bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
***ALT*** Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
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ANLAGE 6 konkretisierte Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 3151/2021 Freigabedatum 22.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf und Bedarfsfeststellungsbeschluss Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 4. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter- suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen. Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt circa 100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln- Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015). Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände- rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin- gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die- 3 se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa- ter Post zugegangen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin- tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad- stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft- schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge- lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange- zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un- geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund- lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. Empfehlung der Verwaltung Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini- gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun- den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische- zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh- lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si- cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu- chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal- belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei- tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi- on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge- henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz. 4 Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we- sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen: 1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände- rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are- als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell- wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen anders als 2011 prognostiziert darstellt: - Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. - An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser- hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei- se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV (siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs- untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit- ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan- fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her- kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota- Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs- /Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie- ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö- rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. Quellen: 1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018 5 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar- keitsstudie). Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin- denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden. Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla- nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. Anlagen Anlage 1 Planungsbereich Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal Anlage 5 Machbarkeitsstudie
Anlage 7
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A N L A G E 7 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 3151/2021 Anlage 6, Stand 01.10.2021 Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; Vorlage 3151/2021 hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf RPA-Nr.: 2021/0714 Eingereichte Kosten 118.250 € netto / 140.717,50 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfung der Unterlagen des Stadtplanungsamtes (-61-) zur Erteilung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses ergab folgende Feststellungen: In Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der Standort Marsdorf für das neu zu errichtende Frischezentrum grundsätzlich als geeignet eingestuft. Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie beabsichtigt -61- eine weitere Verkehrsuntersuchung sowie verschiedene andere Gutachten, u. a. Artenschutz, Grünordnungsplan, schalltechnische Untersuchungen, in Auftrag zu geben. Der erforderliche Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe der Verkehrsuntersuchung soll nun im zuständigen politischen Gremium herbeigeführt werden. Die ursprüngliche Beschlussvorlage (Freigabedatum 22.09.2021) enthielt keine Beschlussformulierungen, die eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes erforderte. Mit der Anlage 6 wird nun ein um die Bedarfsfeststellung ergänzter Beschlussvorschlag eingebracht. Die Honorarkosten für die Verkehrsuntersuchung i. H. von ca. 120.000,- € netto wurden plausibel sowie nachvollziehbar dargestellt und werden der Höhe nach als angemessen erachtet. Die übrigen Gutachten (Gesamtwert 100.000,- € netto) unterschreiten, jedes für sich betrachtet, die in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Wertgrenze zur Einholung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses. Eine tiefergehende Prüfung der Gutachterleistungen erfolgte durch das RPA nicht, zumal hierzu keine detaillierten und damit prüffähigen Honoraraufstellungen vorgelegt wurden. Nach Angaben von -61- werden noch weitere Gutachten und Untersuchungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, im Rahmen einer Bedarfsplanung frühzeitig die notwendigen Gutachter- und Planungsleistungen zu ermitteln, um eine ordnungsgemäße Kostenkontrolle sicherzustellen. Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen, haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Übertragung der Verkehrsuntersuchungen an ein externes Büro sprechen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund mangelnder Kapazitäten und / oder Fachlichkeit eine Erledigung der Aufgaben mit städtischem Personal nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
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ANLAGE 6
ergänzte Beschlussvorlage
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Funk Az
Vorlagen-Nummer
3151/2021
Freigabedatum 22.09.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf;
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf
und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Verkehrsuntersuchung
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3);
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4);
3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit
der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie
Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen;
4. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung einer „Verkehrsuntersuchung Verlagerung Frischezent-
rum“ in Höhe von 118.250,-€ netto (140.720,- € brutto) an;
5. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter-
suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen.
Alternative: Keine
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Verkehrsuntersuchung 118.250 € netto
(140.720 € brutto)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Stand des Verfahrens
Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln-
Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.:
0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in
Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015).
Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände-
rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom
22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin-
gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die-
se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa-
3
ter Post zugegangen.
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das
vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie
die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht:
Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin-
tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar.
Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die
verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel.
Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft-
schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt.
Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt.
Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge-
lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange-
zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich.
Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un-
geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt.
Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund-
lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell.
Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert.
Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert.
Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden.
Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler.
Empfehlung der Verwaltung
Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021
Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines
Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini-
gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch
nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun-
den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird
aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen
Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen
bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische-
zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh-
lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden
Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si-
cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als
Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu-
chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden
Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal-
belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten.
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei-
tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi-
on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge-
henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz.
4
Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we-
sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine
Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen:
1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den
Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals
nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses
Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände-
rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are-
als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem
Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell-
wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen.
2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im
Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den
Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen
anders als 2011 prognostiziert darstellt:
- Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018
über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten.
Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären.
- An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser-
hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben.
3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung
zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei-
se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV
(siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln.
Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs-
untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit-
ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan-
fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu
erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden
Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten.
Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her-
kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich.
Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie
Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen
Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota-
Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu
bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur
Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten.
Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs-
/Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche
Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem
eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie-
ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden.
Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö-
rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden.
Quellen:
1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011
2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018
5
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile
erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine
deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar-
keitsstudie).
Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Lin-
denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das
Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden.
Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des
Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla-
nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage
der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen.
Anlagen
Anlage 1 Planungsbereich
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung
Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal
Anlage 5 Machbarkeitsstudie
Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
Beschlussvorlage Ausschuss (Version Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021)
12236 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 3151/2021 Freigabedatum 22.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt circa 100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln- Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015). Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände- rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin- gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die- 3 se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa- ter Post zugegangen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin- tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad- stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft- schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge- lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange- zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un- geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund- lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. Empfehlung der Verwaltung Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini- gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun- den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische- zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh- lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si- cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu- chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal- belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei- tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi- on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge- henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz. 4 Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we- sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen: 1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände- rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are- als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell- wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen anders als 2011 prognostiziert darstellt: - Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. - An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser- hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei- se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV (siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs- untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit- ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan- fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her- kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota- Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs- /Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie- ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö- rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. Quellen: 1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018 5 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar- keitsstudie). Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin- denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden. Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla- nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. Anlagen Anlage 1 Planungsbereich Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal Anlage 5 Machbarkeitsstudie
Anlage 3 Niederschrift
45810 Zeichen
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
1
Der Oberbürgermeister 14.07.2015
Stadtplanungsamt Frau Seibüchler
61, 61/1 Tel. 0221 221-22867
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 Fax 0221 221-22450
50679 Köln
N I E D E R S C H R I F T
über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen
Bebauungsplanentwurf
Veranstaltungsort: Aula Schulzentrum Weiden
Ostlandstraße 39,
50858 Köln-Weiden
Termin: 22.06.2015
Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 23:45 Uhr
Besucher: ca. 150 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer/innen Vorsitzender:
Frau Blöm er-Frerker, Bezirksbürgermeisterin Lindenthal
Verwaltung:
Frau Berg, Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaf ten
Herr Harzendorf, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik
Frau Müller, Stadtplanungsamt
Frau Klemmt, Stadtplanungsamt
Herr Funk, Stadtplanungsamt
Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt
Frau Lamberty, Stadtplanungsamt
Externe
Herr Sökeland, Firma Accon
Herr Malik, Firma PTV Group
Herr Oedinger, Firma DU Diederichs
Niederschrift:
F rau Seibüchler, Stadtplanungsamt
Anlage 3
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
2
Frau Blömer-Frerker , begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podi-
um vor. Sie weist darauf hin, dass Herr Höing, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen
und Verkehr, wegen Krankheit verhindert ist und durch Frau Müller, Leiterin des Stadtpla-
nungsamtes, vertreten wird. Sie erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung
der Wortmeldezettel.
Sie bemerkt, dass der heutige Termin nicht der Wunschtermin der Bezirksvertretung ist. Die
Bezirksvertretung habe darum gebeten, die Veranstaltung nach den Sommerferien zu termi-
nieren.
Aus der Bürgerschaft folgen zustimmende Einwände und Aufforderungen zur Vertagung
bzw. Wiederholung an einen Termin nach den Sommerferien.
Frau Müller erläutert, dass eine Terminverschiebung nicht möglich ist. Der Stadtentwick-
lungsausschuss als zuständiges Gremium hat entschieden, dass die Veranstaltung vor den
Sommerferien durchgeführt werden soll. Sie weist aber auch darauf hin, dass es sich um die
allererste Beteiligungsveranstaltung im formellen Verfahren zur Schaffung von Planungs-
recht für ein Frischezentrum in Marsdorf handelt. Im Weiteren erläutert sie den Ablauf der
Bauleitplanverfahren.
Frau Berg begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert die bisherigen Schritte zur
Entwicklung der Konzepte für das Frischezentrum (Alternativstandortprüfung, Standortent-
scheidung, gutachterliche Untersuchungen) und weist darauf hin, dass die Verwaltung den
Auftrag der Politik, ein Frischezentrum in Marsdorf zu realisieren, bestmöglich umsetzen
muss.
Es gibt verschiedene Grundsatzbeschlüsse, die die Verlagerung des Frischezentrums vor-
geben. Derzeit ist der Großmarkt in Raderberg. Die Gebäude dort befinden sich in einem
nicht zeitgemäßen und stark modernisierungsbedürftigen Zustand; die umliegenden Straßen
sind überlastet und die enge Umrandung durch Wohnbebauung sprechen gegen eine Erhal-
tung des Standortes.
2007 gab es zwei Ratsbeschlüsse, in denen zum einen die Verlagerung des Großmarktes
und zum anderen Marsdorf als neuer Standort beschlossen wurden. Gründe für den Standort
Marsdorf sind die sehr gute Verkehrsanbindung (Autobahnanbindung), keine Wohngebiete in
unmittelbarer Nachbarschaft, ausreichende Fläche in städtischem Eigentum und Flächenka-
pazität, die die Ansiedlung frischemarkt-affiner Betriebe in der Nähe ermöglichen.
2009 gab es einen Ratsbeschluss zur Untersuchung von Verkehr und Wirtschaftlichkeit.
2011 wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Aus allen Untersuchungen ergab sich, dass der
Standort Marsdorf verkehrstechnisch tragbar ist. Im Anschluss wurde vom Büro DU Die-
derichs eine bauliche Konzeption erstellt um die Machbarkeit aus emissionstechnischer Sicht
am Standort nachzuweisen. Zudem wurde eine betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie
erstellt, die auch die Bedarfssituation differenziert untersuchte.
Ergebnis der vorgenannten Studien ist, dass ein Frischezentrum gebraucht wird, da es ein
wichtiger Bestandteil in der Nahversorgung der Stadt und Region ist. Wochenmärkte, Gast-
ronomien und Kleinmärkte werden mit frischen Waren bestückt, so dass im gewissen Sinne
der Veedel-Charakter erhalten bleiben kann.
Frau Klemmt erläutert die konzeptionelle Planung. Der Rat hat den Standort Marsdorf für
das geplante Frischezentrum beschlossen und somit den Auftrag an die Verwaltung erteilt,
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung – zunächst die Änderung des Flä-
chennutzungsplanes - vorzubereiten. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist überwiegend
landwirtschaftliche Fläche, aber auch Gewerbefläche und Grünfläche aus. Dem gegenüber-
gestellt wird der Änderungsplan, dessen Entstehen auf umfangreichen Untersuchungen und
Recherchen basiert. Dieser ist wie folgt vorgesehen:
Die für das Frischezentrum erforderlichen Flächen in einer Größe von 15,6 ha werden süd-
lich der Toyota-Allee als Sondergebiet (SO) Frischezentrum dargestellt. Nördlich der Toyota-
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Allee zwischen Emmy-Noether-Straße und A1 werden die Flächen für Frischezentrum-affine
Betriebe als Sondergebiet (SO) Frischezentrum-affine Betriebe dargestellt. Die angrenzende
Fläche östlich der Emmy-Noether-Straße und westlich der bestehenden gewerblichen Bau-
flächen – heute als gewerblicher Parkplatz genutzt, im Flächennutzungsplan als Grünfläche
dargestellt – wird im Sinne einer topographischen Berichtigung ebenfalls als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Die Fläche zwischen der südöstlichen Grenze des Sondergebiets (SO)
Frischezentrum und der Rheinischen Allee wird im Sinne einer Arrondierung als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Die heute als gewerbliche Bauflächen im wirksamen Flächennut-
zungsplan dargestellten Flächen entfallen in der bisherigen Form. Die südlich der Fläche
Sondergebiet (SO) Frischezentrum gelegenen Flächen werden als Grünflächen dargestellt
und ermöglichen damit, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen eingriffsnah realisie-
ren zu können.
Herr Funk erläutert den bestehenden Bebauungsplan im Vergleich zu dem geplanten. An-
hand eines Planes wird erläutert, wo die Erschließungsstraße entlang laufen, wie , orientiert
am emissionsoptimalen h-förmigen Bau eines Frischezentrums, sie Flächenzuschnitte für
das Frischezentrum sowie die frischezentrum-affinen Betriebe sind.
Herr Malik , PTV Group, stellt das Verkehrsgutachten vor, das für den Kölner Westen in die-
sem Zusammenhang erstellt wurde. Hierfür wurde im Zeitraum 2010 bis 2011 das Verkehrs-
aufkommen beobachtet. Es wurden Straßen aller Art (Wohnstraßen, Autobahnen etc.) ein-
bezogen und auch Absprachen mit den Nachbargemeinden getroffen. Aufgrund dieser Er-
kenntnisse war eine Prognose für die Zukunft zu erstellen. Dabei wurden weitere geplante
Vorhaben, aber auch die bereits begonnenen bzw. beschlossenen Baumaßnahmen (Ausbau
von Straßenkreuzungen, Autobahnkreuze, etc.) einbezogen. In Frankfurt wurde 2004 ein
Frischezentrum eröffnet, das in seinen Ausmaßen den hiesigen Gegebenheiten entspricht.
Die dort gemachten Erfahrungswerte wurden in die Untersuchung als Annahmen einbezo-
gen. Hier ist zu erwähnen, dass der durch das Frischezentrum verursachte Verkehr überwie-
gend in den Nachtstunden zunimmt und somit den normalen Berufsverkehr nicht tangiert.
Fazit ist, dass sich die prognostizierten Mehrbelastungen im Rahmen halten und durch den
Ausbau von Verkehrsknotenpunkten und Steuerung der Lichtsignalanlagen weiter einge-
grenzt werden können.
Herr Sökeland , erläutert die erstellten Lärmgutachten. Hier wurde zum einen der Gewerbe-
lärm untersucht, der von dem geplanten Frischezentrum ausgehen wird und zum anderen
der zu erwartende Verkehrslärm. Zur Beurteilung wurden Immissionspunkte definiert, an
denen die Werte gemessen werden. Die gemäß rechtlichen Vorgaben zulässigen Werte dür-
fen nicht überschritten werden.
Zur Eingrenzung der Lärmbelastung wurde die geplante Bauweise optimiert. Die h-förmige
Bauform ermöglicht es, dass die Ladebereiche zu den Wohngebieten hin abgewandt sind.
Zudem werden die LKW-Stellplätze in den abgewandten Bereichen angesiedelt. Darüber
hinaus ist vorzusehen, dass elektrische Anschlüsse für den Kühlungsbetrieb auf den LKW’s
bestehen, die wesentlich leiser arbeiten als die LKWs selber. Die Lärmbelastung durch den
Verkehr kann gemindert werden, in dem Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. LKW-
Fahrverbote auf einzelnen Straßenzügen auferlegt werden. Die Immissionswerte müssen
fortlaufend kontrolliert werden.
Frau Blömer-Frerker eröffnet die Diskussion.
N.N. 1 stellt in Frage, dass ein Frischezentrum nötig ist. Er bezieht sich auf die gemachten
Ausführungen und zweifelt diese an, da es genügend Frischezentren gibt (Rewe, Edeka). Er
sieht es als Verschwendung von Steuergeldern an. Als Beispiel erwähnt er den Schlachthof
an der Liebigstraße, der seinerzeit errichtet wurde. Mittlerweile stehen die Räume leer. Falls
man ein Frischzentrum dennoch für nötig erachten sollte, sollte sich ein mutiger und risiko-
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
4
freudiger Investor finden. Es muss nicht alles mit staatlicher Subvention erfolgen. Politisch
Verantwortliche sollten nach privaten Lösungen suchen; sie würden sie auch finden.
N.N. 2 macht klar, dass die Politik zwar die Entscheidungen trifft, aber die Verwaltung die
Vorlage bietet. Die Vorlage für diese Maßnahme wurde von Frau Bergs Vorgänger einge-
bracht, wobei von 15 untersuchten Standorten elf gestrichen wurden und vier übrig blieben.
Eine Begründung für diese Auswahl wurde nicht gegeben. Marsdorf war unter den vier ver-
bleibenden Standorten. Hintergründe wurden der Bevölkerung nicht in korrekter Form wei-
tergegeben und Zahlen wurden beschönigt. Bei Betrachtung der Umsatz-Tonnen im Verhält-
nis zu den beschäftigten Mitarbeitern bisher in Raderberg und zukünftig am ggf. neuen
Standort Marsdorf müsste eine Wirtschaftsdezernentin hellhörig werden, da dies in keinem
Verhältnis steht.
Es wurde gefordert, bei der Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszugehen,
was nicht erfolgt ist.
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde ausgesagt, dass ein Frischezentrum im Umfeld
komplett fehle. In Bornheim, ca. 15 km entfernt, gibt es jedoch genau so einen Betrieb, wie
er jetzt hier geplant ist. Der Markt in Bornheim finanziert sich aufgrund der Gründung einer
Erzeugergenossenschaft zu 100 % selbst. Wie konnte dies außer Betracht gelassen wer-
den? Die Notwendigkeit für ein weiteres Frischezentrum ist daher nicht gegeben.
Bei dem Lärmschutzgutachten wurden die Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Ar-
beitszeiten sind nachts von 1 Uhr bis morgens 9 Uhr; während dieser Zeit scheppern die
Paletten, fallen Sachen auf den Boden und fahren die LKWs an. Er ist selber Lieferant eines
Großmarktes und weiß, was es bedeutet. Dies alles wurde nicht berücksichtigt. Davon je-
doch sind die Anwohner unmittelbar betroffen. Es müssten erhebliche geräuschreduzierende
Maßnahmen ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt werden können. Die
schlechten Gutachten werden passend gemacht, bevor sie der Bevölkerung präsentiert wer-
den.
Er beschäftigt sich seit sieben Jahren hobbymäßig mit der Planung, da er den Bau verhin-
dern möchte. Die Darbietung gegenüber dem Bürger am heutigen Abend bezeichnet er als
ausgesprochen dürftig. Zu befürchten ist, dass ein Hochleistungszentrum entstehen wird mit
Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und man wird
Straßen (Bachemer Straße), die durch den Grüngürtel führen, ausbauen müssen.
Es wird ein Hinweis auf ein Gutachten „Klimawandel – gerechte Metropole Köln“ gegeben,
in dem auf Klimaauswirkungen hingewiesen wird. Grünstreifen wurden zum Klimaschutzge-
biet erklärt und Dächer wurden begrünt, um erforderliche Klimaqualitäten zu erhalten. Dem
wird hiermit massiv entgegen gesteuert. Dies sollte doch mit in Betracht gezogen werden.
Frau Berg erwähnt, dass sie jederzeit Rede und Antwort steht, aber bei vielen Veranstaltun-
gen zum Frischezentrum im Vorfeld unerwünscht war. Heute geht es um die Bauleitplanung.
Die Stadtverwaltung muss das Stadtgebiet als Ganzes sehen und in der Innenstadt besteht
die Absicht, im Umfeld des noch bestehenden Großmarktes den Grüngürtel zu erweitert.
Heute Abend wurde die Präsentation bewusst knapp gehalten, aber sie steht gerne an ande-
rer Stelle für weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Herr Harzendorf weist darauf hin, dass er bereits auf verschiedenen Veranstaltungen zu
dieser Thematik war, womit die Wichtigkeit der Sache hervorgehoben wird.
Er verweist darauf hin, dass es unzweckmäßig ist, dass die LKWs bis fast an die Innenstadt
heran fahren. Daraus ergibt sich für ein künftiges Frischezentrum ein Standort in der Nähe
des Autobahnringes. Im Weiteren unterstreicht er, dass die angewandten Zahlen und der
Vergleich mit dem Frischezentrum Frankfurt plausibel sind. Ansonsten weist er auf die Um-
fänglichkeit der vorliegenden Gutachten hin.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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N.N.3 hat sich darüber informiert, wann die Auffahrt von der Bonnstraße auf die A4 gebaut
wird. Ihr wurde die Auskunft erteilt, dass das Planfeststellungsverfahren läuft. Mit ggf. vorlie-
genden Einwänden dauert es bis zu fünf Jahren bis das Verfahren abgeschlossen werden
kann. Die Zeit für den Bau der Straße beträgt dann wahrscheinlich noch mal zwei Jahre.
Während dieser Zeit läuft der Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Köln-West.
All das wurde nicht berücksichtigt.
Herr Harzendorf bringt ein, dass genau das in das Verkehrs-Gutachten eingeflossen ist und
auch weiterhin einfließen wird.
N.N. 4 wohnt seit 1974 am Autobahnkreuz Köln-West. Trotz verschiedener Maßnahmen ein-
schließlich Übertunnelung der Autobahn im Kreuz gibt es lärmtechnisch keine Entlastung.
Für andere Projekte (Bundesgartenschau in Köln, Umsiedelung des Botanischen Gartens
nach Marsdorf) hat die Stadt kein Geld. Warum jetzt auf einmal für die Umsiedelung des
Frischezentrums? Im Kölner Westen sind alle Straßen einschließlich Autobahnen täglich
verstopft. Die Zählungen für die Gutachten müssen in den Weihnachtsferien stattgefunden
haben, da sie nicht die Alltagssituation wiederspiegeln. Tempolimits werden eh nicht einge-
halten. Keiner denkt an Kinder, da in den überlasteten Straßenzügen Schulen und Kinder-
gärten angesiedelt sind. Er droht eine Klage an.
N.N. 5 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, weist auf Informationsmaterial auf deren
Internetseite hin. Es wird bestätigt, dass es einen Ratsbeschluss zur Verlagerung des Groß-
marktes gibt, in dem die Fläche jedoch für die Durchführung einer Bundesgartenschau vor-
gesehen wurde. Durch die nun geplante Maßnahme „Parkstadt Süd“ werden jedoch Freiflä-
chen zerstört.
Die Umsiedelung des Großmarktes aus Raderberg soll erfolgen, da dort die Straßen überlas-
tet sind, und die Bevölkerung geschützt werden soll. Die Anwohner im Bereich Marsdorf
möchten auch geschützt werden, da die Straßen ebenfalls überlastet sind.
Es wird angemerkt, dass die Hälfte der Anwohner nächste Woche in Urlaub fährt und keine
Zeit hat, sich noch mit dieser umfassenden Thematik zu beschäftigen.
Die Verkehrsanbindung kann nicht als sehr gut bezeichnet werden. Schneller Zugang zur
Autobahn ist ein Witz, da eine Kreuzung als Linksabbieger von der Horbeller Straße passiert
werden muss und „Links abbiegen“ ist nie schnell möglich. Weiterhin führt der Weg zur Au-
tobahn über die Bonnstraße, die wird jedoch im Gutachten als nicht mehr ausbaufähig be-
zeichnet. Bei dem Verkehrsgutachten wurden die Marsdorfer Straße und der Salzburgerweg
nicht berücksichtigt; wahrscheinlich, weil es hier keine Lösung gibt. Die Bürgerinterssenge-
meinschaft Junkersdorf hat seinerzeit gegen den Ausbau Marsorfer Straße geklagt. Laut
Gerichtsurteil sollte die dort befindliche Ampel so geschaltete werden, dass nur fünf Fahr-
zeuge durchgelassen werden. Dieses Gerichtsurteil wurde nie umgesetzt. Als Grund habe
Herr Harzendorf angegeben, dass sich der Verkehr dann bis auf die Autobahn zurück stauen
würde.
Hinweis auf den Vergleich mit dem Frankfurter Frischezentrum: dieses liegt zum einen weit
außerhalb der Stadt und wird zum anderen ausschließlich über Autobahnen erschlossen.
Somit kann der Vergleich nicht befürwortet werden.
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan Toyota Allee eingegangenen Verpflichtungen (z.B.
niveaufreie Querung der Bahntrasse im Zuge der Horbeller Straße) wurden bis heute nicht
umgesetzt. Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Interessengemeinschaft, auf die verwie-
sen wird. Hier wird auch auf die Ausgleichsmaßnahmen in Form von Begrünung hingewie-
sen. Eine Antwort auf die Frage, wo die Begrünungsmaßnahmen stattgefunden haben, hat
Herr Höing bis heute nicht gegeben.
Man sollte sich mit dem Bau des Frischezentrums auf die Fläche beschränken, die bereits
heute als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und nicht weitere hochwertige Bodenflächen zer-
stören. Die vorhandene Fläche würde ausreichen.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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N.N. 6 , Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, weist darauf hin, dass
die Bezirksregierung sich richtigerweise gegen die Einrichtung von Großparkplätzen an der
Autobahn ausgesprochen hat, da dadurch wertvoller Boden vernichtet wird. Wo ist die Be-
zirksregierung jetzt?
Das Gelände ist von Landschaftsschutzgebieten eingerahmt. Hier wird hervorgehoben, dass
der Zugang über Bonnstraße und Bachemer Straße auf das Gelände erfolgen muss. Die
Bachemer Straße gehört in diesem Bereich zum Landschaftsschutzgebiet. Ein Ausbau der
Bachemer Straße wird auf gar keinen Fall hingenommen. Ggf. müssen Gerichte Einschrän-
kungen auferlegen.
Der Abfluss des Verkehrs vom Frischezentrum wird über Dürener Straße und Bachmer Stra-
ße erfolgen, was die dortigen chaotischen Verkehrsverhältnisse verstärken wird.
N.N. 7 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, schließt sich ihren Vorrednern zunächst
an.
Ihre Einschätzung ist, dass wichtige Informationen von der Verwaltung zurückgehalten wer-
den. Der Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Woche vor Beginn der Sommerferien
und die Antwort-Frist in den Ferien wird erneut als untragbar bezeichnet.
An allen Messpunkten für Luftschadstoffe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz NRW werden grenzwertige oder darüber liegende Werte ermittelt. Dies macht
sich bereits durch gesundheitliche Probleme bei Kindern bemerkbar. Diese Messwerte wer-
den jedoch bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen
öffentlich zugängig sind. Eine Messstation in der umweltbelasteten Wohngegend wurde ab-
gebaut, was in ihren Augen nur vorsätzlich geschehen kann.
Für die Lärmbelastung gilt das gleiche. Auch hier werden Grenzwerte gemessen, die in den
Vorträgen nicht berücksichtigt wurden. Und dies, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, Be-
lästigungen für die Bürger einzuschränken.
Es wurde von der Verwaltung bisher dargestellt, dass das Gebiet überwiegend als Gewerbe-
gebiet ausgewiesen ist. Anhand der Pläne stellt sich jedoch heraus, dass nur ein kleiner Teil
des geplanten Areals als Gewerbegebiet bezeichnet ist.
In einer aufwendigen, gemeinsamen Analyse der Städte Köln, Frechen und Hürth wurde
genau dieses Gebiet als Klima-Puffer-Zone gekennzeichnet. Über diese Gebiete wird drin-
gend benötigte Kaltluft aus der Ville ins Stadtgebiet transportiert. 2002 hat die Firma Accon
in einem Gutachten auf eben diese Winde hingewiesen. Das aktuelle Gutachten widerspricht
dem von 2002.
Die erwarteten Informationen werden in dieser Veranstaltung nicht gegeben und die Darstel-
lungen u.a. die Abwicklung des anfallenden Verkehrs ist nicht nachvollziehbar.
Vorschlag ist, die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu beobachten ungeachtet
jeglicher Gutachten.
Um eine weitere Stellungnahme zu der Luftbelastung wird gebeten.
Frau Müller erläutert das weitere Vorgehen und macht deutlich, dass sich die formalen Bau-
leitplanverfahren am Beginn befinden. Es wird keine weitere frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung geben. Aufgabe der Verwaltung ist es, die hier gemachten Einwände und Vorträge und
auch die Anmerkungen, die in nächster Zeit schriftlich eingehen werden, fachlich zu bewer-
ten und an die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung weiterzugeben. Sie werden
bei den Beschlüssen zu den Bauleitplanungen berücksichtigt. Im nächsten Beteiligungs-
schritt folgt die Offenlage zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplanentwurf. Dazu bedarf
es aber zunächst eines Bebauungsplans.
Frau Berg erwähnt, dass der Ratsbeschluss aus 2007 nicht allein darauf abzielte, eine Bun-
desgartenschau auszurichten, sondern auf die Situation in Raderberg abstellte. Zur Ver-
kehrssituation verweist sie auf die Ausführungen von Herrn Harzendorf. Ihre Aufgabe war zu
prüfen, ob Köln ein Frischezentrum benötigt und dazu gab es eine Markt- und Bedarfsanaly-
se. Dann war das bauliche Konzept zu erstellen und zu untersuchen, in welcher Form es
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
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betrieben werden soll. Der Vergleich zu dem Frischezentrum in Frankfurt wurde im Rahmen
der Markt- und Bedarfsanalyse lediglich in Bezug auf die Größe, nicht auf die Verkehrssitua-
tion angestellt. Die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen werden bei der Be-
schlussfassung berücksichtigt.
Herr Harzendorf erläutert anhand eines Planes, wie der Verkehrsabfluss vom Frischezent-
rum zu erwarten ist. Hierbei wurden alle planbaren Einflüsse berücksichtigt.
Es gibt zum einen die Zuführung der Güter mit großen LKW’s und zum anderen den Abfluss
der Waren in den Nahbereich oder auch weiter entfernt. Die Verkehrsballung findet im unmit-
telbaren Bereich des Frischezentrums statt. Je weiter entfernt vom Frischezentrum desto
geringer die Verkehrsbelastung.
Die Belastungen halten sich in Grenzen; es gibt im Bereich Gleuelerstraße. Aber auch im
Bereich Salzburgerweg / Stadion Verkehrsverdichtungen, für die eine Lösung durch Lärm-
schutz gefunden werden muss.
In der Kernlage von Junkersdorf wird sich der zusätzliche Verkehr nicht auswirken.
N.N.8 wirft ein, dass nicht geklärt ist, wer das Frischezentrum betreiben soll. Zudem ist das
Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht nachvollziehbar; es verstößt gegen das EU-Recht . Es wird
eine hohe jährliche Bezuschussung erforderlich werden.
Mittlerweile wollen einige Händler das Frischezentrum selber betreiben. Es zeichnet sich ab,
dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteingesessenen größeren
Betriebe und eines für die kleineren Betriebe.
Zusammenfassende Frage: Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 Mio
Euro bezahlen.
Frau Berg erwidert, dass kein Betrag von 100 Mio Euro im Raum steht. Die Händler wollen
das Frischezentrum nicht selber betreiben, sondern die Räumlichkeiten zur Verfügung ge-
stellt bekommen. Die Ausführungen sind teilweise unrichtig. Entgegen der Behauptung wur-
den Händler-Informationsveranstaltungen geführt. Es handelt sich bei den Händlern jedoch
um keine homogene Gruppe. Es geht um die Händler, die auf ein Frischezentrum angewie-
sen sind.
Der Betrieb des Frischezentrums ist kostendeckend.
Ein Vorschlag der Verwaltung ist, dass ein privater Partner das Frischezentrum plant und
baut und den technischen Betrieb übernimmt. Die Stadt bleibt Besitzerin der Halle und des
Grundstückes und betreibt die Marktverwaltung. Dieser Vorschlag muss von den beteiligten
Gremien des Rates beschlossen werden. Es ist noch kein Beschluss getroffen worden, da
der Wirtschaftsausschuss vertagt wurde.
Die bauliche Konzeption von DU Diederichs wurde unter Berücksichtigung der Markt- und
Bedarfsanalyse angepasst, in dem das Gebiet verkleinert wurde. Dies zeigt, dass die be-
triebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie Einfluss genommen hat.
Herr Oedinger , erläutert, dass Frankfurt aufgrund vergleichbarer Umschlagsmenge als Bei-
spiel herangezogen werden kann. Andere Städte sind außen vor. Hamburg hat z.B. aufgrund
der Anlandung von großen Schiffen einen viel größeren Umschlag und München bedient
gesamt Osteuropa. Beide Städte sind daher nicht als Maßstab heranzuziehen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht von der
Firma DU Diederichs stammt. DU erstellte ein Gutachten zur emissionsoptimierten Baukon-
zeption auf den gegebenen Grundstücksflächen.
Auch bei einer subventionsfreien Lösung wird für die Errichtung eines Frischezentrums eine
bestimmte Fläche auf einem Stadtgebiet benötigt, so dass die Fläche anderweitig nicht mehr
zur Verfügung stehen kann.
Zur Verlagerung auf andere Verkehrsmittel als den Straßenverkehr wird erwähnt, dass bei
einer großflächigen Auslagerung ggf. mehr über Flugverkehr abgewickelt werden muss.
Dann würden weitere Wege und erhöhter Fluglärm entstehen. Bremen hat 2002 einen
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Großmarkt mit Bahnanschluss errichtet. Da der Transport frischer Güter gar nicht mehr über
die Schiene abgewickelt wird, wird dieser neue Bahnhof nicht genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch in Frankfurt eine Ortschaft in der Nähe des Frische-
zentrums ist und auch da Umweltprobleme diskutiert wurden.
N.N. 9 merkt an, dass Frau Berg eine Baugenehmigung für DHL direkt neben der Firma Bol-
der erteilt hat. Der Bebauungsplan erlaubt keine Spedition und plötzlich wird die Ansiedlung
von DHL genehmigt.
Es wird erwartet, dass Zahlen von diesem Verteilzentrum in den Verkehrsuntersuchungen
eingebracht werden, da es wahrscheinlich schneller kommen wird als das Frischezentrum.
Auch hierdurch werden Lärm und Verkehr beeinträchtigt; beides sehr wichtige Faktoren für
die Lebensqualität.
Frau Berg stellt richtig, dass sie keine Baugenehmigung erteilen kann; die erteilt Herr Höing.
Eine Ansiedlung der DHL wird mit der Auflage genehmigt, dass weder Verkehrs- noch Lärm-
belastung entstehen. Hier gibt es aber noch Diskussionen diese Auflage betreffend, die noch
nicht abgeschlossen sind.
N.N.10, Geschäftsführer der Firma Bolder Arzneimittel, erwähnt, dass der Verkehrsbereich
Rheinische Alle / Horbeller Straße als kritisch angesehen wurde; hier aber die Firma Bolder
angesiedelt ist und DHL angesiedelt werden soll. Als Firma zur Herstellung von Arzneimitteln
ist sie auf gute Luft angewiesen und jetzt soll diese Speditionsfirma in unmittelbarer Nach-
barschaft angesiedelt werden. Es handelt sich um ein Familienunternehmen, welches seit 90
Jahren in Köln ansässig ist. Mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung erfolgte seinerzeit
eine Umsiedelung aus Raderberg, Nachbarschaft des bisherigen Großmarktes, an den
Standort Marsdorf. Die Firma hat sich seither sehr gut weiter entwickelt. Die Firma ersucht
auf verschiedenste Weise um Gehör, da die geplante Neuansiedlung existensgefährdend
scheint. Erschreckend wird empfunden, dass die Hilferufe nicht erhört werden.
Frau Müller ergänzt auf die Aussage, dass der Bebauungsplan keine Speditionen zulasse,
dass der Bebauungsplan Zonierungen mit unterschiedlichen Abstandsklassen aufzeigt. Das
Verfahren der Baugenehmigung sieht vor, dass bei Nachweis der schall- und verkehrstech-
nischen Leistungsfähigkeit ein Anspruch auf Genehmigung besteht. Hierüber ist noch nicht
entschieden. Wenn die Vorgaben nachweislich eingehalten werden, wird die Genehmigung
erteilt werden.
Frau Blömer-Frerker zitiert in diesem Zusammenhang einen Brief aus der vorigen Woche,
den sie an Herrn Höing gerichtet hat:
„Der Bezirksvertretung Lindenthal ist in ihrer Sitzung am 08.06.2015 nicht mitgeteilt wor-
den, dass Ihre Fachverwaltung nach der Bewertung des Lärm- und Verkehrsgutachtens
bezüglich der möglichen Ansiedlung von DHL in Marsdorf entschieden hat, dass einer
Baugenehmigung nichts im Wege steht. Gegen diese Entscheidung legen wir unser Veto
aus folgenden Gründen ein:
1. Beschluss der Bezirksvertretung vom 15.09.2014,
2. der Bezirksvertretung Lindenthal sind die Gutachten sobald wie möglich nach Fertig-
stellung vorzulegen,
3. die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, keine Baugenehmigung für
das fragliche Grundstück zu erteilen, bevor die Bezirksvertretung Stellung zu den Gutach-
ten genommen hat,
4. die Verwaltung wird aufgefordert zu erklären, wie sie die von ihr unterstützte Erweite-
rung der benachbarten Firma Bolder mit der geplanten DHL-Ansiedlung in Einklang brin-
gen will.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Eine weitreichende Änderung des Bebauungsplanes (keine Spedition) kann ohne die Be-
teiligung der Politik nicht durchgeführt werden. Aus den genannten Gründen bitten wir Sie
eindringlich, dass keine Entscheidungen ohne Mitwirken der Bezirksvertretung Lindenthal
getroffen werden.
Ich hoffe, dass eine kommunalaufsichtsrechtliche oder gerichtliche Klärung der unterlas-
senen Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal nicht notwendig sein wird.
Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.“
N.N.11 sagt, dass ein Grüngürtel in Raderberg erkauft wird mit der Aufgabe vom Grüngürtel
in Marsdorf.
Weiterhin hätte sie gerne einen Vergleich des Verkehrsaufkommens in 2007 und heute, um
die Entwicklung des Verkehrs auch ohne Frischezentrum betrachten zu können.
Frau Blömer-Frerker erläutert auf Zwischenruf nochmals den bisherigen Ablauf des Verfah-
rens.
Frau Müller verlängert die Frist zur Stellungnahme um zwei Wochen bis zum 17.07.2015.
Die heute gemachten Anregungen werden aufgenommen und brauchen nicht noch mal
schriftlich eingebracht werden.
N.N. 12 , Bezirksvertretung Lindenthal;
Frau Blömer-Frerker unterbricht, da vereinbart ist, dass Politiker an Bürgerbeteiligungen
generell nur anwesend sind und den Bürgern zuhören; sich ansonsten aber zurückhalten.
N.N. 12 erhält dennoch kurz das Wort: sie bittet erneut darum, dass die Bürgerbeteiligung
nach den Ferien fortgesetzt wird. Zudem möchte sie wissen, wie der Lärmschutz an der
Gleueler Straße optimiert werden soll.
N.N. 13 ist landwirtschaftlicher Betriebsleiter und davon betroffen, dass durch den Bau des
Frischezentrums landwirtschaftliche Fläche wegfällt. Er stellt zudem die Frage in den Raum,
wie frische Produkte zur Belieferung des Frischezentrums erzeugt werden sollen, wenn die
Anbauflächen zerstört werden. Nicht außer Acht zu lassen ist die dortige hervorragende Bo-
dengüte.
N.N. 14 , Verkehrsclub Deutschland VCD, erwähnt, dass Gut Horbell im Lärmgutachten als
Mischgebiet eingestuft wurde. Die Frage ist, welche Richtwerte in diesem Gebiet gelten wür-
den, wenn es als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wäre.
Die Gutachten sind plausibel. Aus den aktuellen Schilderungen der Faktoren Luft, Lärm und
Verkehr wird aber ersichtlich, dass Steigerungen der Belastungen nicht mehr zulässig sind,
so dass auch die Ansiedlung eines Frischezentrums bzw. zusätzlich DHL nicht möglich ist.
Als Schlussfolgerung sollten Planungen angedacht werden, die das Verkehrsaufkommen
mindern und nicht erhöhen.
N.N. 15 ist Anwohner in Frechen-Bachem und erklärt, dass bereits von 1 ½ Jahren eine Bür-
gerbeteiligung in Hürth stattgefunden hat. Zudem sind Gutachten durch die Stadt Frechen
und den Erftkreis erstellt worden. Sind diese Ergebnisse innerhalb der Stadt Köln weiter
transportiert und berücksichtigt worden?
Gutachten zu den Kosten werden vermisst. Es werden immense Kosten auf die Städte und
auch die Steuerzahler zukommen, was hier nicht angesprochen wurde. Machbarkeitsstudien
und Gutachten werden erstellt, aber der wichtigste Aspekt, die Kosten, werden nicht disku-
tiert.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
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Frau Müller merkt hierzu an, dass es sich bei dieser Veranstaltung um die erste im Rahmen
der Bauleitplanverfahren in der Verantwortung der Stadt Köln und Planungshoheit handelt..
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden im weiteren Verfahren Gesprä-
che zu Nachbargemeinden gesucht und Anregungen aufgenommen. Formal werden diese
nach der Sommerpause im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
eingebunden.
Sie betont, dass die Veranstaltung heute mit dem Planrecht befasst ist; es geht nicht um die
Frage der Wirtschaftlichkeit eines Frischezentrums.
In heutigem Stadium werden alle Anregungen aufgenommen und im Rahmen des Verfah-
rens dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
N.N. 16 übt Kritik am zeitlichen Ablauf des gesamten Verfahrens. 2007 ist die Angelegenheit
initiiert worden und bis zum Jahr 2015 ist nichts weiter passiert. Heute findet man plötzlich
Begründungen der Dringlichkeit für bestimmte Termine, was natürlich beim Bürger nicht
nachvollziehbar ist und gewisse Erbitterung hervorruft. Um Fristen einzuhalten wird jetzt un-
ter gewissem Zeitdruck gearbeitet, weil die vergangenen acht Jahre nicht genutzt wurden,
um in Ruhe Entscheidungen zu treffen.
Zudem ist er der Meinung, dass die Gutachten Lärm und Verkehr nicht synchronisiert sind.
Herr Malik nimmt sofort Stellung, in dem er gesteht, dass in Marsdorf bereits jetzt eine ge-
wisse verkehrliche Belastung besteht und diese auch in der Prognose bis 2025 erhöht wird;
die Ansiedelung des Frischezentrums wird aber durch die dargestellten Maßnahmen zur
Steuerung nicht zum Kollaps führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsgutachten im Internet abrufbar ist. Dort ist
auch zu erkennen, dass in Junkersdorf einige Straßen deutlich entlastet werden.
Die Synchronisierung zwischen verkehrs- und schalltechnischer Untersuchung erfolgt zu
einem späteren Zeitpunkt; bisher ging es lediglich darum, Fakten aufzuzeigen.
N.N. 16 wiederholt, dass noch eine Menge Arbeit bevor steht. Er hätte sich dahingehend
gewünscht, dass mehr Arbeit im Vorfeld geleistet worden wäre, um dem Bürger eine konkre-
tere Vorstellung präsentieren zu können. Zudem hätte die verstrichene Zeit besser genutzt
werden können.
Herr Harzendorf weist darauf hin, dass im Rahmen des Verkehrsgutachtens bereits eine
Vielzahl an Veranstaltungen stattgefunden hat. Zudem sind Absprachen mit den Nachbar-
gemeinden erfolgt. Es gibt sogar ein im Auftrag des Erftkreises erstelltes Gutachten, welches
das hier erstellte Gutachten als plausibel einstuft.
N.N. 17 wohnt in Frechen und glaubt, dass die Planung für Köln sicherlich gut ist, aber die
Nachbarstädte belastet werden. Prognosen sind eh immer schwierig und für Betroffene nicht
nachvollziehbar. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten die Nachbarge-
meinden frühzeitig eingebunden werden.
N.N. 18 greift nochmals den Vergleich zum Frischezentrum Frankfurt auf. Es wurde ja er-
wähnt, dass größenmäßig ein Vergleich möglich ist, verkehrstechnisch jedoch nicht. Ein gu-
tes Autobahnnetz und der Flughafen liegen in Frankfurt in unmittelbarer Nähe. Die Händ-
lerstruktur in Frankfurt ist eine andere; dort ist die Tonnage verkleinert worden. Hier wird die
Fläche verkleinert, obwohl die Händler damit nicht einverstanden sind, müssen sie damit
leben. Die ausgeführten Verkehrssituationen werden in Frage gestellt, da der An- und Ablie-
ferverkehr sehr wohl mit dem Berufsverkehr kollidiert, so dass der Verkehrsinfarkt vorpro-
grammiert ist.
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N.N. 19 ist nicht mehr im Saal. Er schreibt, er habe kein Vertrauen in flankierende voraus-
schauende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. Sprinter.
N.N. 20 , Ortsvorsteher von Stotzheim / Sielsdorf ergreift das Wort.
Er gibt an, dass Kontakt zwischen Köln und Hürth bzw. Frechen besteht: Herr Borjans war
bereits in beiden Stadträten und das Verkehrsgutachten wurde in Frechen vorgestellt. Fakt
jedoch ist, dass die Stellungnahme nicht nachvollzogen werden konnte. Durch den Rhein-
Erft-Kreis veranlasst wurde dieses Gutachten überprüft. Als Ergebnis kam heraus, dass es
nicht so widerspruchslos ist wie es hier dargestellt wurde. Es sind noch Lücken und Fragen
offen, die perspektivisch nicht deutlich erklärt worden sind.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht so wie sie hier dargestellt wurde. In den drei
Nachbargemeinden /-kreisen werden derzeit Resolutionen gegen die vorgelegte Planung
erstellt.
Vor zwei bis drei Jahren hat er sich dafür eingesetzt, dass diese Flächen von Sielsdorf und
Stotzheim zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurden. Es wurde Alleen aufgebaut zur bes-
seren klimatischen Situation.
Der 2004 aufgestellte Bebauungsplan passte nicht und wurde jetzt passend gemacht und
das zu Lasten der umliegenden Bürger, auch auf Kölner Stadtgebiet. Anliegen der Bürger
werden nicht erhört. Es wird zu einer namentlichen Abstimmung im Stadtrat geraten. Sofern
der 2004 aufgestellte Bebauungsplan nicht bestehen bleibt, wird es zu Klagen kommen.
Herr Harzendorf bestätigt, dass er im Umland auf Veranstaltungen war und diese auch im-
mer kontrovers verlaufen sind, was aber auch am Thema liegt. Er bestätigt auch, dass das
Verkehrsgutachten dort intensiv erstellt und begleitet wurde, und die dort geäußerten Wün-
sche berücksichtigt wurden. Somit scheint das Verkehrsgutachten bis hier her schon plausi-
bel. Es ist jedoch nicht ausreichend, da weitere Planungen bevorstehen, was aber auch in
der derzeitigen Planungsphase normal ist. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen, die
auch kritisch sein können.
Frau Müller erläutert auf Anfrage, dass Anmerkungen sowohl für den Flächennutzungsplan
als auch für den Bebauungsplan gültig sein können, wenn dies entsprechend vermerkt wird.
Maßgeblich ist das, was kenntlich gemacht wurde.
N.N. 21 merkt an, dass derzeit auf der Gleueler Straße 60,4 Dezibel Lärmbelastung gemes-
sen werden. Zukünftig sind 64 Dezibel zu erwarten, was oberhalb jeder vorgegebenen Gren-
ze liegt. Was wird einem Anwohner geraten zu tun?
Herr Harzendorf verweist auf die bereits dargestellten Ausführungen. Es gibt Messwerte mit
Obergrenzen, die eingehalten werden müssen. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende
Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Herr Sökeland bestätigt, dass zu prüfen ist, ob die Werte gesundheitsgefährdend oder
–verträglich sind. Wie Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms aussehen können, ist zu
prüfen. Schallschutzwände sind hier ggf. auch zu thematisieren.
N.N. 22 ist nicht mehr anwesend. Er fragt, ist der Landesbetrieb Straßen bzw. Straßen NRW
beteiligt worden, möglicher Rückstau auf Abfahrten u. BAB, reicht hier die Aufstellfläche der
Abfahren?
N.N. 23 stimmt den Vorrednern zu. Er stellt die von Herrn Harzendorf vorgestellten Gutach-
ten in Frage und behauptet, dass teilweise falsch referiert wurde. Aus einem Seminar hat er
erkannt, dass es falsch ist, sich auf Gutachten zu stützen bei gleichzeitiger Ignoranz von
Bauchgefühlen.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
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Inwieweit berücksichtigt das Lärmgutachten für den Frischemarkt auch das bei der DHL?
Wurden saisonale Schwankungen bei der DHL berücksichtigt?
Herr Sökeland nimmt Stellung. DHL ist dahingehend berücksichtigt, dass auf die Daten des
Verkehrsgutachtens zurückgegriffen wurde und verweist auf seine bisherigen Ausführungen.
Sämtliche Werte sind Durchschnittswerte, so dass saisonale Schwankungen verankert sind,
aber nicht explizit aufgeführt werden.
Herr Malik erläutert, dass bei Erstellung des Verkehrsgutachtens noch nicht klar war, dass
DHL sich dort ansiedeln möchte. Es wurden jedoch zu erwartende Verkehrs-Prognosen für
Gewerbegebiete berücksichtigt.
N.N. 24 , Frage ist schon beantwortet.
N.N. 25 ist nicht mehr anwesend und fragt schriftlich: Wird auch Lichtemission berücksich-
tigt? Wie wird erhöhter Durchgangsverkehr Richtung Frechen auf der Toyota-Allee / Bache-
mer Straße verhindert? Wie ist die Straßenbahnquerung im Verkehrsgutachten berücksich-
tigt? Gibt es Lärmimmissionsberechnungen westlich der Bonnstraße in Frechen (=Bachem)?
N.N. 26 ist nicht mehr anwesend und fragt, welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung ge-
plant sind?
N.N.27 ist Anwohnerin in Frechen-Bachem und weist nochmals darauf hin, dass es sich im
geplanten Gebiet um Boden mit hoher Güteklasse handelt. Mit der geplanten Neuversiege-
lung geht eine Klimagefährdung einher. Es muss bedacht werden, dass die Gefahr besteht,
dass das Klima im Sommer unerträglich wird.
Für Frechener Anwohner wird eine Fahrradtrasse nach Köln, die im Grünen liegt, zerstört. .
Die Summe aller heute Abend geäußerten Bedenken muss berücksichtigt werden. In ihren
Augen gibt es nichts, was für eine Ansiedlung des Frischezentrums in Marsdorf spricht.
Frau Müller bestätigt nochmals, dass die Frist für weitere Einwände bis 17.07.2015 verlän-
gert wird. Sie weist darauf hin, dass die hier gemachten Anmerkungen aufgenommen wer-
den und eine zusätzliche schriftliche Eingabe nicht erfolgen muss. Ergänzungen können
selbstverständlich eingereicht werden.
Auf die Frage, wo der Bebauungsplan ausliegt, wird angefügt, dass es zwei Verfahren gibt;
zum einen die Änderung des Flächennutzungsplanes und zum zweiten die Aufstellung des
Bebauungsplanes. Heute erfolgt der erste Beteiligungsschritt zu diesem formellen Verfahren
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Der Be-
bauungsplan ist derzeit noch nicht komplett ausgearbeitet. Die eingehenden Anregungen
und Stellungnahmen werden bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und der
FNP-Änderung berücksichtigt. Auch die Thematik der Eingriffs-/Ausgleichsregelungen ist für
den Bebauungsplan noch differenziert auszuarbeiten. Im nächsten Beteiligungsschritt erfolgt
die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beider Pläne.
Frau Blömer-Frerker bedankt sich für die angeregte Diskussion und das Ausharren zu so
später Stunde. Sie bedankt sich auch bei allen organisatorisch Beteiligten und schließt die
Veranstaltung um 23:45 Uhr.
Frau Blömer-Frerker Frau Seibüchler
(Bezirksbürgermeisterin) (Schriftführerin)
***ALT**Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
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ANLAGE 6 konkretisierte Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 3151/2021 Freigabedatum 22.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf und Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Verkehrsuntersuchung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. 4. erkennt den Bedarf für die Erarbeitung einer "Verkehrsuntersuchung Verlagerung Frischezent- rum" in Höhe von 118.250,- € (140.720,-€ brutto) an; 5. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte für das Vergabeverfahren "Verkehrsunter- suchung Verlagerung Frischezentrum" einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen. Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt circa 100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln- Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015). Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände- rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin- gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die- 3 se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa- ter Post zugegangen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin- tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad- stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft- schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge- lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange- zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un- geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund- lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. Empfehlung der Verwaltung Begründung für die Erforderlichkeit zur Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini- gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun- den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische- zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh- lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si- cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu- chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal- belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei- tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi- on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge- henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz. 4 Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we- sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen die eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen: 1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände- rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are- als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell- wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen anders als 2011 prognostiziert darstellt: - Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. - An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser- hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei- se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV (siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs- untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit- ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan- fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her- kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota- Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs- /Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie- ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö- rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. Quellen: 1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018 5 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar- keitsstudie). Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann den Beschluss der Bezirksvertretung Lin- denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden. Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla- nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den Beschlussvorschlag auf der Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. Anlagen Anlage 1 Planungsbereich Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal Anlage 5 Machbarkeitsstudie Anlage 6 konkretisierte Beschlussvorlage
Anlage 8
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A N L A G E 8
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 stellte die Fraktion Bündnis 90/die
Grünen folgende Fragen an die Verwaltung mit der Bitte um Stellungnahme beziehungsweise
weiteren Ausführungen.
Vorlagen 3277/2021 und 3151/2021
hier: Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt ausschließlich in der Beschlussvorlage
"Bebauungsplan-Entwurf", Session-Nummer 3151/2021, bezieht sich inhaltlich aber
selbstverständlich auch auf die oben genannte Beschlussvorlage Flächennutzungsplan-
Änderung, Session-Nr. 3277/2021 .
Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom
28.10.2021
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung zu folgenden Fragen um
Stellungnahme bzw. weiteren Ausführungen:
1. Wie wurde der ausgewiesene Flächenbedarf des Fri schezentrums ermittelt? Welche
Parameter wurden dabei berücksichtigt (Anzahl Händler, Anzahl Stellplätze,
Rangierfläche, Lagerfläche, etc.?
2. Ist die ausgewiesene Fläche für das Frischezentr um im Sinne eines wirtschaftlichen
Betriebes tatsächlich nötig oder käme auch eine kleine Fläche in Betracht? Käme mit
einer entsprechenden Umplanung auch die Fläche nördlich der Toyota-Allee für das
Frischezentrum in Betracht?
3. Wie definiert die Verwaltung Frischezentrum-affi ne Betriebe?
4. Welche konkreten Bedarfe für die Ansiedlung "FZ- affiner" Betriebe gibt es= Welche
Dienstleistungen sind insofern "FZ-affin", dass sie dem Betrieb des Frischezentrums
förderlich sind und dem Ziel der zentralen Nahrungsmittelversorgung Kölns dienlich sind?
Welche Betriebe müssen für einen effizienten Betrieb in räumlicher Nähe angesiedelt
werden?
5. Ab welcher Größe des Frischezentrums (inkl. "FZ- affine" Betriebe) besteht die
Möglichkeit der (Teil-) Verlagerung des FC auf das Gebiet? Wie groß müsste das
Frischezentrum sein, damit sowohl Frischezentrum und die FC-Trainingsplätze auf dem
Änderungsbereich des FNP Platz hätten?
6. Welche Auswirkungen hätten eine gleichzeitige An siedelung des Frischezentrums (in
angepasster Größe) und des FC-Trainingsgeländes auf die Lärm- und
Verkehrsbelastung?
7. Welchen Zeitplan legt die Verwaltung in Bezug au f die Erstellung weiterer Gutachten zu
Klima, Lärm und Verkehr zugrunde?
8. Verkehrswende bedeutet auch eine Verlagerung der Logistik auf die Schiene. Um das
Frischezentrum aktiv auf die Logistiktransformation vorzubereiten, bietet sich der
Standort nördlich der Toyota-Allee zur KVB-Strecke an. Die kleinere Grundfläche könnte
durch den geringen Bedarf an Fläche zum Anfahren, Rangieren, Laden und Parken
kompensiert werden. Hat die Verwaltung diese Option geprüft?
9. Wie verträgt sich die Planung des Frischezentrums mit der Planung des Radschnellwegs
Köln-Frechen entlang der Toyota-Allee?
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Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1. Der ausgewiesene Flächenbedarf beträgt derzeit ca. 15 ha für das Frischezentrum südlich
der Toyota-Allee und ca. 10 ha nördlich der Toyota-Allee für affine Betriebe und wurde
2020/2021 im Rahmen eines Workshops unter Beteiligung der Verwaltung, der IG-
Großmarkt und eines beauftragten Architektenbüros ermittelt. Maßgebliche Faktoren waren
hier die Anforderungen der umzugsbereiten Unternehmen sowie die baulich-räumliche
Machbarkeit des Frischezentrums auf der avisierten Fläche. Nach einer Umfrage der IHK
aus dem Jahr 2018 sind rund 70 Unternehmen bereit, vom Großmarkt in Raderberg in das
Frischezentrum in Marsdorf umzuziehen.
Die Gesamtfläche wurde dabei mit den Parametern
- Anzahl der Unternehmen,
- Art der Unternehmen,
- Anzahl und Art der Verkehrsbewegungen,
- benötigte Anzahl und Art der Lagerflächen,
- Größe der Büro- und Verkaufsflächen
ermittelt.
Alle Annahmen legen die derzeit genutzten Flächen in Raderberg zu Grunde, schneiden
diese flächeneffizient zu und geben, wo nötig, Raum für Wachstum des Gesamtkomplexes
Frischezentrum.
Im Ergebnis entstand eine baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie, die am
28.10.2021 im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt wurde (abrufbar unter
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=840897&type=do ).
Auf dieser Basis steht somit eine Planungsvariante für das Frischezentrum zur Verfügung.
Die Machbarkeitsstudie ist als Grundlagenarbeit zu sehen, welche die
Rahmenbedingungen der avisierten Fläche berücksichtigt und auf dieser Grundlage die
Optionen für eine Realisierung – auch in verschiedenen Bauphasen und Ausbaustufen –
aufzeigt.
Zu 2. Die zukünftige Ausrichtung des Frischezentrums berücksichtigt über das bereits abgebildete
Sortiment hinaus die Einbindung von Anbietern mit Bio-Sortiment sowie eine Stärkung des
regional erzeugten Angebots. Ersteres macht zur Zertifizierung u.a. eine eindeutige bauliche
Trennung der Distributions-, Lager- und Verkaufsflächen unabdingbar.
Der wirtschaftlich sinnvolle Betrieb eines Frischezentrums lässt sich nur in einer gewissen
Mindestgröße realisieren. Je mehr Unternehmen die gemeinsamen Flächen nutzen, desto
geringer sind die Kosten für Einzelne. Gerade die kleinen und mittelständischen
Unternehmen, die den Kern des Großmarktgeschäftes bilden, sind auf die gemeinsam
genutzten Ressourcen angewiesen, um wirtschaftlich handlungsfähig bleiben zu können.
Bezogen auf den Gesamtkomplex Frischezentrum bedeutet dies, dass
1. alle Unternehmen, die derzeit auf dem Großmarkt im Sinne der Marktsatzung tätig sind,
eine Möglichkeit erhalten sollen, in das Frischezentrum umzuziehen,
2. diese umzugswilligen Unternehmen die Anfangsbele gung des Frischezentrums bilden
und
3. ein Frischezentrum durch die Bildung eines Clust ers weitere Unternehmen aus der
Region und darüber hinaus anziehen wird.
Die derzeit vorliegenden Annahmen zum Flächenbedarf für das Frischezentrum fußen auf
diversen durch die Verwaltung beauftragten Untersuchungen zu Wirtschaftlichkeit und
Konkurrenzfähigkeit eines Frischezentrums in Köln.
Grundsätzlich erscheint zwar eine baulich-räumliche Reduzierung des Frischezentrums
möglich, gleichwohl ist aber eine gewisse Mindestgröße für eine wirtschaftliche und
Feldfunktion
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funktionale Umsetzung zwingend geboten. Um flexibel reagieren zu können, schlägt die
Verwaltung die bauabschnittsweise Realisierung des Projekts vor.
Zu 3. Die Funktionalität von Großmärkten wie auch des neuen Frischezentrums ist unmittelbar von
der Angliederung gewisser Betriebe abhängig, die technische, logistische und
systemunterstützende Funktionen für den einzelnen Betrieb aber auch den gesamten
Betriebskomplex erfüllen (sog. affine Betriebe).
Die nachfolgende Aufzählung gibt einen Überblick über denkbare Arten affiner Betriebe,
ohne dabei abschließend oder vollständig zu sein:
a. Speditionen und Logistikunternehmen
b. Agenturleistungen für Warenim- und Export
c. Ver- und Entsorgungsbetriebe
d. Vertrieb und Wartung von Kassen, Waagen und Abre chnungssystemen
e. Vertrieb von Verpackungsmaterialien
f. Vertrieb und Wartung von Heizungs- und Klimatech nik
g. Servicepunkte für Flurförderfahrzeuge und Nutzfa hrzeuge
h. Versorgungspunkte für die Mitarbeitenden
Zu 4. Affine Betriebe existieren nicht ausschließlich aufgrund ihrer Anbindung an ein
Frischezentrum, gleichwohl können sie dort einen großen Teil ihres Kundenstammes haben.
Die exemplarisch aufgelisteten Waren und Dienstleistungen sind auch auf größere
Entfernung beziehbar, die Dichte an Bedarfen auf dem Gelände eines Frischezentrums ist
jedoch besonders hoch und lässt es im Sinne des Erhalts der Funktionalität des
Gesamtsystems notwendig erscheinen, eine schnelle Erreichbarkeit zu ermöglichen.
Insbesondere die Hauptbetriebszeiten eines Frischezentrums (i.d.R. von Mitternacht bis in
die Morgenstunden) lassen eine Abhängigkeit von Dienstleistern, die diese Betriebszeiten
nicht bedienen nur bedingt realisierbar erscheinen.
Das Frischezentrum und die affinen Betriebe bilden ein Cluster, das organisatorisch,
wirtschaftlich und sozioökonomisch miteinander verbunden und aufeinander angewiesen ist.
Zu 5. Aufgrund einer möglichen Mehrfachbelegung von Trainingsflächen durch Profis, Jugend und
Damenmannschaften am heutigen Standort kann die Verwaltung keine genauen
Größenangaben für Flächen der (Teil-) Verlagerung der Jugendabteilung nennen, da weder
die Zahl der Fußballfelder (Groß- oder Kleinspielfelder) noch die erforderlichen weiteren
Trainings- oder sonstigen Flächen, die ausschließlich von der Jugend genutzt werden oder
von der Jugend mitgenutzt werden, der Verwaltung durch den 1. FC Köln benannt worden
sind. Eine seriöse Beurteilung des Flächenbedarfes kann nur mit Hilfe eines Flächen – und
Funktionbedarfes für eine (Teil-) Verlagerung durch den 1.FC Köln erfolgen. Gleiches gilt für
die Beantwortung der Frage ab welcher Größe des Frischezentrums eine (Teil-) Verlagerung
des Trainingsgeländes des 1. FC Kölns möglich ist.
Zu 6. Eine Gegenüberstellung der avisierten Flächen für das Frischezentrum mit der möglichen
Realisierung von Fußball-Trainingsplätzen in Marsdorf stellt aus derzeitiger Sicht ein Risiko
für die Realisierung des Projekts Frischezentrum dar und würde diese erneut verzögern. Die
Vorbereitungen für die Planrechtschaffung und Umsetzung des Frischezentrums ist auch auf
Grund des Ratsbeschlusses aus Mai 2021 in vollem Gange. Die Fachverwaltung geht derzeit
davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Lärmkontingente bereits durch das in der
Vorlage dargestellte Frischezentrum nahezu ausgeschöpft werden würden (Sondernutzung
der vorgeschlagenen Fläche im 24h-Betrieb). Die Belastungen durch zusätzlichen Verkehr
und Lärm können seriös auf Grundlage der nach dem Vorgabenbeschluss zu erstellenden
Gutachten beziffert und bewertet werden.
Zu 7. Der Zeit-Maßnahmenplan für das Frischzentrum (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
sieht die Beauftragung der umweltfachlichen Gutachten bis Ende 2021 vor.
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Die Durchführung der Untersuchungen erfolgt im Laufe des Jahres 2022. Erste Ergebnisse
der umweltfachlichen Gutachten in Bezug auf die Planung des Frischzentrums liegen
voraussichtlich im III. Quartal 2022 vor.
Eine etwaige Berücksichtigung von Fußballtrainingsplätzen im derzeitigen Plangebiet des
Frischzentrums haben Auswirkungen auf die Anforderungsprofile der Gutachten. Alle
müssen entsprechend angepasst und/oder neu ausgeschrieben werden. Dies hat Einfluss
auf den Zeit-Maßnahmenplan und das notwendige Budget.
Zudem müssen im ersten Schritt die Flächen-und Funktionsbedarfe für eine (Teil-)
Verlagerung des 1.FC Köln vorliegen. (siehe Beantwortung der Frage 5)
Zu 8. Am bestehenden Großmarkt sowie am geplanten Frischezentrum werden überwiegend
Produkte umgeschlagen, die eine hohe Saisonalität und preisliche Volatilität aufweisen. Die
Produkte stammen aus den unterschiedlichen europäischen Anbau- und
Produktionsregionen bzw. werden über die sogenannten ZARA-Häfen (Zeebrugge,
Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) importiert.
Der Einkauf der Waren erfolgt durch die überwiegend mittelständischen Händler (tlw. über
Zwischenhändler) in Lkw-affinen Mengen. An die mehrheitlich zeitkritischen Transporte
werden zudem besondere Anforderungen gestellt, bspw. Kühlung.
Die Bündelung dieser Wareneingänge zu Bahn-affinen Mengen (durchschnittliche Güterzüge
haben 25 bis 30 Güterwaggons, ersetzen somit mindestens 25 Lkw) ist aufgrund der oben
genannten Bedingungen mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die Etablierung
neuer Bahn-affiner Mengen bedarf neben der erforderlichen Markteintrittsmenge zudem
bahntauglichen Equipments Container/kranbare Trailer. Aufgrund des Einkaufs von Trassen
und der Miete von entsprechendem Bahnequipment (Lok, Waggonmaterial) ist außerdem
eine hohe Planbarkeit und Regelmäßigkeit der Verkehre notwendig (wie beispielsweise der
Niehl-Hürth-Bahnshuttle oder der AWB-Bahnshuttle).
Die Stadtverwaltung begrüßt alle Bestrebungen, die Logistik des Frischezentrums nachhaltig
zu gestalten, die Verlagerung auf die Schiene lässt sich auch über die bestehenden
Terminals Hafen Niehl, Niehl-Nord und Eifeltor abwickeln. Dort bietet sich für die
Unternehmen die Möglichkeit von bestehenden Angeboten zu profitieren ohne dass die o. g.
Menge von 25 Lkw zwischen Quelle und Ziel Marsdorf erreicht werden muss.
Das vorgeschlagene Grundstück nördlich der Toyota-Allee weist in Ost-West-Richtung eine
Länge von rund 380 m auf, zu den Gleisanlagen besteht ein leichtes Gefälle mit Böschung.
Aufgrund der erforderlichen begleitenden Infrastruktur für Ladegleise (Weichen,
Signalanlagen etc.) sowie der räumlichen Nähe zum Bahnübergang Badische Allee bzw. der
Stadtbahnhaltestelle Haus Vorst ist eine bauliche Lösung für kleine Güterzüge (< 300 m),
wenn überhaupt möglich, nur mit erheblichen Kosten und Flächenverlusten für übrige
Nutzungen verbunden. Der zusätzliche Flächenbedarf für ein Verladegleis kann allerdings
nicht durch mögliche Einsparungen bei den weiterhin erforderlichen Rangierflächen an den
Ladetoren kompensiert werden.
Entsprechende Überlegungen hat die Verwaltung bereits im Vorfeld geprüft und aufgrund der
oben genannten Gründe verworfen.
Zu 9. Der Radschnellweg ist im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zu berücksichtigen. Es sind
dabei auch die Wechselwirkungen zwischen dem Areal nördlich der Toyota-Allee und dem
Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnellwegs Frechen-Köln
genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen bzw. mit konkreten Maßnahmen
zu beplanen.
Anlage 5 Machbarkeitsstudie
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BAULICH-RÄUMLICHE UND FUNKTIONALE MACHBARKEITSSTUDIE FRISCHEZENTRUM KÖLN-MARSDORF STAND 26.03.2021 Im Auftrag der Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft - Stadtplanungsamt Anlage 5 I. Einleitung II. Ausgangslage III. Konzept IV. Erläuterungen zur Machbarkeit V. Fazit VI. Ausblick 26.03.2021 ÜBERSICHT Der Rat der Stadt Köln hat 2007 beschlossen, den Großmarkt vom bestehenden Standort in Köln-Raderberg nach Köln-Marsdorf zu verlagern. Nach verschiedenen Untersuchungen und der im Auftrag der Stadt Köln durchgeführten gutachterlichen Befragung der Betriebe am heutigen Großmarkt, hat der Rat der Stadt Köln den Standort Marsdorf mit der besten Eignung ausgewählt und beschlossen. Diese Standortentscheidung begründet sich wie folgt: • Das Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. • Die Ertüchtigung des Straßenverkehrsnetzes ist mit einem vertretbaren Aufwand möglich, die verkehrlichen Voraussetzungen als gut zu bezeichnen. • Die Nutzung wird aus Umweltaspekten nicht abgelehnt. • Wenige Anwohner in unmittelbarer Entfernung zum Gelände, daher ist mit geringen Belastungen durch Emissionen eines Frischezentrums zu rechnen. • Von den verschiedenen Alternativstandorten ist es die Wunschlage der Händler. • Es bestehen Expansionsmöglichkeiten. Über die Fläche für ein Frischezentrum hinaus sollen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsfläche des Frischezentrums Ansiedlungsmöglichkeiten für solche Betriebe, die einem Frischezentrum nahestehen, geschaffen werden. Des Weiteren hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln 2015 den Einleitungsbeschluss zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Zeitgleich hat der Stadtentwicklungsausschuss ebenso die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Diese gemeinsame Öffentlichkeits- beteiligung der beiden Bauleitplanverfahren fand in Form einer Abendveranstaltung im Juni 2015 unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Auf Grundlage dieser oben genannten politischen Entscheidungen und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von durchgeführten Beteiligungsschritten der Dienststellen wurde seitens der IG Großmarkt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Köln im Rahmen einer Workshopreihe eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die im Folgenden tiefergehend erläutert wird. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie dient der Verwaltung im Grundsatz zur Vorbereitung des Vorgabenbeschlusses für den Bebauungsplan und der Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie aller darauffolgenden Arbeiten und Beschlüsse. Ebenso stellt die Machbarkeitsstudie die Grundlage zur Findung eines Betreiberkonzeptes/Betriebskonzeptes sowie ein Positions- papier für die Investorensuche dar. EINLEITUNG 26.03.2021 - 1 - 191. Änderung des Flächennutzungsplanes Stand: Einleitungsbeschluss 26.03.2021 AUSGANGSLAGE – PLANUNGSRECHT Rechtsgültiger Bebauungsplan 6042/06 „Toyota-Allee“ - 2 - Die Fläche • umfasst entsprechend der 191. FNP- Änderung circa 14,5 ha • grenzt an ein bestehendes Gewerbe- gebiet • liegt in relativer Nähe zu den Autobahnen A4 und A1 • liegt in relativer Ferne zu den nächstgelegenen Wohnsiedlungsbereichen • befindet sich in städtischem Eigentum • weist ein nördlich angrenzendes städtisches Grundstück für frische- zentrumsaffine Nutzungen auf Die städtebaulichen Vorgaben • Schutz von Wohnsiedlungsbereichen durch die Bebauungskonzeption • effektive Nutzung des Grundstückes • Notwendigkeit einer zentralen Haupt- erschließung • wenig belastende äußere Erschließung und Anbindung • Berücksichtigung von Umweltaspekten • Entwurf einer städtebaulich und landschaftsraumverträglichen Konzeption Die nutzungsspezifischen Vorgaben • modulare Erweiterungsfähigkeit inner- halb einer vorgeplanten Gesamtkonzeption (Endausbau) • Optimierung der internen Verkehrs- ströme durch Entflechtung • kurze Wege für Kunden • flexible Aufteilung der Flächen und Handelseinheiten • Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Anlage • zentral zu organisierende technische und nutzungsspezifische Infrastruktur, Service und unterstützende Funktionen • zentrale überdachte, wetter- unabhängige Verkaufsfläche • energetische und ökologische Optimierung • Wunsch der Händler 26.03.2021 AUSGANGSLAGE – DIE STÄDTEBAULICHEN RAHMENBEDINGUNGEN - 3 - 26.03.2021 AUSGANGSLAGE – GRUNDSTÜCKSGRENZEN Darstellung der Bauflächen für ein Frischezentrum nach Einleitungsbeschluss der 191. Flächennutzungsplan-Änderung in rot und Grenzen zwischen Grünfläche und Landwirtschaftsfläche nach rechtsgültigem Bebauungsplan mit begrenzenden Anbauverbotszonen und erforderlichen Abständen durch Hochspannungsleitungen. - 4 - KONZEPT – ÜBERSICHT DER FINALEN PLANUNGSVARIANTEN 26.03.2021 Entscheidungsgründe für Präferenzvariante 04 1. Die ringförmige Bebauung schirmt die Wohn- siedlungsbereiche, u. a. Köln-Junkersdorf und Hürth-Sielsdorf insbesondere vor Lärm ab. 2. Eine zentrale (Haupt)- Erschließung kann gut umgesetzt werden. 3. Innerhalb der Fläche kann der Verkehr flächen- optimiert erfolgen. 4. Die Anordnung erlaubt ein geplantes Wachsen entlang vordefinierter Verkehrsflächen. 5. Die Anlage kann entlang einer zentralen Halle modular errichtet werden. - 5 - 26.03.2021 KONZEPT – LAGE- UND FUNKTIONSPLAN PRÄFERENZVARIANTE 04 - 6 - 26.03.2021 KONZEPT – DETAILSCHNITT - 7 - 26.03.2021 KONZEPT – GESAMTSCHNITTE - 8 - 26.03.2021 KONZEPT – VERKEHRSFUNKTIONALE INNERE ERSCHLIESSUNG - 9 - 1. Städtebauliche Rahmenbedingungen (1) Wohnsiedlungsbereiche sollen möglichst wenig belastet werden, dies soll in der Bebauungskonzeption berücksichtigt werden (2) eine zentrale (Haupt)-Erschließung der Anlage ist notwendig (Zugangskontrolle, Marktmanagement, zentrale Dienste, etc.) (3) verkehrliche Belastung innerhalb und außerhalb der Fläche möglichst gering halten (4) eine effektive Ausnutzung der Fläche ist anzustreben (5) Erweiterung der Anlage innerhalb einer vorgeplanten Gesamtkonzeption soll möglich sein (6) die flexible Aufteilung der Flächen ist notwendig 2. Nutzung (1) Optimierung des internen Verkehrsflusses (2) Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Anlage (Vermeidung von “Wildwuchs“, unkontrollierter Entsorgung, Umgehung von zentralen Diensten, etc.) (3) möglichst zentral zu organisierende, technische und nutzungsspezifische Infrastruktur,Service und unterstützende Funktionen (4) Schaffung flexibel aufteilbarer Handelseinheiten (5) zentrale, überdachte, wetterunabhängige Verkaufsfläche (6) kurze Wege für Kunden (7) energetische und ökologische Optimierung 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 10 - 3. Struktur der Bebauung und Erschließung Die Entwicklung einer baulichen Konzeption entstand unter Berücksichtigung der Funktionsabläufe der Händler und erfolgte in mehreren Workshops durch die Mitwirkung der IG Großmarkt sowie der Verwaltung. Daraus wurden verschiedene Ansätze entwickelt, aus denen schließlich die aus Sicht der Händler optimierte Gebäudestruktur entstand. Folgende wesentliche Konzeptanforderungen seien genannt: (1) Anordnung der zentralen Dienste in/um ein 7-geschossiges “Signal“-Gebäude am Haupteingang (siehe 4.) (2) Einzäunung der Fläche und Zugang/Ausgang über eine zentrale Pförtnerei, davor Puffer-Fläche für Andienung, Kurzzeit-Parken und Eingangskontrolle (3) Entsorgungszentrum in Eingangs-/Ausgangsnähe (4) zentrales Konsolidierungs-/Logistikzentrum und Verteillager (5) Schwerverkehr nur im Bereich Nord um Zentrallager (6) zentraler „Kreisverkehr“ zur Verteilung des Verkehrsflusses innerhalb der Fläche unmittelbar hinter der Pforte (7) ringförmige Anordnung der Bauung um eine zentrale Fläche auch für den ruhenden Verkehr (Kunden-Parken) (8) Ring als baulicher Schallschutz (9) Bebauung als modulares System mit aussteifenden „Ecken“,diese können Service- und Sanitärbereiche aufnehmen (10) Technik als Tiefgeschoss unter der Bebauung, zusammengefasst an einer Stelle, vom Schwerverkehr erreichbar (11) Zugang von der zentralen Freifläche (u.a. Kunden-Parken) in die Halle ebenerdig (12) Wachstum auf dem Grundstück durch Weiterbau des Ringes (13) Ring mit durchgehender, zentraler Verkaufshalle und beidseitig angeordneten Händlerflächen (Boxen). Diese sind über Achsraster in unterschiedlicher Größe teilbar/zusammenlegbar 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 11 - (14) Galerieebene über den Boxen als Bürofläche (intern aus den Boxen erreichbar) mit durchgehendem OG-Flur (2. RW) und nach außen führenden, eingeschobenen Fluchttreppen (15) nur Händlerverkehr (bis max. 7,5 to) auf „äußerer“ Ringstraße, diese abgesenkt zur Schaffung von Andocktoren, außenseitig eingefasst mit „Stützwand“ und angezogenem Gelände (passiver Schallschutz) (16) Befahrung in der Halle NUR mit E-Fahrzeugen, kein Kundenverkehr in die Halle (17) PV-Anlage, Dachbegrünung Gesamtfläche, ggf. nutzbar für Händler (18) zentrale Halle erhöht gegenüber den Boxen (Belichtung, Belüftung) (19) Zusätzlicher Nebeneingang Südost nur für Händler mit Zugangsberechtigung, kein Kunden- oder Lieferverkehr über diesen Zugang 4. Zentrale Dienste Das Gebäude in der Nähe des Eingangsbereiches kann als höheres Bauwerk ein architektonisches (Merk-) Zeichen für den Ort der zentralen Lebensmittelversorgung des Großraums Köln werden. Folgende beispielhafte Funktionen könnten dort angeordnet werden: (1) Besprechungsräume (2) Marktamt (3) Gesundheitsamt (4) Zoll (5) TÜV (6) Dienste und Service für LKW-Fahrer (7) Sicherheitsdienst/Zugangskontrolle (8) Besprechungsräume 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 12 - 5. Technische Infrastruktur Sie ist in starkem Maße abhängig vom Nutzungskonzept, von der noch zu definierenden Betreiberform bzw. -Gesellschaft, von der Ausgestaltung des „Mietangebots“, vom zentralen Investitionsvolumen, vom (zentralen) Betreiber, von den über eine „Grundlast“ hinaus gehenden „Nutzungsfluktuationen“, etc. (1) Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser, Regenwasser, Recycling (2) Strom, Starkstrom, PV-Anlage, Licht (3) Kälte (4) Medien + Daten-Versorgung (5) Wärme + GEG-spezifische Anlagen (6) Technische Ausstattung für den Brandschutz, NRA, BMA, BOS, etc. (7) Nutzerspezifische Ausstattung, z.B. Öl-Abscheider, Fettabscheider, Hygiene-Infrastruktur, geschlossene Kühlketten, etc. 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 13 - Kenndaten der Präferenzvariante 04: Grundstücksgröße: ca. 15,4 ha Halle im Endausbau: ca. 35.000 m² Lager: ca. 9.000 m² Verwaltung: ca. 5.600 m² Stellplätze: ca. 1.600 Entsorgungszentrum: ca. 1.500 m² Anhand der hier vorliegenden Machbarkeitsstudie kann grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, dass an dem Standort Köln-Junkersdorf/Köln-Marsdorf ein Frischezentrum in der Größenordnung von 35.000 m² Verkaufsfläche baulich- räumlich und funktional geplant und entwickelt werden kann. In diese Machbarkeitsstudie sind darüber hinaus die Belange und Anforderungen der IG Großmarkt eingeflossen sowie die fachlichen Voraussetzungen der Fachverwaltung berücksichtigt. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass zur Vertiefung und Umsetzung der Planung weitere und weitergehende Gutachten wie Verkehrsanalysen oder schalltechnische Untersuchungen zusätzlich zu erarbeiten sind. 26.03.2021 FAZIT - 14 - 26.03.2021 FAZIT Darstellung der Flächenüberlagerung: aktueller Verfahrensstand der 191. Flächennutzungsplanänderung und Lageplan der Präferenzvariante Frischezentrum Im Zuge der 191. FNP-Änderung sollten auch die beiden viertelkreisförmigen GE- Flächen gemäß Geltungsbereich des Einleitungsbeschlusses (siehe Seite 2) entfallen (gewerbliche Lärmkontingente ausgeschöpft) - 15 - Diese Machbarkeitsstudie kann somit als Grundlage für weitere erforderliche Planungs- und Verfahrensschritte herangezogen werden. Diese weiteren Schritte sind insbesondere: • Der Vorgabenbeschluss zur bauleitplanerischen Beauftragung der Verwaltung durch die politischen Entscheidungsgremien (dies bezieht sich sowohl auf die 191. Flächennutzungsplanänderung als auch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Eine Vorwegnahme der planerischen Entscheidung (Abwägung) geht hiermit nicht einher.) • Vertiefung der Vorbereitung der Auslobung und der Ermittlung eines Betreiberkonzeptes • Eine Investorenausschreibung zur Ermittlung beziehungsweise Findung eines Betreibers • Die Vorbereitung einer Vergabe im Sinne einer baulichen Beauftragung 26.03.2021 AUSBLICK – LUFTBILD (2020) MIT LAGEPLAN - 16 - 26.03.2021 IM WEITEREN… - 17 - veranschaulicht die vorliegende Grafik, dass das geplante Frischezentrum und die beiden gewerblichen viertelkreisförmigen Bauflächen/-Gebiete sich ausschließlich in einem kleineren Teilbereich überlagern. Ferner sind die wesentlichen Erschließungsmaßnahmen (Baustraße, Wasser- und Abwassereinrichtungen in dieser Straße) der hufeisenförmigen Gewerbegebietsplanung bereits erstellt. Gleichwohl vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die Planung und Realisierung des Frischezentrums und der beiden Gewerbegebietsflächen insbesondere aus Gründen • Lärmschutz • Rücksicht auf bestehende Wohnnutzungen • Landschaftsverbrauch trotz bereits getätigter Erschließungsinvestitionen als nicht mehr praktikabel einzuschätzen sind. Hierbei zeigten insbesondere in der Vergangenheit durchgeführte Lärmeinschätzungen, dass bei Zugrundelegung einer einzelnen Nutzung (entweder hufeisenförmiges Gewerbegebiet oder Frischezentrum mit affinen Nutzungen) keine Lärmkontingente mehr für die Ergänzung mit der jeweiligen anderen Nutzung zur Verfügung stehen. Aus den oben genannten Gründen plädiert die Verwaltung daher für einen ersatzlosen Entfall der beiden GE-Flächen im Zuge der 191. FNP-Änderung.
Anlage 1 Planungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
StadtplanungsamtPlanungsbereich FrischezentrumLQ.|OQ-XQNHUVGRUI
0DVWDE0 200100 400600 Meter
Standort SOFZ-Affine Betriebe
Standort SOFrischezentrum (FZ)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Funk Az Vorlagen-Nummer 3151/2021 Freigabedatum 09.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 2 und 3); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 4); 3. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen. Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Verkehrsgutachten 120.000 € weitere Gutachten und Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt circa 100.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel "Frischezentrum Marsdorf in Köln- Junkersdorf" sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nr.: 0723/2013). Parallel hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 07.05. 2015 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln-Junkersdorf“ beschlossen (Vorlagen Nr.: 0420/2015). Die gemeinsame frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Verfahren zur Flächennutzungsplanände- rung sowie zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gin- gen circa 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen ein. Die- 3 se Stellungnahmen sind den Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss mit separa- ter Post zugegangen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in Ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, das vorgelegte städtebauliche Planungskonzept abzulehnen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen alle Themenfelder der Planung sowie die Planungsverfahren als solche. Insbesondere folgende inhaltliche Aspekte wurden vorgebracht: Die Planung sei unter den Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie vor dem Hin- tergrund der entstehenden Immissionsbeeinträchtigungen (insbesondere Lärm und Luftschad- stoffe) und klimatischer Belange nicht vertretbar. Die Planung erzeuge eine hohe Verkehrsbelastung, auch in bestehenden Wohngebieten. Die verschiedenen Auswirkungen dieser Verkehrserhöhung seien inakzeptabel. Die Planung entziehe dem Natur- und Freiraum Fläche, auch in Bezug auf eine Frischluft- schneise. Flächen höchster Bodengüteklasse würden versiegelt. Das Landschaftsbild würde negativ beeinträchtigt. Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar; der Standort Marsdorf wird abge- lehnt. Die Notwendigkeit eines Frischezentrums, auch in der vorgestellten Größe, wird ange- zweifelt. Eine Sanierung des bestehenden Großmarktes in Raderberg sei möglich. Die Fragen der Kosten und der Finanzierung sowie des Betreiberkonzeptes seien bislang un- geklärt. Die Wirtschaftlichkeit wird angezweifelt. Die verschiedenen Gutachten werden in Frage gestellt; grundlegende Annahmen sowie Grund- lagen seien mittlerweile nicht mehr aktuell. Maßnahmen der verschiedenen Konfliktbewältigungsthemen werden nicht akzeptiert. Die Terminierung der Abendveranstaltung wurde kritisiert. Die Nachbargemeinden seien besser in die Planung einzubinden. Die Planung sei nicht im Interesse der Großhändler. Empfehlung der Verwaltung Begründung für die Erforderlichkeit der Durchführung einer aktuellen Verkehrsuntersuchung 2021 Bereits die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischenzentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Basierend auf den Annahmen sind an eini- gen Knoten betriebliche Optimierungen erforderlich. An wenigen Knotenpunkten reichen diese jedoch nicht aus, dort sind zur Ertüchtigung Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt ist zu Spitzenstun- den von einem vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in verkehrsschwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen bereits im Netz vorhandenen Verkehrsaufkommen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2011 wurde die Verkehrsentwicklung des Frankfurter Frische- zentrums zum Vergleich (absolute Größe, Einzugsbereich) herangezogen. Mithilfe von Verkehrszäh- lungen wurde das Verkehrsaufkommen sowie die tageszeitliche Verteilung der ein- und ausfahrenden Verkehre erfasst. Insgesamt wurden dabei in der Summe ca. 3.000 Fahrten ermittelt. Um auf der „si- cheren Seite“ zu sein, wurde dieser ermittelte Wert um 20 % auf 3.600 Fahrten erhöht, die dann als Verkehrserzeugung des geplanten Frischezentrums Köln Grundlage für die weitere Verkehrsuntersu- chung waren. Aufgrund von Veränderungen und Abwanderungen einzelner Händler am bestehenden Standort Köln-Raderberg sind die damaligen Annahmen aus heutiger Sicht als verkehrliche Maximal- belastung bzw. Worst-Case-Szenario zu bewerten. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Güterverkehr, Verkehr der auf dem Gelände tätigen Mitarbei- tenden, Kundenverkehre) des geplanten Frischezentrums ist in die Städte und Gemeinden der Regi- on gerichtet. Durch die Nähe der Anschlussstelle Frechen fließt insbesondere der Verkehr der einge- henden Güter überwiegend über das Autobahnnetz. 4 Im Umfeld des zukünftigen neuen Standortes des Frischezentrums sind jedoch zwischenzeitlich we- sentliche Änderungen zu den Annahmen der Verkehrsprognose von 2011 zu verzeichnen, die eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung nahelegen: 1. Die Entwicklungen in den umliegenden Gewerbegebieten sind zu berücksichtigen. Neben den Aufsiedelungen der letzten Jahre sind insbesondere durch die geplante Nutzung des Areals nördlich der Toyota-Allee für Frischezentrum-affine Betriebe sowie ein mögliches ersatzloses Entfallen einer Aufsiedelung des GE-Gebietes an der Westfälischen Allee erhebliche Verände- rungen in der Verkehrserzeugung im unmittelbaren Umfeld zu erwarten. Hinsichtlich des Are- als nördlich der Toyota-Allee sind dabei speziell die Wechselwirkungen zwischen diesem Standort und dem Standort des Frischezentrums angesichts der Querung des Radschnell- wegs Frechen-Köln genau zu betrachten und die Verträglichkeit nachzuweisen. 2. Im Vergleich zur Verkehrsprognose der Verkehrsuntersuchung 2011 hat die Stadt Köln im Rahmen einer Auswertung verschiedener Erhebungen an 27 verschiedenen Zählstellen in den Jahren 2014 und 2017/2018 festgestellt, dass sich die Verkehrsentwicklung im Kölner Westen anders als 2011 prognostiziert darstellt: - Die Verkehrsmengen der L183 (Frechener Straße / Bonnstraße) liegen bereits 2018 über den in der bestehenden Verkehrsuntersuchung für 2020 prognostizierten Werten. Dies ist u. a. mit dem erfolgten Ausbau der L183 zu erklären. - An einigen Zählstellen auf Kölner Gebiet hat es 2018 im Vergleich zu den Verkehrser- hebungen von 2014 eine Reduzierung des Verkehrs gegeben. 3. Weiterhin sind sonstige geplante Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrserzeugung zu berücksichtigen. Dies sind neben baulichen Maßnahmen im Straßennetz wie beispielswei- se der geplante Ausbau der AS Frechen-Nord auch Veränderungen im Angebot des ÖPNV (siehe Vorlagenummer 0540/2021) sowie der Radschnellweg Frechen-Köln. Deshalb ist es insbesondere aus den zuvor genannten Gründen erforderlich, eine aktuelle Verkehrs- untersuchung zu beauftragen, welche dann eine Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnit- ten berücksichtigt und darüber hinaus die o. g. Entwicklungen in verschiedenen Szenarien bzw. Plan- fällen betrachtet. Diese sind in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu erarbeiten. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nachbargemeinden zu betrachten. Darüber hinaus ist eine vergleichende Betrachtung einer alternativen Entwicklung zu einem „her- kömmlichen“ Gewerbegebiet erforderlich. Vor dem Hintergrund der vorliegenden "Baulich-räumlich und funktionalen Machbarkeitsstudie Frischezentrum Köln-Marsdorf" (Anlage 5) stimmt die Verwaltung der vorgeschlagenen verkehrlichen Erschließung grundsätzlich zu. Die Leistungsfähigkeiten des Knotens (Kreisverkehr) Toyota- Allee/Badische Allee/Frischezentrum sind im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zu bewerten. Es sind durch den Gutachter in Abstimmung mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. Durch die angestrebte zentrale Abfertigung des Güterverkehrs, das geplante Konsolidierungs- /Logistikzentrum sowie einen zentralen Entsorgungspunkt sind Ansatzpunkte gegeben, eine zeitliche Entzerrung der Verkehre vorzunehmen. Durch die Bündelungen der o. g. Funktionen kann zudem eine Reduzierung der internen Verkehre erreicht werden. Weiterhin kann über die zentrale Erschlie- ßung das Befahren des Areals durch Fremdfahrzeuge vermieden werden. Dem Vorschlag, im Süden eine zusätzliche Zufahrt zu schaffen, wird gefolgt. Über diese kann im Stö- rungsfall eine Zu- und Abfahrt der Verkehre gesteuert werden. Quellen: 1. Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, PTV, Karlsruhe/ Düsseldorf, November 2011 2. Stadt Köln : Gegenüberstellung eigener Erhebungen im Kölner Westen, Köln, 2018 5 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung ist zusammenfassend der Auffassung, dass insbesondere aufgrund der mittlerweile erfolgten baulich-räumlichen und funktionalen Konkretisierung des Frischezentrums die Planung eine deutliche Verbesserung des ursprünglich vorgestellten Planungskonzeptes darstellt (siehe Machbar- keitsstudie). Die Verwaltung folgt mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertre- tung Lindenthal vom 27.06.2016 nicht. Des Weiteren kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Lin- denthal vom 26.04.2021 (Dringlichkeitsantrag) zur Planung eines Landschaftsparkes auf den für das Frischezentrum vorgesehenen Flächen nicht gefolgt werden. Aufgrund der Notwendigkeit, den bestehenden Großmarkt in Raderberg zur weiteren Umsetzung des Städtebauprojektes Parkstadt-Süd aufzugeben und einen neuen Standort für ein Frischezentrum pla- nungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, den vorliegenden Beschlussvorschlag auf der Grundlage der beiliegenden Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. Anlagen Anlage 1 Planungsbereich Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Niederschrift der Abendveranstaltung Anlage 4 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal Anlage 5 Machbarkeitsstudie
Anlage 2 Tabelle Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 1 Anlage 2 Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln- Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf – sowie des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf: eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendverans taltung am 22.06.2015 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Die in der Abendveranstaltung vorgebrachten Anregungen sowie die 96 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden nachfolgend thematisch gegliedert dargestellt und ein Abwägungsvorschlag formuliert. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Begründung der Abwägung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezoge- nen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 1 Themenfeld: gutachterliche Untersuchungen und Vorannahmen 1 A_ generell Lfd. Nr. Anschreiben /Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung 1A1 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender (V= während der Veranstaltung) Stellungnahme der Verwaltung 22.06.2015, 16.07.2015, 08.07.2015 Die schlechten Gutachten werden passend gemacht, bevor sie der Öffentlichkeit präsentiert werden. V, 45, 49, 50, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis genommen . 1A2 22.06.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 13.07.2015 Die Gutachten bel egen, dass die Ansiedlung des Frisch e- zentrums und des DHL -Verteilzentrums am Standort Marsdorf die Luft -, Lärm - und Verkehrssituation so ve r- schlechtern, dass die bestehenden Grenz - und Richtwerte überschritten werden. Entsprechend sind die Ansiedlungen V, 46, 65, 22, 24, 83 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Es ist im weiteren Verfahren der gutachterliche Nachweis der Verträglichkeit und der Vertretbarkeit zu erbringen. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 2 nicht möglich. Es sollten Planungen angedacht werden, die den Verkehr mindern und nicht erhöhen. 1A3 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Gutachterlich nicht untersucht sind die Folgeko sten, die durch die Realisierung der Planung für die umliegenden Städte (Frechen, Rhein -Erftkreis) – und damit die Steue r- zahler –entstehen. Dies ist der wichtigste Aspekt. Die finanzielle Realisierbarkeit muss gesichert sein. V, 46, 47, 15, 20 Die nachbargemeindlichen Folgekosten sind nicht Gegen- stand der Bauleitplanverfahren , werden grundsätzlich aber in die Abwägung eingestel lt. 1A4 22.06.2015, 14.07.2015 Die vorgelegte Verkehrsuntersuchung sowie das Gutac h- ten zur schalltechnischen Untersuchung sind nicht sy n- chronisiert. V, 35, 79 Die Aussagen zum Verkehrslärm basieren auf den Ergebnis- sen der Verkehrsunte rsuchung. Der Einwan d ist unbegrün- det. 1A5 22.06.2015, 07.07.2015 Prognosen sind immer schwierig und für die Betroffenen nicht nachvollziehbar. V, 14 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 1A6 22.06.2015, 16.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 17.07.2015, 08.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestellt, die Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l- tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB seien teilweise falsch. V, 2, 3, 9, 14, 36, 37, 38, 46 , 47 , 50 , 72 , 68, 16 , 22 , 32 , 69 , 86 Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich richtig und zutreffend sowie der Abendveranstaltung und dem Verfah- rensstand angemessen. 1A7 29.06.2015, 22.07.2015, 30.06.2015, 21.07.2015, 16.07.2015, 08.07.2015 Die sogenannten Stadtplaner haben keine Ahnung von den Verhältnissen vor Ort, und es sollte geprüft werden, ob sie möglicherweise einseitig Interessen vertreten. Die Nüt z- lichkeit von gewählten Volksvertretern wird in Frage gestellt. Mit Klientelwirtsc haft muss Schluss sein. Es wird über den Bürge rwillen dreist hinweggegangen. Gutachten der Bürgerinitiativen werden ign oriert. Lediglich die Scheu vor der Auseinandersetzung führt zur kritiklosen Zusti m- mung. Mit Steuergeldern wird Wahnsinn finanziert. V, 6, 4, 70, 43, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis genommen . 1A8 16.07.2015 Die bereits angefallenen Kosten für das OPP -Verfahren sollen offengelegt werden. 2 Da kein ÖPP -Verfahren eingeleitet bzw. durchgeführt worden ist, sind keine Kosten für ein ÖPP -Verfahren angefallen. 1A9 14.07.2015, 17.07.2015 Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein neues Gutachten von einem an deren Gutachter erstellt 63, 68, 29, 32, 69 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen Daten; viele Gutachten ( Verkehrsgutachten, Umweltgutachten) Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 3 werden. werden aktualisiert. 1 B_ Alternativstandortuntersuchungen 1B1 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 21.07.2015, 14.07.2015 Eine differenzierte Begründung für die getroffenen Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandortun- tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wur de der Öffen t- lichkeit nicht geliefert. Eine Neuuntersuchung ist erforderlich. V, 2, 14 , 35, 36, 37, 38, 47, 49, 50, 70 Im Jahr 2004 beschloss der Rat , die Stan dorte Lin dweiler und Porz/ Wahn als G roßmarktstandorte zu prüfen, die eine Größe von 35 -40 ha Fläche haben. Im weiteren Verlauf ergab eine präzisierte Bedarfs analyse im Jahr 2007 , dass eine kleinere Fläche in der Größe von 16 bis 20 ha ausreicht. Damit ka men 2 weitere Standorte in Betracht: Marsdorf und Venloer Straße . Eine vergleichende Unters uchung der 4 Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt . Am 13.12.200 7 hat der Rat in öffentlicher Sitzung die Standortentscheidung auf Basis der Unters uchung getroffen: Der Standort Marsdorf erhält in der B ewertungsmatrix, die veröffentlicht wurde, den klaren Vorzug. Es wurden hierbei die Kriterien Eigentum s- verhältnis, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwohne r- belastung, Wunsch der Händler und Expansionsmöglichke i- ten geprüft. Der Standort Marsdorf belegt Ran g 1, da er den größten Abstand zu Wohnquarti eren hat, eine unmittelbare Anbindung an die Autobahn aufweist, seine Lage das Einzugsgebiet der Großmarktku nden sehr gut bedient, Expansionsflächen aufweist und sich in städti schem Eige n- tum befindet. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail- lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge- nommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu entnehmen. Am 06.05.2021 bekräftigte der Rat seinen Beschluss den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlegen. 1B2 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, Die dokumentierten Zahlen zu unterschiedlichen Aspekten (bspw. Umsatztonnen), die eine Standortentscheidung s- grundlage bildeten, wurden beschönigt. V, 2, 14, 35 Die Standortentscheidung zwischen den 4 Standorten wurde aufgrund der o. g. Kriterien getroffen. Der Flächenbedarf für das Frischezentrum wurde in der betriebswirtschaftlichen Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 4 14.07.2015 Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersucht : Der errechnete Bedarf ergibt sich aus einer Ist -Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer zukünftig verbesserten Flächeneffizienz. Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Nettomietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). Die aktuelle bauliche Machbarkeitsstudie schlägt ein Konzept vor, das in einer modularen Bauweise eine maxima- le Verkaufsfläche von 35.000qm ermöglicht. Um dieses Konzept zu realisieren , ist gegenüber der bisher beabsichtig- ten Änderung des FNP eine geringfügige Änderung im südlichen Bereich erforderlich. Der Warenu mschlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ Jahr. Eine Fl ächenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine ausre ichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage-Daten von Gro ßmärkten in der Regel ni cht zentral erfasst werden und damit unpräzise sind . 1B3 10.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte wie Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topographisch günstige Standorte, am Beispiel vergleichb arer St ädte, wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der logist i- schen Anbindung. 45, 46, 19, 32 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden. Der Standort „südlich GVZ -Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail- lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge- nommenen Bewertung wurde durch d en Rat am 11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu entnehmen. 1B4 16.07.2015 Der damalige Wirtschafts - und Liegenschaftsdezernent Borjan entschied sich für diese Fläche in Marsdorf vermut- lich nur aufgrund der Annahme im Kölner Westen auf den geringsten Widerstand in der Bürgerschaft zu stoßen. 49 Dies ist nicht bauleitplan -relevant. Der in der Stellungnahme geäußerte Vorwurf ist zurückzuweisen. 1 C_ Verkehrsuntersuchung 1C1 22.06.2015, In der vergangenen Diskussion wurde gefordert, bei der V, 2, 49, 51 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugrunde. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 5 16.07.2015 Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszug e- hen, was nicht erfolgt ist. Der Einwand ist unbeg ründet. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C2 22.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 14.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grunde liegen, spiegeln nicht die Alltagss ituation (Verstopfung aller Straßen und Autobahnen) wieder . Sie sind veraltet und sollten aktualisiert werden. V, 2 , 8 , 49 , 35 , 24 , 27, 29, 31, 69 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugrunde. Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit ve rschiedener Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und abendliche Spitzenstu nde. Der Einwand ist unbegründet. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s oll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C3 22.06.2015, 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die Verkehr sanbindung des Standortes Marsdorf kann nicht als gut bezeichnet werden: a) der Zugang zur Autobahn bedarf eines Linksabbi egens, was nie schnell ist; b) der Weg zur Autobahn führt über die Bonnstr aße, die als nicht mehr ausbaufähig dek lariert wird; c) die Marsdor fer Straße und der Salzburger Weg we rden im Gutachten nicht berücksichtigt. V, 88, 15, 20 Durch die relative Nähe zur Autobahnanschlus sstelle Frechen kann der Kölner Autobahnring in kurzer Zeit erreicht werden. Die Verkehrsanbi ndung ist gut. Der Einwand is t unbegründet. zu a) Die Zuwegung von der Dürener Straße zur Autobahn in Richtung Kreuz Köln -West und somit zum Autobahnring erfolgt über einen Rechtsabbieger. Der Linksabbieger von der Emmy -Noether-Straße zur Dürener Straße ist zweisp urig ausgebaut. Laut Leistungsfähigkeitsuntersuchung bestehen hier keine Bedenken. Der Einwand ist unbegründet. zu b) Die Bonnstraße wird von den Verkehren des Frisch e- zentrums nur im untergeordneten Maß genutzt. Die Bon n- straße soll zwischen Kölner Straße und Aachener Straße ausgebaut werden. Der Einwand ist unbegründet. zu c) Lt. Gutachten wird weder die Marsdorfer Straße noch der Salzburger Weg signifikant von Verkehren aus/zum Frischezentrum belastet. Der Einwand ist unbegründet. 1C4 22.06.2015, 01.07.2015, 16.07.2015, 06.07.2015 Erfahrungswerte zum Frischezentrum Frankfurt am Main können im Gutachten nicht als Anna hmen heran gezogen werden, da dieses weit außerhalb der Stadt gelegen ist und ausschließlich über Autobahnen erschlossen wird. Frank- furt verfügt nur über zwei Dri ttel der Einwohner, die Einwohnerdichte ist nicht vergleichbar . Auch die Grun d- stücksgröße ist nicht vergleichbar. Zudem sollten vielmehr Positivbeispiele aus Holland (Konversion, Veredelung, Modernisierung) herangezogen werden. V, 94, 2, 3, 46 Der Vergleich mit dem Frischezentrum in Frankfurt dient der Ermittlung des Gesamtverke hrsaufkommens. Die Lage im Raum ist dabei völlig unerhe blich. Die Verkehrsuntersuchung selbst geht auf die konkrete Situation vor Ort ein. Der Einwand ist unbegründet. 1C5 22.06.2015, Es ist die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu V, 6, 35, 16, 69 Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit ve rschiedener Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 6 30.06.2015, 14.07.2015, 08.07.2015, 17.07.2015 betrachten. Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und abendliche Spitzenstunde Der Einwand ist unbegründet. 1C6 22.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Es wird erwartet, dass die verkehrlichen Auswi rkungen des geplanten DHL--Verteilzentrums innerhalb des Bebau- ungsplangebietes Beba uungsplan „Toyota-Allee in Köln - Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berüc ksichtigt wird. V, 8 , 12 , 14 , 44 , 49, 56, 64, 66 23, 24 , 27, 28, 30, 31, 33 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 1C7 22.06.2015 Um die Ver kehrsentwicklung ohne das Frisch ezentrum betrachten zu können, sollte eine vergleichende Darste l- lung des Verkehrsaufkommens 2007 und heute erfolgen. V Die Verkehrsuntersuchung enthält einen Planfall 0, der die verkehrliche Situation von 2009 beschreibt. W eiterhin ist eine Prognose 2020/2025 enthalten, welche die verkehrliche Entwicklung ohne Frischezentrum betrachtet. In einem Differenzplan sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Planfällen beschrieben. Zuletzt dokumentiert ein Planfall Frischezentrum die verkehrliche Entwic klung 2020/2025 unter Berücksichtigung einer Ansiedlung des Frischezen t- rums. Der Einwand ist unbegründet. 1C8 22.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, In der Stadt Frechen sowie im Rhein -Erft-Kreis wurde ein Gutachten zur Plausibilität sprüfung der vorgelegten Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrums erstellt. Es wird die Frage gestellt, ob diese bei der vorg e- legten Planung berücksichtigt wurden. V, 8, 9 Die Plausibilitätsprüfung wurde nach Vorlage der Verkehr s- untersuchung du rchgeführt. Sie bestätigt im Wesentlichen die Vorgehensweise bei der Verkehrsuntersuchung. Die Plausibilitätsprüfung wurde somit berücksichtigt. 1C9 22.06.2015, 03.07.2015, 17.07.2015 Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgelegten Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrums durch die Stadt Frechen sowie den Rhein -Erft-Kreis definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang nicht geklärt wurden. V, 8, 72 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunächst die Vorgehen s- weise bei der Verkehrsun tersuchung. Die aufgeworfenen Fragen werden bei der spät eren Detailprüfung, z. B. der geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei verti e- fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespr o- chen. Der Einwand ist damit berücksichtigt. 1C10 22.06.2015 Wie ist die Straßenbahnquerung im Verkehrsgu tachten V Die Straßenbahnquerung wird als ebenerdige Querung Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 7 berücksichtigt? berücksichtigt. Die Frage ist damit beantwortet. 1C11 16.07.2015, 01.07.2015 Die Standorte der Einzelhandels - und Gastronomiebetriebe wurden nicht in die Bewertung der Verkehrsbelastungen eingefasst. Wochenmarktbeschicker werden sich nicht über das Frischezentrum versorgen. Das Frischezentrum läge im Norden von Köln günstiger, da sich der Großteil der türkischen Geschäfte in Mülheim, Ehrenfeld und Nippes befindet. V, 2, 94 Die Standortwahl des Frischezentrums wird unter der Anregung 1B1 ausführlich erläutert. Hinsichtlich des hier vorgebrachten Belanges kann darauf verwiesen werden, dass einerseits eine Händlerbefragung durchgeführt worden ist und andererseits die Standortwahl aufgrund einer Gesamtabwägung vorgenommen wurde, die weitere Belange wie Eigentumsverhältnisse, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbelastung und Expansions mög- lichkeiten umfasste. 1C12 01.07.2015 Die Händler selbst gehen von einem mehr als Dreifachen des im Gutachten kalkulierten Verkehrs aus. V, 94 Das Verkehrsgutachten basiert auf fachlich fundierten Annahmen. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s oll im Herbst 2021 beauftragt werden . 1C13 26.06.2015, 14.07.2015 Das Verkehrsgutachten geht von falschen Flächenzahlen (14 ha statt 26 ha) aus. V, 89, 35 Die 14 ha beziehen sich auf die Fläche des geplanten Frischezentrums. Die verbleibenden 12 ha sind in der Verkehrserzeugung als „Normales Gewerbegebiet“ berück- sichtigt. 1C14 26.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Das Verkehrsgutachten weist nach, dass im morgendli chen Berufsverkehr auch das höchste Verkehrsaufkommen aus dem Frischezentrum auftritt. V, 89, 15, 20, 24 Insgesamt ist von einem vergleichsweise geringen zusätzli- chen Verkehrsaufkommen in den vorhandenen Spitzenstun- den durch das geplante Frischezentrum auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwartenden Verkehrsaufkommens des Frisc hezentrums in verkehrs- schwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen Verkehrsaufkommen. 1C15 22.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 08.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015 Der S tadtteil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind die Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und der weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufgeführt. Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierungs- bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knote n- punkten werden nicht berücksichtigt. V, 1, 15 , 20 , 16 , 69, 46, 17, 24, 25, 32 Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf keine nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die dur ch die Ansiedlung des Frischezentrums verursacht werden. Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche Untersu- chung durch ein externes Planungsbüro erstellt worden, welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 8 1C16 13.07.2015, 17.07.2015 Keine der gef orderten Maßnahmen im Verkehrs - und Lärmgutachten wurde bislang von der Stadt Köln realisiert oder in die Planungen aufgenommen. Ohne Erfüllung der Grundlage des Verkehrskonzeptes kann der FNP nicht geändert werden. 24, 25, 69 Aufgrund der prognostizierte n allgemeinen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet ist bereits ohne Frischezentrum mit signifikanten Veränderungen der Verkehrsbelastungen und der Verkehrsströme zu rechnen. Die durch das geplante Frischezentrum zusätzlich erzeugten Verkehre können an den Knotenpunkten der Bonnstraße und Dürener Straße durch die Umsetzung betrieblicher Optimierungen leistungsfähig abgewickelt werden. Lediglich am Knotenpunkt Horbeller Straße/Toyota -Allee ist aufgrund der Mehrbelastung durch das geplante Frischezentrum ein Ausbau erforderlich. Dort wurden 2019 Optimierungen an der Signalsteuerung (Ampeln) umgesetzt. Die erforderliche bauliche Maßnahme am Knotenpunkt Horbeller Straße/Gleueler Straße ist nicht alleine durch die geplante Ansiedelung des Frischezentrums erforde rlich. Auch bereits unter Berücksichtigung der Zunahme der allgemeinen Entwicklungen sind für diesen Knotenpunkt Anpassungen erforderlich. Der Knoten Dürener Stra- ße/Militärringstraße wurde in 2015 komplett erneuert. Optimierungen fanden in 2017 und 2019 st att. Aufgrund der Komplexität dieser verkehrsabhängig geschalteten Anlage (Kombination zwischen Bahn Übergang und Lichtsignalanla- ge) kommt es bei Bahneingriffen zu langen Wartezeiten, die nicht zu optimieren sind. 1 D_ schalltechnische Untersuchung 1D1 22.06.2015, 14.07.2015 Im Rahmen der Gewerbelärmbetrachtung wu rden die Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Anwohner sind von diesen unmittelbar betroffen und zu ihrem Schutz müssten erhebl iche geräuschreduzierende Maßnahmen ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt werden können. V, 35 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine erneute schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese wird auch eine Worst -Case-Betrachtung der Gewerbe- lärmemissionen enthalten. 1D2 22.06.2015, 16.07.2015, 15.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertige oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksic h- tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Belästigu n- gen für die Bürger einzuschränken. Die Messstandorte V, 2 , 36 , 37, 38 , 46, 47, 50 , 24 , 2 7, 31 , 34, 32 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine erneute schalltechnische Untersuchu ng durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung werden in der Untersuchung ermittelt. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 9 spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder. 1D3 22.06.2015, 06.07.2015, 13.07.2015 Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplanten DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e- tes Be bauungsplan „Toyota-Allee in Köln -Junkersdorf“ auf die Lärmsituation bei der schalltechn ischen Untersuchung berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Schwan- kungen bei der DHL zu berücksic htigen. V, 12, 24 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben w orden. 1D4 22.06.2015, 13.07.2015 Es wird die Frage gestellt, welche Richtwerte für das Gut Horbell bei den Untersuchungen zu Grunde gelegt würden, wenn dieses als Wohn - und nicht als Mischgebiet eing e- stuft wäre. V, 24 Diese fiktive Frage ist nicht baul eitplan-relevant. 1D5 22.06.2015 Gibt es Lärmimmissionsberechnungen für den Bereich westlich der Bonnstraße in Frechen -Bachem? V Diese Frage ist nicht bauleitplan -relevant. 1 E_ betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie 1E1 22.06.2015, Die Studie tr ifft die Aussage, dass ein Frisch ezentrum im räumlichen Umfeld Kölns fehle. Dies ist falsch, da in Bornheim ein entsprechender Markt einer Erzeugergeno s- senschaft besteht. V Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berüc ksichtigt bei der Bedarfsermitt lung die bestehenden Konkurrenzmär k- te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard in Bor nheim auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuge r- verbund Blumen, Obst und Gemüse . 1E2 22.06.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsst udie ist wede r nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Gebä u- deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und damit verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstellu n- gen der Machbarkeitsstudie stimmen nic ht mit dem vorgesehenen Gebäude des B-Planes überein. V, 8 , 40 , 62 , 15 , 20, 27, 69 Die Betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014 war Basis für weitere Untersuchungen, die noch nicht abgeschlossen sind. 1E3 16.07.2015, 17.07.2015 Es besteht kein belastbares Wirtschaftskonzept, dessen betriebswirtschaftliche Marktanalyse überregionale Zusammenhänge aller Akteure betrachtet und die zukünft i- ge Entwicklung darstellt. 40, 62 s. 1E2 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie be rücksichtigt bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurrenzmär k- te auch außerhalb Kölns Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 10 2 Themenfeld: Planung 2 A_ Flächenzuschnitt und übergeordnete Planungsvorgaben 2A1 22.06.2015, 17.07.2015 Der Bau des Frischezentrums sollte sich auf die bereit s heute als gewerbliche Fläche ausgewi esenen Bereiche beschränken und nicht weitere hochwertige Bodenflächen zerstören. V, 69 Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche ist aufgrund der benötigten Größe für ein moder- nes Frischez entrum nicht ausreichend. Zudem haben die bisherigen schalltechnischen Untersuchungen aufgezeigt, dass je weiter der Standort des Frischezentrums in nördliche Richtung positioniert werden kann, desto eher können die Immissionsrichtwerte für die umgebende W ohnbebauung eingehalten werden. Die bisher im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen sollen durch die 191. Änderung im Wesentlichen entfallen, so dass in diesem Bereich keine Bodeninanspruchnahme mehr erfolgen würde. Eine ausführliche Ab wägung zur Inanspruchnahme der hochwertigen Böden wird in der Begründung und in den Umweltberichten vorgenommen, die für die Entwürfe der Bauleitpläne erarbeitet werden. 2A2 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischeze ntrum nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / andere Industrie dorthin, ist falsch. V, 88, 91, 15, 20 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den gesamten Industrie - und Gewerbekomplex Marsdorf – einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsber eich vor (GIB). Damit sind die Entwicklungsvorgaben für diesen Raum klar definiert. 2 B_ Landschaftsschutz 2B1 22.06.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 14.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Das Plangebiet ist von Landschaftsschutzgebieten eing e- rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße und die Bonnstraße erfolgen. Die Bachemer Straße gehört zum Landschaftsschutzgebiet; ihr Ausbau wird auf gar keinen Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerst örung von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt. V, 7 , 41 , 48 , 72 , 35, 15, 20, 22, 29 Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden berücksich- tigt. Es erfolgt eine Betrachtung im Rahmen der Umweltprü- fung. Ggf. erforderliche Maßnahmen zu m Schutz, Ersatz oder Ausgleich werden im Rahm en der Umweltprüfung ermittelt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht vorge- sehen. 2 C_ Klima/Luftschadstoffe 2C1 22.06.2015, Die Messpunkte für Luftschadstoffe des LANUV NRW V, 2, 4, 7, 15, 20, 22, Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 11 23.06.2015, 03.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 22.07.2015 ermitteln grenzwertige oder darüber li egende Werte. Diese Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen öffentlich sind. Eine Messstation i n der umweltbelast eten Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich geschehen kann. 41, 48, 54, 69, 88 erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Betrach- tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei einer ggf. erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff -Gutachtens werden die aktuellsten Daten verwendet. 2C2 10.07.2015, 01.07.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 EU-Verpflichtung zur NOx -Reduktion verbietet die Standor- tentwicklung mit seinen Konsequenzen auf Junkersdorf . V, 95,94, 40 , 46, 65, 62, 15 , 20 , 22, 25 , 27, 69 Sofern es durch z.B. Zunahme des Verkehrs zu einer Erhöhung der NOx-Belastung kommt, erfolgt die Durchfüh- rung einer Luftschadstoff -Untersuchung mit entsprechendem Maßnahmenkonzept zur Reduktion. 2C3 01.07.2015, 23.06.2015, 21.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 08.07.2015 Ein schon überlastetes Gebiet wird zusätzlich be lastet. Die Mehrbelastung führt zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern. V, 94, 88, 70, 15, 20, 16 Der Verkehr ist abwickelbar, ein e Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 2C4 08.07.2015 Straßen (S alzburgerweg, Stüttg erhofweg) in Junkersdorf sind bereits derzeit Starkregenereignissen nicht gewac h- sen. 16 Die genannten Straßen liegen nicht im Bauleitplangebiet .;Die Errichtung des geplanten Frischezentrums hat kein e Auswirkungen auf die Entwässerung dieser Straßen. Zuständig sind hierfür die Stadtentwässerungsbetriebe Köln , die im Bauleitplanverfahren beteiligt werden. 2 D_ Lärm 2D1 22.06.2015 Es ist darzustellen, wie der Lärmschutz an der Gleueler Straße optimiert werden soll. V Es wird eine schalltechnische Untersuch ung durchgeführt, die auch die erforderlichen Maßnahmen zum Lärmschutz darstellen wird. 2D2 01.07.2015, 13.07.2015 Vorhaben verstößt gegen die Umgebungslärm -Richtlinie der EU und gegen den Lärmaktionsplan der Stadt V, 95, 94, 25 siehe 2D1 Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 12 3 Themenfeld: Auswirkungen der Planung 3 A_ Generell 3 A 1 22.06.2015 Die Anwohner in und um Marsdorf haben - ebenso wie die Bevölkerung am Standort des heutigen Großmarktes in Raderberg – einen Schutzanspruch. Die Argumentation, am Stan dort Raderberg seien die Straße n überlastet , ist nicht tragfähig. V Die Verlagerung des Standortes des Großmarktes ist vor allem dadurch begründet, dass die Flächen des heutigen Großmarktes ein wesentlicher Bestandteil des Projektes „Parkstadt Süd“ sind. Durch die Verlagerung des Stand ortes nach Marsdorf wird sich in der Gesamtbetrachtung eine geringere Betroffenheit von Anwohnern ergeben. Eine vollständige Vermeidung von zusätzlichen Anwohnerbelas- tungen ist bei Projekten dieser Größenordnung nicht zu vermeiden. Die betroffenen Anwohner haben Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte z.B. bei der Beeinträchtigung durch Verkehrs - bzw. Gewerbe- lärm. 3 A 2 22.06.2015 Die Planung ist für Köln sicherlich gut, wird die Nachba r- städte aber belasten. V Die Fachgutachte n werden die Auswirkungen des Vorha- bens auch in den Nachbarstädten bewerten und Minde- rungsmaßnahmen vorschlagen , sofern es für den jeweiligen Belang, z.B. Lärmschutz, von Bedeutung ist. 3 A 3 22.06.2015 Welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung sind gepl ant? V In den weiteren Verfahren werden umfassende Maßnahmen zur Konfliktbewältigung dargestellt und festgesetzt. 3 A 4 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Die Umweltprüfung ist nicht vollständig. Eine Verträglich- keitsprüfung bezügl ich der Landschaftsschutzgebiete ist notwendig. V, 88, 15, 20, 21, 29, 32, 69 In den weiteren Verfahren wird eine umfassende Umweltprü- fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landschafts- schutzgebieten. 3 A 5 17.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Eine höhe re Luftbelastung beeinträchtigt die Klima -, Umwelt-, Lärm - und Artenschutzbelange und bedroht die Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegenst eht. 67, 71, 46, 31, 69 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans erfolgt eine großräumige Verk ehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Betrach- tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Eine Betrachtung von Wechselwirkungen zwischen den genannten Umweltbe- langen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des Umwelt- berichtes. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 13 3 A 6 13.07.2015 Einige auf Sandböden errichteten Häuser (Gleueler Straße) werden den Erschütterungen und Belastungen nicht standhalten können. 21 Derartige Auswirkungen sind aufgrund der mit dem Vorha- ben verbundenen Auswirkungen nicht zu erwart en. 3 B_ Verkehr 3 B 1 22.06.2015, 29.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 16.07.2015 Es wird befürchtet, dass ein Hochleistungszen trum entsteht mit Verkehrszufluss über die Dür ener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bachemer Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut werden müssen. V, 5, 8, 12, 51 Die Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürc h- tung gegenstandslos ist. Ein Ausbau der Dürener Straße bis zur Militäringstraße erfolgt auch ohne die Ansiedlung des Frischezentrums. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 2 22.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Das Verfahren zu Planung, Genehmigung und Bau der Auffahrt „Bonnstraße“ auf die A4 dauert schätzungsweise noch rund sieben Jahre. Während dieser Zeit läuft d er Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Köln - West. Das wurde bei der Planung nicht berücksichtigt. Von den Baulastträgern liegt keine Bestätigung vor, dass die vorgesehenen Entlast ungsmaßnahmen auch bis zum Bau des Frischezentrums umgesetzt sin d. V, 1, 68, 24 Das Autobahnkreuz Köln -West und die Bonnstraße sollen schrittweise optimiert und den geänderten Anforderungen angepasst werden. Der Landesbetrieb wird die Planungsphase für den Abschnitt Aachener Straße –Krankenhausstraße voraussichtlich 20 22 beginnen. Nach den Ausschreibungen und der Bereitstellung der Mittel wird mit dem Vollanschluss Frechen -Nord/Auffahrt Bonnstraße begonnen. Der Landesbetrieb plant für den südlichen Abschnitt ab der Krankenhausstraße in Kürze die erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 3 22.06.2015, 26.06.2015, 16.07.2015, 06.07.2015, 29.06.2015, 22.07.2015, 30.06.2015, 03.07.2015, 15.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die bereits bestehenden chaotischen Ve rkehrsverhältnisse werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezen trum wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straße erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße , den Sal z- burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller Straße. Diese Verkehrsführung wird abg elehnt. V, 90, 1, 3, 5, 4, 6, 8, 12, 36 , 37, 38 , 38a , 39, 40 , 42 , 44 , 47 , 48, 49 , 50 , 53 , 54 , 56, 59 , 60 , 61 , 62, 66, 67 , 71, 72, 68 , 43, 17 , 19 , 22 , 23 , 24, 2 7, 28, 29, 30, 33, 32, 69 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass di ese Befürchtung gegenstandslos ist. Im Herbst 2021 soll zudem eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftrag gegeben werden. . 3 B 4 22.06.2015, Die Ausführungen zur künftigen Verkehrssituation werden V, 12, 44, 46, 48, 56, Die in Frankfurt gewonnenen Erkenntnisse und die Ve r- Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 14 06.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 in Frage gestellt, da der An - und Ablieferverkehr gesondert dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr kollidiert. Die Zunahme von LKW -Verkehr ist einzubezi e- hen. Auch Zu - und Abfahrt der Feuerwehr und Uniklinik wird als problematisch er achtet. 60, 66 , 68 , 43 , 15 , 20, 21 , 22 , 23 , 24 , 28, 30 , 29 , 31 , 33 , 69 kehrsverteilung am heutigen Großmarkt bel egen, dass die Verkehrsspitzenzeiten des Frisch ezentrums nicht mit den normalen Spitzenzeiten deckungsgleich sind. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 5 22.06.2015, 26.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 20.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Es besteht kein Vertrauen zu den flanki erenden voraus- schauenden Maßnahmen zur Verkehrsb eruhigung. Auch nicht zu r Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der Stadt Köln. V, 91, 1, 2, 8, 46, 59, 65, 72 , 68 , 43 , 15 , 20, 16 , 22 , 24 , 25 , 29, 69 Die Haltung wird zur Kenntnis genommen. Eine Darstel lung der umgesetzten Maßnahmen zur Ve r- kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, Junkersdorf findet sich in Anlage 1 des Verkehrskonzeptes Lövenich, Weiden, Junkersdorf. 3 B 6 22.06.2015, 06.07.2015, 22.07.2015, 20.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Lärmbelastung auf der Gleueler Straße beträgt aktuell 60,4 dBA, künftig sind 64 dBA zu erwarten, womit der vorgegebene Grenzwert überschritten wird. Was wird einem Anwohner geraten zu tun? V, 10 , 38a , 65 , 27 , 31, 34 Hier sind im weiteren Verfahren Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ggf. ist die Anordnung von Tempo 30 denkbar. 3 B 7 22.06.2015 Wie soll der erhöhte Durchgangsverkehr Ric htung Frechen auf der Toyota-Allee/Bachemer Straße verhindert werden? V Erhöhte Durchgangsverkehre auf den genannte n Straßen werden gemäß Verkehrsuntersuchung nicht erwarte t. Die Verkehrsuntersuchung zeigt, dass Verkehre des Frisch e- zentrums diese Ortslagen nicht durchfahren. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 8 17.06.2015, 26.06.2015, 30.06.2015, 01.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 10.07.2015, 14.07.2015, Es werden mehr Schleichverkehre entstehen, die die Ortsteile Junkersdorf und Münger sdorf zusätzlich belasten werden. V, 95, 94 , 91 ,17, 1 , 4, 6, 12 , 13 , 41 , 65 , 68, 19, 16, 34, 69 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese Aussage. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s oll im Herbst 2021 beauftragt werden. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 15 16.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 22.07.2015 3 B 9 01.07.2015, 16.07.2015 Durch die Zugangskontrolle wird ein Rückstau bis auf die Autobahn entstehen. V, 95, 94, 51 Ein Vergleich mit dem Frischezentrum in Frankfurt widerlegt diese Aussage. Auch hier erfolgt die Zufahrt über eine Zugangskontrolle, Rückstauerscheinungen im öffentlichen Straßenland sind hier nicht zu beobachten. 3B10 01.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 09.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Die Ansiedlung des DHL -Logistikzentrums wird nicht berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsuntersuchu n- gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvol u- men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu berüc k- sichtigen. V, 88,1, 2 , 12 , 14 , 40, 44 , 56 , 63 , 62, 66, 68 , 18 , 23 , 24 , 27, 28, 30 , 31 , 33 , 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 3B11 06.07.2015, 22.07.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 08.07.2015 Die Verlagerung des Großmarktes an den Stadtrand führt nachweislich zu einer grundsätzlichen Erhöhung der Verkehrs- und Lärmbelastung , teilweise extrem oder nicht hinnehmbar. Bewohner von Junkersdorf sind bereits i n ihrer Lebensqualität durch die überlastete Verkehrssituat i- on beeinträchtigt. Ebenfalls betrifft es anliegende Unte r- nehmen. 3, 4, 7, 8, 10, 41, 42, 45, 46 , 51 , 54 , 64 , 17, 19 , 21 , 16 , 25 , 31, 69 Die Ergebnisse der bisherigen Verkeh rsuntersuchung widerlegen diese Aussage. Es ist im Planverfahren der gutachterliche Nachweis der Vertretbarkeit und Verträglichkeit in Bezug auf Belastungen und Umweltparameter zu erbringen. 3B12 07.07.2015, 16.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Weiden und Junkersdorf sind bereits überla stet. Zudem nutzen viele LKW -Fahrer diese Route n durch die Wohnb e- bauung um den Mautgebühren ausz uweichen. Dies wird durch zusätzlichen Verkehr begünstigt, sodass die Anwo h- ner und dessen Kinder , vor alle m ohne Ampeln, gefährdet werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko , auch mit Fahrra d- fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerübe r- wege sind unverzichtbar. 13, 41 , 58 , 19 , 24 , 34, 69 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürchtung gegenstandslos ist. Im Herbst 2021 soll zudem eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftrag gegeben werden. 3B13 16.07.2015 Die Klüttenbahn blockiert die Dürener - und Aachenerstraße mehrfach täglich, sodass eine weiträumige Umgehung der 45 Der Einfluss der Schienenquerung der HGK -/KVB-Strecke im Bereich der Dürener Straße/Militärringstraße ist in der Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 16 Zugschranken ohnehin notwendig ist. Das Errichten des Großmarktes an dieser Lage ist nicht nachvollziehbar. Verkehrsuntersuchung berücksichtigt wor den. 3 C_ Freiraum 3 C 1 22.06.2015 Ein Grüngürtel in Raderberg wird mit der Aufgabe des Grüngürtels in Marsdorf erkauft. V Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 C 2 22.06.2015. 01.07.2015, 07.07.2015 Es wird die Frage gestellt, wie frische Produkte zur Belieferung des Frischezentrums erstellt werden sollen, wenn die Anbauflächen zerstört werden. Die hervorrage n- de Bodengüte der Flächen im Plangebiet ist nicht außer Acht zu lassen. V, 94, 13 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfolgt im Rahm en der Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen landwirtschaft- lichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die durch diese Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begründet werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter einzustufen ist. 3 C 3 22.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planung sieht die Versieglung von Fläche n höchster Bodengüteklasse vor. V, 2, 7, 9, 13, 36, 37, 38, 42 , 47 , 50 , 68 , 19, 21, 29, 31, 32 s. Ausführungen zur Stellungnahme unter 3C2 3 C 4 22.06.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Mit der R ealisierung der Planung wird eine Fahrradtrasse ‚Frechen – Köln‘, die im Grünen liegt, zerstört. Fuß- und Radwegverbindungen leiden generell unter der Planung in diesem Bereich. Diese werden stark gefährdet und die Attraktivität der Fahrradtrasse durch den LKW-Verkehr gemindert. V, 68, 24 Im Rahmen der Weiterentwicklung und Konkret isierung der Planung „Frischezentrum“ wird die Planung des Radschnel l- weges berücksichtigt werden. Der Einwand ist unbegründet. 3 C 5 16.07.2015, 08.07.2015, 14.07.2015 Die Planun g und Realisierbarkeit der Grüngürtelerweit e- rung wird angezweifelt und ist zu prüfen, da sich der Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befi ndet. 2, 49, 16, 29 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude befinden ist bekannt. Die Verlängerung des in neren Grüngür- tels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürtels keine Gebäude stehen dürfen. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 17 3 C 6 16.07.2015, 17.07.2015, 14.07.2015 Die den Bürgern zugesagten Ausgleiche der Verluste an Natur wurden nicht eingehalten. Der Ausgleich der wegfa l- lenden Bö den höchster Güteklasse wird aufgrund der notwendigen Quantität und Qualität neuer Grünflächen angezweifelt. V, 2, 68, 29 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans erfolgt die Ermittlung der Eingriffe entsprechend der Ein- griffsregelung gemäß § 1a BauGB . De r erforderliche Ausgleich w ird im Rahmen der Erstellung eines Grünord- nungsplanes (GOP) fachgerecht ermittelt und durch das Bauleitplanverfahren gesichert. 3 C 7 26.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Der Grüngü rtel, vor allem der Freiraum um den Deckste i- ner Weiher wird durch die Ve rkehrszunahme in seiner Funktion für die Erholung stark beeinträc htigt. V, 89, 40, 62, 19, 21, 22, 27, 29, 31 Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt unterhalb der 2011 pro gnostizierten Werte und ist nicht begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischezentrums. 3 C 8 17.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Sicherung und der Ausbau des Grünzuges und wertvoller Böden werden als Klimaschutzmaßnahme dringend empfohlen. 68, 19, 27, 29 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 D_ Klima/Luftschadstoffe 3 D 1 22.06.2015, 13.07.2015 Im Gutachten „Klimawandel -gerechte Metropole Köln“ werden für den Bereich des geplanten Frischezentrums Grünstreifen als Klimaschu tzgebiet definier t und Dachb e- grünungen vorges ehen, um erforderliche Klimaqualitäten zu erha lten. Diese Empfehlungen wurden bislang nicht verwirklicht und treten der Planung massiv entgegen. Dies ist mit in Betracht zu ziehen. V, 21 Im Rahmen de r Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine stadtklimatische Untersuchung, in der die Auswirkungen der Planung und entsprechende Maßnahmen zur Minderung ermittelt werden. 3 D 2 22.06.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. A ccon) der Städte Köln -Frechen und Hürth als Klima -Puffer-Zone gekennzeichnet, über die Kaltluft aus der Ville in das Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte schalltechn i- sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser Kennzeichnung. Es wird um ein e Stellungnahme zur Luftbela stung gebeten. V, 41, 54, 35 Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen einem Kaltluft-Entstehungsgebiet und der schalltechnischen Untersuchung. Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die Durchführung einer stadtklim atischen Untersu- chung mit der Ermittlung der Auswirkungen und entspre- chenden Maßnahmen zur Minderung. Des Weiteren wird eine neue schalltechnische Untersuchung auf Grundlage einer erneuten Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Gutachten werden in einem Umweltbe- richt betrachtet. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 18 3 D 3 22.06.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Die geplante Neuversiegelung bedeutet eine Klimagefäh r- dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. Die Klimatisierung der Hallen t rüge zu dem Hitzestau bei. V, 2, 36 , 37, 38 , 41, 47, 50 , 51 , 54 , 63 , 68, 26 , 27 , 29 , 31 , 32 siehe 3D1 3 D 4 26.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 21.07.2015, 22.07.2015 Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wicht ige Frischluftschneise zerstört werden , sodass es zu einer Erhitzung des Klimas k äme. V, 2, 1, 94, 91, 4, 7, 9, 12, 36, 37, 38 , 41, 44, 47 , 50 , 51 , 54 , 56, 61 , 66 , 68, 72, 70, 15 , 20 , 21 , 16 , 22, 23 , 27 , 28, 29, 30, 31, 32, 33, 69 siehe 3D1 3 D 5 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 22.07.2015 Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. V, 88, 69, 15, 20 Die Stellungnahme ist nicht zutreffend. Darüber hinaus siehe 3D1 3 D 6 26.06.2015, 06.07.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen . Die Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich deutlich verschlechtern. Dies zu großem Teil wegen veralteten Lieferfahrzeugen des Großmarktes. V, 91, 10, 39, 41, 42, 54, 58 , 59 , 65 , 68 , 21, 22 , 24 , 26 , 27 , 29, 31, 69 Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Simulation der verkehrsbedingten Luftschadstoffe erforderlich ist . 3 E_ Lärm 3 E 1 26.06.2015, 06.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, Die Lärmbelastung wird unerträglich zunehmen . Der Lärm ist bereits gegenwärtig unzumutbar. Auch zunehmen d durch die Klinik ( Krankenwagen, Feuerwehr , Hubschrau- ber). V,91, 1, 12, 40 , 41 , 42, 46 , 59 , 62, 67, 71, 15 , 20 , 21 , 25 , 31, 34, 32 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die erneute Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung mit der Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maßnah- men zur Reduzierung. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 19 13.07.2015, 14.07.2015 3 E 2 26.06.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in den Nachtstunden zunehmen. V,91, 41 , 46, 65, 15, 20, 21 , 24 , 29 , 34 , 69 siehe 3E1 3 F_ Licht 3 F 1 22.06.2015, 17.07.2015 Werden bei der Planung auch Lichtemissionen berücksic h- tigt? Die bislang klare Sicht auf den Nachthimmel wird dadurch gefährdet. V, 68 Eine Betrachtung von Lichtemission en ist derzeit nicht beabsichtigt. Es wird dafür Sorge getragen, dass erforderli- che Beleuchtungsanlagen nicht zu Blendwirkungen führen. 3 G_ Gesundheit 3 G 1 16.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planung wird die Gesundheit der Be wohner belasten. Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lunge n- krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürchten. Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtlich der Gesundheit der Bewohner erwartet. V, 1, 94, 91, 88, 41, 43, 44 , 46 , 51 , 54 , 56, 63 , 65 , 66 , 67 , 71, 23 , 24 , 2 7, 28, 30, 31, 34, 33, 69 Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit. 4 Themenfeld: Bestehender Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ 4.1 22.06.2015, 23.6.2015 Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota -Allee in Köln-Junkersdorf“ eingegangenen Ve rpflichtungen wurden bis heute nicht umgesetzt (bspw. niveaufreie Qu erung der Bahntrasse). Eine Antwort auf die Frage, wo die Begrü- nungsmaßnahmen stattg efunden haben, hat Herr Höing bis heute nicht gegeben. V, 88 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4.2 22.06.2015 Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota -Allee in Köln-Junkersdorf“ passt für die Planungen des Frischezent- rums nic ht und wird jetzt passend gemacht zu Lasten der umliegenden Bürger. Dabei werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht gehört. V Die Einreichung von Klagen gegen einen Bebauungsplan ist das Recht jeden Bürgers. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 20 Bleibt der rechtsgültige Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ nicht bestehen, so wird es zu Klagen kommen. 4.3 26.06.2015, 06.07.2015 Eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans „Toyota-Allee in Köln -Junkersdorf“ wäre erforderlich und würde Jahre in Anspruch nehmen. 3 Die Stellungnahme ist zutreffend. 5 Themenfeld: Planung DHL-Verteilzentrum 5.1 16.07.2015, 01.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus resulti e- rende Umwelt -, Lärm - und Verk ehrsbelastungen sind nicht berücksichtigt. V, 2, 3, 94, 12 , 14 , 49, 72 , 68 , 18 , 24 , 31 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 beauftragt werden. 5.2 22.06.2015 Es besteht Unverständnis, dass für das DHL - Verteilzentrum inne rhalb des Bebauungsplans Nr. „Toyota- Allee in Köln -Junkersdorf“ eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl dieser Speditionen ausschließt. V Die DHL-Planung ist zwis chenzeitlich aufgegeben worden. 5.3 22.06.2015 Die geplante Ansiedlung des DHL -Verteilzentrums inne r- halb des Bebauungsplans „Toyota-Allee in Köln - Junkersdorf“ wirkt existenzgefährdend für die Fa. Bolder, die auf eine gute Luftsituation im Umfeld angewi esen ist. Unterstützungsanfragen an die Stadt Köln blieben bislang ohne Reaktion. V Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 5.4 26.06.2015, 17.07.2015 Auf die geplante Ansiedlung des DHL -Verteilzentrums wurde nur am Rande der Ve ranstaltung hingewiesen V, 91, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 5.5 07.07.2015, 20.07.2015, 06.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Die ‚Notwendigkeit des beabsichtigten DHL- Verteilzentrums innerhalb des Beba uungsplans „Toyota- Allee in Köln -Junkersdorf“ wird in Frage gestellt. Es wird auf die DHL -Paketzentren in Köln -Eifeltor und in Köln - Bilderstöckchen hingewiesen, welche ausgebaut werden können. 13, 65, 12, 21, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 21 6 Themenfeld: Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 6.1 22.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Die Darbietung der planerischen Inhalte sowie der Result a- te der gutachterlichen Untersuchu ngen gegenüber den Bürgern ist ausgesprochen dürftig. V, 2, 5, 7, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach - und fachgerecht sowie der Veranstaltung und dem Verfahrensstand angemessen gewesen. Bei der Veranstaltung wurde der Öffentlichkeit zudem ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen vorzutragen. Das wird auch daran deutlich, dass die Veran- staltung von 20:00 bis 23:45 dauerte und den ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat. 6.2 22.06.2015, 26.6.2015, 16.07.2015, 29.06.0215, 06.07.2015, 22.07.2015, 03.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 08.07.2015, Die Terminierung der Veranstaltung kurz vor den Somme r- ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an der Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist in den Sommerferien ist untragbar . Zeitpläne und Terminierungen sind zukünftig zu überdenken. V, 2, 91, 3, 5, 4, 8, 9, 40, 62, 71, 68 , 15 , 20, 16, 69 Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanverfah- ren abzugeben. Dieser Ze itraum ist für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzusehen. Es sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenommen worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit zum Entwurf der B auleit- pläne erneut Stellungnahmen abzugeben. 6.3 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Wichtige Informationen werden von der Verwa ltung zurück gehalten. Die erwarteten Informati onen werden in der Veranstaltung nicht gegeben und die D arstellungen sind nicht nachvollziehbar. V, 49, 69, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach - und fachgerecht und der Veran- staltung sowie dem Verfahrensstand angemessen gewesen. 6.4 22.07.2015, 16.07.2015, 29.06.2015, 22.07.2015, 03.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Es wird darum gebeten, die frühzeitigen Öffentlichkeitsb e- teiligung gem. § 3 (1) BauGB nach den Sommerferien fortzusetzen/wiederholen. V, 2, 5, 4, 7, 15, 20 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht wieder- holt. Die Öffentlichkeit hat bei der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne erneut die Möglichkeit Stellung- nahmen abzugeben. 6.5 22.06.2015, 06.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird kritisch gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und nun müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die verga n- genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe V, 9 , 36 , 37, 38 , 40, 47, 50, 62, 24, 32 Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung war die Planung ausreichend konkret. Zwischenzeit- lich ist eine räumlich baulich funktionale Machbark eitsstudie erarbeitet worden. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 22 15.07.2015, 16.07.2015 Entscheidungen zu treffen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung für das Frischezentrum vorgestellt worden wäre. 6.6 22.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkomm u- nalen Zusamm enarbeit frühzeitig einzubinden. Ihre Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis g e- nommen. V, 2, 68, 69 Die Nachbar gemeinden wurden bereits mehrfach in die Bauleitplanverfahren eingebunden und werden auch zu den Entwürfen der Bauleitpläne beteiligt. 6.7 22.06.2015, 17.07.2015 Es besteht die Frage, ob der Landesbetrieb Straßen NRW an der Planung beteiligt wurde bezügl ich der für sie relevanten Auswirkungen der Planung (bspw. Rückstau auf Abfahrten und BAB). V, 69 Der Landesbetrieb Straßen NRW war bei der Erstellung der Verkehrsuntersuchung ebenso eingebunden wie die Nac h- barstädte Frechen, Hürth und Pulheim sowie der Rh ein-Erft- Kreis. 7 Themenfeld: Notwendigkeit/Erfordernis eines Frischezentrums 7.1 22.06.2015, 30.06.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Das Erfordernis, ein Frischezentrum zu errichten, wird angezweifelt. Es wird auf Handelshof, Fegros/S elgros, Lekkerland und Metro verwiesen. Roisdorf wird als altern a- tiver Standort vorgeschlagen. V, 92, 13, 36, 37, 38, 47, 50, 31, 32 Ein Frischezentrum als Nachfolge einrichtung des Großmar k- tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die Bürgerinnen und Bürger Köln s. Es bietet eine Plattform für Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhande lbarer Preise und Grundlage für die Beschickung von Woche n- märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahverso rgung. 7.2 22.06.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Notwendigkeit, ein Frischezentrum zu erric hten, ist nicht gegeben, da es eine vergleichbare Einrichtung einer Erzeugergenossenschaft bereits in Bornheim gibt. V, 27, 31 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berüc ksichtigt bei der Bedarfsermittlun g die bestehenden Konkurrenzmär k- te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard in Bor nheim auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuge r- verbund Blumen, Obst und Gemüse. Die Erzeugergeno s- senschaft in Bornheim kann in Ihrer heutigen Form das Marktsegment des Großmarktes Köln nicht mit abdecken. 7.3 22.06.2015, 16.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die Umsiedlung des Frischezentrums hat, während andere Projekte mangels Geld nich t umgesetzt werden können. Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon betroffen. V, 41, 44, 56, 66, 23, 28, 30, 33, 69 Mit der Entscheidung für ein Frischezentrum trifft die Stadt keine Entscheidung gegen andere Projekte. 7.4 26.06.2015, 06.07.2015 Der Großmarkt ist unbedingt erforderlich, um den Großteil der Einzelhandelsunternehmen der Stadt Köln (z.B. Wochenmärkte, türkische und Tante -Emma-Läden) von diesem Ort aus mit Artikeln des täglichen Bedarfs zu 3 Die Stellungnahme ist zutreff end. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 23 versorgen. 7.5 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Die sichergestellte Versorgung und Haltung der Woche n- märkte, des spezialisierten Einzelhandels und leistungsf ä- higer, überr egional tätiger Lebensmittelgroßhändler ist in Frage gestellt. 40, 62, 27 Mit der Planun g Frischezentrum liegt ein neues Planungs- konzept zu diesen aufgeworfenen Fragen vor. 7.6. 20.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Die Notwendigkeit der geplanten Größe des Frischezen t- rums wird in Frage gestellt. Der Online -Handel hat an stärkerer Bedeutung gew onnen als damals prognostiziert. Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens, verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruktur und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märkte in dezentraler Lage vorg eschlagen. Vorschläge der Bürger wurden nicht berücksichtigt. 65, 68, 27, 69 Mit der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbeitete n baulich, räumlich funktionale n Macbarkeitsstudie liegt ein neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor. 8 Themenfeld: Vorgehen/Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Frischezentrums 8.1 22.06.2015 Sollte die Errichtung eines Frischezentrums für erforderlich erachtet werden, so sollte d ies privatwirtschaftlich erstellt werden. V Die Stadt prüft derzeit die Möglichkeit, den Bau und Betrieb des Frischezentrums im Wege eines Investorenmodells zu realisieren, d.h. im Wege eines EU -weiten Verhandlungsver- fahren würden Bau und Betrieb des Fris chezentrums an einen privaten Investor vergeben. 8.2 22.06.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Frischezen t- rum betreiben soll. Die vorgesehene j ährliche Bezuschu s- sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU -Recht. Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenzeitlich selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteing e- sessenen größere n Betriebe und ei nes für die kleineren Betriebe. V, 36, 37, 38, 47, 50, 32 Diese Anregung ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleit- planung abgewogen werden kann. s. auch 8.1 8.3. 16.07.2015 Das Projekt ist wegen hoher , erforderlicher Subventionie- rung des laufenden Betriebes problematisch. 2 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. s. auch 8.3 Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 24 8.4. 16.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP -Verfahren ist unsinnig, kompliziert und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt. V, 88, 27, 31, 69 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. s. auch 8.1 8.5. 16.07.2015, 14.07.2015 Das b eabsichtigte ÖPP -Verfahren ist teuer und belastet die Kölner Steuerzahler auf Generationen V, 91, 31, 32 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. s. auch 8.1 8.6. 22.04.2015, 16.07.2015, 13.07.2015 Ein Betrieb im ÖPP wäre für die Stad t mit sehr hohen jährlichen Kosten verbunden. Die Planungsbedingungen haben sich seit Beginn zum Negativen verändert, was sich auf die B elegung des FZ auswirken wird ( bspw. neue o der /und eigene Ve rtriebswege). V, 1, 2, 27 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. s. auch 8.1 9 Themenfeld: Haltung der Nachbargemeinden 9.1. 14.07.2015, 30.04.2015, 23.06.2015, 16.07.2015 Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der Stadt Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten. Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhein - Erft-Kreises haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist den Gemeinaden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm - und Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastruktur ist der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirtschaf tliche Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll verzichtet werden und ein alternativer Standort gefunden werden. 2, 35, 96 Es ist im weiteren Planverfahren der gutachterliche Nach- weis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit zu erbringen. 9.2. 23.06.2015 Von den 15 anfangs betrachteten Standorten sind 11 ohne tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der weiteren Region fehlt. 35 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden, bei der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezogen worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und der angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den jeweiligen Beschlüssen zu entnehmen. Zudem kann auf die Ausführun- gen unter 1B1 verwiesen werden. 9.3. 23.06.2015, 07.07.2015, 16.07.2015, Das Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschlag (300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus. Die überplante Fläche ist doppelt so groß wie die des bisher i- 35, 14, 46, 31 Der Flächenbedarf für das Frische zentrum wurde in der betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersucht: Der errec hnete Bedarf ergibt sich aus Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 25 14.07.2015 gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a). einer Ist -Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer z ukünftig verbesserten Flächeneffizienz . Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Netto- mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). D er Warenum- schlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ Jahr. Eine Fl ächenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage -Daten von Gro ßmärkten in der Regel nicht zentral erfasst werden und damit unpräzise sind. 9.4. 23.06.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knotenpunkt e die Note Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht geeignet. 35, 24, 69 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 9.5. 23.06.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die aus klimatisc hen Gründen benötigten Grünflächen werden bebaut. Dies ist nicht im Sinne der Regionalpl a- nung. Der Verbrauch hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen ist kritisch zu beurteilen. Auswirkungen auf die Artenvielfalt und den ansteigenden Import, somit global e Auswirkungen, sind in Frage gestellt. 35, 68, 27, 31 Der Standort ist im Regionalplan als Gewerblich -industrieller Bereich (GIB) dargestellt und wird somit durch die Regional- planung als grundsätzlich geeignet für eine gewerbliche Entwicklung angesehen. Es ist richtig, dass hochwertige landwirtschaftliche Böden in Anspruch genommen werden und diese dadurch der für die Landwirtschaft verloren gehen. Die Inanspruchnahme dieser hochwertigen Böden ist dadurch zu begründen, dass in der Gesamtheit der Betracht ung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwoh- nern als deutlich geeigneter einzustufen ist. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen und Maßnahmen zur Reduzierung und Kompensation gutachterlich ermittelt (stadtklimatische Untersuchung, Artenschutzprüfung). 9.6. 23.06.2015 Die Empfehlungen des Lärmgutachte rs zum Schutz der Sielsdorfer u nd anderer angrenzender Bevölkerung wurde bisher nicht berücksic htigt Die zugrunde gelegten Nu t- zungszeiten sind zu hinterfragen. 35 Es erfolgt eine umfangreiche schalltechnische Untersu- chung, die die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung betrachten wird. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 26 10 Themenfeld: Ehemaliger Großmarktstandort 10.1. Raderberg, 16.07.2015 Es fand keine umfassende Befragung der Marktteilnehmer in Raderberg hinsichtlich ihrer Zukunftsplanung statt. V, 2 Mit den Großhändlern/Marktteilnehmern ist die Planung intensiv besprochen worden. Die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räum lich funktionale Machbarkeitsstudie ist mit der IG Großmarkt intensiv abgestimmt worden. 10.2. 01.07.2015 Der alte Standort Großmarkt ist sanierungsfähig. 94 Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die Planung „Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufw ertung des Standortes Raderberg vor. Für das Areal Großmarkt ist hierbei an die Nutzungen Wohnen, Büro/Gewerbe Grün und Bildung gedacht bei Beibehaltung der Markthalle mit Geschäftsnut- zung. Eine Sanierung des Standortes Großmarkt ist unwirt- schaftlich. 10.3. 16.06.2015, 15.07.2015 06.07.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 08.07.2015, 14.07.2015 Notwendigkeit der Verlagerung wird in Frage gestellt; Markthalle soll restauriert werden und wie in anderen Städten mit Geschäften, Restaurants etc gefüllt werden. 88, 3 , 7 , 36 , 37, 38 , 45, 47 , 49 , 50 , 16 , 31, 32 Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die Planung „Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufwertung des Standortes Raderberg vor. Für die Verlagerung ist eine betriebswirt- schaftliche Machbarkeitsstudie erarbe itet worden. Die Nutzung der Markthalle soll voraussichtlich sozialen, kulturellen gewerblich -betrieblichen (Geschäfte) Zwecken dienen. 11.3 15.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht kommen den Händler für das Frischezentrum verringert, s owie die verbliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enorme Kosten bedeuten. 36, 37, 38 , 41 , 44 , 47, 50 , 56 , 66 , 23 , 28, 30, 33, 32 Die Planung ist mit den Händlern abgestimmt. Ebenso ist die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich funktionale Machbarkeitsstudie intensiv mit der IG Großmarkt abge- stimmt und gemeinsam erarbeitet worden. 11 Themenfeld: Generelle Stellungnahmen zur Verfahrensart und zur Veranstaltung 11.1 26.06.2015, 23.06.2015, 16.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Die vorgetragenen Informationen waren teilweise grob fehlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständig. Die Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehlerhafte Aussagen müssen berichtigt werden. V, 93, 88 , 2 , 91 , 9 , 12, 14, 15, 20, 69 Die Präsentation mit Informationen und Aussagen waren sach- und fachgerecht und der Abendveranstaltung sowie dem Verfahrensstand angemessen gewesen. Bei der Veranstaltung wur de der Öffentlichkeit zudem ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen vorzutragen. Das wird auch daran deutlich, dass die Veranstaltung von 20:00 bis 23:45 dauerte und den ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat. 11.2 23.06.2015, Planung muss hinsichtlich der Vereinba rkeit mit den 93, 88, 2, 69 Die Interkommunale Integrierte Rauman alyse (IIRA) emp- Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 27 16.07.2015, 17.07.2015 Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a- lyse (IIRA) transparent gemacht werden. fiehlt für den Standort des geplanten Frischzentrums die Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel- maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine informelle Planung zur Vorbereitung von FNP -Fortschreibungen ohne rechtlich bindenden Charakter. Es steh t dem Rat der Stadt Köln frei, von den Planungsempfehlungen der IIRA abwei- chende Beschlüsse zu fassen. 11.3 16.07.2015, 22.07.2015, 09.07.2015 Einspruch, dass auch noch der Bebauungsplan begonnen werden soll. 88, 4, 18 Dies entspricht den gesetzlichen Bes timmungen des Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Bebau- ungsplan. 11.4 16.07.2015 Verzicht auf die Parallelität und Start eines Bebauung s- planverfahrens unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Baugesetzbuches 88 Dies entspricht den gesetzlic hen Bestimmungen des Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Bebau- ungsplan nach Baugesetzbuch. 11.5 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, man stünde noch ganz am Anfang des Verfahrens und es seien noch weitere Beteil i- gungen der Öffentlichkeit vorgesehen, ist falsch. Es sind seitens der Verwaltung keine weiteren öffentliche n Veran- staltungen vorgesehen. 88, 15, 20 Es wird in diesen beiden Verfahren (FNP und B -Plan) eine Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch geben. 11.6 16.07.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 22.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 09.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planung wird abgelehnt und es wird Einspruch einge- legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist unüberlegt und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das Gebot der wirtschaftlichen Haushalt sführung für die Stadt Köln. 2, 8 , 9 , 11 , 12 , 13 , 14, 38a , 39 , 40 , 41 , 44, 48 , 49 , 52 , 55 , 56, 57 , 58 , 62, 63, 64, 65, 66 , 67 , 72 , 71, 17 , 18 , 19 , 21 , 23, 24 , 25 , 28, 30 , 29, 31, 34, 33, 69 Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommunalen Selbstverwaltung Kosten. 11.7 06.07.2015, 07.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 In der Planung gibt es gravierende Abwägungsdefizite. Die Standortwahl wirkt sich aufgrund der Lärm - und Verkehr s- belastungen negativ auf die Bürger aus . Die Prüfung anderer Standorte fehlt. 3, 9 , 14 , 40 , 46 , 62, 67, 71 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden, bei der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezogen worden sind. Das Vorgehen bei der Stando rtwahl wird unter der Stellungnahme 1B1 ausführlich erläutert. In den Bauleitplanverfahren ist der gutachterliche Nachweis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit einer Ansiedlung an diesem Standort zu erbringen. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 28 11.8 06.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf den jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. Diese Vorgehensweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete, die Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksich- tigt und eingebunden werden. 3, 9 , 12 , 40 , 46 , 62, 67, 71 , 17 , 22 , 24 , 29, 31, 32, 69 Bei der Auswahl des Standortes und der konkretisierenden Planung werden auch die Auswirkungen auf das Umfeld und die Nachbarstädte betrachtet. Hinsichtlich der Standortwahl ist darauf hinzuweisen, dass sowohl eine gesamtstädtische Alternativenprüfung stattgefunden hat, als auch Standorte im Umland untersucht worden sind. Zudem erfolgt insbesondere bei der Betrachtung der verkehrlichen bzw. schalltechni- schen Belange eine Prüfung d er Auswirkungen auch auf die Wohnnutzung in den Nachbarstädten. 11.9 15.07.2015, 16.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planungen basieren auf nicht mehr aktuellen Anna h- men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrskon- zept und Klima -) Projekte werden nicht berücksichtigt. 36, 37, 38 , 41 , 47 , 50, 24, 31, 32 Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der aktuellen baulichen Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktualisieren sowie weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lassen, so dass diese Ergebniss e in die Entwürfe der Bauleitpläne einfließen können. Eine A ktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 11.10 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 21.07.2015 Die Interessen aller Bürger müssen von der städtischen Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. Es ist kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar zur Verbesserung der Situation der Bewohner. 44, 46 , 56 , 65 , 66 , 70, 15 , 20 , 22 , 23 , 24, 27 , 28, 30 , 29 , 33, 32, 69 Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen und in die Abwägung eingestellt. 11.11 16.07.2015, 17.07.2015 Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugänglich. Es besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von Informationen. Zudem gibt es missverständliche Formuli e- rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien. 45, 69 Der Online Zugang ist jederzeit gewährleistet. 11.12 16.07.2015, 17.07.2015 Die Dringlichkeit für die Begründ ung zum Beschluss der ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen. 40, 62 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 29 Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln- Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf – sowie des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf: eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.1 und Abs. 2 BauGB sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung m it der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 1A6 20.07.2015 Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestellt, die Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l- tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB seien teilweise falsch. 75, 77 Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich richtig und zutreffend. 1A9 20.07.2015 Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter erstellt werden. 74, 75, 76, 77, 78 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen Daten; viele Gutachten (Verkehrsgutachten, Umweltgutachten) werden aktualisiert. 1B1 20.07.2015 Eine differenzierte Begründung für die getroffenen Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandortu n- tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wur de der Öffen t- lichkeit nicht geliefert. Eine Neuuntersuchung ist erforderlich. 74 Im Jahr 2004 beschloss der Rat, d ie Stan dorte Lindweiler und Porz/ Wahn als Großmarktstandorte zu prüfen, die eine Größe von 35 -40 ha Fläche haben. Im weiteren Verlauf ergab eine präzisierte Bedarfsanalyse im Jahr 2007 , dass eine kleinere Fläche in der G röße von 16 bis 20 ha aus- reicht. Damit kamen 2 weitere Standorte in Betracht: Marsdorf und Venloer Straße . Eine vergleichende Untersu- chung der 4 Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt . Am 13.12.2007 hat der Rat in öffentlicher Sitzung die Stando r- tentscheidung auf Basis der Unters uchung getroffen: Der Standort Marsdorf erhält in der Bewertungsmatrix, die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 30 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) veröffentlicht wurde, den klaren Vorzug. Es wurden hierbei die Kriterien Eige ntumsverhältnis, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbelastung, Wunsch der Händler und Expansion smöglichkeiten geprüft. Der Standort Mars- dorf belegt Rang 1, da er den größten Abstand zu Wohn- quartieren hat, eine unmittelbare Anbindung an die Auto- bahn aufweist, seine Lage das Einzugsgebiet der Groß- marktkunden sehr gut bedient, Exp ansionsflächen aufweist und sich in städtischem Eige ntum befindet. 1B3 20.07.2015 Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte wie Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topographisch günstige Standorte, am Beispiel vergleichbarer Städte, wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der logist i- schen Anbindung. 77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden. Der Standort „südlich GVZ -Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detaillierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorgenommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. 1C2 20.07.2015 Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grunde liegen, spiegeln nicht die Alltagssituation (Verstopfung aller Straßen und Autobahnen) wieder. Sie sind veraltet und sollten aktualisiert werden. 74 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugrunde. Die Untersuchu ngen zur Leistungsfähigkeit verschiedener Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und abendliche Spitze nstunde. Der Einwand ist unbegründet. Eine Aktualis ierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C6 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die verkehrlichen Auswirkungen des geplanten DHL -Verteilzentrums innerhalb des Bebauung s- plangebietes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln - Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berüc ksichtigt wird. 74, 78 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 1C9 20.7.2015 Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgelegten 81 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunächst die Vorgehen s- Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 31 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrums durch die Stadt Frechen sowie den Rhein -Erft-Kreis definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang nicht geklärt wurden. weise bei der Verkehrsuntersuchung. Die aufgeworfenen Fragen werden bei der spät eren Detailprüfung, z.B der geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei verti e- fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespr o- chen. Der Einwand ist damit berücksichtigt. 1C15 20.07.2015 Der Stadtt eil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind die Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und der weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufgeführt. Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierungs- bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knote n- punkten werden nicht berücksichtigt. 75, 77 Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf keine nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die durch die Ansiedlung des Frischezentrums v erursacht werden. Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche Untersu- chung durch ein externes Planungsbüro erstellt worden, welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1D2 20.07.2015 Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertige oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksic h- tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Belästigu n- gen für die B ürger einzuschränken. Die Messstandorte spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder. 77, 78 Es wird eine erneute schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminde- rung werden in der Untersuchung ermittelt. 1D3 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplanten DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e- tes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln -Junkersdorf“ auf die Lärmsituation bei der schalltechn ischen Untersuchung berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Schwan- kungen bei der DHL zu berücksic htigen. 77, 78 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 beauftragt werden. 1E2 20.07.2015 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsst udie ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Gebä u- deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und damit verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstellu n- gen der Machbarkeitsstudie stimmen nicht mit dem 75, 76 Die Betriebswirtschaftliche Machba rkeitsstudie untersucht den Bedarf und die damit erforderliche Größe eines Frisch e- zentrums, ferner wird untersucht welche Grundvorausset- zungen für die Händler benötigt werden und es werden 4 Realisierungsvarianten mit unterschiedl ichen Betreibermo- Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 32 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) vorgesehenen Gebäude des B -Planes überein. dellen analysiert. Abschließend gibt das Gutachten eine Empfehlung, die die wirtschaftlich beste Lösung mit den geringsten Kosten darstellt. Empfohlen wird, dass die S tadt einen Privaten in einer öffentlich privaten Partnerschaft (ÖPP) mit dem Bau und dem technischen Betrieb für eine Laufzeit von 30 Jahren beauftragt. Die Stadt, vertreten durch das Marktamt, bleibt Eigentümer der Halle, Vermieter für die Großmarkthändler und führt die Markt oberaufsicht. 2A2 20.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischezentrum nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / andere Industrie dorthin, ist falsch. Die Aussage, dass die vorgesehenen Flächen bereits Gewerbeflächen d arstellen ist falsch. Warum wäre dann eine FNP-Änderung nötig? 75, 81 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den gesamten Industrie - und Gewerbekomplex Marsdorf – einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsb ereich vor (GIB). Damit sind die Entwic klungsvorgaben für diesen Raum klar definiert. 2B1 20.07.2015 Das Plangebiet ist von Landschaftsschutzgebieten eing e- rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße und die Bonnstraße erfolgen. Die B achemer Straße gehört zum Landschaftsschutzgebiet; ihr Ausbau wird auf gar keinen Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerstörung von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt. 77 Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden ausreichend berücksichtigt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht vorgesehen. 2C1 20.07.2015 Die Messpunkte für Luftschadstoffe des LANUV NRW ermitteln grenzwertige oder darüber liegende Werte. Diese Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nicht oder nicht hinre ichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen öffentlich sind. Eine Messstation in der umweltbelasteten Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich geschehen kann. 74, 77 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestell t, ob eine weiterführende Be- trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei einer ggf. erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff -Gutachtens werden die aktuellsten Daten verwendet. 3 A 4 20.07.2015 Die Umweltprüfung ist nicht vollständig. Eine Ver träglich- keitsprüfung bezüglich der Landschaftsschutzgebiete ist notwendig. 73, 75 In den weiteren Verfahren wird eine umfassende Umweltprü- fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landschafts- schutzgebieten. 3 A 5 20.07.2015 Eine höhere Luftbelastung bee inträchtigt die Klima -, 74, 75, 77, 78 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 33 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) Umwelt-, Lärm - und Artenschutzbelange und bedroht die Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegensteht. Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführ ende Be- trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Eine Betrach- tung von Wechselwirkungen zwischen den genannten Umweltbelangen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des Umweltberichtes. 3 B 1 20.07.2015 Es wird befürchtet, dass ein Hochleistungszentrum entsteht mit Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bachemer Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut werden müssen. 77 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Ein Ausbau der Dürener Straße bis zur Militä rringstraße erfolgt auch ohne die Ansiedlung des Frischezentrums. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3 B 3 20.07.2015 Die bereits bestehende n chaotischen Verkehrsverhältnisse werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezentrum wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straße erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße, den Sal z- burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller Straß e. Diese Verkehrsführung wird abgelehnt. 74, 77, 84, 85, 87 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3 B 4 20.07.2015 Die Ausfü hrungen zur künftigen Verkehrssituation werden in Frage gestellt, da der An - und Ablieferverkehr gesondert dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr kollidiert. Die Zunahme von LKW -Verkehr ist einzubezi e- hen. Auch Zu - und Abfahrt der Feuerwehr un d Uniklinik wird als problematisch erachtet. 74, 77 Der Einwand ist unbegründet. Die in Frankfurt gewonnenen Erkenntnisse und die Verkehrsverteilung am heutigen Großmarkt belegen, dass die Verkehr sspitzenzeiten des Frischezentrums nicht mit den normalen Sp itzenzeiten deckungsgleich sind. 3 B 5 20.07.2015 Es besteht kein Vertrauen zu den flankierenden vorau s- schauenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Auch nicht zur Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der Stadt Köln. 73, 77, 78 Eine Darstellung der um gesetzten Maßnahmen zur Ver- kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, Junkersdorf findet sich in Anlage 1 des Verkehrskonzeptes Lövenich, Weiden, Junkersdorf. . Die Haltung wird zur Kenntnis genommen. 3 B 8 20.07.2015 Es werden mehr Schleichve rkehre entstehen, die die Ortsteile Junkersdorf und Müngersdorf zusätzlich belasten 77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese Aussage. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 34 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) werden. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3B10 29.07.2015 31.07.2015 Die Ansiedlung des DHL -Logistikzentrums wird nicht berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsuntersuchu n- gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvol u- men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu berüc k- sichtigen. 86, 87 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 3B12 20.07.2015 Weiden und Junkersdorf sind bereits überlastet. Zudem nutzen viele LKW -Fahrer diese Routen durch die Wohnb e- bauung um den Mautgebühren auszuweichen. Dies wird durch zusätzlichen Verkehr begünstig t, sodass die Anwo h- ner und dessen Kinder, vor allem ohne Ampeln, gefährdet werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko, auch mit Fahrra d- fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerübe r- wege sind unverzichtbar. 74, 77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchu ng widerlegen diese Aussage. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3 C 3 20.07.2015 Die Planung sieht die Versieglung von Fläche n höchster Bodengüteklasse vor. 75, 78 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen landwirt- schaftlichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die durch diese Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begründet werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller Kriterien der Standort M arsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter einzustufen ist. 3 C 5 20.07.2015 Die Planung und Realisierbarkeit der Grüngürtelerweit e- rung wird angezweifelt und i st zu prüfen, da sich der Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befindet. 77 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude befinden ist bekannt. Die Verlängerung des inneren Grün- gürtels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürtels keine Gebäude steh en dürfen. 3 C 7 20.07.2015 Der Grüngürtel, vor allem der Freiraum um den Deckste i- ner Weiher wird durch die Verkehrszunahme in seiner Funktion für die Erholung stark beeinträchtigt. 77, 78 Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt unterhalb der 2011 prognostizierten Werte und ist nicht begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischezent- rums. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 35 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 3 D 2 20.07.2015 Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. Accon) der Städte Köln -Frechen und Hürth als Klima -Puffer-Zone gekennzeichnet, über di e Kaltluft aus der Ville in das Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte schalltechn i- sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser Kennzeichnung. Es wird um eine Stellungnahme zur Luftbelastung gebeten. 75, 77 Im Rahmen der weiteren Planerstell ung erfolgt die Durchfüh- rung einer stadtklimatischen Untersuchung mit der Ermitt- lung der Auswirkungen und entsprechenden Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Kompensation. 3 D 3 20.07.2015 Die geplante Neuversiegelung bedeutet eine Klimagefäh r- dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. Die Klimatisierung der Hallen trüge zu dem Hitzestau bei. 75, 77, 80 siehe 3D2 3 D 4 20.07.2015 Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wichtige Frischluftschneise zerstört werden, sodass es zu einer Erhitzung des Klimas / Ver schlechterung der Luftqualität käme. 74, 75, 76, 77, 78, 79, 81, 82, 83, 87 siehe 3D2 3 D 5 20.07.2015 Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. 81 Die Stellungnahme ist nicht zutreffend. Darüber hinaus siehe 3D 2 3 D 6 20.07.2015 Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen. Die Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich deutlich verschlechtern. Dies zu großem Teil wegen veralteten Lieferfahrzeugen des Großmarktes. 73, 74, 75, 77 Es erfolgt eine gr oßräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführende Be- trachtung der Luftschadsto ffe erforderlich ist 3 E 1 20.07.2015 Die Lärmbelastung wird unerträglich zunehmen. Der Lärm ist bereits gegenwärtig unzumutbar . Auc h zunehmend durch die Klinik (Krankenwagen, Feuerwehr, Hubschra u- ber). 73, 77, 78, 87 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die erneute Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung mit der Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maß- nahmen zur Reduzierung. 3 E 2 20.07.2015 Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in den Nachtstunden zunehmen. 74, 77, 78 siehe 3E1 3 G 1 20.07.2015 Die Planung wird die Gesundheit der Bewohner belasten. Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lunge n- krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürchten. Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtlich der Gesundheit der Bewohner erwartet. 74, 77, 78 Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtung umweltbezogener Auswirkungen auf den Mens chen und seine Gesundheit. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 36 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 5.1 20.07.2015 Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus resulti e- rende Umwelt -, Lärm - und Verkehrsbelastungen sind nicht berücksichtigt. 80 Die DHL -Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Eine Aktualisierung des Ve rkehrsgutachtens und der schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 beauftragt werden. 6.1 20.07.2015 Die Darbietung der planerischen Inhalte sowie der Result a- te der gutachterlichen Untersuchungen gegenüber den Bürgern ist ausgesprochen dürft ig. 76, 77 Die Präsentation ist sach - und fachgerecht sowie der Abendveranstaltung und dem Verfahrensstand angemes- sen. 6.2 20.07.2015 Die Terminierung der Veranstaltung kurz vor den Somme r- ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an der Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist in den Sommerferien ist untragbar. Zeitpläne und Terminierungen sind zukünftig zu überdenken. 75, 76, 81 Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanverf ah- ren abzugeben. Dieser Zeitraum ist für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzusehen. Es sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenommen worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind. Die Öffentlichkeit hat die Mög lichkeit zum Entwurf der Bauleit- pläne erneut Stellungnahmen abzugeben. 6.5 20.07.2015 Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird kritisch gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und nun müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die verga n- genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe Entscheidungen zu treffen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung für das Frischezentrum vorgestellt worden wäre. 75 Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbet ei- ligung war die Planung ausreichend konkret. Zwischenzeitlich ist eine räumlich baulich funktionale Machbarkeitsstudie erarbeitet worden. 6.6 20.07.2015 Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkomm u- nalen Zusamm enarbeit frühzeitig einzubinden. Ihre Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis g e- nommen. 73 Die Nachbargemeinden wurden mehrfach in die Bauleitplan- verfahren eingebunden. 7.3 20.07.2015 Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die Umsiedlung des Frischezentrums hat, währ end andere Projekte mangels Geld nicht umgesetzt werden können. 78 Die 20 größten Städte Deutschlands verfügen über Groß- märkte bzw. Frisch ezentren. Hiervon werden 18 Standorte unter kommunaler Be teiligung betrieben. Es handelt sich um Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 37 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon betroffen. eine strukturpolitische Investition, die neben Daseinsvorsor- ge auch eine Mittelstandförderung darstellt. (Siehe auch Nr. 7.1 ) 7.6. 20.07.2015 Die Notwendigkeit der geplanten Größe des Frischezen t- rums wird in Frage gestellt. Der Online -Handel hat an stärkerer Bedeutung gewonnen als damals prognostiziert . Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens, verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruktur und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märkte in dezentraler Lage vorgeschlagen. Vorschläge der Bürger wurden nicht berücksichtigt. DHL könnte expandieren und damit die Fläche einnehmen. 76, 77 Mit der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbeiteten baulich, räumlich funktionalen Macbarkeitsstudie liegt ein neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor. Die DHL-Planung ist mittlerweile aufgegeben worden. 7.7. 20.07.2015 Die erforderlich en Infrastrukturkosten sind unökonomisch und erfordern hohe Zuschüsse, deren Ausmaß nicht bekannt ist. 78 Zur Realisierung des Frischezentrums werden keine Zuschüsse gezahlt. 7.8. 20.07.2015 Die Notwendigkeit des Großmarktumzuges wird infrage gestellt, da „große“ Versorger über 90% des Marktanteiles ausmachen und ihre eigenen Warenverteilsysteme aufgebaut haben. 78 Ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmar k- tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die Bürgerinnen und Bürger Köln s. Es bietet eine Plat tform für Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhande lbarer Preise und Grundlage für die Beschickung von Woche n- märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahverso rgung. 8.2 20.07.2015 Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer sol l die 100 Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Frischezen t- rum betreiben soll. Die vorgesehene jährliche Bezuschu s- sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU -Recht. Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenzeitlich selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteing e- sessenen größeren Betriebe und eines für die kleineren Betriebe. Schätzungen im öffentlichen Sektor sind nicht zuverlässig. 78 Die Entscheidung zur Betreiberform des Frischezentrums ist derzeit noch offen. Die Beratung der Beschlussvorlage „Frischezentrum Marsdorf – Betriebswirtschaftliche Mach- barkeitsstudie“ in den politischen Gremien der Stadt Köln ist noch nicht abgeschlossen. Mit der baulichen Konzeption liegt jedo ch bereits eine planerische Grundlage für die Einleitung der Planungsverfahren des Flächennutzungs - und Bebauungsplan vor. Es ist absehbar, dass im Laufe des Planungsfortschritts Klarheit zur wir tschaftlichen Betreiber- form bestehen wird und sich die Planun gen konkretisieren Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 38 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Betreiberform erheblichen Einfluss auf Größe und Flächen- zuschnitt hat. Eine Bezuschussung von Infrastruktur der Daseinsvorsorge stellt kein Verstoß gegen EU -Recht dar, zumal ledigli ch die Investitionskosten in die Errichtung des neuen Stan dortes die Deckungslücke hervorruft. Der reine Betrieb des Frischezentrums benötigt keine Bezuschussung. Das Planungskonzept sieht derzeit eine Unterteilung in Frischezentrum und frischzentrumaffine Betriebe vor. Die größeren Fruchtlogistikfirmen im Umfeld des heutigen Großmarktes werden ihre Standorte vorzugsweise auch in Zukunft in das Umfeld des Frischezentrums legen. Hierfür sind die Flächen nördlich der Toyota -Alle vorgesehen. 8.4. 20.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP -Verfahren ist unsinnig, kompliziert und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt. 76, 77 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 8.7. 20.07.2015 Die Wirtschaftlichkeit ist nicht gewährleistet. 73, 74 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 9.1. 20.07.2015 Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der Stadt Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten. Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhein - Erft-Kreises haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist den Gemeinden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm - und Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastruktur ist der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirts chaftliche Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll verzichtet werden und ein alternativer Standort gefunden werden. 75 Es ist der gutachterliche Nachweis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit zu erbringen. 9.2. 20.07.2015 Von den 15 anfangs betr achteten Standorten sind 11 ohne tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der weiteren Region fehlt. 77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunden, bei der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezogen worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und der angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den jeweiligen Beschlüssen zu entnehmen. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 39 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 9.3. 20.07.2015 Das Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschlag (300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus. Die überplante Fl äche ist doppelt so groß wie die des bisher i- gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a). 75 Der Flächenbedarf für das Frischezentrum wurde in der betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersucht: Der errec hnete Bedarf ergibt sic h aus einer Ist -Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer z ukünftig verbesserten Flächeneffizienz. Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Netto- mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). D er Warenum- schlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ Jahr. Eine Fl ächenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage -Daten von Großmärkten in der Regel nicht zentral erfass t werden und damit unpräzise sind. Das Verkehrsgutachten basiert auf nachvollziehbaren und anerkannten Basisdaten. Eine Aktualisierung des Verkehrs- gutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 9.4. 20.07.2015 Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knoten punkte die Note Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht geeignet. 77 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzliche Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 11.1 20.07.2015 Die vorgetragenen Informationen waren teilweise grob fehlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständig. Die Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehlerhafte Aussagen müssen berichtigt werden. 75, 76, 78, 81 Die Präsentation mit Informationen und Aussagen waren sach- und fachgerecht und der Abendveranstalt ung sowie dem Verfahrensstand angemessen. 11.2 20.07.2015 Planung muss hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a- lyse (IIRA) transparent gemacht werden. 75, 77, 81 Die Interkommunale Integrierte Rauman alyse (IIRA) empfiehlt für den Standort des geplanten Frischzentrums die Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel- maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine informel- le Planung zur Vorbereitung von FNP -Fortschreibungen ohne rechtlich bindend en Charakter. Es steht dem Rat der Stadt Köln frei, von den Planungsempfehlungen der IIRA Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 40 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) abweichende Beschlüsse zu fassen. 11.3 20.07.2015 Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht kommenden Händler für das Frischezentrum verringert, sowie die verbliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enorme Kosten bedeuten. 76, 77 Die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich funktionale Machbarkeitsstudie ist intensiv mit den Händlern (IG Großmarkt) abgestimmt und gemeinsam erarbeitet worden. 11.6 20.07.2015 Die Planung wird abgelehnt und es wird Einspruch eing e- legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist unüberlegt und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das Gebot der wirtschaftlichen Haushalt sführung für die Stadt Köln. 74, 77, 78 Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommunalen Selbstverwaltung Kosten. 11.8 20.07.2015 Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf den jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. Diese Vorgehensweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete, die Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksic h- tigt und eingebunden werden. 77 Die Nachbargemeinden sind eingebunden, die Auswirkun- gen der Planung sind auch auf Flächen außerhalb des Plangebietes werden be rücksichtigt. 11.9 20.07.2015 Die Planungen basieren auf nicht mehr aktuellen Anna h- men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrsko n- zept und Klima -) Projekte werden nicht berücksichtigt. 77, 78 Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der aktuellen bauli- chen Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktualisieren sowie weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lassen, so dass diese Ergebnisse in die Entwürfe der Bauleitpläne einfließen können. Eine Aktualisierung Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 11.10 20.07.2015 Die Interessen aller Bürger müssen von der städtischen Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. Es ist kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar zur Verbesserung der Situation der Bewohner. 73, 76, 77, 78 Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen und in die Abwägung einbezogen. 11.11 20.07.2015 Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugänglich. Es besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von Informationen. Zudem gibt es missverständliche Formuli e- rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien. 75 Der Online Zugang war zum Zeitpunkt der Beteiligung gewährleistet. Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln -Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 41 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 11.12 20.07.2015 Die Dringlichkeit für die Begründung z um Beschluss der ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen. 76 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 11.13 20.07.2015 Ein Artenschutzgutachten ist zu erstellen . 80 Eine Artenschutzprüfung wird erstellt. Stand 20.09.2021
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (23)
- Toyota-Allee
- Frechener Straße
- Bonnstraße
- Ostlandstraße 39
- Emmy-Noether-Straße
- Liebigstraße
- Dürener Straße
- Bachemer Straße
- Horbeller Straße
- Marsdorfer Straße
- Gleueler Straße 60
- Venloer Straße
- Aachener Straße
- Bonner Straße
- Salzburger Weg
- Willy-Brandt-Platz 2
- Militärringstraße
- Kölner Straße
- Badische Allee
- Ringstraße
- Markt
- Straße 6
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 3151/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.12.2021
- Erstellt
- 01.09.2021 08:36