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2025/0090

Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025

Magistratsvorlage 17.03.2025

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2025/0090

6651 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.04.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0090 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367250 
Kostenstelle:  051-006-1010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3672-50 Sachkonto: 5090410 
 
Betreff: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025  
 
Vorlage vom: 28.04.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die neue Entgeltordnung des Familienzentrums  Darmstadt, Bereich Familienbildung , wird 
beschlossen und zum 01.08.2025 umgesetzt . 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich 
Familienbildung  
Anlage 2: Bisherige Entgeltregelung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich 
Familienbildung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025: 
 
Die Abteilung Familienzentrum im Jugendamt gliedert sich in die Sachgebiete 
Familienbildung und Erziehungsberatung. Zudem ist die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen 
dem Familienzentrum zugeordnet. Auf Basis der §§ 16, 17, 18, 28 Sozialgesetzbuch VIII, 
§32a Hessisches Kinder - und Jugendhilfegesetzbuc h und des § 3 Gesetz zur Kooperation und 
Information im Kinderschutz werden Individualberatungen, Familienbildungskurse, Treffs, 
kindergesundheitsfördernde Projekte, Fortbildungen und Intervisionen für pädagogische 
Fachkräfte, die Grund - und Aufbauqualifiz ierung von Kindertagespflegepersonen und 
Netzwerkarbeit geleistet.  
 
Das Familienzentrum ist ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur in Darmstadt und Teil 
eines größeren Fachnetzwerks von Familienzentren und Familienbildungsstätten in Hessen.  
Es arbeitet präventiv, familien - und sozialraumorientiert und führt regelmäßig zusätzliche, 
drittmittelgeförderte Projekte durch, u.a. gefördert durch das Hessische Ministerium für 
Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Zuletzt wurde das Projekt „Famili enleben & 
Digitalisierung“ zur Förderung des Familienzentrums als Bildungsort für Medienkompetenz 
von Kindern erfolgreich abgeschlossen.  
 
Das Kursprogramm mit den vielfältigen Familienbildungsangeboten bildet die Kernaufgabe 
des Familienzentrums ab. Es wi rd von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen geplant und 
organisiert. Zudem bieten diese auch Kurse, Beratung und Fortbildungen an.  
 
Mit den Angeboten der Familienbildung werden jährlich rund 11.000 Menschen erreicht. Es 
werden rund 923 Termine jährlich umgeset zt. Ziel der Angebote ist es, Familien frühzeitig zu 
stärken und passgenaue, unterstützende und bildungs - und gesundheitsfördernde Angebote 
für Kinder und Familien bereitzustellen. Hierbei wird die Mitgestaltung gefördert.  
 
Der überwiegende Teil der Kurse des Familienzentrums wird von Honorarkräften ausgeführt, 
die im Auftrag des Familienzentrums selbständig tätig sind.  
 
Das Familienzentrum erhebt Entgelte für die Durchführung von Angeboten der 
Familienbildung. Zuletzt wurden die Entgelte per Magistratsbeschluss vom 23.05.2001 im 
Zuge der Umstellung von D -Mark auf Euro angepasst. Nach über zwanzig Jahren ist es 
notwendig, die Entgelte zu aktualisieren und in einer Entgeltordnung transparent 
darzustellen (Anlage 1).  
Eine Darstellung der bisher gültigen Entgelte findet sich in Anlage 2. Die Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen für die Kurse und Angebote, insbesondere zu den mögl ichen 
Ermäßigungen, wurden ebenfalls aktualisiert (Anlage 3).  
 
Die Entgelte von 2001 sind an der Teilnahme von zehn zahlenden Personen kalkuliert. Um 
die Kurse auch künftig wirtschaftlich abbilden zu können, ist es notwendig, die Entgelte in 
Abhängigkeit v on der Anzahl der Teilnehmenden auszurichten. Durch eine Staffelung der 
Entgelte nach Teilnehme ndenstärke erfolgt erstmals eine notwendige Differenzierung nach 
Inanspruchnahme der Angebote.  
 
Die Qualität der Kurse aufgrund der fachlichen Qualifizierung de r Honorar- und Fachkräfte 
werden durch die derzeitigen Entgelte nicht ausreichend repräsentiert. Mit der Anpassung 
der Entgelte erfolgt eine deutlichere Darstellung der Wertigkeit der Angebote.  
 
Die neue Entgeltordnung beinhaltet auch eine Umstellung auf Unterrichtseinheiten, was zu 
einer Vereinfachung der Arbeitsprozesse im Bereich Familienbildung führt. Bisher wird in

- 4 - 
Zeitstunden gerechnet. Die Berechnung der Kurszeit basiert künftig, wie auch in der 
Qualifizierung und Aufbauqualifizierung für Kindertage spflegepersonen, auf 
Unterrichtseinheiten. Die Umstellung ist zudem kompatibel mit dem eingesetzten 
Fachverfahren (Kursverarbeitungsprogramm KuferSQL), welches grundsätzlich Entgelte und 
Honorare auf Basis von Unterrichtseinheiten berechnet. Eine manuelle Umschreibung auf 
Zeitstunden ist somit nicht mehr notwendig.  
 
Außerdem wird es künftig keine starke Binnendifferenzierung der Kursentgelte mehr geben. 
Vielmehr werden alle Familienbildungskurse , abhängig von der Teilnehmendenzahl , preislich 
gestaffelt. Die  Abrechnung der Kursentgelte erfolgt nach dem Ende des jeweiligen Kurses.  
 
Durch die Erhöhung der Entgelte werden voraussichtlich Einnahmen im Umfang von 105.000 
Euro bis 150.000 Euro pro Jahr erzielt, abhängig von der Zahl der Teilnehmenden bzw. der 
Nachfrage. Die Kalkulation basiert auf 3.000 Unterrichtseinheiten pro Jahr.  
 
Die neue Entgeltordnung soll zum 01.08.2025 in Kraft treten.  
 
Darmstadt, den 28.04.2025 
 
 
Dezernat I   Dezernat II                    Dezernat IV   
 
 
 
 
 
 
Hanno Benz   Barbara Akdeni z                    André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeisterin                    Stadtkämmerer

anlage 5

266 Zeichen

Punkt 8: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 
 (V-Nr. 2025/0090) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD

anlage 3

640 Zeichen

Bisherige Entgeltregelung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich 
Familienbildung 
 
 
Angebot Entgelt  
Kurse 2,60€ pro Zeitstunde 
Generationenübergreifende Angebote 3,00€ pro Zeitstunde 
Eltern-Kind-Angebote  2,10€ pro Elternteil + 
1,00 € pro Kind, jeweils pro Zeitstunde 
Kurse für Schwangere 3,50€ pro Zeitstunde 
Kinderkurse 1,50€ pro Zeitstunde 
Offener Treff* 3,75€ pro Termin à 2 Zeitstunden  
 
Die Entgelte werden nach Abschluss der Kurse / Ende des Halbjahres abgebucht.  
 
Pro Einzelkurs, Kursreihe wird eine Verwaltungspauschale i.H.v. 1,50 € erhoben. Die 
Verwaltungspauschale für offene Treffs beträgt pro Halbjahr 1,50€.

anlage 2

4454 Zeichen

1 
 
Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung 
 
Gültig ab 01.08.2025 
 
 
1. Allgemein 
 
Das Familienzentrum Darmstadt, Bereich Familienbildung, erhebt privatrechtliche Entgelte für 
die Teilnahme an ihren Kursen, Veranstaltungen und Treffs.  
 
2. Höhe des (Regel-)Entgelts  
 
2.1. Für die Offenen Treffs wird pro Termin à 2,67 Unterrichtseinheit unabhängig von 
der Anzahl der Teilnehmenden ein Entgelt von 3,00 Euro erhoben.  
Zusätzlich wird eine Verwaltungspauschale einmalig pro Halbjahr von 2,00 Euro je 
Offener Treff(-Reihe) erhoben.  
Wenn eine Rechnungsstellung erfolgen soll, wird ein Rechnungsentgelt von 4,00 
Euro erhoben.  
 
2.2. Das Regelentgelt für Kurse der Familienbildung wird pro UE in Abhängigkeit der 
Teilnehmenden erhoben:  
a) 5 - 6 Teilnehmende:   7,00 Euro 
b) 7 - 9 Teilnehmende:   6,00 Euro 
c) 10 und mehr Teilnehmende:  5,00 Euro 
 
2.3. Für jedes weitere Kind wird in Eltern-Kind-Kursen 3,00 Euro pro UE erhoben.  
 
2.4. Pro Kurs(-Reihe) wird eine Verwaltungspauschale von 2,00 Euro erhoben. Wenn 
eine Rechnungsstellung erfolgen soll, wird ein Rechnungsentgelt von 4,00 Euro 
erhoben. 
 
2.5. Für besondere Kosten können Zuschläge zu den Entgelten erhoben werden, 
insbesondere für:  
a) Schwimmbadeintritt 
b) Lebensmittel 
c) Material 
 
3.  Abweichende Entgelte 
 
3.1. Bei Angeboten, Veranstaltungen und offenen Treffs, die auf vertraglicher Basis oder 
in Kooperation mit anderen Abteilungen oder Institutionen durchgeführt werden, 
gelten die jeweiligen Vereinbarungen pro Angebot mit Wirkung auf Entgeltfestlegung 
oder –befreiung.  
 
3.2. Geeignete Kursreihen und –kombinationen und offene Treffs werden, sofern 
möglich, entgeltreduziert angeboten. Auf die Rabatte wird explizit hingewiesen. 
Ohne entsprechenden Hinweis besteht kein Anspruch auf Rabattierung. 
 
3.3. Bei entgeltfreien Veranstaltungen entfällt ebenfalls die Verwaltungspauschale.

2 
 
3.4. Im Einzelfall sind Ausnahmen von der Entgeltordnung zulässig. 
 
4. Gutscheine 
 
4.1. Für die Teilnahme an Angeboten der Familienbildung werden auf Wunsch 
Gutscheine erstellt. 
 
5. Ermäßigungen 
 
5.1. Folgende Ermäßigungen der Entgelte werden gewährt: 
a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und 
Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz; 
b) 50 % Ermäßigung bei der Vorlage einer gültigen Teilhabecard der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt; 
c) 25 % Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung; 
d) 25 % Ermäßigung bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BaföG, BAB; 
e) 25 % Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. 
 
5.2. Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren. 
Bestehen mehrere Ermäßigungsansprüche wird der höhere Anspruch gewährt. 
 
5.3. Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens bis zu Beginn des 
Kurses bzw. der Veranstaltung geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der 
Ermäßigungsnachweis muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten 
die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das 
volle Entgelt fällig. 
 
5.4. Die Verwaltungspauschale, Eintritte, Lebensmittel- und Materialumlage sind von der 
Ermäßigung ausgeschlossen.  
 
5.  Rücktritt und Kündigung 
 
Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten für  
Teilnehmende ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des 
Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung. Fälle, in denen die Familienbildung 
vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus den AGB. Die AGB 
gelten neben dieser Entgeltordnung. 
 
6. Ausnahmeregelungen 
 
Die Leitung des Jugendamtes kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften 
der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren.  
Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer 
verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden.

3 
 
7. Besteuerung 
 
Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der 
Familienbildung im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten 
Einnahmen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben. 
 
8. Inkrafttreten 
 
Diese Entgeltordnung tritt ab dem 01.08.2025 in Kraft.

anlage 6

181 Zeichen

Punkt 1: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 
 (V-Nr. 2025/0090) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 4

6715 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.04.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
II 51 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0090 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
163 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 367250 
Kostenstelle:  051-006-1010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3672-50 Sachkonto: 5090410 
 
Betreff: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025  
 
Vorlage vom: 28.04.2025 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die neue Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung, wird 
beschlossen und zum 01.08.2025 umgesetzt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich 
Familienbildung  
Anlage 2: Bisherige Entgeltregelung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich 
Familienbildung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.05.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025:  
 
Die Abteilung Familienzentrum im Jugendamt gliedert sich in die Sachgebiete 
Familienbildung und Erziehungsberatung. Zudem ist die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen 
dem Familienzentrum zugeordnet. Auf Basis der §§ 16, 17, 18, 28 Sozialgesetzbuch VIII, 
§32a Hessisches Kinder - und Jugendhilfegesetzbuc h und des § 3 Gesetz zur Kooperation und 
Information im Kinderschutz werden Individualberatungen, Familienbildungskurse, Treffs, 
kindergesundheitsfördernde Projekte, Fortbildungen und Intervisionen für pädagogische 
Fachkräfte, die Grund - und Aufbauqualifiz ierung von Kindertagespflegepersonen und 
Netzwerkarbeit geleistet.  
 
Das Familienzentrum ist ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur in Darmstadt und Teil 
eines größeren Fachnetzwerks von Familienzentren und Familienbildungsstätten in Hessen.  
Es arbeitet präventiv, familien - und sozialraumorientiert und führt regelmäßig zusätzliche, 
drittmittelgeförderte Projekte durch, u.a. gefördert durch das Hessische Ministerium für 
Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Zuletzt wurde das Projekt „Famili enleben & 
Digitalisierung“ zur Förderung des Familienzentrums als Bildungsort für Medienkompetenz 
von Kindern erfolgreich abgeschlossen.  
 
Das Kursprogramm mit den vielfältigen Familienbildungsangeboten bildet die Kernaufgabe 
des Familienzentrums ab. Es wi rd von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen geplant und 
organisiert. Zudem bieten diese auch Kurse, Beratung und Fortbildungen an.  
 
Mit den Angeboten der Familienbildung werden jährlich rund 11.000 Menschen erreicht. Es 
werden rund 923 Termine jährlich umgeset zt. Ziel der Angebote ist es, Familien frühzeitig zu 
stärken und passgenaue, unterstützende und bildungs - und gesundheitsfördernde Angebote 
für Kinder und Familien bereitzustellen. Hierbei wird die Mitgestaltung gefördert.  
 
Der überwiegende Teil der Kurse des Familienzentrums wird von Honorarkräften ausgeführt, 
die im Auftrag des Familienzentrums selbständig tätig sind.  
 
Das Familienzentrum erhebt Entgelte für die Durchführung von Angeboten der 
Familienbildung. Zuletzt wurden die Entgelte per Magistratsbeschluss vom 23.05.2001 im 
Zuge der Umstellung von D -Mark auf Euro angepasst. Nach über zwanzig Jahren ist es 
notwendig, die Entgelte zu aktualisieren und in einer Entgeltordnung transparent 
darzustellen (Anlage 1).  
Eine Darstellung der bisher gültigen Entgelte findet sich in Anlage 2. Die Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen für die Kurse und Angebote, insbesondere zu den mögl ichen 
Ermäßigungen, wurden ebenfalls aktualisiert (Anlage 3).  
 
Die Entgelte von 2001 sind an der Teilnahme von zehn zahlenden Personen kalkuliert. Um 
die Kurse auch künftig wirtschaftlich abbilden zu können, ist es notwendig, die Entgelte in 
Abhängigkeit v on der Anzahl der Teilnehmenden auszurichten. Durch eine Staffelung der 
Entgelte nach Teilnehme ndenstärke erfolgt erstmals eine notwendige Differenzierung nach 
Inanspruchnahme der Angebote.  
 
Die Qualität der Kurse aufgrund der fachlichen Qualifizierung de r Honorar- und Fachkräfte 
werden durch die derzeitigen Entgelte nicht ausreichend repräsentiert. Mit der Anpassung 
der Entgelte erfolgt eine deutlichere Darstellung der Wertigkeit der Angebote.

Die neue Entgeltordnung beinhaltet auch eine Umstellung auf Unterrichtseinheiten, was zu 
einer Vereinfachung der Arbeitsprozesse im Bereich Familienbildung führt. Bisher wird in 
Zeitstunden gerechnet. Die Berechnung der Kurszeit basiert künftig, wie auch in der 
Qualifizierung und Aufbauqualifizierung für Kindertage spflegepersonen, auf 
Unterrichtseinheiten. Die Umstellung ist zudem kompatibel mit dem eingesetzten 
Fachverfahren (Kursverarbeitungsprogramm KuferSQL), welches grundsätzlich Entgelte und 
Honorare auf Basis von Unterrichtseinheiten berechnet. Eine manuelle Umschreibung auf 
Zeitstunden ist somit nicht mehr notwendig.  
 
Außerdem wird es künftig keine starke Binnendifferenzierung der Kursentgelte mehr geben. 
Vielmehr werden alle Familienbildungskurse , abhängig von der Teilnehmendenzahl , preislich 
gestaffelt. Die  Abrechnung der Kursentgelte erfolgt nach dem Ende des jeweiligen Kurses.  
 
Durch die Erhöhung der Entgelte werden voraussichtlich Einnahmen im Umfang von 105.000 
Euro bis 150.000 Euro pro Jahr erzielt, abhängig von der Zahl der Teilnehmenden bzw. der 
Nachfrage. Die Kalkulation basiert auf 3.000 Unterrichtseinheiten pro Jahr.  
 
Die neue Entgeltordnung soll zum 01.08.2025 in Kraft treten.  
 
Darmstadt, den 28.04.2025 
 
 
Dezernat I   Dezernat II                    Dezernat IV   
 
 
 
 
 
 
Hanno Benz   Barbara Akdeniz                    André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeisterin                    Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0090
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00