2025/0090
Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025
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2025/0090
6651 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0090
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 367250
Kostenstelle: 051-006-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3672-50 Sachkonto: 5090410
Betreff: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025
Vorlage vom: 28.04.2025
Beschlussvorschlag :
Die neue Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung , wird
beschlossen und zum 01.08.2025 umgesetzt .
Anlagen: Anlage 1: Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich
Familienbildung
Anlage 2: Bisherige Entgeltregelung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich
Familienbildung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025:
Die Abteilung Familienzentrum im Jugendamt gliedert sich in die Sachgebiete
Familienbildung und Erziehungsberatung. Zudem ist die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
dem Familienzentrum zugeordnet. Auf Basis der §§ 16, 17, 18, 28 Sozialgesetzbuch VIII,
§32a Hessisches Kinder - und Jugendhilfegesetzbuc h und des § 3 Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz werden Individualberatungen, Familienbildungskurse, Treffs,
kindergesundheitsfördernde Projekte, Fortbildungen und Intervisionen für pädagogische
Fachkräfte, die Grund - und Aufbauqualifiz ierung von Kindertagespflegepersonen und
Netzwerkarbeit geleistet.
Das Familienzentrum ist ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur in Darmstadt und Teil
eines größeren Fachnetzwerks von Familienzentren und Familienbildungsstätten in Hessen.
Es arbeitet präventiv, familien - und sozialraumorientiert und führt regelmäßig zusätzliche,
drittmittelgeförderte Projekte durch, u.a. gefördert durch das Hessische Ministerium für
Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Zuletzt wurde das Projekt „Famili enleben &
Digitalisierung“ zur Förderung des Familienzentrums als Bildungsort für Medienkompetenz
von Kindern erfolgreich abgeschlossen.
Das Kursprogramm mit den vielfältigen Familienbildungsangeboten bildet die Kernaufgabe
des Familienzentrums ab. Es wi rd von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen geplant und
organisiert. Zudem bieten diese auch Kurse, Beratung und Fortbildungen an.
Mit den Angeboten der Familienbildung werden jährlich rund 11.000 Menschen erreicht. Es
werden rund 923 Termine jährlich umgeset zt. Ziel der Angebote ist es, Familien frühzeitig zu
stärken und passgenaue, unterstützende und bildungs - und gesundheitsfördernde Angebote
für Kinder und Familien bereitzustellen. Hierbei wird die Mitgestaltung gefördert.
Der überwiegende Teil der Kurse des Familienzentrums wird von Honorarkräften ausgeführt,
die im Auftrag des Familienzentrums selbständig tätig sind.
Das Familienzentrum erhebt Entgelte für die Durchführung von Angeboten der
Familienbildung. Zuletzt wurden die Entgelte per Magistratsbeschluss vom 23.05.2001 im
Zuge der Umstellung von D -Mark auf Euro angepasst. Nach über zwanzig Jahren ist es
notwendig, die Entgelte zu aktualisieren und in einer Entgeltordnung transparent
darzustellen (Anlage 1).
Eine Darstellung der bisher gültigen Entgelte findet sich in Anlage 2. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Kurse und Angebote, insbesondere zu den mögl ichen
Ermäßigungen, wurden ebenfalls aktualisiert (Anlage 3).
Die Entgelte von 2001 sind an der Teilnahme von zehn zahlenden Personen kalkuliert. Um
die Kurse auch künftig wirtschaftlich abbilden zu können, ist es notwendig, die Entgelte in
Abhängigkeit v on der Anzahl der Teilnehmenden auszurichten. Durch eine Staffelung der
Entgelte nach Teilnehme ndenstärke erfolgt erstmals eine notwendige Differenzierung nach
Inanspruchnahme der Angebote.
Die Qualität der Kurse aufgrund der fachlichen Qualifizierung de r Honorar- und Fachkräfte
werden durch die derzeitigen Entgelte nicht ausreichend repräsentiert. Mit der Anpassung
der Entgelte erfolgt eine deutlichere Darstellung der Wertigkeit der Angebote.
Die neue Entgeltordnung beinhaltet auch eine Umstellung auf Unterrichtseinheiten, was zu
einer Vereinfachung der Arbeitsprozesse im Bereich Familienbildung führt. Bisher wird in
- 4 -
Zeitstunden gerechnet. Die Berechnung der Kurszeit basiert künftig, wie auch in der
Qualifizierung und Aufbauqualifizierung für Kindertage spflegepersonen, auf
Unterrichtseinheiten. Die Umstellung ist zudem kompatibel mit dem eingesetzten
Fachverfahren (Kursverarbeitungsprogramm KuferSQL), welches grundsätzlich Entgelte und
Honorare auf Basis von Unterrichtseinheiten berechnet. Eine manuelle Umschreibung auf
Zeitstunden ist somit nicht mehr notwendig.
Außerdem wird es künftig keine starke Binnendifferenzierung der Kursentgelte mehr geben.
Vielmehr werden alle Familienbildungskurse , abhängig von der Teilnehmendenzahl , preislich
gestaffelt. Die Abrechnung der Kursentgelte erfolgt nach dem Ende des jeweiligen Kurses.
Durch die Erhöhung der Entgelte werden voraussichtlich Einnahmen im Umfang von 105.000
Euro bis 150.000 Euro pro Jahr erzielt, abhängig von der Zahl der Teilnehmenden bzw. der
Nachfrage. Die Kalkulation basiert auf 3.000 Unterrichtseinheiten pro Jahr.
Die neue Entgeltordnung soll zum 01.08.2025 in Kraft treten.
Darmstadt, den 28.04.2025
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeni z André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 5
266 Zeichen
Punkt 8: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 (V-Nr. 2025/0090) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
anlage 3
640 Zeichen
Bisherige Entgeltregelung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung Angebot Entgelt Kurse 2,60€ pro Zeitstunde Generationenübergreifende Angebote 3,00€ pro Zeitstunde Eltern-Kind-Angebote 2,10€ pro Elternteil + 1,00 € pro Kind, jeweils pro Zeitstunde Kurse für Schwangere 3,50€ pro Zeitstunde Kinderkurse 1,50€ pro Zeitstunde Offener Treff* 3,75€ pro Termin à 2 Zeitstunden Die Entgelte werden nach Abschluss der Kurse / Ende des Halbjahres abgebucht. Pro Einzelkurs, Kursreihe wird eine Verwaltungspauschale i.H.v. 1,50 € erhoben. Die Verwaltungspauschale für offene Treffs beträgt pro Halbjahr 1,50€.
anlage 2
4454 Zeichen
1 Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung Gültig ab 01.08.2025 1. Allgemein Das Familienzentrum Darmstadt, Bereich Familienbildung, erhebt privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an ihren Kursen, Veranstaltungen und Treffs. 2. Höhe des (Regel-)Entgelts 2.1. Für die Offenen Treffs wird pro Termin à 2,67 Unterrichtseinheit unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden ein Entgelt von 3,00 Euro erhoben. Zusätzlich wird eine Verwaltungspauschale einmalig pro Halbjahr von 2,00 Euro je Offener Treff(-Reihe) erhoben. Wenn eine Rechnungsstellung erfolgen soll, wird ein Rechnungsentgelt von 4,00 Euro erhoben. 2.2. Das Regelentgelt für Kurse der Familienbildung wird pro UE in Abhängigkeit der Teilnehmenden erhoben: a) 5 - 6 Teilnehmende: 7,00 Euro b) 7 - 9 Teilnehmende: 6,00 Euro c) 10 und mehr Teilnehmende: 5,00 Euro 2.3. Für jedes weitere Kind wird in Eltern-Kind-Kursen 3,00 Euro pro UE erhoben. 2.4. Pro Kurs(-Reihe) wird eine Verwaltungspauschale von 2,00 Euro erhoben. Wenn eine Rechnungsstellung erfolgen soll, wird ein Rechnungsentgelt von 4,00 Euro erhoben. 2.5. Für besondere Kosten können Zuschläge zu den Entgelten erhoben werden, insbesondere für: a) Schwimmbadeintritt b) Lebensmittel c) Material 3. Abweichende Entgelte 3.1. Bei Angeboten, Veranstaltungen und offenen Treffs, die auf vertraglicher Basis oder in Kooperation mit anderen Abteilungen oder Institutionen durchgeführt werden, gelten die jeweiligen Vereinbarungen pro Angebot mit Wirkung auf Entgeltfestlegung oder –befreiung. 3.2. Geeignete Kursreihen und –kombinationen und offene Treffs werden, sofern möglich, entgeltreduziert angeboten. Auf die Rabatte wird explizit hingewiesen. Ohne entsprechenden Hinweis besteht kein Anspruch auf Rabattierung. 3.3. Bei entgeltfreien Veranstaltungen entfällt ebenfalls die Verwaltungspauschale. 2 3.4. Im Einzelfall sind Ausnahmen von der Entgeltordnung zulässig. 4. Gutscheine 4.1. Für die Teilnahme an Angeboten der Familienbildung werden auf Wunsch Gutscheine erstellt. 5. Ermäßigungen 5.1. Folgende Ermäßigungen der Entgelte werden gewährt: a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz; b) 50 % Ermäßigung bei der Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt; c) 25 % Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung; d) 25 % Ermäßigung bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BaföG, BAB; e) 25 % Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. 5.2. Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren. Bestehen mehrere Ermäßigungsansprüche wird der höhere Anspruch gewährt. 5.3. Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens bis zu Beginn des Kurses bzw. der Veranstaltung geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig. 5.4. Die Verwaltungspauschale, Eintritte, Lebensmittel- und Materialumlage sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. 5. Rücktritt und Kündigung Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten für Teilnehmende ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung. Fälle, in denen die Familienbildung vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus den AGB. Die AGB gelten neben dieser Entgeltordnung. 6. Ausnahmeregelungen Die Leitung des Jugendamtes kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren. Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden. 3 7. Besteuerung Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der Familienbildung im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten Einnahmen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben. 8. Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt ab dem 01.08.2025 in Kraft.
anlage 6
181 Zeichen
Punkt 1: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025 (V-Nr. 2025/0090) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 4
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0090
Magistratsbeschluss -Nr.
163
Internetfähig
Produkt-Nr.: 367250
Kostenstelle: 051-006-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3672-50 Sachkonto: 5090410
Betreff: Einführung einer neuen Entgeltordnung für das Familienzentrum der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01.08.2025
Vorlage vom: 28.04.2025
Beschlussvorschlag :
Die neue Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung, wird
beschlossen und zum 01.08.2025 umgesetzt.
Anlagen: Anlage 1: Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich
Familienbildung
Anlage 2: Bisherige Entgeltregelung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich
Familienbildung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 07.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025:
Die Abteilung Familienzentrum im Jugendamt gliedert sich in die Sachgebiete
Familienbildung und Erziehungsberatung. Zudem ist die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
dem Familienzentrum zugeordnet. Auf Basis der §§ 16, 17, 18, 28 Sozialgesetzbuch VIII,
§32a Hessisches Kinder - und Jugendhilfegesetzbuc h und des § 3 Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz werden Individualberatungen, Familienbildungskurse, Treffs,
kindergesundheitsfördernde Projekte, Fortbildungen und Intervisionen für pädagogische
Fachkräfte, die Grund - und Aufbauqualifiz ierung von Kindertagespflegepersonen und
Netzwerkarbeit geleistet.
Das Familienzentrum ist ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur in Darmstadt und Teil
eines größeren Fachnetzwerks von Familienzentren und Familienbildungsstätten in Hessen.
Es arbeitet präventiv, familien - und sozialraumorientiert und führt regelmäßig zusätzliche,
drittmittelgeförderte Projekte durch, u.a. gefördert durch das Hessische Ministerium für
Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Zuletzt wurde das Projekt „Famili enleben &
Digitalisierung“ zur Förderung des Familienzentrums als Bildungsort für Medienkompetenz
von Kindern erfolgreich abgeschlossen.
Das Kursprogramm mit den vielfältigen Familienbildungsangeboten bildet die Kernaufgabe
des Familienzentrums ab. Es wi rd von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen geplant und
organisiert. Zudem bieten diese auch Kurse, Beratung und Fortbildungen an.
Mit den Angeboten der Familienbildung werden jährlich rund 11.000 Menschen erreicht. Es
werden rund 923 Termine jährlich umgeset zt. Ziel der Angebote ist es, Familien frühzeitig zu
stärken und passgenaue, unterstützende und bildungs - und gesundheitsfördernde Angebote
für Kinder und Familien bereitzustellen. Hierbei wird die Mitgestaltung gefördert.
Der überwiegende Teil der Kurse des Familienzentrums wird von Honorarkräften ausgeführt,
die im Auftrag des Familienzentrums selbständig tätig sind.
Das Familienzentrum erhebt Entgelte für die Durchführung von Angeboten der
Familienbildung. Zuletzt wurden die Entgelte per Magistratsbeschluss vom 23.05.2001 im
Zuge der Umstellung von D -Mark auf Euro angepasst. Nach über zwanzig Jahren ist es
notwendig, die Entgelte zu aktualisieren und in einer Entgeltordnung transparent
darzustellen (Anlage 1).
Eine Darstellung der bisher gültigen Entgelte findet sich in Anlage 2. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Kurse und Angebote, insbesondere zu den mögl ichen
Ermäßigungen, wurden ebenfalls aktualisiert (Anlage 3).
Die Entgelte von 2001 sind an der Teilnahme von zehn zahlenden Personen kalkuliert. Um
die Kurse auch künftig wirtschaftlich abbilden zu können, ist es notwendig, die Entgelte in
Abhängigkeit v on der Anzahl der Teilnehmenden auszurichten. Durch eine Staffelung der
Entgelte nach Teilnehme ndenstärke erfolgt erstmals eine notwendige Differenzierung nach
Inanspruchnahme der Angebote.
Die Qualität der Kurse aufgrund der fachlichen Qualifizierung de r Honorar- und Fachkräfte
werden durch die derzeitigen Entgelte nicht ausreichend repräsentiert. Mit der Anpassung
der Entgelte erfolgt eine deutlichere Darstellung der Wertigkeit der Angebote.
Die neue Entgeltordnung beinhaltet auch eine Umstellung auf Unterrichtseinheiten, was zu
einer Vereinfachung der Arbeitsprozesse im Bereich Familienbildung führt. Bisher wird in
Zeitstunden gerechnet. Die Berechnung der Kurszeit basiert künftig, wie auch in der
Qualifizierung und Aufbauqualifizierung für Kindertage spflegepersonen, auf
Unterrichtseinheiten. Die Umstellung ist zudem kompatibel mit dem eingesetzten
Fachverfahren (Kursverarbeitungsprogramm KuferSQL), welches grundsätzlich Entgelte und
Honorare auf Basis von Unterrichtseinheiten berechnet. Eine manuelle Umschreibung auf
Zeitstunden ist somit nicht mehr notwendig.
Außerdem wird es künftig keine starke Binnendifferenzierung der Kursentgelte mehr geben.
Vielmehr werden alle Familienbildungskurse , abhängig von der Teilnehmendenzahl , preislich
gestaffelt. Die Abrechnung der Kursentgelte erfolgt nach dem Ende des jeweiligen Kurses.
Durch die Erhöhung der Entgelte werden voraussichtlich Einnahmen im Umfang von 105.000
Euro bis 150.000 Euro pro Jahr erzielt, abhängig von der Zahl der Teilnehmenden bzw. der
Nachfrage. Die Kalkulation basiert auf 3.000 Unterrichtseinheiten pro Jahr.
Die neue Entgeltordnung soll zum 01.08.2025 in Kraft treten.
Darmstadt, den 28.04.2025
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0090
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00