2013/0330
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 12.000,00 € bei der Kostenstelle 040-019-1000/Investitionsnummer 08040-1517 (Erwerb AV Gesamtschulen, GWG) für das Haushaltsjahr 2013
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2013/0330
4709 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
01.10.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0330
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 218010
Kostenstelle: 040-019-1000 Investitionsnummer: 08040-1517
Kostenträger: 2180-11 Sachkonto: 0890010
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in
Höhe von 12.000,00 € bei der Kostenstelle 040-019-1000/Investitionsnummer 08040-
1517 (Erwerb AV Gesamtschulen, GWG) für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage vom: 25.09.2013
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Kostenstelle 040-019-1000/Investitionsnummer 8040-1517 (Erwerb AV Gesamt-
schulen, GWG) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 12.000,00 € erforderlich.
Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Aufwendung, für die ein
unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 100 HGO.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.09.2013
In den Sommerferien 2013 wurden die Gebäude A (Hauptgebäude), B und C (Klassen-
trakte) und D (Turnhalle) der Stadtteilschule Arheilgen anlässlich der Grundlagenermittlung
für weitere Planungen im Rahmen von Gebäudeunterhalts- und Sanierungsmaßnahmen auf
Gebäudeschadstoffe untersucht.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Spanholzdeckenplatten PCB-
haltige Anstriche aufweisen. Die Deckenplatten wurden seinerzeit mit PCB-haltigen Anstrichen aus-
gerüstet, um die Feuerbeständigkeit zu erhöhen. Aus diesen PCB-Bauprodukten können durch
Ausgasung von PCB in die Innenraumluft Gefährdungen für die Raumnutzer resultieren.
Der Umgang mit PCB-haltigen Baustoffen wird durch die „PCB-Richtlinie“ der Länder geregelt. Zur
Beurteilung von PCB-Belastungen in Gebäuden gibt die PCB-Richtlinie des Landes Hessen einen
Vorsorgewert von 300 ng PCB/m
3 Raumluft vor. Darüber hinaus ist ein Eingreifwert von 3.000 ng/m 3
bzw. 1.000 ng/m3 bei hochchlorierten PCB-Quellen in einem Gebäude definiert. Bei Vorhandensein
von hochchlorierten PCB-Quellen greift darüber hinaus der Eingreifwert von 10 ng/m 3 für das PCB-
Kongener 118.
Unter simulierten Nutzungsbedingungen wurden PCB-Raumluftkonzentrationen zwischen
kleiner der Nachweisgrenze des Analysenverfahrens von 460 ng/m
3 festgestellt. Die Konzentratio-
nen für das PCB-Kongener 118 betrugen maximal 5 ng/m 3. Damit war der Eingreifwert von 1.000
ng/m3 für die Summe der PCB sowie von 10 ng/m 3 für PCB 118 an allen Messpunkten deutlich un-
terschritten. Die gemessenen Konzentrationen lagen weitgehend im Bereich oder unterhalb des
Vorsorgewertes von 300 ng/m
3.
Für das weitere Vorgehen wurden mit IDA, Schulamt, Gesundheitsamt und Schulleitung u. a. fol-
gende Maßnahmen vereinbart:
• Vermehrte Lüftung und Feuchtreinigung der Räume
• Keine Verwendung von offenen Schränken/Regalen in den Räumen zur Verbesserung der
Reinigungsfähigkeit
• Durchführung von weiteren Raumluftmessungen während der laufenden Nutzung zur Kon-
trolle der Wirksamkeit der Lüftungs- und Reinigungsmaßnahmen sowie zur Dokumentation
der PCB-Raumluftkonzentrationen während des Jahresverlaufs
• Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Abhängigkeit der Ergebnisse der o. g. Unter-
suchungen und in Abstimmung mit der weiteren Nutzung der Gebäude (Stichwort „General-
sanierung der Schule“)
Nach derzeitigem Kenntnisstand und mit den dargestellten Maßnahmen kann der unbedenkliche
Betrieb der Gebäude bis zur Ausführung einer Generalsanierung sichergestellt werden.
Für die Umsetzung des im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Austauschs der bisher in den Klas-
senräumen verwendeten offenen Regalen gegen geschlossene Schränke stehen keine ausreichen-
den Mittel im Haushalt 2013 zur Verfügung.
Da die Aufwendung sowohl unvorhersehbar war als auch unabweisbar ist, wird die Bereitstellung
von überplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO erforderlich. Deckungsmittel stehen im Produktbe-
reich des Schulamtes bei der Kostenstelle 040-024-1000 Sachkonto 6139200 (Schülerbeförderung)
zur Verfügung.
Darmstadt, den 25.09.2013
40 I Sm/cs
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0330
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00