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2013/0330

Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 12.000,00 € bei der Kostenstelle 040-019-1000/Investitionsnummer 08040-1517 (Erwerb AV Gesamtschulen, GWG) für das Haushaltsjahr 2013

Magistratsvorlage 25.09.2013

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2013/0330

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2013/0330

4709 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0330 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 218010 
Kostenstelle: 040-019-1000 Investitionsnummer: 08040-1517 
Kostenträger: 2180-11 Sachkonto: 0890010 
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe von 12.000,00 € bei der Kostenstelle 040-019-1000/Investitionsnummer 08040-
1517 (Erwerb AV Gesamtschulen, GWG) für das Haushaltsjahr 2013 
 
Vorlage vom: 25.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der Kostenstelle 040-019-1000/Investitionsnummer 8040-1517 (Erwerb AV Gesamt- 
    schulen, GWG) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 12.000,00 € erforderlich. 
    Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Aufwendung, für die ein 
    unabweisbares Bedürfnis besteht, gem. § 100 HGO. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.09.2013  
 
In den Sommerferien 2013 wurden die Gebäude A (Hauptgebäude), B und C (Klassen- 
trakte) und D (Turnhalle) der Stadtteilschule Arheilgen anlässlich der Grundlagenermittlung 
für weitere Planungen im Rahmen von Gebäudeunterhalts- und Sanierungsmaßnahmen auf 
Gebäudeschadstoffe untersucht. 
 
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Spanholzdeckenplatten PCB- 
haltige Anstriche aufweisen. Die Deckenplatten wurden seinerzeit mit PCB-haltigen Anstrichen aus-
gerüstet, um die Feuerbeständigkeit zu erhöhen. Aus diesen PCB-Bauprodukten können durch 
Ausgasung von PCB in die Innenraumluft Gefährdungen für die Raumnutzer resultieren. 
 
Der Umgang mit PCB-haltigen Baustoffen wird durch die „PCB-Richtlinie“ der Länder geregelt. Zur 
Beurteilung von PCB-Belastungen in Gebäuden gibt die PCB-Richtlinie des Landes Hessen einen 
Vorsorgewert von 300 ng PCB/m
3 Raumluft vor. Darüber hinaus ist ein Eingreifwert von 3.000 ng/m 3 
bzw. 1.000 ng/m3 bei hochchlorierten PCB-Quellen in einem Gebäude definiert. Bei Vorhandensein 
von hochchlorierten PCB-Quellen greift darüber hinaus der Eingreifwert von 10 ng/m 3 für das PCB-
Kongener 118. 
 
Unter simulierten Nutzungsbedingungen wurden PCB-Raumluftkonzentrationen zwischen 
kleiner der Nachweisgrenze des Analysenverfahrens von 460 ng/m
3 festgestellt. Die Konzentratio-
nen für das PCB-Kongener 118 betrugen maximal 5 ng/m 3. Damit war der Eingreifwert von 1.000 
ng/m3 für die Summe der PCB sowie von 10 ng/m 3 für PCB 118 an allen Messpunkten deutlich un-
terschritten. Die gemessenen Konzentrationen lagen weitgehend im Bereich oder unterhalb des 
Vorsorgewertes von 300 ng/m
3. 
 
Für das weitere Vorgehen wurden mit IDA, Schulamt, Gesundheitsamt und Schulleitung u. a. fol-
gende Maßnahmen vereinbart: 
 
• Vermehrte Lüftung und Feuchtreinigung der Räume 
• Keine Verwendung von offenen Schränken/Regalen in den Räumen zur Verbesserung der 
Reinigungsfähigkeit 
• Durchführung von weiteren Raumluftmessungen während der laufenden Nutzung zur Kon-
trolle der Wirksamkeit der Lüftungs- und Reinigungsmaßnahmen sowie zur Dokumentation 
der PCB-Raumluftkonzentrationen während des Jahresverlaufs 
• Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Abhängigkeit der Ergebnisse der o. g. Unter- 
suchungen und in Abstimmung mit der weiteren Nutzung der Gebäude (Stichwort „General-
sanierung der Schule“) 
 
Nach derzeitigem Kenntnisstand und mit den dargestellten Maßnahmen kann der unbedenkliche 
Betrieb der Gebäude bis zur Ausführung einer Generalsanierung sichergestellt werden. 
 
Für die Umsetzung des im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Austauschs der bisher in den Klas-
senräumen verwendeten offenen Regalen gegen geschlossene Schränke stehen keine ausreichen-
den Mittel im Haushalt 2013 zur Verfügung. 
 
Da die Aufwendung sowohl unvorhersehbar war als auch unabweisbar ist, wird die Bereitstellung 
von überplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO erforderlich. Deckungsmittel stehen im Produktbe-
reich des Schulamtes bei der Kostenstelle 040-024-1000 Sachkonto 6139200 (Schülerbeförderung) 
zur Verfügung. 
 
Darmstadt, den 25.09.2013 
40 I Sm/cs 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg 
Bürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0330
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00