Mandari Insight

2019/0218

Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #116: (Nr. 9 Strom-Energie Einsparung)

Magistratsvorlage 03.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

17.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

17.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

17.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

17.4 KB · application/pdf

Ansehen

2019/0218

136.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

190 Zeichen

Punkt 4: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #116: (Nr. 9 Strom-
Energie Einsparung) 
 (V-Nr. 2019/0218) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 1

190 Zeichen

Punkt 8: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #116: (Nr. 9 Strom-
Energie Einsparung) 
 (V-Nr. 2019/0218) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 3

171 Zeichen

Punkt 9: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #116: (Nr. 9 Strom-
Energie Einsparung) 
 (V-Nr. 2019/0218) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 4

209 Zeichen

Punkt 21: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #116: (Nr. 9 Strom-
Energie Einsparung) 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0218) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2019/0218

4455 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0218 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 - Vorschlag Idee #116: (Nr. 9 Strom -Energie 
Einsparung) 
 
Vorlage vom: 03.07.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.07.2019 
 
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, erste Runde 2019 wurde folgender Vorschlag aus der 
Bürgerschaft eingebracht: 
 
Strom-Energie Einsparung 
Vermeidung von Lichtverschmutzung, dimmen der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Vor allem 
Verbot des "wandernden" Laserstrahls. 
 
Der Vorschlag enthielt: 
 
In der Online-Abstimmung: 78 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung:  9 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der ENTEGA AG einen Straßenbeleuchtungsvertrag  
geschlossen. In diesem wurde die ENTEGA AG mit der Planung, Errichtung und Unterhaltung 
der Straßenbeleuchtung in Darmstadt beauftragt. Während der Planung berät die ENTEGA AG 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Hinblick auf den wirtschaftlichen und ökologischen 
Betrieb der Straßenbeleuchtung. Dabei werden gemeinsam mit den zuständigen Stellen der 
Stadt individuelle Konzepte und Lösungen auf dem neuesten Stand der technischen 
Entwicklungen erarbeitet. Die vorgeschlagenen Lösungen berücksichtigen vor allem das Thema 
Energieeinsparung, CO2-Vermeidung und Lichtverschmutzung.  
 
Bei dem Thema Lichtverschmutzung achtet die Stadt auf die weitestgehende Vermeidung  von 
künstlichen Lichtquellen zur Vermeidung einer  Überlagerung der natürlichen Dunkelheit zum 
Schutz eines biologischen Tag-Nacht-Zyklus, der für Mensch, Tier und Pflanzen wichtig ist. In 
dem individuellen Straßenbeleuchtungskonzept der Stadt Darmstadt  werden  aber auch die 
künstlichen Lichtquellen mit den Sicherheitsanforderungen für Personen, Verkehr und 
Bauwesen entsprechend DIN EN 13201 geprüft und in Einklang gebracht.  
Folgende Maßnahmen wurden und werden umgesetzt: 
 
Die Lichtverschmutzung wird dadurch erheblich reduziert, dass Leuchten eingesetzt werden, 
bei denen kein Lichtaustritt  nach oben erfolgt und das Licht auf die zu  beleuchtende 
Bodenfläche begrenzt wird. Dies wird vor allem durch die eingesetzten LED-Leuchten erfüllt, 
die wir bereits seit Jahren verwenden. Die LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung wird 
sukzessive in den nächsten Jahren weitergeführt. Die jährliche Umstellung wird bestimmt 
durch städtebauliche Maßnahmen und das finanzielle Budget.  
Des Weiteren verwenden  wir unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrssituation eine 
Dimmung. Die Straßenbeleuchtung wird in den Nachtstunden leistungsreduziert be trieben. Die 
Absenkung liegt in der Regel bei 50 Prozent. Die Technik der Dimmung wird seit vielen Jahren 
angewendet.  
 
In Abstimmung mit der ENTEGA AG wird das verwendete Leuchtenportfolio durch 
regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Leuchtenherstellern und dem Vergleich der 
verfügbaren Techniken auf Fachmessen aktualisiert.

- 4 - 
Mit der Einführung der LED-Technologie  wird weiterhin eine zielgerichtete Beleuchtung unter 
Einsatz einer intelligenten Steuerungstechnik untersucht.  
 
 
 
Dabei untersuchen wir derzeit folgende Möglichkeiten: 
 
- Beleuchtungsteuerung mit Bewegungssensorik, insbesondere für wenig genutzte Straßen  
  und Wege 
 
- Automatisierung der Dimmung  je nach Verkehrsdichte durch Verknüpfung mit Verkehrsdaten  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterhält keine Anlagen mit „wanderndem“ Laserstrahl. 
 
 
Darmstadt, 03.07.2019 
 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
I.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 9
TOP 8
TOP 21 zur Kenntnis
TOP 307
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0218
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.07.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00