2016/0193
Bebauungsplan N 8.4.3 - Marburger Straße Ost - (Aufstellungsbeschluss)
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2016/0193
4438 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0193
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan N 8.4.3 - Marburger Straße Ost - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 09.05.2016
Beschlussvorschlag :
Für das im Norden von Darmstadt gelegene Gebiet zwischen der Marburger Straße im Westen
und der Arheilger Straße im Osten ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur teilweisen
Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – Darmstadt Nord -Ost – aufzustellen mit dem Ziel der
Arrondierung und Entwicklung eines Gewerbegebietes .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0193 vom 09.05.2016:
Östlich der Marburger Straße befinden sich im Zwischenraum zur Arheilger Straße, die hier
noch als Hauptverkehrsstraße (Osttangente) ausgebaut wurde, einzelne Gebäude z. T. mit
Lagerflächen auf großen Gartengrundstücken.
Die städtebauliche Notwendigkeit einer Arrondierung und die Möglichkeit zu einer Neuordnung
dieser Randfläche hatten sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zur Nordostumgehung
N 59 gezeigt.
Durch den Aufhebungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan N 59
vom 11. Februar 2016 wird der Bebauungsplan N 8.4 aus dem Jahr 1986 für diesen Bereich
wieder bindend. Dieser setzt private Grünflächen für gärtnerische Nutzung sowie einen kleinen
Bereich als öffentliche Grünfläche fest.
Die Ausweisung eines Gewerbegebietes auch an der Ostseite der Marburger Straße ist jedoch
städtebaulich sinnvoll und zweckmäßig. Zum einen ist eine nur einseitig genutzte
Erschließungsstraße (Marburger Straße) ineffizient und zum anderen fordern sowohl die
Raumordnungsplanung als auch das BauGB die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung
(§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB). Die Grundstücke im künftigen Baugebiet sind zudem teilweise
bereits bebaut oder dienen als Lagerplatz.
Die Ausweisung soll entsprechend den angrenzenden Nutzungen und zur Vermeidung von
Konflikten als Gewerbegebiet erfolgen. Damit soll auch der Tendenz entgegen gewirkt werden,
dass sich die in Teilen bestehende Wohnnutzung dort weiter etabliert.
Aufgrund des § 50 BImSchG in Verbindung mit Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie
2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012) ist dies an
dieser Stelle nicht zu befürworten. Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes sollen hier
künftig nur die weniger schutzbedürftigen Nutzungen zugelassen werden.
Die vorhandenen Gebäude und Nutzungen sind zulässig, soweit sie Bestandsschutz haben oder
ohnehin mit der geplanten Ausweisung konform gehen.
Aus vorgenannten Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan N 8.4 für diesen Bereich
(Geltungsbereich siehe Abb. 1) zu ändern und für den unmittelbar an der Marburger Straße
angrenzenden Bereich die Ausweisung eines Gewerbegebietes vorzunehmen, wie dies
prinzipiell bereits im Bebauungsplan N 59 vorgesehen war. Dieser Aufstellungsbeschluss leitet
das Bebauungsplanverfahren ein.
Die Darstellung eines Gewerbegebietes östlich der Marburger Straße ist im gültigen
Flächennutzungsplan ebenfalls nicht vorhanden. Daher muss parallel auch der
Flächennutzungsplan in einem eigenen Verfahren geändert werden (Teilbereich 4.1). Dieses
Änderungsverfahren wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans N 59
- Nordostumgehung – begonnen und bis zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorangebracht.
- 4 -
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans N 8.4.3 - Marburger Straße Ost – (ohne Maßstab)
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 09.05.2016
III/61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Marburger Straße
- Arheilger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0193
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00