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2016/0193

Bebauungsplan N 8.4.3 - Marburger Straße Ost - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 09.05.2016

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2016/0193

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2016/0193

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0193 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan N 8.4.3  - Marburger Straße Ost -  (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 09.05.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das im Norden von Darmstadt gelegene Gebiet zwischen der Marburger Straße im Westen 
und der Arheilger Straße im Osten  ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur teilweisen 
Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – Darmstadt Nord -Ost – aufzustellen  mit dem Ziel der 
Arrondierung und Entwicklung eines Gewerbegebietes . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0193 vom 09.05.2016: 
 
Östlich der Marburger Straße befinden sich im Zwischenraum zur Arheilger Straße, die hier 
noch als Hauptverkehrsstraße (Osttangente) ausgebaut wurde, einzelne Gebäude z. T. mit 
Lagerflächen auf großen Gartengrundstücken. 
 
Die städtebauliche Notwendigkeit einer Arrondierung und die Möglichkeit zu einer Neuordnung 
dieser Randfläche hatten sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zur Nordostumgehung 
N 59 gezeigt. 
 
Durch den Aufhebungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan N 59 
vom 11. Februar 2016 wird der Bebauungsplan N 8.4 aus dem Jahr 1986 für diesen Bereich 
wieder bindend. Dieser setzt private Grünflächen für gärtnerische Nutzung sowie einen kleinen 
Bereich als öffentliche Grünfläche fest. 
 
Die Ausweisung eines Gewerbegebietes auch an der Ostseite der Marburger Straße ist jedoch 
städtebaulich sinnvoll und zweckmäßig. Zum einen ist eine nur einseitig genutzte 
Erschließungsstraße (Marburger Straße) ineffizient und zum anderen fordern sowohl die 
Raumordnungsplanung als auch das BauGB die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung 
(§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB). Die Grundstücke im künftigen Baugebiet sind zudem teilweise 
bereits bebaut oder dienen als Lagerplatz. 
 
Die Ausweisung soll entsprechend den angrenzenden Nutzungen und zur Vermeidung von 
Konflikten als Gewerbegebiet erfolgen. Damit soll auch der Tendenz entgegen gewirkt werden, 
dass sich die in Teilen bestehende Wohnnutzung dort weiter etabliert. 
 
Aufgrund des § 50 BImSchG in Verbindung mit Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 
2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012) ist dies an 
dieser Stelle nicht zu befürworten. Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes sollen hier 
künftig nur die weniger schutzbedürftigen Nutzungen zugelassen werden. 
 
Die vorhandenen Gebäude und Nutzungen sind zulässig, soweit sie Bestandsschutz haben oder 
ohnehin mit der geplanten Ausweisung konform gehen. 
 
Aus vorgenannten Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan N 8.4 für diesen Bereich 
(Geltungsbereich siehe Abb. 1) zu ändern und für den unmittelbar an der Marburger Straße 
angrenzenden Bereich die Ausweisung eines Gewerbegebietes vorzunehmen, wie dies 
prinzipiell bereits im Bebauungsplan N 59 vorgesehen war. Dieser Aufstellungsbeschluss leitet 
das Bebauungsplanverfahren ein. 
 
Die Darstellung eines Gewerbegebietes östlich der Marburger Straße ist im gültigen 
Flächennutzungsplan ebenfalls nicht vorhanden. Daher muss parallel auch der 
Flächennutzungsplan in einem eigenen Verfahren geändert werden (Teilbereich 4.1). Dieses 
Änderungsverfahren wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans N 59  
- Nordostumgehung – begonnen und bis zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorangebracht.

- 4 - 
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans N 8.4.3  - Marburger Straße Ost – (ohne Maßstab) 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 09.05.2016 
III/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 9
TOP 6
TOP 9
TOP 30
TOP 273

Orte (2)

  • Marburger Straße
  • Arheilger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0193
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00